Lenkungsausschuss des KoQK. Protokoll der 17. Sitzung am in Berlin
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- Rosa Meinhardt
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1 Lenkungsausschuss des KoQK Protokoll der 17. Sitzung am in Berlin Teilnehmer: Ort: Teilnehmerliste unter Konferenzraum Kuno-Fischer Deutsche Krebsgesellschaft e.v. Kuno-Fischer-Straße Berlin TOP 1: Begrüßung Bestätigung des Protokolls der 16. Sitzung vom Abstimmung der Tagesordnung Hofstädter Herr Hofstädter begrüßt die Teilnehmer der 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA). Die Ergänzung eines fehlenden Beschlusses zu TOP 2 des Protokolls der 16. Sitzung des LA vom wird bestätigt. Das Protokoll der 16. Sitzung ist als Anlage beigefügt (Anlage 1). TOP 2: Bericht des Vorstands Hofstädter Herr Hofstädter berichtet über ein Gespräch von Vertretern der Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans (NKP) mit Bundesgesundheitsminister Gröhe vom In diesem mit dem KoQK gemeinsam vorbereiteten Gespräch ging es um den NKP insgesamt sowie insbesondere um die Überwindung von Schwierigkeiten, die aus Sicht der Mitinitiatoren des NKP bei der Umsetzung des KFRG zu erkennen sind. Die Vertreter der Mitinitiatoren des NKP baten Minister Gröhe, sich dafür einzusetzen, dass die nur regional zu erfüllenden direkt versorgungsbezogenen Aufgaben klinischer Krebsregister bei der Umsetzung des KFRG ausreichend berücksichtigt werden. Nur so könne der unmittelbare Nutzen klinischer Krebsregister für Behandler und Patienten erbracht und das Ziel des KFRG erreicht werden. Minister Gröhe erklärte seine Bereitschaft dieses Anliegen zu unterstützen und sagte in diesem Sinne zu, an der für den in Mainz geplanten 2. Begleitveranstaltung zur Umsetzung des KFRG teilnehmen zu wollen. ein weiteres Gespräch, mit dem die Mitinitiatoren des NKP das Minister Gröhe vorgetragene Anliegen auch an die GMK-Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler herangetragen werden solle. Dieses Gespräch solle voraussichtlich noch im Juni stattfinden. einen Vorschlag von ADT und GEKID zur Einrichtung einer Plattform der 65c- Register. Diese Plattform solle dem dringend erforderlichen fachlichen Austausch zwischen den 65c-Registern dienen. TOP 3: Nationaler Krebsplan und KFRG Bericht des BMG Voigt Frau Voigt erinnert an ihren in der letzten LA- Sitzung am gegebenen ausführlichen Bericht zum NKP und KFRG. Mit den folgenden Punkten gibt sie ein Update zu ihrem ausführlichen Bericht auf der letzten LA- Sitzung. 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 1
2 Auf Einladung des BMG fand am 16. Januar 2015 ein Gespräch zwischen Frau Knufmann-Happe (BMG) mit DKH und den AOLG-Vorsitz-Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz zu Fragen der Investitionskostenförderung durch die DKH für den Aufbau der klinischen Krebsregister statt; Ebenfalls auf Initiative des BMG fand am 17. April 2015 ein Gespräch mit dem G-BA (Frau Dr. Klakow- Franck) und Vertreterinnen und Vertretern der Bänke sowie AQUA zur Unterstützung der Arbeit in der AG DET (Datensparsame einheitliche Tumordokumentation) des NKP statt. Ausgangspunkt war der in der Steuerungsgruppensitzung des NKP am eingelegte Vorbehalt des G-BA zum AG-DET Basisdatensatz (s.auch TOP 8); Am 20. Mai 2015 fand das Gespräch zwischen Minister Gröhe und den Mitinitiatoren des NKP statt (s. Bericht Herr Prof. Hofstädter unter TOP 2), in dem Minister Gröhe seine Teilnahme an der für den geplante 2.Begleitveranstaltung zur Umsetzung des KFRG zugesagt hat. Das BMG begleitet auf Fachebene die Umsetzung des Regelungsteils zur Krebsfrüherkennung des KFRG. Der G-BA wurde mit der Überführung der bestehenden Gebärmutterhals- und Darmkrebsfrüherkennung jeweils in ein organisiertes Screening-Programm, einschließlich Informations- und Einladungswesen sowie Qualitätssicherung und Kontrolle, bis April 2016 beauftragt (Konsentierte Eckpunkte des GBA von April 2015 und aktueller Sachstand s. Website G-BA und IQWiG); Das BMG bereitet eine Bestandsaufnahme zur psychoonkologischen Versorgung in Deutschland vor. Zur Zeit finden hierzu Gespräche mit den Ländern und anderen Akteuren statt; Das Krankenhausstrukturgesetz ist in Beratung. Dabei wird auch Thema Zentren einbezogen; Zur Einbeziehung der Beihilfeträger auf Bundesseite in die Kostenerstattung im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung passt das BMI die Bundesbeihilfeverordnung an. TOP 4: Stand des Umsetzungsprozesses aus Sicht der Ad hoc-ag der Länder Jahn Herr Jahn berichtet über das Ergebnis der Schlichtung zur Meldevergütung. Er gibt einen Überblick über den unterschiedlichen Stand der Gesetzgebung und der Übergangsvereinbarungen mit den Kostenträgern in den Ländern (s. Anlage 2) sowie über unterschiedliche und aus Sicht der Länder unbefriedigende Regelungen zur Abrechnung mit den Beihilfestellen. Hinsichtlich der Diskussion über die Frage einer möglichen Umsatzsteuerpflicht betont Herr Jahn die Notwendigkeit, zwischen Umsatzsteuer auf Meldevergütung und Umsatzsteuer auf die Krebsregisterpauschale zu unterscheiden. Da die Entscheidung über die Erhebung einer Umsatzsteuer von dem jeweils zuständigen Finanzamt zu treffen ist, seien aus seiner Sicht Stellungnahmen von Finanzministerien nicht verbindlich und möglicherweise auch nicht hilfreich. Wichtig sei dagegen klarzustellen, dass klinische Krebsregistrierung zur Behandlung gehört und ihr unverzichtbarer Bestandteil ist. Die Ad hoc AG plant, über die AOLG das BMG um Klarstellung zu bitten. Herr Jahn berichtet über die von ADT und GEKID an die Ad hoc- AG der Länder herangetragene Bitte, eine Plattform der 65c- Register für die praktische Umsetzung und fachliche Abstimmung des KFRG einzurichten. Die Ad hoc- AG habe die Anregung positiv aufgegriffen und bereits erste Aufgaben als mögliche Aufgaben für die Plattform in Betracht gezogen. Wichtig sei, dass zwischen den politischen Aufgaben der Ad hoc- AG und den fachlichen Aufgaben der Plattform klar unterschieden werde. Eine konstituierende Sitzung der Plattform solle noch vor der Sommerpause stattfinden. Von Seiten der AOK Nordost wurde darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, den GKV SV ebenfalls in die Plattform der 65 c Register regelhaft mit einzubeziehen. Herr Jahn erklärt, dass über die Zusammensetzung der Plattform noch zu entscheiden sei, und der GKV-S in allen ihn betreffenden Angelegenheiten beteiligt werde. 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 2
3 Die 2. Begleitveranstaltung zur Umsetzung des KFRG wird am in Mainz stattfinden. Sowohl Minister Gröhe als auch die GMK-Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler haben Ihre Teilnahme zugesagt. Das Programm wird derzeit erarbeitet. Der Nutzen klinischer Krebsregister für Patienten und Behandler wird darin eine wichtige Rolle spielen. Beschluss: Der KoQK wird die Länder weiterhin mit seiner fachlichen Expertise bei der Einführung flächendeckender KKR nach dem Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (KFRG) unterstützen und an den Sitzungen der Ad hoc-ag teilnehmen. Keine Gegenstimmen TOP 5: Ergänzende Berichte aus den Länder Tillack Klinkhammer-Schalke Haier Frau Tillack berichtet über den Stand des Aufbaus des Klinischen Krebsregisters für Brandenburg und Berlin. Es wird in der Rechtsform einer ggmbh als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg geführt. Die Betriebsaufnahme ist für den vorgesehen. Dafür ist allerdings ein Staatsvertrag zwischen beiden Ländern notwendig, der die Landesärztekammer Brandenburg in die Lage versetzt, die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung wahrzunehmen (Beleihung). An diesem Staatsvertrag arbeiten derzeit eine Juristin des Senats für Gesundheit Berlin und ein Jurist des Gesundheitsministeriums Brandenburg. Das einzige länderübergreifende Register wird mit insgesamt 6 dezentralen Betriebsteilen (5 in Brandenburg, 1 in Berlin) an den Start gehen. Weitere Informationen sind in einem Eckpunktepapier (s.anlage 3)zu finden. Über den Status Quo in Bayern berichtet Frau Klinkhammer-Schalke. Geplant ist, dass die bisher beauftragten 6 klinischen Register zu regionalen Betriebsstätten werden.es wird hierzu noch detaillierte Abstimmungen geben müssen. Da die Aufgaben regionaler Krebsregister nach KFRG klar beschrieben sind und von der Fallpauschale abgedeckt werden sollen. Herr Haier berichtet auf Grundlage seines Kenntnisstandes über den Stand der Landesgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen. Unter Berufung auf Gesetzestext und Begründung des KFRG (s.anlage 4) hebt er zwei Aufgaben hervor, für die aus seiner Sicht eine Festlegung praxistauglicher Regelungen durch die Ländergesetzgebung besonders wichtig ist: Die nur regional durchführbare Unterstützung direkt patientenbezogener interdisziplinärer Zusammenarbeit (SGB V, 65c Absatz 1 Satz 2 Nummer 4) Die Unterstützung zentrumsbezogener Krankenversorgung (SGB V, 65c Absatz 1 Satz 2 Nummer 6) In der Diskussion besteht bezüglich der Bedeutung dieser beiden Aufgaben Einvernehmen. Der LA nimmt die Berichte zur Kenntnis. TOP 6: Bericht der Arbeitsgruppen des KoQK AG Versorgung Tillack, Altmann Frau Tillack erklärt, dass sich mit der Einrichtung der geplanten Plattform der 65c- Register das Aufgabenspektrum der AG Versorgung verändern dürfte. Der AG Versorgung war die Organisation des fachlichen Austausches zwischen den 65c- Registern vom KoQK- Vorstand als eine ihrer Kernaufgaben 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 3
4 übertragen worden. Wenn diese Aufgabe in Zukunft von der geplanten Plattform übernommen wird, müssen sich AG Versorgung und KoQK- Vorstand über ein verändertes Aufgabenspektrum der AG Versorgung verständigen. Herr Altmann berichtet über die Unter Arbeitsgruppe der AG Versorgung, die sich derzeit intensiv und in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle mit den Vorbereitungen einer zweitägigen Prototypveranstaltung Fortbildungsveranstaltung für Dokumentierende in der Krebsregistrierung, die am 21. und im Hörsaal der Volkswagen Universitätsbibliothek in Berlin stattfinden wird. Mit dieser Fortbildungsveranstaltung sollen zeitlich und thematisch kompakt Grundkenntnisse der Tumordokumentation und Krebsregistrierung vermittelt werden. Die geplante Nachbereitung der Fortbildungsveranstaltung soll zum einen in Vorgaben für eine spezialisierte Ausbildung "Tumordokumentation" einfließen. Zum anderen sollen die Themen in ein Angebot zeitlich und inhaltlich ausführlicherer Module übergehen. Auf Grund der Kompaktheit sind medizinische Kenntnisse auf dem Level eines medizinischen Ausbildungsberufs erforderlich. Die Fortbildungsveranstaltung wurde bereits auf der Tumordokumentationstagung in Stuttgart angekündigt und unterlag breitem Interesse. Die Veröffentlichung des Termins ist nach Abstimmung mit den Vorständen von ADT und GEKID zeitnah geplant. Im Anschluss daran soll ein Modul zur Abbildung der Ergebnisqualität auf Grundlage der Kennzahlen von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren durch Klinische Krebsregister angeboten werden. Details befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Eine Einladung soll auch hierzu zeitnah erfolgen. Herr Wegener gibt zu bedenken, dass es erhebliche Unterschiede in der Datenspeicherung zwischen epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung gibt und diese dringend in den Fortbildungen angesprochen und aufgezeitgt werden müssen. AG Daten Klinkhammer- Schalke Frau Klinkhammer-Schalke berichtet, dass im April ein Gespräch zwischen ADT und GEKID stattfand indem beschlossen wurde, die Vorgehensweise zur Erstellung der Module zum einheitlichen onkologischen Basisdatensatz ADT/GEKID noch differenzierter darzustellen und die Methodik um Prüfalgorithmen für die Parameter der Module zu erweitern. Des Weiteren infomiert sie, dass die Module Mamma- und Kolorektales Karzinom nach zweimaligem Delphikonsensusverfahren, Abstimmungen mit den Fachgesellschaften und Verabschiedung in den Vorständen von ADT und GEKID dem Bundesministerium für Gesundheit zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorliegen. Von Seiten der AOK Nordost wurde auf das duale Finanzierungssystem der klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung und der Diagnosen-Definition nach 65 c SGB V mit der Bitte hingewiesen, diese bei der ICD Liste des gemeinsamen ADT/GEKID Datensatzes zu berücksichtigen. Zudem werden derzeit die Module Prostatakarzinom (nach 1. Delphikonsensusrunde) und Patient Reported Outcome (PRO) (konsituierende Sitzung im Mai stattgefunden), sowie Empfehlungen zur Analyse von Überlebensraten in Krebsregistern (nach 2. Delphikonsensusverfahren) erarbeitet. TOP 7: Stand der Förderung klinischer Krebsregister durch die Deutsche Krebshilfe Nettekoven Dieser TOP wird stellvertretend von Frau Klinkhammer-Schalke vorgetragen. Alle Länder haben nun Ihre Anträge auf Förderung klinischer Krebsregister durch die Deutschen Krebshilfe (DKH) eingereicht. Es gab hierzu zwei Deadlines. 10 Länder nahmen bereits die 1. Deadline, den zur Einreichung wahr. Diese Anträge wurden von der DKH bewilligt. Alle anderen Länder haben ihre Anträge zur 2. Deadline, den bei der DKH eingereicht. Die Bescheide sollen zeitnah versandt werden. Weitere Fragen, bittet Herr Hofstädter die Teilnehmer, sollen bei der DKH direkt gestellt werden. 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 4
5 TOP 8: Sachstand in der AG Datensparsame einheitliche Tumordokumentation (DET) Hentschel Herr Hentschel berichtet, dass der einheitliche Basisdatensatz der AG DET durch die Steuerungsgruppe mit einem Vorbehalt des G-BA angenommen wurde. In einem gemeinsamen Treffen mit dem G-BA und Vertretern der Bänke (u.a. GKV Spitzenverband, AQUA, DKG) wurde dieser Vorbehalt eingehend diskutiert. Das Protokoll dieses Treffens befindet sich in der Abstimmung. TOP 9: AG Datenübermittlung in der onkologischen Versorgung / XML-Schema für den einheitlichen Basisdatensatz ADT/GEKID Barlag Herr Barlag berichtet, dass in einer gemeinsamen Sitzung mit den Herstellern im September 2014 eine Unterstützung von Seiten ADT und GEKID bei der Umsetzung zugesagt wurde. Die Hersteller haben unter Federführung des BViTG Fragen gesammelt und weitergeleitet, die sich bei der Umsetzung ergeben haben. Diese Fragen (knapp 10) konnten von ADT und GEKID beantwortet werden. Auf Rückfrage berichtet er, dass die Sitzung ca. 25 bis 30 Teilnehmer umfasste, wobei nicht mehr als zwei von einem Hersteller kamen. Der Umsetzungsstand läßt sich von hier aus nicht abschätzen, er wird eine entsprechende Nachfrage beim BVITG einleiten. Als nächster Schritt steht die Definition der Schnittstelle für Register-Register- und Register-Melder- Kommunikation an. Hiermit wurde die AG betraut, die die Schnittstelle zum Basisdatensatz definiert hat. Eine erste Telefonkonferenz (TK) zur Besprechung der Vorgehensweise ist hierzu am geplant. Frau Engel gibt zu bedenken, dass die Festlegung des Schlüssels CTCAE hier maßgeblich sei. Herr Barlag nimmt den Gedanken auf, dieser wird ebenfalls in der TK besprochen werden. TOP 10: Standardisierte Dokumentations-, Auswertungs- und Ausbildungsunterstützung durch Wissensmanagement in Krebsregistern (Tumor-Wiki) Haier Das bereits im KoQK vorgestellte Tumor-Wiki-Projekt wurde inzwischen in der Umsetzung begonnen. Als erstes Ergebnis wurde eine Differenzierung der anzusprechenden Zielgruppen erarbeitet (s. Anlage). Diese wurde vom ADT-Vorstand zustimmend zur Kenntnis genommen und mit Mitgliedern des GEKID-Vorstands besprochen. Der detaillierte Grundaufbau der Zielgruppen Dokumentare und Dokumentarakademie wurde vorgestellt. Ein Entwurf zu zukünftigen technischen Unterstützung bei der Weiterentwicklung des ADT/GEKID-Datensatzes innerhalb des Wiki wurde vorgestellt. Dieser wird kurzfristig in der AG Daten, der ADT und GEKID abgestimmt. Eine Umsetzung wäre bis Ende 2015 möglich, die Einführung soll parallel zur aktuellen Form der Datensatzentwicklung erfolgen. Das Vorgehen wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Power Point Präsentation des Vortrags ist als Anlage 5 beigefügt. Der LA nimmt den Bericht zur Kenntnis TOP 11: Verschiedenes Es gibt keine Wortmeldungen. 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 5
6 Herr Hofstädter dankt allen Beteiligten für ihre Mitwirkung und erklärt die 17. Sitzung des Lenkungsausschusses für geschlossen. 17. Sitzung des Lenkungsausschusses (LA) des KoQK am in Berlin 6
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