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1 1. Bürgermeister Enzmann eröffnet die 9. Sitzung Marktgemeinderates Thüngen um Uhr. Bürgermeister Enzmann beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt: Antrag Städtebauförderung 2004; Neugestaltung südlicher Ortseingang und nördlicher Ortseingangsbereich mit Raiffeisenhalle. Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu 11 : 0 1. Ortseinsicht; Gemeindewohnhaus Obere Buchenhölle 34; Grundabtretung für Zufahrt Der Marktgemeinderat besichtigt die Örtlichkeiten am Gemeindewohnhaus Obere Buchenhölle 34. Hier wartet Gemeinderatsmitglied Thomas Ammersbach bereits auf die Ratskollegen. Nach kurzer Rücksprache mit dem Nachbarn, Herrn Holger Schindler, kehren die Marktgemeindemitglieder wieder ins Rathaus zurück 2. Sitzungsniederschriften vom ; Genehmigung Die Sitzungsniederschriften vom sind den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom ohne Änderung. 3. Weber-Hohmann Andre und Simone, BV-Nr ; Bauanfrage: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, St 2437, Fl.Nr. 2524/13, Gemarkung Thüngen Die Bauwerber beabsichtigen, ein weiteres Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2524/13 zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Buchenhölle. Das Bauvorhaben selbst liegt in seiner Gesamtheit außerhalb der Baugrenze. Das Grundstück ist zur Ortsstraße Untere Buchenhölle bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Um nunmehr ein zweites Wohnhaus mit Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes zu bauen, müsste eine rückwärtige Zufahrt auf das Grundstück von der Staatsstraße 2437 aus geschaffen werden. Das Straßenbauamt Würzburg wurde im Vorfeld zu dieser Bauanfrage gehört. Es teilt hierzu mit, dass die Zufahrt zur Garage bzw. zum Grundstück innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze bei Straßen-km 29,91 links errichtet werden kann. Dem Bauvorhaben wird jedoch nur zugestimmt, wenn zwischen Straße und Garage ein Stauraum von mindestens 5,00 m freigehalten wird. Die Schaffung und Einhaltung des Stauraumes ist problemlos möglich. EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 1 von 8

2 Weitere Auflagen und Bedingungen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mitgeteilt. Mit dieser Option stimmt das Straßenbauamt Würzburg der Bauanfrage zu. Von Seiten des Marktgemeinderates müsste nunmehr eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenze erteilt werden, da sich das Bauvorhaben für das Einfamilienhaus vollkommen außerhalb der Baugrenze befindet. Die Erschließung ist nach der hiesigen Tiefbauabteilung innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze gesichert, lediglich die Bordsteine müssten bei einer Ausfahrt zur Staatsstraße hin abgesenkt werden. Um die Ausfahrt zu ermöglichen, müsste noch Grunderwerb durchgeführt werden, so dass die Bauwerber eine Zufahrt zur St 2437, vormals St 2299, ermöglichen können. Nach Diskussion und Beratung beschließt der Marktgemeinderat: Der Bauanfrage wird mit folgenden Auflagen zugestimmt. Ein Stauraum vor dem Garagenbau von mindestens 5,00 m muss eingehalten werden. Dem erforderlichen Grunderwerb und den zu führenden Grundstücksverhandlungen mit dem Markt Thüngen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zu führen. Grundsätzlich ist man bereit, eine rückwärtige Zufahrt zu ermöglichen, die Kosten hierfür müssen jedoch in vollständiger Höhe vom Antragsteller übernommen werden. Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen werden auf ca ,-- geschätzt. Diese müssen bei der Erstellung der rückwärtigen Ausfahrt ebenfalls vom Verursacher, getragen werden. Absprache mit dem Straßenbauamt sind hierzu erforderlich. Für die Erschließung müssen dingliche Vorkehrungen bezüglich Sicherung der Geh-, Leitungs- und Fahrtrechte vom Bauwerber getroffen werden. Zur Bauanfrage selbst, kann derzeit keine weitere Beurteilung durchgeführt werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenze wird ausgesprochen. Eine weitere Beurteilung behält sich der Marktgemeinderat vor und erfolgt bei Vorlage konkreter Baupläne. 4. Markt Thüngen, BV-Nr ; Bauantrag: Errichtung WC-Anlage an der Freizeitanlage Wern, Fl.Nr. 236/24, Gemarkung Thüngen Neben der bereits errichteten Pumpstation an der Freizeitanlage Wern soll eine öffentliche WC-Anlage errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, die Erschließung ist jedoch gesichert. Den Ratsmitgliedern sind die entsprechenden, von der Verwaltung angefertigten, Pläne in Kopie zugegangen. Der Marktgemeinderat Thüngen sieht die Notwendigkeit zur Errichtung dieser WC-Anlage, da die Freizeitanlage auch bei festlichen Aktivitäten genutzt wird. Allerdings erscheinen die Ausmaße der geplanten WC-Anlage als zu groß und die berechneten Kosten hierfür entschieden zu hoch. Nach ausführlicher Diskussion wird dahingehend Einigung erzielt, dass Herr Öchsner von der Bauverwaltung in einem neuen Entwurf die gesamte Anlage um einiges kleiner und nur auf das Notwendigste beschränkt planen soll, um die hohen Kosten zu reduzieren. 5. Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen In der Sitzung des Marktgemeinderates Thüngen vom wurde der Wunsch geäußert, ein Sondergebiet für Windkraftanlagen im Gemarkungsbereich Thüngen auszuweisen, um einem Standort- Wildwuchs vorzubeugen. Durch die Verwaltung wurde zwischenzeitlich ein Angebot der Firma Ingenieurbüro Rainer Auktor, Würzburg, eingeholt. Das Büro Auktor kann bereits einschlägige Erfahrungen im betreffenden Themenbereich nachweisen. EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 2 von 8

3 Seitens der Verwaltung wurde auf die Einholung alternativer Kostenangebote zunächst verzichtet. Da es sich bei vorstehender Bauleitplanung um eine Auftragsvergabe gemäß HOAI handelt, lassen alternative Ausschreibungen lediglich geringe Kostenschwankungen erwarten. Der 1. Bürgermeister verliest das Angebot der Firma Ingenieurbüro Rainer Auktor vom Für das bauleitplanerische Verfahren wurde jeweils für den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan die Honorarzone I (Mindestsatz) gewählt sowie eine Nebenkostenpauschale von 5 % angeboten. Diese Abstufung ist nicht zu beanstanden. Die Kosten für Vervielfältigungen werden separat verrechnet und ergeben sich aus beiliegender Auflistung (Gültig bis zum ). Verfahren: Das gesamte Gebiet ist zunächst im Hinblick auf Ausschluss der prinzipiell nicht für Windenergie-Nutzung zur Verfügung stehenden Flächen systematisch zu untersuchen (Ausschlussgebiete). Im zweiten Schritt ist die übrige, prinzipiell für Windenergie-Nutzung zur Verfügung stehende Fläche im Hinblick auf potentielle Konflikte mit anderen Belangen und auf deren Eignung für Windenergie-Nutzung zu bewerten (Eignungsflächen). Anschließend sind die Flächen im Flächennutzungsplan auszuweisen (separates Änderungsverfahren), ein Bebauungsplan ist aufzustellen und vorab eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Kosten der erforderlichen Flächennutzungsplan-Änderung sind abhängig von der im Flächennutzungsplan auszuweisenden Größe des Sondergebietes. Es wurden daher in vorliegendem Angebot zum Vergleich 2 alternative Größen angeboten: einmal in Variante 1 eine Sonderbaufläche von 5 ha und in Variante 2 eine Sonderbaufläche von 20 ha. Die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes für Windenergieanlagen sind ebenfalls von der Größe des überplanten Bereiches abhängig. Separate Kosten für die Erstellung der Veränderungssperre fielen nicht an, diese würde seitens der Verwaltung ausgefertigt. Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat: 1. Mit den erforderlichen Arbeiten wird das Ingenieurbüro Rainer Auktor, Würzburg, gemäß vorliegendem Angebot vom beauftragt. Das Angebot ist Bestandteil dieses Beschlusses und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. bzw. 2. Die Verwaltung wird mit der Einholung alternativer Angebote anderer Büros beauftragt. Alternative 2: 0 : 12 (abgelehnt) Die Ausweisung von Sondergebietsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen wird derzeit aus Kostengründen nicht in Angriff genommen. 6. Bebauungsplan Silligmüllergelände der Stadt Karlstadt; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB Das Büro für Städtebau und Architektur Dr. Hartmut Holl, Würzburg, wurde seitens der Stadt Karlstadt beauftragt, den Bebauungsplan-Entwurf Silligmüllergelände zu bearbeiten und Markt Thüngen gemäß 4 Abs. 1 BauGB bzw. 2 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Seitens des Büros Holl wird gebeten, bis spätestens zum zu vorliegender Planung Stellung zu nehmen. Sollte innerhalb der Frist keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass wahrzu- EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 3 von 8

4 nehmende öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden. Die Stellungnahme ist gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB auf den eigenen Aufgabenbereich zu beschränken. Weiterhin wird gebeten, gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Aufschluss über eigene beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, so weit diese für die städtebauliche Entwicklung des Änderungsbereiches bedeutsam sein können. Nähere Einzelheiten zur Planung ergeben sich aus dem beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf vom sowie aus beiliegender Begründung, ebenfalls vom Nach Beratung beschließt der Gemeinderat: Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf für den Bereich Silligmüllergelände in der Fassung vom gibt es keine Vorbehalte. 7. Altortsanierung Thüngen; Erneuerung Issingbrücke, Geländerkonstruktion Sachverhalt: Der Marktgemeinderat hatte in einer zurückliegenden Sitzung der Brückenbauart Stahl/Holz seine Zustimmung erteilt. Änderungswünsche wurden allerdings zur Geländerkonstruktion geäußert. Architekt Müller-Maatsch hat nun einen Alternativvorschlag zum Brückengeländer ausgearbeitet. Dieser Vorschlag sieht einen Geländertyp wie an der alten Wernbrücke eingebaut vor, der sehr gut zur Holz- Stahlkonstruktion passt. Das Geländer besteht aus Metall und Rubinienholz. Es erfolgt Beratung. Der Marktgemeinderat entscheidet sich beim Brückengeländer für den Vorschlag aus Metall und Rubinienholz, das mit dem Geländer an der Hauptbrücke identisch ist. Die Brückenbauarbeiten sind nun auszuschreiben. Nach Abbruch der vorhandenen Brücke sind die Verlandungen im Flussbett der kleinen Wern im Abschnitt Überlauf Wernbrücke bis Anwesen Jauker zu beseitigen. 8. Vermögensbuchführung für kostenrechnende Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung-; Benutzungsgebührenkalkulation Festlegung der Berechnungskriterien für die kalkulatorischen Kosten Sachverhalt: Nach den einschlägigen Bestimmungen ( GO, KAG, KommHV ) sind für Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen wie z.b. Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals anzusetzen und zu veranschlagen. Zum Begriff Abschreibung Abschreibungen drücken den Wertverzehr an einer Anlage aus, der durch die bestimmungsgemäße Nutzung eintritt. Zur Berechnung angemessener Abschreibungen ist der sich aus der Nutzugsdauer ergebende Prozentsatz auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzuwenden. Andere Werte wie z.b. sog. Wiederbeschaffungswerte EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 4 von 8

5 dürfen nicht berücksichtigt werden. Im Unterschied zu den bilanzmäßigen Abschreibungen, die sich nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften richten, sind kalkulatorische Abschreibungen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zu bemessen. Für die Festsetzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögenswerte wurden von verschiedenen Seiten Richtwerte und Erfahrungssätze bekannt gegeben. Diese Richtwerte haben allerdings nur den Charakter von Empfehlungen, da die voraussichtliche Nutzungsdauer immer nach den örtlichen Verhältnissen ausgelegt werden muss. Zum Begriff Eigenkapitalverzinsung Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich gesehen Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen im allgemeinen das Entgelt für das im Anlagevermögen der kostenrechnenden Einrichtung gebundenen Kapitals dar und sind somit ein Äquivalent für die Einnahmen, die der Anleger auch durch eine andere Form der Kapitalanlage z.b. festverzinsliche Wertpapiere hätte erzielen können. Im kommunalen Haushalt stellen die kalkulatorischen Zinsen darüber hinaus auch noch den Ersatz für Zinsausgaben dar, die für die Kredite gezahlt werden müssen, die entweder unmittelbar als zweckgebundene Kredite oder anteilsmäßig als allgemeine Deckungsmittel für die kostenrechnende Einrichtung aufgenommen wurden, da die Zinsausgaben vom Gemeindehaushalt aus dessen allgemeinen Deckungsmitteln zu bestreiten sind. Voraussetzung für die Veranschlagung kalkulatorischer Kosten ist die Aufstellung und Führung von Anlagenachweisen. Die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen hat die Kommunalberatung Röder, Würzburg, mit dem erstmaligen Aufbau und Führung der Anlagenachweise beauftragt. Die Vermögenserstaufnahme zum Stand ist für den Bereich Anlagennachweiskonten abgeschlossen. Im weiteren Schritt sind nun die allgemeinen Berechnungskriterien für die kalkulatorischen Kosten durch dem Marktgemeinderat festzulegen. Im Rahmen der vorhandenen Bandbreite wurden zugunsten der Gebührenzahler niedrigere bzw. mittlere Werte gewählt. Die Kommunalberatung Röder empfiehlt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung folgende Berechnungskriterien: Berechnungsmethode für die kalkulatorischen Zinsen: Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung: aus dem Restbuchwert Zinssatz: jährlich 6,000 %, ab Vermögensjahr ,000 % Verzinsung des beitrags- und zuwendungsfinanzierten Anlagekapitals: Negative Verzinsung au dem nicht aufgelösten Restbetrag mit jährlich 6,000 %. Abschreibung des beitrags- und zuwendungsfinanzierten Anlagekapitals: Negative Abschreibung (Auflösung) mit einem jährlich neu ermittelten Auflösungsprozentsatz (= durchschnittlicher Abschreibungssatz der Einrichtung) Beginnregel/Buchung: Abschreibung und Verzinsung beginnen grundsätzlich jeweils am 1. Januar des Jahres nach dem Anschaffungsjahr. Die kostenwirksame Übernahme erfolgt ein Jahr zeitversetzt in die Haushalte und in die Benutzungsgebührenkalkulationen. Rundung und Zusammenfassung: Alle Beträge werden auf voll DM/ gerundet. Kleinere Summen können im Interesse der Speicherung auf Vermögenskonten zusammengefasst werden. Folgende jährliche lineare Abschreibungssätze werden ab Vermögensjahr 1999 verwendet: Anlagegut Prozentsatz Straßenentwässerungsanteil in % Abwasserbeseitigung Grundstücke/Dienstbarkeiten 0,000 teilweise 25,000 Kanalnetz/Grundstücksanschlüsse 1,750 25,000 Hauptsammler 1,750 25,000 Düker/Pumpwerke 1,750 25,000 Sonderbauwerke Kanalnetz baulicher Teil 2,500 25,000 Sonderbauwerke Kanalnetz masch. Teil 6,000 25,000 Kläranlage baulicher Teil 2,500 Kläranlage maschineller Teile 6,000 Kläranlage Phosphatfällung 6,000 Bewegliches Vermögen 10,000 teilw. 25,000 EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 5 von 8

6 Wasserversorgung Grundstücke/Rechte 0,000 Gebäude 2,000 Hochbehälter 2,000 Einfriedungen 10,000 Übergabeschacht 3,000 bis 3,125 Quell-/Pumpschächte 2,000 Leitungsnetze/Grundstücksanschlüsse 1,250/2,500/3,000/4,000/neu einheitlich 2,500 Wasserzähler 16,667 Großwasserzähler 6,667 Druckerhöhungsanlagen 5,000 bis 6,667 Pumpen 10,000 Bewegliches Vermögen 10,000 bis 20,000 Fahrzeuge 12,500 bis 20,000 Ausgleich Kostenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren, Bemessungszeitraum Der Bemessungszeitraum für Kostenüber- und -unterdeckungen beträgt 3 Jahre Der Marktgemeinderat beschließt vorgenannte allgemeine Bewertungskriterien für die kalkulatorischen Kosten der Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 9. Landtags- und Bezirkstagswahlen am ; Bildung der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl Verpflichtung der Wahlhelfer Die Wahlverhandlungen zur Landtags- und Bezirkstagswahl am erfolgen in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Wahlvorstand zu bilden, der die Wahlhandlungen erledigt. Für die Landtags- und Bezirkstagswahl werden Wahlvorstände gebildet, die aus folgenden Personen bestehen: - Urnenwahl Wahlvorsteher: Stellvertreter: Schriftführerin: Stellvertr. Schriftführer: Beisitzer: Beisitzer: Beisitzer: Beisitzerin: Wahlhelferin: Wahlhelfer: Wahlhelferin: Wahlhelfer: - Briefwahl Wahlvorsteher: Stellvertreter: Schriftführer: Stellvertr. Schriftführer: Wahlhelferin: Wahlhelfer: 1. Bürgermeister Klaus Enzmann 2. Bürgermeister Richard Steigerwald Monika Peter Hubert Schömig Gerd Kunitzky Thomas Ammersbach Dieter Beutel Christiane von Thüngen Anja Morgenstern Lorenz Strifsky Irene Neumeyer Bernd Müller Rudolf Schwarz Günter Morgenstern Jürgen Spies Erich Schwarz Sabrina Weidner Wolfgang Hess EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 6 von 8

7 1. Bürgermeister Klaus Enzmann verpflichtet die Wahlvorstände zur gerechten Wahrnehmung ihres Amtes und die Mitglieder zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten. 10. Städtebauförderung 2004; Neugestaltung Ortseingänge Bürgermeister Enzmann berichtet von dem Termin mit Herrn Wägelein von der Regierung von Unterfranken, bei dem auch Landschaftsarchitekt Müller-Maatsch zugegen war. Nach Aussage von Herrn Wägelein sind die finanziellen Mittel äußerst knapp bemessen, dem Markt Thüngen wird jedoch eine Förderung für die Neugestaltung des südlichen Ortseinganges (Bangerts) in Aussicht gestellt. Der Umfang dieser Förderung ist allerdings noch ungewiss. Für die Neugestaltung des nördlichen Ortseinganges und den Umbau der ehemaligen Raiffeisenhalle sind die Aussichten auf eine Förderung nicht sehr groß. Das Büro Müller-Maatsch wird beauftragt, den Antrag zur Städtebauförderung 2004 für den südlichen Ortseingang unverzüglich zu stellen. Die Neugestaltung des nördlichen Ortseinganges und der Umbau der Raiffeisenhalle wird auf die kommenden Jahre verschoben. 11. Kurze Anfragen a) Nitrat im Trinkwasser 1. Bürgermeister Enzmann berichtet von dem Konzept für Nitratreduzierung im Grundwasser, das vom Landwirtschaftsamt Aschaffenburg/Karlstadt für das Werntal erarbeitet wurde. Für die Entschädigungen an die Landwirte beträgt der Gemeindeaufwand ca ,-- Euro. O.A. b) Einladung Kirchweih Die Kirchweihburschen laden auch dieses Jahr die Mitglieder des Gemeinderates ein. Der Kirchweihbaum wird am Kirchweihsamstag, um Uhr aufgestellt. Gleichzeitig bitten die Kirchweihburschen um einen Zuschuss. Bürgermeister Enzmann wird 50,00 Euro aus seinen Verfügungsmitteln als Zuschuss gewähren. c) Weihnachtsmarkt Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob ein Weihnachtsmarkt auf dem Planplatz geplant ist. Bgm. Enzmann erklärt, dass dies in der nächsten Sitzung der Werbegemeinschaft besprochen wird. EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 7 von 8

8 d) Bürgerversammlung Der Termin für die Bürgerversammlung am (Nikolaus) wird in Frage gestellt, da im letzten Jahr nur wenige Mitglieder des Marktgemeinderates an der Bürgerversammlung teilnahmen. Nach kurzer Diskussion wird der geplante Termin jedoch bestätigt. e) Laubentsorgung Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, das Laub der Kastanienbäume in regelmäßigen Abständen zu entsorgen oder wegen des Schädlings (Miniermotte) gleich zu verbrennen. Aufgrund des frühen Laubfalles sollte auch der Kirchweg (Fußweg an der Schlossmauer) regelmäßig vom Laub befreit werden. f) Wasserqualität Poppenhäuser Quelle Ein Marktgemeinderat fragt nach der Wasserqualität der Poppenhäuser Quelle. Nach Aussage des Bürgermeisters sind diese Quellen von der Wasserversorgung abgetrennt, weil geringe Mengen von Kolibakterien im Wasser festgestellt wurden. Die Wasserversorgung erfolgt derzeit ausschließlich durch den Riedbrunnen. g) Schaden Eingang Werntalhalle Der Schaden an den Steinplatten am Eingang zur Werntalhalle ist noch immer nicht behoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Firma Löhe nochmals anzuschreiben, die entstandenen Schäden endlich zu regulieren. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt Bürgermeister Klaus Enzmann den öffentlichen Teil der Sitzung und leitet in den nichtöffentlichen Teil über. EDV -Textbez.: GRTH doc Seite 8 von 8

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