Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie

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1 Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Ausbildung in Klinischer Psychlgie und Gesundheitspsychlgie Stand: Dezember 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1. Praktische Ausbildung Rasterzeugnis Praktisch-fachliche Ausbildung Altersgruppen Klinikartiges Setting/Klinische Psychlgie; Umfang 1000 Stunden Klinikartiges Setting/Gesundheitspsychlgie; Umfang 300 Stunden Arbeitsverhältnis Theretische Ausbildung Parallele theretische und praktische Ausbildung Fehlzeiten Geschlssenheit der Ausbildung (Grundmdul) Anrechnungen Theretische Inhalte Praktische Inhalte Befangenheit Im Ausland erwrbene Qualifikatinen/Anrechnung Prüfung Abschlussprüfungen Schriftliche Abschlussprüfung des Grundmduls Kmmissinelle mündliche Abschlussprüfung Aufnahmegespräch Ksten für Aufnahmeverfahren, Prüfungen...12 Seite 2 vn 12

3 Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit und Knsumentenschutz (BMAGSK) Radetzkystraße 2, 1030 Wien Für den Inhalt verantwrtlich: MR Mag. Gabriele Jansky-Denk und MR Dr. Paula Lanske in Zusammenarbeit mit dem Psychlgenbeirat Alle Rechte vrbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist hne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesndere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikrverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk, swie für die Verbreitung und Einspeicherung in elektrnische Medien wie z.b. Internet der CD-Rm. Schriftliche Anfragen sind unter Angabe einer Telefnnummer per an zu richten. Seite 3 vn 12

4 1. Praktische Ausbildung 1.1 Rasterzeugnis Die Rasterzeugnisse sind unter heitspsychlgin_gesundheitspsychlge und e_psychlgin_klinischer_psychlge abrufbar. 1.2 Praktisch-fachliche Ausbildung Die Frderung des Psychlgengesetzes 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, (in Flge: PG 2013), die praktisch-fachliche Ausbildung im Rahmen vn Arbeitsverhältnissen zu abslvieren, entspricht den Vrstellungen der Berufsverbände. Die Realisierung ist aber aufgrund der damit entstehenden Ksten für ptentielle Institutinen der auch Lehrpraxen eine besndere Herausfrderung. Nachflgende Überlegungen sllen zur Knkretisierung und Erleichterung der Durchführung dieses Ausbildungsteils beitragen: Die praktisch-fachliche Ausbildung umfasst Stunden für den Schwerpunkt Klinische Psychlgie und Stunden für die Gesundheitspsychlgie Der Gesetzgeber sieht vr, dass die Bereiche Kinder/Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen zu ungefähr gleichen Teilen kennengelernt werden sllen. Die praktisch-fachliche Tätigkeit mit jeder der genannten Zielgruppen sllte in beiden Bereichen (Klinische Psychlgie, Gesundheitspsychlgie) zumindest 3 Mnate umfassen; - in der Klinischen Psychlgie nicht unter 500 Stunden und - in der Gesundheitspsychlgie nicht unter 300 Stunden liegen. Anleitende Klinische Psychlginnen/anleitende Klinische Psychlgen bzw. anleitende Gesundheitspsychlginnen/anleitende Gesundheitspsychlgen, sind zumindest seit zwei Jahren selbständig berufsberechtigt und vm Zeitumfang her zumindest 20 Stunden in der Einrichtung tätig. Je nach Frtgang der Ausbildung sllte die Anleitende/der Anleitende anfänglich zumindest 5 Stunden pr Wche, später allenfalls weniger, aber zumindest 2 Stunden pr Wche für die direkte Anleitung persönlich vr Ort zur Verfügung stehen. Die Verantwrtung für die Tätigkeit der Fachauszubildenden trägt die/der Anleitende. 1.3 Altersgruppen Der Ausdruck alle Altersstufen, verschiedene Altersgruppen im Gesetzestext bedeutet, dass die praktisch fachliche Tätigkeit das Kennenlernen mit allen Zielgruppen (Kinder/Jugendlichen, Erwachsenen und ältere Menschen) ermöglichen muss, im Hinblick auf den generellen Kmpetenzerwerb der umfassenden künftigen Arbeitsfelder. Entsprechende Ausführungen finden sich dazu bereits in den Rasterzeugnissen, (Punkt 2.2). Flgende Altersgruppen sind jedenfalls im Rahmen der Fachausbildungstätigkeit abzudecken: Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre) Erwachsene und ältere Menschen Seite 4 vn 12

5 Die Altersgruppe Erwachsene und ältere Menschen stellt nicht auf das Lebensalter ab, sndern auf den Kmpetenzerwerb auch im Bereich typischer Störungsbilder älterer Menschen, wie beispielsweise Demenz, etc.. Empfhlen wird, bei gegebener Möglichkeit, den Bereich der Kinder (Altersgruppe 0-14 Jahre) im Rahmen der Fachausbildungstätigkeit insbesndere zu beachten, da spezielle Prblemstellungen, Therien und Vrgangsweisen zu beachten sind. Es ist bei klinisch relevanten Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter ein angemessenes Fallverständnis zu entwickeln. Diagnstik und Interventinen bei Kindern und Jugendlichen unterscheiden sich vm Erwachsenenalter. Diagnstik berücksichtigt - über die störungsspezifische Symptmatik hinaus - entwicklungspsychlgische und entwicklungspsych-pathlgische Aspekte unter Einbeziehung der gegebenen Kmmunikatinsmöglichkeiten und der Interaktin mit dem relevanten Umfeld. Im Zusammenhang mit Interventinen ist bei Kindern auf die Bedeutung des körperlichen Ausdrucks (Psychsmatik) und des Spiels swie auf Ausdrucksmöglichkeiten auf nnverbaler und symblischer Ebene besnderes Augenmerk zu legen. Eine Tätigkeit im Kinder-/Jugendlichenbereich kann zugleich auch Teile der Erwachsenenarbeit abdecken, da swhl in der Beratung, wie auch in der Behandlung und Diagnstik die Eltern mit einbezgen sind. Dieser Aspekt muss jedch im Rahmen des Rasterzeugnisses ausgewiesen werden. Damit kann aber keinesfalls die kmplette Erwachsenenbehandlung und diagnstik abgedeckt werden. 1.4 Klinikartiges Setting/Klinische Psychlgie; Umfang 1000 Stunden Im Hinblick auf den Kmpetenzerwerb für klinisch-psychlgische Tätigkeit als selbständige berufsberechtigte Berufsangehörige ist auch in der praktischen Ausbildung ein entsprechendes klinikartiges Setting in der Einrichtung in Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, allenfalls ergänzend auch mit Szialarbeiterinnen, Szialpädagginnen etc., jedenfalls zu beachten. Die klinisch-psychlgische Fachausbildung hat daher im Umfang vn ca Stunden dieses Setting in multiprfessineller Zusammenarbeit vn Klinischen Psychlginnen bei regelmäßiger Anwesenheit - zumindest zwei Mal pr Wche einer Ärztin/eines Arztes in der Einrichtung selbst, mit denen insbesndere Fallverlaufs- und Übergabebesprechungen, Planung und Evaluierung des Behandlungsverlaufs, Besprechung in Bezug auf Medikamenteneinnahme, Aufnahme- und Entlassungsprzesse etc. durchgeführt werden, zu umfassen. 1.5 Klinikartiges Setting/Gesundheitspsychlgie; Umfang 300 Stunden In der Fachausbildungstätigkeit ist ebens multiprfessinelle Zusammenarbeit bei regelmäßiger Anwesenheit zumindest zwei Mal pr Wche einer Ärztin/eines Arztes in der Einrichtung selbst erfrderlich und im Zusammenhang mit bereits krankheitswertigen Störungsbildern, insbesndere die gesundheitspsychlgische Diagnstik und Behandlung, Planung und Evaluierung des Behandlungsverlaufs, Besprechung in Bezug auf Medikamenteneinnahme ein ntwendiger Kmpetenzerwerb. Die Anleitung der Gesundheitspsychlgin ist dabei vrauszusetzen. Sfern die grundsätzlich erfrderliche zweimalige Anwesenheit einer Ärztin pr Wche in Ausnahmefällen nur eine einmalige Anwesenheit wäre, s hat diese jedenfalls vier Stunden zu umfassen. Seite 5 vn 12

6 1.6 Arbeitsverhältnis Ein Arbeitsverhältnis hat die arbeitsrechtlichen Regelungen (wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen, Entgeltfrtzahlung im Krankheitsfall, Anmeldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Szialversicherung, Kündigungsfristen, etc.) zu erfüllen. Im Rahmen des Psychlgengesetzes 2013 werden keine Vrgaben über die Höhe eines Entgelts ausgeführt. Grundsätzlich ist aber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses das der Leistung und dem Zeitaufwand entsprechende Entgelt zwischen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und den Arbeitsgebern zu vereinbaren. S sind die Auszubildenden durch die knkrete Arbeitgeber nach den dem Tätigkeitsbild entsprechenden Einstufungen zu entlhnen bzw. in jene Beschäftigungsgruppe einzustufen, die der ausgeübten Tätigkeit am ehesten entspricht (Wertigkeit). Tätigkeiten bzw. Praktika zur Orientierung der zur Abklärung der beruflichen Möglichkeiten unter dem Aspekt Berufsvrbereitung, Arbeitstraining bzw. spezifische Prjekte (z.b. Frschung, Gesundheitsförderung) können im Ausmaß vn bis zu 3 Mnaten (bei Vllzeittätigkeit max. 500 Stunden) durch die Ausbildungseinrichtung angerechnet werden, wenn sie unmittelbar nach Studienabschluss (jeweils jedch im Vrfeld der Ausbildung) gemacht wurden und den Fachausbildungsinhalten gleichwertig sind (entsprechend den Vrgaben des Rasterzeugnisses). Sfern ein Arbeitstraining vm Arbeitsmarktservice finanziert wird, kann ein slches bis zur Dauer vn maximal 3 Mnaten auch während der theretischen Ausbildung erflgen, da es analg einem Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Analg dem Arbeitstraining kann eine über das Arbeitsmarktservice (analg dem Arbeitstraining) finanzierte Bildungskarenz im Höchstausmaß bis zu drei Mnaten (maximal 500 Stunden) für die Fachausbildungstätigkeit gewertet werden. 2. Theretische Ausbildung 2.1 Parallele theretische und praktische Ausbildung Die Vrgabe, theretische und praktische Ausbildung über den gesamten Zeitraum zeitlich zu verschränken, ist in der Praxis nicht immer machbar. Jedenfalls sind zumindest 500 Stunden parallel zur theretischen Ausbildung (Grundmdul und Aufbaumdul) zu abslvieren. Ein Teil der 500 Stunden Fachausbildungstätigkeit ist daher bereits parallel zum Grundmdul zu abslvieren. 2.2 Fehlzeiten Grundsätzlich ist seitens der Ausbildungseinrichtungen zu kmmunizieren, dass 100 % Anwesenheit gefrdert sind. In begründeten Ausnahmefällen dürfen maximal 10 % der vrgesehenen Einheiten pr Seminar/Kurs im Falle der Abwesenheit durch eine Ersatzarbeit kmpensiert werden. In jedem Fall muss dies mit der Leitung kmmuniziert und dkumentiert werden. Grundmdul: Bei Entfall eines Seminars/Kurses im Grundmdul aus besnders berücksichtigungswürdigen Gründen, die mit der Leitung kmmuniziert und dkumentiert werden, ist das Seminar jedenfalls längstens innerhalb eines Jahres nachzuhlen, insbesndere in der eigenen Ausbildungseinrichtung. Die schriftliche Prüfung zum Abschluss des Grundmduls kann aber für alle Inhalte, mit entsprechender Vrbereitung auch für den Inhalt des nch nicht nachgehlten Seminars/Kurses, abslviert werden. Fehlzeiten dürfen das Ausmaß vn 30 Einheiten Therie nicht überschreiten (z.b. ein Mdul à 30 Einheiten der maximal 3 Mdule mit insgesamt 30 Einheiten). Seite 6 vn 12

7 Aufbaumdul Klinische Psychlgie: Bei Entfall eines Seminars/Kurses im Aufbaumdul Klinische Psychlgie aus besnders berücksichtigungswürdigen Gründen, die mit der Leitung kmmuniziert und dkumentiert werden, ist das Seminar jedenfalls vr der kmmissinellen Abschlussprüfung nachzuhlen, insbesndere in der eigenen Ausbildungseinrichtung. Fehlzeiten dürfen das Ausmaß vn 20 Einheiten Therie nicht überschreiten (z.b. ein Mdul à 20 Einheiten der maximal 2 Mdule mit insgesamt 20 Einheiten). Aufbaumdul Gesundheitspsychlgie: Bei Entfall eines Seminars/Kurses im Aufbaumdul Gesundheitspsychlgie aus besnders berücksichtigungswürdigen Gründen, die mit der Leitung kmmuniziert und dkumentiert werden, ist das Seminar jedenfalls vr der kmmissinellen Abschlussprüfung nachzuhlen. Fehlzeiten dürfen das Ausmaß vn 30 Einheiten Therie nicht überschreiten (z.b. ein Mdul à 30 Einheiten der maximal 3 Mdule mit insgesamt 30 Einheiten). Für das Nachhlen versäumter Seminare/Kurse im Aufbaumdul Gesundheitspsychlgie besteht eine Snderregelung. Wenn die Möglichkeit der erstgenannten Variante nicht gegeben ist, dann gelangt jeweils erst die nächste Variante zur Anwendung: a) Abslvierung des Seminars/Kurses in der eigenen Ausbildungseinrichtung; b) Abslvierung des Seminars/Kurses in einer anderen Ausbildungseinrichtung für das Aufbaumdul; c) Abslvierung eines Frtbildungsseminars zum entsprechenden Themenbereich, samt Ausarbeitung einer schriftlichen Arbeit zum Seminar/Kursinhalt des Aufbaumduls, Ausmaß der Arbeit je eine Seite pr zwei Stunden des Seminars (Arial 12, Zeilenabstand 1,5); d) Ausarbeitung einer umfangreichen schriftlichen Arbeit zum Seminar/Kursinhalt des versäumten Aufbaumduls, Ausmaß der Arbeit je eine Seite pr Stunde des Seminars (Arial 12, Zeilenabstand 1,5) in Abstimmung mit dem Lehrenden des versäumten Seminars/Kurses Selbsterfahrung und Supervisin: Ausgenmmen vn Ersatzregelungen sind die Selbsterfahrung und die Supervisin. Fehlzeiten können nicht ersetzt werden, sndern müssen zu 100% abslviert werden. 2.3 Geschlssenheit der Ausbildung (Grundmdul) Ein nachträglicher Einstieg in das Grundmdul ist bis zur dritten Lehrveranstaltung möglich. Im Hinblick auf die Struktur einer einheitlichen Lehrgangsknstruktin und zum Erhalt einer Gruppenkntinuität im Sinne eines gemeinsamen Austausches der Teilnehmerinnen/Teilnehmer zu Inhalten aus der Praxis, die auch frtlaufend vn der Gruppe vertiefend bearbeitet werden und einer Vertrauensgrundlage bedürfen, wird festgehalten, dass allfällige Quereinstiege in laufende Curricula dem entgegen stehen. Es wird daher davn ausgegangen, dass längstens bei der dritten Veranstaltung des laufenden Curriculums die Anwesenheit aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen gegeben sein muss. Grundsätzlich ist der Grßteil der Ausbildung in demselben Lehrgang zu abslvieren. In besnders berücksichtigungswürdigen Fällen (wie Krankheit) sind im Sinne der Geschlssenheit der Ausbildung zumindest zwei Drittel der Mdule in derselben Einrichtung zu abslvieren, in der auch die jeweilige Prüfung gemacht wird. Dies hebt nicht die Mindestteilnehmerzahl vn 10 beim Start des Lehrgangs auf. Seite 7 vn 12

8 3. Anrechnungen 3.1 Theretische Inhalte Grundsätzlich können aus Studien- und Ausbildungszeiten insgesamt max. 100 Einheiten angerechnet werden. Die gesetzlichen Anrechnungsrichtlinien sehen vr, dass max. bis zu einem Drittel des Einheitenausmaßes jedes Grundmduls der Aufbaumduls angerechnet werden kann, das sind max. 73 Einheiten im Grundmdul und jeweils max. 40 Einheiten in den Aufbaumdulen. Es gilt jedch immer die Gleichwertigkeit zu prüfen. Gleichwertigkeit wird definiert als Gleichwertigkeit des Inhalts, zeitlichen Umfangs, vergleichbare Qualifikatin der Lehrenden und gleiche Zielrientierung. Werden theretische Ausbildungsteile aus anderen Ausbildungen für das Grundmdul angerechnet, s bezieht sich dies ausschließlich auf den Besuch der Lehrveranstaltungen; nicht jedch auf die Prüfung. Die Inhalte der Veranstaltung sind weiterhin Bestandteil der schriftlichen Zwischenprüfung. Vrschlag für eine Anrechnung aus dem Prpädeutikum: Medizinische Erste Hilfe; Rechtliche Rahmenbedingungen und Ethik, sfern auch auf klinischund gesundheitspsychlgische Inhalte Bezug genmmen wurde und die entsprechenden Seminare auch bereits abslviert wurden. Allfällige weitere Inhalte müssen individuell geprüft werden. Anrechnungen können sich grundsätzlich nur - auf slche, bei Beginn des Curriculums bereits abslvierte Seminare beziehen, - müssen vr Beginn des Grundmduls erflgen und - müssen inhaltlich gleichwertig sein. 3.2 Praktische Inhalte Praktische Fachausbildungstätigkeit Im Rahmen der praktischen-fachlichen Ausbildungstätigkeit gemäß 15 Abs. 1 Psychlgengesetz 2013 (Gesundheitspsychlgie) und gemäß 24 Abs. 1 Psychlgengesetz 2013 (Klinische Psychlgie) kann es zu Überschneidungen in beiden Bereichen kmmen. Zulässig erscheint nach Abslvierung einer praktischen-fachlichen Ausbildungstätigkeit in Klinischer Psychlgie eine Anrechnung im Ausmaß vn maximal 400 Stunden auf die Gesundheitspsychlgie und umgekehrt. Inhaltlich kann dies die praktischen Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvrsrge swie teambezgene Aufgaben (multiprfessinelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen) betreffen. Eine knkrete inhaltliche Überprüfung ist durchzuführen Selbsterfahrung Im Rahmen der Selbsterfahrung stehen Selbstexplratin bzw. Selbstreflexin der eigenen Persn als existentielle Aspekte des privaten Lebens im Vrdergrund und ebens als wichtige Wirkfaktren für die berufliche Arbeit im klinisch-psychlgischen und gesundheitspsychlgischen Handeln. Sie stellt eine wertvlle Auseinandersetzung mit sich selbst dar, die dazu beiträgt, das eigene Erleben und damit auch das Verhalten zu erkennen und allenfalls zu verändern. Krankenbehandlung grenzt sich vn Selbsterfahrung dadurch ab, dass bei Krankenbehandlung eine Milderung der Behebung eines Leidenszustandes/einer krankheitswertigen Störung im Vrdergrund steht. Seite 8 vn 12

9 Die Vermittlung der Selbsterfahrung kann nur vn jenen qualifizierten Berufsangehörigen der Klinischen Psychlgie, der Gesundheitspsychlgie, der Psychtherapie der der Psychiatrie und Psychtherapeutischen Medizin, erflgen, die (neben der Vraussetzung der 120 Einheiten eigene Selbsterfahrung) eine zumindest fünfjährige einschlägige Berufserfahrung (Berufstätigkeit mit entsprechender Eintragung in die jeweilige Berufsliste) belegen. Diese Regelung gründet sich auf die Vrgabe für alle Lehrenden gemäß 9 Abs. 2 und den analg anzusehende Bestimmungen der 15 Abs. 2 und 24 Abs. 2 Psychlgengsetz Die Anrechnung vn Selbsterfahrungseinheiten ist grundsätzlich möglich, wenn sie nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Aufgrund des Anspruchs der Gleichwertigkeit sind bei länger als 5 Jahre zurückliegenden Zeiten auch aktuellere Selbsterfahrungseinheiten nachzuweisen, sdass eine Anrechnung bis maximal 10 Jahre zurückliegend erflgen kann. Abslvierte Selbsterfahrungen im Rahmen der Psychtherapieausbildung (Prpädeutikum und/der Fachspezifikum) sind smit anrechenbar, wenn sie dieser Bedingung entsprechen. Als Stichtag gilt das Datum der Aufnahme in den Lehrgang. Die Frderung nach zumindest 40 Einheiten Einzelselbsterfahrung und 36 Einheiten Gruppenselbsterfahrung ist davn aber nicht berührt. Strebt eine Persn die Berufsbezeichnungen Klinische Psychlgie und Gesundheitspsychlgie an, muss die Selbsterfahrung nur einmal abslviert werden. Für die zweite Ausbildung ist sie anrechenbar. Kmmt es zu Fehlzeiten im Rahmen der Gruppenselbsterfahrung, müssen die versäumten Einheiten im Einzel- der Gruppensetting nachgehlt werden. In Summe muss die auszubildende Persn die erfrderlichen 76 Einheiten Selbsterfahrung erfüllen Supervisin Supervisin kann nach Psychlgengesetz 2013 im Ausmaß vn 50 Einheiten im Rahmen der Gesundheitspsychlgie bzw. im Ausmaß vn 70 Einheiten im Rahmen der Klinischen Psychlgie durch die Anleitenden für die Fachausbildungstätigkeit (sfern diese seit fünf Jahren berufsberechtigt ist) erflgen. 50 Einheiten Supervisin müssen jeweils bei einer anderen Berufsangehörigen abslviert werden und sllen nach Möglichkeit auch nicht in der Einrichtung erflgen, in der der praktisch-fachliche Teil der Ausbildung stattfindet. Für den Fall, dass eine auszubildende Persn swhl die Ausbildung in Klinischer Psychlgie wie auch in Gesundheitspsychlgie abslviert, kann Supervisin vn einer Ausbildung zur anderen angerechnet werden, wenn die Supervisin einen überschneidenden Bereich betrifft (z. B. Planung vn Maßnahmen der Gesundheitsförderung im klinischen Bereich). Bei dieser Anrechnung gibt es kein fixes Ausmaß an Einheiten; die Anrechnung erflgt auf Basis einer individuellen Prüfung. Dieser Aspekt betrifft neben der Supervisin auch die praktisch-fachliche Tätigkeit (siehe 15 Abs. 1 Z 1 lit. c und d PG 2013 und 24 Abs. 1 Z 1 lit. c und d PG 2013). Als Orientierungshilfe kann mit Begründung der Gleichwertigkeit vn einer gegenseitigen Anrechnungsmöglichkeit der praktische Fachausbildungstätigkeit im Ausmaß bis zu 400 Stunden swie der dazu stattfindenden begleitenden Supervisin im Ausmaß bis zu 25 Stunden ausgegangen werden. Die schriftliche Begründung einer erflgten Anrechnung ist im Zuge der Antragstellung auf Berufsberechtigung anzuschließen. 3.3 Befangenheit Bei Berufsangehörigen, die Anleitung, Selbsterfahrung und Supervisin übernehmen, liegt ein unbedingter Befangenheitsgrund vr, wenn die Angehörigeneigenschaft (zb Mutter/Tchter, Geschwister, vergleichbare Verwandtschaft) gegeben ist. Seite 9 vn 12

10 Grundsätzlich ist auch die Anleitung, Selbsterfahrung und Supervisin durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der vn einer/einem Angehörigen der Auszubildenden geführten Einrichtung ebens mit der Frage der Befangenheit belastet. In einem slchen Fall ist das vn einer/einem betrffenen Auszubildenden der theretischen Ausbildungseinrichtung vrab bekannt zu machen und ein klärendes Gespräch mit der theretischen Ausbildungseinrichtung zu führen, in welcher Frm eine individuelle Entscheidung (auch je nach Größe der Einrichtung und Hinterfragung allfälliger Befangenheit) getrffen werden kann. 3.4 Im Ausland erwrbene Qualifikatinen/Anrechnung Eine Anrechnung der praktisch-fachlichen Ausbildung ist möglich, wenn die anleitende Psychlgin/Psychlge an einer Krankenanstalt in einem vllen Anstellungsverhältnis beschäftigt ist (zentrales Kriterium). Zudem sllte sie zumindest 3 (günstig bis 5) Jahre Erfahrung in einem klinischen Setting haben. Supervisin, die im Ausland erwrben wurde, wird dann anerkannt, wenn die Supervisrin, 5 Jahre klinisch-psychlgische bzw. gesundheitspsychlgische Erfahrung nachweisen kann (Vrlage eines tabellarischen Lebenslaufes). Eine Anrechnung vn Selbsterfahrung im Ausland ist dann möglich, wenn die Persn, die die Selbsterfahrung leitet, als reglementierter Beruf im Sinne der Berufsqualifikatinsrichtlinie 2005/36/EG als Psychtherapeutin/Psychtherapeut, Klinische Psychlgin/Klinischer Psychlge, Gesundheitspsychlgin/Gesundheitspsychlge der Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychtherapeutische Medizin registriert ist und die Vraussetzungen gemäß 15 Abs. 3 bzw. 24 Abs. 3 Psychlgengesetz 2013 entsprechend erfüllt. Bei der Anrechnung vn Therie gilt die Prüfung der Gleichwertigkeit. Zudem darf maximal ein Drittel der Einheiten je Grundmdul/Aufbaumdul angerechnet werden, in Summe aber nicht mehr als 100 Einheiten gemäß 11 Abs. 2 Psychlgengesetz Prüfung Die Abschlussprüfungen umfassen den gesamten Inhalt des Curriculums einschließlich jener, die über Anrechnung erwrben wurden. Siehe auch Punkt 4 - Abschlussprüfungen. 4. Abschlussprüfungen 4.1 Schriftliche Abschlussprüfung des Grundmduls Für die 12 Inhaltsbereiche/Seminare/Kursinhalte des Grundmduls werden den Kandidatinnen/ Kandidaten insgesamt 66 Fragen, die prüfungsrelevant sind, bekannt gegeben. Die einzelnen Inhaltsbereiche/Seminare/Kursinhalte sind in dieser Summe anteilsmäßig vertreten (pr 10 AE- Einheit 3 Fragen). Pr Inhaltsbereiche/Seminare/Kursinhalte wird eine Frage der Kandidatin/dem Kandidaten im Rahmen der Prüfung vrgelegt. Die Auswahl der Fragen bliegt der Ausbildungseinrichtung. Die schriftliche Prüfung besteht aus 20 Fragen, wvn mindestens die Hälfte der Fragen ffen frmuliert sein muss. Eine entsprechend unterschiedliche, sich nicht wiederhlende Auswahl an Prüfungsfragen je Prüfung ist zu gewährleisten. Im Vrfeld muss festgelegt werden, welche Antwrten zu welcher Anzahl vn Punkten führen. Die Ergebnisse werden beurteilt ( bestanden bzw. nicht bestanden ). Seite 10 vn 12

11 Eine Abslvierung dieser Prüfung in Frm vn Multiple Chice-Tests ist nur unter flgenden Bedingungen erlaubt: Für jeden der 12 im Psychlgengesetz 2013 festgelegten Inhaltsbereiche/Seminare/Kursinhalte des Grundmduls sind mindesten 20 Fragen zu erstellen, wbei für jedes Seminar aus diesem Bereich zumindest 10 Fragen erstellt werden müssen. Diese insgesamt zumindest 240 Fragen (hne Antwrtmöglichkeiten!!) werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern als Fragenkatalg vrab zur Prüfungsvrbereitung bekannt gegeben. Idealerweise ist dieser Test über ein webbasiertes Testsystem durchzuführen. Die Fragen werden vn den Referentinnen der jeweiligen Mdule erstellt und hinsichtlich ihrer Schwierigkeit punktemäßig bewertet. Für leichte Fragen werden 3 Punkte, für mittelschwere Fragen werden 4 Punkte, für schwere Fragen werden 5 Punkte vergeben. Jede Frage wird mit 4-6 Antwrtmöglichkeiten versehen, die aus einem der jeweiligen Frage zugerdneten Antwrtpl vn 6-10 Antwrten ausgewählt werden. Zu jeder Frage können keine Antwrten, mehrere der alle Antwrten richtig sein. Jede richtig beantwrtete Frage (richtige Antwrt ist angekreuzt, falsche Antwrt ist nicht angekreuzt) wird mit einem + 1 bewertet, jeder falsche mit -1. Die Summe der erreichten Punkte wird durch die Gesamtpunktezahl dividiert und der s errechnete Przentsatz mit der Punkteanzahl der Frage multipliziert. Die Summe der erreichten Punkte muss über der zu erreichenden Punkteanzahl liegen, damit der Test als psitiv abslviert bewertet werden kann. Jeder Test besteht aus 5 Fragen pr Mdul und smit aus insgesamt 60 Fragen. Für seine Abslvierung stehen zwei Stunden zur Verfügung. Die Krrektur der schriftlichen Prüfung hat durch die jeweilige Ausbildungseinrichtung zu erflgen. Die schriftlichen Prüfungsfragen müssen spätestens alle drei Jahre überarbeitet, aktualisiert und neu frmuliert werden und der gesamte Prüfungskatalg dem zuständigen Bundesministerium vrgelegt werden. Sfern durch eine hhe Anzahl an Prüfungsterminen eine entsprechend unterschiedliche, sich nicht wiederhlende Auswahl an Prüfungsfragen je Prüfung nicht mehr gewährleistet werden kann, ist zu einem entsprechend absehbaren früheren Zeitpunkt ein neuer Prüfungsfragenkatalg zu erstellen und dem Bundesministerium zu übermitteln. 4.2 Kmmissinelle mündliche Abschlussprüfung Die kmmissinelle mündliche Abschlussprüfung hat erst nach vllständiger theretischer und praktischer Ausbildung zu erflgen. Es ist je Prüfungskandidatin/Prüfungskandidat ein schriftliches Prtkll zu der kmmissinellen mündlichen Abschlussprüfung zu erstellen und für die Dauer vn fünf Jahren aufzubewahren. Die Grundlage für diese kmmissinelle mündliche Abschlussprüfung bilden die beiden Falldarstellungen (Bereich Klinische Psychlgie) bzw. die Falldarstellung und die Prjektarbeit (Bereich Gesundheitspsychlgie), welche in Kpie bei der Ausbildungseinrichtung aufzubewahren sind. Die beiden Falldarstellungen im Bereich Klinische Psychlgie haben sich vrrangig auf zwei unterschiedliche Altersgruppen zu beziehen. Sfern im begründeten Ausnahmefall sich beide Fälle auf eine Altersgruppe beziehen, s sind jedenfalls zwei sehr unterschiedliche Störungsbilder darzustellen. Für diese Prüfung wird je Prüfungskandidatin/Prüfungskandidat das Ausmaß einer Stunde (einschließlich der Beratung der Kmmissin zum Ergebnis) angesetzt. Den Mitgliedern der Prüfungskmmissin sind die Falldarstellungen (Prjektarbeit) in einem angemessenen Zeitraum vr dem Prüfungstermin zur Verfügung zu stellen. Seite 11 vn 12

12 5. Aufnahmegespräch Das Aufnahmegespräch kann vr Studienabschluss, der Beginn der Ausbildung kann aber erst nach Studienabschluss erflgen. 6. Ksten für Aufnahmeverfahren, Prüfungen Wünschenswert sind einheitliche Tarife für das Aufnahmeverfahren swie die Prüfungen. Ein Vrschlag für einheitliche Tarife wäre: Aufnahmeverfahren EUR 150,00, für die Zwischenprüfung EUR 180,00, für die Abschlussprüfung EUR 550,00 (pr Kandidat 3 Prüfer à EUR 100,00 ; Begleitung der Falldarstellung/Prjektarbeit à EUR 100,00 = EUR 200,00 ; Fahrtspesen EUR 50,00). Seite 12 vn 12

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