Täterarbeit ist Opferschutz

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1 TIROL 2012 Täterarbeit ist Opferschutz Die Leistung Bewährungshilfe ist der größte und gleichzeitig betreuungsintensivste Bereich sämtlicher Leistungen bei NEUSTART. Die Bewährungshilfe ist eine Alternative zur Freiheitsstrafe mit dem Ziel, den Täter in Freiheit zu einem straf- und deliktfreien Leben anzuhalten. NEUSTART Tirol leistet unverzichtbare Sozialarbeit in diesem Kernbereich sagt Gerhard Salcher, Präsident des Landesgerichts Innsbruck, im Interview, das Sie in diesem report Tirol lesen können. Wer die Arbeit mit Tätern fördert, hilft den Opfern. Wirkungsvolle Täterarbeit ist der beste Opferschutz. Täter werden seltener rückfällig, wenn sie rechtzeitig betreut werden. Mit 621 Bewährungshilfe-Betreuungen im Stand zum Jahresende 2011 ist ein Höchststand erreicht. Das ist insbesondere auf die steigende Zahl der bedingt aus der Haft entlassenen Personen mit angeordneter Bewährungshilfe zurückzuführen. Das zur Entlastung der Gefangenenhäuser erlassene Haftentlastungspaket greift besonders in Tirol. Rund 85 Prozent aller in der Justizanstalt Innsbruck Inhaftierten werden bedingt entlassen, davon der größere Teil mit durch die Gerichte angeordneter Bewährungshilfe. Damit spart die Justiz bei den Kosten der Haft. Die Betreuung durch Bewährungshelfer bietet Stütze in einer schwierigen Situation und erhöht die Sicherheit der Bevölkerung durch die Reduzierung neuerlicher Straftaten. Ehrenamtliche Mitarbeiter betreuen mehr als 130 Klienten in allen Landesteilen Tirols. Sie sind mit ihren unterschiedlichen Berufsausbildungen und Lebenserfahrungen eine wertvolle Ergänzung zur fachlichen Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter. Sie stellen den Klienten ein Gut zur Verfügung, das in der professionellen Sozialarbeit immer knapper wird: Zeit. NEUSTART bietet noch mehr Alternativen zur Haft: Informationen zur Haftentlassenenhilfe, zum elektronisch überwachten Hausarrest, den gemeinnützige Leistungen, zum Anti-Gewalt-Training und den diversionellen Angeboten wie Tatausgleich finden Sie auf den folgenden Seiten. NEUSTART Positionen Tirol 2011 Martin Kirchler, Stadtpolizeikommandant von Innsbruck, lobt die Aufklärungsquote von 51 Prozent und bekräftigt, wie notwendig die Kooperation zwischen Justiz und Sozialarbeit ist. Ich bedanke mich bei allen Kooperationspartnern für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, für Kritik, die uns zur Verbesserung unserer Leistung aufgefordert hat und für das entgegengebrachte Verständnis, wenn nicht immer alles so funktioniert hat, wie wir es alle gerne hätten. Danke für die Anregungen und positiven Rückmeldungen, die uns Kraft gaben. Ich hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit. Mein Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in schwierigen Zeiten hervorragende Arbeit geleistet haben und höchst motiviert dazu beitragen, dass Opfer mit der Leistung der Sozialarbeit und Justiz zufrieden sind und Täter durch gute Betreuung nicht mehr rückfällig werden. Bernhard Trummer-Kaufmann Leiter NEUSTART Tirol Andreas-Hofer-Straße 44-46, 6020 Innsbruck TEL

2 report Alternativen zum Gefängnis Die Arbeit in der Haftentlassenenhilfe verändert sich mit der Zunahme der Betreuungen im Rahmen der Bewährungshilfe. Seit Jahren sinkt die Zahl der Hilfesuchenden in der Haftentlassenenhilfe kontinuierlich. Durch Mitarbeiter von NEUSTART erhält jeder Inhaftierte noch während der Haft Beratung und das Angebot zur Betreuung bis zur und nach der Entlassung aus der Haft. Inhaftierte mit wiederholten Haftstrafen bekommen selten die Möglichkeit der bedingten Entlassung und sind somit Zielgruppe für die Haftentlassenenhilfe. Diese Personengruppe ist allerdings sozial sehr schwach abgesichert und die Rückfallsgefahr damit sehr groß. Die Zahl der Klienten in der Haftentlassenenhilfe ist zwar rückgängig, doch ist die Intensität der Arbeit für den einzelnen Klienten im Steigen. Die Sicherung der Existenz und die Lösung des Wohnproblems stehen im Vordergrund, die Bearbeitung der Ursachen des kriminellen Verhaltens dient der Rückfallsvermeidung. Jede vermiedene Haft ist kriminalpolitisch zu begrüßen. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist so ein Schritt in Richtung Haftvermeidung. Der Hausarrest schränkt das Leben der Täter ein, verursacht aber nicht die Kosten eines Hafttages in einer Justizanstalt und vermeidet Folgekosten wie Arbeits- und Wohnungslosigkeit nach Haft. Die Täter müssen geregelter Arbeit nachgehen und für die Kosten der Überwachung einen Beitrag bezahlen. Sie werden intensiv von NEUSTART Mitarbeitern begleitet und beraten. Wöchentliche Gespräche dienen zur Planung des eingeschränkten Lebens und auch der Bearbeitung der Ursachen delinquenten Verhaltens. Seit Einführung der Fußfessel wurde lediglich in zwei Fällen abgebrochen und der Täter musste seine Haft antreten. Zu diesem Erfolg trägt NEUSTART durch die umfassende Erhebungstätigkeit für die Justizanstalt und intensive Betreuung der Täter im Hausarrest bei. Schwitzen statt Sitzen ist eine weitere Möglichkeit, Hafttage zu vermeiden. Täter, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, arbeiten über unsere Vermittlung diese Strafe in dafür geeigneten Einrichtungen ab. Insgesamt 139 Personen haben beispielsweise 2011 davon Gebrauch gemacht. ihren Aggressionen umzugehen und damit Strafe zu vermeiden. Durch die enge Zusammenarbeit von NEUSTART mit dem Gewaltschutzzentrum Tirol und dem Kinderschutz Tirol erhalten auch die Opfer von häuslicher Gewalt die erforderliche Unterstützung. Wer bei der Sozialarbeit spart, spart am falschen Ende! Diversionelle Angebote durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wie Tatausgleich oder gemeinnützige Leistungen, durchgeführt von NEUSTART, helfen der Justiz, Kosten zu reduzieren, führen zu hoher Opferzufriedenheit und sind gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherheit, da Rückfälle nach Tatausgleich oder gemeinnütziger Leistung deutlich geringer sind als nach gerichtlicher Verurteilung. NEUSTART Prozessbegleitung ist psychosoziale und juristische Hilfe und Unterstützung für Opfer. Die Arbeit der NEUSTART Mitarbeiter mit Täter und Opfer beinhaltet die bestmöglichste Unterstützung; sie erfordert hohe Professionalität, führt bei Opfern zu hoher Zufriedenheit und ist durch die Reduzierung der Rückfälle von Tätern ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Wenn uns andere, sinnvollere Wege zur Verfügung stehen, dann sollten wir diese Wege einer Haft vorziehen. Männer, die häusliche Gewalt ausüben, erhalten von der Staatsanwaltschaft das Angebot eines Anti-Gewalt-Trainings bei NEUSTART. Wird das Angebot angenommen und das Training, das ein halbes Jahr dauert, erfolgreich absolviert, dann stellt die Justiz das Strafverfahren ein. Wird das Angebot ausgeschlagen oder die Teilnahme abgebrochen, so erfolgt die Anklage bei Gericht. Immer mehr Männer lernen so, mit Wird in Österreich genug gestraft? lautete die Frage der NEUSTART Positionen Experten diskutierten über Möglichkeiten und Wirkungen von Sanktionen. V.l.n.r.: Dr. Klaus Schwaighofer (Professor für Strafrecht), Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Gratz (Kriminologe), Dr. Ulrich Paumgartten (Senatspräsident Oberlandesgericht Innsbruck), Dr. Brigitte Loderbauer (leitende Staatsanwältin Innsbruck), Winfried Ender (Leiter NEUSTART Vorarlberg), Mario Zenhäusern (Chefredakteur Tiroler Tageszeitung), Bernhard Trummer-Kaufmann (Leiter NEUSTART Tirol) 2

3 TIROL 2012 Wird in Österreich genug gestraft? auf die Schwere des Gesetzesbruchs darstellen und muss sich daher nicht nur in Strafen, sondern kann sich auch in alternativen Reaktionsformen äußern. Je höher entwickelt ein Gemeinwesen ist, umso differenzierter sollten die Reaktionen ausfallen können. Ein rechtstheoretischer Ansatz, der in Österreich in der Praxis höchst unterschiedlich ausgelegt wird. So werden zum Beispiel in Wien die meisten und strengsten Haftstrafen verhängt. Im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz werden anfänglich über längere Zeit bedingte Haftstrafen verhängt, bis letztlich nach der entscheidenden Tat zu viel alle widerrufen werden. Jahre in Haft sind das Ergebnis. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Gratz: Die kriminologische Forschung zeigt, dass Formen und Höhe strafrechtlicher Sanktionen auf die Rückfälligkeit weitgehend keinen Einfluss haben. Es gibt jedoch Befunde, dass Konfliktregelung und Betreuung in Freiheit Rückfälligkeit absenken können. NEUSTART Tirol lud am 28. November 2011 zur Podiumsdiskussion Strafe muss sein Muss Strafe sein? in die Innsbrucker Ursulinensäle. Namhafte Experten wie Brigitte Loderbauer, Klaus Schwaighofer, Wolfgang Gratz, Ulrich Paumgartten und Winfried Ender stellten sich sowohl den Fragen von Mario Zenhäusern als auch der Diskussion mit dem Publikum, das sich aus rund 100 Fachpersonen und interessierter Öffentlichkeit zusammensetzte. Überraschend einhellig war der Grundtenor: Österreich liegt laut Strafrechtler Schwaighofer im oberen Mittelfeld Mitteleuropas, was die Zahl der Freiheitsstrafen betrifft: Da agiert Österreich mit Sicherheit nicht zu milde. Auch die Strafrahmen hält der Professor für völlig ausreichend und drehte die Frage um: Wird vielleicht zu viel gestraft? Die Strafen, vor allem die unbedingten Freiheitsstrafen, werden in Österreich ständig länger, meist mit der Begründung der Generalprävention, obwohl strengere Strafen und Strafdrohungen generalpräventiv weitgehend wirkungslos sind. Anklägerin Brigitte Loderbauer hält die Sanktionierung von Straftaten naturgemäß für unabdingbar, sieht jedoch Haft nicht als Allheilmittel. Ganz im Gegenteil: Jede Gesellschaft muss auf Verhalten, das ihre Normen verletzt, angemessen reagieren. Im Bereich des Strafrechts ist dies neben der Sanktionierung des Täters auch eine notwendige Voraussetzung des Sicherheitsgefühls und des Opferschutzes. Normverdeutlichung soll eine adäquate Antwort abgestellt Im Sprengel Innsbruck wird zwar am meisten angeklagt, aber laut Brigitte Loderbauer werden eher Geldstrafen verhängt, solange es eben noch geht. Noch eine Besonderheit von Innsbruck: Die folgenlose Einstellungsrate ist am geringsten (ein Verdienst genauer Ermittlungsarbeit der Polizei), die Diversionsrate im Österreich-Vergleich am höchsten. Für Diversion statt Vorstrafen spricht sich auch NEUSTART Leiter Winfried Ender aus gleich ob Geldbuße, Probezeit unter Auflagen oder Erbringung gemeinnütziger Leistungen. Positiv stellen sich dabei die gemeinnützigen Leistungen dar: 90 Prozent der von NEUSTART vermittelten Klienten erfüllen ihre Arbeit anstandslos. 77 Prozent werden danach nicht mehr rückfällig. Nicht umsonst sei, so Ender, Sozialdienst als Buße auch in der Gesellschaft akzeptiert. Auch sei die Haft wohl das teuerste Mittel einer Sanktion: Die Menschen verlieren die Arbeit und ihr soziales Umfeld. Auch die Resozialisierungskosten sind enorm, ganz zu schweigen von der Unterbringung: Ein Monat Haft kostet mehr als ein Jahr Bewährungshilfe! erläuterte Ender. Wissenschaftlich ist laut dem Kriminologen Wolfgang Gratz erwiesen, dass Haft weder die Rückfallsquote hemmt noch abschreckt. Die kriminologische Forschung zeigt, dass Formen und Höhe strafrechtlicher Sanktionen auf die Rückfälligkeit weitgehend keinen Einfluss haben. Es gibt jedoch Befunde, dass Konfliktregelung und Betreuung in Freiheit Rückfälligkeit absenken können. Die kriminalpolitische Initiative hat eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, die Haftzahlen zu senken und die knappe Ressource der Haftplätze nur auf die Personen zu verteilen, wo dies unumgänglich ist. Mittlerweile werden mehr Verfahren durch Diversion als durch Verurteilungen erledigt. Es werden mehr Personen im Rahmen der Bewährungshilfe betreut als in Justizanstalten einsitzen. 3

4 report Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Klienten ein Stück begleiten Mag. Kerstin Maly, ehrenamtliche Bewährungshelferin in Innsbruck Nach zwei Jahren ehrenamtlicher Bewährungshilfe bei NEUSTART möchte ich einen Blick zurück machen und meine Erfahrungen, die ich während dieser Zeit sammeln konnte, reflektieren. Wie bin ich dazu gekommen, als Bewährungshelferin tätig zu werden? Praxisbezug gesucht Bereits während meines rechtswissenschaftlichen Studiums hat mich besonders die praktische Seite unseres Rechtssystems interessiert und so habe ich die seltenen Gelegenheiten, Einblick zu bekommen (wie beispielsweise durch den Besuch eines Gerichtssaals oder einer Strafanstalt) immer gerne in Anspruch genommen. Fragen, die mich beschäftigten: Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab, was sind die Motive eines Straftäters und welche Rolle spielen Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Bewährungshelfer überhaupt? Ein Bekannter, selbst ehrenamtlicher Bewährungshelfer, gab den entscheidenden Anstoß, mir NEUSTART anzuschauen. Je länger ich mich mit dem Gedanken beschäftigte, hier ehrenamtlich tätig zu werden, desto klarer wurde mir, dass ich diese Möglichkeit nutzen wollte, um selbst einen Beitrag zur Integration straffällig gewordener Menschen leisten zu können. Nach einem ausführlichen Bewerbungsgespräch und einer Einschulung war es endlich soweit: Ich lernte meinen Teamleiter und die anderen Ehrenamtlichen kennen. In der ersten Zeit hatte ich in den monatlich stattfindenden Teamsitzungen die Rolle der Zuhörerin. Dabei wurde ich mit den Problemen meiner Teamkollegen konfrontiert; ich nutzte die Gelegenheit Fragen zu stellen, um von ihrer Erfahrung zu profitieren. Bald merkte ich, dass es Zeit wurde, selbst einen Klienten zu übernehmen. Ich freute mich, war aber auch ein wenig nervös, als es dann endlich hieß Wir haben einen Klienten für dich. Die guten Vorsätze und hochgesteckten Betreuungsziele geraten spätestens dann ins Wanken, wenn der Klient offensichtlich andere Pläne verfolgt und die Bewährungshilfe nur als Mittel zum Zweck sieht, um seinen Teil der Strafe mit möglichst geringem Aufwand hinter sich zu bringen. Ausflüchte wie mein Handy ist kaputt, nein, für heute haben wir ganz sicher kein Treffen ausgemacht oder das habe ich vergessen kommen vor; man braucht also eine hohe Frustrationstoleranz. Auf der anderen Seite freut es mich, wenn die angebotene Unterstützung angenommen wird und man das Gefühl hat, auf dem richtigen Weg zu sein. Viele Klienten kommen aus schwierigen familiären Verhältnissen, haben keine Vorstellungen, was sie mit ihrer Zukunft anfangen möchten und sind alleine meist mit den Konsequenzen der Straftat überfordert. Gerade bei solchen Verhältnissen kann die Bewährungshilfe eingreifen und den Klienten an der Hand nehmen. Was heißt für mich Bewährungshilfe? Für mich bedeutet Bewährungshilfe, den Klienten ein Stück auf seinem Weg zu begleiten, um gemeinsam Probleme zu erkennen und Veränderungen herbeizuführen. Auch wenn Rückschläge wie Arbeitslosigkeit, Verlust der Wohnung, finanzielle Engpässe und manchmal auch erneute Straffälligkeit auf diesem Weg immer wieder Thema werden können, stehen für mich doch die positiven Seiten und der gesellschaftliche Nutzen von NEUSTART im Vordergrund. So ist es schön zu sehen, wie sich im Laufe der Zeit eine Arbeitsund Vertrauensbeziehung entwickelt und der Klient durch die Unterstützung der Bewährungshilfe lernt, seine Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Durch meine Arbeit bei NEUSTART habe ich ein realistisches Bild von Kriminalität bekommen und kann als ehrenamtliche Bewährungshelferin einen Teil dazu beitragen, Täter nicht aus der Gesellschaft auszugrenzen, sondern ihr wieder ein Stück näherzubringen. Wichtig finde ich, sich abzugrenzen und die Probleme des Klienten nicht nach Hause mitzunehmen. Zu wissen, wann Grenzen überschritten werden und Stopp zu sagen, auch wenn der Klient diese Entscheidung nicht begrüßt, erscheint mir als wichtige Basis, um Bewährungshilfe leisten zu können. Schlussendlich ist es immer die Entscheidung des Klienten, ob er die Bewährungshilfe und den praktischen Nutzen für sich erkennt und wahrnimmt oder nur als lästige Verpflichtung ansieht. Kerstin Maly 4

5 TIROL 2012 Ehrung langjähriger Ehrenamtlicher Ehrenamtliche Betreuung ist seit jeher integraler Bestandteil unserer professionellen Straffälligenhilfe. Sie trägt dazu bei, dass in der Gesellschaft ein realistisches Bild von Kriminalität entstehen kann, dass Vorurteile abgebaut werden und die Wahrscheinlichkeit neuerlicher Straffälligkeit verringert wird. Ehrenamtliche Bewährungshelfer erweitern unser Potenzial an Betreuungs- und Bezugspersonen durch ihre Vielfalt an Persönlichkeiten, durch ihre Kenntnisse und als Vorbilder für soziale Verantwortungsübernahme. Sie erschließen lokale Ressourcen, die professionellen Helfern oft nicht im gleichen Ausmaß zugänglich sind. Beeindruckend ist die lange ehrenamtliche Tätigkeit von Georg Edenhauser, der seit 32 Jahren im Team Wörgl mitarbeitet. Seit vielen Jahren engagieren sich auch Reinhold Gussnig (18 Jahre im Team Lienz), Marianne Hager und Reinhard Obermayer (beide 16 Jahre im Team Wörgl), Bernadette Stocker-Waldhuber (16 Jahre im Team Zillertal) sowie Angelika Adamer und Elisabeth Kettner (beide 15 Jahre im Team Innsbruck II). An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung! Leistungen Mitarbeiter (39 hauptamtlich, 73 ehrenamtlich) haben im Jahr 2011 folgende Leistungen erbracht:... Diversion Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Opfern 666 Menschen haben an einem von Staatsanwälten oder Richtern angeregten Tatausgleich teilgenommen.... Arbeiten für das Gemeinwohl 277 Personen erbrachten gemeinnützige Leistungen.... Bewährungshilfe 637 Menschen wurden betreut, davon rund 21 Prozent von ehrenamtlichen Mitarbeitern.... Prozessbegleitung Seit Wiederbeginn dieser Form der Hilfe für Opfer im letzten Quartal 2010 wurden zwei Prozessbegleitungen durchgeführt.... Haftentlassenenhilfe 249 Menschen wurden nach ihrer Haftentlassung betreut; Einzelkontakte erfolgten, davon waren Beratungs- oder Informationsgespräche und 324 Kontakte im Rahmen der tagesstrukturierenden Angebote.... Vermittlung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe 553 Mal wurde das Angebot, eine nicht bezahlte Geldstrafe abzuarbeiten, unterbreitet; 139 Mal wurde eine nicht bezahlte Geldstrafe bei gemeinnützigen Einrichtungen abgearbeitet.... elektronisch überwachter Hausarrest NEUSTART bietet diese Leistung seit dem vierten Quartal 2010 an waren in Tirol bereits 76 Menschen mit der Fußfessel als sozial konstruktiver Alternative zur Strafhaft ausgestattet. 5

6 report Partner der Justiz INTERVIEW Bernhard Trummer-Kaufmann, Leiter von NEUSTART Tirol, sprach mit dem Präsidenten des Landesgerichts Innsbruck, Gerhard Salcher, über die Abwicklung von Strafverfahren und die Ausweitung von Alternativen zur Strafe. Dr. Gerhard Salcher, Präsident des Landesgerichts Innsbruck NEUSTART: Alles spricht dafür, dass in Strafverfahren so rasch wie möglich nach der Tat die Reaktion durch die Justiz erfolgt. Es ist zu befürchten, dass bei hoher Auslastung der Richter mehr Zeit als bisher vergeht, bis es zur Verhandlung kommt. Wie sehen Sie diese Entwicklung und welche Maßnahmen ergreift die Justiz, um Strafverfahren tatnahe durchführen zu können? Gerhard Salcher: Die Abwicklung der Strafverfahren innerhalb angemessener Frist stellt eine der entscheidenden Aufgaben der Strafrechtspflege dar. Die Justizverwaltung überwacht die Verfahrensdauerstatistiken und reagiert auf unerzwungene Verfahrensüberlängen im Rahmen der Dienstaufsicht, der Dienst- und Disziplinargerichtsbarkeit und der Inneren Revision. Objektiv betrachtet läuft die Uhr für die Strafgerichte allerdings nicht ab dem Tatzeitpunkt, sondern regelmäßig erst ab Einbringung des Strafantrages beziehungsweise der Rechtskraft der Anklageschrift. Zudem wird die Verfahrensdauer auch durch externe Faktoren wie Auslandsbezüge, Aktenverweildauer bei den Sachverständigen beziehungsweise im Rechtshilfeverkehr oder die unzureichende Personaldecke beeinflusst. Da in Zeiten des Konsolidierungsplanes mit zusätzlichen Personaldotationen realistischer Weise nicht zu rechnen ist, kann der enormen Arbeitsauslastung im Hauptverhandlungs-Bereich von aktuell 135 Prozent nur durch eine Verbesserung der internen Auslastungsgerechtigkeit und einen vermehrten Vertretungsund Sprengelrichtereinsatz in den Hauptverhandlungs-Abteilungen begegnet werden. Zudem sind dem Vernehmen nach legistische Maßnahmen in Form von Kompetenzverschiebungen zu Lasten der Bezirksgerichte angedacht. Dessen ungeachtet lag die durchschnittliche Dauer eines Hauptverfahrens in Hauptverhandlungs-Sachen beim Landesgericht Innsbruck im Jahr 2011 mit 3,8 Monaten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 4,4 Monaten. Sozialarbeit ist fixer Bestandteil der Reaktion auf Normüberschreitung in der Strafjustiz. NEUSTART leistet für die Justiz in vielen Bereichen Sozialarbeit. Wie schätzen Sie die Tätigkeit von NEUSTART ein und in welchen Bereichen sehen Sie Möglichkeiten zur Ausweitung? Die Kernkompetenz von NEUSTART ist und bleibt die Bewährungshilfe für Rechtsbrecher, denen die Strafe / vorbeugende Maßnahme bedingt nachgesehen wurde, oder die aus der Freiheitsstrafe / einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme bedingt entlassen wurden. Bewährungshilfe ist kein Strafersatz, sondern dient primär der individuellen Verbrechensvorbeugung, zielt also auf die künftige Straffreiheit des Verurteilten ab. Wie wichtig dem Gesetzgeber die Sozialarbeit in diesem Kernbereich ist, lässt sich schon der Normierung von zwingenden und bedingtobligatorischen Fällen der Bewährungshilfeanordnung in 50 Abs 2 Strafgesetzbuch entnehmen. NEUSTART Tirol mit Hauptsitz in Innsbruck leistet mit seinen Außenstellen in Imst, Wörgl und Lienz unverzichtbare Sozialarbeit in diesem Kernbereich, insbesondere auch durch Hilfe bei der Wohnungssuche, Arbeitsberatung und -vermittlung, sonstige Haftentlassenenhilfe und Suchtprävention. Immer bedeutsamer und umfangreicher werden die diversionelle Bewährungshilfe, die Prozessbegleitung oder Hilfestellungen beim elektronisch überwachten Hausarrest. Die Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen sowie Schulungen und Kursen nach 29b Bewährungshilfegesetz, insbesondere zwecks Hintanhaltung des Vollzuges einer Freiheitsstrafe ( 3, 3a Strafvollzugsgesetz), erscheint mir erweiterungsfähig, scheiterte in für mich überraschender Weise bislang aber oft an der mangelnden Bereitschaft des Verurteilten. In den letzten Jahren ist die Anwendung der Bewährungshilfe durch die Gerichte deutlich gestiegen. Insbesondere im Jugendbereich und bei bedingter Entlassung aus der Haft 6

7 TIROL 2012 wird immer häufiger Bewährungshilfe eingesetzt. Entspricht die dabei erzielte Wirkung Ihren Vorstellungen und welche Erwartungen für die Zukunft haben Sie im Bereich der Bewährungshilfe? Der Anstieg von Bewährungshilfeanordnungen bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen und im Bereich der bedingten Entlassungen erscheint angesichts der jüngeren Novellengesetzgebung zu 50 Abs 2 Strafgesetzbuch nicht weiter verwunderlich. Dass die Richterschaft auch im Bereich der fakultativen Bewährungshilfe die Effizienz der Tätigkeit von NEUSTART annimmt ergibt sich schon aus der Anordnungshäufigkeit. Die Frage, ob die in diesem Bereich erzielte Wirkung den Vorstellungen der Rechtsprechung genügt, kann jedoch nicht abschließend beantwortet werden, weil es nach meinem Informations- und Wissensstand bislang keine aussagekräftige Studie über die Rückfallshäufigkeit mit beziehungsweise ohne angeordnete Bewährungshilfe gibt. Unvorgreiflich der Rechtsprechung erschiene mir persönlich eine häufigere Anordnung der vorläufigen Bewährungshilfe, insbesondere als gelinderes Mittel zur Abwendung einer sonst notwendigen Untersuchungshaft, erwägenswert. Ein weiteres zukünftiges NEUSTART Aufgabenfeld könnte in der Einbindung bei Strafaufschüben gemäß 39 Suchtmittelgesetz gelegen sein, insbesondere in Form der Hilfestellung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung nach 15 Suchtmittelgesetz und zwecks Abklärung der Kostentragungsfrage. Opfer zu erreichen. In Österreich ist dies bisher nur im Rahmen diversioneller Vorgehensweisen möglich. Ist ein Tatausgleich auch bei Verurteilung vorstellbar und sehen Sie dafür einen Bedarf? Zweifelsfrei macht ein Tatausgleich auch außerhalb der Möglichkeiten einer diversionellen Erledigung, insbesondere selbst nach bereits erfolgter Verurteilung, Sinn. Ein derart später Tatausgleich unter Einbindung von NEUSTART käme nach derzeitiger Rechtslage aber wohl nur im Falle des Ausspruches einer bedingten Strafnachsicht samt gleichzeitiger Anordnung der Bewährungshilfe und Erteilung einer Weisung zur Schadensgutmachung in Betracht. De lege ferenda (Anmerkung: vom Standpunkt des zukünftigen Rechts) wäre im Falle einer nachträglichen Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche aus der Tat die Erweiterung der Möglichkeiten einer nachträglichen Strafmilderung zumindest erwägenswert. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass es Sinn macht, auch nach einer Verurteilung eine Versöhnung zwischen Täter und Liebe Leserin, lieber Leser, bei NEUSTART arbeiten mehr Frauen als Männer. Bei den betreuten Menschen sind die Männer in der Mehr heit. Im report Tirol wird die (kürzere) männliche Schreibweise nur aus Gründen der kompakten Lesbarkeit verwendet und ist als geschlechts neutral zu verstehen. Danke für Ihr Verständnis! Mag. Silvia Rass-Schell, Leiterin Jugendwohlfahrt Tirol, bei den NEUSTART Positionen Tirol

8 Von innen nach außen Um einen Menschen, der in Haft ist, bestmöglich auf seine Entlassung vorzubereiten, genügt es nicht, ihn am Tag der Entlassung mit den Entlassungspapieren zu verabschieden; es bedarf oft eines längeren Prozesses, um den Weg von innen nach außen zu organisieren. Die Integration in die Gesellschaft während beziehungsweise unmittelbar nach einer Haft ist sowohl für NEUSTART als auch für den Sozialen Dienst der Justizanstalt Innsbruck eine tägliche Herausforderung. Diese gemeinsame Basis von innen nach außen hat uns dazu veranlasst, die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Innsbruck zu einem Vernetzungstreffen in unsere Einrichtung einzuladen. Im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsfrühstücks haben wir unsere Berührungspunkte erarbeitet und gerade in den Leistungsbereichen wie der Haftentlassenenhilfe und der Bewährungshilfe Eckpunkte definiert. Unser Ziel ist, jedem Insassen im Rahmen des freiwilligen Betreuungsangebots der Haftentlassenenhilfe vor seiner Entlassung ein Beratungsgespräch anzubieten. Die einzelnen NEUSTART Leistungen und die Möglichkeit der Erstberatung werden von den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes schon beim Zugangsgespräch mit den Inhaftierten kommuniziert. Auch im Zuge einer bedingten Entlassung mit der Anordnung von Bewährungshilfe ist die intensive Vorbereitung des Sozialen Dienstes eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit. Ziel und Aufgabe bei der Vernetzung mit dem Sozialen Dienst ist, unsere Angebote zu optimieren und ein Angebot von innen nach außen für unsere Klienten zu gestalten, bei dem Integration und ein Neustart im Mittelpunkt stehen. Impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART Castelligasse Wien Dank Vernetzungstreffen: Sozialer Dienst der Justizanstalt Innsbruck und NEUSTART Ihre Spende wirkt. Wir konnten im vergangenen Jahr dank Ihrer Spende Menschen in schwierigen Situationen unterstützen: Zum Beispiel war es uns möglich, für eine Klientin mit Kind die Delogierung abwenden. So mancher Klient konnte zumindest mit vernünftiger Arbeitskleidung und mit Wochenkarten für öffentliche Verkehrsmittel ausgestattet werden. Wir hoffen auch in diesem Jahr auf Ihre Unterstützung! Weiters danken wir dem Bundesministerium für Justiz, der Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Stadt Innsbruck, der Stadt Imst, der Vinzenzgemeinschaft, dem Kapuzinerkloster in Innsbruck, Altbischof Reinhold Stecher und weiteren Gemeinden und Spendern, die uns finanziell unterstützt haben. Spenden: PSK Redaktion: Bernhard Trummer-Kaufmann Endredaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer Fotos: NEUSTART Gestaltung und Grafik: Wolfgang Grollnigg 1210 Wien Druck: GröbnerDruck 7400 Oberwart

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