Ich stehe voll und ganz zu dem Grundsatz Prävention statt Repression ; dieses Prinzip versuche ich auch in der Justizpolitik

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1 PrÄVEntiOn statt repression Foto: MBJ/Elia Zilberberg Bewährte Zusammenarbeit fällt dem Justizminister zu NEUSTART ein. Er vertraut der Praxiserfahrung und möchte den Verein auch weiterhin in Justizprojekte einbinden. Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter im Interview mit NEUSTART Pressesprecher Andreas Zembaty. Nach einer im März 2014 durchgeführten repräsentativen Umfrage glauben zwei von drei Befragten, dass die Arbeit von NEUSTART eine hohe Wirkung auf die Kriminalitätsprävention hat. Welche Erwartungen haben Sie an den Verein NEUSTART bei der Umsetzung Ihrer kriminalpolitischen Zielsetzungen, die die Prävention ja stark betonen? Ich stehe voll und ganz zu dem Grundsatz Prävention statt Repression ; dieses Prinzip versuche ich auch in der Justizpolitik umzusetzen. Jugendliche, aber auch Erwachsene, die straffällig geworden sind, inhalt NEUSTART wirkt Seite 3 alternativen zur Jugendhaft Seite 4 Dienstleistungspaket für Jugendliche Seite Klientinnen und Klienten Seite 8 sozialnetz-konferenzen Seite arbeiten bei Finanzstrafe Seite 14 Die Drehtüre stoppen Seite 15

2 brauchen gezielte Unterstützung, damit sie den Neustart in eine straffreie Zukunft schaffen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NEUSTART leisten hier großartige Arbeit. Für die Justiz ist der Verein NEUSTART seit vielen Jahren ein wichtiger und verlässlicher Partner im Bereich der Resozialisierung und Prävention. Wir vertrauen auf die langjährige Praxiserfahrung von NEUSTART und binden den Verein daher auch immer wieder gerne in aktuelle Justizprojekte, wie etwa bei der Sozialnetz-Konferenz, ein. Ich wünsche und erwarte mir, dass wir diese bewährte Zusammenarbeit auch weiterhin so erfolgreich fortführen werden. Die Task-Force-Ergebnisse zur Vermeidung der Inhaftierung Jugendlicher sehen im Abschlussbericht die Einrichtung von externen Wohngruppen und die Fortführung des Modells der Sozialnetz-Konferenz vor. Welche nächsten Schritte planen Sie diesbezüglich? Gerade bei Jugendlichen ist es wichtig, so früh wie möglich gegenzusteuern, um zu verhindern, dass sie in die Kriminalität abrutschen. Alternative Haftformen, wie die Unterbringung in Wohngruppen und das Modell der Sozialnetz- Konferenz, können hier ein wichtiges Instrument sein. Daher prüfen wir aktuell die Schaffung alternativer Unterbringungsformen. Es werden Gespräche mit verschiedenen Trägervereinen geführt. Auf lange Sicht ist auch nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten die Betreuung Jugendlicher in Wohngruppen geplant. Zusätzlich sollen Gerichte im Rahmen der Sozialnetz-Konferenz das soziale Umfeld von straffälligen Jugendlichen aktivieren können, um eine möglichst frühzeitige Haftentlassung zu bewirken. Dabei geht es um ein Gesamtpaket aus Sozialnetz-Konferenz und Bewährungshilfe, das Gerichte künftig für etwa 100 Jugendliche als Alternative zur Untersuchungshaft einsetzen können. Generell ist ein Rückgang bei Anzeigen (0,3 Prozent) und Verurteilungen (minus fünf Prozent) bei gleichzeitigem Anstieg der Haftzahlen (plus acht Prozent) zu beobachten. Womit, glauben Sie, kann der Anstieg bei den Haftzahlen eingebremst werden, welche Rolle spielt dabei der elektronisch überwachte Hausarrest? Der Anstieg der Haftzahlen ist ein Problem mit vielfältigen Ursachen, die berücksichtigt werden müssen. Überlegungen, wie man Alternativen zur Haft schaffen kann, sind ein wichtiger Teilaspekt. Mit der Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests ist es uns bereits gelungen, diesem Trend etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig die Chancen auf Resozialisierung zu erhöhen. Seit der Einführung wurde die Fußfessel bereits in über Fällen genehmigt, wodurch die Haftzahlen merkbar gesenkt werden konnten. Die österreichische Justiz hat sich durch den elektronisch überwachten Hausarrest den Bau einer zusätzlichen Justizanstalt mit 300 Haftplätzen erspart. Diese Form des Strafvollzugs hat sich insgesamt bewährt, und ich halte sie grundsätzlich auch für ausbaufähig. Sehen Sie bei der jüngsten Debatte weniger Delikte durch mehr Strafandrohung eine öffentliche Vorgabe für die Expertenkommission zur Reform von Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch? Nein, das sehe ich nicht so. Ich habe vollstes Vertrauen in die Kommission, die sich aus renommierten Mitgliedern aus Praxis und Wissenschaft zusammensetzt. Die Expertinnen und Experten sind unabhängig und haben den Auftrag, ergebnisoffen und ohne politische Vorgaben Reformvorschläge zu erarbeiten. Das Ergebnis wird spätestens im heurigen Herbst vorliegen. 2

3 NEUSTART WirKt WiE WirKt NEUSTART? spätestens seit der Einführung der wirkungsorientierten haushaltsführung des Bundes ab dem Jahr 2013 ist das thema Wirkungsorientierung auch bei vielen non-profit-organisationen und somit auch bei NEUSTART ein wichtiges thema. Alfred Kohlberger MAS, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten Die angestrebten Wirkungen des Verwaltungshandelns sollen bei der mittelfristigen und jährlichen Planung, bei der Vollziehung und der Kontrolle eine zentrale Rolle spielen. Für uns bedeutet das, dass wir nachweisen können, welche Wirkungen wir mit den eingesetzten Geldmitteln erzielen können. Sie können die wesentlichen von uns definierten Wirkungskennzahlen dem Zahlenteil dieses report entnehmen. Einige dieser Wirkungsziele und -kennzahlen möchte ich erläutern: In der Bewährungshilfe heißt eine der zentralen Wirkungsgrößen Widerrufsquote. Konkret bedeutet das: Wie viel Prozent der Klientel haben in einem bestimmten Zeitraum die Bewährungshilfe durch einen Widerruf beendet? Das kann ein Widerruf wegen einer neuerlichen Straftat oder auch ein Widerruf wegen der Nichteinhaltung von Weisungen oder dem Kontakt zur Bewährungshilfe sein. Im Jahr 2013 hat die Widerrufsquote 9,7 Prozent betragen. Diese Zahl alleine genommen sagt noch relativ wenig aus, wird aber im internationalen Vergleich aussagekräftiger. In Deutschland beträgt die Widerrufsquote in den einzelnen Bundesländern zwischen 19 und 29 Prozent (Zahlen aus 2011). Beim Tatausgleich ist unser Auftrag, dazu beizutragen, dass mittels Konfliktregelung eine Verantwortungsübernahme und monetäre und emotionale Wiedergutmachung der Täterin oder des Täters beim Opfer erfolgt. Ergebnis soll dann sein, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Das ist im Jahr 2013 bei 73,2 Prozent von insgesamt Beschuldigten möglich gewesen. Im elektronisch überwachten Hausarrest beobachten wir mehrere Kennzahlen. Eine davon ist die Anzahl der ersparten Hafttage. Diese beläuft sich mit Stand auf insgesamt (davon im Jahr 2013). Über die Dauer seit Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests im September 2010 beträgt die Abbruchquote 7,87 Prozent. Nur circa ein Prozent wird wegen einer neuerlichen Straftat verurteilt. Die restlichen Abbrüche beziehen sich auf das Nichteinhalten des vereinbarten Wochenplans, Verlust von Arbeit oder Wohnung oder auch verbotenen Alkoholkonsum. Aus meiner Sicht geben diese Beispiele einen deutlichen Einblick in die Effektivität sozial konstruktiver Alternativen im Bereich der Strafjustiz. Wenn wir uns mit der Wirkungsorientierung weiter beschäftigen werden noch wichtige Themen auf uns zukommen. Es wird notwendig sein sich auf einen Aushandlungsprozess mit der Politik einzulassen um zu klären, welche Wirkungen wir mit den eingesetzten Geldmitteln erreichen sollen und wollen. Diese Ziele wird man auch mit anderen Maßnahmen der Strafjustiz in Verbindung setzen müssen. Es wird außerdem eine zentrale Herausforderung für alle Organisationen und Verwaltungseinheiten werden, aus den Kennzahlen der Wirkungsorientierung Rückschlüsse auf das Alltagshandeln zu ziehen, um hier auch Lerneffekte erzielen zu können. 3

4 alternativen Zur JugEnDhaFt JugEnD OhnE haft Einige bekannt gewordene Fälle von sexuellen Übergriffen in Justizanstalten waren 2013 der anlass zur Einsetzung eines runden tisches untersuchungshaft für Jugendliche Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung (kurz task- Force Jugendliche) durch Bundesministerin Dr. Beatrix Karl, an dem auch NEUSTART teilnahm. Für NEUSTART hat dieses Thema größte Bedeutung, weil es den Kern von Sinn und Zweck unseres Vereins trifft. NEUSTART wurde 1957 auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Das Anliegen war, die unhaltbaren gewalttätigen Zustände in den geschlossenen Erziehungsanstalten für Kinder und Jugendliche zu verändern. Jugendliche sollten in Freiheit durch zunächst ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer betreut werden, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, in einer Erziehungsanstalt leben zu müssen. In den 1950er-Jahren wurde ein problematisches Jugendbild gezeichnet. Es gab zahlreiche Medienberichte und Debatten, dass sich die Jugend nicht mehr an Regeln halte und immer krimineller würde. Man sprach von einer aufgrund des Krieges vaterlosen Gesellschaft und einer verlorenen Generation. Eine gängige Maßnahme nicht nur in Österreich war bei abweichendem Verhalten die Heimunterbringung. Die Aufarbeitung von Erfahrungen in Heimen der Nachkriegszeit begann erst viele Jahre später. In Deutschland startete diese Debatte bereits einige Jahre früher als in Österreich. Der vom deutschen Bundestag eingesetzte Ausschuss kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Heimen zu einem der dunkelsten Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte zählt. Seit den 1950er-Jahren arbeitet NEUSTART daran, Haftalternativen zur Resozialisierung zu entwickeln, die mehr Sicherheit durch weniger Rückfall, weniger Haftschäden und somit auch geringere Kosten bewirken sollen. Jugendliche stellen dabei eine besondere Gruppe dar. Die Jugendphase bedeutet das Ausprobieren verschiedener Identitäten auf der Suche nach dem Platz in der Gesellschaft. Jeder, der selbst Kinder hat weiß, wie fordernd diese Zeit für die Familien, aber auch für die Jugendlichen selbst sein kann. Jugendliche insbesondere männliche Jugendliche haben das bei weitem größte Risiko, straffällig zu werden. Dieses Faktum gehört zu den wenigen globalen Konstanten der Menschheit: Die Tendenz zum Austesten und Überschreiten der gesetzten Normen ist in allen Kulturen, unabhängig vom religiösen oder ethnischen Hintergrund, bei dieser Gruppe deutlich ausgeprägt. Alle Gesellschaften werden von dieser Gruppe herausgefordert, die richtigen Antworten auf Normbrüche zu finden. Die richtige Antwort der Gesellschaft kann nur darin bestehen, einerseits die Normen zu festigen, andererseits den Jugendlichen beim Erwachsenwerden die Chance zu geben, dieses Verhalten wieder abzulegen. Etwa durch den Tatausgleich, die gemeinnützige Leistung, Bewährungshilfe, Anti-Gewalt-Training oder wie jüngst erprobt mit Hilfe von Sozialnetz- Konferenzen. Wir wissen heute und das ist die gute Nachricht für Eltern, dass mehr als 90 Prozent der Jugendlichen ihr straffälliges Verhalten nach wenigen Jahren wieder beenden. Durch all die Maßnahmen ist in Österreich die Zahl der Verurteilungen seit Jahren rückläufig. Seit 2008 beträgt der Rückgang knapp 19 Prozent. Auch die Zahl der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen ging in diesem Zeitraum ungeachtet neuer Straftatbestände und dem Anstieg von Delikten, für die es vor 15 Jahren noch gar keine Gelegenheit gab (zum Beispiel Handyraub) um insgesamt 30 Prozent zurück gab es nur noch 463 Jugendliche, die in Haft genommen wurden, gegenüber im Jahr Trotz dieser an sich positiven Entwicklung liegen die Haftzahlen im internationalen Vergleich im Spitzenfeld und damit deutlich höher als etwa in der Schweiz, Deutschland, Tschechien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen oder Belgien. Fast zwei Drittel der inhaftierten Jugendlichen sind weniger als drei Monate in Untersuchungs- oder Strafhaft. Gerade kurze 4

5 freiheitsentziehende Maßnahmen haben jedoch besonders negative Auswirkungen auf Ausbildung, Schule, Arbeit oder soziale Kontakte. Sie fördern eher Beziehungen zu anderen Jugendlichen, die ebenfalls Hafterfahrung haben. Gelingt es, kurze Haftaufenthalte bis zu einem Jahr durch Alternativen zu ersetzen, würde der Anteil Jugendlicher in Haft vermutlich um 30 bis 50 Prozent gesenkt werden. Österreich läge damit im EU-Durchschnitt und man könnte für die wenigen in Haft verbleibenden Jugendlichen den Jugendstrafvollzug als wichtige und herausfordernde Aufgabe noch stärker in Richtung Ausbildung, Sozialisation und Entwicklung konzentrieren. Die Task-Force Jugendliche hat ein Bündel an inhaltlichen Vorschlägen gemacht, die aus der Sicht von NEUSTART das oben angesprochene Potenzial haben. Dazu gehören beispielsweise... der Ausbau der Jugendgerichtshilfe... der Ersatz der Untersuchungshaft nach einer Sozialnetz-Konferenz in Verbindung mit hochfrequenter Bewährungshilfe als gelinderes Mittel... die Möglichkeit der gemeinnützigen Leistung anstelle kurzer Freiheitsstrafen... eine Neuregelung gewerbsmäßigen Handelns bei jugendlichen Straftäterinnen und -tätern... Schaffung der Möglichkeit des Teilwiderrufes... Ausbau von Wohngemeinschaften... und als ganz zentraler Punkt die Zusammenarbeit im Team inklusive Einzelfallbesprechungen Die Erfolge in der Rückfallsprävention bei dieser kleinen, sehr schwierigen Gruppe jugendlicher Delinquentinnen und Delinquenten werden in Zukunft in der engen Zusammenarbeit von Jugendrichterschaft, Jugendstaatsanwaltschaft, NEUSTART, der Jugendgerichtshilfe, dem sozialen Dienst in den Justizanstalten, der Jugendwohlfahrt, Strafverteidigerinnen und -verteidigern, der Jugendpsychiatrie, sozialpädagogisch betreuenden Einrichtungen sowie Drogentherapieangeboten liegen. Last but not least sind Jugendliche und ihre Familien einzubinden. Die Entwicklungen in den vergangenen Monaten zeigen, dass die Zeit dafür reif ist. Es gibt ein hohes Engagement der Jugendrichterinnen und Jugendrichter, die Zusammenarbeit hat sich Dr. Christoph Koss, Geschäftsführer Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen weiterentwickelt, die Wege sind kurz und es wird rasch gehandelt. Anders gesagt: Der Teamgedanke lebt immer stärker. Als Beispiel sei hier Wien genannt, wo in den letzen Monaten bei Jugendlichen in Untersuchungshaft im Auftrag des Gerichts bis zur ersten Haftprüfungsverhandlung 25 Sozianetz-Konferenzen durchgeführt wurden und aufgrund des Maßnahmeplans in Verbindung mit Bewährungshilfe bei 19 Jugendlichen die Enthaftung erfolgte. Insgesamt ist durch all die Bemühungen seit der Einsetzung des runden Tisches im Sommer 2013 der Anteil der Jugendlichen in Untersuchungshaft bundesweit bereits um ein Drittel von rund 60 auf 40 Personen täglich im Stand gesunken. Das Anstoßen der Debatte in der Task-Force durch das Bundesministerium für Justiz hat diesen beträchtlichen Schritt bewirkt, weil damit auch Gespräche in den Landesgerichtsprengeln einhergingen und Verbesserungsmöglichkeiten überlegt wurden. Das macht zuversichtlich für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmevorschläge, die vom Justizministerium im Abschlussbericht zusammengefasst wurden (siehe dazu Website des Bundesministeriums für Justiz unter Bürgerservice/Publikationen/Abschlussbericht des runden Tisches...). 5

6 Alternativen zur Haft für Jugendliche: Sozialnetz-Konferenz, Intensivbetreuung, arbeiten statt sitzen, Jugendgerichtshilfe. DiEnstlEistungsPaKEt FÜr JugEnDlichE sozialnetz-konferenz, intensivbetreuung der Bewährungshilfe, gemeinnützige leistungen statt kurzen Freiheitsstrafen, Jugendgerichtshilfe: Es gibt viele Möglichkeiten, Jugendliche vor dem gefängnis zu bewahren. sozialnetz-konferenz Nach Berechnungen von NEUSTART könnten pro Jahr rund 100 jugendliche Untersuchungshäftlinge durch Sozialnetz-Konferenzen entlassen werden. Wenn es gelingt, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, das Jugendamt und Wohneinrichtungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt miteinander zu vernetzen ist die Erfolgswahrscheinlichkeit hoch. Das zeigen die Erfahrungen, die bisher im Modellprojekt damit gemacht wurden (siehe auch Seiten in diesem report). Konkrete Vorschläge zur Tagesstruktur und zum Aufenthalt, zur Frequenz der Betreuung durch Bewährungshilfe und zur Wiedergutmachung sind Bestandteil des Plans, um Untersuchungshaft zu vermeiden. Seit dem Sommer 2013 ist die Zahl der Sozialnetz- Konferenzen zur U-Haft-Vermeidung sprunghaft gestiegen. Durch die Sozialnetz-Konferenz und andere Maßnahmen befinden sich um 30 Prozent weniger Jugendliche als in den Monaten davor in Untersuchungshaft. NEUSTART reagiert mit einer Vorbereitungszeit von drei bis zehn Tagen für eine U-Haft-Konferenz flexibel auf die Anforderung nach einer innovativen Lösung zur Vermeidung der Haft für Jugendliche. Für die Jugendlichen ist das Erleben, dass sich viele Menschen aus ihrem Umfeld für sie Zeit nehmen, sich Gedanken machen und sie unterstützen eine besondere Form der Motivation. NEUSTART schlägt deshalb vor, dass die Sozialnetz-Konferenz im Jugendgerichtsgesetz verankert wird. 6

7 intensivbetreuung Durch BEWÄhrungshilFE Um Untersuchungshaft bei Jugendlichen zu vermeiden, sollte ein Gesamtpaket geschnürt werden. Dieses kann aus einer Kombination von Sozialnetz-Konferenz und Bewährungshilfe bestehen. Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen der vorläufigen Bewährungshilfe als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft ( 173 in Verbindung mit 179 StPO) Betreuung durch Bewährungshilfe anzuordnen. NEUSTART schlägt eine hochfrequente Betreuung zweimal wöchentlich vor, durch die die Ergebnisse der Sozialnetz-Konferenz oder der Einzelfallbesprechung unterstützt werden. Durch diese intensive Betreuung soll die Tagesstruktur sichergestellt werden, die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und die Koordination aller beteiligten Institutionen. Wenn Maßnahmen nicht eingehalten werden, berichtet das die Bewährungshilfe unverzüglich dem Gericht oder macht Vorschläge zur Änderung der Maßnahmen. Nach Berechnungen von NEUSTART könnten so 110 Jugendliche pro Jahr betreut werden, 80 davon in Verbindung mit einer Sozialnetz-Konferenz. Die Betreuung als Ersatz für Untersuchungshaft würde im Schnitt zehn Wochen dauern und würde den Jugendlichen Hafttage ersparen. gemeinnützige leistungen statt KurZEn FrEihEitsstraFEn Seit Jänner 2008 können Täterinnen und Täter für das Gemeinwohl arbeiten, statt eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Seit 2013 gilt das auch für Ersatzfreiheitsstrafen im Finanzstrafverfahren (siehe auch Seite 14 in diesem report). Diese Alternative gilt für alle Ersatzfreiheitsstrafen, die weniger als neun Monate dauern sollten. Es gilt als unbestritten, dass kurze Freiheitsstrafen sozial mehr schaden als nützen. Soziale und vor allem wirtschaftliche Grundlagen wie Arbeitsplatz und Wohnmöglichkeit werden durch die Haft zerstört. Die Sozialschädlichkeit von kurzen Freiheitsstrafen gilt sowohl für Ersatzfreiheitsstrafen wie auch für primär angeordnete Freiheitsstrafen. Mag. Bernhard Glaeser, Leiter Zentralbereich Sozialarbeit: Jugendgerichtshilfe bietet die Chance, Untersuchungshaft bei jungen Menschen zu vermeiden. Deshalb fordert NEUSTART, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Erbringung gemeinnütziger Leistungen statt einer Ersatzfreiheitsstrafe auch auf Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten ausgeweitet werden. JugEnDgErichtshilFE NEUSTART bietet seit längerem das erfolgreiche Modell der Jugendgerichtshilfe in Co-Finanzierung des Landes Vorarlberg und des Justizministeriums an. Das Angebot der Jugendgerichtshilfe ist zwar gesetzlich geregelt, konnte jedoch bislang nicht, wie im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen, österreichweit angeboten werden, sondern nur in Vorarlberg und Wien. Zur Verbesserung dieser Situation hat NEUSTART bereits Vorschläge und Angebote für eine gute flächendeckende Abdeckung der Jugendgerichtshilfe erstellt. Den Vorteil der Jugendgerichtshilfe erläutert Mag. Bernhard Glaeser, Zentralbereichsleiter Sozialarbeit bei NEUSTART: Für jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der in Untersuchungshaft kommt oder gegen den ein Strafverfahren anhängig ist, soll im Rahmen der Jugendgerichtshilfe eine umfassende Erhebung seiner persönlichen und sozialen Situation erstellt werden. Daraus resultierend werden Vorschläge formuliert welche Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung ohne weitere Delikte beitragen könnten. Bei jungen Menschen, die in Untersuchungshaft genommen werden, werden nach erfolgter Erhebung Alternativen vorgeschlagen, welche eine Untersuchungshaft sinnvoll vermeiden könnten. db 7

8 KliEntinnEn und KliEntEn... Bewährungshilfe Klientinnen und Klienten wurden bei ihren Bemühungen unterstützt, straffrei zu leben. Bei angeordneter Bewährungshilfe gab es im Jahr 2013 eine Widerrufsquote von 9,70 Prozent. Die Quote rechtskräftiger Verurteilungen betrug 33,72 Prozent.... elektronisch überwachter hausarrest Mal wurde erhoben, ob eine Fußfessel in Frage kommt. 726 Klientinnen und Klienten erhielten eine Fußfessel. 596 Mal wurde die Fußfessel vor Antritt der Haft angelegt. 124 Personen durften damit aus der Haft und sechs Personen erhielten die Fußfessel statt Untersuchungshaft. Insgesamt wurden Betreuungstage verzeichnet. Im Jahr 2013 gab es 10,86 Prozent Abbrüche bei der Betreuung im elektronisch überwachten Hausarrest. Durch die Vergabe von Fußfesseln wurden stationäre Hafttage vermieden.... haftentlassenenhilfe verschiedene Klientinnen und Klienten nahmen vor oder nach ihrer Haftentlassung freiwillig Hilfe in Anspruch. 634 Mal konnte Unterkunft oder Wohnung vermittelt werden. In 46 Fällen konnte auch Arbeit vermittelt werden, inklusive Therapie.... tatausgleich Beschuldigte und Opfer wurden bei der Konfliktregelung betreut. Davon waren Personen Opfer Mal wurde vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein Tatausgleich angeregt. Die Zufriedenheit der Opfer mit dem Tatausgleich lag im Jahr 2013 bei 95,47 Prozent. In 73,25 Prozent der Fälle gab es bei den Beschuldigten einen positiven Abschluss.... Prozessbegleitung 2013 wurden 88 Opfer von Straftaten von NEUSTART durch den Gerichtsprozess begleitet.... arbeiten für das gemeinwohl Menschen arbeiteten für das Gemeinwohl mit gemeinnützigen Leistungen entweder als diversionelle Maßnahme (4.313 Personen) oder anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe (4.523 Personen). Bei der Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als diversionelle Maßnahme kam es 2013 in 79,22 Prozent zu einem positiven Abschluss. Durch die Vermittlung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wurden Hafttage vermieden.... hilfe für Opfer Insgesamt wurden Personen im Opferbereich betreut: im Tatausgleich und 88 Personen durch Prozessbegleitung. 8

9 weitere hilfen 476 Klientinnen und Klienten wurden in Wohn- und Kriseneinrichtungen von NEUSTART untergebracht. Der SAFTLADEN in Salzburg (Kommunikationszentrum) wurde Mal besucht.... Prävention Stunden wurden in der Schulsozialarbeit aufgewendet, um Jugendlichen bei der Lösung ihrer Konflikte zu helfen. Weitere 375 Jugendliche wurden in Vorarlberg von der Jugendhilfe betreut. Außerdem gab es 238 Betreuungen in der Suchtprävention.... Online-Beratung An die auf der Website von NEUSTART angebotene Online-Beratung wurden 800 Anfragen gerichtet. Anonym und unkompliziert: Anfrageformular auf: Bewährungshilfe Personen Personen 2013 Haftentlassenenhilfe Personen Personen 2013 Tatausgleich gesamt Personen 2012 gesamt Personen 2013 davon Opfer 2012 davon Opfer 2013 Arbeiten für das Gemeinwohl Personen Personen 2013 Prävention 651 Jugendliche Jugendliche 2013 Online-Beratung 689 Anfragen Anfragen 2013 Von 1957 bis 2013 hat NEUSTART rund Menschen betreut. 9

10 ErFOlgrEichE sozialnetz- KOnFErEnZEn seit 2012 erprobt NEUSTART, wie ressourcen aus dem umfeld von Klientinnen und Klienten genützt werden können, damit diese gut durch kritische lebensphasen kommen. Mittlerweile wurden an vier Modellstandorten 73 Konferenzen durchgeführt und es zeigt sich, dass dieses Modell sehr erfolgreich funktioniert. Die Konferenzen heißen Sorgekonferenz, Wiedergutmachungskonferenz oder Haftentlassungskonferenz. Nach dem aufsehenerregenden Vergewaltigungsfall eines Jugendlichen in Untersuchungshaft im Jahr 2013 wurde das Angebot adaptiert und um die Untersuchungshaftkonferenz erweitert. Die professionellen Helferinnen und Helfer aus der Sozialarbeit sollen bei allen Varianten einen Prozess in Gang bringen, bei dem die Beteiligten eigene Lösungen finden. Jugendliche und ihr soziales Netz bekommen keine fertige Lösung präsentiert, sondern müssen aktiv an der Problemlösung arbeiten. PrOBlEME in schule, arbeit, BEiM WOhnEn ODEr Mit DEr sucht? Bei einer Sorgekonferenz können verschiedene soziale Problemlagen einen Lösungs- oder Entscheidungsprozess in Gang setzen. Die Betroffenen werden dabei gestärkt, viele erleben erstmals, dass die Familie zusammenhält und Zwistigkeiten hintanstellt, um die Jugendliche oder den Jugendlichen zu unterstützen. Die Sozialnetz-Konferenz: Bisher an vier Modellstandorten in Wien, Oberösterreich, der Steiermark und in Kärnten erprobt. Das Projekt wird vom Institut für Strafrecht der Universität Wien evaluiert. Ressourcen werden aktiviert, von denen vorher geglaubt wurde, dass sie nicht vorhanden sind. chance Zur WiEDErgutMachung und EntschulDigung Bei einer Wiedergutmachungskonferenz erhalten Opfer und Täterin oder Täter die Gelegenheit, ihren Konflikt anzusprechen und zu schlichten. Dabei geht es auch darum, dass die Täterin oder der Täter Verantwortung übernimmt und Schaden wiedergutmacht. Anders als beim Tatausgleich wird das Umfeld der Täterin und des Täters miteinbezogen. integrationsmassnahme Haftentlassungskonferenzen werden vor einer, manchmal bedingten, Entlassung durchgeführt. So soll erreicht werden, dass die Integration gelingt und dass Probleme beim Wohnen oder mit der Arbeit gelöst werden. haft BEi JugEnDlichEn Kann VErMiEDEn WErDEn Auch bei jugendlichen Untersuchungshäftlingen wurde die Sozialnetz-Konferenz in adaptierter Form angewendet. Seit August 2013 bis Anfang April 2014 wurden insgesamt 39 Sozialnetz- Konferenzen in Untersuchungshaft durchgeführt. Nach Verhängung der Untersuchungshaft wird die Konferenz innerhalb von zwei Wochen einberufen und gleichzeitig vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Bei 28 Jugendlichen führten die Ergebnisse dazu, dass die Jugendlichen enthaftet werden konnten. Die meisten halten sich an ihre Auflagen und werden intensiv von der Bewährungshilfe betreut. Vier der Jugendlichen haben eine Lehrstelle aufgenommen, einer hat Arbeit gefunden. Bei sechs Jugendlichen musste der Auftrag zur Durchführung einer Sozialnetz-Konferenz abgelehnt werden, weil es kein soziales Netz gab. 10

11 WiE Kann DOMiniK EinE WOhnMÖglichKEit FinDEn? Beispiel für eine sorgekonferenz Dominik, ein 19-jähriger junger Mann, wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Acht Monate musste er unbedingt absitzen, dafür bekam er eine Fußfessel. Es war seine erste gerichtliche Verurteilung und seine Familie unterstützte ihn zwar bei der Absolvierung seiner Lehre, es fehlte ihm aber die Lehrabschlussprüfung und die vierte Klasse der Berufsschule. Risikofaktoren waren Konflikte mit der Mutter (bei der er lebte) und gelegentlicher Drogenkonsum. Deshalb schätzte es der Bewährungshelfer von Dominik als wichtig ein, dass sich dieser von seiner Mutter löst und formulierte als Sorge: Wie kann es Dominik gelingen, eine Wohnmöglichkeit zu finden, in der er dauerhaft und selbstständig leben kann? Nachdem Teilnehmerliste, Zeit und Ort der Sozialnetz-Konferenz besprochen waren, wurden alle Beteiligten in persönlichen Gesprächen informiert und anschließend schriftlich eingeladen. Mutter, Vater, Schwester, deren Freund, die Großmutter und eine Tante kamen schließlich zum Termin im Vereinslokal des Sportvereins, wo der Vater Funktionär ist. Zum Vater und zur Großmutter hatte Dominik monatelang keinen Kontakt mehr gehabt. Der Ablauf wurde erklärt, Gesprächsregeln vereinbart und Informationen gegeben. Nach der einleitenden ersten Stunde kam die Ressourcenrunde, wo die Stärken und Fähigkeiten von Dominik benannt wurden. Danach arbeitete die Runde eineinhalb Stunden lang einen Plan aus, wie das Anliegen von Dominik umgesetzt werden könnte. Der Plan wurde in Einzelteilen konkretisiert (Wohnungssuche, Finanzplan, Möblierung, Behördenwege ), damit er verbindlich und überprüfbar ist. Eine lange Aufgabenliste war das Ergebnis. Für vier Monate später wurde eine Folgekonferenz vereinbart, damit das Gelingen des Plans überprüft werden konnte. Auf Wunsch von Dominik nahmen Vater und Mutter nicht an der Folgekonferenz teil. Die Mutter bestätigte in einem Schreiben, dass der Plan zu 80 Prozent funktionierte. Vier Wochen nach der Konferenz hatte Dominik eine Wohnung gefunden und durch die Distanz zur Mutter hat sich das Verhältnis zueinander gebessert. Dort, wo es nicht optimal lief, wie bei der Einhaltung von vereinbarten Arbeitsleistungen für die Tante oder beim Kontaktabbruch zum Vater, wurden neue Ideen zur Behebung dieser Probleme eingebracht und Vereinbarungen für die nächsten Monate getroffen. sozialnetz-konferenz Methodisch bedeutet die Sozialnetz-Konferenz eine Erweiterung der Einzelfallhilfe. Zielgruppe sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und junge Erwachsene vom 18. bis zum 21. Lebensjahr. Wenn bei ihnen Bewährungshilfe angeordnet wird oder sie von einem Jugendgericht verurteilt werden oder wenn sie in Untersuchungshaft müssen, kann eine Sozialnetz- Konferenz abgehalten werden. Das Ziel ist, den Jugendlichen mit Hilfe ihres sozialen Netzwerks (Familie, Freundinnen und Freunde, Bekannte, Betreuerinnen und Betreuer) dabei zu helfen, aus ihren Fehlern zu lernen und einen Plan für die Zukunft zu entwickeln. Ob der Plan funktioniert, wird nach einem festgelegten Zeitraum überprüft. Als haftverkürzende Maßnahme kann es auch Ziel sein, innerhalb von zwei Wochen nach Verhängung von Untersuchungshaft einen Maßnahmenvorschlag für die Haftverhandlung zu erarbeiten, damit die Jugendlichen aus der Haft entlassen werden können. Im Projektzeitraum von 2012 bis 2013 wurde bei 186 Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe die Durchführung einer Konferenz geprüft. 56 Konferenzen wurden durchgeführt, in 71 Prozent der Fälle wurden die Pläne größtenteils oder ganz erfüllt. Potenziell kämen jugendliche und junge erwachsene Klientinnen oder Klienten für eine Sozialnetz-Konferenz in Frage. 11

12 WiE Kann alexander nach DEr haft arbeit FinDEn? Beispiel für eine haftentlassungskonferenz Der 21-jährige Alexander wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die er im Freigängerhaus verbüßte. Er hatte bereits fünf Vorstrafen und bei seiner ersten Verurteilung die Schule und Lehre abgebrochen. Ein Anti-Gewalt-Training hat er auf Weisung schon absolviert, und er muss psychosoziale Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen. Seine Bewährungshelferin befürchtete, dass Alexander nach seiner Haftentlassung bei der Arbeitssuche scheitern könnte und hielt Unterstützung für nötig. Sechs Personen (Vater, Mutter, Schwester, Bruder, zwei Freunde) sollten auf Wunsch von Alexander an seiner Sozialnetz-Konferenz teilnehmen. Die Konferenz startete verspätet, ein Freund kam nicht. Schon in der Anfangsrunde kamen Emotionen hoch vergangene Ereignisse belasteten die Beteiligten. Dennoch zeigte sich in der Ressourcenrunde, dass Alexander für fähig gehalten wird, seine Probleme zu lösen. Der Plan, den die Gruppe dann ausarbeitete, enthielt genaue Angaben, wer mit wem was bis wann macht, damit bis zur Haftentlassung und auch danach die berufliche Integration vorbereitet wird. Der Vater würde Alexander helfen, beim Arbeitsmarktservice ein Erstgespräch auszumachen. Der Bruder half beim Verfassen von Bewerbungen; sein Freund fragte bei einem Bekannten wegen einer Lehrausbildung nach. Die Mutter erkundigte sich bei der Bezirkshauptmannschaft, wie Alexander den Führerschein erwerben kann. Die Bilanz bei der Folgekonferenz, die drei Monate später stattfand, ergab 35 Bewerbungen, die Absolvierung von Schnupperpraktika und einige Vorstellungsgespräche und Aufnahmeverfahren bei möglichen Ausbildungsbetrieben. Alexander hatte den Führerscheinkurs begonnen und war, auch wenn er noch keine Lehrausbildung gefunden hatte, mit Hilfe seines Netzwerks motiviert, sich weiter darum zu bemühen. Nach der Folgekonferenz gab es die Erfolgsmeldung, dass Alexander auch eine Lehrausbildung erreicht und den Führerschein der Klasse B bekommen hat. 12

13 Neben dem Opfer (Erzieher) erklärte sich auch der Leiter der Notschlafstelle bereit, an der Sozialnetz-Konferenz in der Haftanstalt teilzunehmen. Im ersten Teil der Konferenz wurden die Fakten aus der Anklageschrift beschrieben und Robert konnte sich dazu äußern. Das Opfer und der Leiter der Notschlafstelle konnten ihre Sichtweise des Gewaltvorfalls schildern. Kann robert WiEDEr in DiE notschlafstelle? Dieser erste Teil lief für alle sehr emotional ab und schließlich entschuldigte sich Robert beim Erzieher, der die Entschuldigung annahm und auf eine materielle Entschädigung verzichtete. Im zweiten Teil der Konferenz wurden die Bedingungen geklärt, zu denen Robert wieder in die Notschlafstelle einziehen könnte. Die Notschlafstelle nannte Vorgaben, und anders als bei üblichen Sozialnetz-Konferenzen wurde der Plan im Dialog aller Teilnehmenden entwickelt. Alle unterschrieben den konstruktiven Plan, der vorsah, dass Robert dem Team der Notschlafstelle seinen Plan zum Wiedereinzug in einer Sitzung vorstellen würde, dass er auf Verlangen Harntests akzeptieren und ein Beratungsgespräch bei einer Drogenberatung vereinbaren würde. Beispiel für eine u-haftkonferenz und gleichzeitige Wiedergutmachungskonferenz Der 18-jährige Robert wurde in Untersuchungshaft genommen, weil er in der Notschlafstelle, in der er wohnte, einen Erzieher bedroht, attackiert und verletzt hatte. Auf Ersuchen des zuständigen Richters schlug NEUSTART eine Sozialnetz-Konferenz vor, an der Täter und Opfer teilnehmen sollten. Dafür gab es eine Woche Spielraum, da die Konferenz vor der bereits anberaumten Haftprüfungsverhandlung stattfinden sollte. Robert hatte nur ein kleines soziales Netz, das aus einer Schwester und einem Bruder bestand. Auch die Häufigkeit der Betreuung durch die Bewährungshilfe wurde für einmal wöchentlich fixiert. Robert bot außerdem zusätzliche Küchendienste an und sagte zu, den Bus der Notschlafstelle zu reinigen und Rostflecken auszubessern. Bei der Hauptverhandlung wurde Robert teilbedingt verurteilt, sofort enthaftet und konnte wieder in die Notschlafstelle einziehen. db 13

14 arbeiten statt gefängnis BEi FinanZstraFE Wenn das gericht eine geldstrafe aus einem Finanzstrafverfahren verhängte und diese nicht bezahlt wurde, musste die täterin oder der täter üblicherweise eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. im Oktober 2012 erkannte der Verfassungsgerichtshof, dass bei weniger als neunmonatiger Ersatzfreiheitsstrafe auch gemeinnützige leistungen erbracht werden können. Arbeiten statt zu sitzen das gibt es schon seit dem Jahr 2000 in Österreich. Bei bestimmten Delikten kann eine Gerichtsverhandlung und eine Verurteilung vermieden werden, wenn man für die Gesellschaft und das Gemeinwohl arbeitet kam (nach einem erfolgreichen Modellversuch ab 2006) die Möglichkeit dazu, an Stelle einer Ersatzfreiheitsstrafe bei einer gemeinnützigen Einrichtung zu arbeiten. Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach das auch im finanzstrafbehördlichen Vollzugsverfahren angeboten werden muss, hat sich NEUSTART um das Modellprojekt beworben und den Zuschlag erhalten. Wir bemühen uns laufend, passende Einrichtungen zu finden. Jürgen Kaiser Jürgen Kaiser MBA, Leiter Zentralbereich Sozialarbeit: Durch die langjährige Erfahrung mit der gemeinnützigen Arbeit und die Kooperation mit über gemeinnützigen Einrichtungen ist NEUSTART ein geeigneter Partner für Zuweisungen durch Finanz- und Zollämter. In der Zeit von Juli bis Dezember 2013 kamen 314 Klientinnen und Klienten zur Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu NEUSTART. Sie alle hätten eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten hätten müssen, weil sie ihre von der zuständigen Behörde (Finanzoder Zollamt) verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Im Jahr 2013 haben bereits 144 von ihnen die Leistung vollständig erbracht. Drei Personen haben letztlich doch ihre Geldstrafe bezahlt. Durchschnittlich erbringen 88,9 Prozent der zugewiesenen Klientinnen und Klienten die gemeinnützige Leistung vollständig. Für alle genannten Gruppen gilt, dass für einen Hafttag vier Stunden gemeinnützige Leistungen erbracht werden müssen. Für die Gesellschaft hat das den Nutzen, dass einerseits die Gefängnisse entlastet werden und somit Inhaftierungskosten und Steuergeld eingespart werden; andererseits kommt die Arbeit wieder unmittelbar der Gesellschaft zugute. Gleichzeitig wird der Täterin oder dem Täter vor Augen geführt, was die Einrichtungen leisten und welchen Nutzen sie für die Allgemeinheit, deren Teil sie sind, haben. Die Integration in einen funktionierenden Ablauf ergibt auch für die Bestraften mehr Sinn und bietet vielen die Chance zu einem Neuanfang ohne Rückfall. db 14

15 DiE DrEhtÜrE stoppen seit Jänner 2014 stellt die haftentlassenenhilfe von NEUSTART das Management der rückfallgefährdung ins Zentrum ihrer angebote. alternativen für das eigene handeln und die absicherung der eigenen Existenz sind die wesentlichen themen. Bei der einen Tür raus, bei der anderen gleich wieder rein auch Drehtüreffekt genannt: Der Prozess, dass Strafgefangene, kaum aus dem Gefängnis entlassen, wieder rückfällig werden und neuerlich ins Wir unterstützen beim Bemühen um ein deliktfreies Leben. Maria Pirker Gefängnis müssen, soll unterbrochen werden. Deshalb wird bei der Haftentlassenenhilfe das Augenmerk besonders darauf gelegt, die kritischen Punkte zu finden, wo die Rückfallgefahr groß ist. Besonders wichtig ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht nur jene Insassinnen und Insassen anzusprechen, die bereits mehrfach rückfällig wurden. Gerade diejenigen, die zum ersten Mal eine Haftstrafe absitzen oder in Untersuchungshaft sind, sollen jedenfalls erreicht werden. Um vorbeugend zu wirken ist es bei Ersttäterinnen und Ersttätern wichtig und vorteilhaft, wenn die Wir unterstützen mit unseren Kontakten zu Ämtern und sozialen Einrichtungen. Maria Pirker Unterstützung früh ansetzt. Das noch vorhandene soziale Netz kann so erhalten und gefestigt werden. Im Idealfall nehmen die Häftlinge den Kontakt zum freiwilligen Angebot der Haftentlassenenhilfe schon während der Haft auf. Funktioniert da schon die Beziehung zur Betreuerin oder zum Betreuer, fällt es nach der Entlassung leichter, sich in dieser oft krisenhaften Zeit zeitgerecht und rasch Unterstützung zu holen. Maria Pirker, Leiterin Zentralbereich Sozialarbeit: Bereits die Zeit in der Haft sollte intensiv zur Vorbereitung auf die Zeit nach der Haft genützt werden. Die Erstberatung hat zum Ziel, Klientinnen und Klienten rechtliche Information zu geben für die Anfangszeit nach der Entlassung. Die Rückfallgefährdung wird erstmals eingeschätzt und es wird geklärt, welche Unterstützung die Klientin oder der Klient braucht. Bei der Entlassungsvorbereitung finden bereits in der Haft durchschnittlich vier Kontakte statt, damit die finanzielle Existenzgrundlage und der künftige Wohnraum vorbereitet werden. Für Situationen, die Rückfälle auslösen könnten, werden während der Entlassungsvorbereitung auch Handlungsalternativen ausgearbeitet. So gelingt es den Klientinnen und Klienten, in kritischen Situationen anders als bisher zu reagieren und einen neuerlichen Rückfall abzuwenden. db 15

16 1.544 MitarBEitErinnEn und MitarBEitEr Bei NEUSTART arbeiteten 2013 hauptberuflich 562 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 62 Prozent davon sind Frauen. 594 Frauen arbeiten ehrenamtlich mit (von gesamt 982 ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und -helfern). Diese Mischung ist für die Qualität der Betreuungsarbeit wichtig, wenngleich bei unserer Klientel die Männer überwiegen. Wo die Nennung beider Geschlechter die Lesbarkeit beeinträchtigen würde, werden in diesem report geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet. db impressum Medieninhaber, Hersteller: NEUSTART, Castelligasse 17 I 1050 Wien Redaktion und Produktion: Mag. Dorit Bruckdorfer (db) I dorit.bruckdorfer@neustart.at Fotos: Felicitas Matern, NEUSTART, Johannes Puch Layout: Werbeagentur Rubikon I 8010 Graz Grafische Gestaltung: Wolfgang Grollnigg I 1210 Wien Druck: GröbnerDruck I 7400 Oberwart

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