Gutachtervertrag (für Verkehrswertgutachten)
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- Ingelore Baumhauer
- vor 8 Jahren
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1 Gutachtervertrag (für Verkehrswertgutachten) zwischen Franko Hoppmann, Bergstr. 7 in Leinefelde-Worbis Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstück und (Aufragnehmer) (Auftraggeber) 1. Gegenstand des Vertrages (genaue Beschreibung des Auftragsumfangs und Wertermittlungsstichtags) Erstattung eine/s/r/ schriftlichen/mündlichen Gutachtens/Stellungnahme Schriftliche Verkehrswertermittlung über das Grundstück Vom Auftraggeber werden folgende Informationen / Unterlagen (wenn vorhanden) für die Erstellung des Gutachtens zur Verfügung gestellt. - Aktueller Grundbuchauszug, - aktuelle Flur/ Katasterkarte, - Skizzen, Zeichnung und Grundrisse sowie Schnitt der Bewertungsobjekte, - genaue Aufschlüsselung der Flächenangaben, - genaue m ² Angaben über die Wohn- u. Nutzflächen, - genaue m³ Angaben über Bruttorauminhalte, - Angaben über Mieter bzw. Kopien von Mietverträgen, - Aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster (Flächenverdachtskataster), Denkmalschutz, - Auskunft vom Bauamt über Straßenausbau - Auskunft vom zuständigem Gutachterausschuss zur textlichen Festsetzung - Angaben zum Wertermittlungsstichtag - Sonstige Informationen Sollte der Auftraggeber die o. g. Unterlagen nicht Beschaffen können, wird hiermit der Auftragnehmer Beauftragt diese in Vollmacht des Auftraggebers zu Beschaffen um das Gutachten erstellen zu können. Die hier raus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Zeitaufwand wird nach Zeithonorar 70 / Stunde berechnet. Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks ist, oder eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen kann.
2 2. Zweck des Gutachtens/der Stellungnahme 3. Honorar O persönliche Preisfindung O Verkauf O für Beleihung eines Kreditinstitutes O Auseinandersetzung bei Erbschaft O. (Zweck des Gutachtens genau beschreiben) O Variante A) Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolg gemäß 34 HOAI, Normal/Schwierigkeits/stufe, unterster/mittlerer/oberster Satz bzw. beim Vorliegen der in 34 Abs. 5 Ziff. 1 genannten Schwierigkeiten nach der Schwierigkeitsstufe unterster/mittlerer/oberster Satz. Sollten dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Sachverständigen beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: für die Sachverständigenstunde 70,00 ; für die Hilfskraftstunde 40,00. Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen: 1. aktuelle Katasterkarte; 2. aktueller Grundbuchauszug; 3. Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte) 4. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes; 5. aktuelle Mietvertrags- und Mietzusammenstellung; 6. alles was unter 1.1 angegeben 7. Das Honorar (exklusiv Nebenkosten) darf jedoch nicht die Höchstsätze der Schwierigkeitsstufe gemäß der beiliegenden Honorartafel zu 34 Abs. 1 überschreiten. Nebenkosten Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon, etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendung zu erstatten. Fahrtkosten werden mit 0,50 je gefahrenen Pkw - km abgerechnet, Fotos mit 1,00 /Stück,... Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und mit 1,00 /Seite zzgl. Fotokosten berechnet. Fahrtzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachterhonorar in Rechnung gestellt; es gelten die unter Ziffer 3 ausgeführten Stundensätze. Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3 O Variante B) Die Honorierung des Auftragnehmers erfolgt über einen festen Betrag. Nach eingehender Beratung einigen sich beide Parteien das Gutachten zu einem Festpreis in Höhe von. zzgl. ges. 19 % MwSt. abzurechnen. Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon, etc.); Auslagen; Fahrkosten sind im Festpreis enthalten. Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und mit 1,00 /Seite zzgl. MwSt. berechnet. Variante A und B: Auswahl je nach Art des Gutachtens und Rücksprache treffen 4. Zahlungsvereinbarung Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer einen Vorschuss für entstehende Kosten (z. B. Info und Unterlagen von Ämtern und Behören, Fahrzeit bzw. Fahrtkosten zum Bewertungsobjekt, Besichtigung usw.) in Höhe von 200 auf nachfolgendes Konto. Bei der Volksbank Mitte eg Kontoinhaber: Franko Hoppmann Konto: BLZ: Der Vorschuss wird mit dem Honorar oder dem Festpreis verrechnet. Das Gutachten soll unmittelbar nach Fertigstellung per Nachnahme an den Auftraggeber übersandt werden. Datenschutz 5. Hinweis zum Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und analysiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Gutachter versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind. 6. Angaben zum Bewertungsgrundstück Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und (z.b. begünstigte) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (z.b. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) mit. Der Auftragnehmer geht bei der Gutachtererstellung davon aus, dass die nicht Mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und erreicht wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtsmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten nicht offensichtlichen Baumängel und Bauschäden blieben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. Auftragsgemäß sollen vom Gutachter hinsichtlich der vorbeschriebenen Umstände keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt werden.
4 7. Hinweis zum Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und analysiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Gutachter versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind. 8. Haftung Bestandteil des Vertrags ist eine gesonderte Haftungsvereinbarung. Ist der Auftraggeber nicht bereit, diese Vereinbarung abzuschließen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisname der Ablehnung von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Gutachter haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei einer Nacherfüllung entstehen. 10. Vollmacht des Auftraggebers / Eigentümers Der Sachverständige und seine Mitarbeiter werden bevollmächtigt, in alle amtlichen Register ( z.b. Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch) zum Zwecke der Gutachtererstellung über meinen/unseren Grundbesitz Einblick zu nehmen und das Grundstück zu betreten..., den. Unterschrift des Auftraggebers, den.. Unterschrift des Auftragnehmers
5 Haftungsvereinbarung zum Vertrag/Auftrag vom... Der Gutachter haftet grundsätzlich nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten. Das beauftragte Gutachten ist jedoch nur für den Auftraggeber und für den angegebenen Zweck bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gutachters. Der Gutachter haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen - gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Gutachter bei der Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden geschlossen. Für den Fall der Haftung wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die Haftung der Höhe auf höchstens jedoch 20 % des ermittelten Wertes begrenzt. Ist das Gutachten mangelhaft, so kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nacherfüllung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit oder angemessen gesetzter Frist der Mangel beseitigt bzw. ein neues mangelfreies Gutachten erstellt oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Gutachter schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt ein Anspruch auf Nacherfüllung. Schadenersatzansprüche verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Gutachtens an den Auftraggeber. 639 BGB bleibt von dieser Haftungsvereinbarung unberührt.,den (Unterschrift des Auftraggebers),den.. (Unterschrift des Auftragnehmers)
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