um die unterschiedlichen Aufgaben und Herangehensweisen

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1 SOZIALARBEIT: GROSSE UND KLEINE SCHRITTE Zusammenarbeiten, vernetzen, strukturiert am Delikt arbeiten. Frühzeitig Kontakt aufnehmen, neue Leistungen erproben. Das alles ist NEUSTART. Sozialarbeit ist der Weg der großen und kleinen Schritte. Sozialarbeit ist vor allem Vernetzung und Kooperation. Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Justizanstalt geben uns nicht nur Aufträge, sondern sind wichtig in der Kooperation und geben Impulse für neue Entwicklungen. Genauso wichtig ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Einrichtungen. Um ein besseres Kennenlernen seitens Justiz und Suchtberatungseinrichtungen zu ermöglichen, um die unterschiedlichen Aufgaben und Herangehensweisen darzustellen, organisierten wir mit Unterstützung des OLG-Präsidiums und der Oberstaatsanwaltschaft sowie Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai dieses Jahres die Veranstaltung Suchtarbeit im Verbund von Beratung, Therapie und Justiz. Gemeinsam mit der Suchtberatung Tirol und INHALT Anti-Gewalt-Training Seite 3 Rückfallsprävention Seite 4 Perspektive wechseln Suchtarbeit Seite 5 Sozialnetz-Konferenz Seite 6 Risse im Beton Seite 7 Leistungen 2013 Seite 8

2 der Ambulanten Suchtprävention Tirol wurden Unterstützungsmöglichkeiten für Suchterkrankte aufgezeigt sowie aktuelle Behandlungsansätze dargestellt. Wir wissen: Wirkungsvoller Opferschutz beginnt mit intensiver Täterarbeit. In diesem Sinne setzen wir mit unseren Klientinnen und Klienten den Prozess der strukturierten Arbeit am Delikt fort. Um Rückfallsprävention im Bereich häuslicher Gewalt zu verbessern arbeitet NEUSTART gemeinsam mit Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und Männerberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Opferschutzorientierte Täterarbeit zusammen. Eine besonders erfreuliche Entwicklung zeichnet sich im Bereich der Haftentlassenhilfe ab: Das Ziel, mit Haftinsassen bereits in der Justizanstalt frühzeitig Kontakt aufzunehmen, die Entlassung gut vorzubereiten und ihnen eine verlässliche Unterstützung nach der Haftentlassung zu sein, zeigt große Erfolge. Es gelingt uns, Klientinnen und Klienten kontinuierlich zu betreuen und so längerfristige Ziele umzusetzen und nicht erst im Krisenfall (wieder) gefordert zu werden. Die steigende Zahl der so Betreuten und deutlich höhere Kontaktfrequenzen bestätigen den Erfolg dieses freiwilligen Angebots. Ergänzend sind wir in Kooperation mit der Justizanstalt Innsbruck dabei, eine Entlassungsgruppe zu entwickeln, die Insassen auch psychosozial besser auf ihre Lebensgestaltung nach der Haftentlassung vorbereiten soll. ermöglicht unseren Klientinnen und Klienten, die kein frei verfügbares Konto bei einer Bank haben, ein Basiskonto ohne Überziehungsmöglichkeit und leistet so einen wichtigen Beitrag zu finanzieller Stabilisierung. Auch heuer möchte ich mich sehr herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz und unseren anderen Kooperationspartnerinnen und -partnern bedanken, die unsere Arbeit unterstützen und möglich machen. Mein besonderer Dank geht auch an all unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Engagement und Einsatz ihre Klientinnen und Klienten betreuen. Auch die Entwicklung im Bereich des elektronisch überwachten Hausarrests ist positiv stieg die Zahl der in Tirol im elektronisch überwachten Hausarrest verbrachten Hafttage bereits deutlich von auf zeichnet sich eine weitere Steigerung ab. Eine Erfolgsgeschichte, da viele Menschen auf diesem Weg negative Folgen von Haft vermeiden können und doch nur sehr wenige den Hausarrest wegen Nicht-Einhaltung von Auflagen abbrechen müssen. Das vergangene Jahr brachte auch einen neuen Auftraggeber. Seit Sommer 2013 ist im Fall von uneinbringlichen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafen an Stelle von Ersatzfreiheitsstrafen ebenfalls die Ableistung gemeinnütziger Arbeit möglich. Vier Stunden entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Einen neuen Kooperationspartner konnten wir mit der Zweiten Sparkasse gewinnen. Sie Dr. Kristin Henning Leiterin NEUSTART Tirol Andreas-Hofer-Straße Innsbruck TEL Foto: Christina Gaio Photography 2

3 ANTI- GEWALT- TRAINING Er hat mich provoziert. Wenn er was gegen meine Mutter sagt, hat er es nicht anders verdient, da muss er das Echo auch verkraften können. Ich hab mich sogar schon umgewandt und wollte gehen, doch er hat mich festgehalten, da musste ich zuschlagen. Wenn wir im Anti-Gewalt-Training nach den Ursachen und Auslösern für die Gewalttat forschen, wird die Verantwortung für das Delikt im ersten Moment meist im Verhalten des späteren Opfers begründet. Provokation, Beleidigung der eigenen Werte, ein Konflikt um eine Frau und die Gewalttat als letztes Mittel, um seinen Mann zu stehen. Raufen unter Burschen, die eigenen Grenzen durch körperliche Stärke abzustecken das findet sich im Verhaltensrepertoire vieler heranwachsender Männer. Doch welche individuellen Gründe führen dazu, dass eine Gewalttat immer wieder als Lösungsstrategie verwendet wird? Welche äußeren und inneren Umstände verhindern, eine konstruktive Lösungsform zu wählen, um ein erwünschtes Ergebnis zu erreichen? Und worin besteht die Motivation, bisherige Verhaltensmuster zu ändern? Im Anti-Gewalt-Training wird der Rahmen geschaffen, damit sich die Täter mit Unterstützung der Gruppe auf die Suche nach Antworten begeben können. Schlimm ist der Augenblick kurz nach der Tat, wenn du realisierst, was nun wieder auf dich zukommt: Polizei, Einvernahme, Gericht, Schmerzensgeld und die Enttäuschung in den Augen meiner Mutter, wenn sie erfährt, dass ich wieder zugeschlagen habe. Ein grundlegendes Element besteht darin, die vorhandene Veränderungsmotivation sichtbar zu machen und zu stärken. Jeder Teilnehmer bringt einen individuellen Grund mit, warum Gewalt in seinem Leben keinen Platz mehr haben soll. Die Folgen zu erkennen und anzuerkennen, die aus der Tat für das Opfer entstehen, bilden die Grundlage für ein mögliches Umdenken vor dem nächsten Zuschlagen. Zumindest habe ich meinen Mann gestanden. Auch wenn immer mehr Frauen zuschlagen, bleibt Gewalt großteils ein männliches Phänomen. Die Teilnehmer stellen sich der Frage: Welche Ursachen liegen in ihrer eigenen Geschichte, welche Werthaltungen bringen sie mit, die dazu führen, dass Gewalt als Lösungsstrategie eingesetzt wird? Wenn ich einen gewissen Punkt erreicht habe, reagiert mein Körper wie von alleine, es ist wie ein Reflex. Wann ist der letzte Punkt, wo ich noch aussteigen kann? Gibt es Alternativen, wie ich die Situation ohne Gesichtsverlust meistern kann? Als wertvollsten Output beschreiben die Teilnehmer, auf Augenhöhe mit anderen zu sprechen, die sich bereits in derselben Situation befanden. Dadurch entsteht das Gefühl, verstanden zu werden. Individuelle Lösungsstrategien werden der ganzen Gruppe zugänglich gemacht und auch als realistische Alternativen ausprobiert: Eine positive Folge hatte meine Gewalttat doch: dass ich euch alle kennenlernen durfte. INFO NEUSTART betreut Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe auch in Form von themenzentrierten Gruppen. Im Rahmen des Anti-Gewalt-Trainings bei männlicher situativer Gewalt geht es vor allem um die Auseinandersetzung mit den eigenen Aggressionen und mit der Opferseite. Auch darum, Eskalationsszenarien zu erkennen und Deeskalationsstrategien sowie einen Krisenplan zu erarbeiten. Die Anti-Gewalt-Trainings-Gruppen dauern circa ein halbes Jahr. 3

4 EINMAL IST GENUG Über die Rückfallsprävention in der Bewährungshilfe Wissenschaftliche Untersuchungen und unsere jahrelangen praktischen Erfahrungen zeigen, dass Strafe und Haft keine positiven Auswirkungen auf ein straffreies Leben haben. Wirksame Rückfallsprävention bedarf sowohl sozialarbeiterischer Unterstützungsmaßnahmen wie der Hilfe bei Ausbildungs- oder Arbeitssuche, Wohnen und Schuldenregulierung als auch einer gezielten Auseinandersetzung mit dem Delikt. Hierbei stützen wir uns auf ein von Klaus Mayer (Schweiz) entwickeltes risikoorientiertes Interventionsprogramm für Straffällige. Ziel dieses Programms ist, dass Klientinnen und Klienten Abläufe und Situationen, aber auch Emotionen, die zu einer strafbaren Handlung führten, erkennen. Sie sollen ihre persönlichen Ressourcen entwickeln, die es ihnen ermöglichen, zukünftig in ähnlichen Situationen anders zu reagieren. Bevor aber in die Zukunft geschaut wird und Handlungsalternativen entwickelt werden müssen das Delikt und das vorherige Geschehen ausführlich rekonstruiert werden. Außerdem muss die Verantwortung detailliert geklärt werden und positive wie negative Konsequenzen aus der Straftat müssen bewusst gemacht werden. Das persönliche Risiko zu kennen hilft, Gewalt zu minimieren. Viele Gewalttäterinnen oder -täter sind sich der für sie positiven Konsequenz einer Gewalttat gar nicht bewusst, da Scham, Strafverfolgung oder Schmerzensgeldforderungen rasch einsetzen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass ein zumindest kurzfristiger Nutzen bestand: Eine subjektiv unangenehme Situation wurde durch die Gewalt beendet oder aber das subjektive Gefühl der Wiederherstellung der Ehre beziehungsweise die Anerkennung in der Peergroup wurde erreicht. In der Folge geht es darum, die Handlung zu bewerten, die Ursache für das begangene Delikt zu klären; hier ist auch wichtig, das individuelle Risiko herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen es zu einem neuerlichen Delikt kommen kann sprich, wann die eigene Alarmglocke schrillt. Wenn die Motivation besteht, sich zu verändern, hilft beispielsweise die Erkenntnis, dass das persönliche Risiko für eine Gewalttat maßgeblich an der Kombination Peergroup, Szenelokal und dem Alkoholkonsum liegt. Freunde nur mehr zu Hause zu treffen oder aber in ihrer Gesellschaft in der Öffentlichkeit keinen Alkohol mehr zu trinken können dann Strategien sein, um das Risiko einer Gewalttat zu minimieren. Weiters wird es sinnvoll sein, sich aktiv andere Möglichkeiten zu erarbeiten, um auf Provokationen zu reagieren. So beendete ein Klient eine eskalierte Situation für sich mit dem Satz: Hast Du ein Massel, dass ich einen Bewährungshelfer habe.... Um mit Ambrose Bierce zu sprechen: Einmal genug. kh 4

5 VOM SEITENWECHSEL ZUM PERSPEK- TIVENWECHSEL Vom Sport kann man fürs Leben lernen: Wer regelbedingt die Seiten wechselt, muss auch die Perspektive wechseln Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien führte uns allabendlich vor Augen: 45 Minuten (mit der Unterstützung der Fankurve im Rücken) verteidigte eine Mannschaft ihr Revier, versuchte den Ball zu erobern, den Gegner zu überlaufen und ein Tor zu erzielen. Nach einer kurzen Halbzeitpause war auf einmal alles spiegelverkehrt. Das vormals eigene Feld wurde zum gegnerischen, das vormals Fremde zum Eigenen. Auf einmal waren nicht mehr die eigenen Fans im Rücken, sondern jene der gegnerischen Mannschaft. So ein Seitenwechsel erfordert zwangsläufig einen Perspektivenwechsel. Genau um diesen Perspektivenwechsel geht es auch im Tatausgleich, der Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer. Typischerweise betrachten wir alle unser Tun und Lassen aus unserer eigenen Perspektive. Der Tatausgleich erfordert, dass der Täter oder die Täterin sich auch mit der Perspektive des Opfers auseinandersetzt. Teilweise kann es sogar hilfreich sein, dass nicht nur sprichwörtlich die Positionen getauscht werden, sondern tatsächlich auch mal die Stühle gewechselt werden, um die Tat aus einer anderen Perspektive zu beleuchten. Der Sprachgebrauch im Fußball hat manch martialische Ausdrucksweise: Es ist von Balleroberung und Raumgewinn die Rede, es wird angegriffen und verteidigt. Spiele wie auch Konflikte werden hitzig und emotional geführt; doch am Ende des Fair Play gehen Spieler mit Gesten des Zuspruchs und der Anerkennung, auch für die gegnerische Mannschaft und deren Leistung, auseinander. kh Dieser Beitrag ist am 23. Juli 2014 als Blog auf erschienen SUCHTARBEIT Zwischen Abstinenzparadigma und Public Health Neuere Studien und eine darauf aufruhende Praxis werten Sucht als Abhängigkeitserkrankung, die je nach Substanz auch chronisch verlaufen kann. Aus sozialmedizinischer Sicht wird daher mittlerweile auch eine lebenslange Erhaltungstherapie mit Substitutionsmitteln nicht ausgeschlossen. Als vorrangiges Behandlungsziel gilt nicht mehr, Abstinenz zu erreichen, sondern die Lebensqualität zu verbessern. Damit verbunden sollen auch weitere negative Begleiterscheinungen wie Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Folgeschäden und Delinquenz vermindert oder gänzlich hintan gehalten werden. Diese als Public-Health-Ansatz bekannte Neuausrichtung (der auch die meisten sozialarbeiterischen und psychotherapeutischen Maßnahmen entsprechen und die nicht länger zwischen legal und illegal unterscheidet, sondern gesamtgesellschaftliche Schädigungspotenziale in den Blick nimmt) steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den strafrechtlichen Bestimmungen. Suchtarbeit im Verbund von Beratung, Therapie und Justiz Bei der von NEUSTART Tirol, Suchtberatung Tirol und Ambulanter Suchtprävention mit Unterstützung des Oberlandesgerichts Innsbruck sowie der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck und Staatsanwaltschaft Innsbruck organisierten Veranstaltung im Mai 2014 wurde die aktuelle Dynamik im Handlungsfeld Sucht diskutiert. Eine Fortsetzung wurde ins Auge gefasst. 5

6 GROSSE HOFFNUNG FÜR SOZIALNETZ-KONFERENZ Dr. Kristin Henning, Leiterin von NEUSTART Tirol, im Gespräch mit Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck und Dr. Brigitte Loderbauer, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck NEUSTART: Die Anzahl der Verurteilungen ist seit Jahren rückläufig. Die Strafdauer steigt, die Zahl der Inhaftierten liegt wieder so hoch wie vor dem Haftentlastungspaket Woran liegt das? Klaus Schröder: Es ist grundsätzlich richtig, das es im Jahr 2008 zu einem deutlichen Rückgang der Häftlingszahlen gekommen ist. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Hälfte dieses Rückgangs auf ein Absinken der Zahl der Untersuchungshäftlinge zurückzuführen ist. Wenn man die Zahlen im Verhältnis zu internationalen Statistiken setzt, so haben wir 2008 in Österreich 99 Häftlinge pro Einwohner gehabt. Im Jahr 2012 waren es 105 Personen die absolute Steigerung ist also nicht dramatisch. Die Gründe sind nicht restlos erforscht. Aus meiner Wahrnehmung liegen zumindest zwei nachvollziehbare Gründe vor: Die Anzahl der Strafgefangenen ohne inländischen Wohnsitz ist gestiegen und interessanterweise ist die Zahl der Insassinnen deutlich gestiegen. Ich werte das als negatives Zeichen einer Emanzipation auch in jenen Bereichen der Kriminalität, die zu Haftstrafen führen. Brigitte Loderbauer: Die Rückläufigkeit der Verurteilungen ergibt sich maßgeblich aus jenem Kriminalitätsbereich, der der Diversion zugänglich ist. Bei der Anzahl der Haftinsassinnen und -insassen ist zu berücksichtigen, dass hier auch die steigende Zahl der Maßnahmen- sowie Untersuchungshäftlinge mit enthalten ist. Im Sprengel Tirol und Vorarlberg wird sehr zurückhaltend mit der Sanktion der unbedingten Freiheitsstrafe umgegangen. In den meisten Fällen handelt es sich um Wiederholungstäterinnen und -täter oder Schwerkriminalität, bei denen dann in vielen Fällen keine kurzen Haftstrafen verhängt werden können. Es ist wichtig, die Strafenpraxis auf den Einzelfall abzustellen, um angemessene Sanktionen zu finden. Seit letztem Jahr gibt es eine intensive Debatte um die Frage des Umgangs mit jugendlichen Straftäterinnen und -tätern. Welche Reaktionsform würden Sie sich aus Ihrer beruflichen Erfahrung wünschen? Dr. Brigitte Loderbauer, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck Schröder: Als Strafrichter wünsche ich mir U- Haft vermeidende Maßnahmen wie die Einführung der Jugendgerichtshilfe und der Sozialnetz- Konferenzen. In dieses Projekt setze ich große Hoffnung. Zweitens bedarf es eines Ausbaus überwachter Unterbringungsmöglichkeiten von jugendlichen Straftätern außerhalb des Vollzugs von unbedingten Freiheitsstrafen in Gefängnissen. Drittens bedarf es eines generellen Umden- 6

7 kens, dass Kriminalitätsvermeidung bei Jugendlichen ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag ist und keine Exklusivaufgabe der Polizei und der Justiz. Loderbauer: Ich würde bereits im Ermittlungsverfahren damit ansetzen, dass die vorläufige Bewährungshilfe in Übereinstimmung mit der oder dem zu Betreuenden bereits durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann. Auch würde ich mir für bestimmte Fälle eine Kombinationsmöglichkeit diversioneller Maßnahmen wünschen. Vor allem Bewährungshilfe als länger anhaltende Unterstützung sollte mit einem Tatausgleich oder gemeinnützigen Leistungen verbunden werden können. Auch die Kombination einer bedingten Freiheitsstrafe mit gemeinnütziger Arbeit oder die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit als Alternative zu Geld- oder Freiheitsstrafen zu leisten, sollte geschaffen werden. Im Bereich der Haft wünsche ich mir einen weiteren Ausbau sozial- und altersadäquater Betreuungsformen, beispielsweise Wohngruppen. Die Rahmenbedingungen müssen derart sein, dass pädagogische Ansätze auch wirken können. von denen ich weiß, dass sie ein Erfolgsmodell sind durchaus nicht nur auf Jugendliche beschränkt. Auch ich würde mir eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Tatausgleichs dahingehend wünschen, dass er auch bei vorbestraften Beschuldigten parallel zum Strafverfahren durchgeführt werden kann. Aus Opfersicht wäre dies sehr zu begrüßen. Für den Täter wäre es keine Vermeidung einer Verurteilung, aber es entsteht ein Milderungsumstand. Insgesamt erhoffe ich mir, dass NEUSTART weiterhin diese Innovationskraft behält und die Palette der sozial konstruktiven Maßnahmen weiterentwickelt. Abschließend wünsche ich mir auch für die Zukunft eine so gute Zusammenarbeit, wie wir sie bisher in Tirol und Vorarlberg hatten. Hiefür möchte ich mich auch gleichzeitig bedanken. NEUSTART ist seit vielen Jahren Systempartner der Justiz. Was wünschen Sie sich für die Zukunft von uns? Schröder: Ich möchte mich auf zwei Punkte beschränken: Den Wunsch einer Fortführung, einer auf hohem gegenseitigen Vertrauen aufbauenden Zusammenarbeit zwischen Justiz und NEUSTART. Der zweite Wunsch: Eine erhöhte personelle und finanzielle Ressourcenausstattung von NEUSTART zum Ausbau des Instruments des Tatausgleichs. Loderbauer: Ich wünsche mir einen österreichweiten Ausbau der Sozialnetz-Konferenzen, Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck RISSE IM BETON Ein Film gibt Einblick in die Lebenswelt von Haftentlassenen Am 10. September 2014 feierte der Film RISSE IM BETON vom Regisseur Umut Dag Premiere in Tirol. Zu diesem Anlass luden wir unsere Kooperationspartnerinnen und -partner aus Justiz, Vollzug, Polizei, aber auch von gemeinnützigen Einrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen ein. Der großteils mit Laienschauspielern gedrehte Film gibt einen differenzierten, aber auch harten Einblick in die Welt eines Vaters, der nach zehn Jahren Haft bedingt entlassen wird und versucht, eine Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen und ihn von Drogen und Kriminalität fernzuhalten. Der Film zeigt, wie schwer es vielen unserer Klientinnen und Klienten fällt, eine Sprache für ihre Gefühle und Bedürfnisse zu finden; wie zerplatzte Träume und fehlende Perspektiven immer weitere Gewalt entstehen lassen. Wie nahe beieinander es liegt, Täter und Opfer zu sein, sich in einer Person zu vereinen. Die Gewalt, die Sprachlosigkeit, die Hilflosigkeit und Ohnmacht des Films sind teilweise schwer zu ertragen. Das Licht im Kinosaal am Ende des Films erlöst den Zuschauer. Gleichzeitig wissen wir, dass sich die inneren und äußeren Zwänge unserer Klientinnen und Klienten nicht so leicht lösen lassen, sondern dass es vieler kleiner Schritte bedarf. kh 7

8 LEISTUNGEN Diversion Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Opfern 579 Menschen haben an einem von Staatsanwaltschaft oder Richterschaft angeregten Tatausgleich teilgenommen. Circa 75 Prozent der Strafverfahren konnten in der Folge eingestellt werden. Arbeiten für das Gemeinwohl 288 Personen wurde das Angebot unterbreitet, gemeinnützige Arbeit an Stelle eines Strafverfahrens zu erbringen. Circa 85 Prozent nahmen das Angebot an und erbrachten die gemeinnützige Arbeit das Strafverfahren konnte eingestellt werden.... Straffälligenhilfe Bewährungshilfe Zwischen 574 und 615 Klientinnen und Klienten wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Bewährungshilfe betreut, davon rund 22 Prozent von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Haftentlassenenhilfe 235 Personen wurden nach ihrer Haftentlassung betreut Einzelkontakte erfolgten.... Vermittlung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe 177 Mal wurde das Angebot, eine nicht bezahlte Geldstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten, angenommen. DANK Wir bedanken uns bei allen Zuweiserinnen und Zuweisern, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie unseren Subventions- und Fördergeberinnen, die uns unterstützt haben, für das erwiesene Vertrauen.... Bundesministerium für Justiz... Abteilung Soziales des Amts der Tiroler Landesregierung... Stadt Innsbruck... Vinzenzgemeinschaft... Kapuzinerkloster in Innsbruck... alle weiteren Gemeinden und Spender.... Elektronisch überwachter Hausarrest 2013 wurden Hafttage im elektronisch überwachten Hausarrest vollzogen.... Prozessbegleitung 2013 wurden zehn Stunden im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung erbracht. Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion: Dr. Kristin Henning (kh) Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: Felicitas Matern NEUSTART Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart

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