ZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN

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1 Beilage 1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 197 Schwerzenbach Sanierungsregion : Mittleres Glatttal, GLM-3 Strasse : Bahnhofstrasse, bei Unterführung Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwand Abschnitt 5 ZUR REALISIERUNG VORGESCHLAGEN LSW Abschnitt 5 Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt 31. Oktober 2014

2 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite II Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Einleitung Vorstudie Abschnitt Abschnittsbeschreibung Abschnitt Lärmbelastung für den Zustand 2031 ohne Massnahmen 3 2 Projekt Lärmschutzwand Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen Typischer Schnitt Kostenvoranschlag Wirtschaftlichkeitsprüfung Gesamtbeurteilung 9 3 Ausführung Besitzverhältnisse und Unterhalt Gestaltung und Schallabsorption Information und Mitwirkung der Betroffenen 10 4 Erleichterungsanträge und Beiträge an Schallschutzfenster Erleichterungsanträge Kostenschätzung Schallschutzmassnahmen am Gebäude 12 Anhang 1 Untersuchung Wirtschaftliche Tragbarkeit (WTI), Neuanlage LSW

3 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 1 von 12 1 Grundlagen und Einleitung 1.1 Vorstudie Abschnitt 5 In der Voruntersuchung der Firma ewp AG, Effretikon, vom , wurden Lärmschutzmassnahmen für die Wohnzone längs der Bahnhofstrasse (Höhe Unterführung) als "bedingt möglich" eingestuft. Abb 1 Auszug aus Beurteilungsplan "Machbarkeit von baulichen Massnahmen", Schwerzenbach, Abschnitt 5 Legende: Machbarkeit Lärmschutzwände und -wälle

4 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 2 von Abschnittsbeschreibung Abschnitt 5 Im Projektperimeter des Abschnitts 5 (Bahnhofstrasse) befinden sich ein Mehrfamilienhaus (MFH, zweistöckig) und sechs Einfamilienhäuser. Ein EFH und das MFH befinden sich etwa auf gleichem Niveau wie die Strasse. Bedingt durch die Unterführung befinden sich die anderen EFH auf höherem Niveau als die Strasse. Es bestehen keine Bauelemente (Hydranten, Durchgänge, Bushaltestelle, etc.), welche bei der Planung einer Lärmschutzwand (LSW) berücksichtigt werden müssen. Im untersuchten Abschnitt der Bahnhofstrasse beträgt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Abb 2 Situation Abschnitt 5, Bahnhofstrasse Schwerzenbach

5 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 3 von Lärmbelastung für den Zustand 2031 ohne Massnahmen Die Lärmbelastungen aus dem Lärmbelastungskataster (LBK) des Kantons Zürich für den Sanierungszustand 2031 ohne Massnahmen wurden überprüft und falls nötig aufgrund der örtlichen Ausbreitungssituation angepasst. Für die Beurteilung anhand der Belastungsgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung wurden die Immissionen am lärmexponiertesten Fenster eines lärmempfindlich genutzten Raumes ermittelt (Lärmberechnungsprogramm CadnaA Version ). Somit können bei einigen Objekten Abweichungen gegenüber dem LBK entstehen. Massgebend sind die nachfolgend ausgewiesenen Immissionswerte. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) tritt bei 7 Gebäuden auf. Abb 3 Schwerzenbach, Abschnitt 5, untersuchte Wohnzone mit Immissionspunkten. (gelbe Fläche: ES II). Rot markiert sind Gebäude mit IGW-Überschreitungen im Referenzzustand Legende: ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV ES II gelb, ES III rot Gebäude Gebäude mit IGW-Überschreitung Bestehende Stützmauern Abschnitt 5 Empfangspunkt Nummer (EP) FALS-ID (Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz)

6 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 4 von 12 Tab 1 Lärmbelastung und Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ohne Lärmschutzmassnahmen für den Sanierungshorizont FALS- ID Beurteilungspegel (Lr) ohne Massnahmen Objektadresse ES EP Stockwerk Immissionsgrenzwert Grenzwertüberschreitung Tag Tag Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Gferchstrasse 11 II 19 EG OG EG OG Gferchstrasse 9b II 14 EG OG OG OG Gferchstrasse 9a II 15 EG OG OG OG Gferchstrasse 7 II 10 EG OG EG EG OG Gferchstrasse 5 II 15 EG OG EG EG Gferchstrasse 3 II 11 EG OG EG OG EG OG Gferchstrasse 1 II 14 EG EG EG OG EG OG Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2031) ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV : Alarmwert - 5 db(a) überschritten EP: Empfangspunkt : Immissionsgrenzwert überschritten

7 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 5 von 12 2 Projekt Lärmschutzwand 2.1 Situation und Angaben zu den untersuchten Massnahmen Es wurde die Machbarkeit einer Lärmschutzwand zwischen den Parzellen der Liegenschaften Gferchstrasse 1-11 und der Bahnhofstrasse in mehreren Varianten (Höhe und Ausdehnung) geprüft. Der Optimierungsprozess für die Dimensionierung der Lärmschutzwand erfolgte unter Berücksichtigung der erzielbaren akustischen Wirkung, der Einpassung in die Umgebung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Der Optimierungsprozess hat ergeben, dass eine LSW mit drei verschiedenen Segmenten sinnvoll ist. Segment 1 ist hierbei in einer Länge von 96 m und einer Höhe von 2.5 m auf der bestehenden Stützmauer montiert. Segment 2 mit einer Länge von 42.5 m und Höhen von 2.5 m bis 3.0 m wird auf dem Boden parallel zur Bahnhofstrasse mit 1 m Abstand zum Strassenrand aufgestellt. Das Segment 3 mit einer Länge von 25.2 m und einer Höhe von 2.5 m wird mit 1m Abstand zum bestehenden Gehweg auf dem Boden aufgestellt. In folgender Abb 4 ist die Situation zu sehen. Abb 4 Schwerzenbach, Abschnitt 5, vorgeschlagene LSW (Höhe = ca m, Länge = 164 m, Fläche = 420 m 2 ) bestehende Stützmauer Segment 1; Länge 96 m; Höhe 2.5 m, Fläche 240 m 2 auf bestehender Stützmauer Segment 2; Länge 42.5 m; Höhe 2.50 bis 3.0 m; Fläche 117 m Segment 3; Länge 25.2 m; Höhe 2.5 m; Fläche 63 m Legende: ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV ES II gelb schraffiert ES III rot schraffiert 18 Empfangspunkt Nummer (EP) Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz (FALS ID) Untersuchte Lärmschutzwand Die Segmente 1 und 2 allein sind nicht wirtschaftlich. Auch dann nicht, wenn die Wand auf 3.0 m 3.5 m erhöht wird. Erst die Hinzunahme des Segmentes 3 verbessert die Wirtschaftlichkeit. Mögliche Reflexionen auf die gegenüberliegenden Häuser führen bei den lärmempfindlichen Räumen zu einer Erhöhung der Lärmimmissionen um bis zu 1 db(a), da diese Gebäude bzw. deren lärmempfindlichen Räume erhöht liegen. Aus diesem Grund ist die Wand schallabsorbierend (bewerteter Schallabsorptionsgrad α w 0.6) auszuführen.

8 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 6 von Lärmberechnungen und Wirkung der Massnahmen In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel Lr ohne und mit der projektierten LSW einander gegenüber gestellt sowie die Schutzwirkung der Wand aufgezeigt: Tab 2 Beurteilungspegel bei ausgewählten Empfangspunkten ohne und mit projektierter LSW, sowie Schutzwirkung der LSW. FALS- ID Objektadresse ES EP Stockwerk Lr ohne Massnahme Lr mit Massnahme Schutz- Tag Nacht Tag Nacht wirkung db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Gferchstrasse 11 II 19 EG OG EG OG Gferchstrasse 9b II 14 EG OG OG OG Gferchstrasse 9a II 15 EG OG OG OG Gferchstrasse 7 II 10 EG OG EG EG OG Gferchstrasse 5 II 15 EG OG EG EG Gferchstrasse 3 II 11 EG OG EG OG EG OG Gferchstrasse 1 II 14 EG EG EG OG EG OG Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Schutzwirkung: gerundete Durchschnittswerte Tag/Nacht ES: Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LSV : Alarmwert-5 db(a) überschritten EP: Empfangspunkt : Immissionsgrenzwert überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2031) Die Lärmschutzwand weist gesamthaft betrachtet eine genügende akustische Wirkung auf. Im EG wird eine akustische Minderung von 3 db(a) bis 12 db(a) und im 1. OG von 3 db(a) bis 11 db(a) erzielt.

9 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 7 von 12 An sechs von den sieben Gebäuden erreicht oder übersteigt die Pegelreduktion die als Minimum geforderte Wirkung von 5 db(a). Lediglich am Gebäude Gferchstrasse 11 liegt die Wirkung im EG mit 4 db(a) unter den geforderten 5 db(a). Tab 3 Schutzziel-Erreichung, Abschnitt 5, Bahnhofstrasse Schwerzenbach Lärmsituation Zustand 2031 ohne LSM mit LSM Anzahl Gebäude > IGW (Immissionsgrenzwert) 7 2 davon AW (Alarmwert) 0 0 Anzahl Personen > IGW 28 5 davon AW 0 0 Legende: LSM: Lärmschutzmassnahme Das Schutzziel wird nur teilweise erreicht, da noch ca. 18% der Bewohnerinnen und Bewohner von einer IGW-Überschreitung betroffen bleiben. Bei verbleibenden Überschreitungen der IGW werden Erleichterungen beantragt (siehe Kapitel 4). 2.3 Typischer Schnitt Abb 5 Querschnitt Lärmschutzwand Abschnitt 5, Bahnhofstrasse Die Sichtlinie zwischen Lärmquelle und 1.OG wird durch die Wand knapp unterbrochen. Das EG kann ganz und das 1.OG teilweise durch die Wand geschützt werden.

10 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 8 von Kostenvoranschlag Gemäss Vorgaben der Fachstelle Lärmschutz (Tiefbauamt des Kantons Zürich) wird ein Standardpreis von Fr./m 2 Lärmschutzwand eingesetzt: Lärmschutzwand Segment 1 (Länge: 96 m, Höhe: 2.5 m, Fläche: 240 m 2 ) Investition für Lärmschutzwand: Lärmschutzwand Segment 2 (Länge: 42.5 m, Höhe: m, Fläche: 117 m 2 ) Investition für Lärmschutzwand: Lärmschutzwand Segment 3 (Länge: 25.2 m, Höhe: 2.5 m, Fläche: 63 m 2 ) Investition für Lärmschutzwand: Total Investition Fr. 432'000.- Fr. 210'600.- Fr. 113'400.- Fr. 756' Wirtschaftlichkeitsprüfung Bei Investitionskosten für eine Lärmschutzmassnahme von über Fr. wird die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der projektierten LSW mittels Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit (WTI) gemäss Leitfaden Strassenlärm (BAFU / ASTRA 2006) durchgeführt. Das WTI-Modell basiert darauf, dass eine bauliche Lärmschutzmassnahme einerseits in Bezug auf die Einhaltung der Grenzwerte (Effektivität) und andererseits in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Effizienz) beurteilt wird. Der aus Effektivität und Effizienz errechnete WTI wird in einem Diagramm dargestellt. Für die Ermittlung des WTI wurden nur Gebäude berücksichtigt, die im Zustand ohne Massnahmen eine Lärmbelastung von mindesten IGW-5 db(a) aufweisen und in mindestens einem Geschoss durch die LSW eine Mindestwirkung von 1 db(a) erreicht wird. Die lärmbelasteten Wohnflächen wurden pro Empfangspunkt abgeschätzt. Die Mietkosten wurden gemäss Angaben FALS mit 230.-/m2 berücksichtigt. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist gegeben, wenn der WTI grösser als 1 ist. Der WTI der untersuchten Lärmschutzmassnahme wird mit einem Wert von 1.4 berechnet (siehe Anhang 1). Mit einem WTI von 1.4 ist die Wirtschaftliche Tragbarkeit als genügend einzustufen. Die LSW ist somit wirtschaftlich tragbar. Die genaue Auflistung der Lärmbelastung und der Resultate sind im Anhang 1 zu finden.

11 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 9 von Gesamtbeurteilung In der Gesamtbeurteilung werden neben den akustischen und wirtschaftlichen Kriterien weitere technische und qualitative Aspekte mit einbezogen. Das Vorgehen bei der Beurteilung in Anlehnung an den Leitfaden Strassenlärm ist im Bericht Lärmschutzwände, allgemeiner Teil detailliert beschrieben. Tab 4 Gesamtbeurteilung der Lärmschutzmassnahme Kriterium Akustische Wirkung Schutzziel-Erreichung Akzeptanz Wirtschaftlichkeit, Kostenwirksamkeit Beurteilung Die untersuchten Massnahmen erreichen eine gute Wirkung. An den untersuchten Gebäuden wird bis auf ein Gebäude eine minimale Wirkung von >= 5 db(a) erreicht. Das Schutzziel wird nur teilweise erreicht, da die LSW aus Ortsbildgründen nicht höher als 2.5 m erstellt werden soll. Gemäss Rückmeldungen der Eigentümerschaft und der Gemeinde Der berechnete WTI beträgt 1.4. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fällt genügend aus. Verkehrssicherheit Technische Machbarkeit Erschliessung, Platzverhältnisse Ortsbild, Heimat- und Denkmalschutz Landschaftseingriff Ökologie, Natur Wohnqualität, Wohnhygiene Zusatznutzen Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit werden eingehalten. Es werden keine Einmündungen von Erschliessungsstrassen behindert. Es ist zu überprüfen, ob die Stützmauer den Anforderungen einer LSW Montage genügt. Im Boden liegende Leitungen (Abwasser, Elektr.) kreuzen den Verlauf der LSW. Es ist zu prüfen, ob spezielle bauliche Massnahmen notwendig sind. Es sind keine Zufahrten oder Zugänge betroffen. Es ist genügend Platz vorhanden. Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten Gemäss Untersuchungen des Landschaftsarchitekten Bereits heute bestehen optische Abschirmungen in Form von Hecken bzw. Bewuchs sowie Brennholzstapel bzw. Kleinbauten in ca. der Höhe der geplanten LSW. Damit ändert sich die Wohnqualität resp. die Aussicht der Bewohner gegenüber heute nur geringfügig. Schutz des Aussenraumes Die Gesamtbeurteilung aller Kriterien fällt positiv aus. Die Massnahme wird zur Realisierung vorgeschlagen.

12 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 10 von 12 3 Ausführung 3.1 Besitzverhältnisse und Unterhalt Die Lärmschutzwand wird im vorliegenden Fall auf öffentlichem Grund errichtet (Parzelle 2033). Das Tiefbauamt finanziert den Bau, den baulichen Unterhalt und den Bestand der Lärmschutzmassnahme. 3.2 Gestaltung und Schallabsorption Die LSW wird im Bereich der Unterführung (Segment 1) auf die bestehende Stützmauer gebaut. Im Segment 2 verläuft sie parallel zur Bahnhofstrasse und im Segment 3 entlang des Gehweges in Richtung Grabenstrasse. Bei den Kandelabern ist eine geeignete konstruktive Lösung zu wählen, damit keine akustische Lücke entsteht. Können die Kandelaber nicht hinter der LSW angeordnet werden, könnte die LSW um die Kandelaber herum erstellt werden. Die bestehenden Stützmauern bei der Unterführung sind bereits mit Lochblechkassetten lärmabsorbierend verkleidet. Die Oberfläche der LSW Seite Bahnhofstrasse muss ebenfalls lärmabsorbierend ausgebildet werden (bewerteter Schallabsorptionsgrad α w 0.6), da allfällige Reflexionen auf die gegenüberliegende Strassenseite zu einer Erhöhung der Lärmbelastung an den Fenstern vor lärmempfindlichen Räumen um bis zu 1 db(a) führen (siehe auch Kap. 2.1). Im Bereich der Unterführung beträgt die Gesamthöhe von Stützmauer und Lärmschutzwand über 5 m. Zur optischen Reduktion der Höhe ist ein Materialwechsel der Oberflächen von der Verkleidung der Stützmauer zur aufgesetzten Lärmschutzwand denkbar. Für die vorliegende Lärmschutzmassnahme wurde in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten und der Abteilung Projektieren und Realisieren (P+R) ein Gestaltungsvorschlag mit Skizzen und Plänen erarbeitet. Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind in einer separaten Beilage zum akustischen Projekt enthalten. 3.3 Information und Mitwirkung der Betroffenen Im Rahmen der Begehrensäusserung ( 12 Strassengesetz) wurde der Gemeinde und den betroffenen Fachstellen des Kantons das akustische Projekt und der Gestaltungsvorschlag zur Stellungnahme unterbreitet. Die betroffene Hauseigentümerschaft wird vor der Mitwirkung der Bevölkerung ( 13 Strassengesetz) über das Projekt informiert.

13 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 11 von 12 4 Erleichterungsanträge und Beiträge an Schallschutzfenster 4.1 Erleichterungsanträge Trotz der vorgesehenen LSW verbleiben innerhalb des Untersuchungsperimeters bei zwei Objekten IGW- Überschreitungen. Der Strassenhalter beantragt gestützt auf Art. 14 LSV für Strassenabschnitte entlang dieser Liegenschaften Sanierungserleichterungen (die Objekte sind aus der Situation in Abb 6 unten ersichtlich): Tab 5 Antrag auf Erleichterungen entlang der Gebäude, die trotz LSW IGW-Überschreitungen aufweisen. FALS-ID Objektadresse Nutzung ES Beurteilungspegel Lr Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Gferchstrasse 5 W II Gferchstrasse 3 W II Legende: FALS-ID: Identifikationsschlüssel Fachstelle Lärmschutz Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont (2031) W: Wohnnutzung : Immissionsgrenzwert überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe Abb 6 Abschnitt 5: Gebäude mit IGW-Überschreitungen (rot markiert) Begründung der beantragten Erleichterungen zu Abschnitt 5 Gferchstrasse 3 und 5 (FALS-ID 43529, 43516, 43502): Mit der projektierten LSW (Länge = 164 m; Höhe = m; Fläche = 420 m 2 ) kann das Erdgeschoss vollständig unter den IGW geschützt werden, das 1. Obergeschoss jedoch nur teilweise. Eine Erhöhung der LSW zum Schutz des 1. Obergeschosses ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Ortsbildschutzes abzulehnen.

14 Lärmsanierung Staatsstrassen Region GLM-3, Gemeinde Schwerzenbach, LSW Abschnitt 5 zur Realisierung vorgeschlagen Seite 12 von Kostenschätzung Schallschutzmassnahmen am Gebäude Gemäss Kostenschätzung ist für das vorliegende Lärmschutzwandprojekt mit folgenden Aufwendungen für Schallschutzmassnahmen am Gebäude zu rechnen: Tab 6 Kostenschätzung Schallschutzfenster Abschnitt 5 Beitragskategorie Anzahl Gebäude [Stk.] Kosten Pflichtanteil [Fr.] Kosten freiwilliger Anteil [Fr.] AW-Gebäude Total [Fr.] IGW-Gebäude Gesamtkosten Beitragsteil Gesamtkosten Schallschutzfenster Hinweis: Einer der drei Eigentümer der IGW-Gebäude verzichtet auf die freiwillige Sanierung. Legende: AW-Gebäude: IGW-Gebäude: Gebäude mit Überschreitungen der Alarmwerte Gebäude mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, nicht aber der Alarmwerte Zürich, 31. Oktober 2014 Diana Wendt (Projektverantwortliche) Alexander Müller (Teamleiter)

15 Anhang 1 Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (bestehende Anlage) 1. Angaben zum Projekt Projektbezeichnung: Ort / Lage: Massnahmen: Lärmsanierung Staatsstrassen Region Mittleres Glattal GLM-3 Schwerzenbach, Bahnhofstrasse bei Unterführung LSW Gferch (Höhe: m, Länge: 164 m, Fläche 420 m² ) Bemerkungen: 2. Lärmbelastungen Objekt Nr. Pkt. Nr. Etage ES WE Parz. GF lärm Lr ohne Massnahme Lr mit Massnahme Wirkung Tag Nacht Tag Nacht II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II Seite 1 von 3

16 Anhang 1 Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (bestehende Anlage) 3. Kosten der Lärmschutzmassnahmen Investitionskosten Beschrieb der Kostenpositionen Lärmschutzwand Investitionskosten Total [CHF] Jahreskosten Kapitalzins [%] Lebensdauer [Jahre] Betrieb und Unterhalt [%] Kapitalkosten [CHF] Abschreibungskosten [CHF] Kosten Betrieb + Unterhalt [CHF] Jahreskosten [CHF] 756' '680 15'891 7'560 46' Summe 756'000 22'680 15'891 7'560 46'131 Summe Belagstyp Gesamt Referenzbelag Lärmbezogenen Mehrkosten (Differenz zum Referenzbelag) Belagskosten Investitionskosten [CHF/m 2 ] Total [CHF] Kapitalzins [%] Lebensdauer [Jahre] Betrieb und Unterhalt [%] Kapitalkosten [CHF] Abschreibungskosten [CHF] Kosten Betrieb + Unterhalt [CHF] Jahreskosten [CHF] Differenz Lärmbezogenen Mehrkosten (Differenz zum Referenzbelag) TOTAL Investitionskosten 756'000 TOTAL Jahreskosten 46'131 Seite 2 von 3

17 Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (bestehende Anlage) Bericht Anhang 1 Angaben zum Projekt Projektbezeichnung: Ort / Lage: Massnahmen: Lärmsanierung Staatsstrassen Region Mittleres Glattal GLM-3 Schwerzenbach, Bahnhofstrasse bei Unterführung LSW Gferch (Höhe: m, Länge: 164 m, Fläche 420 m² ) Bemerkungen: Wirkung der Lärmschutzmassnahmen Objekt Nr. Wirkung der Lärmschutzmassnahmen in dba* Anzahl Personen mit IGW-Überscheitung max. IGW-Ü in dba > 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG EG ohne Massnahme mit Massnahme mit Massnahme *) Es wird jeweils die Wirkung am exponiertesten Punkt im entsprechenden Stockwerk und Gebäude ausgewiesen. Gibt es mehr als 4 Obergeschosse wird in der Spalte "> 4.OG" die Wirkung des exponiertesten Punktes ab dem 4. OG ausgegeben. Lärmsituation Anzahl Gebäude > IGW davon Anzahl Gebäude AW erreicht Anzahl Personen > IGW davon Anzahl Personen AW erreicht Vor der Sanierung Nach der Sanierung Kosten der Lärmschutzmassnahmen Beschrieb der Kostenpositionen Lärmschutzwand Investitionskosten [CHF] 756'000 Jahreskosten [CHF/a] 46'131 Summe kein Belagsersatz 756' '131 0 TOTAL Kosten 756'000 46'131 Wirtschaftliche Tragbarkeit der Lärmschutzmassnahmen akuteller Ausbaugrad Ausbaugrad mit Zusatznutzen 100 Schaden / Nutzen Entstandener Schaden durch Lärm im Effizienz Effektivtät Zustand ohne Massnahmen [CHF/a] 29'390 29'390 aktueller Ausbaug Zustand mit Massnahmen [CHF/a] 11'009 11'009 mit Maximum Ausbaugrad mit Z Nutzen der Massnahmen [CHF/a] 18'381 18'381 mit Maximum Anteil Nutzen von Objekten ohne IGW- Überschreitung in der Ausgangssituation 4% 4% Effektivität (%) 40 sehr gut gut genügend ungenügend schlecht Witrschaftliche Tragbarkeit Effektivität [%] Effizienz WTI Effizienz (Nutzen/Kosten) Seite 3 von 3

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