FACHGEBIET WIRTSCHAFTS- UND STEUERRECHT

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1 Seminar im Wirtschafts- und Steuerrecht für Masterstudierende Wintersemester 2014/15 Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen des deutschen und internationalen Bilanz- und Unternehmensteuerrechts Themen Thema Praktische Fragen Einstiegsliteratur 1 Die Fehlerhaftigkeit der Bilanz im Sinne des 4 Abs. 2 Satz 1 EStG (Betreuer: Florian Niederberger) Kommt es bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer (Steuer-) Bilanz isd. 4 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die objektive Rechtslage im Zeitpunkt der Überprüfung durch ein Gericht oder auf die Erkenntnisse des Kaufmanns bzw. Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung an? Was versteht man unter einem objektiven und dem subjektiven Fehlerbegriff? Gilt für Tatsachen ein anderer Fehlerbegriff als für Prognosen und Schätzungen? Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Sinne von 4 Abs. 2 Satz 1 EStG entspricht? Welcher Fehlerbegriff gilt für die Handelsbilanz? BFH v GrS 1/10; BFH, I R 77/08; FG Stuttgart vom K 112/06; Hennrichs, NZG 2013, 681; Weber-Grellet, DStR 2013, 729; Drüen, GmbHR 2013, 505; Oser, DB 2013,

2 2 Die Berücksichtigung wertaufhellender und werterhellender Erkenntnisse nach dem Bilanzstichtag bei der Feststellung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am Beispiel von börsennotierten Aktienoptionen (Betreuer: Florian Niederberger) 3 Die Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern unter Berücksichtigung von Abzugsbeschränkungen nach 4 Abs. 5 EStG (Betreuer: Florian Niederberger) Was sind wertaufhellende und werterhellende Erkenntnisse? Wie beeinflussen diese Erkenntnisse die Beurteilung des Vorliegens einer dauerhaften Wertminderung? Sind in die Beurteilung, ob börsennotierte Aktienoptionen des Umlaufvermögens eine voraussichtlich dauernde Wertminderung erfahren haben, Kursentwicklungen nach dem Bilanzstichtag als wertaufhellende Erkenntnisse einzubeziehen? Gibt es Unterschiede zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit im Vergleich zu Aktienoptionen des Anlagevermögens bzw. Wertpapieren des Anlage- oder Umlaufvermögens? Welche Fallgruppen sind denkbar, in denen Wirtschaftsgüter von einem Abzugsverbot nach 4 Abs. 5 EStG betroffen sind? Ist der Buchgewinn aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts auch insoweit einkommensteuerpflichtig, als die AfA während der Besitzzeit dem Gewinn außerhalb der Bilanzen als nicht abziehbare Betriebsausgabe nach 4 Abs. 5 EStG gewinnerhöhend wieder zugerechnet wurde? Ergeben sich Erkenntnisse aus dem Vergleich mit der Veräußerung bei gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern? FG Kassel vom K 1833/10; BFH vom I R 7/11; BFH vom I R 89/10; Entwurf eines BMF-Schreibens vom , BeckVerw ; Adrian/Helios, DStR 2014, 721. FG Neustadt an der Weinstraße 1 K 1415/10 und 1 K 1416/10; BFH vom VIII R 40/69; vom VIII R 300/81; vom I R 80/83; vom I R 29/85; vom IV R 5/85; Kanzler, FR 2013, 36 ff. 2

3 4 Die bilanzielle Erfassung der Grunderwerbsteuer bei grunderwerbsteuerlichen Ergänzungstatbeständen (Betreuer: Manuel Hübner) 5 Die Verschmelzung von Personengesellschaften als Besteuerungstatbestand für die Grunderwerbsteuer (Betreuer: Manuel Hübner) 6 Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach 6a GrEStG bei der Verschmelzung von Anteilen an einer Gesellschaft im Privatvermögen (Betreuer: Manuel Hübner) Führt die durch Erfüllung des Tatbestands des 1 Abs. 2a GrEStG entstehende Grunderwerbsteuer bei der ertragsteuerlichen Behandlung zu sofort abziehbaren Werbungskosten oder Betriebsausgaben? Kann die Grunderwerbsteuer bei grunderwerbsteuerlichen Ergänzungstatbeständen als Anschaffungskosten aktiviert werden? Welche Umwandlungsvorgänge werden im Zusammenhang mit Personengesellschaften grunderwerbsteuerlich privilegiert? Löst eine innerhalb von fünf Jahren vorgenommen Übertragung von Anteilen der an einer Gesamthand beteiligten anderen Gesamthand auf eine Kapitalgesellschaft die Rechtsfolge des 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG aus? Werden alle Umstrukturierungsvorgänge von der Steuervergünstigung nach 6a GrEStG erfasst? Welche Voraussetzungen gelten für herrschende Rechtsträger im Zusammenhang mit der Steuervergünstigung nach 6a GrEStG? BFH (IX R 50/13), Vorinstanz: FG München v K 1847/13; Gadek/Mörwald, DB 2012, 2010; Henerichs/Stadje, FR 2011, 890. BFH (II R 24/13), Vorinstanz: FG München v K 1322/09; Lieber/Wagner, DB 2012, 1772; Potsch, KÖSDI 2013, BFH (II R 50/13), Vorinstanz: FG Münster v K 1507/11 GrE; Schnitter, in: FS Frotscher (2013), 551; Behrens/Bock, NWB 2011,

4 7 Dreiecks-Konflikte bei Grenzpendlern am Beispiel Deutschland, Österreich und Frankreichs (Betreuer: Stefan Schwibinger) 8 Goldfinger - Die Steuergestaltung der "Goldfälle" aus der Perspektive des nationalen Rechts (Betreuer: Stefan Schwibinger) 9 Die Auslegung der Entwicklungshilfeklausel im Art. 19 Abs. 3 DBA Indonesien (Betreuer: Stefan Schwibinger) Was ist der Hintergrund der sogenannten Grenzgänger-Regelung in Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich? Wann liegt eine ständige Wohnstätte isd. Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich vor? Wie werden Dreiecks-Konflikte bei Grenzpendlern im Abkommensrecht gelöst? Steht der Bundesrepublik Deutschland im vorliegenden Fall ein Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu? Welche Steuergestaltung liegt den Goldfällen zu Grunde? Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? War die Reaktion des Gesetzgebers durch 15b Abs. 3a EStG der richtige Weg? Wie erfolgt die Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA? Wie wird die Besteuerung von Arbeitnehmern bundeseigner Unternehmen bei Tätigkeiten im Rahmen der Entwicklungshilfe gehandhabt? BFH (I R 19/13), Vorinstanz: FG Baden-Württemberg v K 776/11; Kramer in Debatin/Wassermeyer, DBA Frankreich, Stand: März 2012, Art. 13 Rz. 57 ff. Anhängiges Verfahren am BFH (IV R 10/14), Vorinstanz: FG München v K 2321/12; Heuermann, DStR 2014, 169; Lutz-Schmidt /Renger, DStR 2012, 2042; Schulte-Frohlinde, BB 2013, 1623; Podewils, juris-pr- SteuerR 23/2014 Anm. 2. Anhängiges Verfahren am BFH (IV R 10/14), FG Thüringen v K 756/10; Danz, ISR 2014,

5 10 Die Einkünfteermittlung unter Progressionsvorbehalt gemäß 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG. Verstößt die Berücksichtigung steuerfreier Einnahmen nach Art. 20 Abs. 1 DBA-Frankreich gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot und den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz? (Betreuer: Christoph Pleil) 11 Die abkommensrechtliche Behandlung von Abfindungen wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses am Beispiel des DBA Schweiz (Betreuer: Christoph Pleil) 12 Die Korrektur der Einkünfte nach 1 Abs. 1 AStG bei der Gewährung zinsloser Darlehen (Betreuer: Christoph Pleil) Was ist unter Progressionsvorbehalt zu verstehen? Wie erfolgt die Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA? Ist der Progressionsvorbehalt Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips? Wie erfolgt die Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA? Handelt es sich bei der Zahlung einer Abfindung um eine Vergütung, die in einem wesentlichen Zusammenhang für eine konkret im Inland ausgeübte Tätigkeit steht? Welche Bindungswirkung kommt der Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und der Schweiz vom zu? Welche Fallkonstellationen sind denkbar, in denen die Gewährung eines zinslosen Darlehens dem Fremdvergleich entspricht? Wann ist die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens Gegenstand einer Geschäftsbeziehung? FG Baden-Württemberg v K 2265/11; BFH v X R 62/09; BFH v I R 73/09. FG Hessen v K 2176/11; BFH v I R 79/13; Lemaitre, DB 2014, ; Dorn, IStR 2013, FG Schleswig-Holstein v K 118/07; BFH v I R 88/12; Busch, Wilmanns, DB 2014, ; Nientimp, ISR 2013, ; Puls, IStR 2013,

6 1. Seminar für Masterstudierende mit Themen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und unterschiedlichen Anforderungen an die Vorkenntnisse. 2. Jedes Thema wird nur einmal vergeben. 3. Benotete Seminarleistung auf der Grundlage einer individuellen schriftlichen Ausarbeitung von Seiten und eines mündlichen Vortrags von max. 20 min. 4. Themenvergabe am 16. Juli 2014, 18:00 Uhr s.t. in Raum 120 in der Helmholtzstraße Ab sechs Präsenztermine Einführung in die Recherchetechnik Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Einführung in die Technik des wissenschaftlichen Schreibens Einführung in die Präsentationstechnik Individuelles Vortragstraining 6. Individuelle Arbeitsphase Oktober bis Dezember Präsentation der Seminarvorträge an einem Tag Anfang Januar 2015 geblockt 8. Zeitaufwand einschließlich Vorträge und Präsenzzeiten 120 Zeitstunden (= 4 CP) 6

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