Hochwasserschutzkonzept Nr. 41 Weißer Schöps im Niederschlesischen Oberlausitzkreis

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1 Staatliches Umweltfachamt Bautzen Käthe-Kollwitz-Straße 17, Haus 3, Bautzen Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Spree Niedergurig Am Staudamm 3, Malschwitz Hochwasserschutzkonzept Nr. 41 Weißer Schöps Gefahrenkarten für die Ortslagen Horka und Mückenhain der Gemeinde Horka November 2004

2 GLIEDERUNG 1 ALLGEMEINES Zielstellung Grundlagen Vorgehensweise 8 2 PROZESSANALYSE Hydrologie Geschiebe Gefahrenprozesse HQ HQ HQ HQ EHQ (HQ 500 ) 19 3 GEFAHRENKARTEN 20 4 SCHLUSSFOLGERUNGEN, EMPFEHLUNGEN _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 2

3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS EHQ HQ HQ 20 h W Mdg. n obh. q uth. v Extremhochwasser Abflussmenge bei Hochwasser Abflussmenge bei Hochwasser, welches alle 20 Jahre auftritt Wassertiefe Mündung Anzahl oberhalb spezifischer Durchfluss unterhalb Fließgeschwindigkeit 41129_Gefahrenkarten Horka.doc Seite 3

4 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1-1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung... 8 Tabelle 2-1: Hochwasserganglinien für den Weißen Schöps für alle betrachteten HQ x Tabelle 2-2: Brücken HQ Tabelle 2-3: Flächen HQ Tabelle 2-4: Brücken HQ Tabelle 2-5: Flächen HQ Tabelle 2-6: Brücken HQ Tabelle 2-7: Flächen HQ Tabelle 2-8: Brücken HQ Tabelle 2-9: Flächen HQ _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 4

5 ANLAGEN Gefahrenkarte Horka, Mückenhain HQ 20, Bl. 1 und Bl Gefahrenkarte Horka, Mückenhain HQ 50, Bl. 1 und Bl Gefahrenkarte Horka, Mückenhain HQ 100, Bl. 1 und Bl Gefahrenkarte Horka, Mückenhain HQ 200, Bl. 1 und Bl _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 5

6 ANHANG Ergebnis der Freibordberechnung Brücken HQ 20, HQ 50, HQ 100, HQ 200, HQ 500 Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung siehe Hochwasserschutzkonzeption Weißer Schöps, Anlage 10.1 und Anhang _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 6

7 1 ALLGEMEINES 1.1 Zielstellung Die Gefahrenkarte stellt vom Hochwasser ausgehende Gefahren für Menschen und Sachwerte in ihrer räumlichen Ausdehnung dar. Es werden damit Gebiete gezeigt, deren Nutzung wegen Naturgefahren eingeschränkt ist. Die Gefahrenkarte ist fachliche Planungsgrundlage der Flächennutzung, des Objektschutzes, der Konstruktion von Bauwerken im Gefahrenbereich, von wasserbaulichen Schutzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Schadensverminderung, der Alarmierung, Katastrophenabwehr und Evakuierung im Ereignisfall. Die in der Gefahrenkarte verzeichneten Flächen sind nicht Gegenstand einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, sie sind vielmehr fachliche Handlungsgrundlage für Behörden sowie private Eigentümer und Nutzer. In der Gefahrenkarte Weißer Schöps, Ortslagen Horka und Mückenhain der Gemeinde Horka, wird die Ausdehnung und Intensität der Gefahrenart Überschwemmung für mehrere Wahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Auswirkungen der Feststoffbewegungen (Geschiebe und Treibgut) auf die Abflussverhältnisse werden dabei berücksichtigt. Verweise auf andere Gefahrenarten, insbesondere die Ufererosion und Ablagerung von festen Stoffen außerhalb des Gewässerbettes sind im HK enthalten und sollten bei der Gefahrenbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt werden, eine kartografische Darstellung bleibt der Fortschreibung der Gefahrenkarte vorbehalten. 1.2 Grundlagen Die Gefahrenkarte ist Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes Nr Weißer Schöps und wurde auf gleicher Datengrundlage erstellt. Sie wurde für den Ist-Zustand des Gewässers und der bei Hochwasser überschwemmten Gebiete erarbeitet. Die Geländevermessung erfolgte im Zeitraum IV. Quartal 2003/I. Quartal _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 7

8 1.3 Vorgehensweise Der Bearbeitungsabschnitt wurde längs des Weißen Schöps so festgelegt, dass die gefährdeten besiedelten Bereiche erfasst werden. Die Gefahrenkarte umfasst vier Einzelkarten für unterschiedliche mittlere Wiederkehrintervalle im Bereich von häufigen (alle 20 Jahre) bis sehr seltenen (alle 200 Jahre) Ereignissen. Das im Hochwasserschutzkonzept ausgewiesene Schutzziel liegt bei einem mittleren Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Ausgehend von berechneten Wasserspiegellagen für Hochwasserereignisse mit 20-, 50-, 100- und 200-jährlichem Wiederkehrintervall wurden zuerst Schwachstellen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, identifiziert (Ausbruchsstellen bei niedrigem Ufer, Verklausung von Brücken infolge Treibgut und unzureichendem Querschnitt, Versagen unterbemessener Hochwasserschutzeinrichtungen u. a.). Anhand dieser Betrachtung und der Vermessung des Geländes wurden Überschwemmungskarten erstellt. Innerhalb der überschwemmten Flächen wurden drei Intensitäten abgegrenzt. Dabei wurden zwei Formen der Überschwemmung berücksichtigt. Bei statischer Überschwemmung treten relativ geringe Fließgeschwindigkeiten auf und die Intensität wird durch die Wassertiefe bestimmt. Bei dynamischer Überschwemmung ist die Gefahr überwiegend durch hohe Fließgeschwindigkeiten bedingt. In der Tabelle 1-1 sind die Kriterien für die drei Intensitätsstufen aufgeführt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden die Flächen mit hoher, mittlerer und niedriger Intensität abgegrenzt. Tabelle 1-1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung Intensität hoch mittel niedrig Überschwemmung Wassertiefe h w 2,0 m oder spezifischer Durchfluss q = v h w 2,0 m²/s 2,0 > h w > 0,5 m oder 2,0 m 2 /s > q = v h w > 0,5 m²/s h w 0,5 m oder q = v h w 0,5 m²/s In der Kartendarstellung ist eine Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Überschwemmung nicht mehr möglich. Bereiche, bei denen die Intensität maßgeblich durch hohe Fließgeschwindigkeiten bestimmt wird, sind in Abschnitt 2.3 benannt _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 8

9 Neben den Überschwemmungsflächen und Intensitäten für die oben erwähnten Wiederkehrintervalle ist auf allen Kartenblättern die maximale Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes (ohne Intensitäten) für ein Extremereignis dargestellt, wobei angenommen wird, dass die Gebiete außerhalb dieser Überschwemmungsfläche nicht vom Hochwasser des Weißen Schöps betroffen sein können. Für die Ortslagen Horka und Mückenhain der Gemeinde Horka wurde das Hochwasser HQ 500 als Extremereignis gewählt. Die abgebildete Überschwemmungsgrenze ist in allen Karten als rote Linie bzw. Fläche dargestellt. Literatur Bundesamt für Wasserwirtschaft u.a. (Hrsg.): Empfehlungen, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten. Biel, S. Bundesamt für Wasser und Geologie (Hrsg.): Hochwasserschutz an Fließgewässern, Wegleitung Biel, S _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 9

10 2 PROZESSANALYSE 2.1 Hydrologie Die Gefahrenkarten stellen ein Instrument zur Abschätzung einer möglichen Gefährdung eines bestimmten Bereiches, insbesondere in den Ortslagen, dar. Es ist notwendig, die Betrachtung für verschiedene Hochwasserereignisse durchzuführen. Daraus ergeben sich verschiedene Intensitäten. Entsprechend der einheitlichen Herangehensweise wurden für die Erarbeitung der Gefahrenkarten die Intensitäten für folgende HQ x ermittelt: HQ 20, HQ 50, HQ 100, HQ 200 sowie HQ Extrem. Das Extremhochwasser (EHQ) ist für den Weißen Schöps das HQ 500. Das Augusthochwasser 2002 ist für dieses Einzugsgebiet im Vergleich zum Erzgebirge nicht als Extremhochwasser einzuschätzen und spielt keine Rolle. Für die betrachtete Strecke der Ortslagen Horka und Mückenhain der Gemeinde Horka sind die in Tabelle 2-1 gekennzeichneten Bereiche als Abflussgröße dargestellt. Tabelle 2-1: Hochwasserganglinien für den Weißen Schöps für alle betrachteten HQ x Nach Vorgabe N-A-Modell HQ 20 HQ 50 HQ 100 HQ 200 HQ 500 Nr. Gewässer Berechnungsquerschnitt AE in km² m³/s 21 Weißer Schöps oberhalb Mündung Friedersdorfer Wasser 20,28 5,33 7,25 8,75 10,34 12,41 22 Friedersdorfer Wasser Mündung in Weißen Schöps 8,25 2,94 4,02 4,89 5,81 7,01 23 Weißer Schöps oberhalb Mündung Pfaffendorfer Wasser 39,85 11,38 15,52 17,19 19,85 23,55 24 Pfaffendorfer Wasser Mündung in Weißen Schöps 13,56 3,98 5,45 6,60 7,82 9,43 25 Weißer Schöps Pegel Holtendorf 54,18 15,48 21,01 23,94 27,04 31,84 26 Weißer Schöps oberhalb Mündung Königshainer Wasser 70,12 17,51 23,27 27,59 32,21 38,07 27 Königshainer Wasser Pegel Königshain 7,59 5,35 6,65 7,64 8,63 10,03 28 Königshainer Wasser Mündung in Weißen Schöps 20,57 9,18 11,84 13,87 15,99 18,75 29 Weißer Schöps Pegel Särichen 134,70 27,70 34,63 40,74 46,74 57,00 mod Neugraben bis Flutmulde Uhsmannsdorf 27,19 27,19 37,74 42,74 42,74 mod Neugraben bis Flutmulde Spreehammer 26,69 26,69 36,74 40,74 40,74 mod Neugraben bis Flutmulde Spree 26,19 26,19 35,74 38,74 38,74 mod Neugraben bis Flutmulde Hähnichen 28,19 28,19 38,74 42,74 42,74 mod Neugraben bis Flutmulde Hinterdorf 25,19 25,19 34,74 37,74 37,74 mod Neugraben bis Mündung Neugraben 20,19 20,19 25,74 25,74 25,74 mod Weißer Schöps bis Flutmulde Uhsmannsdorf 2,00 2,00 3,00 4,00 4,00 mod Weißer Schöps bis Flutmulde Spreehammer 2,50 2,50 4,00 6,00 6,00 mod Weißer Schöps bis Flutmulde Spree 7,10 7,10 10,29 14,30 14,30 mod Weißer Schöps bis Flutmulde Hähnichen 5,10 5,10 7,29 10,30 10,30 mod Weißer Schöps bis Flutmulde Hinterdorf 8,10 8,10 11,29 15,30 15,30 mod Weißer Schöps bis Mündung in den Weißen Schöps 13,10 13,10 20,29 27,30 27,30 37 Weißer Schöps Pegel Rietschen 1 236,45 27,68 35,44 42,46 53,63 68,64 38 Weißer Schöps oberhalb Mündung Racklitza 237,57 27,40 34,96 42,20 53,04 67,34 39 Dammlache Straßenbrücke K 8415 bei Hähnichen 40,38 5,80 7,19 8,29 9,42 11,01 40 Peisker Graben oberhalb Teichgruppe 14,68 2,11 2,67 3,09 3,52 4,11 41 Racklitza Pegel Rietschen 3 80,42 9,62 12,00 13,74 15,54 18,08 42 Weißer Schöps Mündung in Schwarzen Schöps 366,73 32,12 41,11 52,70 65,24 82,05 Anmerkung: Tabelle entsprechend den örtlichen Gegebenheiten modifiziert. Im modifizierten Bereich nach HK sind HQ20 und HQ50 sowie HQ200 und HQ500 gleichgesetzt _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 10

11 2.2 Geschiebe Das Globalgefälle des Weißen Schöps beträgt 1,48 und des Neugrabens 1,36. Aus dem geringen Gefälle und der Einstufung als Flachlandgewässer entsprechend Hochwasserschutzkonzeption ist eine Geschiebebewegung nicht zu erwarten. Die Ortsbegehung hat dies bestätigt. Geschiebe mit der Korngröße ab 6 cm wurde in keinem Fall festgestellt. Im Weißen Schöps und im Neugraben wurde keine bedeutsame Veränderung festgestellt. Aus der Morphologie lassen sich keine Gefahren ableiten. Aus diesem Grund entfällt eine Geschiebebetrachtung. Die Beräumung von Auflandungen ist im Rahmen der zyklischen Gewässerunterhaltung vorausgesetzt. 2.3 Gefahrenprozesse Allgemein Bei der Betrachtung der Gefahren wird nur von den gefährdeten Ortslagen ausgegangen. Die im Punkt 1.3 beschriebene dynamische Überschwemmung ist auf den Vorländern bzw. Überschwemmungsgebieten nicht relevant, da die Fließgeschwindigkeit kleiner 1 m/s beträgt. Auch ist die Verklausungsgefahr durch natürliche Prozesse gering, da Erosion nicht auftritt und erosionsgefährdete Waldbereiche ebenfalls nicht vorhanden sind. Verklausungen können nur durch Fremdstoffe verursacht werden. Bei der Auswertung der Gefahr für die Brücken wird eine Graduierung vorgenommen. Brücken ab weniger als 0,5 m Freibord (Wasserspiegel bis Unterkante Brücke) werden als verklausungsgefährdet angesehen. Dabei wird unterschieden: Freibord 0,5 m bis 0,4 m nicht relevant, da im Toleranzbereich der Berechnungen Freibord 0,4 m bis 0,3 m keine zusätzliche Überschwemmung, da Aufstau vernachlässigbar Freibord 0,3 m bis 0,0 m verklausungsgefährdet, Flächenwirksamkeit Eingestaut Einzelbetrachtung Überstaut Einzelbetrachtung 41129_Gefahrenkarten Horka.doc Seite 11

12 Ebenso wurde bei der Auswertung bekannter Hochwässer keine Schwemmgutablagerung und -beräumung festgestellt. Auch dies ist ein Indikator, die Schwemmgut-/Verklausungsgefahr als minimal einzuschätzen. Ob eine Brücke eingestaut oder überstaut ist, ist den Tabellen zu entnehmen. Eine Bewertung für HQ 500 wird nicht vorgenommen, die tabellarische Erfassung befindet sich in der Anlage HQ Brücken In der Gemeinde Horka sind die Brücken in den Ortslagen Horka selbst und Mückenhain vom Weißen Schöps und dem Neugraben Inhalt der Betrachtung. Es sind im Weißen Schöps die Brücken nach HK-Nr. 45 (Station 28,439) bis Nr. 132 (Station 34,468) und Nr. 134 (Station 36,712) bis Nr. 135 (Station 36,775) sowie im Neugraben die Brücken nach HK-Nr. 12 (Station 12,756) bis Nr. 22 (Station 17,530) vorhanden. Tabelle 2-2: Brücken HQ 20 Weißer Schöps n Neugraben Gesamtzahl Freibord > 0,5 m 4 3 Freibord 0,5-0,4 m 3 4 Freibord 0,4-0,3 m 5 1 Freibord 0,3-0,0 m 14 2 Eingestaut 33 1 Überströmt 22 0 nicht zuordenbar, fehlende Messwerte 9 0 Gefährdungseinschätzung: Verklausungsgefährdet sind in den betroffenen Ortslagen der Gemeinde Horka 14 (Weißer Schöps) + 2 (Neugraben) = 16 Brücken. Auf der Grundlage der Tabelle im Anhang 2 (hellgrün gekennzeichnet), Freibord 0,0 bis 0,3 m, ist die Gefahr bei Aufstau durch Verklausung bei HQ 20 an diesen Brücken so gering, dass er keinen Einfluss auf Wassertiefen oder Überflutungsflächen in signifikantem Ausmaß aufweist. Von den 33 (Weißer Schöps) + 1 (Neugraben) = 34 eingestauten (hellblau gekennzeichneten) Brücken sind 14 Brücken mit einer Differenz zwischen Wasserspiegel und Oberkante Brücke von weniger als 15 cm vorhanden. Es handelt sich um die Brücken nach HK-Nr. () 48, 55, 60, 61, 64, 72, 91, 92, 98, 116, 125, 126, 127 und 130. Diese sind vorsorglich zu sperren _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 12

13 Die im Anhang hellbraun gekennzeichneten Brücken werden überströmt. Es handelt sich um 22 Stück im Weißen Schöps. Somit sind 36 Brücken oder Übergänge nicht mehr nutzbar. Alle Neugrabenbrücken sind nutzbar Flächen Die Schwerpunktstrecken sind tabellarisch erfasst und beschrieben. Ausgewiesen werden Schwachstellen, die sowohl vom Flussbett als auch vom Überflutungsbereich eine Gefahr darstellen. Tabelle 2-3: Flächen HQ 20 von km 28,500 NG 15,700 32,500 bis km 31,300 NG 17,500 33,100 Horka Beschreibung der Schwachstellen und möglichen Gefahren Durch die geringe Bordvollkapazität des Weißen Schöps im Bereich Niederhorka und Mittelhorka bis zum Gleisdreieck kommt es zu beidseitigen Ausuferungen bis an und in die Grundstücke bis 0,5 m tief. Betroffen sind die Straßen und die Anlieger zwischen Uhsmannsdorfer Straße und Parkweg Rosenweg Dahlienweg Nelkenweg Unterer Dorfweg sowie Kirchsteg Am Gleisdreieck rechts: Die vorhandenen Deiche werden teilweise überflutet. Das Hochwasser staut dann die Bebauung von Oberhorka linksseitig/westlich des Weißen Schöps bis 0,5 m ein. In Verbindung mit der Flutung aus Richtung Neugraben und der geringen Kapazität des Weißen Schöps ist der gesamte Dorfweg einschließlich Anliegern zwischen Nieskyer Straße und Görlitzer Straße bis 0,5 m überflutet und zu sperren. Mückenhain keine Gefährdung 41129_Gefahrenkarten Horka.doc Seite 13

14 2.3.2 HQ Brücken In der Gemeinde Horka sind die Brücken in den Ortslagen Horka selbst und Mückenhain vom Weißen Schöps und dem Neugraben Inhalt der Betrachtung. Es sind im Weißen Schöps die Brücken nach HK-Nr. 45 (Station 28,439) bis Nr. 132 (Station 34,468) und Nr. 134 (Station 36,712) bis Nr. 135 (Station 36,775) sowie im Neugraben die Brücken nach HK-Nr. 12 (Station 12,756) bis Nr. 22 (Station 17,530) vorhanden. Tabelle 2-4: Brücken HQ 50 Weißer Schöps n Neugraben Gesamtzahl Freibord > 0,5 m 4 2 Freibord 0,5-0,4 m 3 3 Freibord 0,4-0,3 m 5 2 Freibord 0,3-0,0 m 14 2 Eingestaut 33 2 Überströmt 22 0 nicht zuordenbar, fehlende Messwerte 9 0 Gefährdungseinschätzung: Verklausungsgefährdet sind in den betroffenen Ortslagen der Gemeinde Horka 14 (Weißer Schöps) + 2 (Neugraben) = 16 Brücken. Auf der Grundlage der Tabelle im Anhang 2 (hellgrün gekennzeichnet), Freibord 0,0 bis 0,3 m, ist die Gefahr bei Aufstau durch Verklausung bei HQ 50 an diesen Brücken so gering, dass er keinen Einfluss auf Wassertiefen oder Überflutungsflächen in signifikantem Ausmaß aufweist. Von den 33 (Weißer Schöps) + 1 (Neugraben) = 34 eingestauten (hellblau gekennzeichneten) Brücken sind 14 Brücken mit einer Differenz zwischen Wasserspiegel und Oberkante Brücke von weniger als 15 cm vorhanden. Es handelt sich um die Brücken nach HK-Nr. () 48, 55, 60, 61, 64, 72, 91, 92, 98, 116, 125, 126, 127 und 130. Diese sind vorsorglich zu sperren. Die im Anhang hellbraun gekennzeichneten Brücken werden überströmt. Es handelt sich um 22 Stück im Weißen Schöps. Somit sind 36 Brücken oder Übergänge nicht mehr nutzbar. Alle Neugrabenbrücken sind nutzbar _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 14

15 Flächen Die Schwerpunktstrecken sind tabellarisch erfasst und beschrieben. Ausgewiesen werden Schwachstellen, die sowohl vom Flussbett als auch vom Überflutungsbereich eine Gefahr darstellen. Tabelle 2-5: Flächen HQ 50 von km 28,500 NG 15,700 32,500 bis km 31,300 NG 17,500 33,100 Horka Beschreibung der Schwachstellen und möglichen Gefahren Durch die geringe Bordvollkapazität des Weißen Schöps im Bereich Niederhorka und Mittelhorka bis zum Gleisdreieck kommt es zu beidseitigen Ausuferungen bis an und in die Grundstücke bis 0,5 m tief. Betroffen sind die Straßen und die Anlieger zwischen Uhsmannsdorfer Straße und Parkweg Rosenweg Dahlienweg Nelkenweg Unterer Dorfweg sowie Kirchsteg Am Gleisdreieck rechts: Die vorhandenen Deiche werden überflutet. Das Hochwasser staut dann die Bebauung von Oberhorka linksseitig/westlich des Weißen Schöps 0,5 m ein. In Verbindung mit der Flutung aus Richtung Neugraben und der geringen Kapazität des Weißen Schöps ist der gesamte Dorfweg einschließlich Anliegern zwischen Nieskyer Straße und Görlitzer Straße bis 0,5 m überflutet und zu sperren. Mückenhain keine Gefährdung 41129_Gefahrenkarten Horka.doc Seite 15

16 2.3.3 HQ Brücken In der Gemeinde Horka sind die Brücken in den Ortslagen Horka selbst und Mückenhain vom Weißen Schöps und dem Neugraben Inhalt der Betrachtung. Es sind im Weißen Schöps die Brücken nach HK-Nr. 45 (Station 28,439) bis Nr. 132 (Station 34,468) und Nr. 134 (Station 36,712) bis Nr. 135 (Station 36,775) sowie im Neugraben die Brücken nach HK-Nr. 12 (Station 12,756) bis Nr. 22 (Station 17,530) vorhanden. Tabelle 2-6: Brücken HQ 100 Weißer Schöps n Neugraben Gesamtzahl Freibord > 0,5 m 4 2 Freibord 0,5-0,4 m 1 1 Freibord 0,4-0,3 m 2 1 Freibord 0,3-0,0 m 14 5 Eingestaut 31 2 Überströmt 29 0 nicht zuordenbar, fehlende Messwerte 9 0 Gefährdungseinschätzung: Verklausungsgefährdet sind in den betroffenen Ortslagen der Gemeinde Horka 14 (Weißer Schöps) + 5 (Neugraben) = 19 Brücken. Auf der Grundlage der Tabelle im Anhang 2 (hellgrün gekennzeichnet), Freibord 0,0 bis 0,3 m, ist die Gefahr bei Aufstau durch Verklausung bei HQ 100 an diesen Brücken so gering, dass er keinen Einfluss auf Wassertiefen oder Überflutungsflächen in signifikantem Ausmaß aufweist. Von den 31 (Weißer Schöps) + 2 (Neugraben) = 33 eingestauten (hellblau gekennzeichneten) Brücken sind 16 Brücken mit einer Differenz zwischen Wasserspiegel und Oberkante Brücke von weniger als 15 cm vorhanden. Es handelt sich um die Brücken nach HK-Nr. () 47, 60, 63, 68, 75, 77, 79, 80, 82, 91, 114, 116, 125, 126, 127 und 130. Diese sind vorsorglich zu sperren. Die im Anhang hellbraun gekennzeichneten Brücken werden überströmt. Es handelt sich um 29 Stück im Weißen Schöps. Somit sind 45 Brücken oder Übergänge nicht mehr nutzbar. Alle Neugrabenbrücken sind unter Kontrolle nutzbar _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 16

17 Flächen Die Schwerpunktstrecken sind tabellarisch erfasst und beschrieben. Ausgewiesen werden Schwachstellen, die sowohl vom Flussbett als auch vom Überflutungsbereich eine Gefahr darstellen. Tabelle 2-7: Flächen HQ 100 von km 28,500 NG 15,700 32,500 36,650 bis km 31,300 NG 17,500 33,100 36,700 Horka Beschreibung der Schwachstellen und möglichen Gefahren Durch die geringe Bordvollkapazität des Weißen Schöps im Bereich Niederhorka und Mittelhorka bis zum Gleisdreieck kommt es zu beidseitigen Ausuferungen bis an und in die Grundstücke 0,5 m tief. Betroffen sind die Straßen und die Anlieger zwischen Uhsmannsdorfer Straße und Parkweg Rosenweg Dahlienweg Nelkenweg Unterer Dorfweg sowie Kirchsteg Am Gleisdreieck rechts: Die vorhandenen Deiche werden überflutet. Das Hochwasser staut dann die Bebauung von Oberhorka linksseitig/westlich des Weißen Schöps bis 0,5 m ein. Das westliche Einzelgrundstück an der Nieskyer Straße wird bis 0,5 m eingestaut. In Verbindung mit der Flutung aus Richtung Neugraben und der geringen Kapazität des Weißen Schöps ist der gesamte Dorfweg einschließlich Anliegern zwischen Nieskyer Straße und Görlitzer Straße bis 0,5-1,0 m überflutet und zu sperren. Mückenhain rechts: Das Grundstück an der Brücke Särichener Straße wird vom Hochwasser bis 0,5 m berührt, ebenso die Grundstücke nördlich der Särichener Straße bis zum Wirtschaftsweg _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 17

18 2.3.4 HQ Brücken In der Gemeinde Horka sind die Brücken in den Ortslagen Horka selbst und Mückenhain vom Weißen Schöps und dem Neugraben Inhalt der Betrachtung. Es sind im Weißen Schöps die Brücken nach HK-Nr. 45 (Station 28,439) bis Nr. 132 (Station 34,468) und Nr. 134 (Station 36,712) bis Nr. 135 (Station 36,775) sowie im Neugraben die Brücken nach HK-Nr. 12 (Station 12,756) bis Nr. 22 (Station 17,530) vorhanden. Tabelle 2-8: Brücken HQ 200 Weißer Schöps n Neugraben Gesamtzahl Freibord > 0,5 m 3 1 Freibord 0,5-0,4 m 2 2 Freibord 0,4-0,3 m 1 0 Freibord 0,3-0,0 m 12 4 Eingestaut 26 4 Überströmt 37 0 nicht zuordenbar, fehlende Messwerte 9 0 Gefährdungseinschätzung: Verklausungsgefährdet sind in den betroffenen Ortslagen der Gemeinde Horka 14 (Weißer Schöps) + 2 (Neugraben) = 16 Brücken. Auf der Grundlage der Tabelle im Anhang 2 (hellgrün gekennzeichnet), Freibord 0,0 bis 0,3 m, ist die Gefahr bei Aufstau durch Verklausung bei HQ 20 an diesen Brücken so gering, dass er keinen Einfluss auf Wassertiefen oder Überflutungsflächen in signifikantem Ausmaß aufweist. Von den 26 (Weißer Schöps) + 4 (Neugraben) = 30 eingestauten (hellblau gekennzeichneten) Brücken sind 10 Brücken mit einer Differenz zwischen Wasserspiegel und Oberkante Brücke von weniger als 15 cm vorhanden. Es handelt sich um die Brücken nach HK-Nr. () 47, 68, 77, 84, 106, 114, 125, 126, 127 und 130. Diese sind vorsorglich zu sperren. Die im Anhang hellbraun gekennzeichneten Brücken werden überströmt. Es handelt sich um 37 Stück im Weißen Schöps. Somit sind 47 Brücken oder Übergänge nicht mehr nutzbar. Alle Neugrabenbrücken sind unter Kontrolle nutzbar _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 18

19 Flächen Die Schwerpunktstrecken sind tabellarisch erfasst und beschrieben. Ausgewiesen werden Schwachstellen, die sowohl vom Flussbett als auch vom Überflutungsbereich eine Gefahr darstellen. Tabelle 2-9: Flächen HQ 200 von km 28,500 NG 15,700 32,500 36,650 bis km 31,300 NG 17,500 33,100 36,700 Horka Beschreibung der Schwachstellen und möglichen Gefahren Durch die geringe Bordvollkapazität des Weißen Schöps im Bereich Niederhorka und Mittelhorka bis zum Gleisdreieck kommt es zu beidseitigen Ausuferungen bis an und in die Grundstücke 0,5 m tief. Betroffen sind die Straßen und die Anlieger zwischen Uhsmannsdorfer Straße und Parkweg Rosenweg Dahlienweg Nelkenweg Unterer Dorfweg sowie Kirchsteg Am Gleisdreieck rechts: Die vorhandenen Deiche werden überflutet. Das Hochwasser staut dann die Bebauung von Oberhorka linksseitig/westlich des Weißen Schöps bis 0,5 m ein. Das westliche Einzelgrundstück an der Nieskyer Straße wird bis 0,5 m eingestaut. In Verbindung mit der Flutung aus Richtung Neugraben und der geringen Kapazität des Weißen Schöps ist der gesamte Dorfweg einschließlich Anliegern zwischen Nieskyer Straße und Görlitzer Straße bis 0,5-1,0 m überflutet und zu sperren. Weiterhin ist der Einstau 0,5 m der gesamten Fläche zwischen Neugraben und Görlitzer Straße von der Nieskyer Straße bis einschließlich Zum Weinberg zu verzeichnen. Mückenhain rechts: Das Grundstück an der Brücke Särichener Straße wird vom Hochwasser bis 0,5 m berührt, ebenso die Grundstücke nördlich der Särichener Straße bis zum Wirtschaftsweg EHQ (HQ 500 ) Die Leistungsfähigkeit der Brücken hinsichtlich des Freibordes ist in der Tabelle im Anhang enthalten. Zur Information ist auf den Gefahrenkarten die Überflutungslinie/-fläche des Extremhochwassers mit eingetragen. Im Flussgebiet des Weißen Schöps und Neugrabens zeigt sich kein bemerkenswerter Unterschied zur Linie HQ 200. Lediglich auf landwirtschaftlicher Nutzfläche gibt es Erweiterungen der Überschwemmungslinie _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 19

20 3 GEFAHRENKARTEN In den Gefahrenkarten in der beigefügten Anlage sind die Überschwemmungsflächen für die spezifischen Abflussereignisse HQ 20, HQ 50, HQ 100 sowie HQ 200 mit den ortsabhängigen Wassertiefen dargestellt. Diese Intensitäten wurden durch den Verschnitt der berechneten Wasserspiegellagen mit den Geländehöhen aus dem Digitalen Geländemodell bestimmt. Die Darstellung der einzelnen Intensitätsklassen (vgl. Tabelle 1-1) erfolgte in abgestuften Blautönen. Die dunkelblau eingefärbten Flächen kennzeichnen Bereiche mit einem hohen Gefährdungsgrad infolge von Überschwemmungen, die hellblau markierten Areale symbolisieren niedrige Gefährdungspotentiale. Im Bereich von Brückenbauwerken kommt es in Folge von Querprofileinengungen häufig zu erhöhten Fließgeschwindigkeiten (v > 1 m/s) und Aufstaueffekten. Im Oberwasser von Bauwerken, die geringe Freibordhöhen aufweisen und damit zu Verklausungen neigen, wurde für die Abgrenzung der Intensitäten daher die Energiehöhe anstelle der Wasserspiegellage für den Verschnitt mit dem Geländemodell herangezogen. Die Veränderungen der Überschwemmungsgebiete im Vergleich zu den Intensitätskarten des Ist-Zustandes (Anlage 7 des HK) sind jedoch nur geringfügig. Zusätzlich sind in allen Karten die Überflutungsgrenzen für das Extremereignis HQ 500 dargestellt. Im Legendenfeld der aufgeführten Gefahrenkarten sind neben der Erläuterung der verwendeten Flächen-, Linien- und Punktsignaturen zwei Tabellen aufgeführt, welche die hydrologische Situation im Betrachtungsabschnitt charakterisieren. Entsprechend den übergebenen Hochwasserscheitelwerten sind für die jeweiligen Abflussszenarien und Flussabschnitte die entsprechenden Durchflüsse aufgeführt. In einer weiteren Übersicht sind die vorhandenen Pegel oberhalb des Betrachtungsraumes (Gemeinde) mit den berechneten Wasserständen für die einzelnen Hochwasserereignisse aufgelistet. Dieser für die Ortslagen maßgebliche Pegel ist auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums ( lfug) abzufragen. Für das Einzugsgebiet des Weißen Schöps stehen die Hochwassermeldepegel Holtendorf und Särichen zur Verfügung. In den Gefahrenkarten wurde darauf Bezug genommen. Die folgende Übersicht zeigt eine Verknüpfung der Alarmstufen dieser Pegel und der Wasserstands-Abfluss-Beziehung. Pegel Särichen HQ(T) Pegel Alarmstufe T cm Pegel Holtendorf HQ(T) Pegel Alarmstufe T cm _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 20

21 4 SCHLUSSFOLGERUNGEN, EMPFEHLUNGEN Das Schutzziel der Ortslagen Horka und Mückenhain der Gemeinde Horka liegt bei HQ 100. In Auswertung des IST-Zustandes der Gefahrenkarte ist das Schutzziel in den beschriebenen gefährdeten Bereichen HQ 20, HQ 50 und HQ 100 noch nicht erreicht. Entsprechend den im Hochwasserschutzkonzept vorgesehenen Maßnahmen (sind im Konzept enthalten) wird das Schutzziel erreicht werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird viele Jahre in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sind die Gefahrenkarten örtlich auszuwerten und die Gefahren durch vorhaltende Maßnahmen zu verringern. Dies sind: Aufstellung und Einweisung der Wasserwehren Lagern von Absperreinrichtungen gegen Wassereindrang Sandsäcke Folien Balken, Tafeln, etc. Vorauswahl von Sandentnahmestellen Logistik Verkehrsleiteinrichtungen, Schilder, Sperren Kontrolle von eingestauten Brücken Absperren überstauter Brücken, eventuell auch eingestauter Brücken nach örtlichen Gegebenheiten Entwässerungspumpen, Schläuche, Notstromanlagen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk sowie der örtlichen Bauhöfe Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Flussmeistereien der Landestalsperrenverwaltung Kontrolle der Vorländer auf Lagerungen wassergefährdender Stoffe aufschwimmbarer Stoffe (Verklausungsgefahr) abflussbehindernder Einbauten, auch auf der Flusssohle und im Flussbett Aufklärung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -nutzer mit dem Ziel der schadensvorbeugenden Nutzung der gefährdeten Bereiche Selbstschutz/Objektschutz auf der Grundlage der öffentlich zugängigen Karten Fluss- und Deichschauen Berücksichtigung bei baurechtlichen Verfahren 41129_Gefahrenkarten Horka.doc Seite 21

22 Bedienungssicherung beweglicher Wehre, die bei Hochwasser zu ziehen sind regelmäßige Kontrolle von Entlastungsanlagen und Umflutern Verhinderung weiterer Versiegelungen weitere Entsiegelungen Öffentlichkeitsarbeit Es wird empfohlen, auf der Grundlage dieser Ausarbeitung Alarmpläne zu erstellen, in denen insbesondere Verantwortlichkeiten und Informationslinien enthalten sein sollten _Gefahrenkarten Horka.doc Seite 22

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