Neue Wege und alte Stärken : Unter diesem Motto stand die diesjährige gesamtösterreichische. ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen
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- Astrid Dieter
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1 TRADITION UND NEUES Mit Beginn 2016 trat das neue Jugendgerichtsgesetz in Kraft und brachte einige positive Veränderungen für Jugendliche und junge Erwachsene. Eine davon ist die Verankerung der Sozialnetz-Konferenz bei Untersuchungshaft. Mit Hilfe der Sozialnetz-Konferenz konnten Jugendliche erfolgreich vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Einführung der bundesweiten Jugendgerichtshilfe, mit der wir bestens kooperieren, hatte leider auch Auswirkungen auf die Jugendhilfe des Landes Vorarlberg, die Mitte 2016 eingestellt wurde. Neue Wege und alte Stärken : Unter diesem Motto stand die diesjährige gesamtösterreichische Fachtagung der ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in Wien. Diese wurde von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter eröffnet. In seiner Ansprache brachte er seine Wertschätzung für das Ehren- INHALT Jugendhilfe Seite 2 Entlassungsgruppen Seite 4 Anti-Gewalt-Training Seite 5 Tradition und neue Wege Seite 6 Ressourcen und Risiken Seite 7 Vorarlberg 2015 Seite 8
2 amt und die Bedeutung des zivilen Engagements für die Straffälligenhilfe zum Ausdruck. Auch in Vorarlberg hat die ehrenamtliche Bewährungshilfe eine lange Tradition. Die ersten Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe wurden in den 1960er-Jahren ehrenamtlich betreut. Inzwischen ist unser Ehrenamt gesellschaftlich gut verankert und anerkannt. Heute betreuen 55 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 120 Klientinnen und Klienten im Land. Dafür ein großes Dankeschön. Ich bedanke mich bei allen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizanstalt, der Jugendgerichtshilfe und bei allen Kooperationspartnerinnen und -partnern und, last but not least, bei unserem NEUSTART Team für die gute und engagierte Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und stehe Ihnen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Winfried Ender Leiter NEUSTART Vorarlberg Römerstraße Bregenz TEL JUGENDHILFE Neustart oder Ende des Vorarlberger Modells? Im Jahr 1994 riefen weitsichtige Verantwortliche der damaligen Jugendwohlfahrt und der Bewährungshilfe die Jugendhilfe für Vorarlberg als Maßnahme der Tertiärprävention ins Leben. Die Jugendhilfe richtete sich an straffällig gewordene Jugendliche und deren Eltern. Der Auftrag des Landes lautete die Begleitung von Jugendlichen im Strafverfahren : Gleich nach einer Strafanzeige erfolgte, durch Zuweisung der Bezirkshauptmannschaft, eine psychosoziale Unterstützung und Begleitung der oder des Jugendlichen und der oft überraschten Familie im Erstumgang mit einem Strafverfahren. Dazu zählten Unterstützungen beim Herstellen der Tateinsicht, der Verantwortungsübernahme sowie bei einer raschen Schadenswiedergutmachung. Im Falle eines Strafantrags wurde die Klientin oder der Klient auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung vorbereitet, die Verfahrenshilfe organisiert, persönlich begleitet und vor allem das Urteil und dessen Folgen von der Jugendhelferin oder dem Jugendhelfer übersetzt. Die Jugendhilfe empfahl der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gericht geeignete Maßnahmen und unterstützte die Jugendlichen, diese auch anzunehmen. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und die der Justiz andererseits im Einzelfall maßgeschneidert aufeinander abgestimmt wurden. Das ermöglichte ein nahtloses Andocken der Jugendlichen an das Unterstützungssystem und damit die erhöhte Chance auf Rückfallsvermeidung. Mit der Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes führte das Bundesministerium für Justiz unter anderem flächendeckende Jugendgerichtshilfe ein. Ursprünglich sollte in Vorarlberg das bestehende und bewährte, aber wesentlich 2
3 umfassendere Modell beibehalten werden. Das Land sagte eine Weiterführung zu. Dann entschloss sich das Ministerium, die Jugendgerichtshilfe doch selbst durchzuführen, worauf sich das Land ebenfalls zurückzog und die bisherige Jugendhilfe mit Mitte 2016 einstellte. Die neu eingerichtete Jugendgerichtshilfe hat klare, im Gesetz definierte Aufgaben als Hilfsorgan im Auftrag des Gerichts. Das ist unter anderem die Durchführung von Jugenderhebungen, eine umfassende Anamnese von Jugendlichen, denen eine Verhandlung droht und die dem Gericht als Entscheidungshilfe dient. Betreuung und Begleitung, wie im bisherigen Vorarlberger Modell sind ex lege nicht deren Aufgabe. Was für alle anderen Bundesländer einen bedeutenden Fortschritt darstellt, da es ein solches Instrument bisher flächendeckend nicht gab, ist für Vorarlberg ein Rückschritt. Die erwarteten Lücken wurden nun sichtbar. Die Jugendhilfe in ihrer bisherigen Form wurde 2016 eingestellt. Jugendrichterinnen und Jugendrichter berichten zum Beispiel von 14-Jährigen, die ohne Angehörige allein vor dem Richter sitzen. Nach der Verhandlung sind sie allein gelassen mit einem Urteil, dessen Bedeutung und Konsequenzen sie oft nur schwer verstehen. Diese Lücken wurden nun auch in einer gemeinsamen Sitzung des Landes mit Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe des Landes und der Bezirkshauptmannschaften, des Gerichts, der Jugendgerichtshilfe und NEUSTART erkannt und die Notwendigkeit der Schließung der Lücken klar postuliert. Eine Weiterführung wurde aus Budgetgründen auf wenn überhaupt frühestens 2018 verschoben. Man darf optimistisch sein, dass der gegebene Bedarf und die 22-jährige bewährte Praxis eine Wiederaufnahme ermöglichen. Bis dahin zahlen jährlich circa Jugendliche, die keine Unterstützung im Strafverfahren mehr erhalten, dafür den Preis. we 3
4 Die Entlassungsgruppen orientieren sich an Ressourcen und Kraftquellen. Jeder Mensch hat Ressourcen. Diese werden in den Grup- ENTLASSUNGS- GRUPPEN Ressourcen- und Lösungsfokussierung als Training für Körper, Geist und Seele. Ab Jänner 2017 wird in Vorarlberg das entwickelte Modell der Entlassungsgruppen in der Justizanstalt Feldkirch umgesetzt. Bei den Entlassungsgruppen handelt es sich um eine Kooperation von NEUSTART und dem Strafvollzug. Die zuständigen Personen nahmen am Lehrgang für die Leitung von Entlassungsgruppen teil. Die Ausbildung, welche mit einem Zertifikat abschließt, qualifiziert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strafvollzugs und von NEUSTART für die Leitung von Entlassungsgruppen. Die Entlassungsgruppen sind ein ressourcen- und beziehungsorientiertes Angebot, in dem Häftlinge in der kritischen Phase vor der Haftentlassung in einem gruppendynamischen Prozess regelmäßig begleitet werden, um auf ein Leben in Freiheit vorbereitet zu sein. Durch die Implementierung von Entlassungsgruppen soll ein nachhaltiges Übergangsmanagement von drinnen nach draußen erreicht werden. Das Trainerteam v.l.n.r.: Nicole Kaufmann BA, Bezirksinspektorin Ines Amann, Martin Greber MA pen wiederentdeckt und hervorgehoben. Die Aufgabe der Leiterinnen und Leiter der Entlassungsgruppen liegt unter anderem im Stellen von Fragen wie: Was hält mich stabil? Was brauche ich? Wie gehe ich mit Konflikten um? Wer oder was gibt mir Sicherheit?. Es geht letztendlich darum, die Klientinnen und Klienten als Expertin beziehungsweise Experte der eigenen Lebenswelt zu betrachten. Das Ziel ist, nach dem Gelingenden im Leben zu suchen und sie bei ihrer Suche nach Stärken und Ressourcen zu unterstützen, damit sie wieder Mut, Zuversicht, Stabilität und Selbstbewusstsein gewinnen können. Um den Handlungsspielraum für alternative Möglichkeiten im Umgang mit Stress, negativen Erfahrungen, Gewalt und Aggression zu erweitern, werden ergänzend verschiedene Körperübungen mit den Klientinnen und Klienten erlernt und eingeprägt. Durch die selbstständigen und regelmäßigen Wiederholungen werden Emotionen und Affekte wie Wut, Trauer und Angst bewusst gemacht und können dadurch besser angenommen und kompensiert werden. Die Arbeit mit dem Körper ermöglicht den Transfer für und in den Alltag. Dieses Erleben kann neue Ideen im Umgang mit schwierigen Situationen hervorrufen, die im Alltag umgesetzt werden können. Die Teilnahme an den Entlassungsgruppen ist freiwillig und findet sowohl in der Justizanstalt Feldkirch als auch in den Räumlichkeiten der Außenstelle von NEUSTART in Feldkirch statt. Begleitet werden die halboffenen Gruppen von jeweils einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter vom Verein NEUSTART und einer Justizwachbeamtin der Justizanstalt Feldkirch. Ziel der Entlassungsgruppen ist neben dem Resozialisierungseffekt auch die Vermeidung von Rückfällen. Die Entlassungsgruppen sind somit in intensiver Kooperation und Kommunikation mit der Justizanstalt Feldkirch eine neue Methode und Strategie der Begleitung, Betreuung und Beratung von Klientinnen und Klienten vor ihrer Entlassung. 4
5 ANTI-GEWALT- TRAINING FÜR ERWACHSENE Wir haben bereits viele Jahre Erfahrung mit geschlossenen Anti-Gewalt-Gruppen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Jänner 2016 hat eine neue Geschichte in Feldkirch begonnen, das halboffene Anti-Gewalt- Training für Erwachsene. Teilnehmen können Menschen, die im Rahmen der Bewährungshilfe oder des elektronisch überwachten Hausarrests eine Weisung zu einem Anti-Gewalt-Training haben. Drei Trainerinnen und ein Trainer mit unterschiedlichen Vorerfahrungen mit Gruppen und im Anti-Gewalt-Bereich entwickelten ein Konzept, das auf die speziellen Bedarfe in Vorarlberg zugeschnitten ist. Das Training findet durchgehend vierzehntägig statt und ein Einstieg wird innerhalb von zwei Monaten nach der Zuweisung flexibel ermöglicht. Vor der Integration in die bestehende Gruppe wird ein Einführungsseminar abgehalten um die Neueinsteiger bestmöglich für die Gruppenabende vorzubereiten. Inhalt dieses Seminars ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensund Gewaltgeschichte, um diese dann später mit der Gruppe präsentieren und bearbeiten zu können. Bei den Gruppenterminen steht dann entweder eine Person mit ihrer Geschichte und ihrem Delikt im Mittelpunkt des Abends oder es wird an einem Thema gearbeitet. Diese Themen sind beispielsweise Gewalt und Körper, Kosten und Nutzen von Gewalt, Stärken- Schwächenanalyse, Konfliktlösungsstrategien, Werte, Gewalt und Geschlecht, Rassismus, Gewalt und Substanzmissbrauch, Konfrontation mit der Opferperspektive und anderes. Abgeschlossen wird im Rahmen eines Abschlussseminars, bei dem zeitgleich abschließende Teilnehmer zusammengenommen werden und das in die Zukunft und auf die weitere Anwendung des Gelernten ausgerichtet ist. Unsere neue Form des Anti-Gewalt-Trainings begann am 25. Jänner 2016 mit sechs Klienten. Nach zwei Abenden kamen zum ersten Mal neue Klienten dazu. Mit Spannung wurde erwartet, wie neue Akteure die Geschichte verändern: Welche Auswirkungen hat das auf die Gruppendynamik, die Offenheit und das Engagement der einzelnen Teilnehmer? Funktioniert das Konzept? Was muss vielleicht umgeschrieben werden? Das erfreuliche Fazit: das Grundkonzept funktioniert, die befürchteten Schwierigkeiten, Menschen in eine bereits bestehende Gruppe zu integrieren, blieben aus. Die Herausforderung ist und bleibt die Programmgestaltung bei wechselnden Teilnehmenden. Die Abende müssen so gestaltet werden, dass sie einerseits in sich geschlossen sind und andererseits doch der Aufbau des Gesamttrainings schlüssig ist und eine Entwicklung erkennbar. Wiederholungen sollen so gut wie möglich vermieden werden. Schön ist, dass die Rückmeldungen der Teilnehmer immer wieder sehr hilfreich und oft konstruktiv kritisch sind. So konnten schon einige Verbesserungen umgesetzt werden. Wir bauen auf vielen bestehenden guten Erfahrungen auf und entwickeln uns weiter. Wir hoffen auf konstante Zuweisungsraten und ausreichende Teilnehmerzahlen. Und wir hoffen auf die ersten Frauen, deren Teilnahme möglich ist. NEUSTART Abteilungsleiterin Susanne Hofer MA, Anti-Gewalt-Trainerin 5
6 TRADITION UND NEUE WEGE NEUSTART und insbesondere die Bewährungshilfe blicken auf eine lange Tradition zurück. Gleichzeitig zeichnet sich NEUSTART dadurch aus, wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen immer wieder differenziert aufgenommen und reflektiert zu haben. Eine wichtige Innovation der vergangenen Jahre war die Einführung der von Klaus Mayer entwickelten Deliktverarbeitung beziehungsweise des risikoorientierten Interventionsprogramms bei straffälligen Klientinnen und Klienten. Mit dem Forschungsbericht Die Deliktverarbeitung und ihre Wirkung auf die Klienten und Klientinnen in der Bewährungshilfe von Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie 2016) liegen nun erste wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Aus den qualitativen Interviews mit Klientinnen und Klienten sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen. Es zeigt sich, dass viele die offene Auseinandersetzung mit ihrem Delikt sehr hilfreich fanden, da sie diese zuvor aus Scham und Schuld vermieden haben. Vor allem jene, die bisher keine Veränderungsprozesse durchgemacht haben (zum Beispiel Therapie in Haft) zeigten sich begeistert. Natürlich standen einige Klientinnen und Klienten dem Prozess (und dem Ergebnis) eher skeptisch gegenüber. Manche agierten sowohl in der Deliktverarbeitung als auch in der Mitwirkung der Studie scheinangepasst, ohne sich wirklich einzulassen. In den Rückmeldungen und in der Auswertung von Veronika Hofinger zeigte sich aber auch, dass die Erkenntnisse der risikoorientierten Bewährungshilfe und der Desistance-Orientierung kein Gegeneinander sind, sondern einander durchaus ergänzen. Das heißt, dass die Arbeit am Delikt nicht zu Lasten von sozialintegrativen Maßnahmen (wie zum Beispiel Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche oder der Schuldenregulierung) gehen darf. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Deliktverarbeitung, insbesondere in jenen Fällen mit tiefer Vertrauensbeziehung zur Bewährungshelferin oder zum Bewährungshelfer, besonders erfolgreich war. Entscheidend ist, dass die Deliktverarbeitung individuell an die Klientin beziehungsweise den Klienten angepasst ist und nicht standardmäßige Fragen abgearbeitet werden. In diesem Sinne ist entscheidend, die neuen Wege der risikoorientierten Bewährungshilfe mit den alten Stärken der Bewährungshilfe zu verbinden. Module des risikoorientierten Interventionsprogramms bei straffälligen Klientinnen und Klienten (Klaus Mayer, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) 6
7 RESSOURCEN- UND RISKEN- INVENTAR Bewährungshilfe ist dann am wirksamsten, wenn sich die Interventionen an rückfallsrelevanten Bereichen im Leben der Klientinnen und Klienten ausrichten. Weiters wenn sich die Intensität der Betreuung an der Höhe des Rückfallsrisikos orientiert aber vor allem auch dann, wenn die Ressourcen und Fähigkeiten der Klientin beziehungsweise des Klienten einbezogen werden. Mitberücksichtigt werden müssen auch sogenannte Bedarfsfaktoren, also jene Bereiche im Leben der Klientinnen und Klienten, in denen diese Unterstützungsbedarf formulieren, auch wenn dieser keinen direkten Einfluss auf die Kriminalität hat. NEUSTART beschäftigt sich daher seit Jahren intensiv mit den Möglichkeiten der sozialarbeiterischen Diagnostik in der Bewährungshilfe. Die besondere Herausforderung liegt dabei in dem Ziel, ein Instrument zur sozialarbeiterischen Diagnostik einzusetzen, welches neben den Risikofaktoren auch die Ressourcen und Welche Möglichkeiten hat jemand, um sich zu verändern? Bedarfsfaktoren der Klientinnen und Klienten sichtbar macht. Nachdem bestehende, vorwiegend forensische Instrumente für diese Zwecke als unzureichend erschienen, entschied sich NEUSTART für die Entwicklung eines eigenen Instruments, des Ressourcen- und Riskeninventars. Dieses soll ab 2016 in der Bewährungshilfe und in der Haftentlassenenhilfe zum Einsatz kommen. Das Ressourcen- und Riskeninventar geht über die reine Identifizierung von Risikoklientinnen und -klienten hinaus und soll zusätzlich Unterstützung und Hinweise für den Betreuungsprozess geben. Es soll auch aufzeigen, in welchen Bereichen der Situation der Klientin beziehungsweise des Klienten Veränderungsbedarf besteht. Der Fokus des Instruments liegt infolgedessen nicht nur auf der ausschließlichen Identifikation von Risikobereichen der Klientin beziehungsweise des Klienten (jene Bereiche, die für eine neuerliche Straffälligkeit relevant sein könnten), sondern auch auf der Ermittlung ihrer oder seiner Ressourcen. Bereits im Jahr 2014 wurde, begleitet von einer externen Evaluationsexpertin, mit dem Test der wissenschaftlichen Gütekriterien des Instruments begonnen. In einem ersten Schritt wurde die Reliabilität (Zuverlässigkeit) des Ressourcen- und Riskeninventars getestet. Im Mai 2015 wurde nun ebenfalls mit Begleitung der externen Expertin und unter Einbindung der Tiroler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Überprüfung der Validität des Instruments begonnen. Anhand von insgesamt circa 500 Klientinnen und Klienten soll geprüft werden, ob das Ressourcen- und Riskeninventar auch tatsächlich das misst, was gemessen werden soll. Mit dem Einsatz dieses Instruments sollen unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützt werden, noch punktgenauere Interventionen setzten zu können, um damit die Klientinnen und Klienten zu unterstützen und zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen. RRI vollständig Delinquenz Gesamtausprägungen Dimensionen Anlassdelikt Kriminalitätsentwicklung Risikomanagement Auflagen/Weisungen Ausprägung der Ressourcen sehr Ausprägung kriminoger Faktoren sehr sehr Ausprägung der Bedarfsfaktoren Sozioökonomischer Bereich Wohnen/Aufenthalt finanzielle Situation Bildungsstand/Ausbildung Beschäftigung/Tätigkeit sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr Interpersoneller Bereich Herkunftsfamilie Soziales Umfeld sehr Intrapersoneller Bereich Gesundheit Abhängigkeit/Gefährdung Einstellungen/Kompetenzen 7
8 NEUSTART 2015 IN 2015 wurden Klientinnen und Klienten betreut, davon 598 Jugendliche und Erwachsene. Die nachfolgenden Zahlen zeigen die im Lauf des Jahres 2015 betreuten Menschen in den jeweiligen Dienstleistungen.... Diversion Tatausgleich In der Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Opfern haben 820 Menschen an einem von Staatsanwaltschaft oder Richterschaft angeregten Tatausgleich teilgenommen, davon 351 Opfer. Circa 75 Prozent der Strafverfahren konnte in der Folge eingestellt werden. Arbeiten für das Gemeinwohl 321 Personen, davon 211 Jugendlichen und 110 Erwachsenen, wurde das Angebot unterbreitet, gemeinnützige Arbeit an Stelle eines Strafverfahrens zu erbringen. Circa 79 Prozent nahmen das Angebot an und erbrachten die gemeinnützige Arbeit das Strafverfahren konnte eingestellt werden.... Straffälligenhilfe Bewährungshilfe 570 Klientinnen und Klienten wurden im Jahr 2015 im Rahmen der Bewährungshilfe betreut, davon rund 28 Prozent von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zwei Anti-Gewalt-Trainings wurden durchgeführt. Acht Sozialnetz-Konferenzen wurden durchgeführt, um Haft zu vermeiden. Haftentlassenenhilfe 176 Personen wurden nach ihrer Haftentlassung betreut. Für 118 Personen konnten Unterkunft, Wohnung, Arbeit, Weiterbildung oder Therapie vert werden.... Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe 527 Personen wurde im Lauf des Jahres 2015 angeboten, eine nicht bezahlte Geldstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung abzuarbeiten. Rund ein Drittel von ihnen nahm das Angebot an.... Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren 34 Personen wurden uns von den Finanzbehörden zugewiesen, um die Chance zu nutzen, die Inhaftierung durch eine gemeinnützige Leistung zu vermeiden. 95 Prozent erbrachten die Leistung vollständig.... Elektronisch überwachter Hausarrest 2015 wurden 84 Klientinnen und Klienten zur Erhebung zugewiesen. 59 Personen wurden im laufenden Jahr betreut Hafttage wurden im elektronisch überwachten Hausarrest vollzogen.... Prozessbegleitung 2015 wurden 17 Personen im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung betreut.... Jugendhilfe Für 297 Jugendliche und junge Erwachsene wurden im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Vorarlberg Erhebungen und Begleitungen wegen eines Strafverfahrens durchgeführt. Außerdem wurden Empfehlungen für weitere Maßnahmen abgegeben. In 87 Prozent der Fälle wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen durch das Gericht umgesetzt. DANK Für schnelle und unbürokratische Überbrückungshilfen in Krisensituationen für unsere Klienten erhalten wir seit Jahren eine Förderung des Landes Vorarlberg. Von der Kabarettistin Maria Neuschmid erhielten wir im Jahr 2010 einen namhaften Betrag zur Verbesserung der Lebensqualität unserer jungen Klienten. So kaufen wir für unsere Jugendlichen zum Beispiel Jahreskarten des Verkehrsverbunds um ihnen Mobilität in der Freizeit zu ermöglichen. Dem Land Vorarlberg und Maria Neuschmid ein Dankeschön für ihre Unterstützung! Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion: Winfried Ender (we) Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: Felicitas Matern, NEUSTART Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart
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