~k. Ma~ Vorstudie der kantonalen Fachstelle Lärmschutz / Begehung vom 19. April

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1 Regensdorf, 26. April 2011 Ein g e q an gefl ~k. Ma~ 2011 Gemeinde ~Regensdorf Gemeinderat Watterstrasse Regensdorf Tel Fax kanzlei@regensdorf.ch Baudirektion Kanton Zürich Fachstelle Lärmschutz Herr Gian-Reto Fasciati Walcheplatz Zürich Vorstudie der kantonalen Fachstelle Lärmschutz / Begehung vom 19. April Sehr geehrter Herr Fasciati Wir beziehen uns auf die Begehung vom 19. April 2011 mit Ihnen, Herrn Boss, so wie unserer Werkvorsteherin B. Leiser, Bauvorstand K. Wegmüller, dem Leiter Werkabteilung P. Widmer sowie dem interimistischen Leiter Bauabteilung H.R. Steinmann bezüglich der Stellungnahme des Gemeinderates vom 30. November Gemäss den verschiedenen Besichtigungen können wir Ihnen das Einverständnis zu den Ausschlussgebieten ohne Forderungen unsererseits bestätigen. Gleichzeitig bestätigen wir Ihre Zusage, das Objekt Nr. 24 beim Ostring gemäss Plan von rot auf orange zurückzustufen, wonach eine Überdeckung möglich wird. Wir verstehen jedoch nicht, dass Regensdorf als grösste Gemeinde des Bezirks Dielsdorf und angrenzend an die Stadt Zürich im Handlungsfeld C abgehandelt wird und die Nachbargemeinden Niederhasli, Rümlang sowie Oberengstringen, Unte rengstringen und Weiningen prioritär im Handlungsfeld A angegangen werden, weshalb wir Sie bitten, diese Zuweisung ernsthaft zu überprüfen. GEMEINDERAT REGENSDORF Präsid Kop je: - Bauvorstand Karl Wegmüller - Werkvorsteherin Brigitta Lejser - Leiter Bauabteilung ad interim, Hansruedi Steinmann - Leiter Werkabteilung, Peter Widmer

2 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Sitzung vom 30. November2010 Gemeinde Regensclorf Lärmbekämpfung, Lärmschutzzonenplan Lärmsanierung an Staatsstrassen; Stellungnahme zur Vorstudie der kant. Fachstelle Lärmschutz Ausgangslage Gestützt auf den Lärmkataster des Geographischen Informationssystems (GIS) des Kantons Zürich wird im Jahre 2010 die Planung der Lärmsanierung in der Region Furttal und damit auch in der Gemeinde Regensdorf eingeleitet. In einem ersten Schritt wird die Machbarkeit von baulichen Lärmschutzmassnah men (Lärmschutzwände oder -wälle) anhand eines Kriterienkatalogs geprüft. Die wichtigsten Kriterien sind: Schutzwürdige Ortsbilder/Heimat- bzw. Denkmalschutzobjekte Ortszentren mit publikumorientierter Nutzung Erschliessung, Liegenschaftenzufahrten Platzverhältnisse Lärmschutzwirkung Verkehrssicherheit Wohnhygiene Soziale Sicherheit Im Sinne einer Vorstudie wird in einem Beurteilungsplan Machbarkeit dargestellt, wo und weshalb Lärmschutzmassnahmen möglich sind und näher untersucht wer den müssen bzw. nicht möglich sind. An Strassenabschnitten mit geschütztem Ortsbild, mit publikumsorientierten Nutzungen oder mit Zentrumsfunktion können allen falls Ausschlussgebiete für Lärmschutzmassnahmen bestimmt werden. Aufgrund der Bebauungs- und Nutzungssituation wurden Teile der Affoltern-, der Dorf- sowie der Rümlangerstrasse als Ausschlussgebiet definiert. Die dichte Bebauung, die La ge der Liegenschaften (direkt am Gehweg oder an davor liegende Parkplätze gren zend) und die Nutzung (Geschäfte, Restaurants etc.) machen bauliche Lärm schutzmassnahmen unmöglich. Die Erkenntnisse dieser Studie wurden dem Gemeinderat an der Sitzung vom 16. November 2010 präsentiert.

3 Seite 2 Der Gemeinderat hat nun bis Mitte Januar 2011 Zeit, zu den bezeichneten Stand orten Stellung zu nehmen. Von der Fachstelle Lärmschutz vorgeschlagene Standorte mit und ohne Massnah men Mögliche Lärmschutzwände Ostring (Standort 9) Die Mehrfamilienhäuser sind durch Gebüsch von der Strasse getrennt und teilweise bereits durch einen Damm geschützt. Durch Erhöhen und Verlängern des Dammes oder Ergänzen mit einer Lärmschutzwand können die Gebäude mindestens im EG, teilweise auch im 1.Obergeschoss, geschützt werden. Affolternstrasse (Standort 11) Die Mehrfamilienhäuser sind teilweise durch eine Hecke von der Strasse getrennt. Mit einer Lärmschutzwand hinter oder anstelle der Hecke können die Liegenschaf ten mindestens im EG, teilweise auch im 1.Obergeschoss, geschützt werden. Weiningerstrasse (Standort 22) Die hangseitigen Mehrfamilienhäuser sind teilweise durch eine Hecke von der Strasse getrennt. Mit einer Lärmschutzwand (z.b. Glas) auf der Garagenoberkante oder einer Wand entlang dem Trottoir können die Liegenschaften geschützt werden. Die Lärmbelastung sollte geprüft werden, da die EG teilweise bereits durch die Vorbauten/Garagen abgeschirmt werden. Rebrainstrasse 35, 37, 47 (Standort 34) Die Mehrfamilienhäuser sind etwas zurückversetzt und durch den bestehenden Damm teilweise von der Strasse abgeschirmt. Die Wirkung des bestehenden Damms sollte geprüft werden. Erhöhen des Dammes mit einer Lärmschutzwand und Verlängern der bestehenden Lärmschutzwand Richtung Süden führt zu verbes sertem Lärmschutz.

4 Seite 3 Gheidstrasse 277, 279 (Standort 36) Die Mehrfamilienhäuser sind etwas zurückversetzt und durch Gebüsch von der Strasse getrennt. Eine Lärmschutzwand vor oder anstelle der Bepflanzung ist mög lich. Bedingt mögliche Lärmschutzwände Niklausstrasse 2-4, Affolternstrasse (Standort 3) Die Mehrfamilienhäuser können mit einer Lärmschutzwand (oder damm) entlang der Strasse mindestens im EG (l-lochparterre), teilweise im 1.Obergeschoss, ge schützt werden. Im Rahmen des akustischen Projekts ist die Wirtschaftlichkeit der Wand zu prüfen. Zusätzlich sollte die Nutzung geprüft werden, da wenig lärmemp findliche Räume Richtung Strasse ausgerichtet scheinen. Weiningerstrasse (Standort 17) Mit einer Lärmschutzwand (durchgehend bei den Liegenschaften Nr. 44 und 50, mit Unterbrüchen bei 30 und 38) können EG und 1 Obergeschoss der Mehrfamilien ~häuser geschützt werden. Die Erschliessung (Zufahrt zu den Garagen) sollte ge klärt, bzw. in die Lärmschutzmassnahme integriert werden. Bestehende Bäume ebenfalls integrieren. Wehntalerstrasse (Standort 31) Die Mehrfamilienhäuser (Baujahr 1986) sind etwas zurückversetzt und teilweise be reits durch einen Damm von der Strasse abgeschirmt. Der bestehende Damm könn te zu verbessertem Lärmschutz erhöht und verlängert werden. Im Rahmen des akustischen Projekts sollten vorgängig Dammwirkung und Sanierungspflicht abge klärt werden. Krästelstrasse 21, Steinstrasse (Standort 37) Die Mehrfamilienhäuser liegen oberhalb der Kantonsstrasse, sie werden über eine Erschliessungsstrasse erreicht. Eine Lärmschutzwand ist möglich entweder auf der Böschungskante oberhalb der Erschliessungsstrasse oder dann zwischen der Erschliessungs- und der Kantonsstrasse. Im Rahmen des akustischen Projekts ist die Wirtschaftlichkeit der Wand zu prüfen. Die bestehenden Bäume sollten ins Pro jekt miteinbezogen werden.

5 Seite 4 Bestehende Lärmschutzwände An folgenden Standorten bestehen bereits heute Lärmschutzwände: Die Mehrfamilienhäuser I-lolenbachstrasse 3-31 sind durch den bestehenden Lärm schutzdamm geschützt. Dessen Wirkung sollte geprüft werden. Verlängern/Erhöhen könnte zusätzlichen Schutz bieten (Standort 6). Die neueren Mehrfamilienhäuser Dällikerstrasse werden durch den beste henden Lärmschutzdamm abgeschirmt (Standort 7). Die Einfamilienhäuser Hönggerstrasse sind teilweise durch eine bestehen de Lärmschutzwand geschützt (LSW bei Nr. 291). Durch bergseitiges Verlängern könnte das tieferliegende Gebäude Nr. 301 ebenfalls geschützt werden, die Wir kung ist allerdings gering (<5 dba), und ergibt einen schlechten Kosten-Nutzen- Faktor (Standort 13). Die neuen Mehrfamilienhäuser Langfurrenstrasse 1A-3B sind durch einen Lärm schutzdamm von der Strasse abgeschirmt (Standort 19). Die neuen Einfamilienhäuser Brünigstrasse 4B-24B und Grundstrasse sind durch bestehende Lärmschutzdämme und wände geschützt (Standort 27). Die Reihen-Einfamilienhäuser Bachtobelstrasse 30-38, 46-62, sind teilwei se bereits durch einen Damm von derstrasse abgeschirmt. Vorgängig zum akusti schen Projekt ist die Sanierungspflichtzu prüfen (Neubauten ). Allenfalls sind dann die Lärmbelastungen bzw. die Wirkung des Dammes zu prüfen (Standort 32). Die Mehrfamilienhäuser Bachtobelstrasse 5-21 und sind durch einen etwa 3-4m hohen Lärmschutzdamm von der Strasse abgeschirmt. Lärmbelastungen und Rückerstattungsanspruch sollten geprüft werden (Standort 33). Die Mehrfamilienhäuser Rebrainstrasse 55, 57 sind durch einen bestehenden Damm mit aufgesetzter Lärmschutzwand geschützt (Standort 35). Weitergehende Massnahmen Mit dem Ersatz des bestehenden Fahrbahnbelages durch einen lärmarmen Belag könnten die Lärmemissionen auf dem gesamten Strassennetz gesenkt werden. Fazit In der Gemeinde Regensdorf wird für 9 Abschnitte entlang der Affoltern-, Höngger-, Weininger-, Neuen Dälliker-, Neuen Wehntaler-, Wehntaler- sowie der Buchserst rasse eine Untersuchung von Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg in einem akustischen Projekt empfohlen.

6 Seite 5 Bei allen anderen Abschnitten oder bei einzelnen Gebäuden verhindern eines oder mehrere Kriterien die Realisierung einer baulichen Lärmschutzmassnahme. Stellungnahme des Gemeinderates Beim Standort Nr. 24 (Ostring) sind gemäss Lärmschutzfachstelle keine weiteren Massnahmen möglich, da der Lärmschutz realisiert sei. Diese Auffassung wird vom Gemeinderat nicht vertreten. Es wäre möglich und wirk sam, eine Uberdeckung vorzusehen. Der Lärmschutz ist lediglich einseitig realisiert und könnte mit einer Überdeckung umfassend erfolgen. Folglich sind entsprechend aktualisierte Lärmmessungen vorzunehmen. Aufgrund der städtebaulichen Ge samtbetrachtungen, welche in diesem Gebiet zurzeit laufen, wird der Kanton er sucht, diese Lärmmessungen prioritär anzugehen. Gemäss Plan Nr sind im Ausschlussgebiet im Bereich Affoltern-, der Dorfsowie der Rümlangerstrasse keine Lärmschutzmassnahmen denkbar, weil die dich te Bebauung, die Lage der Liegenschaften und die Nutzung bauliche Lärmschutz massnahmen unmöglich machen. Entlang dieser Strassenachsen sind die Alarmwerte bei zahlreichen Liegenschaften bis 5dB überschriften. Folglich sind dort Ersatzmassnahmen in Form von Schall schutzwänden erforderlich. Diese Tätsäche steht im Widerspruch zur Deflnitioj1~ dass im Aussbhlussgebiet kei ne Lärmschutzmassnahmen denkbar sind. Der Einbau von Schallschutzwänden ist aus Sicht des Gemeinderates ebenfalls eine Lärmschutzmassnahme. Folglich wird erwartet, dass der Kanton im Ausschlussgebiet den Einbau von Schallschutzwän den vorsieht und demzufolge sicherstellt, dass diese Ersatzmassnahmen im Sinne einer Verbesserung der betroffenen Gebäude auch erfolgen. Gemäss Plan Nr sind beim Ostring 42, 56 und an der Affolternstrasse Lärmschutzwände möglich. Aus städtebaulichen Gründen vertritt der Gemein derat die Auffassung, dass eine Lärmschutzwand an diesen Orten eine negative Wirkung hätte, weshalb eine Lösung über Schallschutzfenster zu suchen ist. Der Gemeinderat beschliesst: 1. Den von der Fachstelle Lärmschutz vorgeschlagenen Standorten mit und ohne Massnahmen wird grundsätzlich zugestimmt. Die in den Erwägungen aufgeführ ten Punkte der gemeinderätlichen Stellungnahme gelten als integrierender Be standteil dieser Zustimmung.

7 Seite 6 2. Mitteilung an: - Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Fachstelle Lärmschutz, Gian-Reto Fasciati, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich - Bauabteilung, LBA - Werkabteilung, LWA GEMEINDERAT REGENSDORF Präsiden Schreiber Versandt:

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