HWSK Wyhra / Eula im RB Leipzig. Anlage Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig

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1 Staatliches Umweltfachamt Leipzig Bautzener Straße Leipzig Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Talsperrenmeisterei Untere Pleiße Gartenstraße 34, Rötha HWSK Wyhra / Eula im RB Leipzig Anlage 10.6 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig April 2005 FI//KAN/CK/

2 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher - Inhaltsverzeichnis - Seite I HWSK Wyhra / Eula im RB Leipzig Anlage 10.6 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig - Inhalt - Seite 1 Allgemeines Zielstellung Grundlagen Vorgehensweise Prozessanalyse Hydrologie Geschiebe Gefahrenprozesse Gefahrenkarte Schlussfolgerungen und Empfehlungen...11 Quellenverzeichnis...12

3 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher - Inhaltsverzeichnis - Seite II Anlagenverzeichnis Anlage Anlage Anlage Anlage Gefahrenkarte Stadt Kitzscher, IST-Zustand Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig M 1 : Hochwasserereignis Eula HQ 25 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher, IST-Zustand Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig M 1 : Hochwasserereignis Eula HQ 50 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher, IST-Zustand Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig M 1 : Hochwasserereignis Eula HQ 100 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher, IST-Zustand Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig M 1 : Hochwasserereignis Eula HQ 200 Anhang 1 Anhang 2 Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung Prozesse an Brückenbauwerken

4 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 1 1 Allgemeines 1.1 Zielstellung Die Gefahrenkarte stellt von Hochwasser ausgehende Gefahren für Menschen und Sachwerte in ihrer räumlichen Ausdehnung dar. Es werden damit Gebiete gezeigt, deren Nutzung wegen Naturgefahren eingeschränkt ist. Die Gefahrenkarte ist fachliche Planungsgrundlage - der Flächennutzung, - des Objektschutzes, - der Konstruktion von Bauwerken im Gefahrenbereich, - von wasserbaulichen Schutzmaßnahmen, - von Maßnahmen zur Schadensverminderung, - der Alarmierung, Katastrophenabwehr und Evakuierung im Ereignisfall. Die in der Gefahrenkarte verzeichneten Flächen sind nicht Gegenstand einer gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, sie sind vielmehr fachliche Handlungsgrundlage für Behörden sowie private Eigentümer und Nutzer. In der Gefahrenkarte Stadt Kitzscher, Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig, wird die Ausdehnung und Intensität der Gefahrenart Überschwemmung für mehrere Wahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Auswirkungen der Feststoffbewegungen (Geschiebe und Treibgut) auf die Abflussverhältnisse werden dabei berücksichtigt. Verweise auf andere Gefahrenarten, insbesondere die Ufererosion und Ablagerung von festen Stoffen außerhalb des Gewässerbettes sind im HWSK enthalten und sollten bei der Gefahrenbeurteilung grundsätzlich berücksichtigt werden, eine kartografische Darstellung bleibt der Fortschreibung der Gefahrenkarte vorbehalten. 1.2 Grundlagen Die Gefahrenkarte ist Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes Wyhra/Eula und wurde auf gleicher Datengrundlage erstellt. Sie wurde für den Ist-Zustand des Gewässers und der bei Hochwasser überschwemmten Gebiete erarbeitet. Die Geländevermessung erfolgte im Frühjahr 2003 durch terrestrische Vermessungen am Gewässer und im Gelände [20]. 1.3 Vorgehensweise Der Bearbeitungsabschnitt wurde längs der Eula so festgelegt, dass die gefährdeten besiedelten Bereiche erfasst werden. Die Gefahrenkarte umfasst vier Einzelkarten für unterschiedliche mittlere Wiederkehrintervalle im Bereich von häufigen (alle 25 Jahre) bis sehr seltenen (alle 200 Jahre) Ereignissen.

5 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 2 Das im Hochwasserschutzkonzept ausgewiesene Schutzziel liegt bei einem mittleren Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Ausgehend von berechneten Wasserspiegellagen für Hochwasserereignisse mit 25-, und 200-jährlichem Wiederkehrintervall wurden zuerst Schwachstellen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, identifiziert (Ausbruchsstellen bei niedrigem Ufer, Verklausung von Brücken infolge Treibgut und unzureichendem Querschnitt, Versagen unterbemessener Hochwasserschutzeinrichtungen u. a.). Aus den Untersuchungen zum Einfluss der Feststoffbewegung auf die Abflussverhältnisse ergibt sich, dass für den Bearbeitungsabschnitt der Stadt Kitzscher mit den Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig keine signifikante Beeinflussung durch Geschiebebewegungen im Gewässerbett zu erwarten ist. Sohlerhöhungen infolge von Ablagerungsprozessen während eines Hochwasserereignisses wurden daher bei der Ermittlung der Wasserspiegellagen nicht berücksichtigt. Anhand dieser Betrachtung und der Vermessung des Geländes wurden Überschwemmungskarten erstellt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden die Flächen mit hoher, mittlerer und niedriger Intensität abgegrenzt. Dabei wurden zwei Formen der Überschwemmung berücksichtigt. Bei statischer Überschwemmung treten relativ geringe Fließgeschwindigkeiten auf und die Intensität wird durch die Wassertiefe bestimmt. Bei dynamischer Überschwemmung ist die Gefahr überwiegend durch hohe Fließgeschwindigkeiten bedingt. In der Tabelle 1 sind die Kriterien für die drei Intensitätsstufen aufgeführt. Maßgeblich für die Kartendarstellung ist immer die Form der Überschwemmung, die zu der höheren Intensitätsstufe führt. Tabelle 1: Kriterien zur Intensität der Gefahrenart Überschwemmung Intensität hoch mittel niedrig Überschwemmung Wassertiefe h w 2,0 m oder spezifischer Durchfluss q = v h w 2,0 m 2 /s 2,0 > h w > 0,5 m oder 2,0 m 2 /s > q = v h w > 0,5 m 2 /s h w 0,5 m oder q = v h w 0,5 m 2 /s In der Kartendarstellung ist eine Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Überschwemmung nicht mehr möglich. Bereiche, bei denen die Intensität maßgeblich durch hohe Fließgeschwindigkeiten bestimmt wird, sind in Abschnitt 2.3 benannt.

6 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 3 Neben den Überschwemmungsflächen und Intensitäten für die oben erwähnten Wiederkehrintervalle ist auf allen Kartenblättern die maximale Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes (ohne Intensitäten) für ein Extremereignis dargestellt, wobei angenommen wird, dass die Gebiete außerhalb dieser Überschwemmungsfläche nicht von Hochwasser der Eula betroffen sein können. Für die Stadt Kitzscher mit den Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig wurde ein 500-jährliches Hochwasser als Extremereignis gewählt. Die abgebildete Überschwemmungsgrenze wurde durch eine Wasserspiegellagenberechnung ermittelt.

7 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 4 2 Prozessanalyse 2.1 Hydrologie Das Einzugsgebiet der Eula umfasst ca. 171 km² und besteht zu großen Teilen aus landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Datengrundlage: CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung). Der Anteil der Siedlungsflächen liegt bei ca. 5 %. Die Aufteilung der Flächennutzung zeigt Abbildung 1. Wirtschaftsgrünland 14% Wald/ Forst 14% Sonstiges 5% Verkehr 1% Acker 55% Siedlung - Grünund Freiflächen 4% Siedlung 5% Gewässer 2% Abbildung 1: Flächennutzung im Einzugsgebiet der Eula Die maßgebenden Abflüsse für die Wasserspiegellagenberechnung basieren auf dem hydrologischen Längsschnitt und wurden vom Staatlichen Umweltfachamt (StUFA) Leipzig zur Verfügung gestellt. Die Abflüsse verschiedener Jährlichkeiten sind für den hier untersuchten Bereich der Stadt Kitzscher (Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig) in Tabelle 2 zusammengestellt: Tabelle 2: Übersicht der HQT-Werte zur hydraulischen Berechnung, Stadt Kitzscher Stadt Gewässer Bereich von bis HQ 25 HQ 50 HQ 100 HQ 200 [Fl-km] [Fl-km] [m³/s] [m³/s] [m³/s] [m³/s] Kitzscher Eula uth. Dittmannsdorf bis SpPl. Kitzscher SpPl. Kitzscher bis obh. Kitzscher ,0 44,0 61,0 85, ,0 38,0 52,0 76,0 Das Einzugsgebiet der Eula war von dem Hochwasser am 12./13. August 2002 nur in den Randbereichen betroffen. Die hydrologische Einordnung der Jährlichkeiten am Pegel Kesselshain 1 liegt zwischen 100 und 200 Jahren [1]. Als Extremereignis HQ Extrem wird deshalb ein im langjährigen statistischen Mittel alle 500 Jahre auftretendes Ereignis HQ 500 gewählt.

8 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite Geschiebe Die Eula ist als typisches Flachlandgewässer einzustufen. Eine potenzielle Gefährdung der Siedlungsflächen resultiert aus dem zum Teil sehr geringen Sohlgefälle, flachen Gewässerrandbereichen sowie verklausungsgefährdeten Brückenbauwerken. Prozesse zur Morphodynamik (Geschiebetransport) sind nicht gewässertypisch und werden daher bei der Erstellung der Gefahrenkarten nicht berücksichtigt. Für die Stadt Kitzscher mit den Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig ist daher hinsichtlich der Berücksichtigung des Geschiebes Kategorie B maßgebend. 2.3 Gefahrenprozesse Der Bearbeitungsabschnitt der Stadt Kitzscher liegt im unteren Einzugsgebiet der Eula. Der Untersuchungsraum umfasst die Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig (Gewässerkilometer bis 8+464). Bei der Beurteilung von Hochwassergefahren wird nach [11] und [12] zwischen den Gefahrenarten Überschwemmung, Ufererosion und Ablagerung (Übersarung) unterschieden. In den Hochwassergefahrenkarten der Eula wird, wie einführend in Abschnitt 1 erwähnt, die Gefährdung durch Überschwemmung dargestellt. Die Einteilung der Intensitätsstufen wurde entsprechend den Vorgaben in [13] gewählt; Tabelle 1 zeigt die Intensitäten in Abhängigkeit der Wassertiefe und des spezifischen Abflusses. Die Überprüfung der Verklausungsgefahr und die Berücksichtigung in den Gefahrenkarten richtet sich nach den Empfehlungen des Landesamtes für Umwelt und Geologie [8], [9]. Die dort genannten Kriterien für HQ 20 werden vereinfacht auf den hier untersuchten Abfluss HQ 25 übertragen (Abstimmung mit LfUG erfolgte gemäß den Vorgaben in [11]). Die im Bereich der Stadt Kitzscher (Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig) untersuchten Brücken sind in Anhang 2 zusammen gestellt. Die Gefahrenkarten berücksichtigen die bei der Vermessung [20] aufgenommenen Brückenbauwerke. Ortslage Kitzscher Die Überschwemmungen in Kitzscher sind auf Ausuferungen der Eula zurück zu führen. Eine weiträumige Ausbreitung in der Ortslage findet nicht statt. Die in der topografischen Kartengrundlage dargestellten Gebäude auf der rechten Uferseite Unterstrom der Bornaer Straße (ca. zwischen Fl-km und 8+000) sind nicht mehr vorhanden.

9 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 6 Tabelle 3: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Kitzscher für HQ 25 HQ25 Km bis Km bis Auf der rechten Uferseite sind eine verfallenen Scheune am Dinterweg und ein gewässernahes Gebäude an der Bornaer Straße mit niedriger Intensität gefährdet. Auf der linke Seite sind eine Lagerhalle am Flößberger Weg und Gärten mit niedriger Intensität betroffen. Die Brücke an der Bornaer Straße (Fl-km 8+049; BW10) wird als nicht verklausungegefährdet eingestuft. Es sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit überwiegend niedriger Intensität betroffen. Die Brücke am Sportplatz (Fl-km 7+503; BW09.1) wird als nicht verklausungsgefährdet eingestuft. Tabelle 4: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Kitzscher für HQ 50 HQ50 Km bis Km bis Auf der rechten Uferseite sind eine verfallene Scheune am Dinterweg und ein gewässernahes Gebäude an der Bornaer Straße mit niedriger bis mittlerer Intensität gefährdet. Die Überschwemmungen reichen bis an das angrenzende Gebäude des Zweiradcenters. Das Gebäude ist nicht betroffen. Auf der linke Seite sind eine Lagerhalle und ein Haus am Flößberger Weg sowie Gärten mit niedriger und mittlerer Intensität betroffen. An der Bornaer Straße sind Gebäude mit niedriger Intensität gefährdet. Die Brücke an der Bornaer Straße (Fl-km 8+049; BW10) wird als verklausungegefährdet eingestuft. Es sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit niedriger oder mittlerer Intensität betroffen. Die Brücke am Sportplatz (Fl-km 7+503; BW09.1) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Tabelle 5: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Kitzscher für HQ 100 HQ100 Km bis Km bis Auf der rechten Uferseite sind eine verfallene Scheune am Dinterweg und ein gewässernahes Gebäude an der Bornaer Straße mit mittlerer Intensität gefährdet. Der Dinterweg wird bereichsweise mit niedriger Intensität überflutet, die lokal angrenzenden Gebäude (u.a. Zweiradcenter) sind gefährdet. Auf der linken Seite breiten sich die Überschwemmungen mit niedriger und mittlerer Intensität bis zum Flößberger Weg aus. Neben einer Lagerhalle sind zahlreiche Gebäude betroffen. Der Abfluss gelangt über die Bornaer Straße (Überflutung mit niedriger Intensität) weiter Unterstrom; die Gebäude des Supermarktes sind nicht betroffen. Die Brücke an der Bornaer Straße (Fl-km 8+049; BW10) wird als nicht verklausungegefährdet eingestuft. Der Sportplatz am Ende der Parkstraße ist mit niedriger und mittlerer Intensität überflutet. Darüber hinaus sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit überwiegend mittlerer Intensität betroffen. Die Brücke am Sportplatz (Fl-km 7+503; BW09.1) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

10 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 7 Tabelle 6: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Kitzscher für HQ 200 HQ200 Km bis Km bis Auf der rechten Uferseite breiten sich die Überschwemmungen bis über den Dinterweg aus. Neben einer verfallenen Scheune und einem Schuppen sind die angrenzenden Gebäude (u.a. Zweiradcenter) mit mittlerer Intensität gefährdet. Der Dinterweg wird vollständig überflutet. Die Bornaer Straße ist entgegen der Darstellung in der Gefahrenkarte auf der rechten Uferseite überschwemmungsfrei. Dieser Umstand ist auf eine Ungenauigkeit in der topografischen Kartengrundlage zurück zu führen. Auf der linken Seite breiten sich die Überschwemmungen mit überwiegend mittlerer Intensität bis zum Flößberger Weg aus. Neben einer Lagerhalle sind zahlreiche Gebäude betroffen. Der Abfluss gelangt über die Bornaer Straße weiter Unterstrom (Überflutung mit mittlerer Intensität); die Gebäude des Supermarktes sind mit niedriger bis mittlerer Intensität gefährdet. Die Brücke an der Bornaer Straße (Fl-km 8+049; BW10) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Infolge des oberstromigen Rückstaus verstärken sich die Ausbrüche des Abflusses. Auf der linken Uferseite ist ein verlassenes Gebäude an der Straße Am Wasserwerk mit niedriger Intensität betroffen, die Straße wird bereichsweise überflutet. Auf der rechten Seite Unterstrom der Bornaer Straße sind Wohngebäude auf Höhe des Wallteichs mit überwiegend niedriger Intensität gefährdet. Zwei der Teiche sowie der angrenzende Fußweg werden mit niedriger Intensität überflutet. Der Sportplatz am Ende der Parkstraße ist mit niedriger und mittlerer Intensität überschwemmt. Darüber hinaus sind lediglich nichtbesiedelte Flächen mit überwiegend mittlerer Intensität betroffen. Die Brücke am Sportplatz (Fl-km 7+503; BW09.1) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Ortslage Dittmanndorf Die Ortslage ist lediglich mit einer Gebäudegruppe an der Mühlenbergstraße betroffen. Tabelle 7: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Dittmanndorf für HQ 25 HQ25 Km bis Die Überschwemmungen niedriger Intensität reichen bis an eine Gebäudegruppe an der Mühlenbergstraße. Eine Gefährdung im Kellerund unteren Stockwerksbereich kann nicht ausgeschlossen werden. Die Dittmannsdorfer Straße wird lokal über das linke Vorland mit niedriger Intensität überflutet. Darüber hinaus sind lediglich nichtbesiedelte Flächen mit niedriger bis mittlerer Intensität betroffen. Die Straßenbrücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft.

11 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 8 Tabelle 8: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Dittmanndorf für HQ 50 HQ50 Km bis Eine Gebäudegruppe an der Mühlenbergstraße ist mit niedriger bis mittlerer Intensität gefährdet. Die Dittmannsdorfer Straße wird über die Vorländer in weiten Bereichen mit mittlerer Intensität überflutet. Darüber hinaus sind lediglich nicht-besiedelte mit überwiegend mittlerer Intensität Flächen betroffen. Die Straßenbrücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Tabelle 9: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Dittmanndorf für HQ 100 HQ100 Km bis Eine Gebäudegruppe an der Mühlenbergstraße ist mit niedriger bis mittlerer Intensität gefährdet. Die Dittmannsdorfer Straße wird über die Vorländer in weiten Bereichen mit mittlerer Intensität überflutet. Darüber hinaus sind lediglich nicht-besiedelte mit überwiegend mittlerer Intensität Flächen betroffen. Die Straßenbrücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Tabelle 10: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Dittmanndorf für HQ 200 HQ200 Km bis Eine Gebäudegruppe an der Mühlenbergstraße ist mit niedriger bis mittlerer Intensität gefährdet. Die Dittmannsdorfer Straße wird über die Vorländer in weiten Bereichen mit mittlerer Intensität überflutet. Darüber hinaus sind lediglich nicht-besiedelte mit überwiegend mittlerer Intensität Flächen betroffen. Die Straßenbrücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Ortslage Brausswig Die Überschwemmungen in Brausswig sind auf Ausuferungen der Eula zurück zu führen. Über die Niederung breiten sich die Überschwemmungen bis in die Bebauung aus. Tabelle 11: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Brausswig für HQ 25 HQ25 Km bis Km bis Es sind Gebäude an der Straße Am Rittergut mit niedriger Intensität gefährdet. Über das linke Vorland wird die Dittmannsdorfer Straße lokal mit niedriger Intensität überflutet. Die Brücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Unterstrom der Dittmannsdorfer Straße sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit überwiegend niedriger Intensität betroffen.

12 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 9 Tabelle 12: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Brausswig für HQ 50 HQ50 Km bis Km bis Es sind Gebäude an der Straße Am Rittergut mit mittlerer Intensität betroffen. Die Überschwemmungen reichen bis an die Neubauten an der Dittmannsdorfer Straße; die Gebäude sind gefährdet. Über die Vorländer wird die Dittmannsdorfer Straße über weite Strecken mit meist mittlerer Intensität überflutet. Die Brücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Durch den Abfluss über die Dittmannsdorfer Straße wird der angrenzende Teich mit mittlerer Intensität überflutet. Unterstrom sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit niedriger oder mittlerer Intensität betroffen. Tabelle 13: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Brausswig für HQ 100 HQ100 Km bis Km bis Mehrere Gebäude an der Straße Am Rittergut sowie die Neubauten an der Dittmannsdorfer Straße sind mit meist mittlerer Intensität gefährdet. Über die Vorländer wird die Dittmannsdorfer Straße über weite Strecken mit mittlerer Intensität überflutet. Die Brücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Durch den Abfluss über die Dittmannsdorfer Straße wird der angrenzende Teich mit hoher Intensität überflutet. Aus dem Teich gelangt der Abfluss auf die Straße Richtung Eula (Kirchenweg); der Weg und die jenseits gelegenen, unbesiedelten Flächen werden mit niedriger Intensität überschwemmt. Unterstrom des Teiches sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit niedriger oder mittlerer Intensität betroffen. Tabelle 14: Beschreibung der Gefahrenkarten Ortslage Brausswig für HQ 200 HQ200 Km bis Km bis Mehrere Gebäude an der Straße Am Rittergut sowie bestehende und neue Gebäude an der Dittmannsdorfer Straße sind mit überwiegend mittlerer Intensität gefährdet. Über die Vorländer wird die Dittmannsdorfer Straße über weite Strecken mit mittlerer Intensität überflutet. Die Brücke an der Dittmannsdorfer Straße (Fl-km 6+205; BW09) wird als verklausungsgefährdet eingestuft. Durch den Abfluss über die Dittmannsdorfer Straße wird der angrenzende Teich mit hoher Intensität überflutet. Die Straße Richtung Eula (Kirchenweg) und die jenseits gelegenen, unbesiedelten Flächen werden mit niedriger oder mittlerer Intensität überschwemmt. Unterstrom des Teiches sind lediglich nicht-besiedelte Flächen mit meist mittlerer niedriger Intensität betroffen.

13 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 10 3 Gefahrenkarte Die Gefahrenkarten sind in Form von Intensitätskarten getrennt für die untersuchten Wiederkehrintervalle von T = 25 a bis T = 200 a erstellt. Die Kartendarstellung zeigt die aus den beiden Parametern Wassertiefe (h w ) oder spezifischer Durchfluss (v*h w ) ermittelte höhere Intensität. Neben den Intensitäten ist in den Karten die maximale Ausdehnung der Überschwemmungen des 500-jährlichen Hochwasserereignisses angegeben. Der Bereich zwischen den potenziellen Überschwemmungsflächen bis zu einer Jährlichkeit von T = 200 a und der Hochwasserlinie des Extremereignisses HQ 500 (vgl. 2.1) zeigt näherungsweise die verbleibende Restgefährdung über das HQ 200 hinaus unter Berücksichtigung von Verklausungen. Durch die Berücksichtigung von verklausungsgefährdeten Brücken unter Verwendung des Energiehöhenansatzes aus [8] und [9] kann es lokal zu größeren Überschwemmungen der untersuchten Jährlichkeiten über das Extremereignis HQ 500 hinaus kommen. Die Gefahrenkarten für die Stadt Kitzscher sind in den Anlagen bis dargestellt. Bezugspegel Für die Ortslagen der Stadt Kitzscher (Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig) liegt kein zur Hochwasserwarnung geeigneter Pegel vor.

14 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 11 4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen Zur Verminderung des Schadenspotenzials, z.b. infolge von nicht ausreichend leistungsfähigen oder erosionsgefährdeten Gewässerabschnitten, werden nachfolgend Maßnahmen empfohlen. Der in [1] angestrebte 100-jährliche Hochwasserschutz für Kitzscher ist derzeit nicht eingehalten. Die Bebauung Oberstrom der Brücke an der Straße zwischen Kitzscher und Dittmannsdorf (Fl-km 8+049; BW10) sollte linksseitig durch Deiche geschützt werden. Auch der weitere Abfluss am Supermarkt über die Straße könnte so unterbunden werden. Die auf der rechten Uferseite (Dinterweg) gefährdete Bebauung sollte mit Maßnahmen zum baulichen Objektschutz ausgestattet werden. Aufgelassene Gebäude könnten abgerissen werden. Da Unterstrom der Straßenbrücke keine geschlossenen Siedlungsflächen von Überschwemmungen betroffen sind, werden in diesem Bereich keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagne. Der im Hochwasserschutzkonzept [1] für regionale Infrastrukturanlagen festgelegte 25- jährliche Hochwasserschutz ist in der Ortslage Kitzscher eingehalten (u.a. Wasserwerk, Verbindungsstraßen). Durch die bereichsweise Überflutung der Straße zwischen Brausswig und Dittmannsdorf ist der angestrebte 25-jährliche Hochwasserschutz hier noch nicht erfüllt. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der ab HQ 25 als verklausungsgefährdet eingestuften Straßenbrücke (Fl-km 6+205; BW09) sollte durch bauliche Maßnahmen, bzw. einen Ersatzneubau erhöht werden. Die ab HQ 25 von Überschwemmungen betroffenen Gebäude in Brausswig sollten durch rückversetzte Deiche gesichert werden. Zum Schutz des am Rand von Dittmannsdorf gelegenen Gehöftes bieten sich lokale Maßnahmen zum Objektschutz an. Bearbeiter: Dipl.-Ing. J. Finkenstein Erfurt, April 2005 Dipl.-Geogr. A. Harder Dipl.-Ing. U. Lengler (Dr.-Ing. U. Kanzow)

15 Gefahrenkarte Stadt Kitzscher Seite 12 Quellenverzeichnis [1] (BCE): Hochwasserschutzkonzept, Fließgewässer I. Ordnung im Regierungsbezirk Leipzig Wyhra/Eula, Endbericht. Erfurt, August 2004 [2] Bundesamt für Wasserwirtschaft u.a. (Hrsg.): Empfehlungen, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten. Biel, S. [3] Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen: Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten für Fließgewässer Empfehlungen für die Ermittlung des Gefährdungs- und Schadenpotenzials bei Hochwasserereignissen sowie für die Festlegung von Schutzzielen, Pirna, 18. März 2003 [4] Lecher, K., u.a. (Hrsg.): Taschenbuch der Wasserwirtschaft, 8. Auflage, Parey, Berlin 2001 [5] Freistaat Sachsen: Bericht der sächsischen Staatsregierung zur Hochwasserkatastrophe im August 2002 ( [6] Erlass des SMUL vom Erstellung von flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzepten [7] Erlass des SMUL vom Erstellung von Gefahrenkarten im Rahmen der Erarbeitung von HWSK [8] Empfehlungen des LfUG zur Erarbeitung von Karten zur Darstellung der Hochwassergefahren vom [9] Stellungnahme zu den Empfehlungen der Erarbeitung von Gefahrenkarten. Anmerkungen von R. Elze, LfUG vom Juli [10] Festlegungsprotokoll der Beratung am in der LTV [11] Protokoll zur Besprechung Gefahrenkarten am [12] Empfehlungen des LfUG zu Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes vom [13] Landesamt für Umwelt und Geologie: Gefahrenkarten - Gefahr durch Überschwemmung. Erläuterungsbericht - einheitliche Textbausteine (Stand ). [14] Schreiben des LfUG zur Umsetzung des Erlasses des SMUL vom (Erstellung von Gefahrenkarten im Rahmen der Erarbeitung von HWSK) [15] Übersicht der zu erstellenden Gefahrenkarten [16] Empfehlungen des LfUG zur einheitlichen Bearbeitung und Darstellung (StUFA Chemnitz) vom [17] Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung [18] Layout-Vorgaben des LfUG (Mustergefahrenkarte, laufende Festlegungen) [19] Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ( [20] Terrestrische Vermessungen an den Gewässern Wyhra und Eula im Frühjahr 2003 durch Vermessungsbüros Schmitt (Böhlen) und Klemm & Hensen (Leipzig)

16 \Bericht\Anhaenge\Wasserspiegel_Kitzscher.xls Anhang 1 Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen Stadt Kitzscher, Eula Station Ereignis Durchfluss Minimale Berechnete Energie Energie Geschwin- Geschwin- Geschwin- Sohlhöhe Wasser- höhe linien- digkeit im digkeit im digkeit im spiegelhöhe gefälle Flussbett linken Vorland rechten Vorland [m³/s] [mhn] [mhn] [m] [m/m] [m/s] [m/s] [m/s] HQ100 61,00 137,88 140,12 140,16 0,91 1,27 0,57 0, HQ100 61,00 138,03 140,20 140,28 1,74 1,74 0,64 0, HQ100 61,00 138,08 140,35 140,38 0,63 1,09 0,50 0, HQ100 61,00 138,25 140,39 140,47 1,78 1,74 0,60 0, HQ100 61,00 138,33 140,42 140,51 1,80 1,85 0,84 0, HQ100 61,00 138,28 140,59 140,77 2,40 2,14 0,60 0, HQ100 61,00 138,48 140,82 141,09 3,73 2,49 0,92 0, HQ100 61,00 138,48 141,41 141,63 28,43 2,66 0,00 0, HQ100 61,00 138,4 141,63 141,64 0,08 0,50 0,27 0, HQ100 61,00 138,2 141,61 141,64 0,26 0,91 0,48 0, HQ100 61,00 138,35 141,63 141,66 0,30 0,99 0,66 0, HQ100 61,00 138,33 141,61 141,67 0,53 1,20 0,87 0, HQ100 61,00 138,51 141,66 141,68 0,26 0,90 0,40 0, HQ100 61,00 138,3 141,63 141,73 0,91 1,49 0,72 0, HQ100 61,00 138,79 141,70 141,75 0,67 1,18 0,61 0, HQ100 61,00 138,96 141,74 141,81 0,92 1,37 0,53 0, HQ100 61,00 139,2 141,78 141,86 1,10 1,50 0,63 0, HQ100 61,00 139,47 141,89 141,95 0,96 1,30 0,62 0, HQ100 61,00 139,31 141,96 141,98 0,31 0,84 0,41 0, HQ100 61,00 139,57 141,86 142,05 2,16 2,33 0,89 1, HQ100 61,00 139,61 142,01 142,13 1,52 2,02 1,10 0, HQ100 61,00 139,59 142,19 142,22 0,37 1,06 0,47 0, HQ100 61,00 139,75 142,22 142,24 0,33 0,96 0,43 0, HQ100 61,00 139,78 142,24 142,26 0,24 0,83 0,38 0, HQ100 61,00 139,88 142,26 142,28 0,31 0,92 0,49 0, HQ100 61,00 139,85 142,28 142,30 0,45 1,10 0,48 0, HQ100 61,00 139,99 142,30 142,39 1,33 1,78 0,86 0, HQ100 61,00 139,9 142,16 142,50 4,64 3,13 1,19 1, HQ100 61,00 140,23 142,50 142,54 0,50 1,11 0,58 0, HQ100 61,00 139,99 142,48 142,57 1,17 1,54 0,61 0, HQ100 61,00 140,16 142,56 142,63 1,03 1,48 0,55 0, HQ100 61,00 140,2 142,71 142,97 3,41 2,46 0,71 0, HQ100 61,00 140,19 143,22 143,45 72,11 2,48 0,00 0, HQ100 61,00 140,2 143,43 143,46 0,36 1,05 0,47 0, HQ100 61,00 140,27 143,46 143,47 0,15 0,74 0,27 0, HQ100 61,00 140,35 143,47 143,49 0,27 0,87 0,41 0, HQ100 61,00 140,41 143,48 143,52 0,37 1,03 0,56 0, HQ100 52,00 140,57 143,49 143,55 0,68 1,42 0,64 0, HQ100 52,00 140,57 143,53 143,56 0,26 0,81 0,31 0, HQ100 52,00 140,22 143,53 143,58 0,54 1,24 0,52 0, HQ100 52,00 140,57 143,57 143,63 0,55 1,37 0,57 0, HQ100 52,00 140,84 143,59 143,63 0,48 1,22 0,48 0, HQ100 52,00 140,72 143,53 143,68 1,40 1,93 0,57 0, HQ100 52,00 140,73 143,56 143,72 1,42 1,93 0,45 0, HQ100 52,00 141,44 143,30 143,79 7,05 3,18 1,21 0, HQ100 52,00 141,36 143,28 143,86 9,11 3,38 0,00 0, HQ100 52,00 141,36 143,42 143,90 6,69 3,06 0,00 0, HQ100 52,00 141,21 143,50 143,92 5,24 2,88 0,00 0, HQ100 52,00 140,65 143,83 143,98 1,01 1,83 0,94 0, HQ100 52,00 140,74 143,98 144,00 0,22 0,88 0,37 0, HQ100 52,00 140,99 143,98 144,02 0,42 1,15 0,56 0, HQ100 52,00 140,89 143,97 144,03 0,67 1,40 0,62 0, HQ100 52,00 140,89 144,01 144,08 0,76 1,51 0,48 0, HQ100 52,00 141,45 144,09 144,13 0,88 1,33 0,44 0, HQ100 52,00 141,41 144,11 144,18 1,02 1,65 0,45 0, HQ100 52,00 141,71 144,08 144,39 4,23 2,73 0,51 0, HQ100 52,00 141,87 144,31 144,50 1,98 2,12 0,65 0,36 Seite 1 von 2

17 HWSK Wyhra/Eula im RB Leipzig Gefahrenkarte Kitzscher VORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula im Regierungsbezirk Leipzig Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken Gewässer: Eula Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes und der Energiehöhe an den Brückenbauwerken Stadt Kitzscher, Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig Brücken mit Freibord < 0,5 m Brücken eingestaut Brücken überströmt HQ 25 HQ 50 Station Bezeichnung Brückennummer gemäß Sohle KOK KUK WSL Freibord Energiehöhe Differenz EH-WSL WSL Freibord Energiehöhe Differenz EH-WSL HWSK mhn mhn mhn mhn m mhn m mhn m mhn m Verkehrsbrücke (OL Dittmannsdorf) Fußgängerbrücke (OL Kitzscher) Verkehrsbrücke (OL Kitzscher) Anzahl Brücken mit Freibord < 0,5 m: 1 0 Anzahl an eingestauten Brücken: 1 0 Anzahl an überströmten Brücken: 0 2 Anmerkung: WSL Wasserspiegellage EH Energiehöhe KOK Konstruktionoberkante des Bauwerkes KUK Konstruktionunterkante des Bauwerkes /Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Kitzscher.xls Seite 1/2

18 HWSK Wyhra/Eula im RB Leipzig Gefahrenkarte Kitzscher VORHABEN: Erstellung eines flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzeptes für die Wyhra und Eula im Regierungsbezirk Leipzig Anhang 2: Prozesse an Brückenbauwerken Gewässer: Eula Anhang: Ermittlung der Wasserspiegellagen, des Freibordes und der Energiehöhe an den Brückenbauwerken Stadt Kitzscher, Ortslagen Kitzscher, Dittmannsdorf und Brausswig Brücken mit Freibord < 0,5 m Brücken eingestaut Brücken überströmt Station Bezeichnung Brückennummer Sohle KOK KUK gemäß HWSK mhn mhn mhn Verkehrsbrücke (OL Dittmannsdorf) Fußgängerbrücke (OL Kitzscher) Verkehrsbrücke (OL Kitzscher) HQ 100 WSL Freibord Energiehöhe Differenz EH-WSL HQ 200 WSL Freibord Energiehöhe Differenz EH-WSL HQextrem WSL Freibord mhn m mhn m mhn m mhn m mhn m Anzahl Brücken mit Freibord < 0,5 m: Anzahl an eingestauten Brücken: Anzahl an überströmten Brücken: Anmerkung: WSL Wasserspiegellage EH Energiehöhe KOK Konstruktionoberkante des Bauwerkes KUK Konstruktionunterkante des Bauwerkes /Bericht/Anlagen/Anhang_2_Brücken_Kitzscher.xls Seite 2/2

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