Lärmschutz Forchstrasse

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1 Tiefbauamt des Kantons Zürich Fachstelle Lärmschutz Lärmschutz Forchstrasse Gemeinde Küsnacht Abschnitt Forch Akustisches Ausführungsprojekt Hauptbericht Zürich, 4. Oktober 2007

2 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich i Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1 2 Grundlagen Unterlagen Grenzwerte und Sanierungspflicht Emissionen 3 3 Methodik Schritt 1: Lärmbelastungskataster Schritt 2: Variantenvergleich Schritt 3: Akustisches Ausführungsprojekt 4 4 Lärmermittlung Abgrenzung der Untersuchungsgebiete Randbedingungen und Schnittstellenprojekte Allgemeine Grundsätze Gebiet Neue Forch West Gebiet Chalberweid Gebiet Alte Forchstrasse Ost Gebiet Chaltenstein Modellbildung Immissionen 6 5 Beurteilung Immissionen Kosten/Nutzen-Vergleich 7 6 Sanierungsmassnahmen Gestaltung Beschrieb Gebiet Neue Forch West Gebiet Chalberweid Gebiet Alte Forchstrasse Ost Gebiet Chaltenstein 9 7 Fazit und Erleichterungen 9 Verteiler: Gemeinde Küsnacht, Bauamt Tiefbauamt des Kantons Zürich, Fachstelle Lärmschutz Rutishauser Ingenieurbüro für Bau, Umwelt und Verkehr GmbH Mitglied SIA/USIC Drahtzugstrasse 18, CH Zürich Tel , Fax / rutishauser@ruing.ch,

3 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich 1 1 Einleitung Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Lärmschutzverordnung (LSV) saniert der Kanton Zürich die Forchstrassen-Autobahn von der Stadtgrenze Zürich bis Betzholz- Hinwil. Zu diesem Zweck wurde die Forchstrasse in gemeindeweise Teilabschnitte unterteilt. Für jede Gemeinde wurde ein zusammenhängendes Sanierungsprojekt erarbeitet. Die Projektierung erfolgte in drei Schritten. Schritt 1 Erarbeitung des Lärmbelastungs-Katasters vom Mai 2003 (Basis Verkehrsuntersuchungen Büro Pitzinger mit Zeithorizont 2025) Schritt 2 Ausarbeitung von Lärmschutzvarianten, Präsentation und Diskussion mit Gemeindebehörde und einzelnen Grundeigentümern Schritt 3 Ausarbeitung des akustischen Projekts Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem Abschnitt der Forchautobahn zwischen den Gemeindegrenzen Küsnacht/Zumikon und Küsnacht/Maur (s. Situationsplan in Beilage 1). Die technischen Details sind im Technischen Bericht (vgl. Kapitel 2.1) erläutert. 2 Grundlagen 2.1 Unterlagen Lärmschutzverordnung (LSV) vom (Stand am 05. Okt. 2004) Baudirektion Kanton Zürich, "Technische Richtlinien für den Vollzug von Schallschutzmassnahmen an Gebäuden", Weisung W-147 des Kantonsingenieurs vom 1. Jan Zonenplan der Gemeinde Küsnacht Verkehrszahlen gemäss: Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz FALS, "Lärmsanierungsprojekt Forchstrasse: Lärmrelevante Verkehrs-Belastbarkeit der bestehenden Forchstrasse", P. Pitzinger, 19. Dez Lärmbelastungskataster: Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, "Lärmbelastungen Forchstrasse, Gemeinde Küsnacht", Rutishauser Ingenieurbüro GmbH, 13. Mai 2003 Schriftenreihe Umwelt Nr. 301, "Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen", Bern, 1998 und Ergänzungen

4 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich 2 Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, "Forchstrasse, Schallmessungen Forch und Egg", Rutishauser Ingenieurbüro GmbH, Zürich, 04. Feb Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, "Forchstrasse, Schallmessung Schönbüel", Rutishauser Ingenieurbüro GmbH, 26. Juni 2003 Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, Forchstrasse, Schallmessung Niederesslingen, Rutishauser Ingenieurbüro GmbH, 12. Juni 2006 Baudirektion Kanton Zürich, Fachstelle Lärmschutz, "Lärmschutz Forchstrasse, Gemeinde Küsnacht, Abschnitt Forch, Akustisches Ausführungsprojekt, Technischer Bericht", Rutishauser Ingenieurbüro GmbH, Zürich, 4. Oktober 2007 Lärmberechnungs-Software Cadna V Grenzwerte und Sanierungspflicht Gemäss Art. 13 LSV müssen die Strassen soweit saniert werden: - als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist - dass die Immissionsgrenzwerte (IGW) nicht überschritten werden. Da die LSV 1985 veröffentlicht wurde, ist der Kanton für jene Gebäude sanierungspflichtig, die vor dem bewilligt wurden. Dies gilt auch für erschlossene, noch nicht überbaute Bauzonen und zwar in dem Moment, in dem ein Bauvorhaben mit lärmempfindlicher Nutzung zur Realisierung gelangt. Aus Beilage 4a, 5 und 6a sind die Empfindlichkeitsstufen gemäss aktueller Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Küsnacht ersichtlich. Die entsprechenden Immissionsgrenzwerte nach LSV sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Empfindlichkeits- Immissionsgrenzwerte (IGW) Alarmwerte (AW) stufe Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht ES II 60 dba 50 dba 70 dba 65 dba ES III 65 dba 55 dba 70 dba Für Räume in Betrieben gelten um 5 dba höhere Grenzwerte (Art. 42 LSV) 65 dba Tabelle 1 Massgebende Grenzwerte für Strassenverkehrslärm nach Anhang 3 LSV Kann mit baulichen Sanierungsmassnahmen der IGW nicht in allen Stockwerken eingehalten werden, wird für diese Liegenschaften der Einbau von Schallschutzfenstern bei Immissionspegeln über 65 dba tags bzw. 55 dba nachts abgeklärt (vgl. Weisung des Kantonsingenieurs: KI-Weisung W-147). Bei Gebäuden, bei denen keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg möglich sind und die Alarmwerte nicht überschritten sind, liegt aufgrund der aktuellen Praxis des Kantons Zürich kein Anspruch auf Schallschutzfenster vor.

5 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Emissionen Als Basis für die Berechnungen wurden folgende Verkehrszahlen verwendet: Forchautobahn A52 (inkl. Ein- und Ausfahrten) gemäss Untersuchung von Dr. P. Pitzinger vom 19. Dez. 2003; aufgrund einer Entwicklungsanalyse erfolgte für den Zustand 2025 ein Zuschlag von 30 % auf die heutige Verkehrsmenge (dies entspricht einer Pegelzunahme von + 1 dba). Angrenzende Staatsstrassen gemäss aktuellem Stand im Strassenlärm-Informationssystem ( der massgebliche zukünftige Verkehr wird gegenüber dem aktuellen Stand mit einem Verkehrszuschlag von 30 % berücksichtigt (+1 db). Für die Berücksichtigung des Strassenbelags wurde von einer konservativen Annahme ausgegangen, indem das Berechungsmodell aufgrund von Messungen an alten Belägen kalibriert wurde. Das Alterungsverhalten von Strassenbelägen ist somit in den Prognosewerten berücksichtigt. In der Zwischenzeit wurde der vorliegende Abschnitt der Forchstrasse belagstechnisch saniert: es wurde ein Splitmastix-Asphalt SMA 8 eingebaut. Die massgebenden Strassenabschnitte sind im Übersichtsplan unter Beilage 1 bezeichnet. In Beilage 2 sind die detaillierten Verkehrszahlen aufgelistet. 3 Methodik 3.1 Schritt 1: Lärmbelastungskataster Der Lärmbelastungskataster wurde 2003 erstellt und umfasst folgende Punkte: Verkehrsdaten: Autobahn gemäss Verkehrsbericht von Dr. P. Pitzinger vom Juli 2002 (Zeithorizont 2025) Staatsstrassen gemäss Lärmbelastungskataster LK 3, 1993 Grobermittlung und Darstellung der Lärmimmissionen pro Gebäude (1 Empfangsort pro Geschoss) Modellierung und Berechnung mit Cadna V3.2 Darstellung von Empfangspunkten mit IGW-Überschreitung Aufgrund der Resultate des Lärmbelastungskatasters werden die massgebenden Gebiete zur Untersuchung von Lärmsanierungsmassnahmen ausgeschieden.

6 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Schritt 2: Variantenvergleich Die Variantenstudien wurden 2005 und 2006 durchgeführt: Ausarbeitung von Lärmschutzmassnahmen und Besprechung mit Gemeinde (Berücksichtigung von Ortsbild- und Heimatschutz-Aspekten) Ermittlung und Berücksichtigung der landschaftsarchitektonischen Einflussparameter (Charakter der Forchstrasse / Ausprägung der angrenzenden Geländeformen / Bewuchs / Erscheinungsbild von Gebäuden, Siedlungsformen und Bauwerken) 3.3 Schritt 3: Akustisches Ausführungsprojekt Erarbeitung des akustischen Ausführungsprojekts gemäss vorliegendem Bericht: Begehung und fotografische Dokumentation von Gebäuden und Landschaft entlang der Forchstrasse detaillierte Aufnahme der Gebäudedaten und Erstellung der Gebäudeliste in Beilage Modellierung und Lärmberechnung mit dem 3D-Modell Cadna V3.5 Kosten-/Nutzen-Analyse anhand des hedonistischen Preisbildungsmodells Dimensionierung der baulichen Lärmschutzmassnahmen (Wände, Wälle) Vorschlag zur Gestaltung der Massnahmen technische Projektbearbeitung Erleichterungsanträge 4 Lärmermittlung 4.1 Abgrenzung der Untersuchungsgebiete Aufgrund der Lärmuntersuchungen und der Standortparameter (Gebäudegruppierung, Lärmausbreitungsverhältnisse) wurden in der Gemeinde Küsnacht vier Bereiche ausgeschieden (vgl. Beilage 1): Neue Forch West Chalberweid Alte Forchstrasse Ost Chaltenstein

7 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Randbedingungen und Schnittstellenprojekte Allgemeine Grundsätze Vorgeschlagene Lärmschutzmassnahmen werden im Rahmen der Detailprojektierung verfeinert und angepasst. Die Dimensionierung und Materialwahl für Lärmschutzwände erfolgt unter Berücksichtigung der landschafts- und ortsbildbezogenen Gegebenheiten Gebiet Neue Forch West Für das Gebiet Neue Forch West läuft momentan ein Quartier- und Gestaltungsplanverfahren (vgl. Situationsplan in Beilage 1). Integrierender Bestandteil davon ist die Ausarbeitung von Lärmschutzmassnahmen, die sowohl die Sanierungspflicht für die bestehenden Gebäude, als auch die Anforderungen an die zukünftige Überbauung abdecken. Für die Regelung der Kostenbeteiligung durch den Kanton wird im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan ein Kostenteiler erstellt. Aus diesem Grund werden die bestehenden Gebäude im Gebiet Neue Forch West im vorliegenden akustischen Sanierungsprojekt ausgeklammert Gebiet Chalberweid Zur Verhinderung von Reflexionen auf das Quartier- und Gestaltungsplangebiet Neue Forch West wäre eine Lärmschutzwand strassenseitig hochabsorbierend auszuführen Gebiet Alte Forchstrasse Ost Als Voraussetzung für die Erstellung einer Lärmschutzwand auf der hohen Stützmauer vor dem Gebäude Alte Forchstrasse 1wäre die Tragfähigkeit und der Zustand der bestehenden Mauer abzuklären (v.a. bezüglich Windlast und Montagefestigkeit). Unter Umständen müsste sie im Bereich der Trägerbefestigungen für die Lärmschutzwand verstärkt werden Gebiet Chaltenstein Im Falle einer Massnahmenplanung wäre dem Einfluss der Reflexionen infolge Stützmauern entlang der Forchautobahn und entlang der Forchbahn besonderes Augenmerk zu schenken.

8 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Modellbildung Die Strassenlärm-Quellen, das Gelände und die bestehenden Gebäude werden ins Lärmberechnungsprogramm Cadna eingegeben. Die Beurteilungsorte sind aus Beilage 4a, 5 und 6a ersichtlich. Pro Geschoss wird in der Regel ein Berechnungspunkt definiert. Die definitiven Lärmschutzmassnahmen werden anhand von Vergleichsanalysen und Variantenrechnungen dimensioniert und berechnet (vgl. Kapitel 6.2). 4.4 Immissionen Für die Forchstrasse sind aufgrund der Verkehrszahlen die Nachtwerte massgebend. In Kombination mit den Immissionen von angrenzenden Staatsstrassen und vor allem bei der Berechnung von Massnahmen können in Einzelfällen die Tagwerte massgebend werden. Die Resultate der Lärmberechnungen sind in der Gebäudetabelle unter Beilage für den heutigen Zustand (Z1) aufgeführt. Da aufgrund der Ausführungen unter Abschnitt 6.2 keine baulichen Massnahmen möglich sind, ergeben sich keine reduzierten Immissionspegel für den sanierten Zustand (Z2). Aus Gründen der Vollständigkeit werden in Beilage 4a und 6a die Ergebnisse der Untersuchungen von Lärmschutzvarianten für den Zustand Z2 jedoch trotzdem aufgeführt. Die Zuordnung zwischen den grafisch dargestellten Immissionswerten (Beilagen 4 bis 6) und der Gebäudetabelle in Beilage erfolgt über die EP-Nr. Bei Gebäuden mit IGW-Überschreitungen sind die Beurteilungspegel fett gedruckt. Zur Illustration der Lärmausbreitung sind in Beilage 7a-7b auch die Isofonenkurven für die untersuchten Gebiete in der Situation und in Querschnitten dargestellt. Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen sind mit einem roten Punkt bezeichnet. 5 Beurteilung 5.1 Immissionen Aus der Gebäudetabelle in Beilage wird deutlich, dass entlang des betrachteten Forchstrassenabschnitts in der Gemeinde Küsnacht verschiedentlich Immissionsgrenzwert-Überschreitungen zu verzeichnen sind. Trotz der Empfindlichkeitsstufe III sind aufgrund der kurzen Distanzen zur Autobahn auch bei den Gehöften in der Chalberweid die IGW überschritten. Die höchsten Belastungen für Wohngebäude sind beim Gebäude Alte Forchstrasse 1 zu verzeichnen (ca. 66/57 dba Tag/Nacht bei EP 3).

9 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich 7 Ob ein Gebäude Lärmschutzmassnahmen erhält oder nicht, ist abhängig von seiner Nutzung und der rechtlichen Situation bezüglich der LSV: Für Gebäude mit Baujahr (Baubewilligung) vor 1985 besteht für den Kanton die Sanierungspflicht. Dies geht aus der Gebäudetabelle in Beilage 3 hervor. Die Lärmsanierung bezweckt grundsätzlich die Lärmbelastung im offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen unter den Immissionsgrenzwert zu senken. 5.2 Kosten/Nutzen-Vergleich Gemäss Artikel 14 LSV sind Erleichterungen unter anderem möglich, wenn die Sanierungen unverhältnismässige Kosten verursachen. Ein anwendbarer Ansatz zur Quantifizierung der "wirtschaftlichen Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen" wird in der BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 (inkl. Ergänzung von 2006) beschrieben. Die geplanten Massnahmen werden deshalb anhand dieses Modells beurteilt und dimensioniert (vgl. Beilagen 4b und 6b). Als Resultat wird das Verhältnis zwischen der Effektivität und der Effizienz in einem Bewertungsdiagramm pro Gebiet dargestellt. Für Einzelgebäude wird ein pauschaler Ansatz mit Grenzkosten in Abhängigkeit von der Anzahl der geschützten Personen und der Massnahmenwirkung aufgeführt. Die Realisierungskosten werden dem technischen Bericht entnommen. 6 Sanierungsmassnahmen 6.1 Gestaltung Um eine möglichst hohe Akzeptanz und Bewilligungsfähigkeit des Sanierungsprojektes zu erzielen, wurde Gewicht auf eine situationsgerechte Einpassung der Lärmschutzmassnahmen ins bestehende Orts- und Strassenbild gelegt. Beim Forchstrassenabschnitt in der Gemeinde Küsnacht betrifft dies vor allem die Lärmschutzmassnahmen, die im Rahmen des Gestaltungsplans "Neue Forch West" geplant sind. Bebauung und Bewuchs: ländliche Prägung in Stadtnähe, lockere Besiedlung, einzelne Gehöfte und Einfamilienhäuser keine Gebäude mit mehr als 3 Vollgeschossen das freie Gebiet nördlich der Forchautobahn soll in den nächsten Jahren überbaut werden (Bauprojekt Ankenbühl ist genehmigt, Quartier- und Gestaltungsplan Neue Forch West ist in der Abschlussphase) bereits bestehende Lärmschutzmassnahmen im Gebiet Zumikon-Forch: Durisol-, Glas- und Alukassetten-Wände sowie Böschungen Strasse: Verbindungs-Schnellstrasse Zürich - Zürcher Oberland

10 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich 8 vorwiegend Hanglage: verschiedene Abschnitte bieten eine weite Aussicht über das Zürichsee-Gebiet bis zur Albiskette wochentags hauptsächlich Pendlerverkehr; am Wochenende fast ausschliesslich Freizeitverkehr verhältnismässig wenig Lastwagenverkehr Absichten für die Massnahmengestaltung: Haupttyp: Erdwälle, Glaswände, Alukassetten waagrechte Strukturierung (Längsrichtung) Oberkante der Massnahmen möglichst als gerade durchgehende Linien parallel zur Strasse 6.2 Beschrieb Gebiet Neue Forch West vgl. Lärmschutzplanung im Rahmen des Quartier- und Gestaltungsplanverfahrens Gebiet Chalberweid Zur Sanierung der IGW-Überschreitungen bei den Gebäuden Waidhof 7 und 11 wäre eine 1.4 m hohe Lärmschutzwand nötig. Neben der geplanten 5 m hohen Lärmschutzmassnahme entlang des Quartierplangebietes (vgl. Beilage 1) würde diese Wand landschaftlich nicht in Erscheinung treten. Mit der Methode zur Beurteilung von Einzelgebäuden wird allerdings eine ungenügende Wirtschaftlichkeit ausgewiesen (s. Beilage 4b). Trotz der guten Wirkung von bis zu 8 db wird diese Massnahme deshalb nicht realisiert Gebiet Alte Forchstrasse Ost Mit einem Wandaufsatz von 3 m Höhe auf die bestehende Stützmauer, die selber bereits ca. 5 m hoch ist, könnten die IGW-Überschreitungen in den untersten drei Geschossen eliminiert werden. Im obersten Geschoss bliebe die Überschreitung bestehen, da sich eine höhere Wand aus Gründen des Ortsbildschutzes und der Wirtschaftlichkeit nicht rechtfertigen lässt. Gemäss Beilage 6b ist die Wirtschaftlichkeit allerdings ungenügend und die lärmreduzierende Wirkung fällt bescheiden aus: ca. 5 db im 1. OG und 2.5 db im 2. OG. Das unterste Geschoss (Seite Forchautobahn) wird nicht lärmempfindlich genutzt. Zudem ergeben sich für den Bau einer Massnahme verschiedene Unbekannte (Stabilität und Tragfestigkeit der bestehenden Stützmauer). Auf die untersuchte Massnahme wird deshalb verzichtet.

11 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Gebiet Chaltenstein Es sind keine Immissionsgrenzwert-Überschreitungen zu verzeichnen. 7 Fazit und Erleichterungen Wegen der ungenügenden Wirtschaftlichkeit können im Gebiet Küsnacht-Forch, abgesehen vom Quartierplangebiet keine baulichen Lärmschutzmassnahmen zwischen Quelle und Empfänger realisiert werden. Für die folgenden drei Gebäude sind deshalb Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV zu beantragen: Strasse Kat. GV Bau- ES EP Stw Beurteilungspegel Schall- Hausnr. Nr. Nr. jahr Nr. Lr [db(a)] schutz- Tag Nacht fenster Waidhof vor III nein nein nein nein nein nein Waidhof vor III nein nein nein nein nein Alte Forch vor III nein strasse nein nein Tabelle 2 Gebäude mit Erleichterungsantrag sowie Angabe der Berechtigung zum Einbau von Schallschutzfenstern Da für diese Gebäude keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg realisiert werden können und die Alarmwerte nicht überschritten sind, liegt kein Anspruch auf Schallschutzfenster vor (vgl. Abschnitt 2.2).

12 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilagen Beilagen 1 Übersicht Untersuchungsgebiet Küsnacht-Forch 2 Verkehrszahlen 3 Gebäudetabelle 4 Gebiete Neue Forch West (1) und Chalberweid a Ausgangssituation Z1 und Situation Z2 mit Massnahmenvariante, Nacht b Gebiet Chalberweid, Wirtschaftlichkeit 5 Gebiet Neue Forch West (2) und Neue Forch Ost Ausgangssituation Z1, Nacht 6 Gebiete Alte Forchstrasse Ost und Chaltenstein a Ausgangssituation Z1 und Situation Z2 mit Massnahmenvariante, Nacht b Gebiet Alte Forchstrasse Ost, Wirtschaftlichkeit 7 Lärmausbreitung Tag, Küsnacht-Forch a Zustand Z1 und Z2, Isophonen in 2m über Boden b Querschnitte mit Massnahmenvarianten Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

13 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 1 Beilage 1: Übersicht Untersuchungsgebiet Küsnacht-Forch Quartier- und Gestaltungsplan- Gebiet Neue Forch West Alte Forchstrasse Ost km R01 S712a R02 km km Forchstrasse A52 Chaltenstein S712b Chalberweid Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

14 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 2 Beilage 2: Verkehrszahlen Neue Forchstrasse A52 Zeit- Fahrt- Kilometrierung Verkehr tags Verkehr nachts Emissionspegel [dba] horiz. richtung km Fz/h %LW km/h Fz/h %LW km/h Lr,e Tag Lr,e Nacht Z1/Z2 Hinwil Zürich Z1/Z2 Hinwil Zürich Z1/Z2 Hinwil Zürich Z1/Z2 Hinwil Zürich Rampen Zeit- Strasse Verkehr tags Verkehr nachts Emissionspegel [dba] horiz. Fz/h %LW km/h Fz/h %LW km/h Lr,e Tag Lr,e Nacht Z1/Z2 R01, Einfahrt R02, Ausfahrt Staatsstrassen Zeit- Strasse Verkehr tags Verkehr nachts Emissionspegel [dba] horiz. km von bis Fz/h %LW km/h Fz/h %LW km/h Lr,e Tag Lr,e Nacht Z1/Z2 Hohrütistrasse S712a S712b Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

15 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 3.1 Beilage 3: Gebäudetabelle Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

16 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 3.2 fett = Immissionsgrenzwert überschritten grün = wegen ungenügender Wirtschaftlichkeit wird auf bauliche Lärmschutzmassnahmen verzichtet Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

17 EP 2 1 G0 52 G1 52 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht Beilage 4a Beilage 4: Gebiete Neue Forch West (1) und Chalberweid a Ausgangssituation Z1 und Situation Z2 mit Massnahmenvariante, Nacht G2 53 EP G G G2 51 EP G G G ES II ES III EP Nr. 85 G Massn.wirkung Lr mit Massn. (Z2) Lr ohne Massn. (Z1) Geschoss Empf.pkt. LSW L = 170 m H = 1.4 m Immiss.pegel Lr in db(a) fett u. unterstrichen = IGW-Überschreitung grün = keine Realisierung Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

18 Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA Beilage 4b: Gebiet Chalberweid, Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode für Einzelobjekte gemäss BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 (inkl Ergänzung von 2006) Investitionskosten Lärmschutzwand: Fr. 285' (vgl. Technischer Bericht vom ) Grenzkosten: Invest.ansatz/Pers. Anz. Pers. Wirkung Grenzkosten db 75' Die Gegenüberstellung der Realisierungkosten für eine Lärmschutzwand mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeits-Grenzkosten zeigt, dass diese in keinem günstigen Verhältnis zueinander stehen. Gegenüber den Gebäuden in der Chalberweid wird deshalb keine Lärmschutzwand realisiert. Infolge der ungenügenden Wirtschaftlichkeit und Belastungen unter den Alarmwerten, werden keine Schallschutzfenster vorgesehen. Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 4b Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht

19 Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA Beilage 5: Gebiet Neue Forch West (2) und Neue Forch Ost Ausgangssituation Z1, Nacht EP G G G G EP G G G keine IGW-Überschreitungen (Untersuchung im Rahmen der Quartierplanung Neue Forch West) EP G G G G ES II ES III EP Nr. 85 G Geschoss Empf.pkt. Lr ohne Massn. (Z1) Lr mit Massn. (Z2) Massn.wirkung Immiss.pegel Lr in db(a) fett u. unterstrichen = IGW-Überschreitung Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 5 Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht

20 ES II ES III EP Nr. 85 G Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht Massn.wirkung Lr mit Massn. (Z2) Lr ohne Massn. (Z1) Geschoss Empf.pkt. Beilage 6a Beilage 6: Gebiete Alte Forchstrasse Ost und Chaltenstein a Ausgangssituation Z1 und Situation Z2 mit Massnahmenvariante, Nacht EP 45 G G G EP G G G G LSW L = 40 m H = 3.0 m EP G G G Immiss.pegel Lr in db(a) fett u. unterstrichen = IGW-Überschreitung grün = keine Realisierung Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

21 Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA Beilage 6b: Gebiet Alte Forchstrasse Ost, Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode für Einzelobjekte gemäss BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 301 (inkl Ergänzung von 2006) Investitionskosten Lärmschutzwand: Fr. 150' (vgl. Technischer Bericht vom ) Grenzkosten: Invest.ansatz/Pers. Anz. Pers. Wirkung Grenzkosten db 80' Die Gegenüberstellung der Realisierungkosten für eine Lärmschutzwand mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeits-Grenzkosten zeigt, dass diese in keinem günstigen Verhältnis zueinander stehen. Ausserdem ist die lärmreduzierende Wirkung der untersuchten Wand relativ bescheiden. Für das Gebäude Alte Forchstrasse 1 wird deshalb keine Lärmschutzwand realisiert. Infolge der ungenügenden Wirtschaftlichkeit und Belastungen unter den Alarmwerten, werden keine Schallschutzfenster vorgesehen. Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 6b Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht

22 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Lärmsanierung Forchstrasse, Akustisches Projekt Egg Nord, Hauptbericht 2 Beilage 7a Beilage 7: Lärmausbreitung Tag, Küsnacht-Forch Zustand Z1 und Z2, Isophonen in 2 m über Boden 1 Sanierung im Zusammenhang mit dem Quartierplan Neue Forch West > 0.0 db > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db > 85.0 db Schnittposition Gebäude mit IGW- Überschreitung Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

23 Fachstelle Lärmschutz Kanton Zürich Beilage 7b Beilage 7b: Querschnitte mit Massnahmenvarianten Chalberweid, Ausgangszustand Z1 Rtg. Hinwill Rtg. Zürich > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db > 75.0 db > 80.0 db Forchstrasse A52 Chalberweid, Auswirkungen mit Lärmschutzwand (LSW) LSW Forchstrasse A52 Alte Forchstrasse Ost, Ausgangszustand Z1 Rtg. Hinwill Rtg. Zürich Ausfahrt Einfahrt Forchstrasse A52 Alte Forchstrasse Ost, Auswirkungen mit Lärmschutzwand (LSW) Ausfahrt Einfahrt Forchstrasse A52 LSW Rutishauser Ing.büro GmbH, Zürich 5074_Hauptbericht-Küsnacht n.doc /CB/PA

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