Anlage 6.3. Band 10 Fachgutachten Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt HKE II
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1 5130 Band 10 Fachgutachten Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt HKE II Anlage 6.3 Naturschutzfachliche Betrachtung von Standortalternativen für die Errichtung einer Stapelbeckenanlage
2 5131 Band 10 Anlage Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis... 3 Anhangverzeichnis Einleitung Variante A - Friedrichshöhe Biotope Flora/Vegetation Fauna Säugetiere Avifauna Amphibien Reptilien Gesamteinschätzung Fotodokumentation Variante B - Angern Biotope Flora/Vegetation Fauna Säugetiere Avifauna Amphibien Reptilien Gesamteinschätzung Fotodokumentation Variante C - Tankanlage Loitsche Biotope Flora/Vegetation Fauna Säugetiere Avifauna Amphibien Reptilien Gesamteinschätzung Fotodokumentation...16
3 5132 Band 10 Anlage Ergebnis der Variantenuntersuchung...17 Literatur- und Quellenverzeichnis...20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gesamtartenliste der in der Variante A erfassten Fledermausarten... 5 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Gesamtartenliste der in der Variante A und nahem Umfeld erfassten Brutvogelarten (Arten der RL sowie Arten des Anhang I der EU-VSch- RL sind fett hervorgehoben)... 7 Gesamtartenliste der in der Variante B und nahem Umfeld erfassten Brutvogelarten (Arten der RL sowie Arten des Anhang I der EU-VSch- RL sind fett hervorgehoben)...11 Variantenvergleich in Bezug auf die Prognose der Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten sowie das voraussichtliche Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG...18 Anhangverzeichnis Anhang 1 Anhang 1.1 Anhang 1.2 Anhang1.3 Karten Übersichtskarte Lage der geprüften Standortvarianten Biotoptypen im Bereich der Standortvarianten Fauna-Arten im Bereich der Standortvarianten
4 5133 Band 10 Anlage Einleitung Im Rahmen der Haldenkapazitätserweiterung II (HKE II) durch die K+S KALI GmbH / Werk Zielitz besteht für den erforderlichen salzlastgesteuerten Abstoß des Haldenabwassers der HKE II in die Elbe die Notwendigkeit einer zeitweisen Zwischenspeicherung von Haldenabwasser. Dazu ist eine Erweiterung der vorhandenen Stapelkapazität um ein nutzbares Gesamtfassungsvolumen in Höhe von ca m³ erforderlich. Die Auswahl eines geeigneten Standortes für die erforderliche Stapelbeckenanlage erfolgte gemäß Rahmenbetriebsplan (RBP) unter Berücksichtigung entscheidungserheblicher Kriterien und Planungsziele sowie der potentiellen Flächenverfügbarkeit (vgl. RBP: Kap ). Dementsprechend werden in die Betrachtung geeigneter Standortalternativen die 3 Varianten Friedrichshöhe, Tankanlage Loitsche und Angern einbezogen (s. Anhang 1.1). Mit der vorliegenden Unterlage sollen naturschutzfachliche Belange im Abwägungsprozess eine hinreichende Berücksichtigung finden. Dazu erfolgt eine faunistisch-floristische Einschätzung der jeweiligen Varianten unter Einschätzung des artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungspotentials. Als Grundlage dienen eigene Begehungen aus dem Jahr 2014 zur Voreinschätzung des Standortpotentials, Daten aus dem Fachgutachten Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Band 10) sowie ergänzende Kartierungen ausgewählter Artengruppen im Rahmen der Standortalternativenprüfung für die HKEII (Anlage 6.2 / Band 10). Für Arten-/Artengruppen mit defizitärer Datenlage erfolgt eine Potentialabschätzung anhand der vorgefundenen Gebietsausstattung. 2 Variante A - Friedrichshöhe 2.1 Biotope Bei dem untersuchten Bereich handelt es sich zum Teil um sehr kleinräumig differenzierte Biotopkomplexe (ehemaliger und z.t. noch in Betrieb befindlicher landwirtschaftlicher Betriebsstandort sowie kleinräumige Siedlungsbebauung). Diese setzen sich aus mesophilen Grünlandbrachen, ruderalen mesophilen Grünländern (GMX, GMF), ausdauernden Ruderalfluren (URA), Baumgruppen (HEC, HED) und Gehölzbeständen (HYA, HHB) sowie Einzelgehölzen (HEX) zusammen. Weiterhin befinden sich angrenzend an diese Bereiche extensiv genutzte, teilweise brachgefallene Ackerflächen auf Sandböden. Randlich schließen Waldrandbereiche (WRA) und Kiefernforste (XYK) an. Im Norden der Variante befindet sich ein künstlich angelegtes Kleingewässer (Löschteich), der dem Biotoptyp anthropogenes nährstoffreiches Gewässer (SEY) zuzuordnen ist. 2.2 Flora/Vegetation Ein Nachweis von geschützten, gefährdeten oder seltenen Wildpflanzenarten konnte im gesamten Bereich nicht erbracht werden.
5 5134 Band 10 Anlage Fauna Säugetiere Im Bereich der Variante A konnten im Jahr 2015 (siehe Anlage 6.1 / Band 10) mittels Netzfängen und Detektor-Begehungen insgesamt 12 Fledermausarten nachgewiesen werden. Alle Arten sind gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die Mopsfledermaus wird darüber hinaus auch im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Die Variante weist für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten nur eine geringe Bedeutung als Quartiergebiet auf, obwohl potentiell geeignete Quartierstrukturen, etwa an alten Robinien vorhanden sind. Innerhalb der Variante sind keine von Fledermäusen genutzten Quartierbäume bekannt. In Bezug auf gebäudebewohnende Arten besitzt die im zentralen Teil befindliche Siedlungsbebauung (altes Gehöft) eine gewisse Bedeutung als Quartierstandort. Im nordwestlichen Teil existiert zudem ein unterirdisches Winterquartier, das regelmäßig von Fransenfledermaus und Braunem Langohr genutzt wird. Als Jagdgebiet besitzen die Waldrandbereiche und Freiflächen der Variante eine gewisse Bedeutung für Fledermäuse. Da jedoch aus dem Umfeld keine größeren Wochenstubenquartiere bekannt sind, ist hier von Einzeltieren auszugehen, die das Gebiet bejagen bzw. Flugrouten entlang von Waldrandbereichen (Leitlinien) nutzen, um entfernt liegende Jagdgebiete in Gewässernähe zu erreichen (z.b. Kleingewässer östlich des Waldes, Ohreniederung und Elbtal). Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die im Bereich der Variante A nachgewiesenen Fledermausarten. Tabelle 1: Gesamtartenliste der in der Variante A erfassten Fledermausarten Wissenschaftlicher Artname Fledermäuse Deutscher Artname FFH-RL BNat- SchG D Rote Liste LSA Barbastella barbastellus Mopsfledermaus II, IV 2 1 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus IV G 2 Myotis brandtii Brandtfledermaus IV V 1 Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV - 3 Myotis nattereri Fransenfledermaus IV - 2 Myotis mystacinus Bartfledermaus IV V 1 Nyctalus leisleri Kleinabendsegler IV D 2 Nyctalus noctula Abendsegler IV V 3 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV - 2
6 5135 Band 10 Anlage Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname FFH-RL BNat- SchG Rote Liste Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV - 2 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus IV D G Plecotus auritus Braunes Langohr IV V 2 Erläuterungen zu der Tabelle FFH-RL - FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, Anhänge in der aktuellen Fassung 2006/105/EG) D LSA II IV Anhang II, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz nach 7 Abs. 2 / Nr. 14 BNatSchG besonders geschützte und streng geschützte Art RL D Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009) 2 stark gefährdet 3 gefährdet V D G Vorwarnliste Daten unzureichend Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt RL LSA Rote Liste der Säugetiere des Landes Sachsen-Anhalt (HEIDECKE et al. 2004) 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt Avifauna Im Bereich der Variante A konnten im Erfassungszeitraum 2015 insgesamt 7 Brutvogelarten mit Brutnachweis und 2 mit Brutverdacht nachgewiesen werden (siehe Anlage 6-2 / Band 10). Ein weiterer Brutnachweis besteht für die Waldohreule, deren Horst sich in nordöstlicher Richtung außerhalb des Standortes für die Variante befindet. Aufgrund der räumlichen Nähe und der Ökologie der Art (bejagt Freiflächen) sind funktionale Beziehungen zu der Variante anzunehmen. Alle im Bereich der Variante nachgewiesenen Arten sind europäische Vogelarten im Sinne des Art. 1 der EU-VSch-RL und unterliegen somit einem allgemeinen Schutzerfordernis nach den Art. 2 und 3 der genannten Richtlinie. Mit dem Neuntöter und der Heidelerche sind zudem zwei Vogelarten in Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Von den aktuell nachgewiesenen Arten unterliegen 4 Arten einer bundes- oder landesweiten Gefährdung (Feldlerche, Baumpieper, Feldsperling und Rauchschwalbe). Besonders hervorzuheben sind dabei die Nachweise von Neuntöter und Heidelerche, die lichte Gehölzbestände in Verbindung mit Offenland besiedeln. Die gefährdete Rauchschwalbe besiedelt dagegen die Gebäudekomplexe im zentralen Bereich der Variante. Die folgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die im Bereich der Variante A nachgewiesenen Vogelarten sowie Vorkommen außerhalb (Waldohreule), für welche funktionale Beziehungen anzunehmen sind (siehe oben).
7 5136 Band 10 Anlage Tabelle 2: Gesamtartenliste der in der Variante A und nahem Umfeld erfassten Brutvogelarten (Arten der RL sowie Arten des Anhangs I der EU-VSch-RL sind fett hervorgehoben) Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname Status Rote Liste EU- VSch-RL D LSA Alauda arvensis Feldlerche B 3 V BArt SchV Anthus trivialis Baumpieper B 3 V Asio otus Waldohreule B Emberiza citrinella Goldammer B V V Delichon urbica Mehlschwalbe BV 3 Hirundo rustica Rauchschwalbe BV 3 3 Lanius collurio Neuntöter B X Lullula arborea Heidelerche B V - X Passer montanus Feldsperling B V 3 Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz B Erläuterungen zu der Tabelle Status B BV Brutvogel Brutverdacht RL D Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015) 3 gefährdet V Arten der Vorwarnliste RL LSA Rote Liste der Vögel (Aves) des Landes Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004) 3 gefährdet V Arten der Vorwarnliste EU-VSch-RL EU-Vogelschutzrichtlinie x Art nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie BArtSchV = Bundesartenschutzverordnung vom Besonders geschützte Art nach Anl 1 Sp.2 Streng geschützte Art nach Anl 1 Sp Amphibien Im Bereich der Variante A gelangen weder direkte Nachweise von Amphibien, noch bestehen Hinweise auf Amphibienvorkommen aus den Naturschutzfachdaten des Landes Sachsen- Anhalt (LAU 2013 / 2014). Der Bereich der Variante besitzt aufgrund der ausgeprägten Trockenheit und des weitgehenden Fehlens von temporären und ausdauernden Gewässern nur eine untergeordnete Bedeutung als Reproduktionsraum für Amphibien. Potentiell geeignete Reproduktionsstrukturen existieren in Form eines alten Löschteichs anthropogenen Ursprungs. Das künstlich angelegte und ausdauernd Wasser führende Gewässer ist in den Randbereichen dicht bewachsen und wird weitgehend durch den Gehölzaufwuchs beschattet. Die Uferbereiche sind geradlinig und weitgehend verbaut. Durch den Eintrag von organischem Material ist eine fortschreitende Verlandung und Eutrophierung zu erkennen, was die Lebensraumqualität für Amphibien deutlich einschränkt.
8 5137 Band 10 Anlage Aufgrund der räumlichen Nähe zu randlich anschließenden Standgewässern (z.b. Signalbreite) ist davon auszugehen, dass die Variante zur Durchwanderung oder Aufenthalt im Landlebensraum durch weit verbreitete Arten wie den Grasfrosch oder die Erdkröte genutzt wird Reptilien Im Ergebnis der Kartierungen aus den Jahren 2015 / 2016 konnten im Bereich der Variante A die Reptilienarten Zauneidechse (Lacerta agilis), Waldeidechse (Zootoca vivipara) und Blindschleiche (Anguis fragilis) nachgewiesen werden (siehe Anlage 6-2 / Band 10). Alle Reptilienarten gelten nach nationalem Recht (BArtSchV / Anl. I, Sp.2) als besonders geschützt. Die Zauneidechse ist darüber hinaus im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie der Europäischen Union (RL 92/43 EWG vom ) aufgeführt und gilt daher in Deutschland gemäß 7 Abs.2 Nr.14 BNatSchG, als streng zu schützende Art. Im Bereich der Variante besitzen insbesondere südexponierte und besonnte Waldrandbereiche eine gewisse Bedeutung für Reptilien. Individuenreichere Vorkommen der Zauneidechse befinden sich im nordwestlichen Teil der Variante an einer wegbegleitenden Böschung in Waldrandnähe sowie angrenzenden Waldrandbereichen. Hier konnte auch die Waldeidechse nachgewiesen werden. Im übrigen Teil der Variante gelangen dagegen nur Einzelnachweise der Zauneidechse. Nach gutachterlicher Bestandsprognose wird die Größe der gesamten Population der Zauneidechse im Bereich der Variante A auf etwa Individuen geschätzt. Insgesamt besitzt die Variante A eine mittlere bis hohe Bedeutung für Reptilien, wobei die Eignung als Reptilienhabitat eng das Vorhandensein sonnenexponierter und strukturreicher Waldränder gekoppelt ist. 2.4 Gesamteinschätzung Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzen die Gehölz-Offenland-Übergangsbereiche sowie Waldrandbereiche aufgrund des Vorkommens von besonders und streng geschützten Arten eine mittlere bis hohe Bedeutung. Artenschutzrechtliche Konflikte treten insbesondere durch den bei Realisierung der Variante zu erwartenden Verlust von Grünländern und Gehölzstrukturen für die Brutvogelarten Baumpieper, Feldsperling, Neuntöter und Heidelerche, durch den Verlust von Gebäudestrukturen für die gefährdete Rauchschwalbe sowie die Inanspruchnahme von Reptilienlebensräumen (Zauneidechse) auf. Darüber hinaus ist mit der Inanspruchnahme von sandigen Ackerflächen ein Verlust von Lebensräumen der Feldlerche verbunden. Die damit einhergehenden artenschutzrechtlichen Konfliktrisiken lassen sich mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) lösen.
9 5138 Band 10 Anlage Fotodokumentation
10 5139 Band 10 Anlage Variante B - Angern 3.1 Biotope Bei einem Großteil der Fläche handelt es sich um intensiv genutzten Acker auf Sandboden (AIA). Im Nordosten der Ackerfläche befindet sich ein Bereich, welcher dem Biotoptyp Sickerund Rieselquelle (FQC) zugeordnet werden kann. In den Randbereichen sind vor allem feuchte Hochstauden mit Dominanzbeständen heimischer nitrophiler Arten zu finden (NUY). Anmerkung zur Feuchtfläche: da es sich nicht um eine normale Feuchtbrache handelt, sondern um einen Quellbereich, liegt ein nach 30 BNatSchG bzw. 22 NatSchG LSA geschützter Biotop vor. 3.2 Flora/Vegetation Ein Nachweis von geschützten, gefährdeten oder seltenen Wildpflanzenarten konnte im gesamten Bereich nicht erbracht werden. 3.3 Fauna Säugetiere Für die Variante B liegen nur in Teilbereichen Daten aus den fledermauskundlichen Erfassungen vor (siehe Anlage 6-1 / Band 10). Ergänzend hierzu werden Daten aus Detektorerfassungen verwendet, die im Jahr 2011 zwischen der Landstraße Angern-Colbitz und dem angrenzenden Waldgebiet durchgeführt wurden (HOFMANN 2011, unveröffentlicht). Im Ergebnis besitzt die ausschließlich aus Offenland bestehende Variante nur eine geringe Bedeutung als Quartiergebiet für Fledermäuse. Für Arten, die in angrenzenden Waldbeständen Quartiere beziehen, besitzt die Variante dagegen eine gewisse Bedeutung als Jagdhabitat. Quartiernachweise aus den angrenzenden Waldbeständen existieren für die Arten Mopsfledermaus, Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Mückenfledermaus, Kleinabendsegler und Zwergfledermaus. Für die Arten Brandtfledermaus und Fransenfledermaus werden dagegen Quartierstandorte in den angrenzenden Waldbeständen vermutet. Für die im Gebiet reproduzierenden Arten Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler können insektenreiche Offenlandbereiche zumindest saisonal eine Bedeutung als Jagdgebiet besitzen. Fransenfledermäuse und Langohren bevorzugen
11 5140 Band 10 Anlage dagegen eher Waldrandbereiche und gebüschreiche Wiesen zur Jagd, während Wasser- und Mückenfledermäuse bevorzugt offene Gewässerflächen bejagen. Im Bereich der Variante B kommt insbesondere den Waldrandbereichen als Leitlinien sowie der Feuchtfläche eine gewisse Bedeutung als Jagdhabitat zu Avifauna Im Bereich der Variante B konnten im Erfassungszeitraum 2015 insgesamt 9 Brutvogelarten mit Brutnachweis und eine Art mit Brutverdacht nachgewiesen werden (siehe Anlage 6-2 / Band 10). Ein weiterer Brutnachweis besteht für den Mäusebussard, dessen Horst sich in südlicher Richtung außerhalb des Standortes für die Variante befindet. Aufgrund der räumlichen Nähe und der Ökologie der Art (bejagt Freiflächen) sind funktionale Beziehungen zu der Variante anzunehmen. Alle im Bereich der Variante nachgewiesenen Arten sind europäische Vogelarten im Sinne des Art. 1 der EU-VSch-RL und unterliegen somit einem allgemeinen Schutzerfordernis nach den Art. 2 und 3 der genannten Richtlinie. Mit dem Neuntöter ist zudem eine Art im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Von den aktuell nachgewiesenen Arten unterliegen 3 Arten einer bundes- oder landesweiten Gefährdung (u.a. Bekassine, Braunkehlchen, Feldlerche). Besonders hervorzuheben sind dabei die Nachweise von Bekassine und Braunkehlchen, die in der Feuchtfläche im Nordosten der Variante nachgewiesen werden konnten. Zu den weiteren wertgebenden Arten gehört die Feldlerche, die mit einer überdurchschnittlich hohen Siedlungsdichte von 5 Rev. / 10 ha nachgewiesen wurde. Die folgende Tabelle 3 gibt einen Überblick über die im Bereich der Variante B nachgewiesenen Vogelarten sowie Vorkommen außerhalb (Mäusebussard), für welche funktionale Beziehungen anzunehmen sind (siehe oben). Tabelle 3: Gesamtartenliste der in der Variante B und nahem Umfeld erfassten Brutvogelarten (Arten der RL sowie Arten des Anhangs I der EU-VSch-RL sind fett hervorgehoben) Name Anzah RL Status l Deutsch Wissenschaftlich D LSA EU- VSch RL BNatSchG Baumpieper Anthus trivialis B 1 V V Goldammer Emberiza citrinella B 1 V Neuntöter Lanius collurio B 1 V X Zilpzalp Phylloscopus collybita B 1 Bekassine Gallinago gallinago BV Braunkehlchen Saxicola rubetra B Feldlerche Alauda arvensis B 8 3 V Schafstelze Motacilla flava B 1 V Mäusebussard Buteo buteo B 1 Rohrammer Emberiza schoeniclus B 1
12 5141 Band 10 Anlage Erläuterungen zur Tabelle 1 Daten der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Börde aus dem Jahr Daten aus der Erfassung planungsrelevanter Brutvogelarten im 2km-Radius um die geplante Haldenkapazitätserweiterung II (HKE II) (vgl. Kap / Fachgutachten Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) Status B BV Brutvogel Art mit Brutverdacht RL D Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015) V Vorwarnliste 3 gefährdet 2 stark gefährdet 1 vom Aussterben bedroht RL LSA - Rote Liste der Vögel (Aves) des Landes Sachsen-Anhalt (DORNBUSCH et al. 2004) V Arten, welche in Sachsen-Anhalt einen stark rückläufigen Bestandstrend aufweisen, jedoch nicht als gefährdet eingestuft sind 3 gefährdet 2 stark gefährdet 1 vom Aussterben bedroht EU-VSch-RL EU-Vogelschutzrichtlinie x Art nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Bundesnaturschutzgesetz nach 7 Abs. 2 / Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art nach 7 Abs. 2 / Nr. 14 BNatSchG besonders geschützte und streng geschützte Art In Bezug auf die Rast- und Zugvogelfauna besitzt die Variante B eine hohe Bedeutung für die Bekassine. Die Art konnte während den Kartierungen im Jahr 2015 mit insgesamt 23 Individuen im Bereich der Feuchtfläche nachgewiesen werden. Die Art findet in weichen und sickernassen Substrat mit einer sehr heterogenen Vegetation aus Großseggen, Röhricht und Hochstaudenfluren günstige Nahrungsbedingungen und Deckungsstrukturen vor Amphibien Während der Amphibienkartierungen im Jahr 2015 konnten keine direkten Nachweise innerhalb der Variante B erbracht werden (siehe Anlage 6-2 / Band 10). Die überwiegend ackerbaulich geprägte Variante hat für Amphibien eine eher geringe Bedeutung, während die Feuchtfläche im Nordosten eine gewisse Bedeutung als Landlebensraum besitzt. In den nordöstlichen angrenzenden Bereichen konnten in einem temporär wasserführenden Kleingewässer die allgemein häufigen und weit verbreiteten Arten Grasfrosch und Erdkröte nachgewiesen werden. In einer Entfernung von ca. 300 m in nordöstlicher Richtung existiert zudem ein individuenreiches Kreuzkrötenvorkommen auf einer temporär wasserführenden Senke innerhalb einer Ackerfläche. Darüber hinaus befindet sich in westlicher Richtung in ca. 600 m Entfernung eine mittelgroße Rufergemeinschaft des Moorfroschs. Betrachtet man die mittleren maximalen Wanderdistanzen dieser Arten sowie die Ansprüche an ihre Landlebensräume, kann eine zeitweilige Nutzung der Feuchtfläche mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden Reptilien Während der Reptilienkartierungen im Jahr 2015 konnten keine direkten Nachweise innerhalb der Variante B erbracht werden (siehe Anlage 6-2 / Band 10). Das Potential für Reptilien wird innerhalb der ackerbaulich genutzten Fläche als gering eingeschätzt. Die südlich anschließenden Waldrandbereiche bieten aufgrund des Fehlens von sonnenexponierten und
13 5142 Band 10 Anlage ausreichend breiten Saumstrukturen ebenfalls nur ein geringes Lebensraumpotential für Reptilienarten. 3.4 Gesamteinschätzung Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzt insbesondere der Feuchtbereich innerhalb der Variante eine hohe Bedeutung sowohl aus Sicht des Biotopschutzes ( 30 Biotop) als auch aus Sicht des Artenschutzes. Artenschutzrechtliche Konflikte treten insbesondere durch den bei Realisierung der Variante zu erwartenden Verlust von Feuchtlebensräumen für die gefährdeten Brutvogelarten Bekassine und Braunkehlchen, den Verlust von Ackerflächen für die Feldlerche sowie von Landlebensräumen für Amphibienarten (Moorfrosch, Kreuzkröte) auf. Darüber hinaus werden bedeutsame Ruhestätten und Nahrungsflächen für die Bekassine in Anspruch genommen, die als Zug- und Rastvogel im Gebiet auftritt. Die damit einhergehenden artenschutzrechtlichen Konfliktrisiken lassen sich mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) lösen. 3.5 Fotodokumentation
14 5143 Band 10 Anlage
15 5144 Band 10 Anlage Variante C - Tankanlage Loitsche 4.1 Biotope Bei der gesamten betrachteten Fläche handelt es sich um den Biotoptyp AIA (Intensiv genutzter Acker auf Sandboden). Dabei befand sich die Fläche im Jahr 2014 im Stadium einer Zwischenbrache mit ausgedehnten artenarmen, aber individuenreichen Wildkrautfluren. 4.2 Flora/Vegetation Ein Nachweis von geschützten, gefährdeten oder seltenen Wildpflanzenarten konnte im gesamten Bereich nicht erbracht werden. 4.3 Fauna Säugetiere Im Zuge der Begehungen im Jahr 2014 konnte kein Quartierpotential für Fledermäuse auf der ackerbaulich genutzten Fläche festgestellt werden. Bei den angrenzenden Robinienbeständen mit hohem Altholzanteil erscheint jedoch eine Quartiernutzung durch bestimmte Arten (z.b. Mopsfledermaus) möglich. Die Waldrand- und Offenbereiche der Planungsvariante besitzen somit auch eine gewisse Bedeutung als Jagdhabitat. Dabei kommt aufgrund der räumlichen Nähe zur Variante A ein ähnliches Artenspektrum in Betracht Avifauna Für die Variante C wurden keine vertiefenden avifaunistischen Untersuchungen durchgeführt. Eine Abschätzung des zu erwartenden Artenspektrums erfolgt anhand der vorgefundenen Gebietsausstattung. Innerhalb der sandigen Ackerfläche sind Brutreviere von Feldlerche und Schafstelze zu erwarten. Der unmittelbar an die Variante anschließende, ca. 170 m lange Feldweg mit Ruderal- und Staudenfluren stellt einen potentiellen Lebensraum von Grünfink und Goldammer dar. Als Nahrungsgäste kommen u.a. Mäusebussard und Turmfalke infrage, die in den angrenzenden Gehölzbeständen geeignete Ansitzwarten vorfinden. Während der Wintermonate kann die Ackerfläche, je nach Fruchtfolge und Feldfrucht, eine gewisse Bedeutung als Nahrungsfläche für Zug- und Rastvögel (z.b. Nordische Gänse, Kraniche) erlangen Amphibien Im Rahmen der Begehungen im Jahr 2014 konnte aufgrund der Trockenheit und dem Fehlen von Reproduktionsgewässern nur ein geringes Lebensraumpotential für Amphibienarten festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde auf vertiefende Untersuchungen verzichtet. Eine Durchwanderung der Ackerfläche während der Wanderzeit erscheint für einige Amphibienarten möglich, die z.b. in der Ohre- und Elbaue ihre Reproduktionsgewässer besitzen (z.b. Erdkröte, Knoblauchkröte) und die Laubmischwälder des Heinrichshorster Forstes oder des Seelenhau als Landlebensraum nutzen. Wie Untersuchungen von HUETZ (2008) zeigen, können Froschlurche auch bei dem Vorhandensein günstiger Saumstrukturen Wanderkorridore auf Ackerflächen wählen. Entscheidend für die Bedeutung von Ackerflächen für Amphibien ist dabei neben der Dichte der Bodenvegetation und dem Angebot an
16 5145 Band 10 Anlage Versteckstrukturen (z.b. Nagerbaue) auch die Intensität des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln Reptilien Im Zuge der Begehungen im Jahr 2014 konnte, aufgrund des Fehlens von sonnenexponierten Saumstrukturen, kein Lebensraumpotential für Reptilienarten festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde auf vertiefende Untersuchungen verzichtet. 4.4 Gesamteinschätzung Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzt die ausschließlich aus Acker bestehende Variante C nur eine untergeordnete Bedeutung. Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte sind bei Überbauung durch den Verlust von Lebensräumen für Arten der offenen Feldflur (z.b. Feldlerche) sowie der Durchschneidung von Wanderkorridoren für Amphibien möglich. Darüber hinausgehen potentielle Nahrungsflächen für Zug- und Rastvögel verloren. Die damit einhergehenden artenschutzrechtlichen Konfliktrisiken lassen sich mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) lösen. 4.5 Fotodokumentation
17 5146 Band 10 Anlage Ergebnis der Variantenuntersuchung Im Ergebnis der vorangegangenen Variantenbetrachtung wurden unterschiedliche naturschutzfachliche Konfliktsituationen herausgestellt, die je nach Gebietsausstattung und vorgefundenem bzw. zu erwartendem Artenspektrum unterschiedlicher Intensität sind. Aus Sicht des Biotopschutzes ergeben sich bei der Variante B Konflikte durch die Betroffenheit eines Quellbereichs mit Feuchtwiesenbrache und Staudenfluren. Bei dem Quellbereich handelt es sich um einen nach 30 BNatSchG bzw. 22 NatSchG LSA geschützten Biotop, der zudem über die Verordnung des Landkreises Bördekreis über das Landschaftsschutzgebiet Lindhorst-Ramstedter Forst vom erfasst wird. Bei Realisierung der Variante wäre somit eine Ausnahme bzw. Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz nach 30 BNatSchG sowie eine Befreiung von der LSG-VO gem. 67 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Im Bereich der Variante A sind keine geschützten Biotope betroffen. Bei Realisierung der Variante und damit einhergehenden Verlusten von Gehölzstrukturen sind die Vorgaben der Gehölzschutzverordnung (GehölzSchVO) des Landkreises Börde zu beachten. Als konfliktfrei in Bezug auf den Biotopschutz hat sich die Variante C herausgestellt. In Hinblick auf die Vorgaben des besonderen Artenschutzrechts des 44 BNatSchG ist festzustellen, dass in allen Varianten europarechtlich geschützte Arten vorkommen bzw. zu erwarten sind, für welche artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen unvermeidlich sind.
18 5147 Band 10 Anlage Im Vergleich der Varianten treten jedoch Unterschiede bezüglich der quantitativen Dimension der Beeinträchtigung (auf populationsbezogener Ebene) sowie der Häufigkeit der Beeinträchtigungen, mit denen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verbunden sind, auf. Die nachfolgende Tabelle 4 enthält eine zusammenfassende Gegenüberstellung der ortsbezogenen Konfliktbetrachtung sowie die Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände / Konflikte für die entscheidungsrelevanten Arten (alle in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Tierarten, europäische Vogelarten gem. Art. 1 der EU-VSch-RL = Arten mit ungünstigen Erhaltungszustand, Arten die einer Gefährdung unterliegen, Arten des Anhang I der EU-VSch-RL). Demzufolge treten durch die Varianten A und B ähnliche artenschutzrechtliche Konfliktrisiken auf, die in erster Linie Offenlandarten betreffen. Die Variante C ist dagegen aus Sicht des Artenschutzes am konfliktärmsten zu werten. Für alle Varianten sind aufgrund der überwiegenden Betroffenheit von Offenlandarten wirksame Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen möglich, mit denen die Durchführung eines artenschutzrechtlichen Ausnahmenverfahrens vermieden werden kann. Tabelle 4: Variantenvergleich in Bezug auf die Prognose der Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten sowie das voraussichtliche Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSchG Kriterium/Art Variante A Variante B Variante C Fledermäuse Mopsfledermaus Verlust von pot. Quartier-/ Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Breitflügelfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet - Verlust von pot. Jagdgebiet Brandtfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet - Verlust von pot. Jagdgebiet Wasserfledermaus Fransenfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet, Störung eines Winterquartiers Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Bartfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet - Verlust von pot. Jagdgebiet Kleinabendsegler Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Abendsegler Verlust von pot. Jagdgebiet - Verlust von pot. Jagdgebiet Rauhautfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet - Verlust von pot. Jagdgebiet Zwergfledermaus Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Mückenfledermaus Braunes Langohr Verlust von pot. Jagdgebiet, Störung eines Winterquartiers Verlust von pot. Jagdgebiet Verlust von pot. Jagdgebiet Avifauna Feldlerche Verlust: 2 BP Verlust: 8 BP Potentieller Lebensraumverlust
19 5148 Band 10 Anlage Kriterium/Art Variante A Variante B Variante C Baumpieper Verlust: 2 BP Verlust: 1 BP - Goldammer Verlust: 1 BP Verlust: 1 BP Potentieller Lebensraumverlust Waldohreule Verlust Nahrungsflächen - - Neuntöter Verlust: 2 BP Verlust: 1 BP - Heidelerche Verlust: 3 BP - - Feldsperling Verlust: 1 BP - - Mehlschwalbe Verlust: 2 BP - - Rauchschwalbe Verlust: 2 BP - - Braunkehlchen - Verlust: 1 BP - Bekassine - Verlust: 1 BP - Schafstelze - Verlust: 1 BP Potentieller Lebensraumverlust Mäusebussard - Verlust Nahrungsflächen - Zug- und Rastvögel - Störung, Verlust: Rast- und Nahrungsplatz für Bekassinen Störung, Verlust: potentielle Rast- und Nahrungsplätze Reptilien Zauneidechse Amphibien Tötung, Störung, Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten - - Kreuzkröte - Verlust von Landlebensraum und Zerschneidung von Wanderkorridoren Moorfrosch - Verlust von Landlebensraum und Zerschneidung von Wanderkorridoren - - Knoblauchkröte - - Verlust von Landlebensraum und Zerschneidung von Wanderkorridoren
20 5149 Band 10 Anlage Literatur- und Quellenverzeichnis DORNBUSCH, G.; GEDEON, K.; GEORGE, K.; GNIELKA, R.; NICOLAI, B. (2007): Rote Liste der Vögel (Aves) des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Fassung, Stand: Februar GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T., SÜDBECK, P. (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November HEIDECKE, D.; HOFMANN, TH., JENTZSCH, M.; OHLENDORF, B. & W. WENDT (2004): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt. Ber. Landesamt Umweltschutz Sachsen- Anhalt 39: HÜTZ, W. (2006): Das Gefährdungspotenzial mechanischer Bodenbearbeitung für Amphibien in Agrarlandschaften. Diplomarbeit. Marburg. 206 Seiten. LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (2013): Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (Naturschutzfachdaten). LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (2014): Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (Naturschutzfachdaten). MEINIG, H.; BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. In: BFN (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Bonn-Bad Godesberg. Gesetze und Richtlinien Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010, 569), das zuletzt durch 1 des Gesetzes vom 15. Januar 2015 (GVBl. LSA S. 21) geändert worden ist. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom , S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 mit den Anhängen in der aktuellen Fassung nach dem Beitritt Kroatiens (Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013) Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 103 vom 25. April 1979, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 122/36 vom 16. Mai 2003 sowie durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassung der die Europäische Union begründenden Verträge, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 236/33 vom 23. September 2003
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