Schlauchleitungs-Management. Maintenance Dortmund

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1 Schlauchleitungs-Management Maintenance Dortmund

2 AGENDA 1. Einleitung 2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3. BGR Sicherheitsrichtlinien für Hydraulik-Schlauchleitungen 4. Schlauchleitungs-Management 5. Zusammenfassung 2

3 Großbrand am 15. Mai 2007 Rauchsäule in einem Edelstahl-Werk Bei einem Großbrand am Abend des 15. Mai 2007 entstand in einer Fertigungshalle ein Sachschaden in zweistelliger Millionenhöhe. Ein Arbeiter erlitt leichte Rauchvergiftungen, sonst kamen aber keine Menschen zu Schaden. Nach Angaben eines Augenzeugen war in einem Walzwerk ein Hydraulikschlauch an einer Verpackungsmaschine geplatzt und Öl aus der Maschine geschossen, das sich sofort entzündet hatte. Das Feuer habe dann innerhalb kürzester Zeit auf das Dach der Fertigungshalle übergegriffen. Die mehrere hundert Meter hohe Rauchwolke war kilometerweit sichtbar. 3

4 Betriebssicherheitsverordnung Um allen europäischen Unternehmen die gleichen Bedingungen zu bieten, hat der Gesetzgeber ein den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen verfasst: die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG. Die BetrSichV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, im Sinne des Arbeitsschutzes. 4

5 Betriebssicherheitsverordnung Grundbausteine des Schutzkonzeptes sind: - eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel sowie - geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen. Wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung - Gefährdungsbeurteilung 3 BetrSichV - Prüfung der Arbeitsmittel 10 BetrSichV - Dokumentation 11 BetrSichV - Prüfung vor Inbetriebnahme 14 BetrSichV - Wiederkehrende Prüfungen 15 BetrSichV - Prüfbescheinigung 19 BetrSichV - Mängelanzeige 20 BetrSichV 5

6 Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen BetrSichV 3 Abs. 1: Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. BetrSichV 3 Abs 3: Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. 6

7 Befähigte Person Hydraulikschlauchleitungen sind laut Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person überwacht bzw. überprüft und ggf. ausgetauscht werden. Die befähigte Person ist im Sinne der BetrSichV eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach 2 (7) BetrSichV). 7

8 BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen Regeln für den sicheren Einsatz 8

9 BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen Regeln für den sicheren Einsatz Hydraulik-Schlauchleitungen sind ein sicherheitsrelevantes Bauteil und unterliegen aufgrund der Summe der Beanspruchungen einem hohen Verschleiß. Aus Gründen der Gewährleistung und ihrer sicheren Funktion müssen Arbeitsmittel (Maschinen, Anlagen und auch Hydraulik-Schlauchleitungen) in Hydraulikanlagen geprüft werden. In der Vergangenheit regelte dies die ZH 1/74 Sicherheitsregeln für Hydraulik- Schlauchleitungen sowie in Auszügen die DIN Fluidtechnik; Schlauchleitungen; Maße; Anforderungen und diverse UVV s. 9

10 Die rechtliche Verantwortung der Maschinenbetreiber Schlauchprüfung Rechtliche Grundlagen Hydraulik-Schlauchleitungen sind laut Betriebssicherheitsversordnung ( 1 BetrSichV) Arbeitsmittel, die regelmäßig und nur durch eine befähigt Person überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden müssen. Laut Betriebssicherheitsversordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig also turnusgemäß innerhalb festgelegter Fristen überprüft werden. 10

11 Die rechtliche Verantwortung der Maschinenbetreiber Schlauchprüfung Rechtliche Grundlagen Laut TRBS 1203 unterliegen die Befähigten Personen bei ihrer Prüftätigkeit keiner fachlichen Weisungen. Die Prüfungen die Art der Prüfung, der Umfang und die Prüffristen werden durch die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR237: Hydraulik-Schlauchleitungen - Regeln für den sicheren Einsatz festgelegt. Durch die Protokollierung der Überprüfung und der Ergebnisse kommt der Maschinenbetreiber der gesetzlichen Forderung nach der Dokumentation der Überprüfung der Arbeitsmittel nach ( 6 ArbSchG, 11 BetrSichV). 11

12 Schlauchleitungs-Management 12

13 Schlauchleitungs-Management - Aufnahme aller im Betrieb befindlichen Hydraulikschläuche - Individuelle Kennzeichnung X-CODE zur schnelleren Identifizierung - Hilfestellung bei erstmaliger Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Vorschriften - Beurteilung der Hydraulikschläuche für die weitere Verwendung - Dokumentation des Ist-Zustandes für Ihre Unterlagen - Vorschlag von Prüffristen und Prüfumfang nach den aktuell verbindlichen Vorschriften - Aufnahme der Hydraulikschläuche in eine Datenbank mit den Angaben zum Schlauch, der zugehörigen Maschine und des Aufstellungsortes, des nächsten Prüf- und Austauschtermins, der Aufnahme von Ausfallursachen - Durchführung der geforderten Prüfungen vor Ort durch befähigte Personen - Umsetzen von notwendigen Schutzmaßnahmen, wie Fangsicherungen, Blechabschirmungen, Scheuerschutz etc. - Mitgabe der einzelnen X-CODEs für eine einfache Nachbestellung - Mitteilung der Prüftermine und der Austauschtermine nach der empfohlenen Verwendungszeit zum fälligen Datum 13

14 Schlauchleitungs-Management X-CODE 14

15 DB1 15

16 Folie 15 DB1 Entweder: Serialnumbers oder Seriennummern Dirk Brunne;

17 Schlauchleitungs-Management 16

18 Zusammenfassung Zur Gewährleistung der Sicherheit von hydraulischen Anlagen müssen die Arbeitsmittel und damit auch Hydraulik-Schlauchleitungen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die gesetzlichen Vorgaben für den Betreiber ergeben sich aus der BetrSichV, welche wiederum die Vorgaben des ArbSchG konkretisieren. Um die neu aufgestellte BetrSichV praxisnah zu unterstützen, entstand unter Leitung des Fachausschusses Chemie im Arbeitskreis Hydraulik-Schlauchleitungen eine neue berufsgenossenschaftliche Regel: BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen Mit diesem Regelwerk soll der Betreiber eine praxisnahe Arbeitsgrundlage für den richtigen Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen erhalten. 17

19 Zusammenfassung Optimale Maschinen- und Anlagenverfügbarkeit - Reduzierung unplanmäßiger Maschinenstillstände Höhere Zuverlässigkeit in der Produktionsplanung - Sichere Einhaltung der Liefertermine - Verbesserung der Kundenzufriedenheit Steigerung der Produktivität und Effektivität - Optimale Auslastung der Maschinen - Reparaturen können in geplanten Stillstandzeiten durchgeführt werden - Erhöhung des eigenen Gewinns 18

20 Zusammenfassung Senkung der Reparaturkosten - Instandhalten ist günstiger als reparieren! - Verlängerung der Wartungsintervalle Aktiver Reduzierung des Unfallrisikos - Erfüllung der Sicherheitsstandards - Mögliche Schwachstellen werden erkannt bevor es zu einem Unfall kommt Schaffen der eigenen Rechtssicherheit - Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - Unterstützung bei der Erfüllung der BetrSichV und BGR Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO

21 Zusammenfassung Instandhaltungskonzepte präventiv, zustandsbasiert, reaktiv Präventive Instandhaltung Anwendung 1 Zeitbasierter Service mit festen Intervallen Zustandsbasierte Instandhaltung 2 Ermittlung der notwendigen Servicemaßnahmen durch Zustandsanalyse Reaktive Instandhaltung 3 Notfall-Management bei unerwarteten Stillstand 20

22 Ja, eindeutig! 21

23 Kontaktdaten: Hansa-Flex AG Zum Panrepel Bremen Wolfgang Brückmann Geschäftsbereichsleiter Telefon: Mobil:

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