Lehrstuhl für Rohstoff- und Energietechnologie Technische Universität München, in München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lehrstuhl für Rohstoff- und Energietechnologie Technische Universität München, in München"

Transkript

1 Lehrstuhl für Rohstoff- und Energietechnologie Technische Universität München, in München 14. Fachtagung Thermische Abfallbehandlung 2009: Technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen Zügige und schlanke Genehmigungsverfahren bei der Realisierung von Ersatzbrennstoffkraftwerken Dipl.-Ing. Norbert Suritsch, Geschäftsführer, Müller-BBM GmbH, Planegg bei München _muc_sur\M79427_01_NOT_1D.DOC : Einleitung Die aktuellen Erfahrungen bei Genehmigungsverfahren für Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) zeigen, dass es in der Bevölkerung nach wie vor große Akzeptanzprobleme für Anlagen zur Verwertung von Abfällen durch thermische Verfahren gibt. Trotz langjährig bewährter Rauchgasreinigungstechniken und umfassender Emissionsüberwachungsvorschriften, trotz des Deponierungsverbotes unbehandelter Abfälle und trotz der aus Sicht des Klimaschutzes gebotenen thermischen Verwertung des in Abfällen enthaltenen Energieinhaltes haben EBS-Kraftwerke ein Imageproblem, das zum Teil von Interessensgruppen gezielt geschürt und verstärkt wird. Aufgrund des vorgeschriebenen öffentlichen Genehmigungsverfahrens gemäß 10 BImSchG in Verbindung mit der UVP-Pflicht gemäß 3b UVPG liegen die Genehmigungsantragsunterlagen einen Monat zur Einsicht für die betroffene Bevölkerung aus. Hierbei kommt der Prognose der durch das Vorhaben hervorgerufenen Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe besondere Bedeutung zu, da bei relevanten Immissionsbeiträgen zeit- und kostenaufwändige Vorbelastungsmessungen drohen. Von einem zügigen und schlanken Genehmigungsverfahren kann dann keine Rede mehr sein. Der vorliegende Beitrag fasst die gutachtlichen Erfahrungen aus einer Vielzahl von laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zusammen und leitet hieraus Handlungsempfehlungen für künftige Vorhaben ab. Nachdem die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als einschlägige und bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift im Jahr 2002 umfassend novelliert wurde, wird aufgrund der Länderhoheit im immissionsschutzrechtlichen Vollzug auf unterschiedliche Interpretationen und Vorgehensweisen in einzelnen Bundesländern hingewiesen. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Planegg, HRB München Geschäftsführer: Bernd Grözinger, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 2 Die Bedeutung der irrelevanten Zusatzbelastung Mit der Novellierung der TA Luft hat der Begriff der irrelevanten Zusatzbelastung einen enormen Stellenwert für die Rechtssicherheit eines Genehmigungsverfahrens erhalten. Gemäß Nr. 4.1 der TA Luft hat die zuständige Behörde bei der Prüfung, ob der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sichergestellt ist, zunächst den Umfang der Ermittlungspflichten festzustellen. Hierbei kann unter 3 optionalen Voraussetzungen die Bestimmung von Immissionskenngrößen (und damit insbesondere der Kenngrößen für die Vorbelastung) entfallen: a) wegen geringer Emissionsmassenströme, b) wegen einer geringen Vorbelastung oder c) wegen einer irrelevanten Zusatzbelastung. Um die Voraussetzung der Option a) zu erfüllen, dürfen die schadstoffspezifischen Bagatellmassenströme der TA Luft 2002 (die gegenüber der TA Luft 1986 teilweise drastisch abgesenkt wurden) nicht überschritten werden. Nachdem die wirtschaftlich sinnvolle Größenordnung eines EBS-Kraftwerkes jedoch bei einer Verbrennungskapazität von wenigstens t/a beginnt, werden die hieraus abgeleiteten Volumenströme in Verbindung mit der zu unterstellenden Ausschöpfung der Emissionsbegrenzungen der 17. BImSchV diese Randbedingung in aller Regel nicht erfüllen können. Die resultierenden Schadstoffemissionen werden in Abhängigkeit von der Anlagengröße die meisten oder alle Bagatellmassenströme überschreiten. Die Kriterien für die Einhaltung der Option b) werden in Nr der TA Luft konkretisiert. Die kritischen Schadstoffe sind meist Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Schwebstaub (PM-10) mit dem Kfz-Verkehr als maßgeblichem Verursacher. Die jeweiligen Immissionswerte wurden in der TA Luft ebenfalls deutlich reduziert. Für NO 2 muss die Vorbelastung einen Jahresmittelwert von 34 µg/m³ unterschreiten; bezüglich Schwebstaub (PM-10) darf die Überschreitungshäufigkeit des 24-Stunden-Konzentrationswertes von 50 µg/m³ als Mittelwert der zurückliegenden drei Jahre nicht mehr als 15 Überschreitungen pro Jahr aufweisen. Nahezu an jedem Standort wird es jedoch stärker befahrene Straßen mit eingeschränkten Austauschbedingungen geben, in deren Nahbereich diese Kriterien wahrscheinlich nicht eingehalten werden können. Somit bleibt zur Vermeidung von Vorbelastungserhebungen die Option c); es muss der Nachweis einer irrelevanten Zusatzbelastung in Form einer Immissionsprognose erbracht werden. Der Forderung nach einer irrelevanten Zusatzbelastung ist im übrigen als Genehmigungsvoraussetzung zwingend erforderlich, wenn bereits die Vorbelastung die Immissionswerte der TA Luft überschreitet. Hinsichtlich der jeweiligen Definition der irrelevanten Zusatzbelastung sei an dieser Stelle auf die entsprechenden Abschnitte der TA Luft verwiesen (s. Nummern Buchstabe a), Buchstabe a), Satz 3, Buchstabe a) und Buchstabe a)). Seite 2

3 Zwei Aspekte, die sich gegenüber der TA Luft 1986 geändert haben, sind in diesem Zusammenhang noch erwähnenswert: - Beim Nachweis einer irrelevanten Zusatzbelastung kann davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden können (s. Nr. 4.1 der TA Luft). Der einschränkende Hinweis auf hinreichende Anhaltspunkte für eine Sonderfallprüfung nach Nummer 4.8 gilt nur für die Optionen a) und b), nicht jedoch für die Option c). - Außerdem ist die Rundungsregel nach Nr. 2.9 der TA Luft in Verbindung mit der Stellensignifikanz des jeweiligen Irrelevanzkriteriums zu beachten. Eine zusätzliche Schadstoffdeposition von 5,4 vom Hundert des zugehörigen Immissionswertes erfüllt demnach gerade noch das Irrelevanzkriterium ( nicht mehr als 5 vom Hundert des jeweiligen Immissionswertes ), da zunächst die entsprechende Rechengröße mit einer Dezimalstelle mehr als der Zahlenwert zur Beurteilung zu ermitteln ist. Das Endergebnis ist dann in der letzten Dezimalstelle zu runden sowie in der gleichen Einheit und mit der gleichen Stellenzahl wie der Zahlenwert anzugeben. Die sorgfältige und sachgerechte Erstellung einer Immissionsprognose, deren Methodik sich exakt an den Vorgaben des Anhangs 3 der TA Luft auszurichten hat, ist somit von maßgeblicher Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit eines EBS-Kraftwerkes. Die gegenüber dem vergleichsweise einfachen Gauß-Modell hohe Komplexität des in der TA Luft 2002 vorgeschriebenen Lagrange-Partikelmodells schafft eine Fülle von Detailfragen, die im Folgenden beleuchtet werden. 3 Festlegung der Schornsteinmindesthöhe 1 Im Vorfeld einer Immissionsprognose muss zunächst die nach TA Luft erforderliche Schornsteinmindesthöhe bestimmt werden. Hierbei sind bei einem EBS-Kraftwerk vor allem bei kleineren Anlagen aufgrund der vorsorgeorientierten Emissionsbegrenzungen der 17. BImSchV und der hieraus resultierenden vergleichsweise geringen Emissionsfrachten meist die baulichen Mindestanforderungen ausschlaggebend. Zusätzliche Anforderungen können sich ggf. durch die Umgebungsbedingungen (Bebauungs- und Bewuchshöhe im weiteren Umfeld, Geländeprofil) ergeben. Bei einer Kesselhaushöhe im Bereich zwischen 40 und 50 m als dem höchsten Baukörper werden die gereinigten Abgase im Regelfall unter Beachtung der 20 Grad- Firstregelung in einer Mindesthöhe zwischen 50 und 70 m in die Atmosphäre abzuleiten sein. Da die Schornsteinbauhöhe somit weniger als das 1,7fache der Gebäudehöhe beträgt, muss der Gebäudeeinfluss (die Gebäudeumströmung, aber auch die potentielle Ausbildung von Leeverwirbelungen) mit Hilfe eines diagnostischen Windfeldmodells berücksichtigt werden. 1 Dies kann dazu führen, dass für einzelne Schadstoff- Obwohl Aufwand und Rechenzeit hierfür bereits erheblich sind, stellt diese Vorgehensweise bereits eine vereinfachende Konvention dar, da nur noch aufwändigere prognostische Windfeldmodelle in der Lage sind, z. B. Leewirbel modellphysikalisch abzubilden. Seite 3

4 komponenten (insbesondere hinsichtlich der Deposition von Schwermetallen) die Irrelevanzkriterien der TA Luft nicht eingehalten werden. Eine Erhöhung der Schornsteinbauhöhe (z. B. über das 1,7fache der Gebäudehöhe) wird allerdings in einzelnen Bundesländern nicht als immissionsmindernde Maßnahme anerkannt. Der Schornstein kann zwar vom Vorhabensträger höher gebaut werden, die Irrelevanz der Zusatzbelastung muss jedoch bei der gemäß TA Luft bestimmten Mindestschornsteinhöhe nachgewiesen werden (diese Vorgehensweise wurde in einem Genehmigungsverfahren selbst bei einem vorhandenen Schornstein gefordert!). Hier besteht aus gutachtlicher Sicht dringend Abstimmungs- und Handlungsbedarf (z. B. über den LAI/Länderausschuss für Immissionsschutz) im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise, da in der Vergangenheit die fachrechtliche Auswirkungsbeurteilung in aller Regel auf der Grundlage der geplanten oder vorhandenen Schornsteinhöhe und nicht nach der Schornsteinmindesthöhe erfolgte. Das Ziel der Vermeidung einer Politik der hohen Schornsteinhöhe kann die restriktive Vorgehensweise nach Auffassung des Autors nicht rechtfertigen, da durch die anspruchsvollen Emissionsbegrenzungen dem Vorsorgegebot in technischer Hinsicht bereits in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde. 4 Möglichkeiten zur Einhaltung der Irrelevanzkriterien Wie bereits ausgeführt überschreiten am ehesten die Schwermetalldepositionen die zugehörigen Irrelevanzkriterien. Welche planerischen und gutachtlichen Möglichkeiten gibt es nun, wenn bei einer konservativ durchgeführten Immissionsprognose die Irrelevanzkriterien der TA Luft überschritten werden? Oberste Richtschnur hierbei sollte vor allem die Verhältnismäßigkeit der Mittel sein. Die naheliegende Festlegung von Emissionsbegrenzungen über die Anforderungen der 17. BImSchV hinaus sollte zunächst nur dann in Betracht kommen, wenn die strengeren Grenzwerte kein aufwändigeres Rauchgasreinigungsverfahren bedingen, da dann in aller Regel das o. g. Verhältnismäßigkeitsgebot verletzt wird. Es gibt aber durchaus eine Reihe von zielführenden Möglichkeiten, durch freiwillige Restriktionen im Genehmigungsantrag eine irrelevante Zusatzbelastung und damit eine rechtssichere und schlanke Genehmigung zu erlangen. Im Einzelnen ist zu nennen: Begrenzung des Jahresvolumenstroms und damit auch der Emissionsfrachten Durch eine solche Begrenzung können Stillstands- und Revisionszeiten, Teillastzustände, Fahrweisen mit Sauerstoffgehalten unterhalb des Bezugssauerstoffgehaltes sozusagen als Gutschriften im Rahmen der Immissionsprognose verwendet werden. Da die Irrelevanzkriterien als Jahresmittelwerte festgelegt sind, hat diese Vorgehensweise den Vorteil, dass sie zu keinerlei Einschränkungen bei der Halbstundenoder Tagesmittelwerten führt; hier stehen die vollen Grenzwerte der 17. BImSchV zur Verfügung. Seite 4

5 Insbesondere bei Wirbelschichtfeuerungen (die im Regelbetrieb bei Sauerstoffgehalten unter 6 Vol.-% gefahren werden) kann hierdurch eine Verringerung der als Jahresmittel auszuweisenden Zusatzbelastung um bis zu 30 % nachgewiesen werden, ohne dass dies zu faktischen betrieblichen Einschränkungen führt. Erhöhung der Abgasmindesttemperatur im Volllastbetrieb Die Erhöhung der Abgastemperatur führt naturgemäß zu einer höheren, thermisch bedingten effektiven Quellhöhe, was die Verdünnung der emittierten Schadstoffe begünstigt. Der Effekt ist vergleichsweise gering (<10 % Verringerung im Immissionsmaximum) und steht zudem im Widerspruch zu dem Gebot der effizienten und sparsamen Energienutzung. Festlegung von Betriebserwartungswerten für die mit einem Summengrenzwert versehenen Schwermetalle Unterstellt man in der Immissionsprognose die zwar unrealistische, aber theoretisch aufgrund der im Regelfall heterogenen Brennstoffzusammensetzung nicht auszuschließende Ausschöpfung des Summengrenzwertes durch die Emissionen einer einzelnen Komponente (dies entspricht der genehmigungsrechtlich anzusetzenden Grenzfallbetrachtung), so treten für Depositionen einzelner Komponenten (z. B. Cadmium, Thallium, Arsen, Nickel) am ehesten Überschreitungen des jeweiligen Irrelevanzkriteriums auf. Eine wichtige Einflussgröße ist in diesem Zusammenhang die Depositionsgeschwindigkeit beim Auftreffen der Abgasfahne an der Erdoberfläche; diese hängt wiederum ganz wesentlich vom aerodynamischen Durchmesser der Staubpartikeln ab, an die sich die Schwermetalle angelagert haben. Hierfür bedarf es einer fachlich fundierten Abschätzung der Korngrößenverteilung des emittierten Reststaubes im Reingasstrom der Abluft, da in den seltensten Fällen konkrete Angaben verfügbar sind. Auch das mit einem Einzelgrenzwert versehene Quecksilber muss in diesem Zusammenhang genannt werden; aufgrund der ganz überwiegenden (gasförmigen) Emission metallischen Quecksilbers kann davon ausgegangen werden, dass die reale Deposition regelmäßig überschätzt wird. Durch realitätsnahe und zu begründende Annahmen kann für die genannten Komponenten meist die Irrelevanz nachgewiesen werden. Es muss aber dann bei manchen Genehmigungsbehörden davon ausgegangen werden, dass diese Annahmen zu Einzelbegrenzungen der betreffenden Komponenten in den Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides führen. Die Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern ist auch hier nicht einheitlich. Unabhängig von den späteren Festsetzungen eines Genehmigungsbescheides sollten schon in den Ausschreibungsunterlagen des Anlagenplaners entsprechende Garantiezusicherungsoptionen enthalten sein. Seite 5

6 5 Umgang mit Vorbelastungen Sofern mit den genannten Möglichkeiten die Irrelevanzkriterien nicht erfüllt werden können und weiterführende Emissionsbegrenzungen unverhältnismäßig sind, besteht dennoch die Möglichkeit, die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlage ohne zeitaufwändige gesonderte Vorbelastungsmessungen nachzuweisen. In Nr der TA Luft ist hierzu ausgeführt: Kriterien für die Notwendigkeit der Ermittlung der Vorbelastung Die Ermittlung der Vorbelastung durch gesonderte Messungen ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde nicht erforderlich, wenn nach Auswertung der Ergebnisse von Messstationen aus den Immissionsmessnetzen der Länder und nach Abschätzung oder Ermittlung der Zusatzbelastung oder auf Grund sonstiger Erkenntnisse festgestellt wird, dass die Immissionswerte für den jeweiligen Schadstoff am Ort der höchsten Belastung nach Inbetriebnahme der Anlage eingehalten sein werden. Wie bereits erwähnt bereitet der Nachweis der Irrelevanz für die Deposition von Cadmium, Thallium, Nickel, Arsen und Quecksilber am ehesten Schwierigkeiten. Für diese Komponenten liegt die Vorbelastung in aller Regel deutlich unter 50 % des Immissionswertes, es sei denn, im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage befindet sich ein bedeutsamer Emittent der genannten Stoffe. Unabdingbar ist die Zustimmung der zuständigen Behörde; durch die Beteiligung des jeweiligen Landesumweltamtes liegt im Regelfall eine ausreichende Datenbasis vor. Einschränkend muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass es für die Deposition von Quecksilber zwar einen Immissionswert, aber noch kein valides Messverfahren gibt. Die im Rahmen eines Forschungsvorhabens erzielten Ergebnisse lassen erwarten, dass es hier in absehbarer Zeit zu Fortschritten und damit zu mehr Rechtssicherheit kommen wird. Sofern für die Schadstoffe NO 2 und PM-10 im Einwirkungsbereich der Anlage bereits Überschreitungen der Immissionswerte der TA Luft bekannt sind (in Ballungsgebieten ist dies häufig der Fall), sollte darauf geachtet werden, dass die Zusatzbelastung an diesen Aufpunkten des Rechengebietes nach Möglichkeit 1 % des Immissionswertes nicht überschreitet, um die Genehmigungsfähigkeit auf jeden Fall sicherzustellen. Gemäß den Auslegungshinweisen des Länderausschusses für Immissionsschutz kann in diesen Fällen davon ausgegangen werden, dass keine über den Stand der Technik hinausgehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung mehr gefordert werden können, da dann der Aufwand für die sich ergebende Minderung des Massenstromes nicht mehr verhältnismäßig ist. Bezüglich der Staubemissionen eines EBS-Kraftwerkes kann mit der gängigen Gewebefiltertechnik ggf. auch ein Emissionswert deutlich unter 10 mg/m³ im Tagesmittel eingehalten werden; bei NO 2 ist aufgrund der chemischen Umwandlungsprozesse in der Atmosphäre, die im Rechenmodell der TA Luft nachgebildet werden, die vorgenannte Empfehlung auch mit der SNCR-Technik und einer Emissionsbegrenzung von 200 mg/m³ im Tagesmittel erreichbar. Seite 6

7 6 Umgang mit problematischen Umgebungsbedingungen Abschließend sei noch auf einige wichtige Randbedingungen hingewiesen, die die Rechtssicherheit einer Immissionsprognose und damit auch die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlage gefährden können. Meteorologische Daten Die im Rahmen der Immissionsprognose verwendeten Werte sollen für den Standort der Anlage charakteristisch sein. Da im Regelfall am Standort selbst keine Messungen vorliegen, sind Daten einer geeigneten Station des Deutschen Wetterdienstes oder einer anderen entsprechend ausgerüsteten Station zu verwenden. Die Einschaltung des Deutschen Wetterdienstes in seiner Eigenschaft als Amtlicher Gutachter hinsichtlich der Prüfung der Übertragbarkeit dieser Daten auf den Standort der Anlage ist in jedem Fall zu empfehlen. Die im Gaußmodell der TA Luft von 1986 modellbedingt erforderlichen Ausbreitungsklassenstatistiken (AKS) dürfen nur noch verwendet werden, sofern mittlere Windgeschwindigkeiten von weniger als 1 m/s im Stundenmittel am Standort der Anlage in weniger als 20 vom Hundert der Jahresstunden auftreten. Das Lagrange-Partikelmodell der TA Luft 2002 setzt als geschichtliches Episodenmodell im Regelfall die Verwendung einer Ausbreitungsklassenzeitreihe (AKTerm) in stündlicher Auflösung voraus. Neben der räumlichen Charakteristik muss hierbei zusätzlich ein repräsentatives Jahr festgelegt werden, da die meteorologischen Randbedingungen von Jahr zu Jahr nennenswert variieren können. Der Einfluss dieser Schwankungsbreite auf die Vorbelastungssituation ist im übrigen deutlich höher als die prognostizierte Zusatzbelastung, so dass die zuweilen von besorgten Anwohnern geforderten Vorbelastungsmessungen im Sinne einer Beweissicherung nicht zielführend sind. Geländeunebenheiten Der Umgang mit Geländeunebenheiten ist in der TA Luft nicht abschließend geregelt. Der Einsatz eines mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells ist ohne weitere Diskussion nur zulässig, wenn die Steigung des Geländes den Wert 1:5 nicht überschreitet und wesentliche Einflüsse von lokalen Windsystemen oder anderen meteorologischen Besonderheiten ausgeschlossen werden können. Für alle anderen Fälle und diese treten mit Ausnahme der norddeutschen Tiefebene durchaus häufig auf enthält die TA Luft weder Regelungen noch Empfehlungshinweise. Dementsprechend haben sich wiederum länderspezifische Vorgehensweisen etabliert, die vom Einsatz der bereits erwähnten prognostischen Windfeldmodelle bis hin zu sehr pragmatischen Vorgehensweisen (in ebenem Gelände rechnen, Ergebnisse mit Faktor 10 multiplizieren) reichen. Bei umstrittenen Vorhaben sollte erwogen werden, alle Anströmrichtungen mit einem prognostischen Windfeldmodell berechnen zu lassen. Dies ist zwar vergleichsweise Seite 7

8 zeitaufwändig (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen), stellt aber die Methode mit der größtmöglichen Rechtssicherheit dar, da hiermit die Zusatzbelastung im Jahresmittel berechnet und mit den zugehörigen Irrelevanzkriterien verglichen werden kann. 7 Allgemeine Empfehlungen für ein zügiges und schlankes Genehmigungsverfahren Neben den ausführlichen Betrachtungen zur Vor- und Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe sei auf drei Aspekte hingewiesen, die regelmäßig einen großen Einfluss auf die formale und emotionale Akzeptanz eines EBS-Kraftwerkes haben: a) Die bauplanungsrechtliche Situation Sofern die bauplanungsrechtliche Situation nicht eindeutig geklärt ist, hängt die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit aufgrund der inkludierten Baugenehmigung vom Einvernehmen der Standortgemeinde ab. Insbesondere dann, wenn erst noch ein Bebauungsplan geändert werden muss, kann es zu emotionalen Beeinflussungen der politischen Entscheidungsträger kommen. Der Vorhabensträger sieht sich dann nicht mehr mit einer rechtlichen gebundenen Entscheidung einer Genehmigungsbehörde, sondern mit der grundgesetzlich verankerten kommunalen Planungshoheit und dem darin enthaltenen Abwägungsprozess konfrontiert. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der vorgesehene Standort in einem hierfür ausgewiesenen Industriegebiet liegt. b) Neben diesem formalen Aspekt kommt einer guten Verkehrsanbindung große Bedeutung für die emotionale Akzeptanz zu. Obwohl formal mit Ausnahme der 500 m-regel der TA Lärm nicht beurteilungsrelevant, wird immer wieder - und bei ungünstiger Verkehrsanbindung durchaus nachvollziehbar auf die Belastungen durch Lärm und Lkw-Abgase hingewiesen. Ein schlüssiges Verkehrskonzept mit zumindest der Option auf einen Gleisanschluss sowie der Vermeidung von Lkw-Fahrten zur Nachtzeit kann die Akzeptanz wie auch die Genehmigungsfähigkeit deutlich verbessern. c) Schließlich sollte auf ein ökologisch und ökonomisch langfristig vernünftiges Energieverwertungskonzept idealerweise mit Einsatz der Kraft-/Wärme- Kopplung geachtet werden. Obwohl dieser Aspekt nicht drittschützend für Anwohner ist, stellt das Gebot der sparsamen und effizienten Energieverwendung eine der Betreibergrundpflichten gemäß 5 Abs. 1 BImSchG dar. Insofern ist es der Öffentlichkeit schwer vermittelbar, wenn der im EBS-Kraftwerk erzeugte Dampf ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt und mehr als zwei Drittel des im EBS enthaltenen Energieinhaltes als Abwärme über einen Luko bzw. Zellenkühler in die Atmosphäre oder als erwärmtes Kühlwasser in einen Fluss abgegeben wird. Bereits bei der Standortsuche sollte daher auf das Vorhandensein einer wirtschaftlich erschließbaren Wärmesenke geachtet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass bei Beachtung dieser drei Empfehlungen die Akzeptanz eines EBS-Heiz(!)kraftwerkes entscheidend verbessert werden kann. Seite 8

9 8 Zusammenfassung Für EBS-Kraftwerke ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages eine Immissionsprognose für die Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe einzureichen. Das Ziel eines zügigen, schlanken und rechtssicheren Genehmigungsverfahrens ist nur zu erreichen, wenn diesem zentralen Punkt der Antragsunterlagen besondere Sorgfalt gewidmet wird. Der vorliegende Beitrag fasst die gutachtlichen Erfahrungen aus einer Vielzahl von laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zusammen und leitet hieraus Handlungsempfehlungen für künftige Vorhaben ab. Aufgrund der Länderhoheit des immissionsschutzrechtlichen Vollzugs haben sich nach Novellierung der TA Luft 2002 deutlich unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern ausgebildet. Hier besteht aus gutachtlicher Sicht dringend Abstimmungs- und Handlungsbedarf (z. B. über den LAI/Länderausschuss für Immissionsschutz). Seite 9

Die Bedeutung der Immissionsprognose für Luftschadstoffe in umstrittenen Genehmigungsverfahren

Die Bedeutung der Immissionsprognose für Luftschadstoffe in umstrittenen Genehmigungsverfahren Referat 5 Die Bedeutung der Immissionsprognose für Luftschadstoffe in umstrittenen Genehmigungsverfahren Norbert Suritsch Müller-BBM GmbH, Planegg MÜLLER-SBM 1 Einleitung Die aktuellen Erfahrungen bei

Mehr

Dipl.-Ing. Norbert Suritsch, Müller-BBM GmbH, Planegg bei München

Dipl.-Ing. Norbert Suritsch, Müller-BBM GmbH, Planegg bei München VDI-Seminar am 9./10.Oktober 2008 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen für die Umrüstung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen auf effizientere Rauchgasreinigungstechnologien Dipl.-Ing. Norbert Suritsch,

Mehr

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragsteller: GETEC AG, Magdeburg Prüfung des Genehmigungsantrags

Mehr

Anpassung der TA Luft

Anpassung der TA Luft Anpassung der TA Luft - Teil 4: Schutzanforderungen - - Nr. 5.3 Messung und Überwachung ANECO - Fachtagung Die angepasste TA Luft in der Praxis Mönchengladbach, 28. Juni 2016 - Diese Ausführungen geben

Mehr

DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM

DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM Bürgerinformation am 21.11.2018 Andrea Esser Leiterin Genehmigungsverfahren PROBIOTEC GmbH DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM DHE Eine leistungsstarke und umweltfreundliche Strom- & Wärmeerzeugung für die

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

VDI 2280: Ableitbedingungen für organische Lösemittel; August 2005

VDI 2280: Ableitbedingungen für organische Lösemittel; August 2005 Grundlagen TA Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 VDI 3781 Bl.2: Ausbreitung luftfremder

Mehr

Anlage 2: Immissionsprognose

Anlage 2: Immissionsprognose Anlage 2: Immissionsprognose Die geplante Erhöhung des Jahresdurchsatzes ändert die für die Anlage genehmigte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Daher wird die Veränderung, die zum einen der Zustimmung

Mehr

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand

Mehr

Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße Pulheim. Staubniederschlag, Deposition

Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße Pulheim. Staubniederschlag, Deposition Immissionsmessungen Pulheim-Stommeln Ergebnisprotokoll Februar 2017 Auftraggeber: Auftrag: vom 26.04.2016 Untersuchungsort: Art der Messung: Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte

Mehr

Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes

Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes Anhang III Seite 1 von 8 Schornsteinhöhenbestimmung nach der TA Luft Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes Beispiel: Wesentliche

Mehr

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Martin Kamp Referent Immissionsschutz Fachbereich 51, Münster Inhalt Bezug: TA Luft Entwurf

Mehr

Luftschadstoffe. Grundlagen

Luftschadstoffe. Grundlagen Luftschadstoffe Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Uwe Hartmann und Nicole Borcherding ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. Wehnerstraße Mönchengladbach

Uwe Hartmann und Nicole Borcherding ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. Wehnerstraße Mönchengladbach Die angepasste TA Luft in der Praxis: Änderungen bei der Immissionsermittlung durch Messung und Ausbreitungsrechnungen Fachtagung der ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. am 28. Juni 2016 Uwe Hartmann

Mehr

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung?

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Vortrag auf der Fachveranstaltung der DGAW zum Thema BAT Best Available Techniques am 01.12.2017 in Berlin von Rechtsanwalt

Mehr

Kurzbericht über die Ergebnisse der Immissionsprognose von Schorling & Partner

Kurzbericht über die Ergebnisse der Immissionsprognose von Schorling & Partner Kurzbericht über die Ergebnisse der Auftraggeber: Das bessere Müllkonzept Südwestthüringen e.v. Ringbergstraße 26 D - 98528 Suhl Auftragnehmer: Schorling & Partner Beratende Ingenieure Kistlerweg 3 D 83620

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,

Mehr

Die neue TA Luft Schornsteinhöhe und Immissionsprognose was ändert sich?

Die neue TA Luft Schornsteinhöhe und Immissionsprognose was ändert sich? Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung ab 2017 Die neue TA Luft Schornsteinhöhe und Immissionsprognose was ändert sich? 1 Gewährleistung von - ausreichender Verdünnung der Abgase

Mehr

Meteodaten für belastbare Prognosen

Meteodaten für belastbare Prognosen Dipl.-Met. A. Förster Dipl.-Met. W. Bahmann Messdaten am Anlagenstandort / an Ersatzanemometerposition Übertragung gemessener Stationsdaten Synthetische Winddaten 1 Belastbare Immissionsprognosen Verfahrenssicherheit

Mehr

Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -

Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA - 15. Mai 2017, 17:00 Uhr IHK-Chemnitz SHN GmbH Dr.-Ing. Thomas Krauß EBS Ersatzbrennstoff RABA Rest-Abfall-Behandlungsanlage

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfrage Drucksache Nr.: RR 126/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 24. November 2015 Vorlage für die 6. Sitzung des Regionalrates am 11. Dezember 2015 TOP 15_1

Mehr

Flughafen München ROV 3. Start- und Landebahn. Lufthygienische Untersuchung

Flughafen München ROV 3. Start- und Landebahn. Lufthygienische Untersuchung Flughafen München ROV 3. Start- und Landebahn Lufthygienische Untersuchung Dipl.-Ing. Norbert Suritsch Geschäftsführer der Müller-BBM GmbH (u. a. bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG) Messung und

Mehr

Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission?

Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission? Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission? Clean Air for Europe Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission

Mehr

Einführung in die Systematik der Technischen Anleitung. Ausgangslage

Einführung in die Systematik der Technischen Anleitung. Ausgangslage Einführung in die Systematik der Technischen Anleitung Ausgangslage Die Rumänische Regierung hat bei der 6. Sitzung der Leitgruppe im Rahmen des rumänisch deutschen Umweltabkommens am 11.-12. Mai 2006

Mehr

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Anja Behnke Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagenbezogener Immissionsschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Gliederung

Mehr

Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen.

Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen. Anhang C: Ausbreitungsrechnung 1 Allgemeines Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen. 2 Emissionsquellen Emissionsquellen sind die festzulegenden

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik Bereich Verkehr und Umwelt. Grenzen der Projektumsetzung aus fachlicher Sicht Sturm P.J.

Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik Bereich Verkehr und Umwelt. Grenzen der Projektumsetzung aus fachlicher Sicht Sturm P.J. http://vkm-thd.tugraz.at/ http://www.tunnel-graz.at Grenzen der Projektumsetzung aus fachlicher Sicht Sturm P.J. Einleitung Auf Basis der Vorgaben des IG-L gibt es in urbanen Gebieten Probleme mit der

Mehr

Erläuterungen zur TA Luft - Nummer 4 (Immissionsteil)

Erläuterungen zur TA Luft - Nummer 4 (Immissionsteil) Erläuterungen zur TA Luft - Nummer 4 (Immissionsteil) Dr. Steffen Wehrens (Stand: Juni 2004) Der Beitrag»Erläuterungen zur TA Luft - Nummer 4 (Immissionsteil)«beschreibt die Vorgehensweise bei der Erstellung

Mehr

Umweltschutz im Kreis Euskirchen

Umweltschutz im Kreis Euskirchen Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

Bebauungsplan Barbing-Süd. Gemeinde Barbing. Orientierende Abschätzung. der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch das geplante Baugebiet

Bebauungsplan Barbing-Süd. Gemeinde Barbing. Orientierende Abschätzung. der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch das geplante Baugebiet Bebauungsplan Barbing-Süd Gemeinde Barbing Orientierende Abschätzung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch das geplante Baugebiet Verfasser: EBB Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str.

Mehr

Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen

Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen - unter Berücksichtigung der MU und der Rundungsregel - Stand 10-10 Wolfgang Poppitz Folie 1 I. Vorgaben II. Angabe III. Beurteilung Folie 2 Vorgaben

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen. Immissionsschutzbeauftragter Tel.: 0831/

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen. Immissionsschutzbeauftragter Tel.: 0831/ Bekanntmachung Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen 1. Betreiberin der Abfallbehandlungsanlage ZAK Energie GmbH Dieselstraße 9 87437 Kempten Bericht gefertigt durch: Herr Andreas Doll Immissionsschutzbeauftragter

Mehr

B 281 Ortsumfahrung Krölpa - Rockendorf - Pößneck Nord. Fortschreibung Abschätzung Luftschadstoffbelastungen

B 281 Ortsumfahrung Krölpa - Rockendorf - Pößneck Nord. Fortschreibung Abschätzung Luftschadstoffbelastungen Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen Straßenbauamt Ostthüringen B 281 Ortsumfahrung - - Pößneck Nord Fortschreibung Abschätzung Luftschadstoffbelastungen Mai 2011 INVER Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen

Mehr

Staatliches Umweltamt Itzehoe. Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein

Staatliches Umweltamt Itzehoe. Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein Staatliches Umweltamt Itzehoe Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein Staatliches Umweltamt Itzehoe Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein

Mehr

Aktuelle Umsetzung der 17. BImSchV Festlegung von NO X - und NH 3 -Grenzwerten für Drehofenanlagen der Zementindustrie

Aktuelle Umsetzung der 17. BImSchV Festlegung von NO X - und NH 3 -Grenzwerten für Drehofenanlagen der Zementindustrie Aktuelle Umsetzung der 17. BImSchV Festlegung von NO X - und NH 3 -Grenzwerten für Drehofenanlagen der Zementindustrie Martin Oerter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte Düsseldorf, 16.

Mehr

Gutachten zu ausgewählten Punkten hinsichtlich der geplanten Änderungen des Heizkraftwerks Meuselwitz-Lucka

Gutachten zu ausgewählten Punkten hinsichtlich der geplanten Änderungen des Heizkraftwerks Meuselwitz-Lucka 2003-008-de Gutachten zu ausgewählten Punkten hinsichtlich der geplanten Änderungen des Heizkraftwerks Meuselwitz-Lucka Endbericht Freiburg, Darmstadt, Berlin August 2003 Autorenliste Peter Küppers, Projektleitung,

Mehr

Ausbau B 3 (Südschnellweg) in Hannover Luftschadstoffuntersuchung der Planvarianten

Ausbau B 3 (Südschnellweg) in Hannover Luftschadstoffuntersuchung der Planvarianten Ausbau B 3 (Südschnellweg) in Hannover Luftschadstoffuntersuchung der Planvarianten Dr. rer. nat. Rainer Bösinger Müller-BBM GmbH Niederlassung Karlsruhe Aufgabenstellung Prognose der Emissionen und Immissionen

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Depositionsmessungen in Oker und Harlingerode

Depositionsmessungen in Oker und Harlingerode Depositionsmessungen in Oker und Harlingerode Dr. Werner Günther Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Mehr

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - Die 2002 ist am 01.10.2002 in Kraft getreten. Link zur beim BMU: Inhalt: 61.0-01

Mehr

Typische Immissionsbelastungssituation im Umfeld eines neuen Kraftwerkes

Typische Immissionsbelastungssituation im Umfeld eines neuen Kraftwerkes Typische Immissionsbelastungssituation im Umfeld eines neuen Kraftwerkes Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft Bildungsstätte Duisburg 20. November 2008 Dr. Jörg Siebert Müller-BBM

Mehr

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 Neufassung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks

Mehr

Antrag zur Errichtung des Gaskraftwerkes Leipheim gemäß 4 BImSchG. Errichtung und Betrieb einer Gasturbinen-Anlage sowie von Nebeneinrichtungen

Antrag zur Errichtung des Gaskraftwerkes Leipheim gemäß 4 BImSchG. Errichtung und Betrieb einer Gasturbinen-Anlage sowie von Nebeneinrichtungen Antrag zur Errichtung des Gaskraftwerkes Leipheim gemäß 4 BImSchG Errichtung und Betrieb einer Gasturbinen-Anlage sowie von Nebeneinrichtungen Kapitel 4-2: Emissionen luftfremder Stoffe Emissionen luftfremder

Mehr

BDI The Voice of German Industry. Revision der TA Luft Stand des Verfahrens. 27. September BDG-Umwelttag

BDI The Voice of German Industry. Revision der TA Luft Stand des Verfahrens. 27. September BDG-Umwelttag BDI The Voice of German Industry Revision der TA Luft Stand des Verfahrens 27. September 2016 7. BDG-Umwelttag Annette Giersch, LL.M., Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit BDI Mandat Interessenvertretung

Mehr

Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel

Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel 1 Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission Beurteilung der Luftqualität 2014 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission?

Mehr

Vorbelastungsmessungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Steinkohlekraftwerk Moorburg

Vorbelastungsmessungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Steinkohlekraftwerk Moorburg Vorbelastungsmessungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Steinkohlekraftwerk Moorburg Dr. Klaus Berger EÖT Hamburg, September 2007 www.ergo-research.com 1 Veranlassung Erhebung von Vorbelastungsinformationen

Mehr

Anhang 3: Ausbreitungsrechnung

Anhang 3: Ausbreitungsrechnung Anhang 3: Ausbreitungsrechnung 1 Allgemeines Die Ausbreitungsrechnung für Gase und Stäube ist als Zeitreihenrechnung über jeweils ein Jahr oder auf der Basis einer mehrjährigen Häufigkeitsverteilung von

Mehr

Gerüche in der Umwelt

Gerüche in der Umwelt Gerüche in der Umwelt V01- Ges ells (h af t DIN Reinhaltung der Luft (Umwelt) ISBN 978-3-18-092076-4 VDI-Berichte Nr. 2076. 2009 101 Die Akkreditierung der Geruchsimmissionsprognose: Möglichkeiten, Erfordernisse

Mehr

zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie)

zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) Stellungnahme zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) I. Allgemeines Die BVE befürwortet die Zielsetzung der IED-Richtlinie,

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen Bekanntmachung Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen 1. Betreiberin der Abfallbehandlungsanlage ZAK Energie GmbH Dieselstraße 9 87437 Kempten Betriebsstätte MHKW Dieselstraße 20 0831 / 57148-0

Mehr

Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland

Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland Eine interaktive Darstellung der räumlichen Verteilung von Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid sowie Arsen, Blei, Cadmium, Nickel und Benzo(a)pyren

Mehr

TA Luft: Außenverbindlichkeit?

TA Luft: Außenverbindlichkeit? Immissionsschutz und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) TA Luft: Außenverbindlichkeit?

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz. zum Thema. Feinstaub und Ultrafeinstaub Ursachen und Gesundheitsrisiken

Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz. zum Thema. Feinstaub und Ultrafeinstaub Ursachen und Gesundheitsrisiken Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema Feinstaub und Ultrafeinstaub Ursachen und Gesundheitsrisiken am 16.November 2017 Fragenkatalog (Stand 19.09.2017) Seite 2 A) Feinstaub

Mehr

Ermittlung und Beurteilung von Staub Herkunft, Ermittlung und gesetzliche Regelungen

Ermittlung und Beurteilung von Staub Herkunft, Ermittlung und gesetzliche Regelungen Ermittlung und Beurteilung von Staub Herkunft, Ermittlung und gesetzliche Regelungen Bürgerinfo 3 Bürgerhaus Niedertiefenbach 18. April 2018 Dipl.-Met. Uwe Hartmann Inhalt Herkunft und Eigenschaften von

Mehr

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz Baustellenlärm Nr. 2.1 AVV Baulärm: Baustelle im Sinne des Gesetzes ist der Bereich, in dem Baumaschinen zur Durchführung

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 18. Wahlperiode Drucksache 18/1125 HESSISCHER LANDTAG 04. 11. 2009 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Pauly-Bender (SPD) vom 17.09.2009 betreffend Immissionsgrenzwerte um das Kraftwerk Staudinger und Antwort

Mehr

EEW Energy from Waste GmbH Iltishofweg Göppingen

EEW Energy from Waste GmbH Iltishofweg Göppingen Immissionsbeiträge für Feinstaub durch den Betrieb des Müllheizkraftwerks Göppingen der EEW Energy from Waste Göppingen GmbH in 73037 Göppingen Auftraggeber: EEW Energy from Waste GmbH Iltishofweg 40 73037

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 16. Juli 2018

Stellungnahme zum Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 16. Juli 2018 1 Stellungnahme zum Stellungnahme durch: Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ) / Dr.-Ing. Volker Hoenig E-Mail: volker.hoenig@vdz-online.de; cornelia.seiler@vdz-online.de Datum: 16. Oktober 2018 Lfd.-

Mehr

Das Bremer Luftüberwachungssystem. Sondermessprogramm Bremerhaven 2014 / Erster Quartalsbericht. Freie Hansestadt Bremen

Das Bremer Luftüberwachungssystem. Sondermessprogramm Bremerhaven 2014 / Erster Quartalsbericht. Freie Hansestadt Bremen Das Bremer Luftüberwachungssystem Sondermessprogramm Bremerhaven 2014 / 2015 Erster Quartalsbericht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Hansestadt Bremen Abteilung Umweltwirtschaft, Klima- und

Mehr

Gerüche, Ausbreitungs- und Schornsteinhöhenberechnung

Gerüche, Ausbreitungs- und Schornsteinhöhenberechnung Gerüche, Ausbreitungs- und Schornsteinhöhenberechnung Ein Blick in die Zukunft unter einer novellierten TA Luft 8. BDG-Umwelttag 14. September 2017 in Würzburg Gliederung Regelwerk Schornsteinhöhe Ausbreitungsrechnung

Mehr

Baustellenstammtisch Deponie Stäffelesrain

Baustellenstammtisch Deponie Stäffelesrain Baustellenstammtisch 24.10.2017 Deponie Stäffelesrain 1 Stilllegung und Ausbau Deponie Stäffelesrain Ausnahmeantrag Natur Vorabzug fertig (Büro Trautner) Immissionsgutachten Fertiggestellt (Büro IMA) Planungsstand

Mehr

Regierungspräsidium Gießen. Hessische Staatskanzlei. Immissionsmessungen in Breidenbach. Darstellung der Messergebnisse

Regierungspräsidium Gießen. Hessische Staatskanzlei. Immissionsmessungen in Breidenbach. Darstellung der Messergebnisse Regierungspräsidium Gießen Hessische Staatskanzlei Immissionsmessungen in Breidenbach Darstellung der Messergebnisse Inhalt Anlass Methodik Messergebnisse Zusammenfassung und Ausblick 2 Emission Emission

Mehr

Untersuchung der räumlichen Verteilung der NO x -Belastung im Umfeld von hoch belasteten Luftmessstationen

Untersuchung der räumlichen Verteilung der NO x -Belastung im Umfeld von hoch belasteten Luftmessstationen Untersuchung der räumlichen Verteilung der NO x -Belastung im Umfeld von hoch belasteten Luftmessstationen Anlass Immissionssituation für Stickstoffdioxid (NO 2 ) in Bayern Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes

Mehr

Die Entwicklung der Luftqualität in M-V er Jahre bis heute - Dr. Meinolf Drüeke

Die Entwicklung der Luftqualität in M-V er Jahre bis heute - Dr. Meinolf Drüeke Die Entwicklung der Luftqualität in M-V - 1990er Jahre bis heute - Dr. Meinolf Drüeke Festkolloquium "10 Jahre LUNG" 11. Juni 2009 Inhalt Luftmessnetz Entwicklung ausgewählter Komponenten Primäre Luftschadstoffe

Mehr

Im Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft)

Im Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) Vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511) Nach 48 des Bundes Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Stellungnahme bzgl. der lufthygienischen Situation im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen

Stellungnahme bzgl. der lufthygienischen Situation im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen Stellungnahme bzgl. der lufthygienischen Situation im Rahmen des geplanten Bebauungsplanverfahrens Obere Viehweide - Teil 1 in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen Fachbereich Planen Entwickeln

Mehr

Im Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft)

Im Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) Vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511) Nach 48 des Bundes Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Zweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

Zweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Zweifelsfragen zur Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Christoph Treß TLUG Ref. 41 Einleitung GIRL Ausgewählte Themen aus dem Zweifelsfragenkatalog Hinweise, Ausblick 2 Geruchsstoffe, die Veränderungen

Mehr

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis

Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km 162+750 bis 168+855 6-streifiger Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd PROJIS-Nr.: 0991009300 PROJIS-Nr.:

Mehr

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Hafencity

Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Hafencity Ergebnisse der Stichproben-Messprogramms Hafencity In der Zeit vom 15.5.2000 bis 14.11.2001 wurden mit dem Messfahrzeug der Behörde für Umwelt und Gesundheit Luftschadstoffmessungen im Hafengebiet Hamburg-

Mehr

Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis

Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in der Praxis Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

Baulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen

Baulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Baulehrschau-Fachtagung am 03.11.2015 Bau- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Bau von Schweineställen Gesetzescocktail Genehmigung Wasserrecht Arbeitsschutzrecht

Mehr

Ludwig-Maximilians-Universität. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft

Ludwig-Maximilians-Universität. Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Ing. Martina Freytag Telefon +49(89)85602 217 Martina.Freytag@MuellerBBM.de

Mehr

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Zum 26.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat bestimmt: 1 Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Mehr

Fachkolloquium des LAU. Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale)

Fachkolloquium des LAU. Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale) Sachsen-Anhalt Fachkolloquium des LAU Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale) 16.12.2010 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Volker Diegmann

Mehr

Knut Haverkamp VDI Dipl.-Ing. (FH) Wald und Forstwirtschaft

Knut Haverkamp VDI Dipl.-Ing. (FH) Wald und Forstwirtschaft Knut Haverkamp VDI Dipl.-Ing. (FH) Wald und Forstwirtschaft Sachverständiger für Immissionsschutz Kreisstraße 14, 38704 Liebenburg/OT Upen Tel./Fax: 05341-33618, mobil: 0171-113 18 41 I-Net: www.haverkamp-immissionsschutz.de,

Mehr

E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n

E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n B 469 / St 2310 / St 2441 Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n vom 30.04.2013 ersetzt die Fassung vom 28.10.2011 30.04.2013 Ergebnisse

Mehr

Bebauungsplan Biedenkopfer Straße Berlin-Tegel

Bebauungsplan Biedenkopfer Straße Berlin-Tegel S:\M\PROJ\125\M125308\M125308_01_BER_1D.DOCX : 19. 10. 2015 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.com Dr. rer. nat.

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN?

WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? www.fnr.de ANFORDERUNGEN AN HALMGUTFEUERUNGEN AUS EMISSIONSRECHTLICHER SICHT WAS IST AUS MCP-D UND NOVELLE DER TA LUFT / 43. BUNDESIMMISSIONSSCHUTZ-VERORDNUNG ZU ERWARTEN? DR. ANDREJ STANEV FACHAGENTUR

Mehr

E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n

E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n B 469 / St 2310 / St 2441 Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach E r g e b n i s s e d e r S c h a d s t o f f u n t e r s u c h u n g e n vom 28.10.2011 Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen Durch den

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 17.4 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: A70_520_0,015 bis A70_540_2,544 BAB A70 Bamberg Bayreuth PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF BAB A70, Bamberg - Bayreuth

Mehr

TLUG Jena Umweltmeteorologie wer und was die Luft bewegt Umweltmeteorologische Aspekte bei der Anpassung der TA Luft

TLUG Jena Umweltmeteorologie wer und was die Luft bewegt Umweltmeteorologische Aspekte bei der Anpassung der TA Luft Für Mensch & Umwelt TLUG Jena Umweltmeteorologie wer und was die Luft bewegt Umweltmeteorologische Aspekte bei der Anpassung der TA Luft Alfred Trukenmüller Fachgebiet II 4.1 / Grundsatzfragen der Luftreinhaltung

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion

Mehr

Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland

Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in Deutschland Eine interaktive Darstellung der räumlichen Verteilung von Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid Informationen zur Handhabung I. Datenaufbereitung

Mehr

Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06

Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06 Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 7 C 15/06 Gliederung Sachverhalt Grenzwerte im Immissionsschutzrecht Qualität der Emissionsgrenzwerte in 5 der 17.

Mehr

Beurteilung der Luftqualität 2015 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel

Beurteilung der Luftqualität 2015 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel 1 Beurteilung der Luftqualität 2015 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission Beurteilung der Luftqualität 2015 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission?

Mehr

Immissionsprognose für Luftschadstoffe

Immissionsprognose für Luftschadstoffe Müller-BBM GmbH Niederlassung Köln Am Gewerbehof 7-9 50170 Kerpen Telefon +49 (2273) 59280-0 Telefax +49 (2273) 59280-11 www.muellerbbm.de Dr. Jörg Siebert Telefon +49 (2273) 59280-23 Joerg.Siebert@MuellerBBM.de

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik

LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik LfULG-Kolloquium zu BVT/Stand der Technik Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen Vortragsinhalt Einführung genehmigungsrechtlicher Rahmen für Abfallbehandlungsanlagen

Mehr