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1 4. Sitzung des Marktgemeinderates Thüngen vom Bürgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um Uhr. ÖFFENTLICHER TEIL: Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil Seit Aufstellung und Versand der Tagesordnung zur heutigen Sitzung sind noch weitere Anträge eingegangen, die in der heutigen Sitzungen behandelt werden sollten. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann bittet daher um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um nachstehenden Punkt: Schätzlein Dieter und Christina, BA-Nr , Antrag auf isolierte Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften: Neubau eines Carpots, Heckenweg 6, Fl.Nr. 1260/5, Gemarkung Thüngen Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um vorstehenden Punkt zu. 1. Sitzungsniederschrift vom ; Genehmigung Die Sitzungsniederschrift vom ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom ohne Änderungen. 2. Solarpark Thüngen; a) 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des 3 Abs. 2 BauGB; Fassung des Feststellungsbeschlusses b) Bebauungsplan Solarpark Thüngen ; Erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des 3 Abs. 2 BauGB; Fassung des Satzungsbeschlusses Der Vorsitzende teilt mit, dass in Vorbereitung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung seitens des Landratsamtes Main-Spessart signalisiert wurde, dass eine Genehmigung in Frage gestellt sein, da die Belange EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 1 von 6

2 der Raumordnung und Landesplanung nicht ausreichend gewürdigt und abgewogen worden sein könnten. Grundsätzlich besteht die Regelung, dass vor Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden müsse, ob der Eingriff vermieden werden kann. Aus diesem Grund müssen gegebenenfalls Alternativstandorte geprüft werden. Die südlichen 200 Meter des Plangebietes seien wegen der optischen Beeinträchtigung als kritisch anzusehen. Es sei darzulegen, ob der dort wegfallende Bereich an anderer Stelle überplant werden kann. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Angelegenheit mit dem Landratsamt Main-Spessart am besprochen wurde. Zwischenzeitlich hat der Projektentwickler, Herr Rohrmüller, zu den angesprochenen Punkten eine ergänzende Stellungnahme abgegeben, die dem Marktgemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben wird. Somit ist festzustellen, dass im Zuge der Planung alternative Standorte geprüft wurden, jedoch entweder nicht zur Verfügung stehen, naturschutzrechtliche Belange tangieren oder ebenfalls zu landschaftsoptischen Beeinträchtigungen führen würden. Der Markt Thüngen befürwortet den Ausbau regenerativer Energien und möchte die Realisierung unterstützen. Das geplante Vorhaben wurde frühzeitig auch schon außerhalb des förmlichen Bauleitplanverfahrens der Bevölkerung vorgestellt und diskutiert. Einwendungen aus der Bevölkerung wurden nicht vorgebracht. Unter Abwägung der Grundsätze und Ziele der Landschaftsplanung hinsichtlich einer landschaftsoptischen Beeinträchtigung einerseits und der Förderung der Nutzung regenerativer Energien andererseits wird das Ziel einer nachhaltigen Nutzung regenerativer Energien stärker gewichtet als die (subjektiv unterschiedlich empfundene) mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. In Ergänzung des Beschlusses vom hinsichtlich der Einwendungen des Landratsamtes Main-Spessart gemäß Schreiben vom und beschließt der Marktgemeinderat bei Abwägung der Ziele des LEP gegen und untereinander, an der bisherigen Planung festzuhalten. Unter Abwägung der Grundsätze und Ziele der Landschaftsplanung hinsichtlich einer landschaftsoptischen Beeinträchtigung einerseits und der Förderung der Nutzung regenerativer Energien andererseits wird das Ziel einer nachhaltigen Nutzung regenerativer Energien stärker gewichtet als die (subjektiv unterschiedlich empfundene) mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Alternativstandorte wurden geprüft. Diese stehen entweder faktisch nicht zur Verfügung bzw. bedingen ebenfalls landschaftsoptische Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in schützenswerte Landschaftsstrukturen. Insoweit wird auf die Ergänzung des Umweltberichtes vom , der diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, Bezug genommen und vollinhaltlich zum Bestandteil dieses Beschlusses gemacht. a) Flächennutzungsplan; Feststellungsbeschluss: Der Marktgemeinderat stellt in Ergänzung des am gefassten Beschlusses die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Oktober 2007 in der Fassung vom sowie die Begründung vom Oktober 2007 in der Fassung vom fest. b) Bebauungsplan Solarpark Thüngen ; Satzungsbeschluss: Der Marktgemeinderat beschließt in Ergänzung des am gefassten Beschlusses den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Solarpark Thüngen in der Fassung vom Oktober 2007 sowie die Begründung in der Fassung vom als Satzung ( 10 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB). EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 2 von 6

3 3. Stromversorgung Thüngen Netzbetrieb; Investitionsprogramm 2009/2010 Sachverhalt: In Zusammenarbeit mit unserem technischen Betreuungsunternehmen, der EVK, wurde für die Jahre 2009/2010 ein Bauprogramm aufgestellt. Eine Ausfertigung dieses Bauprogramms wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Mitgliedern des Marktgemeinderates zugestellt. Das Investitionsprogramm verfolgt zweierlei Ziele, nämlich einerseits die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes sicher zu stellen und andererseits die Unterbringung dieser Kosten in der Neukalkulation der Netzentgelte ab dem Jahr Ab dem Jahr 2011 gilt bei den Netzentgelten die Regulierung nach Erlösobergrenzen. Der Vorschlag für das Bauprogramm 2009/2010 stellt sich wie folgt dar: Das Bauprogramm 2009/2010 ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt. Die Finanzierung der vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen soll ohne Darlehensaufnahme durch die Erlöse des Netzbetriebes erfolgen. Es erfolgt Diskussion zum Bauprogramm 2009/2010. Hierbei wurden keine Änderungen vorgenommen bzw. Empfehlungen ausgesprochen: Nach dem Zweiten Konjunkturprogramm des Bundes wird u. a. der Ausbau der Augasse zur Aufnahme in das Förderbudget des Dorferneuerungsprogramms angemeldet. Daher ist diese Entscheidung über den Aufnahmeantrag abzuwarten. Spätestens Ende April liegt diese Entscheidung vor. Dann kann entschieden werden, auf welcher Straßenseite die Mittel- und Niederspannungskabel in der Augasse verlegt werden sollen. Das vorgeschlagene Bauprogramm 2009/2010 wird in der vorstehenden Fassung gebilligt. Der Beginn der Baumaßnahmen ist auf die Witterungsverhältnisse bzw. Jahreszeiten abzustellen. 4. Anfragen aus der Marktgemeinderatssitzung vom a) Ablesen der Strom- und Wasserzähler durch Gemeindepersonal Hierzu liegt den Marktgemeinderatsmitgliedern eine Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters, Herr Wolfgang Beck, vor. Das Ablesen der Zählerstände durch die Verbraucher selbst, führt zu einer extremen Mehrbelastung der Verwaltung. Auf den Ablesekarten werden z. B. die Kommastellen nicht berücksichtigt, die Zähler werden falsch abgelesen, durch die telefonische Mitteilung des Zählerstandes wird der Dienstablauf wesentlich gestört und ein Drittel der Bürger teilen den Zählerstand gar nicht mit. Wenn dann die Abrechnung durchgeführt wird, sind Beschwerden, Widersprüche und Stornierungen bereits vorprogrammiert. Herr Beck gibt zu bedenken, dass diese Abrechnungen nicht nur für den Markt Thüngen, sondern auch für die anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen durchgeführt werden. Als weiterer Vorteil ist anzusehen: Das gemeindliche Personal liest nicht nur die Zählerstände ab, sondern überprüft gleichzeitig die bestehenden Anlagen. Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis. b) Straßenbeleuchtung Am Wendelsberg In der Sitzung vom erging der Beschluss, die ersten vier Straßenlampen Am Wendelsberg komplett zu erneuern. Die Empfehlung der Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. U., vier neue zusätzliche Leuchten ab dem EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 3 von 6

4 Bereich Hausnummer 23 bis Hausnummer 47 zu installieren wurde vom Marktgemeinderat abgelehnt, mit der Begründung, dass durch Austausch der Leuchtmittel evtl. eine bessere Ausleuchtung erfolgt. Eine Auswechslung der Straßenlampen soll nach und nach erfolgen. Über den Einbau zusätzlicher Straßenleuchten wird dann im Einzelfall entschieden. 5. VdK-Ortsverband Thüngen; Zuschussantrag für 2009 Sachverhalt: Der VdK-Ortsverband Thüngen bittet mit Schreiben vom um Gewährung eines Zuschusses für seine Verbandsarbeit. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann stellt fest, dass der VdK-Ortsverband Thüngen im Jahr 2008 mit einer Zuwendung in Höhe von 100,00 bedacht wurde. Er unterbreitet den Vorschlag, für das Jahr 2009 einen Verwaltungskostenzuschuss in gleicher Höhe zu gewähren. Der VdK-Ortsverband Thüngen erhält für das Jahr 2009 einen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 100, Schätzlein Dieter und Christina, BA-Nr ; Antrag auf isolierte Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften: Neubau eines Carpots, Heckenweg 6, FlNr. 1260/5, Gemarkung Thüngen Der beantragten Befreiung bezüglich der Abweichung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der beantragten isolierten Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften wird zugestimmt 7. Kurze Anfragen a) Gemeindlicher Bauhof; Antrag des FC Bayern-Fan-Club auf Nutzung der Räumlichkeiten vom 24. bis Der FC Bayern-Fan-Club Sonne Thüngen 94 möchte ein Sommerfest anlässlich seines 15jährigen Bestehens auf dem Gelände des gemeindlichen Bauhofes abhalten. Dem FC Bayern-Fan-Club wird gestattet, die Räumlichkeiten und das Gelände des gemeindlichen Bauhofes in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 26. Juli 2009 zum Abhalten eines Sommerfestes zu nutzen. Ein entsprechender Nutzungsvertrag ist von der Verwaltung auszufertigen. b) Verkehrsbehinderung durch Linienbusse EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 4 von 6

5 Die Beschwerden der Gemeindebürger, dass morgens gleichzeitig zwei Linienbusse an der neu eingerichteten Bushaltestelle gegenüber der Firma Lindner den Straßenverkehr erheblich behindern und durch den Rückstau bis zur Einfahrt Gartenstraße Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet sind, wurde an die zuständigen Busunternehmen weitergeleitet. Mit Schreiben vom teilt die Omnibusverkehr Franken GmbH nun mit, dass der erste Linienbus von sehr viel mehr Schülern genutzt wird und sich dadurch die Haltezeiten derart verlängern, dass der nachfolgende Omnibus den ersten Bus an der Haltestelle Thüngen einholt. Das Unternehmen empfiehlt, ein Halteverbot in diesem Bereich in Fahrtrichtung Arnstein einzurichten, um die Weiterfahrt des fließenden Verkehrs zu gewährleisten. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann wird die Sachlage dem Straßenbauamt bzw. dem Landratsamt Main-Spessart schildern und um eine Stellungnahme bitten. c) Radl-Spaß im Werntal Am findet erneut die Aktion Radl-Spaß im Werntal statt. Der Markt Thüngen wird sich mit einem Schätzspiel, bei dem das Gewicht eines Kalbes geschätzt werden muss, beteiligen. Das Tier wird dann am Nachmittag auf der historischen Viehwaage offiziell gewogen und die drei Teilnehmer, die das Gewicht am genauesten geschätzt haben, erhalten einen Preis. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann bittet die Ratskollegen um Unterstützung in der Zeit von bis Uhr die Teilnehmer am Radl-Spaß an der historischen Gemeindewaage zu begrüßen und die Teilnahmekarten auszugeben. d) Kindergarten Thüngen; Umbaumaßnahme für die Krippengruppe Die Firma Haustechnik Schneider bittet um folgende Richtigstellung: Im Mitteilungsblatt Nr. 12/09 wurde in der Niederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom unter Punkt 5 veröffentlicht, dass einige Firmen-Angebote für das Beleuchtungskonzept im Kindergarten nicht rechtzeitig zur Gemeinderatssitzung vorlagen. Dies trifft nicht auf das Angebot der Firma Haustechnik Schneider zu. Das Angebot lag der Verwaltung rechtzeitig vor. e) Pflege der unbebauten Grundstücke Erneut wurden Beschwerden einiger Bürger laut, dass das unbebaute Grundstück Am Sonnenhang nicht vorschriftsmäßig gepflegt und der angrenzende Gehweg nicht gekehrt wird. Da das Reinigen des Gehsteiges durch die Bauhofmitarbeiter erfolgte, stellt sich die Frage, ob dem Grundstückseigentümer diese Kosten in Rechnung gestellt wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Pflege des Grundstückes und das Reinigen des Gehweges durch den Grundstückseigentümer erneut einzufordern. Sollte dieser Aufforderung nicht entsprochen werden, sind die Arbeitsstunden des Gemeindepersonals für die Reinigung des Gehweges dem Grundstückseigentümer in Rechnung zu stellen. EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 5 von 6

6 f) Vandalismus an den neuen Info-Pavillons am Bangerts 1. Bürgermeister Klaus Enzmann berichtet von Beschädigungen an den Regenfallrohren an den neu aufgestellten Info-Pavillons. Da der zunehmende Vandalismus nicht nur in Thüngen ein Problem darstellt, beschlossen die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einen Appell zu veröffentlichen, in dem die Bürger aufgefordert werden, bei entsprechenden Beobachtungen sofort die Polizei bzw. die Gemeindeverwaltung zu informieren. Es erfolgt kurze Diskussion. Um die Zerstörungen öffentlichen und privaten Eigentums durch Jugendliche zu verhindern, sollte über die Installation einer Videoüberwachung nachgedacht werden. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wäre einzuholen. In dem Zusammenhang wird auch das wilde Plakatieren in diesem Bereich angesprochen. Die Gemeindearbeiter sind angehalten, sämtliche Plakate umgehend zu entfernen. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: ÖFFENTLICHER TEIL: 18. Ehemalige jüdische Mitbürger Projekt Stolpersteine; Aufstellung eines Gedenksteines am Ehrenmal am Planplatz Heimatpfleger Jörg Ackermann hat in einer der letzten Gemeinderatssitzungen seinen Entwurf für einen Gedenkstein für die ehemaligen jüdischen Mitbürger vorgestellt. Der Gedenkstein soll am Ehrenmal am Planplatz aufgestellt werden. Er besteht aus Muschelkalk und gleicht in Form und Größe den anderen Gedenksteinen. Die rechte obere Ecke des Steines ist gebrochen und ein Davidstern ragt zu etwa zwei Dritteln heraus. Auf der Vorderseite befindet sich folgende Inschrift: Wider das Vergessen und im Gedenken an die jüdischen Mitbürger, die in der Zeit von 1933 bis 1945 den Nationalsozialisten zum Opfer fielen, verfolgt und ermordet wurden. Dann sind die Namen der ehemaligen jüdischen Mitbürger, die von Christina Ackermann recherchiert wurden, aufgelistet. Am Ehrenmal am Planplatz wird ein Gedenkstein für die im zweiten Weltkrieg verfolgten Thüngener Juden aufgestellt. Der Stein aus Muschelkalk hat die Form und Größe der bereits vorhanden Gedenksteine. Den Auftrag für den Gedenkstein aus Muschelkalk mit Inschrift, gemäß dem Entwurf von Heimatpfleger Jörg Ackermann, erhält die Firma Peter Gopp, Karlstadt. 10 : 2 Ende der Sitzung um Uhr: EDV-Textbez.: GRTH doc Seite 6 von 6

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