Schalltechnisches Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West. nach 29b BImSchG

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1 Schalltechnisches Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West Projekt Nr.: Messstelle, bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm Hamburg Auftragnehmer: technologie entwicklungen & dienstleistungen GmbH Apenrader Straße Bremerhaven Tel.: Fax.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andre G. H. Kiwitz Markus Schilk Bremerhaven, 12. Oktober 2015 Dieses Gutachten besteht aus 31 Seiten Bericht und 15 Seiten Anhang. Es darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder auszugsweise Veröffentlichung bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 Inhaltsangabe I. Bericht Seite 1 Aufgabenstellung 1 2 Örtliche Gegebenheiten und Immissionsaufpunkte 2 3 Abwägungsbelange der Rechts- und Verwaltungsvorschriften 4 4 Schallimmissionsprognose Berechnung der Schallausbreitung nach DIN Schallimmissionsprognoseprogramm Prognoseergebnisse 8 5 Abwägungskriterien und Schallschutzmaßnahmen 11 6 Langzeitimmissionsmessung Messstandort Messgeräte Erläuterung des pegelstatistischen Verfahrens Messergebnisse 18 7 Beurteilung 24 8 Zusammenfassung 26 9 Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Fachaufsätze 31 II. Anhang Lageplan Berechnungsergebnisse Immissionsraster

3 1 Aufgabenstellung Die ted GmbH, Apenrader Straße 11 in Bremerhaven wurde von der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4 in Hamburg beauftragt, eine Schallimmissionsprognose für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West im Rahmen der Hafenentwicklung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sollen zwei Varianten, gegliedert in unterschiedliche Nutzungsspektren, berechnet werden. Ergänzend dazu sollte eine Langzeitimmissionsmessung auf dem Moorburger Elbdeich durchgeführt werden, um die aktuelle Schallimmissionssituation bewerten zu können. 1

4 2 Örtliche Gegebenheiten und Immissionsaufpunkte Das zu betrachtende Plangebiet liegt im Ortsteil Altenwerder West nördlich des Moorburger Elbdeiches im Bereich des Hamburger Hafens. Nördlich des Plangebietes befinden sich mehrere Industriebetriebe (Trimet, Hydr- Aluminium, Eurogate Landterminal Remain Oceangate). Östlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A7. Zwischen dem Plangebiet und den nächstgelegenen Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße ist Grünfläche. Immissionsrelevante Höhenunterschiede im Bereich des Plangebietes und im Bereich der Wohnbebauungen wurden in Form von Höhenlinien bei den Berechnungen berücksichtigt (siehe rot gestrichelte Linien in Abbildung 1). Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermitteln der folgende Lageplan sowie die Dokumentation im Anhang des Berichtes: Abbildung 1 Lageplan mit Immissionsaufpunkten Die nächstgelegenen Wohnbebauungen liegen im Hafenerweiterungsgebiet. Nach der Eigenart der näheren Umgebung befinden sich diese Wohnbebauungen in einem dörflich geprägten Umfeld. 2

5 Dementsprechend werden für diese Wohnbebauungen die Immissionsrichtwerte nach der Nr. 6.1 der TA Lärm /G2/ für Kern-, Dorf- und Mischgebiete berücksichtigt. Für die Berechnung wurden insgesamt 6 Immissionsaufpunkte entlang des Moorburger Elbdeiches sowie ein Immissionsaufpunkt an der Bebauung Zur Graft festgesetzt. Die festgesetzten Immissionsaufpunkte und deren relative Höhen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Immissionsaufpunkt Bezeichnung Höhe des Aufpunktes IAP 1 Hohenwischer Straße 97 6 m ü. GOK IAP 2 Zur Graft 5 m ü. GOK IAP 3 Hohenwischer Straße 67 6 m ü. GOK IAP 4 Hohenwischer Straße 31 6 m ü. GOK IAP 5 Moorburger Elbdeich m ü. GOK IAP 6 Moorburger Elbdeich m ü. GOK IAP 7 Moorburger Elbdeich m ü. GOK Tabelle 1 Festsetzung der Immissionsaufpunkte Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /G2/ sowie die Orientierungswerte aus dem Beiblatt der DIN /N2/ für Dorf- und Mischgebiete sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Beurteilungsgrundlage Tageszeit ( Uhr) Nachtzeit ( Uhr) TA Lärm 60 db(a) 45 db(a) DIN db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) Tabelle 2 Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrige für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. 3

6 3 Abwägungsbelange der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzrechtes sind für die Beurteilung der planungsrechtlichen Schutzwürdigkeit eines Gebietes nicht pauschal anwendbar. Die Bauleitplanung muss sich dennoch im Rahmen des Abwägungsprozesses an diesen Werten orientieren, da sie im Zusammenhang mit dem BImSchG sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Rahmen für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der festgestellten Immissionen kann auf technische Regelwerke, insbesondere die DIN Schallschutz im Städtebau /N1/, zurückgegriffen werden. Es ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass solche Regelwerke nur eine Orientierungshilfe sein können und keinesfalls als Grenzwerte verstanden werden dürfen 1. Überschreitungen der Werte können daher zulässig sein. Die DIN /N1/ bietet Methoden für die Berechnung von Schallemissionen und -immissionen an. Die in einem Beiblatt zur DIN /N2/ enthaltenen Orientierungswerte stellen lediglich Hilfswerte für die Bauleitplanung dar. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Sind an möglichen schutzbedürftigen Bebauungen innerhalb eines Plangebietes Geräuschimmissionen zu erwarten, die relevant von den Orientierungswerten in /N2/ abweichen, muss überprüft werden, ob durch Schallschutzmaßnahmen aktiver bzw. passiver Art ein angemessener Schutz vor Lärmbelastungen erreicht werden kann. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dann in den Abwägungsprozess der Bauleitplanung einzubeziehen. 1 BVerwG, Beschluß v , NVwZ 1991, S. 881; Urteil v , NJW 1987, S. 2886; Schrödter, Baugesetzbuch, 1, RdNr. 94 e ff. 4

7 4 Schallimmissionsprognose Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird die Schallausbreitung vom Plangebiet zu den Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße berechnet. Es werden sowohl Immissionsraster in einer Höhe von 4 m über GOK, als auch Einzelpunktberechnungen für die festgesetzten Immissionsaufpunkte durchgeführt. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt nach der DIN ISO /N4/. Es sollen zwei Varianten berechnet werden. Variante 1 berücksichtigt das volle Nutzungsspektrum eines Hafengebietes, inklusive möglicher Industrienutzungen innerhalb seines Geltungsbereichs. Für dieses Nutzungsspektrum wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² innerhalb der Tages- und Nachtzeit berücksichtigt. Vergleiche mit aktuellen und in jüngerer Vergangenheit realisierten Hafenplanungen zeigen, dass auf Grundlage dieser flächenbezogener Schallleistungspegel eine moderne Hafennutzung realisierbar ist. Variante 2 berücksichtigt ein eingeschränktes Nutzungsspektrum, welches in erster Linie der Ansiedlung von Logistik- und Güterverkehrsbetrieben dienen soll. Für dieses Nutzungsspektrum wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² innerhalb der Tageszeit und 60 db(a)/m² innerhalb der Nachtzeit berücksichtigt. Für die nachfolgenden Berechnungen wird von einer aktuellen Plangebietshöhe von 3 m über NN ausgegangen. Die Notwendigkeit für eine weitere Aufhöhung des Plangebiets ist aktuell nicht gegeben. Da vorangegangene Berechnungen zudem gezeigt haben, dass Erhöhungen auf bis zu 6 m über NN lediglich einen untergeordneten immissionsrelevanten Einfluss haben, ist im Weiteren eine Berücksichtigung unterschiedlicher Bezugshöhen im Plangebiet verzichtbar. 5

8 4.1 Berechnung der Schallausbreitung nach DIN Die Berechnung der Schallausbreitung im Rahmen der Schallimmissionsprognose erfolgt gemäß dem detaillierten Prognoseverfahren der TA Lärm /G2/ nach dem Ausbreitungsmodell der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /N4/. Für die Berechnung der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts wurde das alternative Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel durchgeführt. Für die Abschätzung der resultierenden Dämpfung werden die Dämpfungswerte bei 500 Hz verwendet. Für die Berechnung der Luftabsorption wurde eine Lufttemperatur von υ = 10 C und eine relative Luftfeuchte von ϕ = 70 % berücksichtigt. Die meteorologische Korrektur C met wird an den Immissionsaufpunkten mit 0 db berücksichtigt, sofern die horizontale Entfernung (d S ) zwischen Emission und Immission die Bedingung d S 10 (h Q +h A ) erfüllt. Dabei entspricht h Q der Quellhöhe der Emission und h A der Höhe des Immissionsaufpunktes. Sofern die horizontale Entfernung (d S ) zwischen Emission und Immission die Bedingung d S > 10 (h Q +h A ) erfüllt, wird die meteorologische Korrektur C met entsprechend der DIN ISO /N4/ wie folgt gebildet: C met = C 0 ( hq ha) ds Die Berechnung der Faktoren für C 0 erfolgte auf Grundlage der Empfehlung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz und berücksichtigt eine für das Untersuchungsgebiet repräsentative Windverteilung. Die Windverteilung sowie die Faktoren für C 0 stellen sich wie folgt dar: Windrichtung Faktor C 0 [db] 2,2 2,6 2,5 1,9 1,6 1,3 1,2 1,2 1,3 1,6 1,7 1,9 Tabelle 3 Meteorologiefaktoren C 0 für das Untersuchungsgebiet 6

9 4.2 Schallimmissionsprognoseprogramm Die Berechnungen wurden mit dem Immissionsprognoseprogramm Immi der Firma Wölfel Messsysteme GmbH durchgeführt. Für die Ausführung der Berechnungen werden zunächst die erforderlichen geometrischen Daten und die Abbildungen des Untersuchungsgebietes (Gelände, Topographie, Gebäude, Immissionsaufpunkte und Geräuschquellen) in den Rechner eingegeben bzw. eingelesen. Entsprechend der gewählten Richtlinien erfolgt dann die Berechnung, bezogen auf Einzelpunkte oder auf Rasterpunkte, durch das Programm. 7

10 4.3 Prognoseergebnisse Zur Betrachtung der Schallimmissionen im Plangebiet wurde zunächst ein Immissionsraster in einer Höhe von 4 m über GOK berechnet. Bei der Berechnung des Immissionsrasters wurde die Schall abschirmende Wirkung der vorhandenen Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und in der Hohenwischer Straße berücksichtigt. Auf dem Ausbreitungsweg vom Plangebiet zu den Wohnbebauungen wurde eine freie Schallausbreitung zu Grunde gelegt. Im Folgenden ist das Immissionsraster für das gesamte Areal in einer Immissionshöhe von 4 m über GOK dargestellt. Für das Plangebiet wurde die aktuelle Geländehöhe von 3 m NN berücksichtigt. Abbildung 2 Immissionsraster in 4 m über GOK, L WA = 65 db(a)/m 2 Anhand des Immissionsrasters ist erkennbar, dass im Bereich der Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und in der Hohenwischer Straße Immissionspegel zwischen db(a) prognostiziert werden. An den Wohnbebauungen Moorburger Elbdeich werden aufgrund des geringeren Abstandes zum Plangebiet die höheren Immissionspegel erzeugt.. An der Wohnbebauung Zur Graft, die sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet Altenwerder West befindet, wird ein Immissionspegel von 50 db(a) prognostiziert. Auf den der Hafenerweiterungsfläche abgewandten Gebäudeseiten ergeben sich aufgrund der Eigenabschirmung der Wohnbebauungen signifikante Pegelreduzierungen um bis zu 10 db. 8

11 Da der angesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel für die Tages- und Nachtzeit identisch ist, ergeben sich im Prognosemodell keine wesentlichen Unterschiede zwischen tags und nachts. Die detaillierten Immissionsraster im Bereich der Wohnbebauungen sind im Anhang des Berichtes für beide Varianten dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die prognostizierten Immissionspegel für die festgesetzten Immissionsaufpunkte der Nutzungsvariante 1 dargestellt: Geländehöhe 3 m ü. NN Variante 1 Immissionsaufpunkt Tageszeit Uhr Immissionspegel ung. Nachtstunde Uhr Orientierungswert / Richtwert Tageszeit Uhr ung. Nachtstunde Uhr IAP 1 45 db(a) 45 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 2 50 db(a) 50 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 3 45 db(a) 45 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 4 46 db(a) 46 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 5 47 db(a) 47 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 6 49 db(a) 49 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 7 50 db(a) 50 db(a) 60 db(a) 45 db(a) Tabelle 4 Immissionspegel für die festgesetzten Immissionsaufpunkte, Variante 1 Anhand der Einzelpunktberechnungen ist erkennbar, dass innerhalb der Tageszeit durch die Zusatzbelastung an keinem Immissionsaufpunkt eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes / Orientierungswertes zu erwarten ist. Innerhalb der Nachtzeit wird der Immissionsrichtwert / Orientierungswert durch den Beurteilungspegel der Zusatzbelastung an keinem Immissionsaufpunkt unterschritten. An den Immissionsaufpunkten IAP 1 und IAP 3 werden die Immissionsrichtwerte / Orientierungswerte durch die Zusatzbelastung ausgeschöpft. Am IAP 2 (Zur Graft) wird der Immissionsrichtwert / Orientierungswert um bis zu 5 db überschritten. Am IAP 6 und 7 wird der Immissionsrichtwert / Orientierungswert um 4 bzw. 5 db überschritten. 9

12 An den Immissionsaufpunkten 4 und 5 wird der Immissionsrichtwert / Orientierungswert um 1 bzw. 2 db überschritten. In der folgenden Tabelle sind die prognostizierten Immissionspegel für die festgesetzten Immissionsaufpunkte der Nutzungsvariante 2 dargestellt: Geländehöhe 3 m ü. NN Variante 2 Immissionsaufpunkt Tageszeit Uhr Immissionspegel ung. Nachtstunde Uhr Orientierungswert / Richtwert Tageszeit Uhr ung. Nachtstunde Uhr IAP 1 45 db(a) 40 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 2 50 db(a) 45 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 3 45 db(a) 40 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 4 46 db(a) 41 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 5 47 db(a) 42 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 6 49 db(a) 44 db(a) 60 db(a) 45 db(a) IAP 7 50 db(a) 45 db(a) 60 db(a) 45 db(a) Tabelle 5 Immissionspegel für die festgesetzten Immissionsaufpunkte, Variante 2 Anhand der Einzelpunktberechnungen ist erkennbar, dass auch für die Nutzungsvariante 2 innerhalb der Tageszeit durch die Zusatzbelastung an keinem Immissionsaufpunkt eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes / Orientierungswertes zu erwarten ist. Innerhalb der Nachtzeit wird der Immissionsrichtwert / Orientierungswert an den Immissionsaufpunkten IAP 1, 3, 4, 5 und 6 durch den Beurteilungspegel der Zusatzbelastung unterschritten. An den Immissionsaufpunkten IAP 2 und 7 werden die Immissionsrichtwerte / Orientierungswerte eingehalten. 10

13 5 Abwägungskriterien und Schallschutzmaßnahmen Im Rahmen des Erlasses der Hafenplanungsverordnung gemäß 4, Abs. 1 des HafenEG /G3/ muss eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange erfolgen, wobei die Bewertung der auf die Schutzgüter einwirkenden Geräuschimmissionen ausdrücklich zu beachten ist. Welche Verordnungen oder Regelwerke dabei zu berücksichtigen sind, bleibt an dieser Stelle offen, wobei unstrittig ist, dass bei der Abwägung den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden muss. Nach ständiger Rechtsprechung ist auch der Außenbereich in die Abwägung einzubeziehen. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. abschirmende Elemente) sollten in unmittelbarer Nähe zu den Emissionsquellen oder zum Schutzgut errichtet werden. Um auch in Höhe des Dachgeschosses eine signifikante Pegelminderung zu erreichen, sind entsprechende Bauhöhen für die abschirmenden Elemente erforderlich. Um die Wirksamkeit eines abschirmenden Elementes zu untersuchen, wurden im Rahmen vergangener Untersuchungen Berechnungen mit einer 6 m hohen Schallschutzwand entlang der südlichen Plangebietesgrenze durchgeführt. Anhand dieser Berechnungen wurde deutlich, dass mit einer Schallschutzwand eine maximale Pegelminderung von ± 1 db im Bereich der Wohnbebauungen erreicht werden kann. Für die Wohnbebauung Zur Graft könnte man eine Pegelminderung von bis zu ± 2 db erreichen. Somit kann festgehalten werden, dass sich mit einer Schallschutzwand mit realistischen Bauhöhen keine relevante Lärmminderung erreichen lässt und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bezogen auf das Schutzziel nicht in die Abwägung gestellt werden muss. 11

14 6 Langzeitimmissionsmessung Anhand der Berechnungsergebnisse in den Tabelle 4 und 5 ist erkennbar, dass das Irrelevanzkriterium der TA Lärm /G2/ in der Nachtzeit nicht eingehalten werden kann. Somit ist die Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung erforderlich, die mittels einer Langzeitimmissionsmessung auf dem Moorburger Elbdeich in der Zeit vom bis zum durchgeführt wurde. Im Rahmen vorangegangener Untersuchungen wurde bereits eine Vorbelastungsermittlung im März / April 2008 an gleicher Stelle durchgeführt. Langzeiterhebungen zur Kennzeichnung der maßgebenden Geräuschimmissionen sind im Gegensatz zu Einzelmessungen besser geeignet, das Einwirken einer Vielzahl unterschiedlicher Geräuschquellen zu erfassen. Anlagen der Großindustrie weisen in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen einen kontinuierlichen Betriebszustand und damit auch kontinuierliche Emissionen auf. In Hafengebieten kann es zu temporären Wochenschwankungen durch die Nutzung der entsprechenden Liniendienste im Hinblick auf die Auslastung kommen. Andere Anlagen, wie zum Beispiel Windenergieanlagen, benötigen spezifische Bedingungen, um einen bestimmungsgemäßen Betriebszustand zu erreichen. Das im Folgenden beschriebene Verfahren ist geeignet, eine solche Immissionssituation messtechnisch mit einer hohen Aussagekraft zu erfassen. 6.1 Messstandort Die Messung wurde einige Meter westlich des IAP 7 durchgeführt, da hier neben dem IAP 2 durch die Zusatzbelastung der höchste Immissionspegel zu erwarten ist und dieser Messort repräsentativ für die Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße ist. Das Mikrofon wurde in einer Höhe von ca. 8 m über GOK installiert. Beim Aufbau der Messung wurde darauf geachtet, dass sich keine Schall reflektierenden Flächen im rückwärtigen Bereich des Mikrofons befanden. Der Messaufbau ist in der folgenden Abbildung dargestellt: 12

15 Abbildung 3 Messaufbau 6.2 Messgeräte Bei der eingesetzten Schallmesstechnik handelt es sich um eine Langzeitmessstation der Firma debakom. Das Messsystem dient der kontinuierlichen Erfassung, Aufzeichnung und Analyse des Schalldruckpegels und der spektralen Struktur der Geräuschimmissionen am Messort. Zusätzlich ist das System mit einer Messkarte zur Erfassung der relevanten Meteorologiedaten und den dazugehörigen meteorologischen Sensoren zur Messung von Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Temperatur, Luftfeuchte und Niederschlag ausgestattet. Ferner werden nachts Audiodaten über die Messzeit hinweg aufgenommen und digital gespeichert. Die Audioaufnahmen dienen der späteren Überprüfung und Bewertung der Messdaten. Die Hauptkomponenten des Messsystems bestehen aus einem Messrechner mit integrierter Signalprozessorkarte und einer wetterfesten Mikrofoneinheit mit Vorverstärker des Herstellers Brüel & Kjær. Die Messanlage mit der Auswerteeinheit wird regelmäßig mit dem amtlich geeichten Kalibrator Hentschel SK 148 auf Richtigkeit in Bezug auf die DIN EN geprüft. Sie entspricht den Anforderungen nach Nummer A. 3.2, Punkt b der TA Lärm /G1/ in Verbindung mit der Anlage 21, Abs. 3 der Eichordnung. 13

16 Die Kalibrierung vor Beginn der Langzeitmessung sowie die Überprüfungen nach Beendigung der Messung ergaben keine Abweichungen. Von den Stationen werden folgende Kenngrößen gemessen bzw. auf Basis der Zeitbewertung Fast und der Frequenzbewertung A ausgewertet und abgespeichert: L AF (t) L Aeq L AFmax L AFTeq L 99, L 95, L 90, L 70, L 50, L 30, L 10, L 5, L 1 S eq S 99, S 95, S 90, S 70, S 50, S 30, S 20, S 10, S 5, Pegelschrieb (Pegel-Zeit-Verlauf) Mittelungspegel nach DIN /N3/, Mittelwert aller innerhalb eines Zeitabschnitts erfassten Pegel Maximalpegel innerhalb eines Zeitabschnitts nach DIN der aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel, T = 5s 9 Perzentilpegel: Pegel, die in 99, 95, 90, 70, 50, 30, 10, 5, oder 1 % des Zeitabschnitts erreicht oder überschritten wurden über eine Messzeit aufgemitteltes Schallspektrum 11 Perzentilspektren: Spektren, die in (100-x) % der leisesten Abschnitte eines Zeitabschnitts aufgemittelt wurden S 2, S 1 Datum/Uhrzeit Zählung Anzahl der durchgelaufenen Messzyklen (Messwerte) OL Anzahl der Übersteuerungen des Messverstärkers Reg Anteil der Messzyklen mit Regenmeldung pro Zeit in % Wg Mittlere Windgeschwindigkeit (Vektormittel) in m/s Wr Mittlere Windrichtung als Vektormittel angegeben in Temp Mittlere Temperatur in C r.f. Relative Feuchte in % Darüber hinaus werden Schmalbandspektren mit Bandbreiten von 2,5 Hz aufgezeichnet. Aus den klassenweise aufsummierten Spektren werden am Ende jeder Stunde Perzentilspektren, z. B. 95, 90, 50, 10 oder 01 und deren integrierte Pegel S 95, S 50 oder S 10, S 01 sowie der Mittelungspegel S eq berechnet und abgespeichert. Unter dem 95-Spektrum ist die Summe aller Spektren aus 5 % der ruhigsten Zeitabschnitte der Stunde zu verstehen, dividiert durch die Anzahl der in dieser Zeit gemessenen Spektren. 14

17 Das S 95 -Spektrum kann somit als Spektrum des Grundgeräusches angesehen werden. Der S 95 -Pegel ist der Mittelungspegel über die Zeit, in der der 95-%-Wert unterschritten ist, was somit 3 Minuten pro Stunde ergibt. Die anderen Perzentilspektren sind entsprechend definiert. Das Spektrum des Mittelungspegels entspricht in dieser Notation dem S 0 -Spektrum, das alle gemessenen Spektren umfasst. Am Ende einer Stunde wird der im Speicher mit einer Integrationszeit von 35 ms abgelegte Pegelverlauf auf laute Ereignisse untersucht. Überschreitet der gemessene Pegel einen vorgegebenen Schwellenwert, so wird ein Ereignis angenommen. Je nach Schnelligkeit des (momentanen) Pegelanstiegs wird es als "schnelles" oder "langsames" Ereignis klassifiziert. Der Pegelverlauf wird dann mit einer Integrationszeit von 125 ms integriert und anschließend auf der Festplatte abgespeichert. 6.3 Erläuterung des pegelstatistischen Verfahrens Die Nummer A.1.4 der TA Lärm /G2/ verweist im Absatz 1 auf die DIN /N3/. Die Vorgaben der DIN /N3/ sind insofern bei der Auswertung zu beachten und da es sich in diesem Fall um eine Langzeiterhebung handelt insbesondere auch unter Berücksichtigung der VDI 3723 Blätter 1 und 2 /N5/ auf die in der DIN /N3/ unter der Nr ausdrücklich Bezug genommen wird. Die VDI 3723 Blatt 2, Nr. 5 /N5/ gibt dazu folgende Vorgehensweise vor. Aus den bei Mitwind und dem kennzeichnenden Betrieb gemessenen äquivalenten Dauerschallpegeln, ggf. mit Zuschlägen für Impulshaltigkeit, für Tonhaltigkeit oder für Ruhezeiten, ist der Beurteilungspegel zu bilden. Wird die Ermittlung des Beurteilungspegels L r wiederholt, so ergeben sich unterschiedliche Werte des Beurteilungspegels. Dazu wird als Kenngröße der maßgebende Wert des Beurteilungspegels nach Nr. A der TA Lärm /G2/ aus dem Kollektiv der einzelnen Werte L r,j des Beurteilungspegels nach 7.2 der DIN /N3/ gebildet. L r ist der energetische Mittelwert der Beurteilungspegel L r,j. Er ist grundsätzlich niedriger als der höchste beobachtete Einzelwert des Beurteilungspegels. 15

18 Der maßgebende Wert des Beurteilungspegels L r kann auch ohne Kenntnis der einzelnen Tagesbeurteilungspegel aus tageweisen Stundenwerten gebildet werden. Aufgrund von Fremdgeräuschen, Regen und hohen Windgeschwindigkeiten ist es nicht immer möglich, den Beurteilungspegel für einen Tag oder eine Nacht durch eine ununterbrochene Folge von Messwerten zu ermitteln. In diesen Fällen wird als Bezugszeit der Zeitabschnitt eine Stunde gewählt und ein Kollektiv von Stundenwerten gemäß der VDI 3723, Blatt 1, Nr. 5 ff. /N5/ gebildet. Der Begriff des Beurteilungspegels wird in der Praxis üblicherweise zur Kennzeichnung der messtechnisch erfassten Geräuschimmission der Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm /G2/ genutzt. Gleichwohl kann die beschriebene Vorgehensweise auch zur messtechnischen Bestimmung der Vorbelastung angewandt werden. Die Auswertung der durchgeführten Langzeitimmissionsmessung erfolgt in Anlehnung an die VDI 3723 Blatt 1 und 2 /N5/. Die in den genannten Richtlinien definierten Verfahren ermöglichen es, durch die am Messort gemessenen verschiedenen Pegel eine reproduzierbare Kennzeichnung der Geräuschimmission durch Kennwerte und Vertrauensbereiche zu beschreiben. Hierbei werden die Kennwerte aus Messwertkollektiven der Messwertarten mittels statistischer Verfahren ermittelt. Die in der Praxis stets notwendige Einschränkung auf einen endlichen Stichprobenumfang bedingt Ungenauigkeiten in der Bestimmung der Kennwerte. Diese Ungenauigkeit wird durch den Vertrauensbereich eingegrenzt. Die Vertrauensbereiche stellen ein Maß für die Reproduzierbarkeit der Aussage dar. Die Vertrauensbereiche können bei der Entscheidung über Einhaltung von Richt- und Grenzwerten herangezogen werden. 16

19 Bei den zur Auswertung herangezogenen Messwertarten handelt es sich um folgende Kenngrößen: L Aeq /L AFm L AF1 L AF95 Mittelungspegel nach DIN /N3/ Summenhäufigkeitspegel für 1-%-Überschreitung Summenhäufigkeitspegel für 95-%-Überschreitung Der L AF95 wird zur Charakterisierung des Hintergrundgeräusches, der Überschreitungspegel L AF1 zur Charakterisierung selten auftretender Geräuschspitzen verwendet. Die Werte der Kenngrößen (Kennwerte) werden aus den Grundgesamtheiten der Messwerte der Arten L x (x = AF95, x = AFm, x = AF1) entsprechend der Rechenvorschrift wie folgt gebildet: Mittelungspegel L x; m nach DIN /N3/ 10-%-Überschreitungspegel L x; 10 nach Tabelle 4 bis 6 der VDI 3723 Blatt 1 50-%-Überschreitungspegel L x; 50 nach Tabelle 4 bis 6 der VDI 3723 Blatt 1 90-%-Überschreitungspegel L x; 90 nach Tabelle 4 bis 6 der VDI 3723 Blatt 1 Zur Vereinfachung der Schreibweise werden folgende Bezeichnungen mit den Kenngrößen verknüpft: H mit L AF95 (H für Hintergrundpegel) M mit L Aeq /L AFm (M für Mittelungspegel) S mit L AF1 (S für Spitzenpegel) Die im Anhang dargestellte Auswertung wird entsprechend der VDI 3723 /N5/ für die Kenngrößen H, M und S getrennt nach Tages- und Nachtzeit durchgeführt. 17

20 6.4 Messergebnisse In der folgenden Abbildung sind die zeitlichen Verläufe der mittleren Stundenpegel für den 95-%-Überschreitungspegel (Grundgeräusch), den Mittelungspegel (L eq ) und den 1-%-Überschreitungspegel (Geräuschspitzen) nach VDI /N5/, die durch alle Geräuschquellenarten am Messpunkt erzeugt werden, dargestellt: Abbildung 4 Mittlerer Tagesgang über die gesamte Messzeit 18

21 Für die Auswertung der Messergebnisse wurden alle vorherrschenden Windrichtungen während der Messzeit betrachtet, wobei lediglich Windgeschwindigkeiten bis 2 m/s ausgewertet wurden. Messzeiten mit mehr als 10 % Niederschlag wurden nicht berücksichtigt. Die dargestellte Immissionssituation in Abbildung 4 ergibt sich aus insgesamt 334 auswertbaren Stunden. Der mittlere Mittelungspegel, verursacht durch alle Geräuschquellenarten, wurde für die Tageszeit zu L Aeq = 52,4 db(a) und in der Nachtzeit zu L Aeq = 50,8 db(a) bestimmt. Der mittlere Tagesgang weist in den Morgenstunden einen deutlichen Anstieg im L 95, L Aeq und L 01 auf, welcher auf Naturgeräusche (Vögel) zurückzuführen ist. Die Überschreitungspegel 90 %, 50 % und 10 % stellen sich wie folgt dar: --- Tageszeit von 6 bis 22 Uhr --- Kenngröße L u L L o H90 [ 40,8 41,1 41,8 ] db(a) H50 [ 46,0 46,2 46,4 ] db(a) H10 [ 49,5 50,0 50,5 ] db(a) M90 [ 47,5 47,8 48,4 ] db(a) M50 [ 50,7 50,9 51,1 ] db(a) M10 [ 53,9 54,7 55,5 ] db(a) S90 [ 55,8 56,1 56,2 ] db(a) S50 [ 57,9 58,1 58,3 ] db(a) S10 [ 61,3 61,9 64,0 ] db(a) 19

22 --- Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr --- Kenngröße L u L L o H90 [ 42,1 43,0 43,6 ] db(a) H50 [ 47,0 47,4 48,1 ] db(a) H10 [ 49,7 49,9 50,4 ] db(a) Kenngröße L u L L o M90 [ 46,5 47,2 47,6 ] db(a) M50 [ 50,0 50,3 50,6 ] db(a) M10 [ 52,0 52,2 52,4 ] db(a) Kenngröße L u L L o S90 [ 52,1 52,7 53,0 ] db(a) S50 [ 54,9 55,0 55,3 ] db(a) S10 [ 57,6 58,3 58,8 ] db(a) Entsprechend den Beschlüssen der 99. LAI-Sitzung vom kann das Einwirken ständig vorhandener Fremdgeräusche angenommen werden, wenn der mittlere Wert (Median, Kenngröße H 50 nach VDI-Richtlinie 3723, Bl. 1, Mai 1993 /N5/) von mindestens drei in aufsteigender Folge geordneten Messwerten L AF95 des kennzeichnenden Fremdgeräusches den Mittelungspegel der zu beurteilenden Anlage(n) signifikant, d. h. mit seiner unteren Vertrauensbereichsgrenze erreicht oder übersteigt. Die Prüfung ist bezogen auf die Beurteilungszeit nachts für die volle Stunde mit dem kleinsten zu erwartenden Unterschied zwischen dem gemessenen L AF95 des kennzeichnenden Fremdgeräusches und dem Mittelungspegel der zu beurteilenden Anlage durchzuführen. Allgemeiner formuliert bedeutet dies, dass die leiseste volle Nachtsunde für die Prüfung auf eine Überdeckung durch ständig vorherrschende Fremdgeräusche heranzuziehen ist. Im Rahmen der Langzeitimmissionsmessung wurde die Nachtstunde zwischen 3 00 und 4 00 Uhr als leiseste Nachtstunde mit einem mittleren Grundgeräuschpegel von L AF95,3-4Uhr = 46,6 db(a) identifiziert. 20

23 Die statistische Auswertung nach VDI 3723 /N5/ ergibt dann für diese Nachtstunde folgende Kenngrößen für den H 50 : Nachtzeit von 3 bis 4 Uhr --- Kenngröße L u L L o H50 [ 44,7 45,5 46,9 ] db(a) Anhand der dargestellten Überschreitungspegel ist zu erkennen, dass sich der untere Vertrauensbereich des 50-%-Überschreitungspegels H 50 in der Zeit zwischen 3 00 und 4 00 Uhr auf 44,7 db(a) beläuft. Innerhalb der gesamten Nachtzeit beläuft er sich auf 47,0 db(a). Der Wert in der Zeit zwischen 3 00 und 4 00 Uhr kann als kennzeichnend für ein ständig vorherrschendes Fremdgeräusch herangezogen werden. Neben den Percentilpegeln werden ebenfalls Percentilspektren ausgewertet, die Auskunft über die Art und Zusammensetzung der Geräusche geben. In der folgenden Abbildung sind die Percentilspektren für die Tageszeit zwischen Uhr und die Nachtzeit zwischen Uhr dargestellt: Abbildung 5 Mittleres Percentilspektrum für die Tageszeit 21

24 Abbildung 6 Mittleres Percentilspektrum für die Nachtzeit Anhand der Abbildungen ist eine Ausbildung der Percentilspektren im Bereich von 1000 Hz in der Tages- und Nachtzeit zu erkennen, was den intermittierenden Einfluss des Straßenverkehrs am Messort widerspiegelt. Weiterhin sind innerhalb der Tages- und Nachtzeit deutliche Geräuscheinflüsse im Frequenzbereich < 700 Hz erkennbar. Da sie sowohl innerhalb der Tageszeit als auch innerhalb der Nachtzeit erkennbar sind, kann hier von konstant einwirkenden Gewerbe- und Industriegeräuschquelle ausgegangen werden. 22

25 Bei der Abschätzung verschiedener Geräuschanteile nach dem pegelstatistischen Verfahren entsprechend /F1/ und /F3/ ergeben sich gemäß der Verfahren 1 und 2 für die bereits dargestellten Auswerteparameter folgende Geräuschanteile in der Nachtzeit: Verfahren 1 Verfahren 2 Hintergrundpegel leiseste Nachtstunde (Straßenverkehr) 30,2 db(a) 39,6 db(a) Mittelungspegel Konstantanteil nachts (Gewerbe) 48,0 db(a) 47,4 db(a) Hintergrundpegel nachts (Straßenverkehr) 42,4 db(a) 44,1 db(a) Mittelungspegel intermittierender Anteil (Straßenverkehr) 47,3 db(a) 47,2 db(a) Unter Berücksichtigung der Abschätzung verschiedener Geräuschanteile nach dem pegelstatistischen Verfahren sowie der spektralen Auswertung nach den einzelnen Percentilen wird der gewerbliche Konstantanteil in der Nachtzeit zu L Gewerbe,konstant = 48,0 db(a) bestimmt. Eine ungünstigste Nachtstunde nach TA Lärm /G2/ im Hinblick auf einwirkende Gewerbegeräuschimmissionen konnte dabei nicht ausgemacht werden. Die Messergebnisse dieser Messkampagne 2014 zeigen eine sehr gute Übereinstimmung mit den Ergebnissen einer Messkampagne, die im März / April 2008 am gleichen Standort durchgeführt wurde. Der Vergleich der Pegel beider Messungen zeigt einen Unterschied kleiner 1 db. 23

26 7 Beurteilung Grundsätzlich ist nach TA Lärm /G2/ die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage an die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch die gewerbliche Gesamtbelastung gebunden. Um in besonderen Fällen, in denen eventuell bereits durch eine Vorbelastung die Immissionsrichtwerte ausgeschöpft oder überschritten sind, eine Genehmigungsfähigkeit für eine neue Anlage erwirken zu können, bietet die TA Lärm /G2/ unter der Nr , Abs. 5 die Prüfung einer Genehmigungsfähigkeit im Hinblick auf das Vorhandensein ständig vorherrschender Fremdgeräusche. Unter Berücksichtigung der Prognoseergebnisse sowie der Ergebnisse der Langzeitimmissionsmessung stellen sich die Vor- und Zusatzbelastung für die Variante 1 sowie der ständig vorherrschende Fremdgeräuschpegel wie folgt dar: Immissionsaufpunkt IAP 1 IAP 2 Zusatzbelastung Variante 1 Nachtzeit Uhr 45 db(a) 50 db(a) Vorbelastung Fremdgeräusch H 50 (L u ) Nachtzeit Uhr Nachtzeit Uhr IAP 3 IAP 4 45 db(a) 46 db(a) 48 db(a) repräsentativ für alle 45 db(a) repräsentativ für alle IAP 5 47 db(a) Immissionsaufpunkte Immissionsaufpunkte IAP 6 49 db(a) IAP 7 50 db(a) Tabelle 6 Vorbelastung, Zusatzbelastung und ständig vorherrschendes Fremdgeräusch in der Nutzungsvariante 1 Die Ergebnisse der Tabelle 6 zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /G2/ durch die geplante Zusatzbelastung in der Variante 1 an allen Immissionsaufpunkten alleine bereits ausgeschöpft bzw. überschritten werden. 24

27 Eine Maskierung der Anlagengeräusche durch ständig vorherrschende Fremdgeräusche findet auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Langzeitimmissionsmessung lediglich an den Immissionsaufpunkten IAP 1 und 3 statt. Für die Nutzungsvariante 2 stellen sich unter Berücksichtigung der Prognoseergebnisse sowie der Ergebnisse der Langzeitimmissionsmessung die Vor- und Zusatzbelastung sowie der ständig vorherrschende Fremdgeräuschpegel wie folgt dar: Immissionsaufpunkt IAP 1 IAP 2 Zusatzbelastung Variante 2 Nachtzeit Uhr 40 db(a) 45 db(a) Vorbelastung Fremdgeräusch H 50 (L u ) Nachtzeit Uhr Nachtzeit Uhr IAP 3 IAP 4 40 db(a) 41 db(a) 48 db(a) repräsentativ für alle 45 db(a) repräsentativ für alle IAP 5 42 db(a) Immissionsaufpunkte Immissionsaufpunkte IAP 6 44 db(a) IAP 7 45 db(a) Tabelle 7 Vorbelastung, Zusatzbelastung und ständig vorherrschendes Fremdgeräusch in der Nutzungsvariante 2 Im Rahmen der Nutzungsvariante 2 kann innerhalb der Nachtzeit von einer sicheren Maskierung der Zusatzbelastung aufgrund ständig vorherrschender Fremdgeräusche ausgegangen werden. Hierbei muss betont werden, dass es sich um eine strenge Auslegung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches im Rahmen der TA Lärm /G2/ handelt. Im Rahmen einer bauleitplanerischen Auslegung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches wäre im Kontext der DIN /N1/ eine Bestimmung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches für die gesamte Nachtzeit zu bilden. Dieser Fremdgeräuschpegel beträgt dann, wie bereits angeführt, 47 db(a). 25

28 8 Zusammenfassung Die ted GmbH, Apenrader Straße 11 in Bremerhaven wurde von der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4 in Hamburg beauftragt, eine Schallimmissionsprognose für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West im Rahmen der Hafenentwicklung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sollen zwei Varianten, gegliedert in unterschiedliche Nutzungsspektren, berechnet werden. Ergänzend dazu sollte eine Langzeitimmissionsmessung auf dem Moorburger Elbdeich durchgeführt werden, um die aktuelle Schallimmissionssituation bewerten zu können. Das zu betrachtende Plangebiet liegt im Ortsteil Altenwerder West nördlich des Moorburger Elbdeiches im Bereich des Hamburger Hafens. Nördlich des Plangebietes befinden sich mehrere Industriebetriebe (Trimet, Hydr- Aluminium, Eurogate Landterminal Remain Oceangate). Östlich des Plangebietes verläuft die Autobahn A7. Zwischen dem Plangebiet und den nächstgelegenen Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße ist Grünfläche. Immissionsrelevante Höhenunterschiede im Bereich des Plangebietes und im Bereich der Wohnbebauungen wurden in Form von Höhenlinien bei den Berechnungen berücksichtigt (siehe rot gestrichelte Linien in Abbildung 1). Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird die Schallausbreitung vom Plangebiet zu den Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße berechnet. Es werden sowohl Immissionsraster in einer Höhe von 4 m über GOK, als auch Einzelpunktberechnungen für die festgesetzten Immissionsaufpunkte durchgeführt. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt nach der DIN ISO /N4/. Es sollen zwei Varianten berechnet werden. 26

29 Variante 1 berücksichtigt das volle Nutzungsspektrum eines Hafengebietes, inklusive möglicher Industrienutzungen innerhalb seines Geltungsbereichs. Für dieses Nutzungsspektrum wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² innerhalb der Tages- und Nachtzeit berücksichtigt. Vergleiche mit aktuellen und in jüngerer Vergangenheit realisierten Hafenplanungen zeigen, dass auf Grundlage dieser flächenbezogener Schallleistungspegel eine moderne Hafennutzung realisierbar ist. Variante 2 berücksichtigt ein eingeschränktes Nutzungsspektrum, welches in erster Linie der Ansiedlung von Logistik- und Güterverkehrsbetrieben dienen soll. Für dieses Nutzungsspektrum wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² innerhalb der Tageszeit und 60 db(a)/m² innerhalb der Nachtzeit berücksichtigt. Anhand der Berechnungsergebnisse in den Tabelle 4 und 5 ist erkennbar, dass das Irrelevanzkriterium der TA Lärm /G2/ in der Nachtzeit nicht eingehalten werden kann. Somit ist die Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung erforderlich, die mittels einer Langzeitimmissionsmessung auf dem Moorburger Elbdeich in der Zeit vom bis zum durchgeführt wurde. Im Rahmen vorangegangener Untersuchungen wurde bereits eine Vorbelastungsermittlung im März / April 2008 an gleicher Stelle durchgeführt. Die Messung wurde einige Meter westlich des IAP 7 durchgeführt, da hier neben dem IAP 2 durch die Zusatzbelastung der höchste Immissionspegel zu erwarten ist und dieser Messort repräsentativ für die Wohnbebauungen am Moorburger Elbdeich und der Hohenwischer Straße ist. Grundsätzlich ist nach TA Lärm /G2/ die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage an die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch die gewerbliche Gesamtbelastung gebunden. Um in besonderen Fällen, in denen eventuell bereits durch eine Vorbelastung die Immissionsrichtwerte ausgeschöpft oder überschritten sind, eine Genehmigungsfähigkeit für eine neue Anlage erwirken zu können, bietet die TA Lärm /G2/ unter der Nr , Abs. 5 die Prüfung einer Genehmigungsfähigkeit im Hinblick auf das Vorhandensein ständig vorherrschender Fremdgeräusche. 27

30 Unter Berücksichtigung der Prognoseergebnisse sowie der Ergebnisse der Langzeitimmissionsmessung stellen sich die Vor- und Zusatzbelastung für die Variante 1 sowie der ständig vorherrschende Fremdgeräuschpegel wie folgt dar: Immissionsaufpunkt IAP 1 IAP 2 Zusatzbelastung Variante 1 Nachtzeit Uhr 45 db(a) 50 db(a) Vorbelastung Fremdgeräusch H 50 (L u ) Nachtzeit Uhr Nachtzeit Uhr IAP 3 IAP 4 45 db(a) 46 db(a) 48 db(a) repräsentativ für alle 45 db(a) repräsentativ für alle IAP 5 47 db(a) Immissionsaufpunkte Immissionsaufpunkte IAP 6 49 db(a) IAP 7 50 db(a) Tabelle 8 (Wdh.) Vorbelastung, Zusatzbelastung und ständig vorherrschendes Fremdgeräusch in der Nutzungsvariante 1 Die Ergebnisse der Tabelle 6 zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /G2/ durch die geplante Zusatzbelastung in der Variante 1 an allen Immissionsaufpunkten alleine bereits ausgeschöpft bzw. überschritten werden. 28

31 Eine Maskierung der Anlagengeräusche durch ständig vorherrschende Fremdgeräusche findet auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Langzeitimmissionsmessung lediglich an den Immissionsaufpunkten IAP 1 und 3 statt. Für die Nutzungsvariante 2 stellen sich unter Berücksichtigung der Prognoseergebnisse sowie der Ergebnisse der Langzeitimmissionsmessung die Vor- und Zusatzbelastung sowie der ständig vorherrschende Fremdgeräuschpegel wie folgt dar: Immissionsaufpunkt IAP 1 IAP 2 Zusatzbelastung Variante 2 Nachtzeit Uhr 40 db(a) 45 db(a) Vorbelastung Fremdgeräusch H 50 (L u ) Nachtzeit Uhr Nachtzeit Uhr IAP 3 IAP 4 40 db(a) 41 db(a) 48 db(a) repräsentativ für alle 45 db(a) repräsentativ für alle IAP 5 42 db(a) Immissionsaufpunkte Immissionsaufpunkte IAP 6 44 db(a) IAP 7 45 db(a) Tabelle 9 (Wdh.) Vorbelastung, Zusatzbelastung und ständig vorherrschendes Fremdgeräusch in der Nutzungsvariante 2 Im Rahmen der Nutzungsvariante 2 kann innerhalb der Nachtzeit von einer sicheren Maskierung der Zusatzbelastung aufgrund ständig vorherrschender Fremdgeräusche ausgegangen werden. Hierbei muss betont werden, dass es sich um eine strenge Auslegung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches im Rahmen der TA Lärm /G2/ handelt. Im Rahmen einer bauleitplanerischen Auslegung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches wäre im Kontext der DIN /N1/ eine Bestimmung des ständig vorherrschenden Fremdgeräusches für die gesamte Nachtzeit zu bilden. Dieser Fremdgeräuschpegel beträgt dann, wie bereits angeführt, 47 db(a). 29

32 An den Immissionsaufpunkten IAP 2 und IAP 7 werden in dieser Nutzungsvariante durch die Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte an den dem Plangebiet zugewandten Gebäudeseiten um 5 db überschritten. Bremerhaven, 12. Oktober 2015 Dipl.-Ing. André G. H. Kiwitz Markus Schilk 30

33 9 Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Fachaufsätze /G1/ BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) /G2/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm /G3/ HafenEG Hafenentwicklungsgesetz /N1/ DIN Schallschutz im Städtebau /N2/ Beiblatt 1 Beiblatt 1 zur DIN /N3/ DIN Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft /N4/ DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /N5/ VDI 3723 Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung schwankender Geräuschimmissionen /N6/ DIN Bestimmung der Tonhaltigkeit von Geräuschen und Ermittlung eines Tonzuschlages für die Beurteilung von Geräuschimmissionen /F1/ D. Kühner Erkennung und Klassierung von Geräuschquellen, UBA- Forschungsbericht /F2/ D. Kühner Erhebungsmethode zur Erfassung repräsentativer Immissionsdaten für genehmigungsbedürftige Anlagen, UBA-Forschungsbericht /02 /F3/ J. Kötter Eine Methode zur Trennung von Geräuschquellen mit Hilfe von Kenngrößen aus Pegelverteilungen, Zeitschrift für Lärmbekämpfung Nr. 44 (1997) Die genannten Vorschriften und Empfehlungen wurden jeweils in ihrer aktuellen Fassung zur Bearbeitung herangezogen. 31

34 II. Anhang

35 Lageplan 1/15

36 2/15

37 3/15

38 Berechnungsergebnisse 4/15

39 Auftraggeber: HPA Projekt: Bearbeiter: Kiwitz / Schilk Neuer Wandrahm 4 ted GmbH Hamburg Bremerhaven Mittlere Liste Immissionsberechnung IPkt006 IAP 1 Variante 65/65 x = ,1 m y = ,8 m z = 8,0 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,1 45,1 45,1 45,1 Summe 45,1 45,1 IPkt007 IAP 2 Variante 65/65 x = ,3 m y = ,1 m z = 6,7 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,0 50,0 50,0 50,0 Summe 50,0 50,0 IPkt005 IAP 3 Variante 65/65 x = ,8 m y = ,4 m z = 8,1 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,8 44,8 44,8 44,8 Summe 44,8 44,8 IPkt004 IAP 4 Variante 65/65 x = ,3 m y = ,7 m z = 8,2 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,9 45,9 45,9 45,9 Summe 45,9 45,9 IPkt003 IAP 5 Variante 65/65 x = ,0 m y = ,5 m z = 9,1 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,3 47,3 47,3 47,3 Summe 47,3 47,3 IPkt002 IAP 6 Variante 65/65 x = ,1 m y = ,2 m z = 8,5 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,2 49,2 49,2 49,2 Summe 49,2 49,2 IPkt001 IAP 7 Variante 65/65 x = ,9 m y = ,0 m z = 8,7 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi007 FSQ 3m ü.nn ,0 50,0 50,0 50,0 Summe 50,0 50,0 IMMI 6.2 5/15

40 Auftraggeber: HPA Projekt: Bearbeiter: Kiwitz / Schilk Neuer Wandrahm 4 ted GmbH Hamburg Bremerhaven Mittlere Liste Immissionsberechnung IPkt006 IAP 1 Variante 65/60 x = ,1 m y = ,8 m z = 8,0 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,1 45,1 40,1 40,1 Summe 45,1 40,1 IPkt007 IAP 2 Variante 65/60 x = ,3 m y = ,1 m z = 6,7 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,0 50,0 45,0 45,0 Summe 50,0 45,0 IPkt005 IAP 3 Variante 65/60 x = ,8 m y = ,4 m z = 8,1 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,8 44,8 39,8 39,8 Summe 44,8 39,8 IPkt004 IAP 4 Variante 65/60 x = ,3 m y = ,7 m z = 8,2 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,9 45,9 40,9 40,9 Summe 45,9 40,9 IPkt003 IAP 5 Variante 65/60 x = ,0 m y = ,5 m z = 9,1 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,3 47,3 42,3 42,3 Summe 47,3 42,3 IPkt002 IAP 6 Variante 65/60 x = ,1 m y = ,2 m z = 8,5 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,2 49,2 44,2 44,2 Summe 49,2 44,2 IPkt001 IAP 7 Variante 65/60 x = ,9 m y = ,0 m z = 8,7 m Tag Nacht L r,i,a L r,a L r,i,a L r,a /db /db /db /db FLQi001 FSQ 3m ü.nn ,0 50,0 45,0 45,0 Summe 50,0 45,0 IMMI 6.2 6/15

41 Immissionsraster 7/15

42 8/15

43 9/15

44 10/15

45 11/15

46 12/15

47 13/15

48 14/15

49 15/15

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