DAS EUROPÄISCHE VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN

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1 Spezial Eurobarometer 395 DAS EUROPÄISCHE VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN ZUSAMMENFASSUNG Befragung: November - Dezember 2012 Veröffentlichung: April 2013 Diese Umfrage wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz in Auftrag gegeben und von der Generaldirektion Kommunikation koordiniert. Dieses Dokument gibt nicht die Meinung der Europäischen Kommission wieder. Die darin enthaltenen Interpretationen oder Ansichten sind ausschlieβlich die der Autoren. Spezial Eurobarometer 395 / Welle EB78.2 TNS Opinion & Social

2 Spezial Eurobarometer 395 Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen Durchgeführt von TNS Opinion & Social auf Anfrage der Generaldirektion Justiz Umfrage koordiniert von der Generaldirektion Kommunikation

3 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG EINKAUFSGEWOHNHEITEN DER EU-BÜRGER Einkaufsgewohnheiten im Internet und im stationären Handel Grenzüberschreitende Einkaufsgewohnheiten REKLAMATIONEN UND RECHTSBEHELFE Häufigkeit und Ausmaß von Verbraucherreklamationen sowie diesbezüglich eingeleitete Maßnahmen Beratung und Information im Falle einer Streitigkeit nach einem Auslandseinkauf Vollstreckung von Urteilen Die Bereitschaft, wegen einer Streitigkeit mit einem Wert von unter Euro Maßnahmen zu ergreifen Die Höhe des Streitwertes, für den vor Gericht gezogen wird Die Grenze des Streitwerts für geringfügige Forderungen MÖGLICHKEITEN, BÜRGER DARIN ZU BESTÄRKEN, VOR GERICHT ZU ZIEHEN Kostenlose Rechtsbeihilfe Möglichkeiten, Bürger darin zu bestärken, vor Gericht zu ziehen KENNTNIS VON VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN UND DAS EUROPÄISCHE VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN Kenntnis der Verfahren für geringfügige Forderungen Quellen für Informationen über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

4 5. ERFAHRUNGEN MIT DEM EUROPÄISCHEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN Zufriedenheit mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen Sachkenntnis des Gerichts in Bezug auf das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen Unterstützung bei der Anwendung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen Gründe, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nicht zu nutzen ANHANG Technische Daten 2

5 EINLEITUNG Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, (das seit 1. Januar 2009 Anwendung findet), wurde entwickelt, um grenzüberschreitende Streitigkeiten, mit einem maximalen Streitwert von Euro, möglichst rasch und kostengünstig beizulegen. Das Verfahren für geringfügige Forderungen wird in dem Land durchgeführt, in dem der Kläger seinen Wohnsitz hat. Das Urteil ist in dem Land vollstreckbar, in dem die unterliegende Partei ihren Sitz hat. Eine erhebliche Zahl von EU-Bürgern zieht Nutzen aus dem Binnenmarkt und tätigt grenzüberschreitende Einkäufe in anderen Mitgliedstaaten, sodass es unerlässlich ist, Rechtssicherheit im gesamten Raum der EU zu schaffen.. Die Kenntnis von einem europäischen Rechtsbehelf für geringfügige Forderungen kann für den Einzelnen ausschlaggebend sein, die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll zu nutzen.demzufolge ist es wichtig herauszufinden, inwieweit das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in der EU bekannt ist und welche Faktoren die Bürger darin bestärken würden, darauf zurückzugreifen. Der vorliegende Spezial-Eurobarometer untersucht folgende Punkte: Einkaufsgewohnheiten der Bürger im Inland sowie in anderen Mitgliedstaaten; Erfahrungen der Bürger in Bezug auf Probleme mit Geschäftspartnern sowie Maßnahmen, die sie unternehmen, um derartigen Problemen zu begegnen; Faktoren und Kenntnisse, die europäische Bürger darin bestärken würden, Unternehmen entweder im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat vor Gericht zu bringen; Kenntnisse der Bürger bezüglich inländischer Verfahren für geringfügige Forderungen sowie des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen; Erfahrungen von Bürgern, die schon einmal das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben. Die Ergebnisse der Umfrage wurden auf der Gesamtebene analysiert. Sofern verfügbar, wurden auch Trend-Daten untersucht. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse auf Länderebene sowie auf der Ebene der soziodemographischen Bevölkerungsgruppen analysiert. Die Umfrage zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen wurde durch das TNS Opinion & Social Netzwerk in allen Europäischen Mitgliedstaaten (unter Ausnahme von Dänemark) und Kroatien zwischen dem 17. November und dem 2. Dezember 2012 durchgeführt. Im Namen der Generaldirektion Justiz wurden insgesamt 26,711 Bürger aus unterschiedlichen sozialen und demographischen Bevölkerungsgruppen in persönlichen Interviews zu Hause befragt. Als Methode wurde die Vorgehensweise für die Eurobarometer-Umfragen der Generaldirektion Kommunikation (Referat «Forschung und Verfassen von Reden») angewendet

6 Im Anhang dieses Studienberichts finden sich technische Hinweise zu den von den Instituten des TNS Opinion & Social Netzwerks durchgeführten Befragungen. Darin sind zudem die Befragungsmodalitäten sowie die Konfidenzintervalle angeführt 2. * * * * * Die Eurobarometer-Webseite kann unter folgender Adresse besucht werden: Hinweis: Die Länder sind in diesem Bericht mit ihren amtlichen Abkürzungen wiedergegeben. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen lauten wie folgt: ABBREVIATIONS BE Belgien LU Luxemburg CZ Tschechische Republik HU Ungarn BG Bulgarien MT Malta DE Deutschland NL Die Niederlande EE Estland AT Österreich EL Griechenland PL Polen ES Spanien PT Portugal FR Frankreich RO Rumänien IE Irland SI Slowenien IT Italien SK Slowakei CY Republik Zypern * FI Finnland LT Litauen SE Schweden LV Lettland UK Das Vereinigte Königreich HR Total Kroatien Die Europäischen Mitgliedstaaten (ohne Dänemark) und Kroatien * Zypern ist einer der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Anwendung des gemeinsamen Besitzstandes (Acquis Communautaire) ist jedoch in jenem Landesteil, der nicht von der Regierung der Republik Zypern verwaltet wird, ausgesetzt. Aus praktischen Gründen wurden ausschließlich die in dem von der Regierung der Republik Zypern verwalteten Landesteil durchgeführten Befragungen in der Kategorie CY ausgewiesen und in den Durchschnitt der EU27 einbezogen. * * * * * An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Befragten in ganz Europa dafür bedanken, dass sie sich die Zeit für diese Befragung genommen haben. Ohne ihre aktive Teilnahme wäre diese Studie nicht möglich gewesen. 2 Die Ergebnistabellen sind im Anhang aufgeführt. Es ist zu beachten, dass die in den Tabellen dieses Berichts angegebenen Gesamtprozentzahlen 100% übersteigen können, wenn der Befragte die Möglichkeit hatte, bei einer Frage mehrere Antworten zu geben. 4

7 1. EINKAUFSGEWOHNHEITEN DER EU-BÜRGER Das folgende Kapitel untersucht die Einkaufsgewohnheiten der Bürger im Internet und im stationären Handel sowie die Häufigkeit, mit der EU-Bürger Einkäufe in anderen EU- Mitgliedstaaten tätigen Einkaufsgewohnheiten im Internet und im stationären Handel Die Zahl der Befragten, die im Internet einkaufen, hat sich seit 2010 erhöht (+5) Vier von zehn Bürger haben in den letzten 12 Monaten über das Internet Waren oder Dienstleistungen für den privaten Gebrauch gekauft oder bestellt (40%) 3. Annähernd ein Drittel der Befragten hat Waren oder Dienstleistungen bei einem Anbieter gekauft oder bestellt, der seinen Sitz im eigenen Land hat (34%) und nahezu einer von 10 hat Waren oder Dienstleistungen bei einem Anbieter gekauft, der seinen Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat (11%) oder in einem anderen Land der Welt hat (7%). Im Vergleich zu der letzten Eurobarometer-Umfrage im Jahr 2010, lässt sich ein erheblicher Zuwachs von Europäern feststellen, die in den letzten 12 Monaten im Internet eingekauft haben (+5). Auch der Anteil europäischer Bürger, die Waren oder Dienstleistungen von Anbietern aus anderen EU- Mitgliedstaaten kaufen, hat sich in den letzten zwei Jahren erhöht (+4). Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 3 QB1: 'Haben Sie in den letzten 12 Monaten über das Internet Waren oder Dienstleistungen für den privaten Gebrauch gekauft oder bestellt von einem...?' Mögliche Antworten: Verkäufer mit Sitz in (UNSEREM LAND); Verkäufer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat; Verkäufer mit Sitz in einem anderen Land der Welt (außerhalb der EU); Habe nichts im Internet gekauft oder bestellt; Herkunftsland des Verkäufers unbekannt (SPONTAN);Weiß nicht / Keine Angabe. (MEHRFACHNENNUNGEN MÖGLICH) 5

8 Vor allem in Schweden (76%), den Niederlanden (72%) und dem Vereinigten Königreich (63%) ist der Einkauf über das Internet sehr verbreitet. Demgegenüber ist der Anteil Befragter, die in Portugal (8%), Bulgarien (11%), Griechenland (11%) und Rumänien (11%) über das Internet einkaufen, besonders niedrig. Im Vergleich zum Jahr 2010 sind für das Jahr 2012 besonders hohe Zuwächse des Anteils Befragter, die in den letzten 12 Monaten über das Internet eingekauft haben in Litauen (+13), dem Vereinigten Königreich (+11) und Schweden (+10) zu verzeichnen. In Finnland (-5), Spanien (-1) und Portugal (-1) sind hingegen leichte Rückgänge für das Online-Shopping festzustellen. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711; HR n=1,000) 6

9 Annähernd einer von fünf Befragten hat im letzten Jahr während einer Ferienoder Geschäftsreise in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingekauft - Insgesamt gibt einer von fünf Befragten an, während einer Ferien- oder Geschäftsreise Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingekauft zu haben, ausgenommen die Einkäufe, die mit der Reise in Verbindung standen 4 (19%). Geringfügig weniger Bürger erklären, die Reise in einen anderen EU-Mitgliedstaat hauptsächlich deswegen unternommen zu haben, um Waren und Dienstleistungen zu kaufen (14%). Der Anteil an EU-Bürgern, die sowohl auf die eine oder die andere Art in einem anderen EU-Mitgliedstaat Waren oder Dienstleistungen eingekauft haben, hat sich seit 2008 um 2 bzw. 5 Prozentpunkte erhöht. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 4 QB2: 'Haben Sie in den letzten 12 Monaten?) 1) Eine Reise in einen anderen EU-Mitgliedstaat unternommen, hauptsächlich um Waren oder Dienstleistungen zu kaufen? (Eine Einkaufsreise, etwa um Kleidung oder Elektrogeräte einzukaufen) 2) Während einer Ferien- oder Geschäftsreise in einen anderen EU- Mitgliedstaat Produkte oder Dienstleistungen eingekauft (ausgenommen Einkäufe, die mit der Reise in Verbindung standen wie Transport, Unterkunft, Freizeitaktivitäten und Mahlzeiten).' Mögliche Antworten: Ja, mehrmals; Ja, aber nur ein- oder zweimal; Nein; Weiß nicht / Keine Angabe. 7

10 In den Mitgliedstaaten Luxemburg (61%), Österreich (56%) und Schweden (53%) wird besonders häufig in einem anderen Mitgliedstaat eingekauft, ohne das Internet zu nutzen (entweder indem dort nicht mit der Reise in Verbindung stehende Produkte und Dienstleistungen gekauft werdenoder eine Reise dorthin unternommen wird, um einzukaufen). In Griechenland (6%), Bulgarien (9%) und Portugal (10%) wird diese Art einzukaufen am seltensten genutzt. Die Kroaten reisen annähernd genauso oft in andere EU-Mitgliedstaaten, um im stationären Handel einzukaufen, wie die europäische Bevölkerung im Durchschnitt (22% verglichen mit 24%). Die Bürger der Slowakei (+20), Belgiens (+11) und Österreichs (+10) erklären häufiger als im Jahr 2008, in andere europäische Mitgliedstaaten zum Einkaufen zu fahren. Demgegenüber kaufen die Bürger der Tschechischen Republik (-7), des Vereinigten Königreichs (-4) und Schwedens (-2) seltener im stationären Handel der anderen Mitgliedstaaten ein 5. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711; HR n=1,000) 5 Kroatien war in die vorherige Studie nicht eingeschlossen, weshalb hierzu keine Daten vorliegen. 8

11 1.2. Grenzüberschreitende Einkaufsgewohnheiten Drei von zehn Befragten geben an, Waren von Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Mitgliedstaaten haben, sowohl im stationären Handel als auch im Internet zu kaufen (30%) 6. Grenzüberschreitendes Einkaufen in der EU Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711; HR n=1,000) Bürger aus Luxemburg (71%), Schweden (66%) und Österreich (59%) erklären am häufigsten, Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaten einzukaufen. Griechen (10%), Bulgaren (11%) und Portugiesen (12%) kaufen mit der geringsten Wahrscheinlichkeit Waren und Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat ein. 6 Dies betrifft den Anteil Befragter, die entweder über das Internet oder im stationären Handel in einem anderen Land eingekauft haben (QB1 und QB2). 9

12 2. REKLAMATIONEN UND RECHTSBEHELFE Im folgenden Kapitel werden die Erfahrungen der Verbraucher untersucht, die begründete Beschwerden bei ihren Geschäftspartnern eingereicht haben Häufigkeit und Ausmaß von Verbraucherschädigungen sowie diesbezüglich eingeleitete Maßnahmen Im Vergleich zum Jahr 2010 haben die Befragten 2012 deutlich seltener Probleme mit Geschäftspartnern im Zusammenhang mit begründeten Reklamationen gehabt - Wir haben die Befragten gebeten uns mitzuteilen, ob sie in den letzten 12 Monaten Probleme mit einer Ware, Dienstleistung, einem Händler, einem Anbieter oder einem Geschäftspartner gehabt haben, bei denen nach ihrer Ansicht ein berechtigter Grund für eine Reklamation bestand 7. Mehr als einer von zehn Befragten gibt an, in den letzten 12 Monaten Probleme mit einer Ware, Dienstleistung, einem Händler, einem Anbieter oder einem Geschäftspartner gehabt zu haben, bei denen ein berechtigter Grund für eine Reklamation bestand (11%). Dieser Anteil ist seit Frühjahr 2010 um neun Prozentpunkte gefallen. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 7 QB3: 'Haben Sie in den letzten 12 Monaten Probleme mit einer Ware, Dienstleistung, einem Händler, einem Anbieter oder einem Geschäftspartner gehabt, bei denen nach Ihrer Ansicht ein berechtigter Grund für eine Reklamation bestand?' Mögliche Antworten: Ja; Nein; Weiß nicht/keine Angabe. 10

13 Bei 71% der Befragten, die Probleme mit einem Geschäftspartner hatten, handelte es sich kein einziges Mal um eine Streitigkeit, die einen Wert von mehr als Euro hatte - Diejenigen Befragten, die in den letzten 12 Monaten Probleme mit einem Geschäftspartner hatten, wurden gefragt, bei wievielen dieser Streitigkeiten es um einen Wert von weniger als Euro und bei wievielen um einen Wert von Euro oder mehr ging 8. Basis: Alle Befragten in 26 MS, die ein Problem gehabt haben (n=2,806) Von den Befragten, die ein Problem gehabt haben, erklären sieben von zehn, dass der Streitwert in keinem Fall bei Euro oder mehr lag (71%). 15% geben an, dass in ihrem Fall der Streitwert einmal bei Euro oder mehr lag, 3% hatten zwei Streitigkeiten mit einem Wert von Euro oder mehr und nur 1% sah sich mit drei oder mehr Streitigkeiten in dieser Größenordnung konfrontiert. Mehr als die Hälfte der Befragten, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Streitigkeit hatten, gibt an, diese habe einen Wert von unter Euro gehabt (54%). Annähernd eine von 10 befragten Personen war mit zwei (13%) oder drei und mehr (11%) Streitigkeiten dieser Größenordnung konfrontiert. 12% der Befragten waren mit keinem einzigen Problem konfrontiert, dessen Streitwert unter Euro lag. 8 QB7a: 'Wenn Sie an die Streitigkeiten denken, mit denen Sie sich in den letzten 12 Monaten auseinandersetzen mussten, bei wie vielen davon ging es um einen Wert von unter Euro?' (Befragte wurden gebeten, die Anzahl der Streitigkeiten anzugeben) QB7b: 'Wenn Sie an die Streitigkeiten denken, mit denen Sie sich in den letzten 12 Monaten auseinandersetzen mussten, bei wie vielen davon ging es um einen Wert von Euro oder mehr?' (Befragte wurden gebeten, die Anzahl der Streitigkeiten anzugeben) 11

14 Basis: Alle Befragten in 26 MS, die ein Problem gehabt haben (n=2,806) Von denjenigen Befragten, die ein Problem mit einem Geschäftspartner hatten, wollten wir wissen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um das Problem zu lösen 9. Von denjenigen Bürgern, die ein Problem gehabt haben, erklären vier von 10, dass sie sich bei dem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner beschwert haben (43%) und ein geringfügig kleinerer Anteil gibt an, mit dem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner selbst verhandelt zu haben (37%). Nur einer von 20 Befragten hat mit Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation oder einem Berufsverband verhandelt (6%) oder das beteiligte Unternehmen vor Gericht (4%) oder vor eine außergerichtliche Schlichtungsstelle gebracht (ADR) (4%). Einer von fünf Bürgern hat überhaupt keine dieser Maßnahmen ergriffen (20%), obwohl es Probleme gegeben hat. 9 QB4: Haben Sie aufgrund des/der von Ihnen erlebten Problems/Probleme eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergriffen?' Mögliche Antworten: Ja, Sie haben das oder die beteiligte(n) Unternehmen vor eine außergerichtliche Schlichtungsstelle gebracht; Ja, Sie haben das oder die beteiligte(n) Unternehmen vor Gericht gebracht; Ja, Sie haben sich beim Händler, Anbieter oder Geschäftspartner beschwert; Ja, Sie haben selbst mit dem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner verhandelt; Ja, Sie haben selbst mit dem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner verhandelt und wurden dabei von einer Verbraucherschutzorganisation oder einem Berufsverband unterstützt; Nein, Sie haben keine dieser Maßnahmen ergriffen; Weiß nicht / Keine Angabe. (MEHRFACHNENNUNGEN MÖGLICH) 12

15 2.2 Beratung und Information im Falle einer Streitigkeit nach einem Auslandseinkauf Die bevorzugte Beratungsstelle, an die sich Befragte im Falle einer Streitigkeit mit einem Unternehmen wenden, sind Anwälte Wir haben die Befragten gebeten uns mitzuteilen, an wen sie sich im Falle einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner wenden würden 10. Die meisten EU-Bürger würden sich im Falle einer Streitigkeit mit einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedstaat an Anwälte bzw. eine Anwaltskanzlei (41%) wenden, gefolgt von Beratungseinrichtungen bzw. Verbraucherschutzorganisationen (36%). Geringfügig weniger als einer von fünf Befragten gibt an, sich in einem derartigen Fall an die nationalen oder lokalen Behörden (18%) oder an Internetseiten (18%) zu wenden. Einer von 10 Befragten würde sich an die Webseiten der Europäischen Kommission wenden (11%). Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 10 QB24: 'Wenn Sie eine Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hätten (z.b. in Bezug auf die Bezahlung, die Qualität eines gelieferten Produkts oder einer Dienstleistung), wohin würden Sie sich wenden, um Beratung und Informationen zu erhalten?' Mögliche Antworten: Einen Anwalt / eine Anwaltskanzlei, der / die Sie rechtlich berät; Beratungseinrichtungen, Verbraucherschutzorganisationen; Nationale oder lokale Behörden; Webseiten der Europäischen Kommission (z.b. "Ihr Europa - Beratung"); Internetseiten, Blogs, soziale Netzwerke; Freunde / Familie / Kollegen; Sonstige (SPONTAN); Nichts davon (SPONTAN); Weiß nicht / Keine Angabe. (MEHRFACHANTWORTEN MÖGLICH) 13

16 2.3 Vollstreckung von Urteilen In 97% der Fälle, in denen das Gericht zu Gunsten eines EU-Bürgers entschied, wurde das Urteil erfolgreich vollstreckt - Drei von 10 Befragten, die ein Unternehmen vor Gericht gebracht haben 11, erklären, das das Urteil zu ihren Gunsten ausgefallen sei (30%). Einer von fünf gibt an, das Urteil sei zu seinen Ungunsten ausgefallen (22%) und einer von 20 erklärt, es wurde ein Vergleich geschlossen (5%). Wir weisen allerdings darauf hin, dass in vier von 10 Fällen das Verfahren zum Zeitpunkt der Eurobarometer-Umfrage 2012 noch nicht abgeschlossen war (42%). Die Befragten, welche erklärten, das Gericht hätte zu ihren Gunsten entschieden, haben wir gefragt, ob das Urteil erfolgreich umgesetzt wurde 12. In nahezu allen Fällen, in denen der befragte Kläger positiv beschieden wurde, wurde das Urteil erfolgreich umgesetzt (97%). In einem Viertel der Fälle zahlte die andere Partei freiwillig (23%) und in drei Viertel der Fälle wurde das Urteil in dem jeweiligen Mitgliedstaaterfolgreich vollstreckt (74%). Basis: Alle Befragten in 26 MS, die das/die Unternehmen vor Gericht gebracht haben (n=115) 11 QB5: 'Wenn Sie an das letzte Mal denken, als Sie ein Unternehmen vor Gericht gebracht haben: Was war das Ergebnis?' Mögliche Antworten: Das Gericht entschied zu Ihren Gunsten; Das Gericht entschied zu Ihren Ungunsten; Es wurde ein Kompromiss/Vergleich geschlossen (SPONTAN); Das Verfahren läuft noch (SPONTAN); Weiß nicht / Keine Angabe. 12 QB6: ' Das letzte Mal, als Sie ein anderes Unternehmen vor Gericht brachten, wurde also zu Ihren Gunsten entschieden. Wurde das Urteil erfolgreich umgesetzt oder nicht?' Mögliche Antworten: Nein, das Urteil wurde in (UNSEREM LAND) nicht erfolgreich umgesetzt; Ja, die andere Partei hat freiwillig bezahlt ; Ja, das Urteil wurde in (UNSEREM LAND) erfolgreich umgesetzt; Ja, das Urteil wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgreich umgesetzt; Nein, das Urteil wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht erfolgreich umgesetzt; Weiß nicht / Keine Angabe. 14

17 2.4. Die Bereitschaft, wegen einer Streitigkeit mit einem Wert von unter Euro Maßnahmen zu ergreifen Von allen EU-Bürgern sind die Deutschen und Schweden am ehesten bereit, für eine Streitigkeit mit einem Wert von unter Euro vor Gericht zu ziehen - Dieser Abschnitt behandelt die Frage, wie hoch die Bereitschaft unter den EU-Bürgern ist, gegen ein Unternehmen, das entweder im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat angesiedelt ist, aufgrund von Streitigkeiten mit einem Wert von unter Euro, vor Gericht zu ziehen 13. Wir stellen fest, dass die Europäer generell erheblich seltener bereit sind, aufgrund von Streitigkeiten mit einem Wert von unter Euro im eigenen Land vor Gericht zu gehen, wenn das beklagte Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Mehr als die Hälfte der Befragten wäre bereit, wegen einer Streitigkeit im Wert von unter Euro vor Gericht zu ziehen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dessen Sitz im eigenen Land ist (54%). Demgegenüber erklärt nur ein Drittel der befragten Personen, dass sie bereit wären, im eigenen Land vor Gericht zu ziehen, wenn es sich um einen Händler, Anbieter oder Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat handelt (36%). Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 13 QB8: 'Wären Sie bereit, wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, bei der es um einen Wert von unter Euro geht, in (UNSEREM LAND) vor Gericht zu ziehen, wenn der Händler, Anbieter oder Geschäftspartner seinen Sitz in hat? 1) In (UNSEREM LAND); 2) In einem anderen EU- Mitgliedstaat.' Mögliche Antworten: Ja, sicher; Ja, wahrscheinlich; Nein, wahrscheinlich nicht; Nein, sicher nicht; Weiß nicht/keine Angabe. QB9: 'Und wären Sie bereit, wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, bei der es um einen Wert von unter Euro geht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat vor Gericht zu ziehen?' Mögliche Antworten: Ja, sicher; Ja, wahrscheinlich; Nein, wahrscheinlich nicht; Nein, sicher nicht; Weiß nicht/keine Angabe. 15

18 Die meisten Befragten wären nicht bereit, wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, bei der es sich um einen Wert von unter Euro handelt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat vor Gericht zu gehen. Drei von 10 Befragten geben an, sie würden dies sicher nicht tun (30%), ein ähnlich hoher Anteil erklärt, dies wahrscheinlich nicht zu tun (29%). Einer von 10 befragten Personen würde sicher vor Gericht ziehen (11%) und einer von fünf erklärt, er wäre wahrscheinlich dazu bereit (19%). Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 16

19 In Deutschland (70%), Schweden (65%) und Österreich (64%) sind die höchsten Anteile an Befragten zu verzeichnen, die bereit wären, wegen einer Streitigkeit mit einem Wert von unter Euro vor Gericht zu ziehen; in Bulgarien (33%), auf Zypern (37%) und in Griechenland (39%) die niedrigsten Anteile. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 17

20 2.5. Die Höhe des Streitwerts, für den vor Gericht gezogen wird Nach Ansicht der Bürger bedarf es eines etwas höheren Stellenwerts, um wegen einer Streitigkeit mit einem Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, vor Gericht zu ziehen, als wenn es um eine Streitigkeit mit einem Unternehmen geht, das seinen Sitz im eigenen Land hat - Ausgehend von drei verschiedenen Grundsituationen, haben wir die Bürger gefragt, ab welchem Mindestbetrag sie unter den jeweils gegebenen Umständen bereit wären, vor Gericht zu ziehen: 1) im eigenen Land, wenn der Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, mit dem die Streitigkeit besteht, seinen Sitz ebenfalls im eigenen Land hat, 2) im eigenen Land, wenn der Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, mit dem die Streitigkeit besteht, seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat 14 und 3) wenn sich auch der Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet 15. Basis: Befragte in 26 MS, die bereit sind, vor Gericht zu ziehen (entsprechend dem Filter in Q8 und Q9 n=13,717, n=9,038 bzw. n=7,802) 14 QB10a: 'Wie hoch müsste der Betrag mindestens sein, wegen dem Sie bereit wären, in (UNSEREM LAND) wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, der seinen Sitz in (UNSEREM LAND) hat, vor Gericht zu ziehen?' (Befragte geben einen Betrag an) QB10b: 'Wie hoch müsste der Betrag mindestens sein, wegen dem Sie bereit wären, in (UNSEREM LAND) wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner, der seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, vor Gericht zu ziehen?' (Befragte geben einen Betrag an) 15 QB11: 'Wie hoch müsste der Betrag mindestens sein, wegen dem Sie bereit wären, in einem anderen EU- Mitgliedstaat wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner vor Gericht zu ziehen?' (Befragte geben einen Betrag an) 18

21 Sowohl im ersten als auch im zweiten Szenarium wäre einer von fünf Befragten bereit, wegen einem Streitfall im Wert von mindestens Euro (21% bzw. 20%) vor Gericht zu ziehen. In diesen beiden Situationen wäre ein ähnlich hoher Anteil an Befragten bereit, wegen eines Streitfalls im Wert von mindestens Euro (jeweils 20%) bzw Euro (17% bzw. 18%) vor Gericht zu ziehen. Nur einer von 20 befragten Bürgern gibt an, dass der Streitwert mindestens Euro (6% und 5%) oder Euro (6% und 7%) ausmachen müsste, um vor Gericht zu ziehen. 11% der Befragten erklären überdies in Bezug auf beide Szenarien, dass der Betrag, wegen dem sie bereit wären, wegen einer Streitigkeit vor Gericht zu ziehen, von den Umständen abhinge. Bezüglich des dritten Szenariums geben die meisten Befragten an, dass der Betrag, wegen dem sie bereit wären, in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner vor Gericht zu ziehen, mindestens Euro ausmachen müsse. Ein etwas kleinerer Anteil an Bürgern erklärt, der Betrag müsste mindestens bei Euro (18%) bzw. bei Euro (17%) liegen. 19

22 2.6. Die Grenze des Streitwerts für geringfügige Forderungen Die meisten europäischen Bürger sind der Ansicht, dass für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für geringfügige Forderungen ein maximaler Streitwert von Euro oder nicht überschritten werden sollte - Unter den Befragten gibt es sehr unterschiedliche Meinungen bezüglich des maximalen Streitwerts, bis zu dem ein vereinfachtes Verfahren für eine geringfügige grenzüberschreitende Forderung möglich sein sollte 16. Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) Der häufigste, in der gesamten EU genannte Betrag liegt bei Euro (27%), gefolgt von Euro (24%) sowie Euro (17%). Ein geringerer Anteil an Befragten gibt an, der maximale Betrag sollte bei Euro (5%), Euro (2%) oder mehr als 20,000 Euro (2%) liegen. Einer von fünf befragten Bürgern erklärt nicht zu wissen, wie hoch der maximale Streitwert für eine geringfügige grenzüberschreitende Forderung sein sollte (22%). 16 QB25. Wie hoch sollte Ihrer Meinung nach der maximale Streitwert sein, bei der eine Forderung noch als geringfügige grenzüberschreitende Forderung gelten sollte und für die ein vereinfachtes Gerichtsverfahren geeignet ist? 20

23 3. MÖGLICHKEITEN, BÜRGER DARIN ZU BESTÄRKEN, VOR GERICHT ZU ZIEHEN Das folgende Kapital untersucht die Faktoren, die EU-Bürger darin bestärken könnten, aufgrund von Streitigkeiten über Geschäftsvorgänge vor Gericht zu ziehen Kostenlose Rechtsbeihilfe - Eine kostenlose Rechtsbeihilfe würde zwei Drittel der EU-Bürger darin bestärken, wegen einer geringfügigen Forderung vor Gericht zu ziehen - Wir haben die Bürger gefragt, ob sie wegen einer Streitigkeit, bei der es um weniger als Euro geht, eher vor Gericht gingen, wenn sie kostenlose Rechtsbeihilfe bekommen würden 17. Zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie mit höherer Wahrscheinlichkeit wegen einer Streitigkeit, bei der es um einen Wert von unter Euro geht, vor Gericht ziehen würden, wenn sie kostenlose Rechtsbeihilfe erhalten würden(64%). Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) 17 QB12: 'Würden Sie wegen einer Streitigkeit, bei der es um einen Wert von unter Euro geht, mit höherer Wahrscheinlichkeit vor Gericht ziehen oder nicht, wenn Sie kostenlose rechtliche Unterstützung erhalten würden? ' Mögliche Antworten: Ja; Nein; Weiß nicht/keine Antwort. 21

24 Die Befragten in Schweden (84%), Belgien (75%) und Finnland (74%) erklären von allen Bürgern am häufigsten, dass eine kostenlose Rechtsbeihilfe sie darin bestärken würde, wegen einer Streitigkeit mit einem Wert von unter Euro vor Gericht zu ziehen, während die befragten Personen in Rumänien (45%), Bulgarien (48%) und Italien (50%) diese Aussage am seltensten treffen Die Möglichkeiten, Bürger darin zu bestärken, vor Gericht zu ziehen Die Befragten sollten erklären, welche Faktoren sie darin bestärken würden, im eigenen Land gegen einen Händler, Anbieter oder Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat vor Gericht zu ziehen 18. Der am häufigsten genannte Faktor war die Möglichkeit, das Verfahren ausschließlich schriftlich durchführen zu können, ohne persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen (37%), gefolgt von der Möglichkeit, das Verfahren selbst durchführen zu können, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen (31%) sowie das Verfahren online durchführen zu können (20%). Schließlich gibt ein Anteil von 12% der Befragten an, dass die Möglichkeit, offizielle ("vereidigte") Übersetzungen zu niedrigen Preisen online zu erhalten, sie darin bestärken würde, eine Streitigkeit mit einem Geschäftspartner in einem anderen EU-Mitgliedstaat vor Gericht auszutragen. Die befragten Personen wurden überdies gebeten, sich dazu zu äußern, welche Faktoren es für sie wahrscheinlicher machen würden, in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen einer Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner vor Gericht zu gehen 19. Ein Drittel der befragten Personen nennt die Möglichkeit, das Verfahren ausschließlich schriftlich durchführen zu können, ohne persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen (33%), und mehr als ein Viertel der Befragten wählt die Möglichkeit, das Verfahren selbst durchführen zu können, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen (26%) sowie das Verfahren in der eigenen Sprache durchführen zu können (24%) als Grund, der sie darin bestärken würde, vor Gericht zu ziehen. Die Möglichkeit, das Verfahren online durchführen zu können (20%) bzw. offizielle ("vereidigte") Übersetzungen zu niedrigen Preisen online zu erhalten (11%), gibt nur eine geringe Anzahl der Befragten an. 18 QB13: Wenn Sie in Zukunft eine Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben würden, welche der folgenden Möglichkeiten würde Sie darin bestärken, in (UNSEREM LAND) vor Gericht zu ziehen?' Mögliche Antworten: Das Verfahren selbst durchführen zu können, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen; Das Verfahren ausschließlich schriftlich durchführen zu können, ohne persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen; Das Verfahren online durchführen zu könne; Offizielle ("vereidigte") Übersetzungen zu niedrigen Preisen online zu erhalten; Sonstiges (SPONTAN); Weiß nicht / Keine Angabe. (MEHRFACHNENNUNGEN MÖGLICH) 19 QB14: Wenn Sie in Zukunft eine Streitigkeit mit einem Händler, Anbieter oder Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben würden, welche der folgenden Möglichkeiten würde Sie darin bestärken, in einem anderen EU-Mitgliedstaat vor Gericht zu ziehen?' Mögliche Antworten: Das Verfahren selbst durchführen zu können, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen; Das Verfahren ausschließlich schriftlich durchführen zu können, ohne persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen; Das Verfahren online durchführen zu können; Offizielle ("vereidigte") Übersetzungen zu niedrigen Preisen online zu erhalten; Das Verfahren in (DER SPRACHE DER BEFRAGUNG) durchführen zu können; Sonstiges (SPONTAN); Weiß nicht / Keine Angabe. 22

25 4. KENNTNIS VON VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN UND DAS EUROPÄISCHE VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN 4.1. Kenntnis der Verfahren für geringfügige Forderungen Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) Drei Viertel der Befragten haben noch nie davon gehört, dass es vereinfachte Verfahren für geringfügige Forderungen in ihrem Land gibt (75%) 20. Etwas weniger als einer von fünf befragten Personen hat schon von dieser Art von Verfahren gehört (19%) und weitere 3% der EU-Bürger haben Gebrauch von diesem Verfahren gemacht. 20 QB15: 'Haben Sie schon einmal von einem vereinfachten Verfahren für geringfügige Forderungen in (UNSEREM LAND) gehört oder nicht?' Mögliche Antworten: Ja, Sie haben davon gehört und dieses auch genutzt; Ja, Sie haben davon gehört, es aber noch nie genutzt; Nein, Sie haben noch nie davon gehört; Weiß nicht / Keine Angabe. 23

26 Basis: Alle Befragten in 26 MS (n=25,711) Wir haben die Bürger überdies gefragt, ob sie jemals vom Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört haben 21. In der gesamten EU erklärt mehr als eine von 10 befragten Personen, schon einmal vom Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört zu haben (12%), und ein geringerer Anteil hat dieses Verfahren schon einmal selbst genutzt (1%). 21 QB16: 'Haben Sie vor diesem Interview schon einmal vom 'Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen' gehört oder nicht?' Mögliche Antworten: Ja, Sie haben davon gehört und dieses auch genutzt; Ja, Sie haben davon gehört, es aber noch nie genutzt; Nein, Sie haben noch nie davon gehört; Weiß nicht / Keine Angabe. 24

27 4.2. Quellen für Informationen über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen Die häufigste Informationsquelle ist das Fernsehen Basis: Alle Befragten in 26 MS, die von dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört haben (n=3,191) Vier von 10 derjenigen Befragten, die schon einmal vom Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört haben, erklären, dass sie die Information aus dem Fernsehen haben (42%), einer von fünf hat über Freunde, Familie oder Kollegen (20%) oder in Zeitungen oder Zeitschriften (19%) davon gehört. Ein geringerer Anteil befragter Personen gibt an, davon auf Internetseiten, Blogs und sozialen Netzwerken (13%), im Radio (11%), von einem Anwalt (9%) oder von nationalen oder lokalen Behörden (5%) gehört zu haben. Während die Mehrheit der Bürger in allen Mitgliedstaaten erklärt, die Informationen über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen über das Fernsehen bekommen zu haben, geben die Befragten in Italien, in Zypern, in Luxemburg, in den Niederlanden, in Österreich, in Finnland und in Schweden besonders häufig andere Informationsquellen an. In den Niederlanden (40%), Schweden (38%) und Luxemburg (37%) werden vorrangig Zeitungen und Zeitschriften angegeben. Die dritthäufigste Informationsquelle sind Freunde und Familie, diese Option wird besonders häufig von den Befragten auf Zypern (40%), in Österreich (38%) und der Slowakei (36%) gewählt. 25

28 5. ERFAHRUNGEN MIT DEM EUROPÄISCHEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN 5.1. Zufriedenheit mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen Zwei Drittel der EU-Bürger, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben, sind damit zufrieden - Wir haben diejenigen Befragten, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen schon einmal genutzt haben, gefragt, wie zufrieden sie damit waren 22. Von diesen Befragten geben zwei Drittel an, dass sie damit zufrieden waren (67%), wenig mehr als einer von 10 Befragten hingegen war nicht damit zufrieden (13%). Basis: Alle Befragten in 26 MS, die schon einmal das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben (n=213) Die Bürger, die schon Erfahrung mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen haben, wurden gefragt, wie einfach, bzw. Schwierig es für sie war, das Klageformblatt auszufüllen 23. Im Allgemeinen sind die Befragten, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen schon einmal genutzt haben, der Meinung, es sei einfach das Klageformblatt auszufüllen (62%). Nur ein geringer Anteil der befragten Personen gibt an, es sei schwierig gewesen, das Klageformblatt auszufüllen (16%). 22 QB18: Waren Sie insgesamt mit dem 'Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen' zufrieden oder nicht?' Mögliche Antworten: Sehr zufrieden ; Ziemlich zufrieden; Nicht sehr zufrieden ; Überhaupt nicht zufrieden ; Weiß nicht / Keine Angabe. 23 QB20: Wie einfach oder schwierig war es, das Klageformblatt auszufüllen?' Mögliche Antworten: Sehr einfach; Ziemlich einfach; Ziemlich schwierig; Sehr schwierig; Weiß nicht / Keine Angabe. 26

29 5.2. Sachkenntnis des Gerichts in Bezug auf das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen - Zwei Drittel der Befragten, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben, sind der Ansicht, dass das Gericht gut über das Verfahren informiert war Die EU-Bürger, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen schon einmal genutzt haben, wurden gefragt, wie gut ihrer Meinung nach die Sachkenntnis des Gerichts in Bezug auf das Verfahren war 24. Die meisten betroffenen Befragten vertreten die Ansicht, dass das Gericht über das Verfahren gut informiert war (63%), eine Mindertheit erklärt, das Gericht wäre nicht gut informiert gewesen (17%). Basis: Alle Befragten in 26 MS, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen schon einmal genutzt haben (n=213) 24 QB19: Wie gut war Ihrer Ansicht nach das Gericht über das Verfahren informiert?' Mögliche Antworten: Sehr gut informiert; Ziemlich gut informiert; Nicht sehr gut informiert; Überhaupt nicht informiert; Weiß nicht / Keine Angabe. 27

30 5.3. Unterstützung bei der Anwendung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen Einer von 10 Befragten hat um Unterstützung für das Ausfüllen des Klageformblatts des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen gebeten, aber keine bekommen - Wir haben die Befragten, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben, gefragt, ob sie für das Ausfüllen des Klageformblatts um Unterstützung gebeten haben 25. Insgesamt hat annähernd die Hälfte der Bürger, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben, um Unterstützung gebeten und diese auch bekommen (47%). Einer von 10 Bürgern bekam die Unterstützung vom Gericht (11%) und annähernd ein Drittel bekam Unterstützung von jemand anderem (36%). Einer von 10 befragten Personen hat um Unterstützung gebeten, aber keine bekommen (10%). Ein Drittel der befragten Personen schließlich hat nicht um Unterstützung gebeten (32%). - Der Anteil Befragter, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen selber durchgeführt haben, ist etwas höher als der Anteil derjenigen, die im Verfahren auf einen gesetzlichen Vertreter zurückgegriffen haben Die betroffenen Bürger wurden überdies gefragt, ob sie während des Verfahrens auf einen gesetzlichen Vertreter zurückgegriffen, oder das Verfahren selbst durchgeführt haben 26. Ein Drittel der Befragten, die das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt haben, hat auf einen gesetzlichen Vertreter zurückgegriffen (33%). Ein etwas höherer Anteil Befragter hat das Verfahren ohne gesetzlichen Vertreter durchgeführt (38%). 25 QB21: 'Haben Sie für das Ausfüllen des Klageformblatts um Unterstützung gebeten?' Mögliche Antworten: Ja, und Sie haben vom Gericht Unterstützung bekommen; Ja, und Sie haben von jemand anderem Unterstützung bekommen; Ja, aber Sie haben keine Unterstützung bekommen; Nein; Weiß nicht / Keine Angabe. 26 QB22: Haben Sie auf einen gesetzlichen Vertreter zurückgegriffen oder das Verfahren selbst durchgeführt?' Mögliche Antworten: Sie haben auf einen gesetzlichen Vertreter zurückgegriffen; Sie haben das Verfahren selbst durchgeführt; Weiß nicht / Keine Angabe. 28

31 5.4. Gründe, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nicht zu nutzen Die meisten EU-Bürger haben das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nicht genutzt, da sie es bisher nicht benötigt haben Befragte, die schon einmal vom Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gehört, es aber nicht genutzt haben, wurden gefragt, aus welchem Grunde dies nicht geschehen sei 27. Auf die Frage, weshalb sie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nicht genutzt haben, antworten die mit Abstand meisten Befragten, dass sie es bisher nicht benötigt haben (77%). Ein jeweils geringerer Anteil befragter Personen gibt an, dass der Betrag, um den es ging, zu gering war (4%), dass die notwendigen Informationen nicht gefunden wurden, um das Verfahren einzuleiten (4%) oder dass das Verfahren als zu kompliziert erschien (4%). Andere wiederum erklären, sie hätten es nicht genutzt, da sie nicht die Erwartung gehabt hätten, es würde zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen (4%), da der maximale Streitwert bei Euro lag (3%), da sie es sich nicht zugetraut hatten, das Verfahren selbst einzuleiten (2%) oder da es nur für Streitparteien mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gegolten hätte (2%). 27 QB23: Weshalb haben Sie das 'Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen' nicht genutzt?' Mögliche Antworten: Weil es nur für Streitparteien mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt; Weil der maximale Streitwert bei Euro liegt; Sie haben nicht die notwendigen Informationen gefunden, um das Verfahren einzuleiten; Sie haben sich nicht zugetraut, das Verfahren selbst einzuleiten; Das Verfahren erschien Ihnen als zu kompliziert; Der Betrag, um den es ging, war zu gering; Sie haben nicht erwartet, dass das zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hätte; Sie haben es noch nie benötigt; Sonstiges (SPONTAN); Weiß nicht / Keine Angabe. 29

32 ANLAGEN

33 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

34 EUROBAROMETER 78.2 Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN Zwischen dem 17. November und 2. Dezember 2012, hat TNS Opinion & Social, ein Konsortium aus TNS plc und TNS opinion, im Auftrag der EUROPÄISCHEN KOMMISSION, Generaldirektion Kommunikation, Referat Forschung und Verfassen von Reden, die EUROBAROMETER-Umfragewelle 78.2 durchgeführt. Die EUROBAROMETER 395 Umfrage ist Teil der welle 78.2 und deckt die Gruppe der mindestens 15 jährigen Personen ab, die über die Nationalität eines EU-Mitgliedsstaates verfügen und in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben. Die EUROBAROMETER 395 Umfrage wurde in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark) und Kroatien durchgeführt. In diesen Ländern wurden die einheimische Bevölkerung und die Bürger aller EU- Mitgliedsländer befragt, die ihren Wohnsitz in diesen Ländern haben und eine der Landessprachen ausreichend beherrschen, um den Fragebogen beantworten zu können. In den einzelnen Ländern wurden jeweils mit einer zur Bevölkerungszahl (um jeweils das gesamte Land abzudecken) und Bevölkerungsdichte proportionalen Wahrscheinlichkeit mehrere Erhebungspunkte durch Ziehung ermittelt. Zu diesem Zweck wurden aus den "regionalen Verwaltungseinheiten" nach einer Schichtung pro Einzeleinheit und nach Regionstypen, diese Erhebungspunkte systematisch durch Ziehung ermittelt. Sie repräsentieren so das Gesamtgebiet des an der Studie teilnehmenden Landes, nach EUROSTAT-NUTS II (oder entsprechendem) und nach der Verteilung der nationalen Wohnbevölkerung in Bezug auf großstädtische Ballungszentren sowie städtische und ländliche Gebiete. Für jeden der Erhebungspunkte wurde nach dem Zufallsprinzip eine Ausgangsadresse gezogen. Die weiteren Adressen (jede n-te Adresse) wurden daraufhin ausgehend von der Ausgangsadresse nach einem Random- Route-Verfahren ausgewählt. In jedem Haushalt wurde dann der Befragte nach einem Zufallsprinzip bestimmt (nach der Regel des zeitlich am nächsten liegenden Geburtstags"). Alle Interviews wurden von Angesicht zu Angesicht mit dem Befragten und in der jeweiligen Landessprache durchgeführt. Was die Technik der Datensammlung betrifft, wurde in allen Ländern, in denen dies möglich war, das CAPI-System (Computer Assisted Personal Interview) eingesetzt. In jedem Land wurde ein Vergleich der Stichprobe mit der Grundgesamtheit durchgeführt. Die Beschreibung der Grundgesamtheit basiert auf den Bevölkerungsdaten von EUROSTAT bzw. den von den nationalen Statistik-Instituten stammenden Daten. Für alle von der Studie abgedeckten Länder wurde auf der Basis dieser Beschreibung der Grundgesamtheit ein Verfahren zur nationalen Gewichtung ausgearbeitet (unter Einbeziehung von Marginal- und Kreuzgewichtungen). In allen Ländern wurden das Geschlecht, das Alter, die Regionen und die Siedlungsgröße in das Iterationsverfahren einbezogen. Für die internationale Gewichtung (z.b. EU-Mittelwerte) hat TNS Opinion & Social auf die offiziellen, von EUROSTAT oder den nationalen Statistik-Instituten herausgegebenen Zahlen zurückgegriffen. Die vollständigen Bevölkerungszahlen, die in dieses Verfahren der nachträglichen Gewichtung eingeflossen sind, sind unten angegeben. TS1

35 Der Leser sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Ergebnissen einer Umfrage stets um Schätzungen handelt, deren Genauigkeit bei sonst gleichen Voraussetzungen von der Stichprobengröße und dem Stichprobenanteil abhängig ist. Für eine Stichprobengröße von ungefähr Interviews, schwanken die wahren Werte innerhalb der folgenden Konfidenzintervalle: Statistische Margen aufgrund der Stichprobenziehung (auf dem 95% Konfidenzniveau) verschiedene Stichprobengrößen sind in Reihen verschiedene beobachtete Ergebnisse sind in Spalten 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% N=50 6,0 8,3 9,9 11,1 12,0 12,7 13,2 13,6 13,8 13,9 N=50 N=500 1,9 2,6 3,1 3,5 3,8 4,0 4,2 4,3 4,4 4,4 N=500 N=1000 1,4 1,9 2,2 2,5 2,7 2,8 3,0 3,0 3,1 3,1 N=1000 N=1500 1,1 1,5 1,8 2,0 2,2 2,3 2,4 2,5 2,5 2,5 N=1500 N=2000 1,0 1,3 1,6 1,8 1,9 2,0 2,1 2,1 2,2 2,2 N=2000 N=3000 0,8 1,1 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,8 1,8 N=3000 N=4000 0,7 0,9 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 N=4000 N=5000 0,6 0,8 1,0 1,1 1,2 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 N=5000 N=6000 0,6 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 N=6000 N=7000 0,5 0,7 0,8 0,9 1,0 1,1 1,1 1,1 1,2 1,2 N=7000 N=7500 0,5 0,7 0,8 0,9 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 N=7500 N=8000 0,5 0,7 0,8 0,9 0,9 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 N=8000 N=9000 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 0,9 1,0 1,0 1,0 1,0 N=9000 N= ,4 0,6 0,7 0,8 0,8 0,9 0,9 1,0 1,0 1,0 N=10000 N= ,4 0,6 0,7 0,7 0,8 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 N=11000 N= ,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,8 0,9 0,9 0,9 0,9 N=12000 N= ,4 0,5 0,6 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 0,9 0,9 N=13000 N= ,4 0,5 0,6 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 N=14000 N= ,3 0,5 0,6 0,6 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 0,8 N= % 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% TS2

36 ABK. LÄNDER INSTITUT ZAHL DER BEVÖLKERUNG FELDZEIT INTERVIEWS 15+ BE Belgien TNS Dimarso /11/ /12/ BG Bulgarien TNS BBSS /11/ /11/ CZ Tschech.Rep. TNS Aisa /11/ /11/ DK Dänemark TNS Gallup DK DE Deutschland TNS Infratest /11/ /12/ EE Estland Emor /11/ /12/ IE Irland IMS Millward Brown /11/ /12/ EL Griechenland TNS ICAP /11/ /12/ ES Spanien TNS Demoscopia /11/ /12/ FR Frankreich TNS Sofres /11/ /12/ IT Italien TNS Italia /11/ /11/ CY Zypern Synovate /11/ /12/ LV Lettland TNS Latvia /11/ /12/ LT Litauen TNS LT /11/ /12/ LU Luxemburg TNS ILReS /11/ /12/ HU Ungarn TNS Hoffmann Kft /11/ /12/ MT Malta MISCO /11/ /12/ NL Niederlande TNS NIPO /11/ /12/ AT Österreich Österreichisch es Gallup /11/ /12/ Institut PL Polen TNS POLSKA /11/ /12/ PT Portugal TNS EUROTESTE /11/ /12/ RO Rumänien TNS CSOP /11/ /11/ SI Slowenien RM PLUS /11/ /12/ SK Slowakei TNS Slovakia /11/ /12/ FI Finnland TNS Gallup Oy /11/ /12/ SE Schweden TNS GALLUP /11/ /12/ UK Vereinigtes Königreich TNS UK /11/ /12/ TOTAL UE /11/ /12/ HR Kroatien Puls /11/ /12/ TOTAL /11/ /12/ TS3

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