Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen August 2015 bis Juli Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen

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1 Bedarfsplan tageseinrichtungen August bis Juli

2 Inhalt Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Die tageseinrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 4 3. Übersicht der Träger von tageseinrichtungen im Landkreis 5 4. Übersicht der Kommunen mit tageseinrichtungen Stadt Saalfeld Stadt Rudolstadt Stadt Bad Blankenburg Stadt Königsee-Rottenbach Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Unterwellenborn VG Mittleres Schwarzatal VG Bergbahnregion / Schwarzatal VG Lichtetal am Rennsteig VG Schiefergebirge Stadt Leutenberg Gemeinde Kaulsdorf Gemeinde Kamsdorf tagespflege Förderung von n mit erhöhtem Förderbedarf / förderung Einzelintegration in Regeleinrichtungen Hortangebote in tageseinrichtungen Personalentwicklung in tageseinrichtungen des Landkreises Wunsch- und Wahlrecht Zusammenfassung 31 2

3 1. Vorbemerkungen Auf der Grundlage des 80 SGB VIII und des 17 des Thüringer tageseinrichtungsgesetzes (folgend ThürKitaG genannt) wird der tageseinrichtungsbedarfsplan des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für das kommende gartenjahr fortgeschrieben. Dieser gilt von August bis Juli Der Bedarfsplan hat für die Gemeinden - auf der Basis des dem gartenjahr vorangegangen Stichtages 31. März () - auszuweisen: die Einrichtungen, die und den Personalbedarf welche zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in einer tageseinrichtung erforderlich sind. Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer tageseinrichtung ( 2 ThürKitaG). Dieser Anspruch richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt als dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Wohnsitzgemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen bereitzustellen. Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. Sie können diese Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen oder nach den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit wahrnehmen. Nach dem SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen verpflichtet, Eltern, die Leistungen eines entsprechenden Angebotes in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der tagespflege ( 43 Abs. 4 SGB VIII). Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten, zwischen verschiedenen tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen. Sie haben den Träger der gewünschten Einrichtung und die Wohnsitzgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung über den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus zu informieren. Aus der Möglichkeit des Wunsch- und Wahlrechtes leitet sich jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Platz ab ( 4 ThürKitaG). Die Finanzierung der der tageseinrichtungen erfolgt durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und die Deckung der Restkosten durch die Wohnsitzgemeinden. Der Bedarfsplan wurde auf Grundlage von Beratungen vor Ort mit den Städten, Gemeinden, den Trägern, gartenleiterinnen, Mitgliedern der Elternbeiräte und den entsprechenden Zuarbeiten der Kommunen hinsichtlich der territorialen Entwicklungen und der erforderlichen erstellt. Es erfolgte eine Analyse zur Inanspruchnahme der für das gartenjahr /2016 geplanten zum Stichtag Das Zahlenwerk beruht ausschließlich auf Angaben der Kommunen und freien Träger und wurde durch die Fachberatung des Landkreises redaktionell zusammengefasst. 3

4 2. Die tageseinrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt tageseinrichtungen im Landkreis Anzahl Kitas Kapazität der Einrichtung/en nach BEL Auslastung am Stichtag 31.März Auslastung In % Anzahl der geplanten /16 Kita - Jahr 2013/ % Kita - Jahr 2014/ % Kita - Jahr / % Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt befinden sich zum Stichtag insgesamt 60 Einrichtungen an 62 Standorten. Der garten Brummkreisel in Arnsbach (VG Schiefergebirge) wird aufgrund sinkender zahlen zum Schuljahresbeginn geschlossen. Der garten in Kaulsdorf wird im Sommer seine Trägerschaft wechseln (bisher: JugendSozialwerk Nordhausen e.v.; künftig: AWO Saalfeld ggmbh). In den Einrichtungen gibt es insgesamt 4.780, dies bedeutet eine leichte Steigerung von 82 n zum Vorjahr. An der gleich hohen Auslastung von 87% ist zu erkennen, dass diese auch benötigt werden. Hierbei sind die starken regionalen Schwankungen der Auslastungen der einzelnen tageseinrichtungen zu beachten. Im August kommen voraussichtlich 815 in die Schule (davon evtl. 37 Rückstellungen). Dies sind ca. 70 mehr als im Vorjahr. Die Erlaub zum Betrieb einer Einrichtung (BE) wurde in den vergangenen n in den meisten Einrichtungen erneuert. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei: Neueröffnung Veränderung der Altersstruktur und/oder der Rahmenkapazität einer Einrichtung Veränderung der inhaltlichen Ausrichtung überalterter Betriebserlaub Umzug, Ersatzneubau, Standortwechsel Bestandteil der entsprechenden Betriebserlaubverfahren (gem. 45 SGB VIII) sind u.a. die Aktualisierung der pädagogischen Konzeptionen, die praktische Umsetzung von Teilhabe und Mitbestimmung und die Umsetzung von Fortbildung und Qualitätsentwicklung innerhalb der pädagogischen Arbeit mit n. Die Aufsichtsbehörde (TMBJS) führt die dementsprechende örtliche Prüfung mit Unterstützung der Fachberatung beim örtlichen Träger durch. Das Fachpersonal der Einrichtungen wird nach der Anzahl und dem Alter der angemeldeten berechnet. Mögliche Abweichungen von den festgeschriebenen n (z.b. Anzahl der oder Abweichungen vom Aufnahmealter) können nur über entsprechend beantragte Ausnahmegenehmigungen durch das TMBJS erfolgen. Dies wurde auch im vergangenen Jahr in mehreren Einrichtungen praktiziert, ohne die die Umsetzung des Rechtanspruches zum Teil nicht hätte vollzogen werden können. 4

5 3. Übersicht der Träger von tageseinrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Nr. Freie Träger Anzahl Kitas Kapazität der Anteil in % in Einrichtungen Bezug auf nach Kapazität aller Betriebserlaub Einrichtungen Auslastung am Stichtg. in n Auslastung in % zur Kapazität Anzahl der /16 geplanten 1. ASB OV Saalfeld e.v ,8% % AWO Saalfeld ggmbh ,9% % AWO Soz. D. Rud. ggmbh ,9% % BW Großbreit. ggmbh ,2% 40 78% Caritasverb. Bist. Erfurt ,6% 64 85% Diakoniest. WBL ggmbh ,0% % Diakonieverein Rud. e.v ,4% % DRK KV Rudolstadt e.v ,6% % DRK KV Saalfeld e.v ,8% 85 96% Johanniter Unfallh. e.v ,9% % Jugendsozialw. Nordh ,4% % Lebensh. KV SLF-RU e.v ,8% % Thüringen Kl. GmbH ,0% 41 91% Volkssol.Thür. ggmbh ,4% % 259 Gesamt ,7% % Nr. Kommunale Träger Anzahl Kitas Kapazität der Anteil in % in Einrichtung/en Bezug auf nach BEL Kapazität aller Einrichtungen Auslastung am Stichtg. Auslastung in % Anzahl der /16 geplanten 1. Gmd. Uhlstädt-Kirchhas ,5% 63 90% Gmd. Saalfelder Höhe ,5% 99 84% Gmd. Allendorf ,9% 43 96% Gmd. Meura ,4% 15 60% Gmd Drognitz ,0% 42 88% 45 Gesamt ,3% % 280 Kitas Gesamt % %

6 4.1 Stadt Saalfeld Alter der Jahrgang 6-7 J. 2008/09 Stadt Saalfeld/ Anzahl der mit Rechtsanspruch 5-6 J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Nr. Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08/ bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon 1. Am GoldfischteichAWO SLF % 38 (1) 29,00 28,30 2. Sonnenland AWO SLF % 49 (5) 22,60 22,30 3. Regenbogen Lebensh. welt % 25 (1) 18,60 18,60 4. Spatzen./Zwergenl.ASB OV SLF % 23 (2) 15,00 14,70 5. Villa Kunterbunt DWL % 17 (2) 11,60 11,80 6. St. Gertrudis Caritas Bist. Erfurt % 10 (0) 8,00 8,30 7. paradies Volkssolidarität % 8 (0) 9,20 9,00 8. Schlüsselblume AWO SLF % 15 (0) 6,00 6,00 9. Thüringen-Klinik Thür.-Kliniken % 8 (0) 5,60 5, Zwergenh. CröstenAWO SLF % 14 (0) 7,30 7, Pusteblume DRK Saalfeld % 11 (0) 4,70 4, Waldmäuse Volkssolidarität % 7 (1) 4,50 4, Inselkinder DRK Saalfeld % 7 (0) 2,60 2,10 gesamt: % 232(12) 144,7 142,7 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) Einrichtung mit integrativen n Einrichtung mit Einzelintegration IST in SOLL in 6

7 Stadt Saalfeld / Bemerkungen: Die Stadt Saalfeld verfügt über in 13 tageseinrichtungen. Zum Stichtag waren die Einrichtungen durchschnittlich zu 94% ausgelastet, bis August werden es bis 96% sein. Ab Sommer werden 25 dazu kommen: Der DRK Waldkindergarten Inselkinder wird durch einen Neubau um weitere 20 für ab ersten vollendeten Lebensjahr erweitert. Im AWO garten Zwergenhaus im Ortsteil Crösten kommen nach Umbauarbeiten in der Einrichtung noch zusätzlich 5 hinzu. Der ASB- garten Spatzennest/Zwergenhaus senkt aufgrund der Raumsituation seine Kapazität um 7 ab. Den nun zur Verfügung stehenden n stehen ca mit einem Rechtsanspruch gegenüber. Geht man davon aus, dass die Geburtenrate stabil bleibt und es noch Zuzüge von Familien nach Saalfeld geben wird (z.b. Familien mit Migrationshintergrund) ist es fraglich, ob die o.g. Maßnahmen ausreichen, um den Rechtsanspruch für alle umzusetzen. 70% aller im Alter von 1 bis 2 n besuchen schon eine tageseinrichtung. Die Stadt hält dafür genügend bereit. Diese können jedoch nur genutzt werden, wenn die Gesamtauslastung der Einrichtung nicht erreicht ist. Den 232 Schulabgängern stehen 214 n in der Altersklasse 1-2 gegenüber, wobei bei 12 n möglicherweise über eine Rückstellung vom Schulbesuch entschieden wird. Die Stadt Saalfeld nimmt seit n keine aus Fremdgemeinden mehr auf (Ausnahme Geschwisterkinder). Familien, die wegziehen, sind nun angehalten, ihr Kind innerhalb von sechs Monaten in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Zum Stichtag stehen 60 aus Fremdgemeinden den 28 n gegenüber, die eine Kita außerhalb der Stadt Saalfeld besuchen. Die Betriebserlaubse der 13 Saalfelder tageseinrichtungen sind fast alle durch die Bestimmungen des Thüringer tageseinrichtungsgesetztes (ThürKitaG) aktualisiert. Die Stadt Saalfeld hat für 7 gärten einen Antrag auf Mittel aus dem aktuellen Investitionsprogramm zur betreuungsfinanzierung gestellt. Die Erweiterung des DRK gartens Inselkinder hat auf der Prioritätenliste den ersten Platz bekommen und hat somit sehr gute Chancen auf eine Förderung aus diesem Programm. Fazit: Anhand der vorliegenden Zahlen wird die Stadt Saalfeld keine Entspannung in der Belegung der vorhandenen gärten erreichen. Die einzige Entlastung stellt die relativ hohe Anzahl der im Schuljahr /16 dar. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat sollten über diesen Umstand so bald wie möglich nachdenken und Ideen zur Abwendung dieser Situation finden. Die Fachberatung des Landkreises empfiehlt die Erarbeitung einer Konzeption für die künftige gartenlandschaft der Stadt Saalfeld. 7

8 4.2. Stadt Rudolstadt Alter der Jahrgang 6-7 J. 2008/09 Stadt Rudolstadt/ Anzahl der mit Rechtsanspruch 5-6 J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Nr. Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08/ bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in 1. Knirpsenland AWO RU % 32 (2) 25,31 25,18 2. Sputnik Lebenh. SLF-RU % 28 (4) 20,14 20,14 3. Louella DRK RU % 19 (1) 19,88 19,30 4. Feste Burg AWO RU % 13 (0) 14,93 14,90 5. Baum des Lebens Diakoniev. RU % 23 (2) 13,85 14,92 6. Villa Kunterbunt DRK RU % 0 (0) 9,38 8,69 7. Pfiffikus DRK RU % 22 (1) 9,35 8,76 8. Keilhau JSW NDH % 5 (0) 2,20 2,35 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) gesamt: % 142 (10) 115,04 114,24 Einrichtung mit integrativen n Einrichtung mit Einzelintegration Einrichtung mit n 8

9 Stadt Rudolstadt / Bemerkungen: In der Stadt Rudolstadt ist die Platzsituation nach wie vor prekär. Die Gesamtauslastung der tageseinrichtungen lag am Stichtag 31. März bei durchschnittlich 97%. Dies entspricht einer der höchsten Auslastungen im Landkreis. Prognostisch werden in der Stadt Rudolstadt im Schuljahr 2014/15 ca. 170 erwartet. Für die zum Stichtag errechneten ca Rudolstädter mit Rechtsanspruch stehen momentan 931 zur Verfügung. Zuzüge von Familien, insbesondere mit Migrationshintergrund, z.b. bei der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Territorium der Stadt, sind zusätzlich mit einzuplanen. Die Stadt Rudolstadt nimmt keine aus Fremdgemeinden mehr auf, allerdings werden zurzeit noch 38 Geschwisterkinder aus Fremdgemeinden betreut. Demgegenüber stehen 30 Rudolstädter, welche eine Kita in einer Fremdgemeinde besuchen. Die Betriebserlaub des Integrativen gartens Sputnik (Lebenshilfe e.v.) wurde um 10 erweitert. Ebenso konnte die AWO Rudolstadt in der tageseinrichtung Feste Burg durch bauliche Maßnahmen 10 weitere schaffen. Die räumliche Auslastung aller Kitas der Stadt Rudolstadt lässt nun keinerlei Spielraum mehr zu. Zur Schaffung von dringend benötigten neuen n plant die Stadt Rudolstadt die Erweiterung der Kita Feste Burg (AWO Rudolstadt) durch einen Neubau für den Kleinkindbereich. Am Standtort Grundschule West soll ein Ersatzneubau für insgesamt 120 in Regie des DRK Rudolstadt KV e.v. entstehen. Nach Fertigstellung dieser neuen Einrichtung soll die Kita Villa Kunterbunt in der Richard-Wagnerstraße geschlossen werden. Die Schließung ist aufgrund von umfangreichen Brandschutzauflagen notwendig geworden und die Kapazität wurde von 90 auf 65 gesenkt. Beide Neubauprojekte sollen mit Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm des Bundes unterstützt werden. Sie stehen auf der eingereichten Prioritätenliste an 2. und 3. Stelle und haben somit gute Aussichten auf eine Förderung aus diesem Programm. Fazit: Alle tageseinrichtungen der Stadt Rudolstadt sind bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Dies stellt eine große Herausforderung für das Fachpersonal dar und wirkt sich längerfristig ungünstig auf die pädagogische Qualität aus. Die Stadt Rudolstadt hat diesen dringenden Handlungsbedarf erkannt und wird mit den zwei o.g. Investitionsprojekten zusätzliche für gartenkinder schaffen um den Rechtsanspruch künftig umsetzten zu können. Mittelfristig sollten die Träger der Einrichtungen und die Stadtverwaltung an einer Kapazitätsabsenkung in einigen Einrichtungen nachdenken um den o.g. negativen Auswirkungen entgegen zu treten. Die Fachberatung des Landkreises empfiehlt die Erarbeitung einer Konzeption für die künftige gartenlandschaft der Stadt Rudolstadt. 9

10 4.3 Stadt Bad Blankenburg Alter der Jahrgang Stadt Bad Blankenburg / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Nr. Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08/ bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in 1. Fröbelhaus AWO Saalfeld % 34 (0) 18,00 17,72 2. S. Kneipp DRK Rudolstadt % 14 (0) 10,20 10,08 3. Am Eichwald DWL % 13 (3) 7,00 7,50 gesamt: % 61 (3) 35,20 35,30 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) Einrichtung mit integrativen n Einrichtung mit Einzelintegration 10

11 Stadt Bad Blankenburg / Bemerkungen: In der Stadt Bad Blankenburg werden derzeit 291 in drei Einrichtungen vorgehalten. 26 der 49 im Alter zwischen einem und zwei n besuchen eine Kita. Dies sind ca. 53% und somit eine der geringsten Auslastung dieser Altersgruppe im gesamten Landkreis. Demzufolge werden die 40 vorhandenen für unter zwei n wahrscheinlich für die zu erwartenden 55 im kommenden Jahr ausreichen. Die sehr hohe Gesamtauslastung aller gärten der Stadt ist auch mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl von n aus Fremdgemeinden, sowohl in den Regeleinrichtungen, als auch im integrativen garten Am Eichwald zu erklären. Diesen 27 n (vorwiegend aus Königsee-Rottenbach und der Saalfelder Höhe) stehen 8 Bad Blankenburger entgegen, die einen garten außerhalb der Stadt besuchen (besonders in Saalfeld und Unterweißbach). Der garten Am Eichwald wird als integrative Kita geführt. Dort können derzeit max. 30 mit Förderbedarf nach SGB XII betreut werden. Eine schrittweise Veränderung der Betriebserlaub an ein den gesetzlichen Bestimmungen angepasstes Maß im Verhält der Regel- zu den integrativen n ist im Gange. Die vorgesehenen 50 ab August werden nicht ausreichen, um den Bedarf in Bad Blankenburg in den kommenden n zu decken. Der Träger der Einrichtung (Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein) ist bestrebt, eine Erhöhung der Betriebserlaub zu Gunsten der Aufnahme von Regelkindern zu beantragen. In der AWO-Kita Fröbelhaus wird die befristete Betriebserlaub für 152 voraussichtlich verlängert, um den Bedarf an n nachzukommen. Normalerweise ist die Einrichtung mit 140 n konzipiert, mittelfristig soll die vorübergehende Betriebserlaub wieder auf diese Zahl abgesenkt werden. Fazit: Sollten der von der Stadtverwaltung prognostizierte leichte Geburtenanstieg und die vermehrte Ansiedlung von Familien mit n, u.a. auch mit Migrationshintergrund, eintreten, so wird die Stadt Bad Blankenburg mindestens 300 gartenplätze vorhalten müssen. Der Stadtrat und die Verwaltung sollten prüfen, wie sie den Rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz künftig umsetzen können. An Investitionen im Bereich der Schaffung von zusätzlichen n wird die Stadt im Zusammengehen mit den Trägern der tageseinrichtungen sicherlich nicht vorbeikommen. 11

12 4.4 Stadt Königsee-Rottenbach Alter der Jahrgang Stadt Königsee-Rottenbach / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Kö Regenbogen AWO SLF % 49 (5) 22,00 21,62 Ro Senfkorn DWL % 12 (0) 6,84 6,86 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 61 (5) 28,84 28,48 Bemerkungen: Einrichtung mit integrativen n Mit der Erweiterung der Integrativen tageseinrichtung Regenbogen in Königsee von 165 auf 190 im Januar hat die Stadt 25 neue und sehr dringend benötigte geschaffen. Mit einer 95%igen Auslastung zum Stichtag sind die Platzkapazitäten schon wieder fast ausgeschöpft. 20 kommen aus Fremdgemeinden, davon 6 aus anderen Landkreisen. Diese Zahl gleicht sich durch aus Königsee-Rottenbach, welche in einer anderen Gemeinde einen garten besuchen, wieder aus. Allein nach Bad Blankenburg gehen 10 aus der Gemeinde, einige besuchen dort die Integrative Kita Am Eichwald. Da im garten Regenbogen der AWO Saalfeld am Kümmelbrunnen auch die Integrativplätze angehoben wurden, können mit Anspruch auf Leistung aus dem SGB XII zukünftig hauptsächlich in ihrer Wohnsitzgemeinde betreut und gefördert werden. Sollten auch im kommenden Jahr ca. 60% der Kleinkinder einen Kita-Platz in Anspruch nehmen, so reicht die vorhandene Zahl an n (240) gerade so aus, um den Bedarf (238) zu decken. Von einer Entspannung der Belegung der beiden Einrichtungen kann momentan nicht ausgegangen werden. 12

13 4.5 Stadt Remda-Teichel Alter der Jahrgang 6-7 J. 2008/09 Stadt Remda-Teichel / Anzahl der mit Rechtsanspruch 5-6 J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07 /2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Tei Sonnenkäfer DWL % 10 (1) 8,62 8,70 Re Wehlespatzen DWL % 14 (0) 8,59 9,16 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 24 (1) 17,21 17,86 Bemerkungen: Beide Kitas der Stadt Remda-Teichel befinden sich in Trägerschaft der Diakonie Weimar-Bad Lobenstein (DWL). Die beiden Einrichtungen sind sehr stark ausgelastet. In Teichel wurde die Kita Sonnenkäfer um 5 für unter 3 n mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm erweitert. Nach den geburtenstarken Jahrgängen gehen die Geburten in der Kommune prognostisch ein wenig zurück. Bei durchschnittlich 24 Geburten pro Jahr kann die Stadt Remda-Teichel dem Rechtsanspruch gerecht werden. Eine Entspannung der Situation wird sich wahrscheinlich erst einstellen, wenn die der geburtenstarken Jahrgänge von 2010 bis 2012 in den n 2017/18 in die Schule kommen. 13

14 4.6 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Alter der Jahrgang Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Kir Waldgeister JHU % 12 (0) 10,75 10,67 Grk Am Sperlings berg Gemeinde % 16 (2) 8,06 8,11 Uhl Kienbergwichtel VoSo % 10 (0) 8,80 8,80 Zeu Wiedbachs patzen JHU % 3 2,80 2,02 Eng Hexengrundknirps ejhu % 0 2,00 2,00 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) gesamt: % 41 (2) 32,41 31,60 Einrichtung mit Einzelintegration 14

15 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel / Bemerkungen: Die Gemeinde hat zu den Bedarfsplanungsgesprächen im März eine aktuelle und umfassende Bestandsanalyse ihrer gartenlandschaft vorgelegt. Bei der Planung sind hier besonders die hohe Anzahl der Ortsteile (32) und deren z.t. großen Entfernungen zu den Kitas zu berücksichtigen. In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wurden in den letzten 6 n durchschnittlich 46 geboren. Demgegenüber stehen insgesamt 55 für unter 2 n. Somit kann der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kita-Platz in jedem Falle umgesetzt werden. Die Auslastungen in den 5 gärten sind aufgrund ihrer territorialen Lage sehr unterschiedlich. Die Einrichtungen in Uhlstädt und Kirchhasel sind sehr gut ausgelastet. Die Einrichtung in Engerda (ohne ihre Außenstelle Wiedbachspatzen in Zeutsch) weist mit 40% zum Stichtag die niedrigste Auslastung im gesamten Landkreis auf. Die Anzahl der Anmeldungen werden hier jedoch prognostisch leicht ansteigen. Alle Einrichtungen besitzen eine aktuelle Betriebserlaub. Nach Abschluss der Erweiterungs- und Renovierungsarbeiten im Kleinkindbereich des gartens in Kirchhasel stehen nun die Sanierungsarbeiten des Sanitärbereiches im garten in Großkochberg an. Hierzu hat die Gemeinde Fördermittel aus dem Investitionsprogramm zur betreuungsfinanzierung beantragt. Die tageseinrichtung in Uhlstädt weist dauerhaft drei für von Müttern aus dem AWO SHK - und Jugendheim Am Kreuzenberg auf. 15

16 4.7 Gemeinde Saalfelder Höhe Alter der Jahrgang Gemeinde Saalfelder Höhe / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07 /2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Klg Spatzennest Gemeinde % 9 (0) 7,30 7,30 Uwb Hainbergstrolche Gemeinde % 5 (0) 3,00 3,00 Dhü Außenstelle Gemeinde % 6 (0) 3,00 3,00 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 20 (0) 13,30 13,30 Bemerkungen: Alle drei tageseinrichtungen der Gemeinde Saalfelder Höhe sind in kommunaler Trägerschaft. Sie befinden sich in Kleingeschwenda, Unterwirbach und Dittrichshütte (als Außenstelle von Unterwirbach) und sind sehr gut ausgelastet. Im kommenden Planjahr /16 stehen den ca. 110 anspruchsberechtigten n ebenso viele in einer Einrichtung zur Verfügung. Den 9 gemeindefremden n, die einen garten in der Saalfelder Höhe besuchen, stehen immerhin 17 gegenüber, welche in eine Einrichtung außerhalb gehen, besonders nach Saalfeld (9 ). Auffällig ist, dass 18 der 22 für unter zwei n schon belegt sind, was bedeutet, dass 85% der ab einem Jahr in die Kita gehen. Dies ist eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von n dieses Alters. Sollten sich die Geburten in den Gemeinden der Saalfelder Höhe auch nur leicht erhöhen, so wird sich die Verwaltung der Kommune Gedanken über einer Erweiterung der für Kleinkinder machen müssen. Innerhalb der Planung der sind die oft weiten Anfahrts- und Arbeitswege der Eltern zu berücksichtigen. Alle Einrichtungen besitzen eine aktuelle Betriebserlaub. 16

17 4.8 Gemeinde Unterwellenborn Alter der Jahrgang Gemeinde Unterwellenborn / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Ubo Am Wald AWO SLF % 18 (1) 19,25 20,25 Kön Pfiffikus AWO SLF % 16 (1) 9,65 9,17 Bu Spatzennest AWO SLF % 8 (0) 4,00 3,51 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 42 (2) 32,90 32,93 Bemerkungen: Trotz der Schaffung von 22 zusätzlichen n für Kleinkinder, sind alle drei Einrichtungen der Gemeinde überdurchschnittlich hoch ausgelastet. Den 269 zur Verfügung stehenden n stehen ca. 290 mit Rechtsanspruch gegenüber. Deshalb plant die Gemeinde, gemeinsam mit dem Träger aller ihrer Einrichtungen (AWO Saalfeld ggmbh), einen Neubau einer Kita in der Könitzer Schillerstraße mit 130 n. Nach Fertigstellung des Objektes werden die Einrichtungen in Bucha und Könitz voraussichtlich geschlossen. Für die Ausstattung des gartenneubaus in Könitz hat die Gemeinde Fördermittel aus dem aktuellen Investitionsprogramm zur betreuungsfinanzierung beantragt. Seit 2012 besteht ein Aufnahmestopp für aus Fremdgemeinden. Die Entwicklung der Geburten wird zeigen, ob die Gemeinde künftig mit den beiden großen Kitas in Könitz (130 ) und Unterwellenborn (160 ) ausreichend Kapazitäten für zur Verfügung stellen kann. Sollte hier ein vermehrter Zuzug von jungen Familien oder ein Geburtenanstieg zu erkennen sein, so kann es in der Gesamtzahl der nach wie vor zu Engpässen kommen, d.h.: der Rechtsanspruch kann dann nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. 17

18 4.9 VG Mittleres Schwarzatal Alter der Jahrgang VG Mittleres Schwarzatal / Auslastung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Sitz Weltentdecker AWO RU % 8 (1) 6,23 6,25 Uwb Lichtetalstrolche DRK RU % 8 (0) 4,83 4,74 Mel TraumzauberbaumAWO SLF % 4 (0) 4,00 3,85 Alld Sonnenblume Gemeinde Allendorf % 11 (0) 5,40 5,00 Swb Waldstrolche AWO SLF n.n % 3 (0) 1,88 1,76 Meu Fribbchen Gemeinde Meura % 2 (0) 2,00 1,97 gesamt: % 36 (1) 24,34 23,57 Auslastg zum nach akt.bel Einrichtung mit Einzelintegration Einrichtung mit n Schulan fänger (dav.rü ckst.) 18

19 VG Mittleres Schwarzatal / Bemerkungen: Die tagesstätte in Sitzendorf hat ihre neue Wirkungsstätte im Bildungshaus im Sorbitztal 1 bezogen und trägt nun den Namen Weltentdecker. 43 der 50 waren zum Stichtag belegt. Zwei werden in Einzelintegration betreut. Die Zusammenarbeit mit der Grundschule unter demselben Dach wird nun wachsen. Der garten Sonnenblume in Allendorf hat einen neuen Kleinkindbereich bekommen. Die Kita ist mit einer Auslastung von 96% zum Stichtag sehr gut belegt. Eine große Anzahl der stammen aus Nachbargemeinden. Mit zwei Gemeinden gibt es eine vertragliche Regelung zur Finanzierung dieser. Die Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers weist an dieser Stelle darauf hin, dass jede Gemeinde ohne eigene tageseinrichtung zur Vollfinanzierung der ihrer verpflichtet ist. Die geschieht in der Regel über eine vertragliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Kommune. Die durchschnittliche Auslastung der sechs Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Hierbei spielen die territorialen Gegebenheiten bei der jeweiligen Erreichbarkeit der Kitas eine große Rolle. Zu den Bedarfsplanungsgesprächen in der Verwaltungsgemeinschaft war ein klares Bekennt jeder Gemeinde zur ihrer tageseinrichtung zu vernehmen. Der Schwarzburger garten hatte zum Stichtag 12 angemeldete gartenkinder und 6 Hortkinder. Dies ist die geringste Anzahl von gartenkindern in einer Einrichtung im Landkreis. Die Entwicklung der zahlen in Schwarzburg wird genau zu beobachten sein. Die tagespflegestelle in Schwarzburg, mit derzeit drei belegten n, wird voraussichtlich zum Herbst schließen. Die Prognose der zu erwartenden Geburten der VG bleibt relativ stabil. 19

20 4.10 VG Bergbahnregion /Schwarzatal Alter der Jahrgang VG Bergbahnregion Schwarzatal / Auslastung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Obw Fr. Fröbel AWO SLF % 14 (0) 7,70 7,70 Curs Bergbahnkids BW Großbreitenb % 3 (0) 4,00 4,20 Katz Zwergenparadies AWO SLF % 6 (0) 5,00 4,80 Meu Kuppenzwerge DRK RU % 4 (0) 4,00 4,16 gesamt: % 27 (0) 20,70 20,86 Einrichtung mit n Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) 20

21 VG Bergbahnregion /Schwarzatal; Bemerkungen: In der VG Bergbahnregion-Schwarzatal sinken die Geburten seit fünf n stetig. Während 2010/11 noch 36 zur Welt kamen, sind für das kommende gartenjahr nur 17 Geburten innerhalb der gesamten Verwaltungsgemeinschaft prognostiziert. Es werden lediglich ca. 150 der vorhandenen 232 für gartenkinder benötigt. In der Region besuchen am Stichtag 35 Hortkinder die Einrichtungen in Oberweißbach und Cursdorf. Die Auslastungen werden mit den Hortkindern und vielen gemeindefremden n (außer Meuselbach) bisher gut kompensiert. Im garten in Katzhütte werden 12 aus Goldisthal betreut. Hier besteht eine vertragliche Regelung mit der Gemeinde Goldisthal. Auffallend ist die sehr hohe Inanspruchnahme von n für unter zwei n. 16 der 19 in diesem Jahrgang besuchen einen garten, dies sind fast 85%. Im garten in Cursdorf werden nach der schrittweisen Sanierung der Gruppenräume nun auch die brandschutztechchen Auflagen (Anbau eines zweiten Rettungsweges) und die Sanitär- und Küchenräume moderiert. Fazit: Sollte der abfallende Trend an Geburten in dieser Region weiterhin anhalten oder sich auf das Niveau von ca. 20 n pro Jahr einstellen, so werden mittelfristig nicht alle vier tageseinrichtungen weiter bestehen können. Die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft sollten hierfür eine gemeinsame, von allen getragene Lösung finden. 21

22 4.11 VG Lichtetal am Rennsteig Alter der Jahrgang VG Lichtetal am Rennsteig / Anzahl der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Lich Gäns eblümchen AWO SLF % 4 (0) 4,80 4,78 Scdf Morass inawichtel AWO SLF % 6 (0) 3,50 3,49 Pies Löwenzahn DRK SLF % 5 (0) 4,38 4,38 Rmd Sonnenfleckchen AWO SLF % 7 (0) 4,00 4,02 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) gesamt: % 22 (0) 16,68 16,67 Bemerkungen: Die VG benötigt bis zum Ende des kommenden gartenjahres ca. 135 für ihre. Die Einrichtungen in Reichmannsdorf und Piesau sind sehr gut ausgelastet. Die Anzahl der im Schmiedefelder garten ist im vergangenen Jahr wieder angestiegen, so dass sich auch die durchschnittliche Auslastung aller vier tageseinrichtungen der VG wieder erholt hat (von 72% auf 82%). Die vorhandenen 29 für Kleinkinder werden auch im kommenden Jahr ausreichen, um den Bedarf der Eltern gerecht zu werden. Auffallend in diesen Gemeinden ist nach wie vor die hohe Anzahl der, die eine Einrichtung in der Nachbargemeinde besuchen. Die Zahl der aus einer anderen Kommune hat sich nochmals um fast 10 auf insgesamt 31 erhöht. Auch hier sind die oft weiten Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsstätten der Familien zu berücksichtigen. Alle gärten der VG besitzen eine aktuelle Betriebserlaub. Das Interesse jeder einzelnen Kommune, ihren garten zu erhalten, ist hoch. Die Entwicklung der Einwohner und die jeweilige Attraktivität der Kitas werden es zeigen, wie sich die Auslastungen weiterhin gestalten werden. 22

23 4.12 VG Schiefergebirge Alter der Jahrgang VG Schiefergebirge / Einwohnerentwicklung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Pro Knirpsenakadem. AWO SLF % 16 (0) 8,50 8,40 Arn Brummkreisel AWO SLF 30 0* % 4 (0) 1,88 1,48 Leh Zwergenland VOSO % 14 (0) 7,31 7,31 Mark Kleine Strolche VOSO % 7 (0) 4,01 4,01 Grä Blumenwies e AWO SLF % 14 (0) 7,75 7,44 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) gesamt: % 55 (0) 29,45 28,64 Einrichtung mit Einzelintegration Einrichtung mit n Bemerkungen: Die durchschnittliche Auslastung der vier tageseinrichtungen in der VG ist mit 68% die niedrigste im gesamten Landkreis. Die zu erwartenden Geburten bzw. Einwohnerzahlen sinken weiterhin. Hinzu kommen, dass in diesem Jahr die Anzahl der mit 55 sehr hoch ist. Dem stehen nur 21 hinzu kommende Kleinkinder gegenüber. Auffallend ist jedoch die Tatsache, dass fast 100% dieser Kleinkinder schon ab dem 1. vollendeten Lebensjahr eine Kita besuchen. Dies ist somit die höchste Quote im Landkreis. In der VG werden 65 für U2 vorgehalten, künftig werden jedoch nur max. 25 benötigt. Die Verwaltung und der Träger haben auf die drastisch sinkende Zahl der in der AWO Kita im OT Arnsbach reagiert und müssen diese zum Sommer schließen, wohl wissend, dass für manche betroffene Eltern nun unter Umständen weite Fahrwege zwischen Wohn- bzw. Arbeitsstätte und einer tageseinrichtung entstehen. Im garten in Probstzella wurden zum Stichtag vier im Rahmen der Einzelintegration gefördert. Alle Kitas haben eine aktuelle Betriebserlaub. 23

24 4.13 Stadt Leutenberg Alter der Jahrgang Stadt Leutenberg / Einwohnerentwicklung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Ltbg Zwergenparadies DWL % 17 (0) 9,25 9,91 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 17 (0) 9,25 9,91 Bemerkungen: Der garten Zwergenparadies im Bildungshaus Am Löhmberg in Leutenberg ist mit 94 % zum Stichtag sehr gut ausgelastet. Im Sommer werden 17 in die Grundschule gehen, dem gegenüber steht eine Geburtenprognose von 18 n. In der Stadt nimmt momentan ca. die Hälfte aller Eltern den Rechtsanspruch für ihr Kind ab einem Jahr wahr; Tendenz steigend. Die Belegung des gartens bleibt bis Dezember unter 80, d.h. die Stadt Leutenberg kann den Rechtsanspruch jederzeit erfüllen. Interessant sind die Bewegungen beim Wunsch- und Wahlrecht nach 4 ThürKitaG: 16 aus Leutenberg besuchen eine Kita außerhalb der Kommune, 4 aus Fremdgemeinden werden Am Löhmberg betreut, darunter befinden sich auch aus Kaulsdorf, die dort vor dem Anbau der Krippe nicht aufgenommen werden konnten. Die Familien aus Dorfilm bevorzugen seit jeher den garten aus Drognitz, was sicherlich mit der kürzeren Wegstrecke zusammenhängt. Das Team des gartens Zwergenland und die Grundschule im selben Gebäude sind auf dem Weg des Zusammenwachsens in der Übergangsgestaltung von der Kita in die Grundschule - ein Prozess, der ein Umdenken und eine Öffnung bei allen Beteiligten erfordert. 24

25 4.14 Gemeinde Kaulsdorf Alter der Jahrgang Gemeinde Kaulsdorf / Einwohnerentwicklung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund IST in SOLL in Kau Sonnenblume Jus owe % 16 (0) 11,49 11,50 Drg Märchenland Gemeinde Drognitz % 4 (0) 5,63 5,34 Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) gesamt: % 20 (0) 17,12 16,84 Bemerkungen: Mit dem Anbau des Kleinkindbereichs wurden im garten Sonnenblume in Kaulsdorf 22 zusätzliche für unter 3 n geschaffen. Nach der Fertigstellung und Erteilung der neuen Betriebserlaub durch die Aufsichtsbehörde in 2014 konnten die bestehenden Gruppen in der tageseinrichtung neu geordnet werden und eine Entspannung der Platzsituation war spürbar. In der Einrichtung können nun 100, davon 20 unter 2 n betreut werden. Die Gemeinde Hohenwarte hat keinen eigenen garten. 18 aus der Gemeinde besuchen den garten Sonnenblume. Die beiden Gemeinden haben die Aufnahme der in einer Zweckvereinbarung geregelt. Im Sommer soll der Trägerwechsel erfolgen: das Jugendsozialwerk Nordhausen e.v. hat im gegenseitigen Einvernehmen mit der Gemeinde die Trägerschaft gekündigt. Nach einem Interessebekundungsverfahren im Mai hat der Gemeinderat die Übertragung des gartens Sonnenblume an die AWO Saalfeld ggmbh beschlossen. Der Trägerwechsel soll schnellstmöglich geschehen, dazu ist die Eröffnung eines Betriebserlaubverfahrens erforderlich. 25

26 4.15 Gemeinde Kamsdorf Alter der Jahrgang Gemeinde Kamsdorf / Einwohnerentwicklung der mit Rechtsanspruch 6-7 J. 2008/ J. 2009/ J. 2010/ J. 2011/ J. 2012/ J. 2013/14 Prognose unter 1 J. 2014/15 Anzahl Ort Einrichtung Träger laut Betrieb serlaub geplante Platzkapazität ab 08 / bis 07/2016 gesamt unter 2 n integrat Belegung am 0-1 davon nach Altersgruppen Schule Hort integ rat. Kind er davon Kam Bunte Spielwelt AWO SLF % 15 (1) 13,00 12,85 aus Fremdg emeind en mit Migrati onshint ergrund Auslastg zum nach akt.bel Schulan fänger (dav.rü ckst.) IST in SOLL in gesamt: % 15 (1) 13,00 12,85 Bemerkungen: Die Verwaltung der Gemeinde geht von einem leichten Geburtenrückgang in den nächsten n aus. Trotzdem reichen zunächst die im Bereich der unter 2jährigen (15) vorübergehend nicht aus. Hier wird der Träger zusammen mit der Kommune zum 1.9. eine Erweiterung der Kapazitäten im Kleinkindbereich beantragen. Fazit aus dem Bedarfsplangespräch: Veränderung der Betriebserlaub ab dem bis auf 115 insgesamt, davon 17 für Kleinkinder. Auch für diese Einrichtung ist eine geringe Abschmelzung der Gesamtplätze hilfreich, weil ansonsten die dort gelebte Reggiopädagogik nur schwer umzusetzen ist. In der Kita Bunte Spielwelt waren zum Stichtag 14 gemeindefremde angemeldet, demgegenüber besuchen 11 aus Kamsdorf einen garten außerhalb der Gemeinde (6 davon gehen nach Saalfeld). In der Gemeinde besuchen beinahe 100 % aller 1-2 jährigen den garten. 26

27 5. tagespflege Gemäß 23 SGB VIII und 8 ThürKitaG kann die Förderung von n in tagespflege erfolgen. Der Anspruch auf die Förderung von n richtet sich an die Tageseinrichtungen und tagespflege gleichermaßen ( 24 SGB VIII). Die tagespflege ist eine familiennahe Form der Betreuung, Bildung und Erziehung, insbesondere für unter 2 n. Sie kann anstelle oder in Ergänzung der Betreuung in einer tageseinrichtung vermittelt werden. Der Bedarf zur Gewährung von tagespflege für unter 2 n ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen des 2 des Thüringer tageseinrichtungsgesetzes. In begründeten Einzelfällen können auch nach dem 2. Lebensjahr in tagespflege vermittelt werden, wenn entsprechende freie verfügbar sind. tagespflege kann im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Tagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden. Nach 43 SGB VIII wird eine Erlaub benötigt, wenn außerhalb ihrer Wohnung während des Tages mehr als 15 Wochenstunden gegen Entgelt länger als 3 Monate betreut werden sollen. Eine Tagespflegeperson darf maximal 5 betreuen, wenn die persönliche Eignung und die räumlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind. Für die Erteilung der Erlaub ist das Jugendamt ( 9 Abs. 2 ThürKitaG) zuständig. Die Eignung von Tagespflegepersonen sowie das Vorliegen der kindgerechten Räumlichkeiten prüft der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 8 Abs. 3 ThürKitaG). Nach Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der tagespflege (ThürKitapflegeVO) vom verabschiedete der Kreistag des Landkreises im Dezember 2012 eine Satzung und Kostenbeitragssatzung zur tagespflege im Landkreis. Am Stichtag gab es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vier tagespflegestellen mit einer Gesamtkapazität von 19 n, von denen 18 belegt waren. Alle Tagesmütter sind sehr gut ausgelastet, es besteht eine hohe Nachfrage an n. Dem steigenden Bedarf an ergänzender Tagespflege kann nach wie vor nicht nachgekommen werden, da es keine weiteren Tagespflegepersonen gibt, die diese Leistungen anbieten. Zum wird die Tagespflegestelle Schwarzburg voraussichtlich schließen. Im Gegensatz zu den durch die Kommunen finanzierten tageseinrichtungen ist in Rahmen der tagespflege der örtlich Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Finanzierung verpflichtet. Diese erfolgt über eine Landespauschale für unter 1 Jahr in Höhe von 170,00 pro Kind pro Monat, für von einem bis drei n in Höhe von 270,00, Elternbeiträge in Anlehnung an die Höhe der Beiträge zur Betreuung in einer tageseinrichtung und einen Zuschuss des Jugendamtes. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet tagespflegepersonen weiterhin gemäß 23 Abs. 2 SGB VIII anteilig Kosten für nachgewiesene angemessene Beiträge zur Unfallversicherung, Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung. Alle aktiven Tagesmütter werden durch die Fachberatung inhaltlich betreut. Es finden regelmäßig Beratungen und Weiterbildungen zur Qualitätssicherung sowie ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch statt. Die Tagespflegestellen werden in Abständen aufgesucht, bei Bedarf beraten und auf ihre Arbeitsweise überprüft. Bei privat in Anspruch genommener tagespflege ist das Jugendamt an Fachaufsicht und Finanzierung nicht beteiligt. 27

28 6. Förderung von n mit erhöhtem Förderbedarf / förderung mit erhöhtem Förderbedarf sind, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Sie sind nicht behindert und nicht von Behinderung bedroht. Ihre Auffälligkeiten weichen in der Regel weniger als sechs Monate von einer altersgerechten Entwicklung ab. Der Förderbedarf besteht vorübergehend. Für mit erhöhtem Förderbedarf und deren Eltern ist es wichtig, konkrete Hilfen in ihrem unmittelbaren Sozialraum zu erhalten. Die Vermittlung von allen notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen und psychosozialen Angeboten soll die erfolgreiche Bewältigung der erforderlichen Entwicklungsschritte von n befördern. Das Ziel soll sein, die betroffenen in ihrer Gesamtentwicklung und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen. förderung und der örtliche Sozialhilfeträger kooperieren eng miteinander. Zwei pädagogische Fachkräfte der förderung unterstützen die Kitas bei der Förderung dieser bzw. bei der Etablierung eines Frühwarnsystems zur rechtzeitigen Erkennung von Förderbedarfen. Wichtiger Bestandteil dabei ist die Beratung der Fachkräfte und der betroffenen Eltern, die Vernetzung mit anderen Hilfesystemen und die Fortbildung der Erzieherinnen in entsprechenden Themenbereichen. 6.1 Einzelintegration in Regeleinrichtungen Angebote für behinderte und von Behinderung bedrohte sollen gemäß 7 Abs. 2 ThürKitaG sowohl in integrativen Einrichtungen als auch in Regeleinrichtungen vorgehalten werden. Voraussetzung zur Einzelintegration in Regeleinrichtungen ist eine entsprechende Vereinbarung nach 75 SGB XII auf Basis der Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission nach 29 des Landesrahmenvertrages gemäß 79 Abs. 1 SGB XII. Inzwischen haben mehrere Träger im Landkreis eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem zuständigen Sozialamt geschlossen bzw. haben einen Antrag gestellt: AWO Saalfeld ggmbh AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh DRK Rudolstadt e.v. Volkssolidarität SLF- RU im LV Thüringen e.v. (beantragt) DRK Saalfeld e.v. (beantragt) Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel / OT Großkochberg Zum Stichtag wurden 15 in Regeleinrichtungen in Saalfeld (1), Rudolstadt (4), Bad Blankenburg (2), Großkochberg (1), Sitzendorf (2), Probstzella (4), Arnsbach (1) und Gräfenthal (1) im Rahmen von Einzelintegration betreut. Im vorangegangen Planjahr waren es insgesamt nur vier. Sechs der 60 tageseinrichtungen des Landkreises verfügen über insgesamt 200 für mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Am Stichtag waren 136 dieser belegt (68 %). 7. Hortangebote in tageseinrichtungen Für Grundschulkinder besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in tageseinrichtungen von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von bis zu zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit ( 2 ThürKitaG). Dieser Anspruch gilt zwar mit der Förderung an Horten in Grundschulen als erfüllt und vorrangig, dennoch bieten sechs tageseinrichtungen im Landkreis die Betreuung von Hortkindern an. Dort werden insgesamt 96 Grundschulkinder im Hort betreut. An dieser Anzahl ist erkennbar, dass die Hortangebote von den Familien gut angenommen werden. 28

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