Übung Strafrecht. Das wird ihm eine Lehre sein!

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1 Übung Strafrecht Das wird ihm eine Lehre sein! WS 2014/15 3. November Dr. Alois Birklbauer Folie 1 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 107 StGB 2. HA: Attacke auf A Strafbarkeit von C und D wegen 105 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 99 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 83, 84 StGB 3. HA: Liegenlassen des A Strafbarkeit von C und D wegen 94 Abs 1 StGB Dr. Alois Birklbauer Folie 2 1

2 1. HA: A wegen 107 StGB - Tathandlung: gefährliche Drohung ( 74 Abs 1 Z 5 StGB) Bedrohtes Rechtsgut» aus der Gesamtsituation ( Mobbing ) ist von einer Bedrohung des Rechtsguts körperliche Integrität, zumindest aber des Rechtsguts Ehre auszugehen» Abgrenzung zu 105 f StGB Begründete Besorgniseignung» objektiv-individueller Maßstab 2. Subjektiver Tatbestand - Tatvorsatz A will den B bedrohen, nicht den C aberratio ictus (ein anderes als das anvisierte Ziel wird getroffen) Keine Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 3 1. HA: A wegen 15, 107 StGB 1. Nichterfüllung des objektiven Tatbestands - Tathandlung: gefährliche Drohung ( 74 Abs 1 Z 5 StGB) Gefährliche Drohung erreicht nicht den anvisierten B 2. Subjektiver Tatbestand (voller Tatentschluss) - Tatvorsatz A will den B bedrohen - Erweiterter Vorsatz Absicht ( 5 Abs 2 StGB), den B in Furcht und Unruhe zu versetzen 3. Ausführungshandlung ( 15 Abs 2 StGB) 4. Tauglichkeit ( 15 Abs 3 StGB) II. Rechtswidrigkeit und III. Schuld Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 4 2

3 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 15, 107 StGB 2. HA: Attacke auf A Strafbarkeit von C und D wegen 105 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 99 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 83, 84 StGB 3. HA: Liegenlassen des A Strafbarkeit von C und D wegen 94 Abs 1 StGB Dr. Alois Birklbauer Folie 5 2. HA: C und D wegen 105 StGB - Tatobjekt: anderer Mensch - Tathandlung: Nötigen mittels Gewalt/gefährlicher Drohung Körperliche Krafteinwirkung beim An-die-Wand-Drängen Alternativ: gefährliche Drohung im Hinblick auf das Unterlassen von Mobbing - Taterfolg Bewegen in Richtung Wand Alternativ: Beendigung von Mobbing (Versuchsprüfung bzw allenfalls Abstellen auf 107 StGB) 2. Subjektiver Tatbestand - Tatvorsatz Dr. Alois Birklbauer Folie 6 3

4 2. HA: C und D wegen 105 StGB 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtwidrigkeit 105 Abs 2 StGB bzw elterliches Erziehungsrecht - Gewalt als Handlungsexzess in Anbetracht des Alters von A III. Schuld Unproblematisch Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 7 2. HA: C und D wegen 99 StGB - Gefangenhalten oder - Entziehen der persönliche Freiheit auf andere Weise Es fehlt am Erreichen der tatbestandlichen Erheblichkeitsschwelle Keine Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 8 4

5 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 15, 107 StGB 2. HA: Attacke auf A Strafbarkeit von C und D wegen 105 StGB Keine Strafbarkeit von C und D wegen 99 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 83, 84 StGB 3. HA: Liegenlassen des A Strafbarkeit von C und D wegen 94 Abs 1 StGB Dr. Alois Birklbauer Folie 9 2. HA: C und D wegen 83, 84 StGB - Erfolg des 84 Abs 1 StGB An sich schwere Körperverletzung Mehr als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung allenfalls auch Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen - Tathandlung von D (versuchte Attacke bzw Androhung einer Attacke) D trifft den A gar nicht Keine Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 10 5

6 2. HA: C und D wegen 15, 83, 84 StGB Grunddelikt 1. Nichterfüllung des objektiven Tatbestands - versuchte Attacke bzw Androhung einer Attacke führt nicht zum Erfolg 2. Voller Tatentschluss (Vorsatz) - Fraglich, ob D mit Misshandlungsvorsatz ( 83 Abs 2 StGB) gehandelt hat Fortsetzung der Deliktsprüfung bei Misshandlungsvorsatz Umschwenken auf Fahrlässigkeitsprüfung bei fehlendem Misshandlungsvorsatz - Indiz für subj. Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge 3. Ausführungshandlung ( 15 Abs 2 StGB) 4. Tauglichkeit ( 15 Abs 3 StGB) Dr. Alois Birklbauer Folie HA: C und D wegen 15, 83, 84 StGB Grunddelikt Besondere Folge 1. Erfolg des 84 Abs 1 StGB (siehe oben) - Kausalität is der Äquivalenztheorie 2. Objektive Zurechnung - Erfolg liegt innerhalb des (abstrakten) Gefahrenradius der Handlung - Adäquanzzusammenhang gegeben - Risikozusammenhang Autonomieprinzip führt hier zu keinem Ausschluss der objektiven Erfolgszurechnung (normative Wertung) Kein risikoüberlagerndes nachträgliches Fehlverhalten des Opfers oder eines Dritten Dr. Alois Birklbauer Folie 12 6

7 2. HA: C und D wegen 15, 83, 84 StGB II. Rechtwidrigkeit Elterliches Erziehungsrecht Grunddelikt Besondere Folge - Gewalt als Handlungsexzess in Anbetracht des Alters von A III. Schuld Unproblematisch Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie HA: C und D wegen 88 Abs 1 und 4 StGB (Alternativ!!!) 1. Objektive Sorgfaltswidrigkeit der Handlung - Gefährliche Drohung ist sozial inadäquat - Handlung birgt erhebliches Erfolgsrisiko 2. Erfolg, Kausalität - Kausalität is der Äquivalenztheorie 3. Objektive Zurechnung - Erfolg liegt innerhalb des (abstrakten) Gefahrenradius der Handlung - Adäquanzzusammenhang gegeben - Risikozusammenhang Autonomieprinzip führt hier zu keinem Ausschluss der objektiven Erfolgszurechnung (normative Wertung) Kein risikoüberlagerndes nachträgliches Fehlverhalten des Opfers oder eines Dritten Dr. Alois Birklbauer Folie 14 7

8 2. HA: C und D wegen 88 Abs 1 und 4 StGB (Alternativ!!!) 1. Objektive Sorgfaltswidrigkeit der Handlung 2. Erfolg, Kausalität 3. Objektive Zurechnung II. Rechtwidrigkeit Elterliches Erziehungsrecht - Gewalt als Handlungsexzess in Anbetracht des Alters von A III. Schuld Unproblematisch Strafbarkeit Dr. Alois Birklbauer Folie 15 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 15, 107 StGB 2. HA: Attacke auf A Strafbarkeit von C und D wegen 105 StGB Keine Strafbarkeit von C und D wegen 99 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 15, 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB bzw Strafbarkeit von C und D wegen 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB 3. HA: Liegenlassen des A Strafbarkeit von C und D wegen 94 Abs 1 StGB Dr. Alois Birklbauer Folie 16 8

9 3. HA: C und D wegen 94 StGB - Verursachung einer Körperverletzung als Vortat Für C und D gegeben (siehe oben) - Hilfsbedürftigkeit des Opfers Auf Grund der Schwere der Verletzung und des Alters der Opfers - Imstichlassen trotz tatsächlicher Möglichkeit der Hilfeleistung 2. Subjektiver Tatbestand - Tatvorsatz C und D haben die Hilfsbedürftigkeit des A wahrgenommen und sind dennoch weggegangen Dr. Alois Birklbauer Folie HA: C und D wegen 94 StGB 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtwidrigkeit Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich III. Schuld Unproblematisch Strafbarkeit Aber: Subsidiaritätsklausel des 94 Abs 4 StGB 94 Abs 1 StGB tritt bei 15, 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB, nicht aber bei 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB zurück Dr. Alois Birklbauer Folie 18 9

10 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 15, 107 StGB 2. HA: Attacke auf A Strafbarkeit von C und D wegen 105 StGB Keine Strafbarkeit von C und D wegen 99 StGB Strafbarkeit von C und D wegen 15, 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB bzw Strafbarkeit von C und D wegen 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB 3. HA: Liegenlassen des A Keine Strafbarkeit von C und D wegen 94 Abs 1 StGB Dr. Alois Birklbauer Folie 19 Vernehmung von D 1 Vernehmung gem 153 StPO (als Beschuldigte oder Zeuge; LB-StPO Rz 7/1-11) Begriffe Vernehmung ( 151 Z 2 StPO) Erkundigung ( 151 Z 1 StPO) Folgen Umgehung von Rechten durch eine Erkundigung führt zu Nichtigkeit ( 152 Abs 1 StPO) nach 281 Abs 1 Z 2 StPO Dr. Alois Birklbauer Folie 20 10

11 Vernehmung von D 2 Zeugenpflichten ( 154 Abs 2 StPO; LB-StPO Rz 7/37-63) Pflicht zur richtigen und vollständigen Aussage Ausnahmen von der Aussagepflicht Vernehmungsverbote gem 155 Abs 1 StPO Aussagebefreiungsrechte gem 156 Abs 1 StPO Aussageverweigerungsrechte gem 157 Abs 1 StPO Recht zur Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen gem 158 Abs 1 StPO Konsequenzen Tlw Nichtigkeitssanktion (vgl 281 Abs 1 Z 3 StPO) Dr. Alois Birklbauer Folie 21 Vernehmung von D 3 Begriff des Beschuldigten (LB-StPO Rz 5/1-5 und 7/21-36) materieller Beschuldigtenbegriff Konkreter Verdacht oder staatliche Zwangsausübung gegen eine bestimmte Person wegen einer strafbaren Handlung ( 48 Abs 1 Z 1 StPO [ab Z 2 in Abgrenzung zum Begriff des Verdächtigen in Z 1]) formeller Beschuldigtenbegriff Beschuldigtenstatus ab einem bestimmten Verfahrensstadium (zb ab Anklage) Gilt in Österreich seit nicht mehr Verdächtigenbegriff des 48 Abs 1 Z 1 StPO ab deutet in diese Richtung; 48 Abs 2 StPO schließt eine formelle Betrachtungsweise aber aus Dr. Alois Birklbauer Folie 22 11

12 Vernehmung von D 4 Beschuldigtenrechte (LB-StPO Rz 5/6-33) Information über den Verdacht und wesentliche Rechte im Verfahren ( 50 StPO) Recht, sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen (kein Zwang zur Selbstbelastung) Akteneinsicht und -kopien ( StPO) Antrag auf Beweisaufnahmen ( 55 StPO) Verteidiger (Wahlverteidiger [ 58 StPO] oder Verfahrenshilfeverteidiger [ 61 f StPO]) Übersetzungshilfe ( 56 StPO) Teilnahme an Hauptverhandlung und anderen Verfahrenshandlungen Rechtsmittelerhebung Dr. Alois Birklbauer Folie 23 Vernehmung von D 5 Ad Fall: Aussageverweigerungsrecht von D gem 157 Abs 1 Z 1 StPO (Selbstbelastungsmöglichkeit) im Falle einer Zeugenvernehmung mit tlw Verwertungsverbot (vgl 159 Abs 3 ivm 281 Abs 1 Z 2 bzw 3 StPO) Generelles Recht von D auf Aussage- bzw Kooperationsverweigerung bei Beschuldigtenvernehmung ( 49 Z 4 bzw 7 Abs 2 StPO) Erkundigung wird verwendet, um Rechte von D zu umgehen Allenfalls Unverwertbarkeit bei Antrag des Beschuldigten ( 281 Abs 1 Z 2 StPO bzw 238 ivm 281 Abs 1 Z 4 StPO) Dr. Alois Birklbauer Folie 24 12

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