Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlagen

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1 Fachwissen und Kompetenz aus über 60 Jahren Erfahrung! LoTo-Systeme Sicherheit auf allen Ebenen! Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlagen Vortrag am in Aschaffenburg

2 Agenda: Vorstellung Kurze Umfrage zum Thema LoTo-Systeme Einführung und Begriffsbestimmung Rechtliche Grundlagen Verschiedene Ansätze bei Schlössern Vorgehen zur Implementierung von LoTo-Systemen Anwendungsbeispiele Praktische Handhabung (Demo-Kubus) Stand: 02/2019; Folie: 2

3 Vorstellung Schärer+Kunz Lorenz Huber (Dipl.-Ing.(FH), Sifa, GQA-Auditor) BRADY Franz Sterr (in Vertretung von Sascha Ernemann) Stand: 02/2019; Folie: 3

4 Umfrage Wer im Zuschauerraum kennt den Begriff Lockout-Tagout oder LoTo? Wer hält Stand jetzt LoTo-Systeme für eine sinnvolle Investition im Sinne von Arbeitsschutzmaßnahmen? Was bedeutet der Titel Sicherheit auf allen Ebenen im Zusammenhang mit LoTo? Stand: 02/2019; Folie: 4

5 Agenda zum Teil 1: Rechtliche Grundlagen Begriffsbestimmung Herkunft von Lockout-Tagout Systemen Vergleich mit anderen Arbeitssicherheitssystemen USA Schweiz Rechtliche Grundlagen EU / Deutschland Fragen zu den rechtlichen Grundlagen? Stand: 02/2019; Folie: 5

6 Einführung und Begriffsbestimmung Was versteckt sich hinter den Begriffen Lockout-Tagout oder LoTo (LoToTo)? Wartungsblockiersysteme (aber auch bei Instandhaltung, Einrichtearbeiten, allen Arbeiten bei denen definierte Zustände von Energiequellen sicherheitsrelevant sind!): Def. Wartung von technischen Objekten gem. Wikipedia Nach einer ggf. erforderlichen Sicherung des Wartungspersonals durch Wartungssicherungen umfasst eine Wartung z. B. Nachstellen, Schmieren, Konservieren, Nachfüllen, Ergänzen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter oder Dichtungen) Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur Instandsetzung. Wo kommt Lockout-Tagout ursprünglich her? Stand: 02/2019; Folie: 6

7 Rechtliche Grundlagen/Empfehlungen im Vergleich USA: klare Vorgaben zum Einsatz von LoTo-Equipment durch die OSHA Stand: 02/2019; Folie: 7

8 Rechtliche Grundlagen/Empfehlungen im Vergleich Schweiz: klare Empfehlung von LoTo-Maßnahmen durch die SUVA Stand: 02/2019; Folie: 8

9 Hersteller Risikobeurteilung (alt:gefahrenanalyse) zur Risikominderung u.a. Festlegung von LoTo-Absperrpunkten bei der Planung/Entwicklung Betreiber/Benutzer Gefährdungsbeurteilung vor erster Inbetriebnahme, dann regelmäßig u.a. Festlegung von LoTo-Absperrpunkten beim Erkennen von Gefährdungen bei Wartungsarbeiten, etc.. Stand: 02/2019; Folie: 9

10 Rechtliche Grundlagen aus EU-Richtlinien (RL) 1. Beim Hersteller / Inverkehrbringer gilt vor allem die Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG (MRL) Produktsicherheitsgesetz (Grund)Normen z.b :2010 Sicherheit von Maschinen / Stand der Technik (Konkretisieren die Schutzziele der RL => Beweislastumkehr ) 2. Beim Anlagenbetreiber gelten vor allem die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009 / 104 / EG; Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit 89 / 391 / EWG Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung / Arbeitsstättenverordnung u.a. Stand: 02/2019; Folie: 10

11 Rechtliche Grundlagen, konkrete Beispiele: 1. Beim Anlagenhersteller Produktsicherheitsgesetz (bleibt in Hinblick auf Wartungsblockiersysteme/LoTo sehr vage, aber z.b.): Stand: 02/2019; Folie: 11 EN (Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstungen von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen regelt als Teilnorm der EN Sicherheit von Maschinen allgemeine Festlegungen und Empfehlungen für die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Instandhaltung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen. Anforderung an Netztrenneinrichtungen: Muss mit einer Vorrichtung versehen, die es erlaubt, sie in der AUS-(Trenn-)Stellung abzuschließen (z.b. durch Vorhängeschlösser) Schutz vor unbefugtem, unbeabsichtigtem und/oder irrtümlichem Schließen der Netztrenneinrichtung. Alle Schaltgeräte oder ein Teil einer Maschine müssen von Personen, die mit der Arbeit vertraut sind abgeschaltet und gegen unbefugtes, unbeabsichtigtes oder irrtümliches Wiedereinschalten gesichert werden können, bis dieselben Personen die Schaltgeräte wieder freigeben.

12 Rechtliche Grundlagen, konkrete Beispiele: 1. Beim Anlagenbetreiber Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordung 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen : (3) Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben, müssen insbesondere 3. gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Betätigen gesichert sein. (4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können. Stand: 02/2019; Folie: 12

13 Rechtliche Grundlagen, konkrete Beispiele: 1. Beim Anlagenbetreiber Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordung 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln: (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend geschützt sind. (3) Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Schutzeinrichtungen 6. nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Stand: 02/2019; Folie: 13

14 Mögliche fatale Folgen eines fehlenden LoTo-Systems Arbeitsunfall in Premnitz/Brandenburg Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung Stand: 02/2019; Folie: 14

15 Rechtliche Grundlagen (Sicherheit auf allen Ebenen!) Resümee: Arbeitsunfälle passieren nicht, sie werden immer verursacht! (SUVA) Durch den gezielten Einsatz von Lockout-Tagout-Materialien können alle beteiligten Ebenen der Arbeitswelt Ihre eigene Sicherheit erhöhen! Mitarbeiter (Schutz und Gesundheit) Verantwortliche Personen nach 13 ArbSchG Unternehmer Mehr Sicherheit durch Lockout-Tagout bedeutet für das Unternehmen geringere Ausfallstage, weniger Maschinenstillstand, höhere Produktivität und positive Außenwirkung! Stand: 02/2019; Folie: 15

16 LoTo = Sicherheit auf allen Ebenen! Wie stehen Sie jetzt zu der Eingangsfrage: Halten Sie LoTo-Systeme für eine sinnvolle Investition im Sinne von Arbeitsschutzmaßnahmen? Stand: 02/2019; Folie: 16

17 Ende Teil 1: LoTo = Sicherheit auf allen Ebenen! Gibt es abschließende Fragen? Stand: 02/2019; Folie: 17

18 Ende Teil 1: LoTo = Sicherheit auf allen Ebenen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: 02/2019; Folie: 18

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