1. Allgemeine Richtlinien zum Lohnsystem
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- Frauke Reuter
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1 1. Allgemeine Richtlinien zum Lohnsystem Alle Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich erhalten monatlich einen Lohn. Die Höhe des Lohnes richtet sich nach der Lohngruppe. Der Lohn setzt sich aus dem Grundlohn und den Lohnsteigerungsbeträgen zusammen. Wir haben 13 Lohngruppen. Der Grundlohn ist für alle Werkstätten gleich, da dieser vom Gesetzgeber bundesweit festgesetzt wurde, er beträgt derzeit 75,00. Der Lohnsteigerungsbetrag, auch leistungsangemessener Steigerungsbetrag genannt, ist individuell. Er wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Um zu entscheiden welche/r MitarbeiterIn welche Lohngruppe bekommt, werden folgende Punkte beurteilt: Die Leistungsfähigkeit Die Leistungsbereitschaft Die Sorgfalt bei der Arbeit und Die Qualität und die Menge der ausgeführten Arbeit Nachdem diese Punkte beurteilt worden sind, unterbreitet die Gruppenleitung der Betriebsleitung den Vorschlag. Arbeitsförderungsgeld Das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von monatlich 26,00 wird zusammen mit dem Leistungsentgelt gezahlt, sofern der Nettolohn von 325 nicht überschritten wird. Es handelt sich hierbei um eine Zuzahlungspauschale vom Bezirk. Zum Beispiel wenn man einen Nettolohn in Höhe von 305,00 hat, werden 20,00 Arbeitsförderungsgeld gezahlt. Urlaubsgeld Das Urlaubsgeld wird unabhängig von der Lohngruppe ausbezahlt, d. h. jeder Mitarbeiter, der im Januar des Jahres bereits in der Werkstatt gearbeitet hat, bekommt 30,00 zusätzlich zu seinem Lohn ausgezahlt. Das Urlaubsgeld wird mit dem Juni- Lohn ausbezahlt. Weihnachtsgeld Das Weihnachtsgeld wird auch unabhängig von der Lohngruppe ausbezahlt. Die Höhe des Weihnachtsgeldes beträgt 52,00, wer jedoch weniger als 6 Monate im Betrieb gearbeitet hat, der bekommt 26,00 zusätzlich zu seinem Lohn im November ausbezahlt. Die Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich bekommen kein Urlaubs und Weihnachtsgeld ausbezahlt, da sie keinen Lohn von dem Betrieb beziehen sondern ein Ausbildungsgeld vom zuständigen Leistungsträger bekommen. (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung) Layout 08/10 MC 1 Index : A
2 2. Die Lohnabrechnung Teil 1 Im 1. Teil der Lohnabrechnung sind folgende Angaben zu finden: 1. Name, Adresse, Personalnummer, Nummer der Gruppe 2. Abrechnungsmonat, Eintrittsdatum, Austrittsdatum 3. Bankkonto-/Verbindung auf welches der Lohn überwiesen wird 4. Daten, die für die Abrechnung der Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung 1 benötigt werden. 1 Behinderte MitarbeiterInnen sind von der Arbeitslosenversicherung befreit. Es werden deshalb keine Beiträge bezahlt. 5. Angaben, die für die Abrechnung der Lohnsteuer erforderlich sind, wie z. B. die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und die Religionszugehörigkeit. 6. Angaben bei Teilzeitbeschäftigung, Angabe der Wochenstunden, Anzahl der bezahlten Tage. Layout 08/10 MC 2 Index : A
3 2. Die Lohnabrechnung Teil 1 Im 1. Teil der Lohnabrechnung sind folgende Angaben zu finden: 2 Kostenstelle 1 3 Personal-Nummer Layout 08/10 MC 3 Index : A
4 2. Die Lohnabrechnung Teil 2 Im 2. Teil der Lohnabrechnung sind folgende Angaben zu finden: 1. Der Gesamtlohn setzt sich zusammen aus - Grundlohn, (derzeit 75,00 ) - Steigerungsbetrag und möglicherweise aus - dem Arbeitsförderungsgeld, falls der Gesamtlohn unter 325,00 liegt. Das Arbeitsförderungsgeld von höchstens 26,00 gibt es dann maximal bis dass ein Gesamtlohn in Höhe von 325,00 erreicht ist. 2. Der Krankenkassenbeitrag in Höhe von derzeit 14,90 % wird im Jahr 2010 aus einem angenommenen Bruttolohn, der sogenannten monatlichen Bezugsgröße, von derzeit 511,00 errechnet. Dieser Betrag setzt sich immer aus dem Gesamtbruttolohn und dem KV-Pseudobrutto zusammen. In der Musterabrechnung setzt sich dieser zusammen aus dem tatsächlichem Bruttolohn in Höhe von 269,90 und dem sogenannten KV-Pseudobrutto in Höhe von 241,10 511, Der Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von derzeit 19,90 % wird im Jahr 2010 aus einem angenommenen Bruttolohn, der sogenannten monatlichen Bezugsgröße, von derzeit 2.044,00 errechnet. Dieser Betrag setzt sich immer aus dem Gesamtbruttolohn und dem RV-Pseudobrutto zusammen. In der Musterabrechnung setzt sich dieser zusammen aus dem tatsächlichem Bruttolohn in Höhe von 269,90 und dem sogenannten RV-Pseudobrutto in Höhe von1.774, , Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung (0,25 %) beträgt insgesamt immer 1,27 und errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem KV-Pseudobrutto wie bei der Krankenversicherung. Diesen Pflegeversicherungszusatzbeitrag haben alle kinderlosen MitarbeiterInnen ab dem 23. Lebensjahr selbst zu zahlen und wird deshalb vom Bruttolohn abgezogen. 5. Wer im Wohnheim (auch betreutes Wohnen in den Außenwohngruppen) wohnt, hat sich an den Kosten zu beteiligen. Der einzubehaltende Betrag bemisst sich am Bruttolohn und ist vom Bezirk Oberbayern vorgegeben. 6. Dieser Betrag wird auf das Konto der MitarbeiterIn überwiesen. 1 Diese sogenannten monatlichen Bezugsgrößen werden vom Gesetzgeber jährlich festgelegt. Layout 08/10 MC 4 Index : A
5 2. Die Lohnabrechnung Teil 2 Im 2. Teil der Lohnabrechnung sind folgende Angaben zu finden: 7. Erklärungen: KV = Krankenversicherung RV = Rentenversicherung PV = Pflegeversicherung KV-AG = Beitrag, den der Arbeitsgeber (AG),also die OLW, an die Krankenkasse überweist. RV-AG = Beitrag, den der Arbeitsgeber (AG),also die OLW, an die Rentenversicherung überweist PV-AG = Beitrag, den der Arbeitsgeber (AG),also die OLW, an die Pflegeversicherung überweist. Layout 08/10 MC 5 Index : A
6 2. Die Lohnabrechnung Teil 2 Im 2. Teil der Lohnabrechnung sind folgende Angaben zu finden: Betrag der im Abrechnungsmonat an die Sozialversicherung überwiesen wird. Betrag der bisher im laufenden Jahr an die Sozialversicherung überwiesen wurde. Layout 08/10 MC 6 Index : A
7 3. Die Lohnberechnung Übungen für die Berechnung des Arbeitsförderungsgeldes Lohnart Grundlohn Steigerungsbetrag AFöG Gesamtlohn Layout 08/10 MC 7 Index : A
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