HWSK Schwarzer Graben/ Weinske. Anlage 10.3 Gefahrenkarte für die Gemeinde Mockrehna Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen
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1 des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Gartenstraße 34, Rötha Staatliches Umweltfachamt Leipzig Bautzner Straße 67, Leipzig Datum : Bearbeiter : Herr Hentzschel Telefon : 0341/ Diktatzeichen: htz Aktenzeichen: 123/00861/000 HWSK Schwarzer Graben/ Weinske Anlage 10.3 Gefahrenkarte für die Gemeinde Mockrehna Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen Ingenieurbüro Beratende Ingenieure Fabrikstraße 18, Leipzig Tel.: 0341/ ; Fax: 0341/ leipzig@klemm-hensen.de
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Zielstellung Grundlagen Vorgehensweise Prozessanalyse Hydrologie Geschiebe Gefahrenprozesse Gefahrenkarten Schlussfolgerungen, Empfehlungen...24 Literaturverzeichnis...26 Abkürzungsverzeichnis...26 Anlagenverzeichnis...27 Anhangsverzeichnis...28 Ingenieurbüro Seite 2 von 28
3 1. Allgemeines 1.1. Zielstellung Die Gefahrenkarte stellt von Hochwasser ausgehende Gefahren für Menschen und Sachwerte in ihrer räumlichen Ausdehnung dar. Es werden damit Gebiete gezeigt, deren Nutzung wegen Naturgefahren eingeschränkt ist. Die Gefahrenkarte ist fachliche Planungsgrundlage - der Flächennutzung, - des Objektschutzes, - der Konstruktion von Bauwerken im Gefahrenbereich, - von wasserbaulichen Schutzmaßnahmen, - von Maßnahmen zur Schadensverminderung, - der Alarmierung, Katastrophenabwehr und Evakuierung im Ereignisfall. Die in der Gefahrenkarte verzeichneten Flächen sind nicht Gegenstand einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, sie sind vielmehr fachliche Handlungsgrundlage für Behörden sowie private Eigentümer und Nutzer. In der Gefahrenkarte Schwarzer Graben/ Weinske, Gemeinde Mockrehna, Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen wird die Ausdehnung und Intensität der Gefahrenart Überschwemmung für mehrere Wahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Auswirkungen der Feststoffbewegungen (Geschiebe und Treibgut) auf die Abflussverhältnisse werden dabei berücksichtigt. Verweise auf andere Gefahrenarten, insbesondere die Ufererosion und Ablagerung von festen Stoffen außerhalb des Gewässerbettes sind im HWSK enthalten und sollten bei der Gefahrenbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt werden, eine kartografische Darstellung bleibt der Fortschreibung der Gefahrenkarte vorbehalten Grundlagen Die Gefahrenkarte ist Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes Schwarzer Graben/ Weinske und wurde auf gleicher Datengrundlage erstellt. Sie wurde für den Ist-Zustand des Gewässers und der bei Hochwasser überschwemmten Gebiete erarbeitet. Die Geländevermessung erfolgte im Zeitraum Sommer bis Herbst Vorgehensweise Der Bearbeitungsabschnitt wurde längs des Schwarzen Grabens/Weinske so festgelegt, dass die gefährdeten besiedelten Bereiche erfasst werden. Die Gefahrenkarte umfasst vier Einzelkarten für unterschiedliche mittlere Wiederkehrintervalle im Bereich von häufigen (alle 25 Jahre) bis sehr seltenen (alle 200 Jahre) Ereignissen. Das im Hochwasserschutzkonzept ausgewiesene Schutzziel liegt bei einem mittleren Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Ausgehend von den berechneten Wasserspiegellagen für die Hochwasserereignisse mit 25-, 50-, 100- und 200-jährigem Wiederkehrintervall wurden zuerst Schwachstellen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, identifiziert (Ausbruchsstellen bei niedrigem Ufer, Verklausung von Brücken infolge Treibgut und unzureichendem Querschnitt, Versagen unterbemessener Hochwasserschutzeinrichtungen u. a.). Ingenieurbüro Seite 3 von 28
4 Geschiebebewegungen im Gewässerbett sind im Schwarzen Graben/ Weinske von untergeordneter Bedeutung. Eine Abschätzung dieser Prozesse sowie die Berücksichtigung von Sohlerhöhungen infolge von Ablagerungsprozessen während eines Hochwasserereignisses bei der Ermittlung der Wasserspiegellagen entfällt daher (s. Abschnitt 2.2). Anhand dieser Betrachtung und der Vermessung des Geländes wurden Überschwemmungskarten erstellt. Innerhalb der überschwemmten Flächen wurden drei Intensitäten abgegrenzt. Dabei wurden zwei Formen der Überschwemmung berücksichtigt. Bei statischer Überschwemmung treten relativ geringe Fließgeschwindigkeiten auf und die Intensität wird durch die Wassertiefe bestimmt. Bei dynamischer Überschwemmung ist die Gefahr überwiegend durch hohe Fließgeschwindigkeiten bedingt. In der Tabelle 1-1 sind die Kriterien für die drei Intensitätsstufen aufgeführt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden die Flächen mit hoher, mittlerer und niedriger Intensität abgegrenzt. Intensität hoch mittel niedrig Überschwemmung Wassertiefe h w 2,0 m oder spezifischer Durchfluss q = v h w 2,0 m 2 /s 2,0 > h w > 0,5 m oder 2,0 m 2 /s > q = v h w > 0,5 m 2 /s h w 0,5 m oder q = v h w 0,5 m 2 /s Tabelle 1-1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung In der Kartendarstellung ist eine Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Überschwemmung nicht mehr möglich. Bereiche, bei denen die Intensität maßgeblich durch hohe Fließgeschwindigkeiten bestimmt wird, sind in Abschnitt 2.3 benannt. Neben den Überschwemmungsflächen und Intensitäten für die oben erwähnten Wiederkehrintervalle ist auf allen Kartenblättern die maximale Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes (ohne Intensitäten) für ein Extremereignis dargestellt, wobei angenommen wird, dass die Gebiete außerhalb dieser Überschwemmungsfläche nicht von Hochwasser des Schwarzen Grabens/ Weinske betroffen sein können. Für die Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen wurde als Extremereignis ein Scheitelabfluss gewählt, der dem doppelten Scheitelabfluss bei HQ 100 entspricht (HQ Extrem = 2 x HQ 100 ). Die abgebildete Überschwemmungsgrenze wurde auf Grundlage der berechneten Wasserspiegellagen ermittelt. 2. Prozessanalyse 2.1. Hydrologie Für das Untersuchungsgebiet, welches in der vorliegenden Gefahrenkarte betrachtet wird, liegen keine hydrologischen Daten vor. Großräumigere Betrachtungen, die auf das gesamte Einzugsgebiet des Schwarzen Grabens/ Weinske bezogen sind, sind im Hauptteil des Hochwasserschutzkonzeptes, Abschnitt 5 zu finden. Da für die einzelnen Berechnungsabschnitte der Weinske weder gewässerkundliche Hauptzahlen noch differenzierte Pegelauswertungen vorlagen, wurde von der TSM UP die Erstellung eines Niederschlag-Abfluss Modells zur Ermittlung der HQ-Werte beauftragt. Ingenieurbüro Seite 4 von 28
5 Folgende Hochwasserscheitelabflüsse HQ T (Angaben in m³/s) wurden für das Bearbeitungsgebiet ermittelt: Abschnitt HQ 25 HQ 50 HQ 100 HQ 200 Großes Verteilerbauwerk Großer Teich bis Mündung Heidebach Mündung Heidebach bis Mündung Wildschützgraben HQ extrem = 2 x HQ ,70 16,02 24,67 32,12 49,34 8,24 12,20 18,32 23,24 36,64 oberhalb Mündung Wildschützgraben 8,54 12,42 18,27 23,05 36,54 unterhalb Mündung Strellner Graben 7,13 9,96 13,96 17,26 27,92 Mündung Strellner Graben bis Mündung Zwochauer Graben 5,95 8,19 11,43 14,04 22,86 Tabelle 2-1: Hochwasserscheitelabflüsse in m³/s Das HQ Extrem wurde vom STUFA Leipzig mit Schreiben vom mit 2 x HQ 100 festgelegt. Im Bereich der Ortslage Audenhain erfolgte eine Anpassung der Abflusswerte an das Gewässersystem Schwarzer Graben Umfluter Audenhain unter Berücksichtigung der Verzweigung des Abflusses am Verteilerbauwerk Audenhain (s. Abbildung 2-1 sowie Tabelle 2-2). Die Verzweigung wurde bis zum HQ 50 angesetzt. Ab HQ 100 wurde ohne Verzweigung gerechnet, da sich infolge der Überschwemmungen keine zwei unabhängigen Teilströme ausbilden können. Der Umfluter wurde bei diesen Berechnungsfällen als Flussschlauch angenommen und die einzelnen Querprofile so weit in südöstliche Richtung verlängert, dass sie auch den Schwarzen Graben mit erfassen. d a Umfluter b Strellner Graben e c Schwarzer Graben Wildschützgraben f Abbildung 2-1: Gewässersystem Audenhain Ingenieurbüro Seite 5 von 28
6 Berechnungsabschnitt Abflusswerte [m³/s] hydraulisches Modell HQ 25 HQ 50 HQ 100 HQ 200 a: Schwarzer Gr.: BW048 bis Mündung Umfluter 8,24 12,20 18,32 23,24 b: Schwarzer Gr.: Mündung Umfluter bis Mündung Wildschützer Bach c: Schwarzer Gr.: Mündg. Wildschützer Bach bis Abzweig Umfluter d: Umfluter: ab Mündg. in Schwarzen Gr. bis etwa in Höhe BW110/ 111 e: Umfluter: ab etwa Höhe BW110/ 111 bis Abzweig vom Schwarzen Gr. f: Schwarzer Gr.: Abzweig Umfluter bis Feuerlöschstau Audenhain 3,11 4, ,00 1, ,13 8, ,27 23,05 4,95 6,69 13,96 17,26 5,95 8,19 11,43 14,04 Tabelle 2-2: Abflusswerte entsprechend hydraulischem Modell für die Ortslage Audenhain 2.2. Geschiebe Im Rahmen der Bearbeitung der Gefahrenkarten sind die Ortslagen in eine der beiden folgenden Kategorien einzuordnen: - Kat. A: Geschiebeprozesse maßgebend - Kat. B: Geschiebeprozesse nicht maßgebend Der Schwarze Graben/ Weinske ist als Flachlandgewässer einzustufen. So ist auch im Mittellauf des Schwarzen Grabens ein relativ geringes Längsgefälle anzutreffen. Somit treten auch bei Hochwasserereignissen vergleichsweise niedrige Fließgeschwindigkeiten auf. In Verbindung mit dem in diesem Gewässerabschnitt noch vergleichsweise geringen Abflüssen sind dadurch kaum Geschiebeprozesse (Erosion und Sedimentation) im Gerinne in nennenswertem Umfang zu erwarten. Sedimentationsprozesse finden vorwiegend im Mittel- und Unterlauf des Gewässers und dort vor allem im Rückstau von Querbauwerken und in den Sommermonaten besonders in den verkrauteten Uferzonen statt. Bei der Befragung der Anlieger im Zuge der Recherche zum Hochwasser 08/02 wurden keine Angaben zu nennenswerten Schäden infolge von Geschiebeprozessen gemacht, auch bei den durchgeführten Ortsbegehungen konnten solche Schäden nicht festgestellt werden. Die im Gewässer vorhandenen Sedimente gehen auf den sich in jedem Fließgewässer bei Normalabfluss langfristig einstellenden natürlichen Gleichgewichtszustand von Erosion und Sedimentation zurück. Der Gewässerabschnitt im Bearbeitungsgebiet wurde demnach in die Kategorie B eingeordnet, weitere Untersuchungen zur Transportkapazität und zum Geschiebepotenzial wurden nicht durchgeführt. Ingenieurbüro Seite 6 von 28
7 2.3. Gefahrenprozesse Allgemeines Hochwassergefahren haben ihre Ursache in Prozessen, die im Gewässer ablaufen. Die möglichen Gefahrenprozesse infolge Hochwasser können unterteilt werden in Überschwemmung, Erosion der Ufer und Ablagerung von Geschiebe und Geröll neben dem Gewässerbett (s. Abbildung 2-2). Die beiden letztgenannten Prozesse spielen im Untersuchungsgebiet keine nennenswerte Rolle und werden daher nicht weiter untersucht. Die Gefahrenart Überschwemmung ist durch die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit bzw. den spezifischen Durchfluss gekennzeichnet (s. Tabelle 1-1). Abbildung 2-2: Übersicht Hochwassergefahren und deren Ursachen Ingenieurbüro Seite 7 von 28
8 Fließgeschwindigkeit Die im Rahmen der 1-dimensionalen Wasserspiegellagenberechnung für HQ 25, HQ 50, HQ 100 und HQ 200 berechneten Fließgeschwindigkeiten in Fließrichtung des Gewässers im Vorland sind im Untersuchungsgebiet mit Werten deutlich unter 1,0 m/s niedrig und bei der Berechnung der Intensität nicht maßgebend. Lediglich an einzelnen Bauwerken können lokal eng begrenzt höhere Geschwindigkeiten auftreten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich in Schöna, Audenhain und Klitzschen bei den betrachteten Hochwasserereignissen außerhalb des Fließgerinnes eine nur statische Überflutung einstellen wird. Der spezifische Durchfluss wird daher an dieser Stelle nicht weiter untersucht und ist nicht in die Intensitätsdarstellung eingeflossen. Verklausung Eine weitere Gefahr infolge Überschwemmung durch Hochwasser stellt die Verklausung von Querbauwerken wie Brücken oder eher seltener von natürlichen Engstellen im Gerinne dar. Dabei bleibt an der Einlaufseite des Bauwerkes zunächst sperriges Treibgut wie z.b. entwurzelte Bäume hängen, welches nicht durch den vorhandenen Bauwerksquerschnitt passt. Dadurch wird der Fließquerschnitt weiter verkleinert und damit nachfolgend auch immer kleineres Treibgut abgelagert bis hin zur völligen Versetzung des Querschnitts. Die Verklausung bewirkt somit ein Ansteigen des Wasserspiegels oberhalb der Engstelle. Bei einem entsprechend geringen verbleibenden Restquerschnitt steigt der Wasserspiegel oberwasserseitig soweit an, dass der zuströmende Abfluss über das Bauwerk abfließt oder/und das Bauwerk seitlich umströmt wird. Bei Brückenbauwerken ist im Fall einer Überströmung weiterhin das Geländer verklausungsgefährdet, so dass der Wasserspiegel u.u. bei einer nicht möglichen Umströmung des Bauwerks bis auf Höhe des Geländers ansteigen kann. Entsprechend der Definition des LfUG gelten Brückenbauwerke als verklausungsgefährdet, wenn der Freibord bei Abflüssen größer HQ 25 0,5 m unterschreitet oder bei Abflüssen, die einem HQ 25 entsprechen, kein Freibord mehr besteht [LfUG, 2004]. Eine entsprechende Übersicht über die für die Ortslagen maßgebenden Brückenbauwerke ist in Anhang 1 zu finden. Bei Bauwerken mit sehr kleinem Durchflussquerschnitt kann bereits mitgeführtes Mähgut oder Laub ausreichen, um eine Versetzung des Querschnitts zu erreichen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass beim Eintreten einer Hochwassersituation i.d.r. nicht beurteilt werden kann, welche Spitzenwasserstände bei diesem Ereignis erreicht werden, ob also eine Verklausungsgefahr besteht und wenn ja ob die Verklausung relevant wird oder das Bauwerk ohnehin über- und umströmt wird. Ferner stellt jede Verklausung eine Gefährdung des Bauwerkes an sich (Beschädigung der Konstruktion) und dessen Standsicherheit dar. Somit muss in jedem Fall an allen Bauwerken einer möglichen Verklausung rechtzeitig entgegengewirkt werden (oberwasserseitig ständiges Beseitigen aller Fließhindernisse durch die Wasserwehr oder sonstige Einsatzkräfte), solange dies ohne Gefahr für die Einsatzkräfte möglich ist. Weiterhin ist anzustreben, verklausungsgefährdete Bauwerke entweder zu beseitigen oder sie so umzubauen, dass sie einen ausreichenden Fließquerschnitt aufweisen. Ingenieurbüro Seite 8 von 28
9 Schöna: Innerhalb der Ortslage Schöna wird der Schwarze Graben von 5 Brücken überspannt: 2 Straßenbrücken, 1 Fußgängerbrücke und 1 Steg. In Auswertung der Tabelle Anhang 1 ergibt sich bezüglich der Verklausungsgefahr folgendes Bild: HQ T Anzahl Brücken mit: Freibord 0,5 m bzw. Einstau Überströmung Tabelle 2-3: Verklausungsgefahr von Brücken der Ortslage Schöna Bereits ab HQ 25 sind in der Ortslage Schöna alle Querungsbauwerke als verklausungsgefährdet einzustufen. Audenhain: Der Schwarze Graben wird im Untersuchungsgebiet von 82 relevanten Bauwerken gequert, wovon 15 auf den Umfluter Audenhain entfallen. Insbesondere innerhalb der Ortslage wird der Schwarze Graben von einer Vielzahl von kleineren Brücken im Zuge von Grundstückszufahrten überspannt. Diese Zufahrtsbrücken weisen im Allgemeinen einen relativ kleinen Durchflussquerschnitt auf. Weiterhin ist der Schwarze Graben in Audenhain an 6 unterschiedlich langen Abschnitten verrohrt. Diese Rohrdurchlässe bzw. Verrohrungen stellen ebenfalls eine Querschnittsverengung des Gewässers dar. In Auswertung der Tabelle Anhang 1 ergibt sich bezüglich der Verklausungsgefahr folgendes Bild: HQ T Anzahl Brücken mit: Freibord 0,5 m bzw. Einstau Überströmung Tabelle 2-4: Verklausungsgefahr von Brücken der Ortslage Audenhain Bereits ab HQ 25 ist mehr als die Hälfte der Bauwerke im Untersuchungsgebiet verklausungsgefährdet, wovon in der überwiegenden Zahl die Anliegerbrücken über den Schwarzen Graben im Ort betroffen sind. Ab HQ 100 sind nahezu alle Brücken verklausungsgefährdet. Ingenieurbüro Seite 9 von 28
10 Klitzschen: Innerhalb der Ortslage Klitzschen wird der Schwarze Graben von einer Straßenbrücke und einem Steg gequert. In Auswertung der Tabelle Anhang 1 ergibt sich bezüglich der Verklausungsgefahr folgendes Bild: HQ T Anzahl Brücken mit: Freibord 0,5 m bzw. Einstau Überströmung Tabelle 2-5: Verklausungsgefahr von Brücken der Ortslage Klitzschen Beschreibung und Darstellung der Überflutung für die Wasserspiegellagen HQ 25, HQ 50, HQ 100 und HQ 200 Schöna: Für Schöna wurden für den IST-Zustand folgende Überschwemmungen und Intensitäten berechnet: Abbildung 2-3: Schöna Abbildung 2-4: Intensität HQ(25) Schöna Ingenieurbüro Seite 10 von 28
11 Abbildung 2-5: Intensität HQ(50) Schöna Abbildung 2-6: Intensität HQ(100) Schöna Abbildung 2-7 Intensität HQ(200) Schöna Ingenieurbüro Seite 11 von 28
12 HQ 25 : Zwischen BW121 (Station ) und BW120 (Station ) ufert der Schwarze Graben insbesondere rechtsseitig großflächig über die gesamte Abschnittslänge bis ca. 50 m vom Ufer entfernt aus, wobei Intensitäten im Bereich von 0 0,5 m Wasserstand auftreten. Ca. zwischen Station und sind Intensitäten im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand zu verzeichnen. Von den Überschwemmungen betroffen sind Gebäude, Grünflächen und Gärten. Linksseitig kommt es zwischen Station und zu geringfügigen Ausuferungen über die gesamte Abschnittslänge bis ca. 6 m vom Ufer. In Höhe BW120 (Station ) reicht die Überschwemmungsfläche als schmaler Streifen ca. 40 m in die in südwestliche Richtung von der S20 abzweigende Dorfstraße hinein. Die S20 ist einschließlich der Brücke über den Schwarzen Graben frei von Überflutungen. Zwischen BW120 (Station ) und BW119 (Station ) treten e- benfalls vorrangig rechtsseitig großflächige Ausuferungen bis ca. 70 m vom Gewässer entfernt auf, die eine Intensität im Bereich von 0 0,5 m, lokal im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand aufweisen. Davon betroffen sind Gebäude und Gärten. Am linken Ufer kommt es in zwei kurzen Teilabschnitten zu kleinflächigen unbedeutenden Ausuferungen niedriger Intensität. Am Abschnittsende reicht die Überschwemmungsfläche ab BW119 ca. 100 m in südwestliche Richtung in die Dorfstraße hinein. Hier sind neben der Straße auch Gärten und Gebäude von den Überschwemmungen betroffen. Ausgeprägte Fließbewegungen auf überschwemmten Vorländern außerhalb des Gewässerschlauchs sind lediglich in unmittelbarer Nähe des Gewässers in Gewässerhauptfließrichtung zu erwarten. HQ 50 : Die Situation ist im wesentlichen analog zum HQ 25, wobei eine Zunahme der Ausdehnung und Intensität der Überschwemmung zu verzeichnen ist. Die Brücke im Zuge der S20 (BW120) sowie die S20 selbst in einem Bereich von m beidseitig der Brücke werden überströmt. Westlich des BW120 (Station ) ist zwischen der S20 und der Dorfstraße südlich der S20 nahezu die gesamte Fläche bis ca. 90 m vom Gewässer entfernt mit niedriger Intensität überschwemmt. Davon sind mehrere Gebäude und Gärten betroffen. Weiterhin ist insbesondere westlich des Schwarzen Grabens in Höhe des BW119 (Station ) eine deutlich größere Ausdehnung der Überschwemmungsfläche als bei HQ 25 zu verzeichnen. Zwischen BW120 (Station ) und BW119 (Station ) treten rechtsseitig nun großflächig Intensitäten im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Unterhalb des BW119 (Station ) kommt es rechtsseitig zu einer großflächigen Ausuferung auf ca. 90 m Uferlänge, wobei Intensitäten im Bereich von 0 0,5 m Wasserstand auftreten. Davon Betroffen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie eine Abwasserpumpstation des AZV Heidelbach. HQ 100 : Die Situation ist analog zu HQ 50, größtenteils ist nur eine geringfügige Zunahme der Ausdehnung und Intensität der Überschwemmungen zu verzeichnen. Die Fläche westlich des Schwarzen Grabens zwischen der S20 und der Dorfstraße nördlich der S20 ist in einem ca. 60 m breiten Streifen nahezu vollständig im niedrigen Intensitätsbereich überflutet. HQ 200 : Gegenüber HQ 100 treten nur unwesentliche Änderungen der Situation ein. Ingenieurbüro Seite 12 von 28
13 Audenhain: Für Audenhain wurden für den IST-Zustand folgende Überschwemmungen und Intensitäten berechnet: Abbildung 2-8: Oberaudenhain Abbildung 2-9: Intensität HQ(25) Oberaudenhain Abbildung 2-10: Intensität HQ(50) Oberaudenhain Abbildung 2-11: Intensität HQ(100) Oberaudenhain Ingenieurbüro Seite 13 von 28
14 Abbildung 2-12: Intensität HQ(200) Oberaudenhain Abbildung 2-13: Niederaudenhain Abbildung 2-14: Intensität HQ(25) Niederaudenhain Abbildung 2-15: Intensität HQ(50) Niederaudenhain Ingenieurbüro Seite 14 von 28
15 Abbildung 2-16: Intensität HQ(100) Niederaudenhain Abbildung 2-17: Intensität HQ(200) Niederaudenhain Zur Beschreibung von Schwachstellen, insbesondere Austrittsstellen, bevorzugter Fließwege im überschwemmten Vorland und von Überschwemmungshöhen wurde das Untersuchungsgebiet in 3 Abschnitte unterteilt, welche für jedes HQ T separat untersucht wurden. Gemäß den Empfehlungen des LfUG sind in den nachfolgenden Untersuchungen sich bei Hochwasser einstellende ausgeprägte Fließbewegungen in den Vorländern mit betrachtet worden. Aussagen zu Fließbewegungen und Fließrichtungen beziehen sich nachfolgend immer auf die Vorländer, auch wenn darauf nicht in jedem Fall explizit verwiesen wird. HQ 25 : HQ 25, Abschnitt 1 Bearbeitungsgrenze (Station ) bis Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ): Rechtsseitig treten am Schwarzen Graben im Bereich des Verteilerbauwerks Audenhain (Station ) und im Umfluter bis zum Bauwerk 128 (Umfluter Station 3+560) kleinflächige Ausuferungen niedriger Intensität auf, von denen Grünflächen betroffen sind. Linksseitig ufert der Schwarze Graben zwischen der Stallzufahrt (Station ) und dem Verteilerbauwerk (Station ) sowie im weiteren Verlauf der Umfluter linksseitig bis zum Bauwerk 128 (Umfluter Station 3+560) nahezu über die gesamte Länge vorrangig im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand aus. Die Überflutungsfläche reicht im oberen Bereich bis an die S 20 heran. Im Mündungsbereich des Strellner Grabens (Umfluter Station 3+760) treten großflächigere Überschwemmungen auf. Von den Ausuferungen betroffen sind Ackerund Grünflächen. Ingenieurbüro Seite 15 von 28
16 Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Im Schwarzen Graben unterhalb des Verteilerbauwerks bis zum Abschnittsende an Station ) sowie im Umfluter unterhalb des Bauwerks 128 (Umfluter Station 3+560) bis zum Abschnittsende treten keine weiteren Ausuferungen auf. HQ 25, Abschnitt 2 Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ) bis Einmündung Wildschützgraben (Station ): Rechtsseitig kommt es am Schwarzen Graben etwa zwischen Station und zur Ausuferung. Diese hat eine großflächige Überschwemmung bis an die Ortsrandlage zur Folge. Dabei treten niedrige und in Randlage mittlere Intensitäten auf. Im weiteren Verlauf treten rechtsseitig Ausuferungen zwischen Station und sowie ab bis zum Abschnittsende im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Von den Überschwemmungen betroffen sind die Dorfstraße, Gärten, Gebäude und Grünland. Am linken Ufer des Schwarzen Grabens sind in Abschnitt 2 von Station bis , bis und bis Ausuferungen niedriger Intensität zu verzeichnen, von denen Gärten und Gebäude betroffen sind. Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern des Schwarzen Grabens stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Am Umfluter Audenhain finden im gesamten Abschnitt 2 bis auf das Abschnittsende keine Ausuferungen statt. Dort kommt es linksseitig zu einer Überschwemmung niedriger Intensität, von der Grünland betroffen ist. Eine ausgeprägte Fließbewegung stellt sich in der Überschwemmungsfläche nicht ein. HQ 25, Abschnitt 3 Einmündung Wildschützgraben (Station ) bis Bearbeitungsgrenze (Station ): Im Abschnitt 3 ufert der Schwarze Graben vom Abschnittsbeginn bis zur Station beidseitig, unterhalb Station bis zur Bearbeitungsgrenze nur noch linksseitig über die gesamte Länge aus. Dabei treten Intensitäten vorwiegend im Bereich von 0 0,5 m, lokal in Senken im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die resultierende Überschwemmungsfläche befindet sich innerhalb der hier unbebauten Aue des Schwarzen Grabens und reicht linksseitig bis an den Weg parallel zur K 8979 heran. Bei HQ 25 werden nur Grünland und Ackerflächen überschwemmt. Ausgeprägte Fließbewegungen stellen sich in den überschwemmten Vorländern nur im näheren Umfeld des Gewässers etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 50 : HQ 50, Abschnitt 1 Bearbeitungsgrenze (Station ) bis Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ): Rechtsseitig treten am Schwarzen Graben im Bereich des Verteilerbauwerks Audenhain (Station ) und im Umfluter bis ca. 90 m unterhalb des Bauwerks 128 (Umfluter Station 3+560) kleinflächige Ausuferungen niedriger Intensität auf, von denen Grünflächen betroffen sind. Ingenieurbüro Seite 16 von 28
17 Linksseitig ufert der Schwarze Graben am Abschnittsbeginn und zwischen der Stallzufahrt (Station ) und dem Verteilerbauwerk (Station ) sowie im weiteren Verlauf der Umfluter linksseitig bis ca. 90 m unterhalb des Bauwerks 128 (Umfluter Station 3+560) nahezu über die gesamte Länge vorrangig im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand aus. Die Überflutungsfläche reicht im oberen Bereich bis an die S 20 heran. Im Mündungsbereich des Strellner Grabens (Umfluter Station 3+760) treten großflächigere Überschwemmungen auf. Von den Ausuferungen betroffen sind Acker- und Grünflächen. Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Im Schwarzen Graben unterhalb des Verteilerbauwerks bis zum Abschnittsende an Station sowie im Umfluter ab ca. 90 m unterhalb des Bauwerks 128 (ab Station 3+470) bis zum Abschnittsende treten bis auf einige sehr kleinflächige lokale Überflutungen keine weiteren Ausuferungen auf. HQ 50, Abschnitt 2 Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ) bis Einmündung Wildschützgraben (Station ): Rechtsseitig kommt es am Schwarzen Graben etwa zwischen Station und zur Ausuferung. Diese hat eine großflächige Überschwemmung bis an die Ortsrandlage zur Folge. Dabei treten niedrige und in Randlage mittlere Intensitäten auf. Im weiteren Verlauf treten rechtsseitig Ausuferungen zwischen Station und , und sowie ab bis zum Abschnittsende im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Von den Überschwemmungen betroffen sind die Dorfstraße, Gärten, Gebäude und Grünland. Am linken Ufer des Schwarzen Grabens sind in Abschnitt 2 von Station bis , bis und bis Ausuferungen niedriger, in Senken mittlerer Intensität zu verzeichnen, von denen Gärten und Gebäude betroffen sind. Weiterhin sind am Schwarzen Graben linksseitig kleinflächige Ausuferungen aus einem zufließenden Graben (Mündung in den Schwarzen Graben etwa bei Station ) infolge Rückstau zu verzeichnen. Die auftretenden Intensitäten bewegen sich im Bereich 0 0,5 m Wasserstand. Im Bereich des Grabens werden Gärten überschwemmt. Am Umfluter Audenhain kommt es zwischen Station und linksseitig zu einer kleinflächigen Ausuferung niedriger Intensität. Im weiteren Verlauf treten ab Station bis zum Abschnittsende beidseitig Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Von den Überschwemmungen sind Gärten sowie Acker- und Grünland betroffen. Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 50, Abschnitt 3 Einmündung Wildschützgraben (Station ) bis Bearbeitungsgrenze (Station ): Im Abschnitt 3 ufert der Schwarze Graben vom Abschnittsbeginn bis zur Station beidseitig, unterhalb Station bis zur Bearbeitungsgrenze nur noch linksseitig über die gesamte Länge aus. Dabei treten Intensitäten vorwiegend im Bereich von 0 0,5 m und 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die resultierende Überschwemmungsfläche befindet sich innerhalb der hier unbebauten Aue des Schwarzen Grabens und reicht linksseitig bis über den Weg parallel zur K 8979 heran. Bei HQ 50 werden neben Grünland und Ackerflächen bei Station und auch Nebengebäude überschwemmt. Ausgeprägte Fließbewegun- Ingenieurbüro Seite 17 von 28
18 gen stellen sich in den überschwemmten Vorländern nur im näheren Umfeld des Gewässers etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 100 : HQ 100, Abschnitt 1 Bearbeitungsgrenze (Station ) bis Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ): Rechtsseitig ufert der Schwarze Graben in drei Teilabschnitten nahezu über die gesamte Abschnittslänge mit vorrangig niedriger Intensität aus. Die sich dabei einstellenden Überflutungsflächen befinden sich weitestgehend in einem gewässernahen Streifen von bis zu 60 m Breite. Von den Überflutungen sind die S 20/ Dorfstraße und Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung sowie Grün- und Gartenflächen betroffen. Eine ausgeprägte Fließbewegung in den überschwemmten Vorländern stellt sich i.d.r. nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Zwischen Station (Brücke Zufahrt Dorfstraße 74) und Station stellt sich in dem Graben parallel zum Schwarzen Graben eine ausgeprägte Fließbewegung ein. Linksseitig treten am Schwarzen Graben über die gesamte Abschnittslänge z.t. großflächige Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand und lokal in Tieflagen auch im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die Überschwemmungsfläche reicht im oberen und unteren Abschnittsdrittel bis an den Umfluter heran. Im oberen Abschnittsdrittel stellt sich zwischen Umfluter und Schwarzen Graben eine zusammenhängende geschlossene Überschwemmungsfläche ein. Von den Überflutungen sind die S 20/ Dorfstraße und Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung sowie Grün- und Gartenflächen betroffen. Eine ausgeprägte Fließbewegung in den überschwemmten Vorländern stellt sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Der Umfluter Audenhain ufert ab dem Verteilerbauwerk Audenhain bis etwa 90 m unterhalb des Bauwerks 128 (Umfluter Station 3+560) beidseitig im niedrigen Intensitätsbereich aus. Im Mündungsbereich des Strellner Grabens (Umfluter Station 3+760) treten großflächige Überschwemmungen auf. Weitere kurze Ausuferungsstrecken sind an den Stationen 3+250, und zu verzeichnen. Die sich dort einstellenden rechtsseitigen Überflutungen niedriger Intensität sind mit den Ausuferungen aus dem Schwarzen Graben verbunden. Von den Ausuferungen betroffen sind Acker- und Grünflächen. Eine ausgeprägte Fließbewegung in den überschwemmten Vorländern stellt sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 100, Abschnitt 2 Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ) bis Einmündung Wildschützgraben (Station ): Rechtsseitig kommt es am Schwarzen Graben etwa zwischen Station und zur Ausuferung. Diese hat eine großflächige Überschwemmung bis an die Ortsrandlage zur Folge. Dabei treten niedrige und in Randlage mittlere Intensitäten auf. Die Überflutungsfläche dehnt sich bis an einen Feldgraben im südlichen Ortsrand aus und ist über diesen mit der unterhalb liegenden Überflutungsfläche verbunden. Im Bereich des Feldgrabens sind ausgeprägte Fließbewegungen sowie Intensitäten im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand zu erwarten. Im weiteren Verlauf treten im Schwarzen Graben rechtsseitig Ausuferungen vorwiegend niedriger Intensität als zwei Teilflächen zwischen Station und auf. Die beiden Überflutungsflächen sind über eine Senke miteinander verbunden, in der sich eine Fließbewegung einstellen wird. Die untere Überschwemmungsfläche ist über einen Graben mit einer weiteren Teilfläche niedriger und mittlerer Intensität verbunden. Weiter unterhalb sind zwischen Station und sowie ab bis zum Abschnittsende Ingenieurbüro Seite 18 von 28
19 am rechten Ufer des Schwarzen Grabens Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand zu verzeichnen. Von den Überschwemmungen betroffen sind die Dorfstraße, Gärten, Gebäude und Grünland. Am linken Ufer des Schwarzen Grabens sind in Abschnitt 2 von Station bis , bis und bis Ausuferungen niedriger, in Senken mittlerer Intensität zu verzeichnen, von denen die Dorfstraße sowie Gärten, Grünland und Gebäude betroffen sind. Im oberen und unteren Abschnittsbereich reichen die Überflutungsflächen teilweise bis fast an den Umfluter Audenhain heran. Weiterhin ist am Schwarzen Graben linksseitig eine langgestreckte Ausuferungen aus einem zufließenden Graben (Mündung in den Schwarzen Graben etwa bei Station ) infolge Rückstau über dessen gesamte Länge zu verzeichnen. Die auftretenden Intensitäten bewegen sich im Bereich von 0 0,5 m Wasserstand, im Graben selbst im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand. Im Bereich des Grabens werden Gebäude und Gärten überschwemmt. Am Umfluter Audenhain kommt es zwischen Station und linksseitig zu einer Ausuferung niedriger Intensität. Im weiteren Verlauf treten ab Station bis zum Abschnittsende beidseitig Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Von den Überschwemmungen sind Gebäude, Gärten sowie Acker- und Grünland betroffen. Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern stellen sich abgesehen von oben erwähnten Senken und Gräben - nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 100, Abschnitt 3 Einmündung Wildschützgraben (Station ) bis Bearbeitungsgrenze (Station ): Im Abschnitt 3 ufert der Schwarze Graben beidseitig über die gesamte Länge aus. Dabei treten Intensitäten vorwiegend im Bereich von 0 0,5 m und 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die resultierende Überschwemmungsfläche befindet sich innerhalb der hier unbebauten Aue des Schwarzen Grabens und reicht linksseitig bis über den Weg parallel zur K 8979 heran. Bei HQ 100 werden neben Grünland und Ackerflächen bei Station und auch Nebengebäude überschwemmt. Ausgeprägte Fließbewegungen stellen sich in den überschwemmten Vorländern nur im näheren Umfeld des Gewässers etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 200 : HQ 200, Abschnitt 1 Bearbeitungsgrenze (Station ) bis Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ): Rechtsseitig ufert der Schwarze Graben in drei Teilabschnitten nahezu über die gesamte Abschnittslänge mit niedriger, in Gewässernähe und im oberen Abschnittsbereich auch mit mittlerer Intensität aus. Die sich dabei einstellenden Überflutungsflächen befinden sich weitestgehend in einem gewässernahen Streifen von bis zu ca. 100 m Breite. Von den Überflutungen sind Ackerflächen, die S 20/ Dorfstraße und Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung sowie Grün- und Gartenflächen betroffen. Eine ausgeprägte Fließbewegung in den überschwemmten Vorländern stellt sich i.d.r. nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Zwischen Station (Brücke Zufahrt Dorfstraße 74) und Station stellt sich in dem Graben parallel zum Schwarzen Graben eine ausgeprägte Fließbewegung ein. Ingenieurbüro Seite 19 von 28
20 Linksseitig treten am Schwarzen Graben über die gesamte Abschnittslänge größtenteils großflächige Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m und Wasserstand und lokal in Tieflagen auch im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die Überschwemmungsfläche reicht im oberen und unteren Abschnittsdrittel bis an den Umfluter heran. Im oberen Abschnittsdrittel stellt sich zwischen Umfluter und Schwarzen Graben eine zusammenhängende geschlossene Überschwemmungsfläche ein. Von den Überflutungen sind die S 20/ Dorfstraße und Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung sowie Grün- und Gartenflächen betroffen. Eine ausgeprägte Fließbewegung in den überschwemmten Vorländern stellt sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Die Überschwemmungen beidseitig des Schwarzen Grabens am Abschnittsende setzen sich im Abschnitt 2 fort. Der Umfluter Audenhain ufert rechtsseitig ab dem Verteilerbauwerk Audenhain bis zur Querung der S 16 im niedrigen, im oberen Abschnittsbereich im mittleren Intensitätsbereich aus. Eine weitere Ausuferungsstrecke niedriger Intensität ist rechtsseitig zwischen den Stationen und zu verzeichnen. Die sich einstellenden Überflutungen sind mit den Ausuferungen aus dem Schwarzen Graben verbunden und bilden großflächige zusammenhängende Überflutungsflächen im Bereich zwischen Umfluter und Schwarzen Graben. Von den Ausuferungen betroffen sind Siedlungsbereiche mit Wohnbebauung sowie Grün- und Gartenflächen. Linksseitig kommt es am Umfluter Audenhain zwischen dem Verteilerbauwerk und Station zu einer großflächigen Ausuferung von bis zu ca. 170 m Breite im Intensitätsbereich von vorwiegend 0,5 2,0 m Wasserstand. Eine weitere Ausuferung niedriger Intensität ist am linken Ufer des Umfluters im unteren Abschnittsdrittel zu verzeichnen. Von den Überflutungen des Umfluters sind Ackerflächen und Grünland betroffen. Ausgeprägte Fließbewegungen im überschwemmten Vorland stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. HQ 200, Abschnitt 2 Brücke Zufahrt Dorfstraße 88 (BW 079, Station ) bis Einmündung Wildschützgraben (Station ): Am Schwarzen Graben stellen sich beidseitig über die gesamte Abschnittslänge großflächige Ausuferungen im niedrigen und mittleren Intensitätsbereich ein, von denen die gesamte Ortslage sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen sind. Die Überflutungsfläche reicht im Süden in weiten Teilen bis über den Ortsrand hinaus, linksseitig steht bis auf Inseln nahezu die gesamte Fläche zwischen Schwarzen Graben und Umfluter unter Wasser. Ausgeprägte Fließbewegungen stellen sich in den überschwemmten Vorländern ein in unmittelbarer Nähe zum Gewässer, in der Fläche zwischen Umfluter und Schwarzen Graben und im Bereich von langgestreckten Senken und Gräben, die Überflutungsflächen miteinander verbinden. Am Umfluter Audenhain kommt es zwischen Station und beidseitig zu großflächigen Ausuferungen niedriger und mittlerer Intensität. Im weiteren Verlauf treten linksseitig zwischen Station und sowie zwischen und kleinere Ausuferungen im Intensitätsbereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Zwischen Station und kommt es rechtsseitig zu Ausuferungen aus dem Umfluter Audenhain, die in die Ü- berschwemmungsflächen des Schwarzen Grabens übergehen. Unterhalb von Station sind bis zum Abschnittsende beidseitig des Umfluters großflächige Überflutungen im vorwiegend niedrigen Intensitätsbereich zu verzeichnen. Von den Überschwemmungen aus dem Umfluter sind Gebäude, Gärten sowie Acker- und Grünland betroffen. Ausgeprägte Fließbewegungen in den überschwemmten Vorländern des Umfluters stellen sich nur in unmittelbarer Nähe zum Gewässer etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Ingenieurbüro Seite 20 von 28
21 HQ 200, Abschnitt 3 Einmündung Wildschützgraben (Station ) bis Bearbeitungsgrenze (Station ): Im Abschnitt 3 ufert der Schwarze Graben beidseitig über die gesamte Länge aus. Dabei treten Intensitäten vorwiegend im Bereich von 0 0,5 m und 0,5 2,0 m Wasserstand auf. Die resultierende Überschwemmungsfläche befindet sich weitestgehend innerhalb der hier unbebauten Aue des Schwarzen Grabens und reicht linksseitig bis über den Weg parallel zur K 8979, im unteren Bereich bis an die K 8979 selbst heran. Bei HQ 200 werden neben Grünland und Ackerflächen am Abschnittsbeginn sowie bei Station und auch Gebäude/ Nebengebäude überschwemmt. Ausgeprägte Fließbewegungen stellen sich in den überschwemmten Vorländern nur im näheren Umfeld des Gewässers etwa parallel zur Hauptfließrichtung ein. Klitzschen: Für Klitzschen wurden für den IST-Zustand folgende Überschwemmungen und Intensitäten berechnet: Abbildung 2-18: Klitzschen Abbildung 2-19: Intensität HQ(25) Klitzschen Ingenieurbüro Seite 21 von 28
22 Abbildung 2-20: Intensität HQ(50) Klitzschen Abbildung 2-21: Intensität HQ(100) Klitzschen Abbildung 2-22: Intensität HQ(200) Klitzschen Ingenieurbüro Seite 22 von 28
23 HQ 25 : entfällt, da Ortslage nicht betroffen HQ 50 : entfällt, da Ortslage nicht betroffen HQ 100 : Oberhalb der Brücke im Zuge der Bahnhofstraße (BW046 Station ) kommt es im Mündungsbereich des Heidebachs zu Ausuferungen beidseitig des Schwarzen Grabens, von denen rechtsseitig Gartenflächen mit einer Intensität von 0 0,5 m Wasserstand betroffen sind. Unterhalb BW046 (Station ) bis zum Wohngebiet An der Mühle/ Goethestraße (Station ) treten beidseitig des Gewässers Ausuferungen in mehreren Teilabschnitten auf. Die Überschwemmungen weisen Intensitäten im Bereich von 0 0,5 m Wasserstand auf. Linksseitig werden Grünflächen überflutet, von den Ausuferungen am rechten Ufer betroffen sind Gärten. Ausgeprägte Fließbewegungen auf überschwemmten Vorländern außerhalb des Gewässerschlauchs sind lediglich in unmittelbarer Nähe des Gewässers in Gewässerhauptfließrichtung zu erwarten. HQ 200 : Im wesentlichen ist die Situation analog zum HQ 100, wobei eine Zunahme der Intensität und Ausdehnung der Überschwemmungsflächen zu verzeichnen ist. Oberhalb BW046 (Station ) ist nun auch ein Gebäude an der Bahnhofstraße von den Überschwemmungen betroffen (Intensität 0 0,5 m Wasserstand). Im Abschnitt zwischen Station und ufert der Schwarze Graben beidseitig auf nahezu der gesamten Abschnittslänge aus, wobei in Gewässernähe Intensitäten im Bereich von 0,5 2,0 m Wasserstand auftreten. An Station ist hier ebenfalls ein Gebäude betroffen. Ingenieurbüro Seite 23 von 28
24 3. Gefahrenkarten Mit der Gefahrenkarte wird die Gefahr Überschwemmung dargestellt, nicht jedoch die Gefahr durch Erosion der Ufer oder durch Ablagerungen neben dem Gewässerbett. Die Darstellung der Gefahrenkarten erfolgt im Maßstab 1:5.000 auf Grundlage der topografischen Karte 1: des Landesvermessungsamtes Sachsen. Jedes Hochwasserereignis (HQ 25, HQ 50, HQ 100 und HQ 200 ) wurde auf einer separaten Karte abgebildet. Die Überschwemmungsflächen wurden nach dem Kriterium Wassertiefe in die drei Intensitätsstufen niedrig mittel hoch klassifiziert und mit einer entsprechenden Blautonabstufung dargestellt: niedrig: mittel: hoch: h w 0,5 m h w > 0,5 bis < 2 m h w 2 m In den Karten weiterhin enthalten ist die Anschlagslinie der Überschwemmungsfläche bei HQ Extrem dargestellt durch eine rote Linie. Die abgebildete Stationierung der Flussachse erfolgt entgegen der Fließrichtung aufsteigend von der Mündung an. Die mit einer dunkelgrünen Linie dargestellte Bearbeitungsgrenze weist den für die untersuchte Ortslage maßgebenden Gewässerabschnitt aus. Da oberhalb des Bearbeitungsgebietes keine Hochwassermeldepegel am Schwarzen Graben/ Weinske existieren, konnte keine Einordnung der Wiederkehrintervalle in Alarmstufen erfolgen. 4. Schlussfolgerungen, Empfehlungen Im HWSK Schwarzer Graben/ Weinske wurden die Schutzmaßnahmen für die Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen für das Schutzziel HQ 100 ausgelegt. In Auswertung der detaillierten Gefahrenbetrachtung kann dieses Schutzziel als ausreichend betrachtet werden. Gegen Hochwasserereignisse, die kleiner oder gleich dem Schutzziel sind, kann Audenhain mit den vorgeschlagenen Maßnahmen geschützt werden. Für das Untersuchungsgebiet relevant sind folgende im HWSK vorgeschlagene Maßnahmen: Maßnahmen M17, M20, M21 und M23: Neubau eines Hochwasserrückhaltebecken (HRB) oberhalb der Ortslage Schöna (M23), zweier HRB oberhalb der Ortslage Audenhain (M20 und M21) und eines HRB oberhalb der Ortslage Klitzschen im Nebengewässer Heidebach (M17) unter Nutzung vorhandener Geländestrukturen zur Drosselung des Hochwasserabflusses und zur Speicherung des rückgehaltenen Zuflusses. Mit diesen Maßnahmen kann der Durchfluss beispielsweise oberhalb Audenhain bei HQ 100 von 11,43 auf 1,70 m³/s reduziert werden, unterhalb Audenhain bewirken die Becken eine Abflussreduzierung bei HQ 100 von 18,32 auf 9,50 m³/s. Dadurch reduziert sich der Umfang der ergänzend erforderlichen Schutzmaßnahmen in den unterhalb der HRB liegenden Ortslagen erheblich. Ingenieurbüro Seite 24 von 28
25 Zu den noch ergänzend in den Ortslagen erforderlichen Schutzmaßnahmen gehören die Maßnahmen M18, M19 und M22: Maßnahme M19: Diese Maßnahme sieht den Umbau des Verteilerbauwerks im Schwarzen Graben am Abzweig des Umfluters vor, sodass dieses den Zufluss im Hochwasserfall in den Schwarzen Graben absperren kann. Ferner ist dazu im Bereich des Wehres eine Erhöhung des Geländes erforderlich, um eine Umströmung des eingestauten Wehrs zu verhindern. Der gesamte, durch die oberhalb vorgeschlagenen Becken reduzierte Abfluss wird somit im Umfluter Audenhain an der Ortslage vorbeigeleitet. Die hydraulische Kapazität des Umfluters ist hierfür ausreichend. Am Schwarzen Graben treten so in der Ortslage keine Ausuferungen mehr auf. Maßnahme M18: Diese Maßnahme sieht den Neubau eines Wehres im Schwarzen Graben oberhalb der Einmündung des Wildschützgrabens vor, um einen Rückstau aus dem unterhalb liegenden Abschnitt des Schwarzen Grabens und dem Umfluter zu verhindern. Um die ggf. innerhalb der Ortslage anfallenden Wassermengen aus seitlichen Einleitungen schadlos ableiten zu können, ist oberhalb des Sperrbauwerks ein Schöpfwerk anzuordnen. Maßnahme M22: Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine Beräumung des Gewässers und eine Wiederherstellung des Abflussprofils zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Schwarzen Grabens erfolgen. Für den Schutz der Ortslagen Schöna, Audenhain und Klitzschen sind keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich. Da aber insbesondere die Maßnahmen M17, M20, M21 und M23 für das Untersuchungsgebiet von großer Bedeutung ist, sei an dieser Stelle abschließend nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Bemessung der im HWSK vorgeschlagenen Hochwasserrückhaltebecken auf eine erweiterte Datengrundlage zu stellen (s. Abschnitte 5.2 und 6.6 HWSK). Ingenieurbüro Seite 25 von 28
26 Literaturverzeichnis Bundesamt für Wasser und Geologie (Hrsg.), 2001: Hochwasserschutz an Fließgewässern, Wegleitung Biel, 72 S. Bundesamt für Wasserwirtschaft u.a. (Hrsg.), 1997: Empfehlungen, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten. Biel, 32 S. LfUG, 2004: Gefahrenkarten Gefahr durch Überschwemmung. Empfehlungen zur Erarbeitung von Karten zur Darstellung der Hochwassergefahren. Stand LfUG, 2004: Gefahrenkarten Gefahr durch Überschwemmung. Empfehlungen zu Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichts. Stand LfUG, 2004: Gefahrenkarten Gefahr durch Überschwemmung. Erläuterungsbericht einheitliche Textbausteine. Stand SMUL, 2003: Erstellung von Gefahrenkarten im Rahmen der Erarbeitung von Hochwasserschutzkonzepten (HWSK). Stand: Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Einheit Bedeutung DVWK - Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau HHQ m³/s höchster bisher beobachteter Hochwasserabfluss HN m Höhennull - Höhenbezugssystem Pegel Kronstadt HQ m³/s Hochwasserabfluss HQ (T) - Hochwasserscheitelabfluss, der mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von in der Regel 95 % einmal in T Jahren erreicht und überschritten wird h w m Wasserstand HWS- - Hochwasserschutz- HWSK - Hochwasserschutzkonzept KOSTRA - Koordinierte Starkregen-Auswertung LfUG - Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie LTV - NAM - Niederschlagsabflussmodell NN m Normalnull - Höhenbezugssystem Pegel Amsterdam q m²/s spezifischer Abfluss; Produkt aus Wasserstand h w und Fließgeschwindigkeit v Ingenieurbüro Seite 26 von 28
27 Abkürzung Einheit Bedeutung SMUL - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft StUFA - Staatliches Umweltfachamt TSM - Talsperrenmeisterei v m/s Fließgeschwindigkeit Anlagenverzeichnis Anlagen-Nr. Bezeichnung Maßstab Übersichtskarte Blattschnitte 1: , Blatt 1 Ortslage Klitzschen, 1:5.000 Hochwasserereignis HQ 25 IST-Zustand - entfällt , Blatt 2,3 Ortslage Audenhain, Hochwasserereignis HQ 25 IST-Zustand , Blatt 4 Ortslage Schöna, Hochwasserereignis HQ 25 IST-Zustand , Blatt 1 Ortslage Klitzschen, Hochwasserereignis HQ 50 IST-Zustand - entfällt , Blatt 2,3 Ortslage Audenhain, Hochwasserereignis HQ 50 IST-Zustand , Blatt 4 Ortslage Schöna, Hochwasserereignis HQ 50 IST-Zustand , Blatt 1 Ortslage Klitzschen, Hochwasserereignis HQ 100 IST-Zustand , Blatt 2,3 Ortslage Audenhain, Hochwasserereignis HQ 100 IST-Zustand , Blatt 4 Ortslage Schöna, Hochwasserereignis HQ 100 IST-Zustand , Blatt 1 Ortslage Klitzschen, Hochwasserereignis HQ 200 IST-Zustand , Blatt 2,3 Ortslage Audenhain, Hochwasserereignis HQ 200 IST-Zustand , Blatt 4 Ortslage Schöna, Hochwasserereignis HQ 200 IST-Zustand 1: : : : : : : : : : :5.000 Ingenieurbüro Seite 27 von 28
28 Anhangsverzeichnis Anhang 1 Anhang 2 Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes und der Energiehöhe an den Brückenbauwerken der Gemeinde Thallwitz, Ortslage Röcknitz Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung für das Bearbeitungsgebiet für HQ 25, HQ 50, HQ 100, HQ 200 und HQ Extrem Ingenieurbüro Seite 28 von 28
29 VORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für den Schwarzen Graben/ Weinske im Regierungsbezirk Leipzig Anhang 1: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes und der Energiehöhe an den Brückenbauwerken der Gemeinde Mockrehna, Ortslage Audenhain Brücken mit Freibord < 0,5 m Brücken eingestaut Brücken überströmt Energiehöhe nur bei Brücken mit einem Freibord zwischen 0,0 und 0,5 m aufgeführt! HQ 25 HQ 50 HQ 100 HQ 200 HQextrem = 2xHQ 100 Station Bezeichnung Brückennummer Sohle KOK KUK WSL Freibord Energiehöhe Differenz WSL Freibord Energiehöhe Differenz WSL Freibord Energiehöhe Differenz WSL Freibord Energiehöhe Differenz WSL Freibord km gemäß HWSK mhn mhn mhn mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m Schwarzer Gr. - StrBr östlich Niederaudenhain 48 89,36 92,05 91,33 90,92 0,41 90,99 0,07 91,09 0,24 91,20 0,11 91,22 0,11 91,41 0,19 91,27 0,06 91,55 0,28 91,40-0, Schwarzer Gr. - StrBr Dorfstraße ,59 91,70 91,34 91,21 0,13 91,36 0,15 91,38-0, ,51-0, ,60-0, ,12-0, Schwarzer Gr. - FußBr bei Dorfstraße ,90 91,64 91,46 91,38 0,08 91,42 0,04 91,70-0, ,78-0, ,89-0, ,22-0, Schwarzer Gr. - Behelfsbrücke östlich Dorfstraße ,76 91,42 91,19 91,50-0, ,79-0, ,87-0, ,97-0, ,29-1, Dorfstraße 168b 53 90,43 93,46 92,93 91,86 1, ,05 0, ,96 0, ,02 0, ,24 0, Dorfstraße 168b 54 90,40 92,46 91,93 91,88 0,05 91,89 0,01 92,07-0, ,15-0, ,26-0, ,52-0, Dorfstraße 168a 55 90,61 92,46 92,22 91,89 0,33 91,89 0,00 92,08 0,14 92,08 0,00 92,15 0,07 92,20 0,05 92,26-0, ,52-0, Dorfstraße ,45 92,45 92,16 91,89 0,27 91,90 0,01 92,09 0,07 92,09 0,00 92,28-0, ,34-0, ,57-0, Schwarzer Gr. - StrBr bei Dorfstraße ,86 92,94 92,39 91,90 0,49 91,91 0,01 92,09 0,30 92,10 0,01 92,28 0,11 92,36 0,08 92,34 0,05 92,44 0,10 92,57-0, Rohreinlaß bei Dorfstraße ,92 92,31 91,92 92,18-0, ,33-0, ,54-0, ,60-0, ,78-0, Dorfstraße 157b 59 90,91 93,17 92,63 92,55 0,08 92,55 0,00 92,52 0,11 92,52 0,00 92,52 0,11 92,62 0,10 92,61 0,02 92,72 0,11 92,75-0, Dorfstraße ,84 92,67 92,48 92,55-0, ,52-0, ,70-0, ,78-0, ,91-0, Schwarzer Gr. - StrBr Kreuzung an Kirche Niederaudenhain 61 91,08 93,24 92,63 92,55 0,08 92,56 0,01 92,53 0,10 92,53 0,00 92,72-0, ,81-0, ,94-0, Dorfstraße ,18 92,50 92,34 92,57-0, ,56-0, ,88-0, ,99-0, ,62-1, Dorfstraße ,96 92,77 92,55 92,58-0, ,59-0, ,91-0, ,01-0, ,62-1, Dorfstraße ,99 92,74 92,44 92,59-0, ,61-0, ,96-0, ,05-0, ,62-1, Dorfstraße ,65 93,25 92,83 92,60 0,23 92,61 0,01 92,63 0,20 92,64 0,01 93,18-0, ,24-0, ,64-0, RDL bei Dorfstraße ,48 93,61 92,48 92,57-0, ,55-0, ,18-0, ,24-0, ,64-1, RDL Ost-West am Löschteich 67 91,31 93,62 92,65 92,70-0, ,85-0, ,26-0, ,33-0, ,66-1, Dorfstraße ,55 93,34 93,16 92,73 0,43 92,73 0,00 92,89 0,27 92,90 0,01 93,29-0, ,35-0, ,67-0, Dorfstraße ,04 93,34 93,04 92,75 0,29 92,75 0,00 92,92 0,12 92,92 0,00 93,49-0, ,57-0, ,78-0, Schwarzer Gr. - WegBr Feldweg bei Dorfstraße ,61 93,23 92,75 0,48 92,75 0,00 92,92 0,31 92,93 0,01 93,49-0, ,57-0, ,78-0, Schwarzer Gr. - RDL bei Dorfstraße 117/ ,66 93,26 92,66 92,72-0, ,86-0, ,49-0, ,57-0, ,78-1,12 Seite 1 von 4
Hochwasserschutzkonzept Schwarzbach im Regierungsbezirk Leipzig
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