Informationen zum DataCubis-Update 2019

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1 Informationen zum DataCubis-Update 2019 Neue Eingabehilfe... 2 Anwendungen... 3 Neue Funktionen im Druck und Layout-Manager... 3 Die neue Datenschutzverordnung Weiterer Vorteil der neuen Programmdateien im EXE- Format... 4 Sozialversicherungsbeiträge Übersicht Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung Weitere Werte in der Sozialversicherung Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) Gesetzlicher Mindestlohn Entlastung für alle: höherer Grundfreibetrag Entlastung für Eltern: mehr Kindergeld und ein höherer Kinderfreibetrag Falscher Virenalarm durch AVIRA Einsendung einer DataCubis-Anwendung an das Avira Virenlabor Antwort vom Avira Virenlabor... 13

2 Neue Eingabehilfe Eingabehilfe durch zusätzliche Kennzeichnung der Eingabefelder Viele Kunden haben uns mitgeteilt, dass Sie beim Ausfüllen der Tabellen unsicher waren, unabsichtlich Formeln oder Zell-Bezüge zu überschreiben. Auch die (standartmäßig hellgrün eingefärbten) Eingabefelder enthalten zum Teil Formeln und Bezüge, diese Felder können zwar bei Bedarf überschrieben werden, meist ist dies jedoch nicht erwünscht. Aus diesem Grund haben wir eine zusätzliche Farbe für Eingabefelder ohne Formeln und Zell-Bezüge eingeführt. Arbeitslayout im neuen Tabellenblatt Druck mit zusätzlicher Farbauswahl für Eingabefelder ohne Formeln: Diese, hier gelb hervorgehobenen, Eingabefelder enthalten weder Formeln, noch Bezüge zu anderen Tabellen, die unabsichtlich überschrieben werden könnten. Die Farbe (hier gelb) kann wie gewohnt im Arbeitslayout angepasst werden. Um eine komplette Planung zu erstellen, genügt es grundsätzlich, diese Eingabefelder auszufüllen. Die hellgrünen Eingabefelder können bei Bedarf natürlich weiterhin überschrieben werden. Die Anzahl der farblich markierten Eingabefelder verringert sich in der Regel, je weiter man in den Anwendungen fortschreitet, sodass in den Anwendungen weiter rechts in der Tab- Leiste nur noch wenige farblich markierte Eingabefelder vorhanden sind. 2

3 Anwendungen Der Druck- und Layout-Manager ist (inkl. aller neuen Funktionen) in folgenden Anwendungen bereits enthalten: Existenzgründung Seit 2017 Controlling Seit 2017 Investitionsrechnung Geschäftsplan Seit 2018 Liquiditätsplanung Seit 2018 Bewertung Neu 2019 Sanierung nach IDW S6 Neu 2019 Neue Funktionen im Druck und Layout-Manager Verbesserte Navigationsmöglichkeiten: Wenn Sie mit der Maus das Thema (in kursiver Schrift) anklicken, springt das Programm direkt zum angeklickten Thema. Sie können jetzt auch mit einem Mausklick jede Seite einzeln in der Druckvorschau betrachten. In jeder Tabelle befindet sich oben links eine Taste zum Druck- und Layoutmanager, mit der Sie direkt wieder zurück zum Druck- und Layout-Manager gelangen können. 3

4 Die neue Datenschutzverordnung 2018 Am 25. Mai 2018 trat die europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft für Unternehmen zahlreiche neue verbindliche Rechtsvorschriften und sieht hohe Strafbeträge für Verstöße und klare Rechte für betroffene Personen vor. Sie müssen bei der Nutzung und Verarbeitung darauf achten, dass sie den Datenschutz einhalten. Aus diesem Grund haben wir in DataCubis die Excel-Tabellen in Programmdateien integriert, die nicht mehr einfach eingesehen werden können. Die Programmdateien können nur in einem ordnungsgemäß installiertem und auch freigeschalteten Cubis- Anwendungsverzeichnis geöffnet und verwendet werden. Personendaten werden erst beim Programmstart in die Tabelle Daten übertragen und beim Beenden der Anwendung wieder entfernt, sodass sich in den geschlossenen Programmdateien nur anonyme Daten befinden. Bei einem Datendiebstahl würden also nur Dateien, die nicht geöffnet werden können und keine Personeninformationen enthalten, entwendet werden. Da es sich um keine Excel-Tabellen im herkömmlichen Sinn handelt und die Programmdateien auch keine personenbezogenen Daten mehr enthalten, brauchen üblicherweise keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden. Weiterer Vorteil der neuen Programmdateien im EXE- Format Sollte DataCubis in einer Serverumgebung (Terminal, WTS-Server oder Cloud) installiert werden, sind die neuen Programmdateien wesentlich stabiler in der Nutzung. Es werden auch erheblich weniger Ressourcen benötigt. Bisher wurde durch das DataCubis-Programm (Cubis.exe) für jede Tabelle eine neue Excel- Instanz erstellt und geöffnet. Die personenbezogenen Daten und die Verfasserdaten wurden in die geöffneten Excel-Instanzen übertragen. Mit jeder weiteren geöffneten Instanz wurde das System so mehr belastet und langsamer. Die neuen Programmdateien laden die personenbezogenen Daten aus einer kleinen verschlüsselten Textdatei, die sich im Kundenverzeichnis befindet. DataCubis erstellt bei jedem Kundenwechsel eine aktuelle Version dieser verschlüsselten Textdatei. Wird eine Programmdatei geöffnet oder aus dem Basisverzeichnis neuerstellt, besteht nach dieser Öffnungsaktion keine Verbindung mehr zu DataCubis-Programmdatei (Cubis.exe). Die geöffnete oder neuerstellte Anwendungsprogrammdatei lädt alle erforderlichen Daten selbst aus dem Kundenverzeichnis und läuft völlig autark in einer geschlossenen Excel-Instanz. Dadurch wird das System geringer belastet und läuft wesentlich stabiler (weniger Ressourcen durch geöffnete DLLs, da keine Ole Automatisierung eingesetzt wird). 4

5 Sozialversicherungsbeiträge 2019 Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 bleibt bei 0,06 Prozent. Die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 stand auf der Tagesordnung der 970. Sitzung des Bundesrates am Der Bundesrat hat zugestimmt. Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am die Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung angenommen. Damit stehen die Sachbezugswerte für 2019 fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2019 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Das gibt das Bundesministerium für Gesundheit am 26. Oktober 2018 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Der Bundestag hat am dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung" zugestimmt. Der Gesetzentwurf (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) stand schon auf der Tagesordnung der 970. Sitzung des Bundesrates am Es gab eine Stellungnahme des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren geht damit weiter. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden. Die Mindestbemessungsgrundlage nach 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V findet nun für alle freiwillig Versicherten Anwendung. Durch die Aufhebung des Satzes 2 werden die freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt (90. Teil der monatlichen Bezugsgröße). Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) stand auf der Tagesordnung der 971. Sitzung des Bundesrates am Es gab eine Stellungnahme des Bundesrates. Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren geht damit weiter. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2019 von 3,0 auf 2,5 Prozent. Das Gesetz beinhaltet eine Senkung um 0,4 Prozentpunkte. Weitere 0,1 Prozentpunkte werden durch Rechtsverordnung befristet bis 2022 reduziert. Die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung werden dauerhaft auf drei Monate oder 70 Arbeitstage angehoben. Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019 liegt vor. Mit diesem Gesetz soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Damit ergibt sich ein Beitragssatz von 3,05 Prozent. Der Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung stand auf der Tagesordnung der 971. Sitzung des Bundesrates am Es gab eine Stellungnahme des Bundesrates. Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren geht damit weiter. 5

6 Mit diesem Gesetz soll für das Jahr 2019 der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,7 Prozent festgesetzt werden. Das Gesetz enthält auch die Ausweitung der Gleitzone auf Euro. Das Bundeskabinett hat am die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Bevor die Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gewinnt immer mehr an Bedeutung Für alle ab 1961 Geborenen gibt es hohe Hürden, bei Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Wer ernsthaft erkrankt, dem droht nicht selten der soziale Abstieg. Jeder vierte Berufstätige wird vor Rentenbeginn berufsunfähig. Burnout ist immer häufiger der Grund für das vorzeitige Ende der beruflichen Laufbahn (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. und Deutsche Rentenversicherung Bund ) Beitragssätze zur Sozialversicherung 2019 Werte Krankenversicherung Beim allgemeinen Beitragssatz gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent). Beim ermäßigten Beitragssatz gibt es eine verbindliche Beitragsuntergrenze von 14,0 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,0 Prozent). Den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer kann die Krankenkasse selbst festlegen. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden. Der bisherige Zusatzbeitrag wird damit paritätisch finanziert. Für die Finanzreserven der Krankenkassen werden gesetzlich definierte Höchstgrenzen vorgesehen und Abbaumechanismen geschaffen, damit überschüssige Mittel der Gesundheitsversorgung zugeführt und die Zusatzbeiträge stabilisiert bzw. abgesenkt werden können. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2019 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Er ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze und nach 242a Abs. 2 SGB V bis zum 1. November 2018 im Bundesanzeiger zu veröffentlichen Allgemeiner Beitragssatz 14,60% + X Arbeitnehmer: 7,30% + X/2 Arbeitgeber: 7,30% + X/2 Ermäßigter Beitragssatz 14,0% + X Arbeitnehmer: 7,00% + X/2 Arbeitgeber: 7,00% + X/2 6

7 Beitragssätze zur Sozialversicherung 2019 Werte Pflegeversicherung Durch das Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Der Pflegeversicherungsbeitrag würde dann bei 3,05 Prozent liegen. In Sachsen bestehen in der Pflegeversicherung bei der Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterschiede zu den anderen Bundesländern. Die Arbeitnehmer zahlen in Sachsen einen höheren Anteil als die Arbeitgeber. 3,05% Arbeitnehmer: 1,525% Arbeitgeber: 1,525% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,025% Arbeitgeber: 1,025% Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung (kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) Den Beitragszuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (außer Sachsen): 1,425% + 0,25% = 1,675% Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag (nur in Sachsen): 1,925% + 0,25% = 2,175% Rentenversicherung Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent gesunken. Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen in der mittleren Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent bleiben (Rentenversicherungsbericht 2017). 0,25% 18,60% Arbeitnehmer: 9,30% Arbeitgeber: 9,30% Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70% Die Arbeitnehmer zahlen den gleichen Prozentsatz, wie in der Arbeitnehmer: 9,30% allgemeinen Rentenversicherung. Die Arbeitgeber müssen den Rest Arbeitgeber: 15,40% bezahlen. Es besteht also keine Gleichverteilung in der Knappschaftlichen Rentenversicherung. Arbeitslosenversicherung Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent senken. 2,50% Arbeitnehmer: 1,25% Arbeitgeber: 1,25% Insolvenzgeldumlage Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2019 bleibt bei 0,06%. 0,06% 7

8 Übersicht Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung 2019 Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019, der Bundesrat muss noch zustimmen. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Beitragsbemessungsgrenzen 2019 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) , ,00 Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 4.537, ,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich) 6.700, ,00 Knappschaftliche Rentenversicherung (jährlich) , ,00 Knappschaftliche Rentenversicherung (monatlich) 8.200, ,00 Bezugsgrößen 2018 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) , ,00 Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 3.115, ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich) 3.115, ,00 Weitere Werte in der Sozialversicherung 2019 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (bundeseinheitlich) Werte Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ,00 Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung (bundeseinheitlich; monatlich) Regelbemessungsgrenze - hauptberuflich Selbständige identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze 4.537,50 Mindestbemessungsgrundlage - allgemein Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der 1.038,33 8

9 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (bundeseinheitlich) Werte neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße ( 240 Abs. 4 SGB V) ,00 / 90 * 30 = 1.038,33 Regelung für Härtefälle und Existenzgründer wird ab 2019 ersatzlos gestrichen. Ebenso wird die Regelung für hauptberuflich Selbständige gestrichen (Streichung der Sätze 2 bis 6 im 240 Abs. 4 SGB V). Die Streichung der Sätze 3 bis 6 entspricht dem Gesetzentwurf. Durch die Aufhebung des Satzes 2 werden die freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt. Die Mindestbemessungsgrundlage nach Absatz 4 Satz 1 findet nun für alle freiwillig Versicherten Anwendung und entspricht für hauptberuflich Selbstständige dem 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (Quelle: Drucksache 19/5112 Deutscher Bundestag Wahlperiode). Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Zur Berechnung der Höchstzuschüsse für die private Krankenversicherung wird ab 2019 die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berücksichtigt. 351,66 Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld 338,04 Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen) 69,20 Pflegeversicherung (Bundesland Sachsen) 46,51 Geringverdienergrenze (monatlich) 325,00 Familienversicherung Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung (monatlich) ein Siebtel der Bezugsgröße (3.115,00 / 7) 445,00 Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung, wenn 450,00 das Familienmitglied geringfügig entlohnt ist (monatlich) Ein überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung ist nicht notwendig. Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) 450,00 Mindestbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte (bei Wahl der Rentenversicherungspflicht) Mindestbeitrag in der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte bei Rentenversicherungspflicht (175,00 * 18,6%). 175,00 32,55 9

10 Jahresarbeitsentgeltgrenzen (bundeseinheitlich) Werte Gleitzonenbeginn (monatlich) 450,01 Gleitzonenende (monatlich) 1.300,00 Gleitzonenfaktor 0,7566 Sachbezugswert für freie Verpflegung (monatlich) 251,00 Sachbezugswert Frühstück kalendertäglich 1,77 Sachbezugswert Mittagessen kalendertäglich 3,30 Sachbezugswert Abendessen kalendertäglich 3,30 Sachbezugswert für freie Unterkunft (monatlich) 231,00 Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung (monatlich je Quadratmeter) Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung mit einfacher Ausstattung (monatlich je Quadratmeter) 4,05 3,31 Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) Die tatsächlichen Einkünfte von hauptberuflich Selbstständigen unterschreiten häufiger die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Derzeit wird der 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße verwendet. Um Selbstständige mit geringeren Einkünften zu entlasten, wird die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige auf den 80. Teil der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. Damit würde auch der Beitrag halbiert. Die bisherige Regelung für Härtefälle und Existenzgründer (60. Teil der Bezugsgröße) wird ersatzlos gestrichen, da auch diese Gruppe von der geänderten niedrigeren Mindestbeitragsbemessungsgrundlage profitiert. Die Gleitzone soll ab 2019 von 450,01 bis Euro gehen. Die Neuausrichtung der Gleitzone zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Im Gesetzentwurf wird von einem sozialversicherungsrechtlichen Einstiegsbereich gesprochen. Durch die Einfügung des neuen Absatzes 1a in 70 SGB VI wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge im Einstiegsbereich ab 1. Januar 2019 aus der verminderten Beitragsbemessungsgrundlage nicht zu geringeren Rentenansprüchen führen. Mit den geplanten Sozialversicherungsbeiträgen würde der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 39,75% betragen. Der Faktor F wäre 0,

11 Gesetzlicher Mindestlohn 2019 Die Mindestlohnkommission hat alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Nach der ersten Anpassung zum ist der der nächste Termin. Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem auf 9,19 Euro und ab dem auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Quelle: ( Entlastung für alle: höherer Grundfreibetrag Der Steuertarif wird leicht verbessert. Der Grundfreibetrag das Existenzminimum, bis zu dem Einkommen für jeden Steuerzahler steuerfrei bleiben muss wird so steigen: Grundfreibetrag steigt um 408 Euro Euro Euro Euro Entlastung für Eltern: mehr Kindergeld... Diese neuen Kindergeldbeträge sollen ab Juli 2019 gelten: Kindergeld für Bisher Juli 2019 Erstes Kind 194 Euro 204 Euro Zweites Kind 194 Euro 204 Euro Drittes Kind 200 Euro 210 Euro Jedes weitere Kind 225 Euro 235 Euro...und ein höherer Kinderfreibetrag Bereits ab Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag, den Eltern anstelle des Kindergelds erhalten. Jahr Kinderfreibetrag 1 Insgesamt Euro Euro Euro Euro Euro Euro Quelle: Stiftung Warentest. ( Grundfreibetrag-sollen-steigen /). 11

12 Falscher Virenalarm durch AVIRA Bis Mitte 2018 meldete AVIRA einen Virus namens "HEUR/AGEN " bei DataCubis. In der aktuellen Virendefinitionsdatei wurde diese Falschmeldung entfernt. Nach einem aktuellen Update von AVIRA wird keine Falschmeldung mehr angezeigt. Hierzu möchten wir auf folgendes hinweisen: Selbstverständlich enthält die von uns ausgelieferte Software (DataCubis) keinen Virus. Unsere Software wird permanent vor Viren geschützt. Natürlich sollten Sie sich, nach einer Virusmeldung Ihres Antivirenprogramms, mit der Möglichkeit eines Befalls durch Schadsoftware ernsthaft auseinandersetzen. Ein Problem besteht hier jedoch in dem Vorkommen sogenannter False-Positive-Meldungen, also falscher Viren-Meldungen. Der Name "HEUR/AGEN " macht hier schon deutlich, dass die Meldung auf einer statischen Analyse (Heuristik) basiert, anhand derer auch bisher noch unbekannte Viren als solche erkannt werden können. Dabei untersucht die Antivirensoftware ein Programm auf bestimmte Merkmale (z.b. ob Dateien geöffnet oder verändert werden, etc.) und bewertet dieses dadurch. So kann es natürlich auch zu Falschmeldungen bei an sich harmloser Software kommen, da es sich bei diesem Verfahren um eine relativ unscharfe Einschätzung und nicht etwa um definitive Virenfunde (wie beim Signatur-Scan) handelt. Kommt es zu Virenmeldungen, die auf dem heuristischen Prinzip basieren, besteht demnach immer die Möglichkeit einer Falschmeldung. Hier ist es wichtig zu berücksichtigen, ob die Software von einem vertrauenswürdigen Hersteller stammt. Ist die Software bereits länger in Benutzung und bekannt, spricht auch dies eher für eine Falschmeldung. Nur in einem Antivirus-Labor kann jedoch endgültig überprüft werden, ob die Dateien wirklich von einem Virus befallen sind, oder ob es sich bei der Meldung des Antivirusprogramms um eine Falschmeldung handelt. So entsteht durch die immer wieder auftretenden False-Positive-Meldungen" einiger Virenscanner eine erhebliche Verunsicherung bei vielen Anwendern. Wir können im Rahmen unseres produktbezogenen Supports leider keine Hilfe bei einem Virenbefall leisten. Unsere Software wird selbstverständlich permanent vor Viren geschützt, sodass die Sicherheit der Anwendung von DataCubis gewährleistet ist. Walter Schröder [Leitung VfS] 12

13 Einsendung einer DataCubis-Anwendung an das Avira Virenlabor Antwort vom Avira Virenlabor Die Anwendung enthält keinen Virus, war also Clean. Die DataCubis-Anwendungen wurden aus dem aktuellen Update der Virendefinitionsdatei mittlerweile entfernt (Dezember 2018). 13

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