Quo vadis Heimrecht? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit agiert das Land am Bedarf vorbei?
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- Viktor Flater
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1 Quo vadis Heimrecht? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit agiert das Land am Bedarf vorbei? Herbert Mauel Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Pflegepolitik Paukenschlag: Heimgesetz wird wieder Bundesrecht BMG-Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU): 16 Landesheimgesetze sind ein Irrweg. i 2 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
2 Als Bestandteil und Leistungskomplex des Quartiers? Oder ungeliebter Außenseiter, jenseits von beschworenen Quartierslösungen? Verbände laufen Sturm in Anhörungen wie zum GEPA in NRW. Nun scheint es dem ehemaligen NRW-Sozialminister zu reichen. Karl-Josef Laumann (CDU) will einen Kardinalfehler der Föderalismusreform zurückdrehen. Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium will so auch die von den Grün-Rot bzw. Rot-Grün in den Ländern (insbeondere Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen) geplanten Vorstellungen aushebeln. Statt mit 16 Landesheimgesetzen zu jonglieren, sollen sich Investoren und Betreiber auf ein einheitliches Bundesheimgesetz verlassen können. 3 Autorenangabe Präsentationsthema Die pflegepolitische Offensive der Großen Koalition nimmt weiter Fahrt auf. Neben den angekündigten Leistungsverbesserungen in der neuen Pflegereform kommt noch ein rechtlicher Paukenschlag: Statt mit 16 Landesheimgesetzen jonglieren zu müssen, sollen sich Investoren und Betreiber wieder auf ein Bundesheimgesetz verlassen können. CARE INVEST hatte gestern schon erste Maßnahmen zu konkreten Leistungsverbesserungen veröffentlicht, die bis zum Wochenende durchgesickert waren. Aber nun hört man noch von einem echten Paukenschlag. In den vielen Gespräche, die die neuen GroKo-Pflegepolitiker bei Verbänden, Betreibern und Investoren geführt haben, um sich über Kernprobleme der Pflegebranche zu informieren, wurde immer wieder die Heimgesetzgebung auf Länderebene genannt. 4 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
3 16 Gesetze mit z.t. abenteuerlichen Bezeichnungen, im Sinne von ausgeprägtem Verbraucherschutz, gespickt mit einengenden Vorschriften, oftmals gewertet als abenteuerliche Ausflüge in die Welt der Wohngemeinschaften, die nun plötzlich bei 86ern das leisten sollen, was sie bei den 68ern schon nicht leisten konnten: ein harmonisches Zusammenleben und aufopfernde gegenseitige Unterstützung. Wohn-Pflege- Angebote außerhalb des Heimrechts oder drin? Geldleistung ohne Kontrolle? Anbieter und Kapitalgeber stationärer Pflege werden verwirrt: Investitionskostenberechnungen, absurde Abschreibungsmodalitäten, Einzelzimmerquoten, festgelegte Kontrolleingriffe zur Größe der Badewannen, Form der Kloschüsseln und Konsistenz der Frühstücksbrötchen - wie soll man da ein bedarfsgerechtes Angebot an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bringen? 5 Autorenangabe Präsentationsthema Investoren, Pflegeunternehmen, Planer, Bauunternehmen, Architekten wird es freuen. Sie können sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Berater und Juristen, die den Dschungel der Landesheimgesetze durchforstet haben, damit ihre Auftraggeber überhaupt agieren können, ohne in heimrechtliche Fallen zu tappen, müssen sich nicht sorgen. Sie werden im Pflegerecht sicherlich neue Mitwirkungsfelder finden. Da kann man sich auf die Bundes- wie Landespolitik verlassen. 6 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
4 Näher an der Wahrheit Sozialminister Baaske, Brandenburg: Wir sind uns doch darin einig, daß wir gut beraten sind, durch die Absenkung von Standards noch höhere Folgekosten der demographischen Entwicklung abzumildern. 7 Autorenangabe Präsentationsthema Doppelstrategie Argumentiert wird mit dem Wunsch der Betroffenen nach verläßlichen, regionalen, kleinteiligen Versorgungsangeboten. Nur verhalten wird hingegen diskutiert, daß die Kosten der Versorgung direkt mit den formalen Anforderungen verbunden sind. Insofern ist folgerichtig, daß es nahezu gänzlich an Anforderungen für neue Wohnformen fehlt. Nicht folgerichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die formalen Anforderungen selbst für heute uneingeschränkt zugelassene Pflegeheime immer weiter verschärft werden. 8 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
5 Planungsunsicherheit als politische Strategie? Baden-Württemberg hat erst im Zuge eines Klageverfahrens Bestandsschutz- und Befreiungsregelungen zu den baulichen Anforderungen erlassen. Die Umsetzung dieser Regelungen steht in krassem Mißverhältnis zu den Planungs- und Finanzierungsanforderungen der Heimträger. 9 Autorenangabe Präsentationsthema Ohne Moos nichts los? Die politisch motivierten Anforderungen an die Pflegeheime sinken nicht, sondern steigen auch in Bestandseinrichtungen massiv. Die Finanzierungsbereitschaft der Sozialhilfeträger ist eindeutig ablehnend. Die Finanzierungsbereitschaft der Betroffenen und unterhaltspflichtigen Angehörigen bleibt abzuwarten. Zumindest legt die Politik fest, was gut für pflegebedürftige Menschen sein wird. 10 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
6 Reformen fördern, hindern aber auch Baden-Württenberg positioniert sich zu neuen Wohnformen eindeutig aber auch zum Bestandsschutz für Einzelprojekte Das Angebot muß auch in Zukunft zu den Potentialen der Unterstützer passen. Unterstützer sind nicht nur die pflegenden Angehörigen, sondern auch die bürgerschaftlich engagierten Menschen. Baden-Württenberg positioniert sich eindeutig dazu, keinerlei Erleichterungen und Vielfalt bei der Versorgung im Pflegeheim zu schaffen. 11 Autorenangabe Präsentationsthema Wahlfreiheit tatsächlich unterstützen Der tatsächliche Bedarf der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen wird deutlich, wenn nicht die 50- Jährigen befragt werden. Benötigt wird die verläßliche Sicherheit an 365 Tagen, die eine sichere Pflege und Betreuung garantiert. Insofern wird keine strukturelle Abhängigkeit gesucht, sondern ein verläßliches und finanzierbares Angebot. 12 Autorenangabe Präsentationsthema bpa.fachtag
7 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bpa.fachtag
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