Zusammenfassende Erklärung
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- Walter Beyer
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1 KREIS: STADT: GEMARKUNG: LUDWIGSBURG FREIBERG AM NECKAR HEUTINGSHEIM Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Steige, 2. Änderung nach 10a Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Ludwigsburg, den Seite 1/5
2 Für den Bebauungsplan Steige, 2. Änderung hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg a.n. in öffentlicher Sitzung am den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluß zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde in der öffentlichen Sitzung am gefasst. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Grünordnungsplan ausgearbeitet. Als Fachbeiträge wurde eine artenschutzfachliche Relevanzuntersuchung sowie klimatologische, schalltechnische und lufthygienische Kurzstellungnahmen erarbeitet. Der Planbereich des Bebauungsplanes entspricht nicht den Darstellungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.n. / Pleidelsheim. Daher wird dieser geändert und der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.n. / Pleidelsheim hat zur Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplan : Steige 2. Änderung in Freiberg a.n. (Parallelverfahren) in seiner Sitzung am den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs vom bis wurde in den Mitteilungsblättern der Stadt Freiberg und der Gemeinde Pleidelsheim am bzw bekannt gemacht. Nach Abwägung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Gemeinsame Ausschuss die 8. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Diese wurde vom Landratsamt Ludwigsburg auf Grund von 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid vom genehmigt und ist mit der Bekanntmachung in den Freiberger Nachrichten und Pleidelsheimer Nachrichten am in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Steige, 2. Änderung ist mit ortsüblicher Bekanntmachung am in Kraft getreten. Die zusammenfassende Erklärung enthält Angaben zu I. Zielen der Bebauungsplanaufstellung und Gründe für die Planung, Abwägung anderweitiger Planungsmöglichkeiten II. Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange III. Ergebnisse der Behördenbeteiligung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Berücksichtigung in der Planung I. Ziele der Bebauungsplanaufstellung und Gründe für die Planung, Abwägung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Aufgrund der Notwendigkeit zur Unterbringung von obdachlosen Menschen als Pflichtaufgabe der Kommunen und dem derzeit dringenden Bedarf nach weiteren entsprechenden Unterkünften in Freiberg am Neckar, der vermutlich in Zukunft noch weiter steigen wird, hat die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, auf dessen Grundlage der Neubau einer Obdachlosenunterkunft beschlossen wurde. Mit dem Bebauungsplan Steige, 2. Änderung und den örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft und angrenzende Stellplätze geschaffen werden. Im Vorfeld erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit Planungsalternativen hinsichtlich der Geschossigkeit, den äußeren Abmessungen und der Anzahl der Einheiten sowie auch mit alternativen Standorten. Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, auf dem Standort in der Gründelbachstraße eine zweigeschossige Unterkunft zu errichten. Seite 2/5
3 II. Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht erstellt. In diesem wurde ein Grünordnungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz integriert. In den Unterlagen sind Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen, die von der Planung berührt werden, enthalten. Es wurde in einer Bestandsanalyse die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft und auf weitere Schutzgüter geprüft. Im Rahmen der Konfliktanalyse wurden Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Demnach verursacht der Bebauungsplan Eingriffe nach 14 NatSchG BW in das Schutzgut Flora/Biotopstrukturen. Zur Kompensation des Eingriffs wird die Aufwertung einer bereits angelegten Streuobstwiese anteilig zugeordnet: Flurstück Gemarkung Maßnahme Aufwertungspotential gesamt anteilig für diesen BP 2278 Beihingen Anlage einer Streuobstwiese Schülerwäldchen ÖP ÖP Durch die aufgeführte Maßnahme sind die Eingriffe vollständig kompensiert. Folgende grünordnerische Maßnahmen werden zusätzlich gem. 9 BauGB bzw. in den Örtlichen Bauvorschriften festgesetzt: - Wasserdurchlässige Beläge - Ableitung unverschmutzten Niederschlagwassers in den Gründelbach - Erhalt von Einzelbäumen - Pflanzung von Bäumen und Sträucher zur Uferbegrünung entlang des Gründelbaches Seite 3/5
4 III. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und deren Berücksichtigung in der Planung Im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung waren verschiedene Anregungen aufzuarbeiten und zu berücksichtigen. Im Verfahren erfolgten eine frühzeitige und eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Die wesentlichen Themen 1, die während der verschiedenen Beteiligungsrunden vorgebracht wurden, waren: Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung Regierungspräsidium Stuttgart Es wird auf die anbaufreie Zone von 40 m der nahegelegenen Autobahn A 81 hingewiesen Regierungspräsidium Freiburg Geotechnische Hinweise sollten in den Bebauungsplan aufgenommen werden, sofern kein entsprechendes Gutachten vorliegt. Auf die Lage im vorläufig hydrogeologisch abgegrenzten Heilquellenschutzgebiet Hoheneck wird hingewiesen. Verband Region Stuttgart Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden. Nach den Angaben des Klimaatlas der Region Stuttgart befindet sich der Planbereich in einer Luftleitbahn. Landratsamt Ludwigsburg Hinweis auf ein gesetzlich geschütztes Biotop (Gehölzfläche), das durch Rodung zerstört wurde. Auf den Gewässerrandstreifen von 5 m wird hingewiesen. Hinweise zu Entwässerung bzw. Minderung des Niederschlagsabflusses wurden genannt. Art und Weise der Berücksichtigung Da das Plangebiet in einem Abstand von 65 m zur Autobahn liegt, wird dieser 40 m-streifen beachtet Im Zuge der Planungen wurde ein Ingenieurgeologische Gutachten ausgearbeitet und der Textteil mit den Ausführungen des RP Freiburg ergänzt. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Textteil aufgenommen. Das Verfahren zur FNP-Änderung wird durchgeführt. Eine fachgutachterliche Bewertung wurde zu dem Thema ausgearbeitet, nach der keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt wurden. Die Gebäudestellung wurde so gewählt, daß keine Barrierewirkung auftritt. Die angesprochene Gehölzfläche ist bei der LUBW nicht als Biotop geführt. Die Rodung erfolgte vor Beginn des Verfahrens, so daß direkt keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan vorliegen. Um dem Sachverhalt zu begegnen wurde im Bebauungsplangebiet eine flächige Gehölzpflanzung im Randbereich zum Gründelbach hin als Pflanzgebot festgesetzt. Der Gewässerrandstreifen wurde nachrichtlich dargestellt und bei der Ausweisung der überbaubaren Flächen berücksichtigt bzw. frei gehalten. Aufgrund der Bodenverhältnisse kann eine Versickerung von Oberflächen- und Dachflächenwasser nur über relativ große Retentionsflächen ermöglicht werden, wofür im Plangebiet keine Fläche zur Verfügung gestellt werden kann. Es werden aber für den Parkplatzbereich wasserdurchlässige Beläge und allgemein die Einleitung des Unverschmutzten Niederschlagswassers in den Vorfluter (Gründelbach) vorgeschrieben. 1 Themen, die von mehreren Stellen angesprochen wurden, werden nur einmalig aufgeführt. Seite 4/5
5 Für Tiefengründungsmaßnahmen wird auf die vorhandenen Grundwasserstände hingewiesen. Der Planbereich liegt teilweise innerhalb der Altlastenverdachtsfläche In der Staig (Fl.Nr.: 50). Aufgrund der Lage zwischen Autobahn und Landesstraße und mit Lärmkartierung 2012 ist zu erwarten, daß die geltenden Orientierungswerte hinsichtlich Schallimmissionen überschritten werden. Es wird empfohlen die Werte für Mischgebiete anzusetzen. Da indirekt durch das Plangebiet Waldflächen betroffen sind, sollte der Waldabstand von 20 m mit Gebäudebereichen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, eingehalten werden. BUND Hinweis auf Überflutungen des Planbereichs. Hinweise auf Vorkommen bzw. Betroffenheit geschützter Tierarten. Immissionen durch Feinstaub, NOx seien zu erwarten. Standortwahl sei zu überdenken. Ein Hinweis auf eine daraus erforderlich werdende wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Textteil aufgenommen. Im Rahmen des Ingenieurgeologische Gutachtens wurden die Flächen bis 2,5 m Stärke beprobt. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Entsprechende Hinweise wurden im Textteil aufgenommen. In einer fachgutachterlichen Bewertung wurde die Schallsituation betrachtet und unter Zugrundelegung der Mischgebietswerte festgestellt, daß passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese sind über textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan eingeflossen. Die Hauptgebäude bzw. die überbaubare Fläche wurde außerhalb des 20 m Abstandes festgelegt. Lediglich ein Nebengebäude liegt geringfügig innerhalb, was in Abstimmung mit der zuständigen Behörde ermöglicht werden kann. Sowohl in der Hochwassergefahrenkarte als auch in der Stellungnahme des Landratsamtes wird für den an das Plangebiet angrenzenden Gewässerabschnitt kein Hochwasser bestätigt. Es wurde eine Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung ausgearbeitet, die im Ergebnis keine wesentlichen Verschlechterungen des Erhaltungszustandes der angetroffenen Arten im Wirkraum des Planbereichs ermitteln konnte. In einer lufthygienischen Kurzstellungnahme wurde festgestellt, daß Gebäude im Planbereich (bis zum Wirksamwerden der Emissionsminderungsmaßnahmen) im Grenzwertbereich für NO2-Belastung liegen. Maßnahmen (Lüftungsmöglichkeiten) mit denen diesem Sachverhalt begegnet werden kann, sind im Textteil als Hinweis aufgenommen. Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurden unterschiedliche Standortalternativen im Gemeinderat diskutiert. Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung Landratsamt Ludwigsburg Der gerodete Auwaldstreifen ist zu niedrig in der Eingriffs- /Ausgleichsbilanz bewertet worden. Die gewählte Ausgleichsmaßnahme ist bereits einem anderen Bebauungsplan zugeordnet und damit doppelt belegt. Stadt Freiberg Fachbereich IV Es wird um die Aufnahme einer Beschränkung der Einleitemenge in das Kanalnetz gebeten Art und Weise der Berücksichtigung Mangels näherer Erkenntnisse zu diesen Strukturen und da die Rodung im Vorfeld des Verfahrens durchgeführt wurde, wurde die getroffene Bewertung gewählt und beibehalten. Nur ein Teil der Ausgleichsmaßnahme ist einem anderen Bebauungsplan zugeordnet. Der noch darüber hinaus bestehende Kompensationsüberschuss wird ebenfalls anteilig dem Bebauungsplan Steige, 2. Änderung zugeordnet. Ein Hinweis hierzu wurde im Textteil ergänzt. Seite 5/5
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