M a r k t T h ü n g e n
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- Götz Sternberg
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1 Sitzungsniederschrift vom Bürgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um Uhr. Er begrüßt Herrn Manfred Franz, Leiter des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen. ÖFFENTLICHER TEIL: Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil Seit Aufstellung und Versand der Tagesordnung zur heutigen Sitzung sind noch Anträge eingegangen, die in der heutigen Sitzungen behandelt werden sollten. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann bittet daher um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um nachstehende Punkte: Forstwirtschaft; Erstaufforstungsflächen Besler Marlene, BA ; Bauantrag: Aufstellung eines behindertengerechten WC-Containers, Am Wendelsberg 46, Fl.-Nr. 1272, Thüngen Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um vorstehende Punkte zu. 11 : 0 Marktgemeinderat Günter Morgenstern nimmt ab Uhr an der Sitzung teil. 1. Bildung der Wahlvorstände für die Landtags und Bezirkstagswahlen am Die Wahlverhandlungen zur Landtags- und Bezirkstagswahl am erfolgen in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist je ein Wahlvorstand für die Urnenwahl und für die Briefwahl zu bilden, der die Wahlhandlungen erledigt. - Urnenwahl Wahlvorsteher: Stellvertreter: Schriftführerin: Stellvertr. Schriftführer: Wahlhelfer: Wahlhelferin: - Briefwahl Wahlvorsteher: Stellvertreter: Schriftführer: Stellvertr. Schriftführer: 1. Bürgermeister Klaus Enzmann 2. Bürgermeister Richard Steigerwald Monika Peter Wolfgang Hess Gerd Kunitzky Thomas Ammersbach Dieter Beutel Hubert Schömig Lorenz Strifsky Daniela Hanel Günter Morgenstern Kunitzky Gerd Jürgen Spies Hohmann Simone EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 1 von 7
2 - Ersatz Müller Bernd Lauer Nikolaus Helmut Friedrich Hubert Druschel Josef Schmelz 1. Bürgermeister Klaus Enzmann verpflichtet die Wahlvorstände zur gerechten Wahrnehmung ihres Amtes und die Mitglieder zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten. 2. Heidenfelder Matthias + Evelyn, BA ; Bauantrag: Anbau eines Balkons, Am Eulenberg 4, Fl.-Nr. 3314, Thüngen Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie die entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird erteilt. 3. Goldstein-Ammersbach Annerose, BA ; Bauanfrage: Neubau Wohnhaus und Bürogebäude, Retzstadter Straße o. Nr., Fl.-Nr und 3382, Gemarkung Thüngen Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt. 11 : 0 Marktgemeinderatsmitglied Thomas Ammersbach hat lt. GO Art. 49 nicht an der Abstimmung teilgenommen. 4. Kraft GmbH, BA ; Bauanfrage: Neubau gewerbliche Halle und vier Wohnhäuser, Retzstadter Straße o. Nr., Fl.-Nr und 3382, Gemarkung Thüngen Sofern seitens des Landratsamtes Main-Spessart, Abt. Immissionsschutz, keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben bestehen und eine Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Thüngen nicht erforderlich ist, wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben in Aussicht gestellt. 11 : 0 Marktgemeinderatsmitglied Thomas Ammersbach hat lt. GO Art. 49 nicht an der Abstimmung teilgenommen. 5. Gemeinsames Wasserschutzgebiet der Städte Karlstadt, Arnstein und des Marktes Thüngen; Stellungnahme zum Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 2 von 7
3 Das Landratsamt Main-Spessart hat mit Schreiben vom den Entwurf der neuen geplanten Schutzgebiets-Verordnung samt Planunterlagen vorgelegt mit der Aufforderung, den Verordnungsentwurf und die Pläne einen Monat öffentlich auszulegen. Die Einwendungsfrist lief am ab. Von der Verwaltung war darauf hingewiesen worden, dass vor diesem Termin eine Marktgemeinderatsitzung stattfinden sollte, damit gegebenenfalls fristgerecht etwaige Einwendungen des Marktes Thüngen vorgebracht werden können. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart, Untere Wasserrechtsbehörde, ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Im Zuge der Besprechungen mit dem Ingenieurbüro Gartiser hat Herr Gartiser darauf hingewiesen, dass eine bestehende Schutzgebiets-Verordnung nicht ohne weiteres aufgehoben werden sollte. Nach 11 des Entwurfs der neuen Schutzgebietsverordnung, die dem Marktgemeinderat bereits im Zuge einer früheren Sitzungseinladung zugestellt worden ist, ist folgende Regelung enthalten: Gleichzeitig treten die Verordnung des Landratsamtes Main-Spessart über die Wasserschutzgebiete für die Brunnen der Wasserversorgungsanlagen Thüngen und Karlstadt-Heßlar und für die Quelle der Wasserversorgungsanlage Thüngen im Poppenhäuser Grund vom (MSBl. Nr. 38/1984), soweit sie den Schutz des Brunnens Thüngen (Brunnen im Ried) und des Brunnens Karlstadt-Heßlar betrifft, außer Kraft. Nach Rücksprache mit Herrn Born vom Landratsamt Main-Spessart erklärte dieser, dass sich der Vorschlag des Außer-Kraft-Tretens nicht auf das eigentliche Schutzgebiet für die Quelle im Poppenhäuser Punkt bezieht. Seinerzeit sei versehentlich rechtlich eine Schutzgebiets-Verordnung erlassen worden mit zwei räumlich getrennten Geltungsbereichen. Eigentlich wird durch 11 des Entwurfs der neuen Schutzgebiets-Verordnung das Schutzgebiet für die Quelle im Poppenhäuser Grund nicht berührt. Zur Klarstellung wurde in Form einer Eilentscheidung hier formell mit Schreiben vom durch den 1. Bürgermeister beantragt, dass das Schutzgebiet für die Quelle im Poppenhäuser Grund nicht aufgehoben wird. Ferner weist die Verwaltung auf die Einschränkungen und Auflagen für den bebauten Gemeindebereich nördlich der Wern gemäß 3 des Entwurfs der Schutzgebiets-Verordnung hin. Auf Rückfrage erklärte Herr Born, dass bestehende bauliche Anlagen Bestandsschutz genießen. Die Errichtung neuer baulicher Anlagen ist grundsätzlich in Schutzgebietszone III A und III B nicht ausgeschlossen, es werden jedoch entsprechende wasserwirtschaftliche Auflagen im Baugenehmigungsbescheid ergehen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die bereits getroffene Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters keine weiteren Bedenken und Anregungen vorzubringen sind. Der Marktgemeinderat nimmt die Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen, dass keine weitere Einwendungen oder Anregungen vorzubringen sind. 6. Solarpark Thüngen; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung des Bebauungsplanes Solarpark Thüngen, Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen; eventuell Satzungsbeschluss Dieser Tagesordnungspunkt muss vertagt werden, da die Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart noch nicht vorliegt. Nach Rücksprache mit Herrn Schätzlein vom Landratsamt Main-Spessart sind intern noch einige Unstimmigkeiten, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde, abzuklären. EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 3 von 7
4 7. Außengebietsentwässerung beim Gewerbegebiet Am Boden, Retzstadter Straße Die Erschließung der Gewerbeflächen Am Boden erfolgte seinerzeit für das vom Markt Thüngen ausgewiesene Baugebiet. Auf Grund der fortschreitenden Bebauung wurden weitere Gewerbeflächen über die Ortsverbindungsstraße Thüngen-Retzstadt erschlossen. Eine tiefbauliche Erschließung allerdings für die im Nachhinein angehängten Gewerbeflächen bzw. bestehende Bebauung wurde nicht realisiert. Der Straßenaufbau bzw. Oberbau ist auch auf solche Verkehrslasten nicht ausgelegt. Eine komplette tiefbauliche Erschließung ist zur Zeit ohnehin nicht finanzierbar. Eine vernünftige Oberflächenentwässerung bzw. Außenbereichsentwässerung sollte jedoch möglich sein und würde die Situation dort entschärfen. Bei diversen Ortsterminen wurde einvernehmlich mit der Firma Ammersbach, die in letzter Zeit häufig von Oberflächenwasser-Schäden heimgesucht wurde, eine praktizierbare Oberflächenwässer- bzw. Außenbereichsentwässerung geplant. Die geplanten Maßnahmen werden im beigefügten Angebot der Firma Köhl aufgelistet. Nachdem die Baukosten voraussichtlich unter ,-- liegen, schlägt das Ingenieurbüro Köhl vor, die Abrechnung der Ingenieurleistungen für die Vermessung, Planung und anschließende Bauleitung auf Zeitnachweis abzugelten. Es erfolgt Diskussion. Der geplanten Maßnahme für eine Oberflächenentwässerung bzw. Außenbereichsentwässerung in der Retzstadter Straße wird zugestimmt 8. Städtebauförderung Ausbau südlicher Altorteingang; Pflasterdecke für die Parkplatzzufahrt Sachverhalt: Nach dem bestehenden Neugestaltungskonzept soll die Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz vor der sog. Neubau eine wassergebundene Decke erhalten. Die Parkplätze selbst werden durch Rasengittersteine befestigt. Es hat sich bei Betrachtung der späteren Unterhaltungslast die Überlegung gestellt, die Parkplatzzufahrt in Pflasterbauweise auszuführen. Eine wassergebundene Decke ist zwar günstiger in der Herstellung, dafür aber aufwändiger in der späteren Pflege und teuerer im Unterhalt. Die ermittelten Mehrkosten liegen bei 7.925,00 brutto. Einwendungen gegen die Änderung des Belags wurden von der Regierung von Unterfranken, als Zuwendungsgeber der Städtebaufördermittel, nicht vorgebracht. Die Finanzierung der Mehrkosten kann über das Gesamtdeckungsprinzip erfolgen. Da die Baumaßnahme weitgehend ausgeführt ist und sich die Mehrkosten im überschaubaren Rahmen bewegen könnte auf einen neuen Finanzierungsplan verzichtet werden. Aus Endabrechnung der Baumaßnahme in diesem Jahr ist die Finanzierung dann genau ersichtlich. Es erfolgt Diskussion. Aufgrund der erfolgten Ausführungen zur Oberflächenbefestigung der Parkplatzzufahrt wird entschieden die Parkplatzzufahrt nicht als wassergebundene Decke sondern als Pflasterdecke auszuführen. Die geschätzten Mehrkosten von ca ,00 brutto werden gebilligt. EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 4 von 7
5 9. Sitzungsniederschrift vom ; Genehmigung Die Sitzungsniederschrift vom ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom ohne Änderungen. 10. Forstwirtschaft; Erstaufforstungsflächen, Sachverhalt: Auf den gemeindlichen Grünflächen Fl.-Nrn. 996 (4.149 m²), 998 (2.472 m²) in der Lage Affental sowie Fl.-Nr.: 1057 (10264 m²) - Graben Lage Retzstadter Grund ist der ideale Standort einer Erstaufforstung für Eichen-, Buchen- bzw. Edellaubhölzer. Zur Zeit werden diese Erstaufforstungsflächen mit 5.000,00 pro Hektar vom Amt für Landwirtschaft und Forsten gefördert; diese Maßnahmen sind also kostendeckend. Auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.-Nr.: 996 muss für das benachbarte Flurstück Nr.: 995 (5017 m²) ein vier Meter breiter Weg angelegt werden, damit der Besitzer, Herr Herbert Hildenbrand, Herrnstraße 17, Thüngen, sein waldbauliches Grundstück bearbeiten kann; dieses Fahrt- bzw. Begehungsrecht ist im Grundbuchamt Gemünden eingetragen. Herr Ralf Köhler, Burgsteig 5, Thüngen, wollte auf den beiden gemeindlichen Grundstücken Fl.-Nrn. 996 und 998 jeweils einen Wildacker anlegen. Ein gemeindliches Grundstück zur Verwendung als Wildacker wird ihm zu einem späteren Zeitpunkt von der Verwaltung angeboten. Die Verwaltung schlägt vor: Auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nrn. 996, 998 sowie 1057 wird eine Erstaufforstung durchgeführt. Eine Zufahrt (Breite: 4 Meter) auf dem gemeindlichen Grundstück 996 für Herrn Herbert Hildenbrand, Herrnstraße 17, Thüngen, wird angelegt. Die Beantragung von Zuschüssen dieser Erstaufforstungs-maßnahmen erfolgt von der Verwaltung. Herrn Ralf Köhler, Burgsteig 5, Thüngen, wird zu einem späterem Zeit ein Wildacker auf gemeindlichen Grund zugewiesen. Marktgemeinderatsmitglied Christiane von Thüngen erhebt Einwände gegen eine Aufforstung dieser Flächen. Sie begründet ihren Einwand damit, dass die Erfahrungen zeigten, dass durch fehlendes Nahrungsangebot das Wild in den Wintermonaten in den Wäldern verbleibt und die Verbissschäden dadurch immens zunehmen. Diesen Schäden kann durch Ansäen von Wildäckern vorgebeugt werden. Der Ertrag bzw. Nutzen einer Erstaufforstung liegt erheblich unter den zu erwartenden Schäden durch Wildverbiss. 3. Bürgermeisterin Anja Morgenstern hält dem entgegen, dass die Gemeinde durch Aufforstung für die Zukunft vorsorgen und somit die Grundlage für eine ertragreiche Forstwirtschaft für die nachfolgenden Generationen legen sollte. Nach kurzer Diskussion einigen sich die Mitglieder des Marktgemeinderates auf einen Kompromiss. Auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nrn. 998 und 1057 wird eine Erstaufforstung durchgeführt. Die Beantragung von Zuschüssen dieser Erstaufforstungsmaßnahmen erfolgt von der Verwaltung. Das Grundstück Fl.Nr. 996 wird für die Anlegung eines Wildackers an Herrn Ralf Köhler verpachtet. Der Pächter hat darauf zu achten, dass die Zufahrt (Breite: 4 Meter) für das benachbarte Grundstück von Herrn Herbert Hildenbrand gewährleistet ist. EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 5 von 7
6 11. Besler Marlene, BA ; Bauantrag: Aufstellung eines behindertengerechten WC-Containers, Am Wendelsberg 46, Fl.-Nr. 1272, Thüngen Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen vom Bebauungsplan bezüglich der Dachform, der Dacheindeckung und der Baugrenzenüberschreitung wird seitens des Marktgemeinderates zugestimmt. 12. Kurze Anfragen a) Kommunales Rechnungswesen; örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2007 Die Jahresrechnung 2007 wurde von der Verwaltung erstellt und kann der örtlichen Prüfung gemäß Art. 102 GO unterzogen werden. Der Marktgemeinderat überstellt die Jahresrechnung 2007 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vornahme der örtlichen Prüfung gemäß Art. 102 GO. b) Kirchweihfest 2008 Die Kirchweihburschen werden am Samstag, um Uhr den Kirchweihbaum am Planplatz aufstellen. Erster Bürgermeister Klaus Enzmann gibt die Einladung hierzu an die Ratskollegen weiter. c) Ehemalige jüdische Mitbürger Projekt Stolpersteine Hierzu begrüßt 1. Bürgermeister Klaus Enzmann Herrn Jörg Ackermann. Herr Ackermann stellt seinen Entwurf für einen Gedenkstein als Alternative für die geplanten Stolpersteinen vor. Dieser könnte am Ehrenmal, neben den beiden bereits vorhandenen Steinen, einen angemessenen Platz finden. Der Entwurfsvorschlag: Am Gedenkstein, der in Material und Form den vorhanden Steinen angepasst sein wird, ist die rechte obere Kante schräg abgebrochen und in diesem Bruch steckt ein Davidstern. Auf der Vorderseite des Steines sind die Namen aller ehemaligen jüdischen Mitbürger aufgelistet, die nachweislich ihren letzten frei gewählten Wohnsitz in Thüngen hatten. Der Vorschlag findet große Zustimmung unter den Marktgemeinderäten. Bürgermeister Klaus Enzmann bedankt sich bei Herrn Ackermann für den gelungenen Entwurf. Er wird sich bei dem Steinmetz. der die beiden vorhandenen Gedenksteine hergestellt hat, nach den voraussichtlichen Kosten erkundigen. In der nächsten Sitzung soll dann eine Entscheidung getroffen werden. EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 6 von 7
7 d) Zuschuss für Jugendliche Marktgemeinderat Huber Schömig schlägt vor, der neu gegründeten Jugendgruppe Bauwagen Thüngen für die entstanden Ausgaben einen Zuschuss zu gewähren. Es erfolgt Diskussion. Nach dem inzwischen mehrere Jugendgruppen gebildet wurden, sollte aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich über eine gemeindliche Unterstützung nachgedacht werden. Daher wird eine Entscheidung zu diesem Thema in einer der nächsten Marktgemeinderatssitzungen getroffen werden. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 7 von 7
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