TA Luft: Außenverbindlichkeit?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TA Luft: Außenverbindlichkeit?"

Transkript

1 Immissionsschutz und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) TA Luft: Außenverbindlichkeit? Verwaltungsvorschriften Innere Organisation und Betrieb der Behörden Steuerung der Tätigkeit untergeordneter Behörden durch Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften TA Luft als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift Auslegung des Begriffs Gefahr ( 3 I BImSchG) 21

2 TA Luft: Außenverbindlichkeit? TA Luft als antizipiertes Sachverständigengutachten? 1. Welche Art möglicher Schäden sind Voraussetzungen des Vorliegens einer Gefahr? 2. Bei welcher Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist von Gefahr zu sprechen? 3. Welche Schäden kann die in Rede stehende Schadstoffkonzentration herbeiführen? 4. Mit welcher Wahrscheinlichkeit werden diese Schäden eintreten? (Breuer, AöR 1976, S. 79 ff.; zur Kritik Sendler, Richter und Sachverständige, NJW 1986, 2907 (2913 r. Sp.)) 22 TA Luft: Außenverbindlichkeit? Gerichtlich nicht voll kontrollierbarer Beurteilungs und Standardisierungsspielraum Regelung von einer Vielzahl von Fällen Von der Rspr. anerkannt für die Allgemeine Berechnungsgrundlage nach 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG Gesetzgeber entscheidet darüber, ob die Verwaltung einen Beurteilungsspielraum haben soll (normative Ermächtigungslehre) im Überblick dazu Jarass, Bindungswirkungen von Verwaltungsvorschriften, JuS 1999, 105 ff.; ders., NJW 1987, 1225 (1229 r. Sp.); Gerhardt, NJW 1989, 2233 (2239 f.)) 23

3 TA Luft: Außenverbindlichkeit? Gerichtlich nicht voll kontrollierbarer Beurteilungsund Standardisierungsspielraum im Immissionsschutzrecht? BT Drs. 7/179, S. 31: Für ein Ermessen der Genehmigungsbehörde ist kein Raum. Die Verwaltungsgerichte können in vollem Umfang prüfen, ob die Genehmigungsbehörde die festgestellten Tatsachen richtig unter die genannten Rechtsbegriffe subsumiert hat. 24 TA Luft: Außenverbindlichkeit? TA Luft als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift? Gesetzliche Ermächtigung ( 48 BImSchG) Pflicht zur Veröffentlichung Größere Sachkunde der Verwaltung Schnellere Anpassungsfähigkeit von Verwaltungsvorschriften (Flexibilität) BVerwG, DVBl. 1988, S. 539; BVerwGE 72, 300 (320); zur Kritik des Ansatzes Koch, ZUR 1993, 103 ff.; Schmidt Preuß, Kollidierende Privatinteressen im Verwaltungsrecht, 2. A. 2005,

4 Die Belastung mit toxischen Luftschadstoffen hat in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark nachgelassen Regionale Belastungsspitzen verbleiben aber Keine durchgreifende Besserung hinsichtlich der klimarelevanten Kohlendioxid Emissionen Konzept der Bekämpfung von Luftschadstoffen lassen sich unterscheiden nach Emissionsbezug Immissionsbezug Das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG enthält beide Ansätze 26 Immissionsbezug heißt Setzung von (Luft )qualitätsstandards Die Grenzwerte setzen objektive Grenzen für die Genehmigung von Anlagen und können objektive Zulassungsschranken im Sinne der Dreistufentheorie bedeuten (Art. 12 GG) Alles Wesentliche steht nicht im Gesetz: Was genau eine Gefahr ist, wird nicht im BImSchG festgelegt, sondern in Rechtsverordnungen und den Technischen Anleitungen Die TA Luft verfolgt ein Konzept der hohen Schornsteine: Alle Immissionen, die außerhalb des Beurteilungsgebietes entstehen, spielen für die Genehmigung keine Rolle 27

5 Von großer Bedeutung ist für die Aussage der Grenzwerte das dazugehörige Messverfahren Zeitraum Anbringung der Messstationen Anzahl und Zeitpunkt der Messungen Die Sanierungsklausel erlaubt ein Überschreiten der Jahreswerte im Falle einer Überkompensation innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme der Anlage 28 Die Außenverbindlichkeit der TA Luft war lange Zeit umstritten Nicht mehr vertreten wird die Ansicht, die TA Luft sei ein antizipiertes Sachverständigengutachten. Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass die TA Luft auch Rechtsfragen beantwortet, die ein Gutachten nicht beantworten dürfte Die TA Luft ist auch nicht die Ausfüllung eines gerichtlich nicht voll kontrollierbaren Standardisierungsspielraums. Nach der normativen Ermächtigungslehre setzt ein derartiger Spielraum eine entsprechende Entscheidung des Gesetzgebers voraus, wofür im Falle des BImSchG kein Anhaltspunkt vorliegt 29

6 Schließlich ist die TA Luft auch keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift. Das Argument der größeren Flexibilität geht bei der TA Luft ohnehin fehl. Die Besonderheiten ihrer Stellung im BImSchG rechtfertigen nicht die Annahme eines Ermessensspielraums der Behörden. 30

Immissionsschutzrecht III

Immissionsschutzrecht III Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner Brauerei unterhält B eine gewerberechtlich genehmigte Dampfkessel-und Feuerungsanlage. Nachdem der TÜV festgestellt hatte, dass die Staubgrenzwerte der TA Luft im Normalbetrieb

Mehr

Thema: Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten

Thema: Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten Leitlinien Workshop der DGAUM am 19. Juni 2009 in Rostock Thema: Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten aus Sicht der Sozialgerichtsbarkeit Dr. Peter Becker, Richter am

Mehr

Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010

Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Immissionsschutz und Kreislaufwirtschafts und Abfallrecht Wintersemester 2009/2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof.

Mehr

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne.

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. 1 Lösungshinweise Fallbeispiel 2 A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. Exkurs: Zwei-Stufen-Theorie Wahlfreiheit

Mehr

Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010

Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Verwaltungsgerichtsbarkeit unter

Mehr

Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes

Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes sind nach ihrer herkömmlichen Konzeption abstrakt-generelle Regelungen ( Einzelweisungen) von der Verwaltung ( Parlamentsgesetz) für die Verwaltung

Mehr

sind nach ihrer herkömmlichen Konzeption

sind nach ihrer herkömmlichen Konzeption Prof. Dr. Annette Guckelberger, Universität des Saarlandes sind nach ihrer herkömmlichen Konzeption abstrakt-generelle Regelungen ( Einzelweisungen) von der Verwaltung ( Parlamentsgesetz) für die Verwaltung

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Tierhaltungsanlagen Bewertung nach der TA-Luft und dem Bundesnaturschutzgesetz

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Tierhaltungsanlagen Bewertung nach der TA-Luft und dem Bundesnaturschutzgesetz Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Tierhaltungsanlagen Bewertung nach der TA-Luft und dem Bundesnaturschutzgesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Tierhaltungsanlagen

Mehr

Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06

Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht. BVerwG, Urt. v C 15/06 Kontrollwerte für den Anlagenbetrieb im Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 26.04.2007 7 C 15/06 Gliederung Sachverhalt Grenzwerte im Immissionsschutzrecht Qualität der Emissionsgrenzwerte in 5 der 17.

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Gewerberecht ein erster Überblick

Gewerberecht ein erster Überblick Prof. Dr. Jörg Ennuschat Gewerberecht ein erster Überblick Lit.: Guckelberger, Einführung in das Gewerberecht, Jura 2007, 598 ff. Das Gewerberecht ist die Zentralmaterie des Wirtschaftsverwaltungsrechts,

Mehr

Praxishandbuch Immissionsschutzrecht

Praxishandbuch Immissionsschutzrecht Dr. Martin J. Ohms Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bonn Praxishandbuch Immissionsschutzrecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1. Teil: Immissionsschutzrecht in der Praxis A. Im Allgemeinen

Mehr

Immissionsschutzrecht III

Immissionsschutzrecht III Klausurprobleme: Nachträgliche Anordnung gem. 17 BImSchG Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz Widerruf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. 21 BImSchG Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner

Mehr

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute 1. Materielle

Mehr

Brauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz?

Brauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz? Brauchen wir ein (Gesamt-)Lärmschutzgesetz? Tagung Bewertung von Gesamtlärm eine (deutsche) Dauerbaustelle 23. + 24. März 2017 RA Prof. Dr. Dominik Kupfer ÜBERSICHT A Ausgangssituation B Kriterien C Bewertung

Mehr

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit).

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit). Modul IV Ermessen A. Ausgangspunkt: Offene Normen im Verwaltungsrecht o Unbestimmter Gesetzesbegriff liegt vor, wenn eine Norm die tatbeständlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge in besonders offener

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 AV 3.12 VG 4 K 3008/12.GI In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte Fall 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgebers. Danach ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Erster Teil. Einleitung

Erster Teil. Einleitung Erster Teil. Einleitung Welche Preise darf ein marktbeherrschendes Telekommunikationsunternehmen von seinen Kunden verlangen? Muss ein marktbeherrschendes Unternehmen seinen Konkurrenten Zugang zu seiner

Mehr

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft

Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Prof. Dr. Kurt Faßbender Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Umwelt- und Planungsrecht

Mehr

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen

Mehr

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragsteller: GETEC AG, Magdeburg Prüfung des Genehmigungsantrags

Mehr

UMWELTRECHT UND RICHTERLICHE PRAXIS ERNST KUTSCHEIDT

UMWELTRECHT UND RICHTERLICHE PRAXIS ERNST KUTSCHEIDT UMWELTRECHT UND RICHTERLICHE PRAXIS Festschrift fur ERNST KUTSCHEIDT zum 70. Geburtstag herausgegeben von KLAUS HANSMANN STEFAN PAETOW MANFRED REBENTISCH VERLAG C.H. BECK MÛNCHEN 2003 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich

Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich Richter auf Zeit verfassungsrechtlich bedenklich Stellungnahme im Verfahren 2 BvR 780/16 Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bedankt sich für die Gelegenheit, in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm von Prof. Dr. Hans D. Jarass 9.

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Mehr

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick

Mehr

Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz

Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Verfasser/in:

Mehr

Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier?

Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier? Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier? Dr. Bettina Schmidt NGS mbh 2 Kurzer Überblick zur Entstehungsgeschichte des NUIG Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Übungsfall Go-Kart-Bahn Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage

Mehr

Lärmaktionsplanung. Aufwand, der sich lohnt!

Lärmaktionsplanung. Aufwand, der sich lohnt! Lärmaktionsplanung Aufwand, der sich lohnt! Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik Kupfer Fachtagung Lärmaktionsplanung 2014, 1. Wann lohnt sich die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes? 2. Strategische Entscheidung

Mehr

Bundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm

Bundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm : Bundes- Immissionsschutzgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL. M. Direktor des Instituts für Umwelt-

Mehr

Umweltrecht für die unternehmerische Praxis. Die neue TA Luft. Rechtliche Einordnung der TA Luft als Verwaltungsvorschrift

Umweltrecht für die unternehmerische Praxis. Die neue TA Luft. Rechtliche Einordnung der TA Luft als Verwaltungsvorschrift Umweltrecht für die unternehmerische Praxis Die neue TA Luft Rechtliche Einordnung der TA Luft als Verwaltungsvorschrift Vortrag am 11.11.2015 in Frankfurt (Oder) Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst Köhler &

Mehr

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Entwicklung des Immissionsschutzrechts Immissionsschutzrecht betrifft Kernbereich des modernen Umweltrechts zielt auf Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung auf dem Gebiet der Luftreinhaltung konnten erhebliche

Mehr

Öffentliches Recht/ BauR Seite 1

Öffentliches Recht/ BauR Seite 1 Öffentliches Recht/ BauR Seite 1 Problemübersicht: Kollision verschiedener Genehmigungen Examensrelevant kann die Frage sein, wie vorzugehen ist, wenn ein Bürger für ein Handeln verschiedene Genehmigungen

Mehr

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis

Mehr

TA Lärm. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen. Herausgegeben von. Dr. Christian Beckert. und. Dr.

TA Lärm. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen. Herausgegeben von. Dr. Christian Beckert. und. Dr. TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen Herausgegeben von Dr. Christian Beckert und Dr. Iwan Chotjewitz (5,&+6&+0,'79(5/$* Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Beckert,

Mehr

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009

Das Gericht. PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Das Gericht PD. Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Überblick Art 92 GG: Ausübung der rechtsprechenden Gewalt durch von der Exekutive getrennte Gerichte; Art 97 GG: richterl. Unabhängigkeit: a)

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische

Mehr

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte)

» Struktur der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte) 60 Ausgangsüberlegung: - Freiheitsgebrauch ohne Rücksicht auf (Grund- )Rechte anderer und GemeinschaOsgüter würde zu Konflikten führen; - Einschränkungen der Grundrechte können daher zulässig sein - Grundrechte

Mehr

Übersicht 1: Grundlagen und Systematik

Übersicht 1: Grundlagen und Systematik Übersicht 1: Grundlagen und Systematik Umweltrecht Umweltspezifisches Recht Umweltrelevantes Recht Beispiele: -AtG -BImSchG - Krw-/AbfG - BNatSchG - BBodSchG - 324 ff. StGB - 22 WHG, 32 GentG Umweltschutz

Mehr

Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, französischen und europäischen Verwaltungsprozeßrecht von Claus Dieter Classen ARTIBUS J. C. B. Mohr (Paul

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 79.15 OVG 2 A 11033/14.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 AV 2.10 VG 5 A 17/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Gliederung mit Anhang

Gliederung mit Anhang Professor Dr. Reinhard Hendler Wintersemester 2008/09 Universität Trier Vorlesung Allgemeines Umweltrecht Gliederung mit Anhang A. Begriff des Umweltrechts B. Rechtsquellen des Umweltrechts I. Nationale

Mehr

Leitfrage: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten aktuell für den Umgang mit Infraschall in Deutschland?

Leitfrage: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten aktuell für den Umgang mit Infraschall in Deutschland? Leitfrage: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten aktuell für den Umgang mit Infraschall in Deutschland? Auf Ebene des Verfassungsrechts ist Ausgangspunkt für den Schutz vor Immissionen einschließlich

Mehr

Martha C. Nussbaum: Emotionen als Urteil über Wert und Wichtigkeit

Martha C. Nussbaum: Emotionen als Urteil über Wert und Wichtigkeit Martha C. Nussbaum: Emotionen als Urteil über Wert und Wichtigkeit Martha C. Nussbaum *1947 1975 Promotion in klassischer Philologie in Harvard Lehrtätigkeiten in Harvard (1975-1983), Brown University

Mehr

Der Antragsgegnerin wird die Deckung des Schadens am Kfz, Marke '''''' ''', Kennzeichen '''''' ''' vom (Schadennr. ''''''''''') empfohlen.

Der Antragsgegnerin wird die Deckung des Schadens am Kfz, Marke '''''' ''', Kennzeichen '''''' ''' vom (Schadennr. ''''''''''') empfohlen. Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at RSS-0016-16-9 = RSS-E 24/16 Die Schlichtungskommission des Fachverbandes der Versicherungsmakler

Mehr

Öffentliches Recht. GewR/GastR. RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Öffentliches Recht. GewR/GastR. RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Öffentliches Recht GewR/GastR RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gewerbebegriff Definition: Gewerbe ist jede erlaubte (a.a.: nicht sozial unwertige), auf Gewinnerzielung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 323/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Die wesentliche Anderung im Sinne des 15 BImSchG

Die wesentliche Anderung im Sinne des 15 BImSchG Die wesentliche Anderung im Sinne des 15 BImSchG unter besonderer Berucksichtigung des umfânglichen Anlagenbegriffs Von Claus-Peter Martens Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erster Teil Problemlage

Mehr

Aktuelle Herausforderungen an die Verwaltungsrechtspolitik

Aktuelle Herausforderungen an die Verwaltungsrechtspolitik Aktuelle Herausforderungen an die Verwaltungsrechtspolitik Verantwortung der Verwaltung für ihr Handeln (Frage der demokratischen Legitimation) Einbeziehung der Bürger in das Verwaltungshandeln Notwendigkeit

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich

Mehr

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,

Mehr

Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung

Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung Zur Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit der Bahnprivatisierung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000-227/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Verfassungs-

Mehr

Einführung ins das Steuerrecht Wintersemester 2011/2012

Einführung ins das Steuerrecht Wintersemester 2011/2012 Einführung ins das Steuerrecht Wintersemester 2011/2012 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Wiederholung Verbindliche Auskunft Ermittlungsverfahren Pflichten des Steuerpflichtigen

Mehr

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung?

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Vortrag auf der Fachveranstaltung der DGAW zum Thema BAT Best Available Techniques am 01.12.2017 in Berlin von Rechtsanwalt

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Fragen zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Neuregelung des 26 Beschäftigungsverordnung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen

Mehr

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis

Mehr

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot

GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche Neugründung; Unterbilanzhaftung; Einlageleistung; Volleinzahlungsgebot DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 119742 letzte Aktualisierung: 2. Juli 2012 GmbHG 3, 7 Abs. 2, Abs. 3, 8 Abs. 2, 9c Wirtschaftliche

Mehr

Dr. Anja Hentschel

Dr. Anja Hentschel Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von

Mehr

Struktur und Aufbau des Umweltrechts. Begriff Umwelt

Struktur und Aufbau des Umweltrechts. Begriff Umwelt Struktur und Aufbau des Umweltrechts Begriff Umwelt Weiter Umweltbegriff: Umwelt ist der gesamte Lebensraum des Menschen einschließlich der Mitmenschen sowie allen sozialen, kulturellen und politischen

Mehr

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten

Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei  - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail- Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Beitrag für das 2. DialogCamp München, 22.02.2013 von

Mehr

Vor Art. 10. ZWEITER TEIL Versammlungen in geschlossenen Räumen. Versammlungen in geschlossenen Räumen. Vor Art. 10

Vor Art. 10. ZWEITER TEIL Versammlungen in geschlossenen Räumen. Versammlungen in geschlossenen Räumen. Vor Art. 10 Vor Art. 10 ZWEITER TEIL Vor Art. 10 1 2 3 4 Der 2. Teil des BayVersG regelt in den Art. 10 bis 12 Versammlungen in geschlossenen Räumen. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Die bilden den Gegensatz

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm von Prof Dr Hans D Jarass 6, vollständig

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

XV 1 1 A. 3 I. 4 II. 6 III.

XV 1 1 A. 3 I. 4 II. 6 III. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV 1 Einführung... 1 A. Versicherungsaufsichtsrechtliche Systeme und Zuordnung der deutschen Versicherungsaufsicht... 3 I. Das Publizitätssystem... 4 II. Das

Mehr

5 1 Zur Diskussion der Rechtsstellung des öffentlich bestellten Sachverständigen 1. a. Zunehmender Bedarf an Sachverständigenleistungen 1

5 1 Zur Diskussion der Rechtsstellung des öffentlich bestellten Sachverständigen 1. a. Zunehmender Bedarf an Sachverständigenleistungen 1 Inhalt Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungen Literatur V VII XVII XXI 5 1 Zur Diskussion der Rechtsstellung des öffentlich bestellten Sachverständigen 1 I. Hintergrund der Untersuchung und Fragestellungen

Mehr

Projektvorstellung Windpark Roteberg

Projektvorstellung Windpark Roteberg Projektvorstellung Windpark Roteberg Bürgerinformation 23.10.2014 Die Planung für den Windpark Roteberg sieht die Errichtung von fünf Anlagen des Typs Nordex N 117 vor. Nordex N 117 speziell für Binnenstandorte

Mehr

Nebenbestimmungen zum VA 36 VwVfG

Nebenbestimmungen zum VA 36 VwVfG Nebenbestimmungen zum VA 36 VwVfG Befristung, 36 II Nr. 1 VwVfG Festlegung eines zeitlichen Geltungsbereiches des VA Unterscheide: 1. aufschiebende Befristung (Suspensivbefristung) = VA wird ab einem bestimmten

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung Dr. Rolf Marschner Erkner 16. 9. 2016 Themenkomplex 1 Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2016 Rechtsprechung des BGH BGH v. 10. 1. 2000 (BtPrax

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 23. Erster Teil. Korruptionserscheinungen und ihre gesetzliche Erfassung 25

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 23. Erster Teil. Korruptionserscheinungen und ihre gesetzliche Erfassung 25 Inhaltsverzeichnis Einleitung 23 Erster Teil Korruptionserscheinungen und ihre gesetzliche Erfassung 25 A. Phänomen der Korruption 25 I. Geschichte der Korruption 25 II. Formen und Hintergründe von Korruption

Mehr

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit

Inhalt. Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Inhalt Basiswissen StPO Lektion 1: Grundlagen 7 Sinn und Zweck des Strafprozesses Rechtsquellen des Strafprozesses Das Strafverfahren in der Gerichtsbarkeit Lektion 2: Grundsätze des Verfahrens im Strafprozess

Mehr

Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III)

Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III) Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (Staatsrecht III) Wintersemester 2010/2011 Prof. Dr. iur. Ekkehard Hofmann, insbesondere Verwaltungsrecht, Sozialrecht Die Rechtslage in Deutschland

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten Deutscher Bundestag Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten Seite 2 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen

Mehr

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) im Hinblick auf den Schutz des Bodens

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) im Hinblick auf den Schutz des Bodens DECHEMA Symposium Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung 21. November 2011 Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) im Hinblick auf den Schutz des Bodens Bisherige Rechtslage Pflichten

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 30.10.2015 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 DIHK-Position zu den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Zeitraum Mai bis Juli 2015 veröffentlichten

Mehr

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip :

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : 1. Bearbeitervermerk lesen 2. Sachverhalt lesen 3. Schlagwörter zuordnen 4. Problemschwerpunkte setzen 5. Gliederung 6. Ausfertigung 7. Positiv denken Obersatz:

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990

Mehr

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)

Mehr

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht Ass. iur. Anja Brigola Stand: Oktober 2011 Inhaltsübersicht I. Aufbau einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 13 Nr.

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzkontrolle II. Dr. Christian Müller, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten

Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzkontrolle II. Dr. Christian Müller, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzkontrolle II Dr. Christian Müller, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten Inhaltsübersicht 1. Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften

Mehr

Wir setzen klare Schwerpunkte

Wir setzen klare Schwerpunkte Wir setzen klare Schwerpunkte Wir sind auf das Verwaltungsrecht spezialisiert und bieten Ihnen höchste fachliche Kompetenz in unseren Kerngebieten. Fachwissen, das in zahlreichen Fachpublikationen und

Mehr

Normen in der Rechtsprechung COELER LEGAL www.coeler.com RA, DIPL.-ING. ING. (FH) MARTIN LAUNER STUDIUM DER SCHIFFSBETRIEBSTECHNIK AN DER FH FLENSBURG UND DER RECHTSWISSENSCHAFTEN AN DER UNIVERSITÄT KIEL;

Mehr

BDI The Voice of German Industry. Revision der TA Luft Stand des Verfahrens. 27. September BDG-Umwelttag

BDI The Voice of German Industry. Revision der TA Luft Stand des Verfahrens. 27. September BDG-Umwelttag BDI The Voice of German Industry Revision der TA Luft Stand des Verfahrens 27. September 2016 7. BDG-Umwelttag Annette Giersch, LL.M., Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit BDI Mandat Interessenvertretung

Mehr

Aktuelles zur Biogasproduktion in Sachsen Rechtsrahmen und Anlagensicherheit

Aktuelles zur Biogasproduktion in Sachsen Rechtsrahmen und Anlagensicherheit Aktuelles zur Biogasproduktion in Sachsen Rechtsrahmen und Anlagensicherheit Dipl.-Ing. Peter Gamer Leiter des Referats Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm Übersicht Einleitung Immissionsschutzrechtliche

Mehr

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Anja Behnke Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagenbezogener Immissionsschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Gliederung

Mehr

Umwelt- und Technikrecht

Umwelt- und Technikrecht Umwelt- und Technikrecht Schriftenreihe des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier Herausgegeben von Prof. Dr. Timo Hebeler Prof. Dr. Reinhard Hendler Prof. Dr. Alexander Proelß Prof.

Mehr