Vergleich Tarifabschluss 2015 (Brutto - Netto)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergleich Tarifabschluss 2015 (Brutto - Netto)"

Transkript

1 Für die Berechnungen der Lohnsteuer und des Soli-Zuschlages wurde der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums verwendet. Eingetragen wurden dabei neben dem Monatsbrutto und der Steuerklasse IV immer 1 Kinderfreibetrag (in allen Beispielen außer bei der E13Teilzeit), sowie die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages für die Arbeitnehmer ab 2015 (zusätzlich 0,9 %-Punkte zum Einheitssatz von 14,6 % KV-Beitrag). Als Bruttoentgelte wurden die in den vorläufigen Tabellen zum TV-L angegebenen Entgelte eingetragen. Etwaige Zulagen / Erhöhungen / Besonderheiten / Einmalzahlungen usw. werden nicht dargestellt. Es ist (zumindest dem Autor) völlig klar, dass es zu Abweichungen gegenüber den später erhaltenen Netto-Gehältern kommen wird! Ebenfalls ohne Beachtung musste die Entwicklung bei den SV-Beiträgen bleiben. Während für die Beitragssätze angenommen werden darf, dass es 2016 zu keinen prozentualen Änderungen kommen wird, ist bei den Beitragsbemessungsgrenzen garantiert das Gegenteil der Fall! Somit wird ein Gehaltsempfänger in der E14 deutlich besser wegkommen, als es hier dargestellt wird, während Teilzeitbeschäftigte bzw. Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen noch schlechter gestellt werden. Begründung: Die Bemessungsgrenzen werden steigen, damit wird auf einen höheren Bruttobetrag Sozialversicherung fällig (=mehr SV-Beitrag zu zahlen sein). (c) M. Wagner Vorbemerkungen

2 E14 (IV / 1) 2015 E14 (IV / 1) 2016 Bruttogehalt 5.179, , , , , ,43 = Brutto f. SV/ESt 5.185, , , , , ,08 - LSt , , , , , ,41 - SolZ -57,56-59,98-59,98-59,98-62,74-62,74 - KV -338,25-338,25-338,25-338,25-338,25-338,25 - PV -69,09-69,09-69,09-69,09-69,09-69,09 - RV -484,86-486,20-486,20-486,20-486,20-486,20 - AV -77,79-78,00-78,00-78,00-78,00-78,00 - VBL AN -103,71-105,89-145,60-145,60-148,94-189,56 = Netto 2.887, , , , , ,83 = Überweisung 2.867, , , , , ,83 57,28-39,71 0,00 64,44-40,62 zu () 57,28 17,57 17,57 82,01 41,39 1,98% 0,61% 0,61% 2,84% 1,43% 2,18 41,89 41,89 45,23 85,85 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E14 Stufe 5 Annahme Steuerklasse IV / 1 (c) M. Wagner E

3 E14 (III) 2015 E14 (III) 2016 Bruttogehalt 5.179, , , , , ,43 = Brutto f. SV/ESt 5.185, , , , , ,08 - LSt -746,00-778,50-778,50-778,50-815,50-815,50 - SolZ -31,68-33,37-33,37-33,37-35,29-35,29 - KV -338,25-338,25-338,25-338,25-338,25-338,25 - PV -69,09-69,09-69,09-69,09-69,09-69,09 - RV -484,86-486,20-486,20-486,20-486,20-486,20 - AV -77,79-78,00-78,00-78,00-78,00-78,00 - VBL AN -103,71-105,89-145,60-145,60-148,94-189,56 = Netto 3.334, , , , , ,19 = Überweisung 3.314, , , , , ,19 70,84-39,71 0,00 79,36-40,62 zu () 70,84 31,13 31,13 110,49 69,87 2,12% 0,93% 0,93% 3,31% 2,10% 2,18 41,89 41,89 45,23 85,85 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E14 Stufe 5 Annahme Steuerklasse III / 1 (c) M. Wagner E14(III)

4 E E Bruttogehalt 4.860, , , , , ,23 = Brutto f. SV/ESt 4.866, , , , , ,88 - LSt , , , , , ,50 - SolZ -51,00-53,07-53,07-53,07-55,41-55,41 - KV -338,25-338,25-338,25-338,25-338,25-338,25 - PV -69,09-69,09-69,09-69,09-69,09-69,09 - RV -455,04-464,58-464,58-464,58-475,25-475,25 - AV -73,00-74,53-74,53-74,53-76,24-76,24 - VBL AN -97,33-99,38-136,64-136,64-139,78-177,90 = Netto 2.740, , , , , ,24 = Überweisung 2.720, , , , , ,24 47,70-37,26 0,00 51,85-38,12 zu () 47,70 10,44 10,44 62,29 24,17 1,74% 0,38% 0,38% 2,27% 0,88% 2,05 39,31 39,31 42,45 80,57 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E13 SR Stufe 5 Annahme Steuerklasse IV / 1 (c) M. Wagner E

5 E13 (Teilzeit 21h) 2015 E13 (Teilzeit 21h) 2016 Bruttogehalt 3.925, , , , , ,03 + VL 5,37 5,37 5,37 5,37 5,37 5,37 = Brutto f. SV/ESt 3.930, , , , , ,40 - LSt -710,75-735,66-735,66-735,66-763,83-763,83 - SolZ -39,09-40,46-40,46-40,46-42,01-42,01 - KV -322,32-329,08-329,08-329,08-336,64-336,64 - PV -75,67-77,25-77,25-77,25-79,03-79,03 - RV -367,53-375,24-375,24-375,24-383,86-383,86 - AV -58,96-60,20-60,20-60,20-61,58-61,58 - VBL AN -78,62-80,26-110,36-110,36-112,90-143,69 = Netto 2.277, , , , , ,76 - VL -10,00-10,00-10,00-10,00-10,00-10,00 = Überweisung 2.267, , , , , ,76 37,22-30,10 0,00 40,58-30,79 zu () 37,22 7,12 7,12 47,70 16,91 1,63% 0,31% 0,31% 2,09% 0,74% 1,64 31,74 31,74 34,28 65,07 PV AN Sachsen 1,675% 1,925% PV bei Bemessungsgrenze ,09 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E13 SR Stufe 5 Annahme gesetzliche Pflegeversicherung mit Zusatzbeitrag für Kinderlose Annahme ohne Kinderfreibetrag beim Soli-Zuschlag Annahme Steuerklasse 4 / 0 Annahme VL des AG: anteilig 6,65 Sparwunsch VL des AN: 10 (c) M. Wagner E13 TZ21h

6 E E Bruttogehalt 4.308, , , , , ,70 = Brutto f. SV/ESt 4.315, , , , , ,35 - LSt -840,16-875,16-875,16-875,16-914,58-914,58 - SolZ -40,31-42,15-42,15-42,15-44,22-44,22 - KV -338,25-338,25-338,25-338,25-338,25-338,25 - PV -69,09-69,09-69,09-69,09-69,09-69,09 - RV -403,48-412,66-412,66-412,66-422,84-422,84 - AV -64,73-66,20-66,20-66,20-67,84-67,84 - VBL AN -86,31-88,27-121,37-121,37-124,36-158,28 = Netto 2.472, , , , , ,25 = Überweisung 2.452, , , , , ,25 48,69-33,10 0,00 52,59-33,92 zu () 48,69 15,59 15,59 68,18 34,26 1,97% 0,63% 0,63% 2,76% 1,39% 1,96 35,06 35,06 38,05 71,97 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E11 Stufe 5 Annahme Steuerklasse IV / 1 (c) M. Wagner E

7 E E Bruttogehalt 3.539, , , , , ,46 = Brutto f. SV/ESt 3.546, , , , , ,11 - LSt -600,91-624,58-624,58-624,58-651,16-651,16 - SolZ -27,74-28,98-28,98-28,98-30,37-30,37 - KV -290,80-297,52-297,52-297,52-304,97-304,97 - PV -59,40-60,77-60,77-60,77-62,30-62,30 - RV -331,58-339,24-339,24-339,24-347,74-347,74 - AV -53,19-54,42-54,42-54,42-55,79-55,79 - VBL AN -70,93-72,57-99,78-99,78-102,28-130,17 = Netto 2.111, , , , , ,61 = Überweisung 2.091, , , , , ,61 38,46-27,21 0,00 41,51-27,89 zu () 38,46 11,25 11,25 52,76 24,87 1,82% 0,53% 0,53% 2,50% 1,18% 1,64 28,85 28,85 31,35 59,24 berechnet nach TV-L Lehrkräfte (vorläufiger Stand ) für E9 Stufe 5 Annahme Steuerklasse IV / 1 (c) M. Wagner E

8 Monate Zeitraum 03-06/ / / / /2016 gewichteter Durchschnitt E9 Brutto 2,32% 2,32% 2,32% 4,88% 4,88% 3,48% E9 Netto 1,82% 0,53% 0,53% 2,50% 1,18% 1,30% E11 Brutto 2,28% 2,28% 2,28% 4,80% 4,80% 3,43% E11 Netto 1,97% 0,63% 0,63% 2,76% 1,39% 1,47% E13Tz21h Brutto 2,10% 2,10% 2,10% 4,45% 4,45% 3,17% E13Tz21h Netto 1,63% 0,31% 0,31% 2,09% 0,74% 0,99% E13 Brutto 2,10% 2,10% 2,10% 4,45% 4,45% 3,17% E13 Netto 1,74% 0,38% 0,38% 2,27% 0,88% 1,11% E14 Brutto 2,10% 2,10% 2,10% 4,45% 4,45% 3,17% E14 Netto 1,98% 0,61% 0,61% 2,84% 1,43% 1,49% E14(III) Brutto 2,10% 2,10% 2,10% 4,45% 4,45% 3,17% E14(III) Netto 2,12% 0,93% 0,93% 3,31% 2,10% 1,90% (c) M. Wagner Entwicklung in %

9 Zeitraum 03-06/ / / / /2016 gewicht. Durchschnitt E14(III) Netto 2,12% 0,93% 0,93% 3,31% 2,10% 1,90% E14 Netto 1,98% 0,61% 0,61% 2,84% 1,43% 1,49% E11 Netto 1,97% 0,63% 0,63% 2,76% 1,39% 1,47% E9 Netto 1,82% 0,53% 0,53% 2,50% 1,18% 1,30% E13 Netto 1,74% 0,38% 0,38% 2,27% 0,88% 1,11% E13Tz21h Netto 1,63% 0,31% 0,31% 2,09% 0,74% 0,99% (c) M. Wagner Vergleich Entwicklung in % netto

Buchungen Personalbereich*

Buchungen Personalbereich* * Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Lohnsteuerfreier Arbeitslohn (Auszüge) Lohnzahlung? Löhne und Gehälter Zulagen (z. B. Schmutzzulage) Zuschläge (z. B. Überstunden) Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Fahrtkostenzuschuss

Mehr

Buchungen Personalbereich*

Buchungen Personalbereich* * Lohnzahlung? * Das überlässt man besten dem Steuerberater! N. Leist, Steuerfachmann anno 2008! Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Lohnsteuerfreier Arbeitslohn (Auszüge) Löhne und Gehälter Zulagen (z.

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Prozentrechnung. 2.2 Pflegeversicherung. 2.3 Rentenversicherung. 2.4 Arbeitslosenversicherung. Aktuell 1,7% Wird hälftig von AN und AG getragen

Prozentrechnung. 2.2 Pflegeversicherung. 2.3 Rentenversicherung. 2.4 Arbeitslosenversicherung. Aktuell 1,7% Wird hälftig von AN und AG getragen Prozentrechnung Herr Emsig ist Geschäftsführer des Fremdenverkehrsverbandes Heidelberg. Für 2007 wird auf seiner Lohnsteuerkarte ein Bruttogehalt von 61.232,- ausgewiesen. Wieviel Geld bleibt für Herrn

Mehr

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/995 01.09.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tischner (CDU) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Besoldung von Lehrern in Thüringen Die Kleine Anfrage

Mehr

Infor Finance Newsletter November 2009

Infor Finance Newsletter November 2009 Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010

Mehr

Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005

Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005 Anlage 1 Hinweise zur Anwendung: Bundesministerium des Innern Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (Bund) Liste der Rundschreiben (RS) ab 1. August 2005 In jeder Zeile der Tabelle wird jeweils ein Rundschreiben

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Lösung Aufgabe 5 Name Bruttolohn Abzüge LSt SoliZ KiSt SV AN-Anteil SV AG-Anteil Cäsar 2.850,00 275,59 8,93 16,09 560,03 526,25

Lösung Aufgabe 5 Name Bruttolohn Abzüge LSt SoliZ KiSt SV AN-Anteil SV AG-Anteil Cäsar 2.850,00 275,59 8,93 16,09 560,03 526,25 Lösung Aufgabe 1 Lösung Aufgabe 2 1a) Gehaltsabrechnung im Laufe des Monats Barauszahlung Vorschuss/Abschlag (251) Fo aus V (271) Kasse (831) Soz.Abg Bilzsumme und EK unverändert (4700) VB Steuern (471)

Mehr

Information zur betrieblichen Altersversorgung

Information zur betrieblichen Altersversorgung Information zur betrieblichen Altersversorgung für Klaus Kellermann erstellt am 02.01.2016 Inhalte Ihrer Information zur betrieblichen Altersversorgung Grundlagen der Berechnung Ihre vorhandene Altersversorgung

Mehr

Berechnung des Entgelts während der Arbeitsphase vom 1.11.2007-31.12.2007

Berechnung des Entgelts während der Arbeitsphase vom 1.11.2007-31.12.2007 Berechnungsbeispiel zur Anlage 2 zu den Durchführungshinweisen zum TV ATZ Altersteilzeit im Blockmodell, Beginn 1.11.2007, Steuerklasse III, keine Kinder, Pflichtversicherung bei der VBL im Abrechnungsverband

Mehr

Rente-MaXX-Direkt. Die Altersvorsorge, die Ihr Portemonnaie heute schont und morgen füllt.

Rente-MaXX-Direkt. Die Altersvorsorge, die Ihr Portemonnaie heute schont und morgen füllt. Rente-MaXX-Direkt Die Altersvorsorge, die Ihr Portemonnaie heute schont und morgen füllt. Vermögenswirksame Leistungen: Herkömmlicher Weg Vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers kommen auf das

Mehr

Berechnung des Entgelts während der Freistellungsphase vom 1.11.2009-31.12.2009

Berechnung des Entgelts während der Freistellungsphase vom 1.11.2009-31.12.2009 I. Berechnung des Entgelts während der Freistellungsphase vom 1.11.2009-31.12.2009 tatsächliches Nettoentgelt bei Fiktives bisheriges Entgelt Teilzeitquotient 40/40,1= 20/40,1= 20/40,1= 0,9975 0,4988 0,4988

Mehr

Korrekturen. S.35 letzte Zeile: 19, % (statt 5%) 18,60. S. 107, Aktualisierung ab 2016:

Korrekturen. S.35 letzte Zeile: 19, % (statt 5%) 18,60. S. 107, Aktualisierung ab 2016: 1 Korrekturen Bedingt durch Fehler beim Satz, durch Zahlendreher und auch durch Rechenfehler haben sich die nachfolgenden Korrekturen ergeben. Darüber hinaus führt die von der ZPA-Nord-West präferierte

Mehr

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten 5. Exkurs: Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich 5.1 Grundlagen Personalaufwendungen sind die Gegenleistung eines

Mehr

Varial Kundeninformation November 2009

Varial Kundeninformation November 2009 Varial Kundeninformation November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Varial Guide Release 3.05: Vorzunehmende Anpassungen in der

Mehr

Summe Steuer-/SV- Ersparnis

Summe Steuer-/SV- Ersparnis Gehaltsvergleich m Folgenden beschreiben wir die Auswirkung der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung über die Direktversicherung anhand eines Gehaltsvergleichs. st-zustand

Mehr

Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):

Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen

Mehr

Bezügemitteilung 11/2014

Bezügemitteilung 11/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_ANGE;ZZZ_EG_NACHWEIS;05117000;06116466;P65250806 6;11.2014;;001;B;DE;58638;;;;;;00002000;DE58638;;P65250806 6 Bezügemitteilung 11/2014 03.11.2014 Seite 1/6 Lfd.Nr. 0012 gültig ab 11/2014

Mehr

Mitarbeiter, PNR Abrechnungszeitraum: Monat 1/ Laufend Jährlich Gesamt. Gesamtbrutto 1.470, ,50

Mitarbeiter, PNR Abrechnungszeitraum: Monat 1/ Laufend Jährlich Gesamt. Gesamtbrutto 1.470, ,50 Abrechnung Laufend Jährlich Gesamt Gesamtbrutto 1.470,50 1.470,50 - Lohnsteuer 87,00 87,00 - Solidaritätszuschlag 1,20 1,20 - Kirchensteuer - AN-Beitrag KV 120,58 120,58 - AN-Beitrag PV 18,75 18,75 - AN-Beitrag

Mehr

Dienstanweisung Gleitzone

Dienstanweisung Gleitzone D2.26 Dienstanweisung Gleitzone Verfasser: Gabriele Pniok Stand Mai 2008 Stand: 05/2008 Seite 1 von 33 BTD026 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...4 1. Beschäftigungen in der Gleitzone...5

Mehr

Kapitel 7.4.2 Übersicht über die Zweige der Sozialversicherung Lehrbuch Seiten 456, 457 Arbeitsaufträge. Lehrbuch Seite 459

Kapitel 7.4.2 Übersicht über die Zweige der Sozialversicherung Lehrbuch Seiten 456, 457 Arbeitsaufträge. Lehrbuch Seite 459 In diesem Dokument finden Sie Aktualisierungen für den Materialienband Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Band 1 (Best-Nr. 31954), die sich durch die Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Varial Beraterinformation November 2009

Varial Beraterinformation November 2009 Varial Beraterinformation November 2009 Inhalt Installation & Administration Wichtige Information zu Updates und neuen Releaseständen 1.0 Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr

Personalbuchungsbeispiele. Inhalt: Sachverhalt 1 Zahlung Bezüge Beamte S. 2. Sachverhalt 2 Zahlung Bezüge Beamte mit Kindergeld S.

Personalbuchungsbeispiele. Inhalt: Sachverhalt 1 Zahlung Bezüge Beamte S. 2. Sachverhalt 2 Zahlung Bezüge Beamte mit Kindergeld S. AG Personalbuchungen: Seite 1 Personalbuchungsbeispiele Inhalt: Sachverhalt 1 Zahlung Bezüge Beamte S. 2 Sachverhalt 2 Zahlung Bezüge Beamte mit Kindergeld S. 3 Sachverhalt 3 Verdienstabrechnung Angestellte

Mehr

Personal entlohnen: Gehaltsabrechnung. Situation 2

Personal entlohnen: Gehaltsabrechnung. Situation 2 Produktion und Personaleinsatz LF 7 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen 1 LF 7 Personal Situation / Aufgabe Personal entlohnen: Gehaltsabrechnung Situation 2 Karin Sorglos hat Herrn Richard ihre

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Bezügemitteilung 12/2014

Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07210861;00014989;T3990015 005;12.2014;;001;B;DE;40625;;;;;;0000F012;DE40625;15;T39900150 05 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Bezügemitteilung 12/2014

Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07709558;02934622;B061029 4;12.2014;;001;B;DE;44534;;;;;;00002000;DE44534;;B061029 4 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

0 1 4 www.steuerlinks.de

0 1 4 www.steuerlinks.de - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2014 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014 20.01. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung ( ) 14,60 % 0,90 % -5,81 % ermäßigter 14,00 % 0,90 % -6,04 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13.00 % 13.00

Mehr

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte,

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2009 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Sollentgelt

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Die Entgeltumwandlung über

Die Entgeltumwandlung über Die Entgeltumwandlung über Wir werden immer älter! Die durchschnittliche Lebenserwartung ist innerhalb eines Jahrhunderts um fast 3 Jahrzehnte gestiegen! 1 Das Rentenniveau sinkt weiter Nach aktuellen

Mehr

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2017 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt

Mehr

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2018 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt

Mehr

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung

Mehr

Lernfeld 1 Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten Modulaufgaben Berechnung und Buchung der Personalkosten (IMK.01.

Lernfeld 1 Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten Modulaufgaben Berechnung und Buchung der Personalkosten (IMK.01. Modul Berechnung und Buchung der Personalkosten Lernfeld 1 Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten Inhalt: Brutto-, Nettoentgelt Begriff und Bezugsgrößen der Sozialversicherung Zusammensetzung

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 14 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag 4.. Kohortenbildung

Mehr

Bezügemitteilung 12/2014

Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07060720;02352179;R4270080 500;12.2014;;001;B;DE;42859;;;;;;00004000;DE42859;;R4270080500 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Direktversicherung/Pensionskasse in der Lohn-/Gehaltsabrechnung

Direktversicherung/Pensionskasse in der Lohn-/Gehaltsabrechnung Direktversicherung/Pensionskasse in der Lohn-/Gehaltsabrechnung 1 Allgemeines Die betriebliche Altersversorgung gehört in vielen Unternehmen zunehmend zum Alltag. Viele Arbeitnehmer nutzen ihren Rechtsanspruch

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Entgelt in der Sozialversicherung

Entgelt in der Sozialversicherung Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 243 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Entgelt in der Sozialversicherung 1. Auflage Zu den Seiten 12 und 13, 21, 25,

Mehr

Krankengeldzuschuss nach 22 Abs. 2 TVöD

Krankengeldzuschuss nach 22 Abs. 2 TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON

Mehr

Fahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg

Fahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg : AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto

Mehr

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet?

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? 1. Aufgabe In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen Andere Sonderausgaben 1. Aufwendungen für

Mehr

wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis im jeweiligen Kalendermonat Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgeltes

wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis im jeweiligen Kalendermonat Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgeltes Kurzarbeitergeld Voraussetzungen für den Bezug von Kug Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis vorübergehend unvermeidbar neu im jeweiligen Kalendermonat

Mehr

D 2.22/D 4.23/ D 4.33

D 2.22/D 4.23/ D 4.33 - Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag

Mehr

Sozialversicherung 2017

Sozialversicherung 2017 Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen

zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen Liebe Kolleginnen und Kollegen des LabourNet, zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen Ein Alleinverdiener ist in Steuerklasse III und nicht in IV. Damit ergibt sich bei einem

Mehr

A. Allgemeine Monatslohnsteuertabelle 2015

A. Allgemeine Monatslohnsteuertabelle 2015 A. Allgemeine Monatslohnsteuertabelle 2015 Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer kann von den in dieser Tabelle ausgewiesenen Werten abweichen. FuÈ r eine centgenaue Berechnung benutzen Sie bitte

Mehr

Aufgabe 1. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2012/13. Dr. Michael Holtrup

Aufgabe 1. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2012/13. Dr. Michael Holtrup Aufgabe 1 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2012/13 Dr. Michael Holtrup Agenda Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. 1 Aufgabe 1a 2 Aufgabe

Mehr

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2013 2012 69.600 5.800 47.250 67.200 5.600 45.900 58.800 4.900 3.937,50 57.600 4.800 3.825 KV-Pflichtgrenze

Mehr

2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?

2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt? Entgeltbescheinigung Pflegeunterstützungsgeld zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (zur Vorlage bei der Pflegekasse

Mehr

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2012 2011 67.200 5.600 45.900 5.500 4 57.600 4.800 3.825 57.600 4.650 3.712,50 KV-Pflichtgrenze

Mehr

LOHNAUSWERTUNG 04/2012

LOHNAUSWERTUNG 04/2012 LOHNAUSWERTUNG 04/2012 Lohn-/ Gehaltsabrechnung 04/2012 Seite: 1 Firma: 1135 GALA 3000 Musterweg 8 85112 Musterhausen RAINER MUSTER KIPFENBERGER STR. 1 85111 MUSTERHAUSEN Pers-Nr. Kostenst. Geburtsdatum

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer

Informationen für Arbeitnehmer m a l e r - l a c k i e r e r - r e n t e Informationen für Arbeitnehmer Mit der Maler-Lackierer-Rente nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand! Inhaltsverzeichnis Seite Das Lebensalter steigt

Mehr

1 Überblick Neuerungen 2010

1 Überblick Neuerungen 2010 Wie in jedem Jahr müssen auch zum 1.1.2010 die Basiswerte angepasst werden. Steuerlich sind dies u.a.: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Sozialversicherungsrechtlich

Mehr

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs) Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine animierte Power-Point-Präsentation.

Mehr

5.5 Entgeltabrechnung

5.5 Entgeltabrechnung 5.5 Entgeltabrechnung PROBLEM Diesen Betrag wendete der Betrieb auf 1991 2 008 Euro 2005 2 744 Zweimal dreierlei Lohn Monatliche Durchschnittsbeträge je Arbeitnehmer in Euro Dieser Betrag stand oben auf

Mehr

Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen und Berechnungsformeln zur Altersteilzeit (TV Mindestnetto)

Tarifvertrag über tarifliche Mindestnettoentgelttabellen und Berechnungsformeln zur Altersteilzeit (TV Mindestnetto) METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., SÜDWESTMETALL - Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie

Mehr

Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 2013 mit Günstigerprüfung

Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 2013 mit Günstigerprüfung Für Ihre Unterlagen: Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 2013 mit Günstigerprüfung I. Abzugsvolumen nach neuem Recht 2013 ( 10 Abs. 3 und 4 EStG) 1. Beiträge zur Altersvorsorge Bei Angestellten: Arbeitnehmeranteil

Mehr

Übersicht über die Einführung in das Thema Personalaufwand

Übersicht über die Einführung in das Thema Personalaufwand Übersicht über die Einführung in das Thema Personalaufwand 1. Der "normale" Angestellte 2. Erstellung einer Gehaltsabrechnung (Ausschnitt) 3. Die Aufwandskonten der Gehaltsabrechnung 4. Die Verbindlichkeitskonten

Mehr

3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge

3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge 3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge In die vier Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung teilen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils (etwa!) hälftig.

Mehr

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: "Gültig ab:

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: Gültig ab: V BERLIN Arbe i tgebe rverba nd Tarifvertrag Nr. zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. TV-N Berlin) Abschluss:.0.0 "Gültig ab: 0.0.0 KAV Berlin Seite von Arbe itg e be rve rba n d Tarifvertrag

Mehr

Personalaufwand. Angestellte (und Beamte)

Personalaufwand. Angestellte (und Beamte) Allgemeines Personalkosten sind in vielen Unternehmensarten die wichtigste Kostenart. Sie wird ausgelöst durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit. Jeder Mitarbeiter der Möbio-Möbel erhält als Gegenleistung

Mehr

Mathematik-Arbeitsblatt Klasse: 4A

Mathematik-Arbeitsblatt Klasse: 4A Mathematik-Arbeitsblatt Klasse: 4A 16.10.2015 Aufgabe 1 (8S2.02-007-e) H2:I4:K1 0 1 2 Ein KFZ-Lehrling verdient im dritten Lehrjahr samtfahrtkostenzuschuss brutto 9555,00 S. Die Summe der Abzüge ist 1514,46

Mehr

Bayern kann mehr. fotolia.de-gina Sanders

Bayern kann mehr. fotolia.de-gina Sanders Bayern kann mehr fotolia.de-gina Sanders 1. Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorgehensweise der Berechnung: Der SPD-Steuertarif unterscheidet sich vom bisherigen Tarif (2017), da der Grenzsteuersatz von

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Personaldatenblatt für

Personaldatenblatt für Personaldatenblatt für Personalnummer Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort Straße PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Bankverbindung Name der Bank Kontoinhaber IBAN (für Auslandsüberweis.) Beginn

Mehr

Buchungen Personalbereich

Buchungen Personalbereich Buchungen Personalbereich* Nettolohn? * Das überlässt man besten dem Steuerberater! N. Leist, Steuerfachmann anno 2008! Buchungen Personalbereich Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Lohnsteuerfreier Arbeitslohn

Mehr

Sozialversicherung 2018

Sozialversicherung 2018 Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 22.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechnungswesen 60 Minuten - Gesetzessammlung

Mehr

Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV)

Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) TK Lexikon Arbeitsrecht Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) Beitragstragung zur Sozialversicherung (KV, PV, RV, ALV) HI1379623 Kurzbeschreibung HI1379623.1 Die Tabelle enthält die

Mehr

Der Werkstattlohn in der WfbM

Der Werkstattlohn in der WfbM ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Der Werkstattlohn in der WfbM Sozialversicherung Steuerrecht - Sozialhilfe Arbeitshilfe für die Lohnabrechnung in der WfbM Zahlenwerte der alten Bundesländer Stand:

Mehr

Bezügemitteilung 12/2014

Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07302459;02446523;C410420 3;12.2014;;001;B;DE;45481;;;;;;00004000;DE45481;;C410420 3 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

Mehr

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2010)

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2010) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von (gültig ab dem 1. anuar 2010) Hinweis Muss aufgrund der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte das Faktorverfahren nach 39f EStG angewendet werden, können

Mehr

Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bav

Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bav Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bav für: Frau Maxi Mustermann Musterstr. 5 12345 Musterstadt Die Auswertung wurde erstellt von: STECO Finanzberatungs GmbH Jörg Stettner Uersfeld 24

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Gültig für Abrechnungszeiträume ab Januar 2015 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) Für die Ermittlung der Höhe des Kug ist es erforderlich, dass zunächst für das Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt

Mehr

Sozialversicherung in Deutschland

Sozialversicherung in Deutschland Sozialversicherung in Deutschland التا مين الاجتماعي في المانيا Versicherungsschutz für Arbeitnehmer (Pflichtversicherungen) التغطية التا مينية للموظفين. التا مين الالزامي Rentenversicherung تأمين التقاعد

Mehr

Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung

Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein Aktenzeichen ZBV-Personalnummer,

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 18. Sitzung der Regionalkommission Ost am 16. Dezember 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40,

Mehr

Die Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung HOT 2/2015 1 Die Gehaltsabrechnung Krankenkasse Die Arbeitgeber dürfen am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats den Beitrag zur Sozialversicherung in der Höhe des Vormonats zahlen, auch wenn

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN

LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN Dieser Leitfaden behandelt die Anlage von Arbeitnehmern aus dem Bereich der Landwirtschaft. Dies sind insbesondere die Personengruppe 112 für mitarbeitende

Mehr

Aufgabe 1. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Sommersemester Dr. Michael Holtrup

Aufgabe 1. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Sommersemester Dr. Michael Holtrup Aufgabe 1 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Sommersemester 2011 Dr. Michael Holtrup Agenda 1 Aufgabe 1a 2 Aufgabe 1b 3 Aufgabe 1c 4 Aufgabe 1d «16.11.2011 Aufgabe 1

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Außerkrafttreten der Anlage 18 zu den AVR zum 1. November 2009

Außerkrafttreten der Anlage 18 zu den AVR zum 1. November 2009 - 1 - Außerkrafttreten der Anlage 18 zu den AVR zum 1. November 2009 Handlungshilfe für Betroffene (Aus: Hans Peter Zetl / Ulrich Zwosta / Wolfram Schiering Die AVR von A bis Z ) Ausgangssituation: Der

Mehr

kavhwn än Arbeitgeberverband

kavhwn än Arbeitgeberverband vsr,di rioriln - :B "if ä ü. Jr.rli iüi6 Posteingang kavhwn än Arbeitgeberverband Ergä nzender Ta rifvertra g für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Projektrealisierungs

Mehr