ASA Konferenz. Kapitel 12 IPRG unter der Lupe: Bedarf das Schweizer Recht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit einer Reform?
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- Samuel Kästner
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1 ASA Konferenz 28. September Kapitel 12 IPRG unter der Lupe: Bedarf das Schweizer Recht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit einer Reform? Hotel Bellevue, Bern Kochergasse Bern 7 Tel. +41 (0) Fax +41 (0)
2 KAPITEL 12 IPRG UNTER DER LUPE: BEDARF DAS SCHWEIZER RECHT DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSBARKEIT EINER REFORM? 28 September ASA Generalversammlung, Hotel Bellevue, Bern Stehlunch, Hotel Bellevue Konferenz, Hotel Bellevue, Bern Schluss Konferenz, Aperitiv Zeit Konferenzprogramm Moderator/Panel Teilnehmer Begrüssung und Einleitung Michael E. Schneider LALIVE, Geneva President ASA Ist Kapitel 12 IPRG reformbedürftig gegebenenfalls in welchem Umfang? Ist eine Reform sinnvoll oder gar nötig? Im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung? Angesichts der Bestimmungen über die nationale Schiedsgerichtsbarkeit in der neuen schweizerischen ZPO? Unter Berücksichtigung gesetzgeberischer Entwicklungen im Ausland? M. Wirth (Moderator) M. Schöll A. Bucher G. Kaufmann-Kohler Was soll das Ziel einer Reform sein? Die Attraktivität der Schweiz als internationaler Schiedsplatz zu erhalten? Wenn eine Reform, in welchem Umfang? Eine "sanfte" Nachführung unter Beibehaltung des Prinzips "Beschränkung auf das Wesentliche"? Weiterentwicklung zu einem umfassenden, den neuesten Stand der "Praxis" wiedergebenden Regelwerk, oder Reform Richtung UNCITRAL Model Law?
3 Zeit Konferenzprogramm Moderator/Panel Teilnehmer Anwendungsbereich, Schiedsvereinbarung, Handlungsfähigkeit und Schiedsfähigkeit (Art. 176-Art. 178 IPRG) Behandlung von Schiedsvereinbarungen, welche lediglich arbitration in Switzerland vorsehen? Verträge mit mehreren Parteien: Sind die Vertragsparteien oder die Prozessparteien für die Anwendung von Kapitel 12 IPRG ausschlaggebend? (BGer. in Sachen EMS, , 4P.54/2002) Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf Dritte, die die Schiedsvereinbarung nicht unterzeichnet haben? (4P.48/2005; 129 III 727 und sonstige Fälle: ist die Praxis des BGer. zu kodifizieren?) Aufgabe der Formerfordernisse für die Schiedsvereinbarung? Parteifähigkeit des Konkursiten? (BGer. in Sachen Vivendi, , 4A_428/2008) M. Patocchi (Moderator) B. Berger M. Scherer Ph. Habegger Pause Unabhängigkeit des Schiedsrichters, Rechtshängigkeit, Verfahren, vorsorglicher Rechtsschutz und Zuständigkeit (Art. 179-Art. 186 IPRG) N. Voser (Moderator) Ch. Poncet S. Besson D. Hochstrasser Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Schiedsrichters? (BGer. in Sachen Valverde, 136 III 605) Rufen die neuen Vorschriften der ICC Rules, UNCITRAL Rules und der Swiss Rules über emergency arbitrators nach einer Änderung des Art. 183? Vorsorgliche Massnahmen ex parte? Zuständigkeit des Schiedsgerichts und Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit vor staatlichen Gerichten: Sind Art. 7 und/oder Art. 186 IPRG reformbedürftig (Lüscher- Initiative)? Zuständigkeit betr. Verrechnung und Widerklage (Art. 377 ZPO)? Sollte eine Vorschrift die Wirkungen von Mediation- Vereinbarungen (Verhandlungsvereinbarungen oder sonstigen Bedingungen in bezug auf die Zulässigkeit einer Schiedsklage) auf das Schiedsverfahren normieren?
4 Zeit Konferenzprogramm Moderator/Panel Teilnehmer Der Schiedsspruch, Anfechtung von Schiedssprüchen und Verzicht auf Schiedsbeschwerde (Art IPRG) Harmonisierung des Wortlautes des Art. 187 Abs. 1 IPRG in den verschiedenen Landessprachen Typologie von Schiedssprüchen (Art. 188 IPRG) Englisch als zusätzliche Sprache für das Anfechtungsverfahren vor dem Bundesgericht? Ist die 30-tägige Beschwerdefrist angemessen? (Art. 191 IPRG) Entscheid des Schiedsrichters über die Schiedsgebühr? (4A_391/2010; Art. 384 und 393 lit. f ZPO) Revision von Schiedssprüchen (Revision) Berichtigung, Erläuterung und Ergänzung von Schiedssprüchen Verzicht auf Rechtsmittel Zulässigkeit auch für Schweizer Parteien? W. Peter (Moderator) X. Favre-Bulle F. Dasser Ch. Hurni Fazit M. Schneider M. Wirth et al Apéro
5 Kindly register no later than 14 September 2012 REGISTRATION FORM PLEASE RETURN TO: Dr Rainer Füeg ASA Secretary General Aeschenvorstadt 67 CH-4010 Basel Fax: +41 (61) Kapitel 12 IPRG 28 September 2012 Hotel Bellevue Bern/Switzerland Family name First name Position Company Address Tel Fax For ASA Members CHF (incl. lunch) For Guests / Non ASA- Members CHF (Incl. lunch) FEES INCLUDEE CONFERENCE MATERIALS, COFFEE BREAK, LUNCH AND APERO. NO REFUND ON CANCELLATION AFTER 21 SEPTEMBER 2012 By bank transfer to: Union Bank of Switzerland UBS, Aeschenvorstadt 67, 4010 Basel, SWIFT/BIC: UBSWCHZH80A, Account: "ASA Secretariat, P.O.Box, 4010 Basel, IBAN CH , Ref.: "name /SEPT. 2012" By credit card; only for participants living outside of Switzerland VISA Eurocard / Mastercard (AMEX or other cards not accepted) Card number.exp. date Name of Card Holder Date... Signature:...
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