den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu wahren gilt.
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- Ralf Schmidt
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1 SICHERHEIT ERHÖHEN Die kriminalpolitischen Positionen von NEUSTART beinhalten folgende Sätze: Eine gesellschaftliche Reaktion auf Straftaten ist für den sozialen Zusammenhalt und als friedensstiftende Maßnahme notwendig. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit ist berechtigt und soweit wie möglich zu erfüllen. Es ist ihm und auch den berechtigten Opferinteressen aber nur gedient, wenn das Ziel der Resozialisierung von Straffälligen und der Rückfallvermeidung im Zentrum steht. Die Wahrung der Menschenrechte und ein möglichst schonender Eingriff in die Grundrechte dürfen den Sicherheitsinteressen nicht untergeordnet werden, da es auch den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu wahren gilt. In der Sicherheitsdebatte wird häufig nach strengeren Strafen, rigiderem Vorgehen und nach Senkung von humanitären Standards zum Zwecke der Erhöhung der Sicherheit gerufen. Würden diese Rufe INHALT Kinderrechtepreis Seite 3 Gemeinnützige Arbeit Seite 4 Bezirksvorsteherin Seite 5 Bewährungshilfe-Fall Seite 6 Opferschutz Seite 7 NEUSTART 2015 Seite 8
2 erhört, wäre das aber mit einer Reduktion von Sicherheit verbunden. Menschen die Würde zu nehmen kann radikalisieren. Exklusion aus der Gesellschaft kann die Hemmschwelle zur Gesetzesübertretung senken. Lange Haftstrafen, Überwachung, Mehrfachstrafen für ein Delikt, Ächtung und das Unterlassen von Unterstützung für die Reintegration von Straftätern erhöhen das Risiko von Rückfällen. Je mehr man Menschen ausschließt, umso höher das Rückfallrisiko. NEUSTART arbeitet mit straffällig gewordenen Personen und mit Opfern von Straftaten daran, die Sicherheit durch Senkung der Rückfallsraten zu erhöhen. Das geschieht mit vielen Leistungen mit tausenden Klientinnen und Klienten in oft mühsamer Einzel- und Gruppenarbeit. Kooperation und Vernetzung mit Gerichten, Behörden und sozialen Einrichtungen, die Entwicklung neuer Modelle zum Umgang mit dieser Klientel und die konsequente Weiterentwicklung von Kenntnissen sind als Rahmen für diese Arbeit unabdingbar. In dieser Ausgabe des report erfahren Sie dazu mehr. Kurt Koblizek MSc Leiter NEUSTART Niederösterreich und Burgenland Engelbrechtgasse Wr. Neustadt TEL kurt.koblizek@neustart.at Ich wünsche Ihnen anregende Lektüre. 2
3 NIEDERÖSTERREICHISCHER KINDERRECHTEPREIS 2015 NEUSTART gewinnt mit dem Projekt Sozialnetz-Konferenz. Das Projekt mit dem Ziel, Hafttage bei Jugendlichen zu verringern, wurde ausgezeichnet. Am 18. November 2015 fand das Symposium Kinderrechte Wunsch und Wirklichkeit: Kinder haben Rechte oder... an der Donau-Universität Krems statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden auch die diesjährigen Kinderrechtepreise vergeben. Im Artikel 40 der Unicef-Konvention über die Rechte des Kindes wird die Behandlung des Kindes im Strafrecht und Strafver Die Sozialnetz-Konferenz fahren festgehalten. Darin erkennen die hat zum Ziel, Haft bei JuVertragsstaaten das gendlichen zu vermeiden. Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und den Grundfreiheiten anderer stärkt und seine soziale Wiedereingliederung fördert. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich schrieb 2015 zum fünften Mal den Kinderrechtepreis für Projekte aus, die sich besonders um die Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben. Auf Initiative der Einrichtung NEUSTART Niederösterreich und Burgenland nahm NEUSTART an der Ausschreibung teil. Unter zwölf eingereichten Projekten wurde schließlich die Sozialnetz-Konferenz von NEUSTART an die erste Stelle gereiht. Die Preisverleihung fand am 18. November 2015 im Audimax der DonauUniversität Krems statt. Wie üblich wurden die Preisträger vorher zwar informiert, aber auch gebeten, strenges Stillschweigen über den Gewinn des Preises zu wahren. In Vertretung des Landeshauptmanns war die Landesrätin für Bildung und Soziales, Mag. Barbara Schwarz, anwesend. Die Preisverleihung wurde von der Vizerektorin der Donau-Universität, Univ.-Prof. Dr. Monika Kil, von Dr. Johannes Kerschbaumer M.E.S, Donau-Universität Krems und von der Kinder - und Jugendanwältin für Niederösterreich, Mag. Gabriela PeterschofskyOrange, vorgenommen. Für die Sozialnetz-Konferenz wurde NEUSTART zudem vom Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll, in den Stand Botschafter der Kinderrechte erhoben. Unser Dank geht an alle, die in der Projektentwicklung engagiert waren und die heute an der Umsetzung arbeiten. kk 3
4 KOOPERATIONSVERANSTALTUNG Am 26. Jänner 2016 wurden auf gemeinsame Einladung des Landesgerichts Korneuburg und NEUSTART Vertreterinnen von gemeinnützigen Einrichtungen am Landesgericht Korneuburg empfangen. Neben fachlichen Inputs und dem inhaltlichen Austausch zwischen Praktikerinnen und Praktikern aus Justiz, von den gemeinnützigen Einrichtungen und von NEUSTART wurde vor allem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinnützigen Einrichtungen für die hervorragende Kooperation ausgesprochen. Landesgerichtspräsidentin Hofrätin Dr. Christa Zemanek würdigte die Leistungen und die besonders gute Kooperation. Manche arbeiten auch nach Abschluss der gemeinnützigen Leistung weiter. Nach einer Präsentation der kriminalpolitischen Bedeutung der Vermittlung gemeinnütziger Leistungen wurde über verschiedene Aspekte der praktischen Arbeit diskutiert. Wesentlich ist es, dem individuellen Betreuungsbedarf der Klientinnen und Klienten Rechnung zu tragen, sodass in enger Abstimmung zwischen Justiz, NEUSTART und Einrichtung die beste Arbeitsstelle gefunden wird. Ein Fallbeispiel, präsentiert von einer Mitarbeiterin einer gemeinnützigen Einrichtung, rundete das Bild ab: Nach der Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit hilft der ehemalige Klient weiter freiwillig mit Begeisterung und Freude im Tierschutzhaus mit. Die Präsidentin des Landesgerichts Korneuburg nutzte diesen Termin für eine Doppelveranstaltung gemeinsam mit der neu geschaffenen Jugendgerichtshilfe Korneuburg. In der Präsentation der Jugendgerichtshilfe wurden deren Aufgabengebiet und deren Nutzen für die Gerichte deutlich. NEUSTART und die Jugendgerichtshilfe haben bei dieser Veranstaltung auch über weitere Schritte zu engerer Kooperation gesprochen. Insgesamt waren mehr als 40 Personen an diesem Nachmittag dabei und haben sich rege am den Gesprächen beteiligt das Buffet war dementsprechend gut besucht. 4
5 Für zwei Jahre ist das NEUSTART Büro in der Wehlistraße 27b in Wien 20 angesiedelt BEZIRKSVORSTEHERIN ZU BESUCH BEI NEUSTART Mag. Susanne Schaefer-Wiery, die Bezirksvorsteherin von Margareten, hat uns in der Geigergasse einen Besuch abgestattet. Nach einem Rundgang durch die Einrichtung nahm sich die Bezirksvorsteherin Zeit, um Details über unsere Arbeit zu erfahren. Dabei zeigte sie sich beeindruckt: Es freut mich natürlich sehr, dass hier seit vielen Jahren gute Arbeit geleistet wird. Auch wir im Bezirk versuchen uns verstärkt mit Institutionen zu vernetzen, wenn es um Prävention von Straftaten geht, erzählt Schaefer-Wiery. Dass der Verein nach dem Umbau der Geigergasse wieder nach Margareten zurückkehrt, ist sehr erfreulich. Sie ging damit auf die Tatsache ein, dass wir das Büro in der Geigergasse aufgrund eines Neubauprojekts für zirka zwei Jahre verlassen müssen. Bis dahin wird in der Wehlistraße im 20. Bezirk gearbeitet. Sobald der Umbau abgeschlossen ist, kommen wir wieder in die neu adaptierten Räume nach Margareten. Der Besuch ist ein Statement für die Unterstützung unserer Arbeit. Die Arbeit des Vereins ist hervorragend und wichtig für die Gesellschaft. Der Bezirksvorsteherin war es wichtig, das hervorzuheben auch medial. Mit dem Besuch bei uns und anderen sozialen Einrichtungen des Bezirks will sie, auch das kam im Gespräch klar hervor, eine Positionierung gegen politische Kräfte setzen, die für Ausgrenzung und Menschenverachtung stehen. kk Kurt Koblizek, Leiter von NEUSTART Niederösterreich und Burgenland, mit Bezirksvorsteherin Schaefer-Wiery 5
6 DER LEBEMANN Fallgeschichte aus Sicht einer Bewährungshelferin. Die gute Kooperation der Gerichte mit dem Verein NEUSTART im Rahmen der Bewährungshilfe hat eine jahrzehntelange Geschichte. Das folgende Beispiel gibt Einblick in diese Kooperation und die Betreuungsarbeit. Herr B. kam vor drei Jahren wegen Diebstahls und einer Weisung zur Behandlung seiner Kleptomanie in meine Betreuung im Rahmen der Bewährungshilfe. Er hat eine akademische Ausbildung, ist 58 Jahre alt und selbstständig. Am Anfang der Betreuung überwiegen oft Widerstand und Ablehnung. Zu Beginn der Betreuung trat er als Lebemann auf, der die Anordnung der Bewährungshilfe und sich selber in der Rolle eines Klienten lieber als einen Irrtum sehen wollte. Die Verurteilung war ihm sehr unangenehm, die Betreuung durch mich als Frau ebenso. Jedenfalls praktizierte Herr B. seinen Widerstand, sich auf die Betreuung oder seine Straftat einzulassen, als Schauspiel, welches immer auch unter manchmal leichterem, dann wieder stärkerem Alkoholeinfluss stand. Ich habe den Weg unserer Betreuung ihm gegenüber auch einmal beschrieben wie mit einem jungen Hund an der Leine; ich kenne das Ziel, der Welpe aber zieht mich am Weg dorthin in alle Himmelsrichtungen und es bedarf einer gewissen Beharrlichkeit, sich nicht ablenken zu lassen. Herrn B. gefiel der Vergleich mit junger Hund. Damals gefiel ihm aber vor allem, dass er es mir nicht leicht machte. Der Alkoholmissbrauch war immer das zentrale Thema in den Betreuungsgesprächen. Das Leben von Herrn B. geriet vor der Verurteilung zunehmend außer Kontrolle. Seine finanzielle Situation war nicht besonders gut. Er hätte sich die Waren, die er gestohlen hat, aber durchaus leisten können. Durch das geschnappt werden und die gerichtliche Verurteilung wurde Herr B. zum ersten Mal wirklich mit dem Thema Alkohol konfrontiert. Zusätzlich war die Weisung des Gerichts zur Therapie hilfreich. Die Einsicht darüber, dass er tatsächlich ein Problem mit Alkohol hatte, dauerte. Die Vermittlung in eine geeignete Therapieeinrichtung war ein schwieriges Unterfangen. Letztendlich aber wuchs die Einsicht. Heute geht Herr B. freiwillig in die Suchtberatung und wird diese Therapie auch fortsetzen, wenn die Probezeit zu Ende ist. In der Rückschau auf unsere Betreuung hat er sich bedankt, dass ich nie locker gelassen habe. 6
7 Arbeitsgruppe mit Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren OPFERSCHUTZ DURCH TÄTERARBEIT Neue Wege der Kooperation das war das Thema der NEUSTART Positionen Niederösterreich und Burgenland im Jahr Etwa 100 Personen aus Exekutive, Justiz und dem sozialen Bereich folgten den Vorträgen von Mag. Barbara Haider von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Steffen Burger MA von der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt in Deutschland und Thomas Neuwirth vom Verein NEUSTART. Steffen Burger plädierte eindringlich für die Kooperation aller Stellen, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben. Insbesondere sind dabei folgende Einrichtungen gefragt: Polizei, Justiz (Staatsanwaltschaft, Gericht), Frauenunterstützungseinrichtungen, Opferhilfen, Einrichtungen der Kinder-, Jugendund Familienhilfe, weitere Hilfeeinrichtungen (zum Beispiel Suchtberatungsstellen) und die Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Tatausgleich). Aber natürlich ist auch das Gemeinwesen als Ganzes gefragt. Die Fachleute sind bereit, sich miteinander zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. DieTäterarbeit stellt dabei einen Baustein im Interventionsgefüge gegen häusliche Gewalt dar. Sie darf nicht isoliert stattfinden. Auch in der Täterarbeit muss nach Ansicht Steffen Burgers der Opferschutzgedanke ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit sein. Diese Tätigkeit müsse sich, so Burger, an ihrem Beitrag zum Opferschutz messen lassen. Weiters ist es unabdingbar wichtig, dass sich Einrichtungen zur Täterarbeit im Bereich häuslicher Gewalt aktiv am Aufbau und der Weiterentwicklung von Vernetzungsstrukturen beteiligen. Auch im Referat der Leitenden Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Mag. Barbara Haider, wurde neben Einblicken in die Herangehensweisen der Staatsanwaltschaft im Bereich häuslicher Gewalt deutlich gemacht, dass der Blick über den Tellerrand, die Vernetzung und die Kooperation essenziell sind. In den Diskussionen nach den Vorträgen zeigte sich, dass das anwesende Fachpublikum bereit ist, genau das zu tun: Über die Grenzen des eigenen Tätigkeitsfelds hinauszusehen, Kooperationen zu suchen und im Interesse von Opfern gemeinsam zu handeln. In einem vertiefenden Workshop nach dem Plenum vertieften Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzzentren Burgenland und Niederösterreich sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NEUSTART ihre Kenntnisse über die jeweilige andere Arbeit und besprachen Details zur getroffenen Kooperationsvereinbarung in Bezug auf die Betreuung von Bewährungshilfe-Klienten mit einem Delikt aus dem Bereich häusliche Gewalt. Der Tenor der Rückmeldungen zu der Veranstaltung war durchwegs positiv und wurde von vielen als weiterer positiver Schritt in Richtung opferorientierter Täterarbeit gesehen. kk 7
8 NEUSTART 2015 IN NIEDERÖSTERREICH UND BURGENLAND 2015 wurden Klientinnen und Klienten betreut, davon Jugendliche und Erwachsene.... Diversion Tatausgleich In der Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Opfern haben Menschen an einem von Staatsanwaltschaft oder Richterschaft angeregten Tatausgleich teilgenommen, davon Opfer. Circa 75 Prozent der Strafverfahren konnte in der Folge eingestellt werden. Arbeiten für das Gemeinwohl 735 Personen, davon 254 Jugendlichen und 481 Erwachsenen, wurde das Angebot unterbreitet, gemeinnützige Arbeit an Stelle eines Strafverfahrens zu erbringen. Circa 79 Prozent nahmen das Angebot an und erbrachten die gemeinnützige Arbeit das Strafverfahren konnte eingestellt werden.... Straffälligenhilfe Bewährungshilfe Klientinnen und Klienten wurden im Jahr 2015 im Rahmen der Bewährungshilfe betreut, davon rund 28 Prozent von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Gruppenarbeit wurden durchschnittlich 76 Personen in acht Gruppen betreut. Zwölf Sozialnetz-Konferenzen wurden durchgeführt, davon zehn, um Haft für Jugendliche zu vermeiden.... Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe 307 Personen wurde im Lauf des Jahres 2015 angeboten, eine nicht bezahlte Geldstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten. Rund ein Drittel von ihnen nahm das Angebot an.... Vermittlung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren 116 Personen wurden uns von den Finanzbehörden zugewiesen, um die Chance zu nutzen, die Inhaftierung durch eine gemeinnützige Leistung zu vermeiden. 95 Prozent erbrachten die Leistung vollständig.... Elektronisch überwachter Hausarrest 2015 wurden 201 Klientinnen und Klienten zur Erhebung zugewiesen. 176 Personen wurden im laufenden Jahr betreut Hafttage wurden im elektronisch überwachten Hausarrest vollzogen.... Prozessbegleitung 2015 wurden zwölf Personen betreut. Dank Wir bedanken uns bei allen Zuweiserinnen und Zuweisern, Kooperationspartnerinnen und -partnern und bei allen Fördergeberinnen und Fördergebern für das erwiesene Vertrauen. Haftentlassenenhilfe 677 Personen wurden nach ihrer Haftentlassung betreut. Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion: Kurt Koblizek MSc (kk) Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: Felicitas Matern, NEUSTART Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart
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