TEILREVISION ORTSPLANUNG 2017
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- Bernt Krämer
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1 15. November 2017 TILRVISION ORTSPLANNG 2017 RGÄNZNDR BRICHT FRCHTFOLGLFLÄCHN RIDÄCHR ND SBLI
2 IMPRSSM Auftrag: Auftraggeberin: Auftragnehmerin: Projektleiter/in: Dateiname Teilrevision Ortsplanung 2017, Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli Gemeindeverwaltung Knutwil Büelstrasse Knutwil ZITRAM Planungen Brünigstrasse Luzern Daniel Kaufmann daniel.kaufmann@zeitraumplanungen.ch knu_fff_riedächer_seebli_op_2017_17. November 2017.docx Ortsplanung 2017: Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli.docx 2
3 INHALTSVRZICHNIS 1. inzonung Riedächer (Parz. 67) inzonung rschliessungsstrasse (Parz. 320) Anhang... 6 Ortsplanung 2017: Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli.docx 3
4 1. INZONNG RIDÄCHR (PARZ. 67) (Siehe Anhang: Bodenkundliches Gutachten Kompensation auf Parzelle 67, Gemeinde Knutwil vom 24. Oktober 2017; Bildungszentrum Natur und rnährung, Hohenrain) Fruchtfolgefläche Bilanz inzonung Parzelle 67, Riedächer FFF-Verlust aufgrund inzonung Parzelle 67 (Teilbereich) FFF-rsatz auf Parzelle 67 Zwischenbilanz rsatz Brämmatt, Knutwil, Parzellen 412, 423 (siehe Anhang Vereinbarung) 2'176 m2 1'957 m2 219 m2 219 m2 FAZIT: rsatzmassnahmen Fruchtfolgeflächen erfüllt. Ortsplanung 2017: Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli.docx 4
5 2. INZONNG RSCHLISSNGS STRASS (PARZ. 320) Fruchtfolgefläche Bilanz inzonung Parzelle 320, Seebli FFF-Verlust aufgrund inzonung Parzelle 319 (Flurweg; nicht FFF) und Teilbereich Parzelle 320 für die rschliessungstrasse rsatz Brämmatt, Knutwil, Parzellen 412, 423 (siehe Anhang Vereinbarung) 250 m2 250 m2 FAZIT: rsatzmassnahmen Fruchtfolgeflächen erfüllt. Ortsplanung 2017: Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli.docx 5
6 3. ANHANG 1. Bodenkundliches Gutachten Kompensation auf Parzelle 67, Gemeinde Knutwil vom 24. Oktober 2017; Bildungszentrum Natur und rnährung, Hohenrain 2. Vereinbarung rsatz Fruchtfolgefläche für Roos August, Dorfplatz 6, 6213 Knutwil (219 m2) 3. Vereinbarung rsatz Fruchtfolgefläche für Gemeinde Knutwil, Büelstrasse 3, 6213 Knutwil (250 m2) Ortsplanung 2017: Bericht Fruchtfolgeflächen Riedächer und Seebli.docx 6
7 Berufsbildungszentrum Natur und rnährung Landwirtschaft Sennweidstrasse Hohenrain Telefon Telefax Bodenkundliches Gutachten Bodenverbesserung zur FFF-Kompensation auf Parzelle Nr. 67, GB Knutwil, August Roos. Ref.-Nr.: Auftraggeber: August Roos Dorfplatz Knutwil Tel.: Mobil: nterschrift Ort / Datum Verfasser: Berufsbildungszentrum Natur und rnährung Felix tterlin Beratung Fachbereich Boden Tel. direkt: Mobil: Mail: felix.etterlin@edulu.ch Hohenrain, 24. Oktober 2017
8 Inhalt 1. Ausgangslage FFF-Beanspruchung FFF-Kompensation FFF-Bilanz Arbeitsablauf / Organisation ntwässerung Folgebewirtschaftung Massnahmen zum Schutz des Bodens... 2 Anhang... 0
9 1. Ausgangslage Im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Knutwil soll ein Teil der Parzelle Nr. 67, GB Knutwil eingezont werden. Die einzuzonende Fläche misst rund m 2. Davon erfüllen rund m 2 die Anforderungen an Fruchtfolgeflächen (FFF). Gemäss Merkblatt rhalt und Kompensation von Fruchtfolgeflächen (BWD, 2016) ist das detaillierte FFF-Kompensationsprojekt mit dem Gesuch zur Vorprüfung der Ortsplanungsrevision beim Kanton einzureichen. Der Grundeigentümer, August Roos hat das BBZN mit der Ausarbeitung eines entsprechenden FFF-Kompensationsprojekts beauftragt. 2. FFF-Beanspruchung Bei den Böden auf Parzelle Nr. 67, GB Knutwil handelt es sich um eine mässig tiefgründige Braunerde der landwirtschaftlichen Nutzungseignungsklasse (NK) 3F sowie um einen ziemlich flachgründigen Fahlgley der NK 4G. ine Bodenkarte mit Polygonliste befindet sich im Anhang. Von der inzonung sind rund m 2 FFF betroffen. 3. FFF-Kompensation 3.1 FFF-Bilanz Gemäss Bodenkarte (Anhang) handelt es sich bei der Bodeneinheit dgd (Fahlgley) um einen anthropogenen Boden (ntertypen anthropogen und anmoorig ). Als Kompensation für die inzonung von FFF soll diese Bodeneinheit auf Parzelle Nr. 67, GB Knutwil ausserhalb der einzuzonenden Fläche zu FFF- Qualität aufgewertet werden. Damit können gemäss Bodenkarte FFF im mfang von rund m 2 neu geschaffen werden. Insgesamt resultiert damit theoretisch ein FFF-Verlust von rund 219 m 2. Da die Bodenkarte zur FFF- rhebung im Massstab 1:5 000 erstellt worden ist, misst die kleinste erfasste inheit eine Fläche von m 2. Die Abweichung von 219 m 2 liegt damit im nschärfebereich bei der rfassung der FFF. 3.2 Arbeitsablauf / Organisation Da es sich um eine FFF-Kompensation handelt wird davon ausgegangen, dass für die Ausführung eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) beigezogen werden muss. Diese Fachbauleitung sorgt für die rechtskonforme Planung und Realisierung des Bauvorhabens betreffend bodenrelevante Vorgaben. Ihr insatzbereich erstreckt sich über alle Stufen der Planung und Realisierung des Bauvorhabens bis zur Abnahme nach der Folgebewirtschaftung. in entsprechendes Pflichtenheft findet sich im Anhang. Der genaue Arbeitsablauf und die Baustellenorganisation müssen vor Baubeginn zwischen Bauherrschaft, nternehmer und BBB definitiv festgelegt werden. Im Bereich der FFF-Kompensation wird der anstehende Oberboden in einer Mächtigkeit von rund 35 cm mittels Raupenbagger abgetragen und angrenzend zwischengelagert (rund 914 m 3 lose). Anschliessend muss die ntwässerung der Fläche sichergestellt werden (s. Kap. 3.3). Bei den Tiefbauarbeiten in der einzuzonenden Fläche auf Parzelle Nr. 67, GB Knutwil wird der verwertbare nterboden (rund 50 cm) ohne Befahren mittels Raupenbagger abgetragen (rund m 3 lose) und möglichst direkt im Bereich der FFF-Kompensation in einer Mächtigkeit von 1
10 durchschnittlich rund 55 cm (fest) eingebaut. Der inbau erfolgt ebenfalls mittels Raupenbagger. Der frisch angelegte nterboden wird nicht befahren. Auf den nterboden wird der zuvor abgetragene Oberboden in einer Mächtigkeit von rund 35 cm (fest) aufgetragen. s muss voraussichtlich kein Material von extern zugeführt werden. Der frisch rekultivierte Boden darf nicht befahren werden, einzige Ausnahme betrifft die Ansaat. Diese erfolgt möglichst schonend mit leichtem Gerät mit Doppelbereifung und tiefem Reifendruck. Pläne und Schnitte der FFF-Kompensation befinden sich im Anhang. 3.3 ntwässerung Die FFF-Kompensationsfläche sowie der angrenzende Fussballplatz liegen in Muldenlage an der tiefsten Stelle im Gelände. Die ntwässerung dieser Geländekammer erfolgt in südwestlicher Richtung. Da gemäss Auftraggeber auch im Bereich des Fussballplatzes umfangreiche Bauarbeiten vorgesehen sind, muss die ntwässerung der erwähnten Mulde gleichzeitig erneuert werden. Die ntwässerung im Bereich der FFF-Kompensation ist im Zuge dieser Arbeiten sicherzustellen. Der inbau einer Hauptleitung erscheint vorerst zweckmässig. Bei Bedarf können später zusätzliche Sauger angehängt werden. 3.4 Folgebewirtschaftung nmittelbar nach Abschluss der Bodenauftragsarbeiten wird eine Rekultivierungsmischung mit Tiefwurzlern (Luzerne, Rotklee, etc.) angesät. Die Fläche wird während mindestens drei Vegetationsperioden als Grünland mit Dürrfutterproduktion genutzt. In den ersten zwei Vegetationsperioden ist auf Flüssigdünger (Gülle) zu verzichten um das Wurzelwachstum zu stimulieren. Bei der Bearbeitung kommen möglichst leichte Maschinen, nach Möglichkeit mit Mehrfachbereifung, zum insatz. Auf den insatz von Ballenpressen ist zu verzichten. Der erste Schnitt ist so zu wählen, dass die Luzerne absamen kann (ca. Juni). Der Schnitt darf dabei nicht zu tief erfolgen. Während den drei Jahren der Folgebewirtschaftung darf die Fläche nicht beweidet werden. Alternativ kann die Ansaat einer Bunt- oder mindestens dreijährigen Rotationsbrache in Betracht gezogen werden. 4. Massnahmen zum Schutz des Bodens Folgende Massnahmen zum Schutz des Bodens werden empfohlen: Begleitung der Arbeiten durch eine ausgewiesene bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Diese soll bereits für die Ausführungsplanung und die Submission miteinbezogen werden; rstellen einer temporären Tensiometerstation zur Sicherstellung eines werterhaltenden Bodenaushubs und -einbaus; Maschineneinsatz nach Vorgaben der BBB; insatz von Lastverteilenden Massnahmen (Baggermatratzen, Kiespisten, etc.); kein Befahren des Bodens mit Pneufahrzeugen, mit Raupenfahrzeugen nur bei genügend trockenem Boden (Tensiometerwerte!); 2
11 angepasste Folgebewirtschaftung im Bereich der Verwertungsfläche. 3
12 Hiermit deklariert der nterzeichnete, dass der vorliegende Bericht mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt wurde. Dennoch übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der verwendeten Grundlagen. Insbesondere lehnt er jegliche Haftung für Schäden ab, die im Zusammenhang mit Arbeiten, wie sie im Bericht beschrieben werden, resultieren. Felix tterlin nterschrift Ort / Datum Hohenrain, 24. Oktober
13 Anhang
14 Knutwil, Revision BZO. Bodenkarte Parzelle Nr. 67, GB Knutwil. Plan-Nr.: _10 Datum: Planverfasser: BBZN Hohenrain / etf 227' ' ' ' '750 Bauherrschaft: KAN TO N LZRN 647' Meter Geoinformation Kanton Luzern 647' ' '750 1:1'000 lbb 647' '800 dgd 647'850 H 647'850 H 647' ' ' ' ' '000 Legende b c d l n u 227' ' ' ' '750
15 Polygonliste Polygon-Nr. WHG Geologie Bodentyp Typ1 Typ2 Geländeform A (cm) B (cm) Skelett A Skelett B Körnung A 1 l MO4 B G3 2 b Kr Sp 64 3F lbb 2 d AL5 G OM PM d Kr G dgd 3 e MO4 R 0 l Kr Sp 28 9G erl 4 d MO4 B 0 p Kr Sp 47 4G dbp 5 c MO4 B 0 h Kr Sp 61 2K cbh 6 c MO4 B G2 3 b Kr Sp 61 2K cbb 7 b SS B 2 i Kr Sp 70 3O bbi 8 c SS B 2 r Kr Sp 60 7O cbr Körnung B Kalk A Kalk B ph A ph B Humus A (%) Humus B (%) Gefüge A Gefüge B PNG NK Bezeichnung
16 Knutwil, teilweise inzonung Parzelle Nr. 67, GB Knutwil und FFF-Kompensation, August Roos. AV, FFF, Bereich inzonung, Bereich FFF-Kompensation. Plan-Nr.: _1 Legende Klasse inzonung Datum: Planverfasser: Bauherrschaft: BBZN Hohenrain / etf 647'800 1: ' '900 FFF-Kompensation FFF ja nein 647' ' ' ' '800 KAN TO N LZRN Meter Geoinformation Kanton Luzern 647' ' ' '950
17 551 Knutwil, teilweise inzonung Parzelle Nr. 67, GB Knutwil und FFF-Kompensation, August Roos. AV, Höhenlinien, Perimeter FFF-Kompensation, Lage der Schnitte. Plan-Nr.: _2 Datum: Planverfasser: BBZN Hohenrain / etf Legende Schnitte Bauherrschaft: 647'750 1: ' ' '900 FFF-Kompensation ' '850 1' 2' ' '800 KAN TO N LZRN Meter 550 Geoinformation Kanton Luzern 647' ' ' '900
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20 Berufsbildungszentrum Natur und rnährung Landwirtschaft Sennweidstrasse Hohenrain Telefon Telefax Pflichtenheft für die bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Generelle Aufgaben Die BBB sorgt für die rechtskonforme Planung und Realisierung des Bauvorhabens betreffend bodenrelevante Vorgaben. Ihr insatzbereich erstreckt sich über alle Stufen der Planung und Realisierung des Bauvorhabens bis zur Abnahme nach der Folgebewirtschaftung. Projektierung rfassung und Darstellung des Ausgangszustands (physikalisch und chemisch) vom Projekt betroffener Böden; rarbeiten eines stufengerechten Bodenprojekts für das Bewilligungsverfahren (bodenschutzrelevante Massnahmen, Materialbilanz, Bodenaufbau, Rekultivierungsziel, ntwässerungsmassnahmen, etc.). Ausschreibung rarbeitung angepasster Bodenschutzmassnahmen für die Ausführung (z.b. in Besondere Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen: Arbeitstechnik, Maschineneinsatz in Abhängigkeit von der Bodenfeuchte, Leistung, Schlechtwetterregelung, k-wert Rohplanie, etc.). Realisierung a) Ausführungsprojekt Durchsicht und Kenntnisnahme der massgebenden Bewilligungsentscheide und -auflagen; Vergleich des Ausführungsprojekts mit dem bewilligten Projekt betreffend bodenrelevante Arbeiten und Bauherrschaft ggf. auf genehmigungspflichtige Projektänderungen aufmerksam machen; Mitwirkung bei der rarbeitung bodenrelevanter Ausführungspläne (v.a. Bodenabtrag u. -auftrag, Verwertung / ntsorgung von schadstoffbelastetem Boden) und Dokumentation der Rekultivierungsziele; Beratung der Bauherrschaft hinsichtlich Flächenvorbereitung (z.b. Vorbegrünung); Regelung der Projektorganisation gemeinsam mit der Bauherrschaft und der Bauleitung (inkl. ntscheidungsabläufe, Kommunikation mit Behörden). b) Ausführung rläuterung der Bodenschutzmassnahmen auf der Baustelle; Teilnahme an bodenrelevanten Bausitzungen; Bereitstellung von Hilfsmitteln und ntscheidungsgrundlagen wie: Installation und Betrieb von Tensiometern; Maschinenliste mit zulässigen insatzgrenzen; ntscheidblatt für Absprachen zu Bodenarbeiten zwischen Bauleitung, nternehmer und BBB. Beurteilung der Durchführbarkeit von Bodenarbeiten basierend auf Bodenfeuchte und insatzgrenzen der vorgesehenen Maschinen und entsprechendes Anweisen der Bauleitung; vorausschauend den Bauablauf Verfolgen und rechtzeitig bodenrelevante Massnahmen wie Begrünungen und Optimierungen im Bauprogramm veranlassen; Kontrolle der Bauausführung und Beurteilung hinsichtlich inhaltung der Vorgaben und rreichung des Rekutlivierungsziels (physikalisch und chemisch). Bei Abweichungen der Bauleitung Anweisungen zu deren inhaltung geben; Bei unsachgemässem mgang mit Boden, wodurch die rreichung des Rekultivierungsziels gefährdet würde, ein Vorgehen definieren: zum Beispiel schriftliche Abmahnung des Bauherrn; Kontrolle der Zwischendepotbewirtschaftung; Kontrolle und Beurteilung des von ausserhalb des Bauareals zugeführten Aushubmaterials; Anordnung von zusätzlichen ntwässerungsmassnahmen bei Bedarf; Dokumentation der Bauausführung (evtl. in Zusammenarbeit mit der Bauleitung): a) Auflistung der von ausserhalb des Bauareals zugeführten Aushubmaterialien unterschieden nach Typ "Oberboden",
21 2 "nterboden" und "ntergrund" sowie der genauen Herkunft (Gemeinde und Parzellennummer); b) Perimeter der vom Bauvorhaben betroffenen Böden, differenziert nach deren Beanspruchung (Rekultivierung, Zwischendepot etc.); c) Zeitpunkt / Zeitspanne und Arbeitstechnik der bodenrelevanten Arbeiten; d) Planerische Darstellung der ntwässerungsmassnahmen (z.b. inbautiefe, Rohrkaliber, Rohrmaterial, Schächte); e) inbaustärken Ober- und nterboden (lose); f) inschätzung der potentiellen landwirtschaftlichen Nutzungseignung und der pflanzennutzbaren Gründigkeit; Kontrolle und Dokumentation der fachgerechten Wiederverwertung oder ntsorgung von schadstoffbelastetem Boden; Periodische Information der Abteilung Boden, Abfall und Altlasten über den Bauvorgang, über die getroffenen Schutzmassnahmen, über allfällige Schadenereignisse aus Sicht des Bodenschutzes und über die Wiederinstandstellung. Inbetriebnahme Teilnahme an bodenrelevanten Abnahmen und Mitwirkung bei der Festlegung der Folgebewirtschaftung. Folgebewirtschaftung Überprüfung der Folgebewirtschaftung, Sicherstellung deren Dokumentation und die Bauherrschaft bei Abweichungen von den Vorgaben auf die notwendigen Massnahmen zur inhaltung der Vorgaben hinweisen; Nach Ablauf der Folgebewirtschaftung rhebung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung und pflanzennutzbaren Gründigkeit; Abschliessende Berichterstattung zu Handen der Behörden bzw. Teilnahme an der Schlussabnahme. Weisungsbefugnis Die BBB ist weisungsbefugt gegenüber der Bauleitung. Die BBB wird folgender ausgewiesener Fachperson übertragen Firma Telefon Name, Vorname Strasse PLZ / Ort Datum: nterschrift: Mobil Fax -Mail Für die Bauherrschaft Name: Projekt: Datum: nterschrift:
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