Ausfuhr unter dem neuen UZK
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- Erwin Hofmeister
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1 Ausfuhr unter dem neuen UZK Gabriel Kurt Rechtsanwalt Steuerberater Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh 1
2 Inhalte Inhalte Das Ausfuhrverfahren eine Konstante im UZK? Der Ausführerbegriff Bewilligungsmanagement: der Zugelassene Ausführer nach dem UZK 2
3 Überblick Unionszollkodex ab 1. Mai 2016 UZK DA Unionszollkodex Rechtsrahmen, grundsätzliche Regelungen Befugnisübertragung DA Übertragung von Durchführungsbefugnissen - IA Delegated Act Delegierte Verordnung Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Bestimmungen des UZK IA Implementing Act Durchführungsverordnung Einheitliche Bedingungen für die Durchführung des UZK 3
4 Das Ausfuhrverfahren eine Konstante im UZK? Das Ausfuhrverfahren nach dem UZK Art. 5 Nr. 16 Buchst. c) UZK Ausfuhr = Zollverfahren Ausfuhr > Verbringen aus dem Zollgebiet Formen: Ausfuhr von Unionswaren Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren Abgabe von Vorabanmeldungen Zollanmeldung, Art. 158 Abs. 1 UZK Wiederausfuhranmeldung, Art. 270 UZK summarische Ausgangsmeldung, Art. 271 UZK Wiederausfuhrmitteilung, Art. 263 UZK 4
5 Das Ausfuhrverfahren eine Konstante im UZK? Das Ausfuhrverfahren nach dem UZK Zollanmeldung Standard-Zollanmeldung (Art. 162 UZK) Vereinfachte plus Ergänzende Anmeldung (Art. 166, 167 UZK), aber nur mit Bewilligung kein AEO erforderlich, aber teilweise die Kriterien!! Einstufiges Verfahren bis 3.000,- und mündliche Zollanmeldung bis 1.000,- oder kg weiterhin möglich Annahme der Zollanmeldung erforderlich (Art. 172 UZK), Voraussetzung sind aber Anforderungen nach Art UZK erfüllt und Gestellung Überprüfung, (Art. 188 UZK) Beschau (Art. 189 UZK) Überlassung (Art. 194 UZK) 5
6 Der Ausführerbegriff Ausführer ist Art. 788 ZK-DVO Art. 2 Nr. 3 Dual-Use-VO Article 1 (18) DA Abs. 1: Person, für deren Rechnung AZAM abgegeben wird + Eigentum oder + ähnliche Verfügungsberechtigung Abs. 2: Ausführer nach Abs. 1 außerhalb der EEC ansässig gemeinschaftsansässige Beteiligte des Rechtsgeschäfts i) Person, für die eine AZAM abgegeben wird = Vertragspartner des Empfängers im Drittland + Bestimmungsrecht ii) Entscheidung der elektro. Übermittlung an ein drittl. Bestimmungsziel Verfügungs- oder Bestimmungsrecht bei Nicht- Gemeinschaftsansässigen: gemeinschaftsansässige Beteiligte d. Rechtsgesch. 'exporter' means (a) the person established in the customs territory of the Union who, at the time when the declaration is accepted, holds the contract with the consignee in the third country and has the power for determining that the goods are to be brought to a destination outside the customs territory of the Union, (b) the private individual carrying the goods to be exported where these goods are contained in the private individual s personal baggage, (c) in other cases, the person established in the customs territory of the Union who has the power for determining that the goods are to be brought to a destination outside the customs territory of the Union. Und was ist mit Personen aus Drittländern? 6
7 Bewilligungsmanagement: der ZA nach dem UZK Der Zugelassene Ausführer Begrifflichkeit ZA entfällt bisherige ZA-Bewilligung wird vermutlich unter die vereinfachte Zollanmeldung gefasst Grundsätzlich keine Gestellungsbefreiung! Anschreibung in der Buchführung zusammen mit Gestellungsbefreiung nach Art. 182 Abs. 3 UZK möglich, aber nur in ganz bestimmten Fällen Achtung! Nach Artikel 150 Nr. 4 DA gilt die Befreiung für die Ausfuhr nur, wenn eine Befreiung von der Vorabanmeldung nach Art. 263 Abs. 2 UZK greift (Schiff/Flugzeug durchquert Zollgebiet ohne Zwischenstopp und weitere Fälle nach Artikel 245 DA; nicht die normale Ausfuhr!!) und Ausfuhrzollstelle = Ausgangszollstelle oder Vereinbarung zwischen beiden Zollstellen 7
8 Ausfuhr UZK 8
9 Ausfuhr UZK 9
10 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Sie haben noch Fragen? Wir informieren Sie gerne weiter: AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Münster München Hamburg 10
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