Mediation im Strafrecht

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1 Tatausgleich ediation im Strafrecht VEREIN NEUSTART DSA aria Goldmann-Kaindl 2700 Wr. Neustadt, Ungargasse 8/2. Stock, Tel: 02622/ Zentrale: Castelligasse 17, 1050 Wien; Tel: 01/ Nov Ausdruck 11/17/2011 Folie 1

2 Verein NEUSTART Gemeinnütziger Verein seit 1957 Start als private Initiative für auffällige Jugendliche Heute arbeiten wir nach dem otto: Hilfe schafft Sicherheit in folgenden Tätigkeitsbereichen: Ausdruck 11/17/2011 Folie 2

3 Diversion Tatausgleich - ediation in Strafsachen Gemeinnützige Leistungen (VGL) In Planung: FGC (Family Group Conferencing ab 2012) Sozialarbeit mit Tätern Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe, Wohnbetreuung, AntiGewaltTraining, Gruppenarbeit; VGL-EF Arbeit mit Opfern Prozessbegleitung Prävention Suchtprävention, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit; AntiGewaltTraining; Ausdruck 11/17/2011 Folie 3

4 Verein NEUSTART Bundesweit tätiger privater Verein Betreute Klienten pro Jahr: enschen itarbeiterinnen und itarbeiter: 553 hauptamtlich 975 ehrenamtlich Hauptauftraggeber: Bundesministerium für Justiz Ausdruck 11/17/2011 Folie 4

5 DIVERSION nach der Strafprozessordnung Diversionelle i aßnahmen: Anordnung ohne aßnahmen: Geldbuße 200 StPO Probezeit (ohne aßnahmen) 203 StPO Sozialkonstruktive aßnahmen unter der Beteiligung des Vereins NEUSTART: Gemeinnützige Leistungen (VGL) StPO Probezeit + aßnahmen (BWH + AGT) 203 StPO (außergerichtlicher) Tatausgleich (A) TA) 204 StPO Ausdruck 11/17/2011 Folie 5

6 Voraussetzungen für die DIVERSION: Allgemeinen Voraussetzungen für alle Formen diversioneller Erledigung: a) Die Einstellung des Verfahrens nach StPO b kommt nicht in Betracht; b) dringender Tatverdacht auf Grund eines hinreichend geklärten Sachverhaltes; c) keine spezial- oder generalpräventiven Bedenken; d) die strafbare Handlung darf im Erwachsenenstrafrecht nicht in die Zuständigkeit des Schöffen- oder Geschworenengerichtes fallen (im JGG gibt es keine Obergrenze der Strafdrohung) e) die Schuld des Beschuldigten darf nicht als schwer anzusehen sei f) die Tat darf nicht den Tod eines enschen zur Folge gehabt haben. (Ausnahme : 7 Abs 2 JGG) Ausdruck 11/17/2011 Folie 6

7 Vorraussetzungen für den Tatausgleich Gesetz (Strafprozessordnung) Praxis Der Verdächtige muss bereit sein für die Tat einzustehen und sich mit den Ursachen auseinandersetzen Er muss Folgen der Tat in geeigneter Weise ausgleichen Opfer ist einzubeziehen soweit es dazu bereit ist (Zustimmungserfordernis) Es muss Klärungs- bzw. Regelungsbedarf hinsichtlich noch offener Fragen bestehen. Es muss sich um Fälle/Delikte handeln, deren Ursache und/oder Folgen mit Konfliktmanagement oder mit ediation bearbeitet/gelöst werden können. Ausdruck 11/17/2011 Folie 7

8 Tatausgleich: ehr als Konfliktregelungen wurden seit 1985 mit mehr als enschen durchgeführt 2010: 7480 zugewiesene Beschuldigte gem. 204 StPO davon 1418 Frauen Positive Abschlüsse aufgrund Einigung Einstellung : Erwachsene: % Junge Erwachsene: ,9% Jugendliche: ,7% Fortführung des Verfahrens: Erwachsene: ,9 % Junge Erwachsene: 50 23,1 % Jugendliche: ,3 % Rund 2 illionen Euro finanzielle Schadenswiedergutmachung pro Jahr Positive Rückfallsbilanz Hohe Akzeptanz bei Opfern Ausdruck 11/17/2011 Folie 8

9 Der Tatausgleich ist geeignet bei: Gewalt in aufrechten oder bestehenden Paarbeziehungen. Konflikten im Familienkreis oder in Verwandtschaftsverhältnissen. Konflikten im Nachbarschaftsbereich. Konflikte zwischen Schul-, Studien- oder Arbeitskollegen. Konflikten, die sich im Gemeinwesen ereignen. Konflikten zwischen formellen oder informellen Gruppierungen. Konflikte die sich spontan, situativ ereignen; vor denen sich Verdächtiger und Geschädigter nicht oder kaum gekannt haben. Ausdruck 11/17/2011 Folie 9

10 Außergerichtlicher Tatausgleich Konflikttyp Situativ Partnerschaft Familie Nachbarschaft h Arbe itsplatz Erw ac hsene Jugendliche Schule sonstiger sozialer Nachbereich Ande re s Ausdruck 11/17/2011 Folie 10

11 TA und Gewalt: Deliktsverteilung % Erwachsene % Jugendliche Delikte gegen Leib und Leben sowie Freiheit Vermögensdelikte Sonstige Ausdruck 11/17/2011 Folie 11

12 ZUWEISUNGSSCHEA TA Anzeige Delikt/Konflikt STAATSANWALTSCHAFT öffentlicher Ankläger Richter Beschuldigter Informationspflicht Verantwortungsübernahme Positiver Bericht Einstellung des Strafverfahrens ediation im Strafrecht (ATA) Prä-mediative Phase ediative Phase Emotionale / Sachliche Ebene Schriftliche Vereinbarung Geschädigter/Opfer Informationspflicht Ermächtigung Negativer Bericht Fortführung d. Strafverfahrens Diversioneller Variantenwechse Ausdruck 11/17/2011 Folie 12

13 Tatausgleich Angebot für das Opfer (Geschädigte/r) Klärung der Erwartungen und Wünsche des Opfers in einem geschützten Rahmen Information, Beratung und Unterstützung Ermächtigung ( Empowerment ) Konfrontation des Tatverdächtigen mit Erwartungen Emotionale und finanzielle Wiedergutmachung Perspektive für künftigen sozialen Frieden Schutz durch professionelle Sozialarbeit Ausdruck 11/17/2011 Folie 13

14 Tatausgleich Angebot für den Täter (Beschuldigte/r) bei Verantwortungsübernahme keine Strafe öglichkeit zur Wiedergutmachung Emotional: ENTSCHULDIGUNG ateriell: Schadenswiedergutmachung (SCHERZENGELD) Trotz TAT keine Vorstrafe, freier Leumund Chance zur Verhaltensreflexion und Verhaltensänderung in der Zukunft Wiederherstellung des SOZIALEN FRIEDENS RESTAURATION erspart BESTRAFUNG Ausdruck 11/17/2011 Folie 14

15 Tatausgleich: Rückfallshäufigkeit (Erwachsene) innerhalb von 3 Jahren: Vergleich e der Rückfälle nach TA oder Gerichtsurteil: te bei 83 StGB (Körperverletzung) nach einer Intervention TA GERICHT Nicht Vorbestrafte 10 % 22 % Vorbestrafte 30 % 47 % (Studie Rechts-Uni-Wien Dr. Hannes Schütz, 1994) Ausdruck 11/17/2011 Folie 15

16 Tatausgleich: Zahlen und Fakten Würden die Opfer bei einem ähnlichen Vorfall wieder einem ATA zustimmen? ja; 75% unsicher; 15% nein; 10% Studie an der Uni Innsbruck (SoWi) Altweger/Hitzl; 1998 bis Nov.2000 ja nein unsicher Ausdruck 11/17/2011 Folie 16

17 Differenzierte INDIKATION zum TA bei GEWALTHINTERGRUND: Differenzierung der Gewalthandlung a) Gewalt als odus der situativen ti Konfliktaustragung t = tauglich für ediation im TA b) Gewalt als strukturelles System zum acherhalt = nicht tauglich für ediation im TA => Probezeit + Weisung zum Antigewalttraining Ausdruck 11/17/2011 Folie 17

18 EISBERGODELL 1 Gewaltaspekt (TAT-KONFLIKT) Konflikt (HINTERGRUND-KONFLIKT) Ausdruck 11/17/2011 Folie 18

19 Konfliktdefinition nach GLASL Friedrich Wahrnehmung, Gedanken, Vorstellung, Gefühle, Stimmungen, Neigungen, Einstellungen, VERHALTEN WORTE Reflexhaft ft im Konflikt..Kopf: zögernd (abwägend)..herz: intuitiv (gem.( Konsens) Wille, Ziele, Absichten, otive, TATEN.. Bauch: impulsiv (zielgerichtet) Ausdruck 11/17/2011 Folie 19

20 Abhängigkeit im Konflikt Ausdruck 11/17/2011 Folie 20

21 Besonderheiten der ediation im Strafrecht Regelungsbedarf wurde an die Öffentlichkeit weitergegeben (polizeiliche Anzeige) Staatliche Intervention durch die Strafjustiz Rollenzuschreibung durch die Strafjustiz Angebot durch die Strafjustiz / Auftragsklärung Fokussierung von Emotionen der Konfliktparteien Prä-mediative Phase wird der ediation vorgeschaltet Fokussierung der Zukunft Ausdruck 11/17/2011 Folie 21

22 Information für Klienten: Welche Sache/Grundlage/Stand des Verfahrens Was hat das mit dem Gericht zu tun? Freiwilligkeit/kann ich auch aussteigen? Ablauf und Ziel des TA Begegnung zwischen Täter und Opfer/Fragen der Sicherheit Rolle des Vermittlers Bedingungen/Voraussetzungen für TA Verantwortungsübernahme/Zustimmung des Opfers Verschwiegenheit (Schadens-) Wiedergutmachung Berichterstattung Entscheidung beim Staatsanwalt Keine Garantie für Einstellung Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dauer Pauschalkosten ögliche Vorteile/Nachteile Ausdruck 11/17/2011 Folie 22

23 ethoden der ediation im Strafrecht Dreischritt (im zeitlichen Nacheinander) 1. Schritt: Erstgespräche mit dem Verdächtigen T 2. Schritt: Erstgespräche mit dem Opfer O 3.Schritt: ediationsgespräche O T Ausdruck 11/17/2011 Folie 23

24 Standardmethode der Konfliktregelung: g Erstgespräch Beschuldigter Einladung an Beschuldigten Einzelgespräch: Information über TA/Gerichtsverfahren strafrechtliche h und zivilrechtliche il h Aspekte Vorfall Hintergründe des Vorfalls inimalvoraussetzung Einräumung persönliche Hintergründe Gesprächsbereitschaft Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten weitere Vorgangsweise Ausdruck 11/17/2011 Folie 24

25 Standardmethode der Konfliktregelung: g Erstgespräch Opfer Einladung an Opfer Einzelgespräch: Information T(O)A persönliche Betroffenheit Vorfall Hintergründe persönliche Situation Angebot zum gemeinsamen Gespräch Forderungen Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten weitere Vorgangsweise Ausdruck 11/17/2011 Folie 25

26 Standardmethode der Konfliktregelung: g Ausgleich/ediation Gemeinsames Ausgleichsgespräch: Vorfall Hintergründe Themenauflistung Lösungsplan Folgen für die Zukunft schriftliche (zivilrechtliche) Vereinbarung Kontrolle der Vereinbarung Abschluss Ausdruck 11/17/2011 Folie 26

27 ethoden der ediation im Strafrecht Tandem (im zeitlichen, synchronen iteinander) Informationsphase Erstgespräch mit Opfer ediationsgespräche T O O T Erstgespräch mit Täter O T T O Ausdruck 11/17/2011 Folie 27

28 ethoden der ediation im Strafrecht gemischte Doppel (im zeitlichen iteinnader+nebeneinander) Erstgespräche T O m m w w ediationsgespräche m w O w T m Ausdruck 11/17/2011 Folie 28

29 ethoden der ediation im Strafrecht gemischte Doppel (im zeitlichen iteinnader+nebeneinander) Erstgespräche T O m m w w ediationsgespräche m w O w T m Ausdruck 11/17/2011 Folie 29

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