Die Stadtverordnetenvorsteherin

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1 Die Stadtverordnetenvorsteherin An die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates Schriftführerin: Frau Morian Telefon: März 215 der Stadt Rödermark Einladung Ich lade Sie ein zu der 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Sitzung Nr. 2/215) am Dienstag, , um 19: Uhr mit evtl. Fortsetzung am Mittwoch, um 19: Uhr. Die Sitzung findet in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1 statt. Tagesordnung: TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin Mitteilungen des Magistrats Anfragen gem. 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - Vorlage: VO/39/15 TOP 5 Investitionsprogramm 215 bis 219 Vorlage: VO/8/15 (bitte die Anlagen aus der Zustellung zum HFW am verwenden) TOP 6 Haushaltssicherungskonzept 215/216 Vorlage: VO/7/15 (bitte die Anlagen aus der Zustellung zum HFW am verwenden) TOP 7 Doppelhaushalt 215/216 Vorlage: VO/9/15 (Anlagen bitte auch als Unterlagen für die HFW-Sitzung am verwenden) TOP 8 Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark Vorlage: SPD/21/15 Ausdruck vom: Seite: 1/2

2 Mit freundlichen Grüßen F. d. R. gez. Brigitte Beldermann Stadtverordnetenvorsteherin Susanne Morian Schriftführerin Ausdruck vom: Seite: 2/2

3 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Gremien-Büro und Zentrale Dienste Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: VO/39/ Morian, Susanne 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - Beratungsfolge: Datum Gremium Magistrat Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Der vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 215 vorgelegte Doppelhaushalt 215 und 216 enthält in der Haushaltssatzung eine Anhebung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Ebenso werden die hierdurch erzielten Einnahmeerhöhungen im Haushaltssicherungskonzept 215 und 216 als Ersatzmaßnahmen zur Einhaltung des Schutzschirmvertrages mit dem Land Hessen benannt. Im Dezember 212 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erstmals in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Die dort festgelegten Hebesätze sollen nun rückwirkend ab dem wie folgt angehoben werden: Grundsteuer B von 45 % auf 54 % Gewerbesteuer von 35 % auf 38 % Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf. Die Hebesätze werden wie folgt erhöht: Grundsteuer B von 45 % auf 54 % Gewerbesteuer von 35 % auf 38 % Ausdruck vom: Seite: 1/2

4 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: JA Anlagen Ausdruck vom: Seite: 2/2

5 Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl S. 178), des 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I s. 4167), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2417) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung beschlossen. 1. Änderung 1. Artikel I 1 wird wie folgt geändert: 1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2 v.h. 54 v.h. 2. für die Gewerbesteuer 38 v.h. 2 wird wie folgt geändert: Die vorstehenden Hebesätze gelten ab dem Haushaltsjahr Artikel II Die vorstehende Satzungsänderung tritt gemäß 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

6 Rödermark, den Magistrat der Stadt Rödermark Kern, Bürgermeister

7 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Finanzverwaltung, Controlling Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: Investitionsprogramm 215 bis 219 Beratungsfolge: Datum Gremium VO/8/15 I/2/I/Scho/Sc Scholz, Katharina Magistrat Magistrat Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig. Das Investitionsprogramm 215 bis 219 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Doppelhaushalt 215/216 als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den ungszeitraum 215 bis 219. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Investitionsprogramm 215 bis 219 Ausdruck vom: Seite: 1/1

8 Investitionsprogramm Investitionen 1 Organisation und Gremien Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaffungen Stavo Bewegl. Anlagevermögen Polit.Gremien Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Lizenzen/Softwareanschaffungen Personal EDV-Anschaffungen Organisation EDV-Anschaffungen Ortsrecht/Pressearb EDV-Anschaffungen Servicedienste EDV-Anschaffungen Archiv EDV-Anschaffungen Frauenbeauf EDV-Anschaffungen Schiedsstellen EDV-Anschaffungen Betreuung Gremien EDV-Anschaffungen Ortsrecht EDV-Anschaffungen Standesamt Bewegl. Anlagevermögen Friedhof Ober-Roden EDV-Anschaffungen Stavo Büroausstattung FB 1 EDV-Anschaffungen Personalrat EDV-Anschaffungen Personal Ausstattung für Arbeitssicherheit/Betriebsmedizi Lizenzen/Softwareanschaffungen FA 1/1 u. 1/2 Lizenzen/Softwareanschaffungen TUI EDV-Anschaffungen TUI EDV-Anschaffungen Kommunikationsdienste Lizenzen/Softwareanschaffungen Standesamt Investitionserlöse aus Verkauf Grabnutzungsrechte Erweiterung, Um- u. Ausbau Friedhof Ober-Roden Seite 39

9 Investitionen 1 Organisation und Gremien Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Bewegl. Anlagevermögen Friedhof Urberach Erweiterung, Um- und Ausbau Friedhof Urberach Zuwendung Kreis - Feuerwehr Ober-Roden 15. Zuweisungen des Landes Feuerwehr ORo EDV-Anschaffungen Feuerwehr ORo Erwerb bundeseinheitlicher Digitalfunk Verlegung u. Neuverkabelung Sirenenanlagen Bewegl. Anlagevermögen - Pauschale Feuerwehr ORo Anschaffung v. Fahrzeugen Feuerwehr ORo Geringwertige Wirtschaftsgüter Feuerwehr ORo -1. Lizenzen/Softwareanschaffungen Feuerwehr ORo Zuweisungen des Landes Feuerwehr Urb Bewegl. Anlagevermögen - Pauschale Feuerwehr Urb Erwerb bundeseinheitlicher Digitalfunk Anschaffung v. Fahrzeugen Feuerwehr Urb Geringwertige Wirtschaftsgüter Feuerwehr Urb EDV-Anschaffungen Feuerwehr Urb Lizenzen/Softwareansch. Feuerwehr Urb Seite 4

10 Investitionen 2 Finanzen Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaffungen Finanzen/Controll EDV-Anschaffungen Finanzen/Controlling Büroausstattung FB Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Lizenzen/Softwareanschaffungen Finanzbuchhaltung EDV-Anschaffungen Finanzbuchhaltung Lizenzen/Softwareanschaffungen Steuern EDV-Anschaffungen Steuern Seite 41

11 Investitionen 3 Öffentliche Ordnung Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaffungen Bürgerbüro EDV-Anschaffungen Bürgerbüro Büroausstattung FB Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Ausstattung für Dienst- und Schutzkleidung EDV-Anschaffungen Gewerbe/Gaststätten EDV-Anschaffungen FA Öffentl. Sicherh. u. Ordnung Lizenzen/Softwareanschaffungen FA Öff. S. u Ord EDV-Anschaffungen Verkehr Bewegl. Anlagevermögen FA Verkehr Videoüberwachung an Bahnhöfen Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung Baukostenzuschuss zur S-Bahn Baukostenzuschuss zur Dreieich-Bahn Anschaffung von Fahrzeugen Büroausstattung FB 4-17 Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Lizenzen/Softwareanschaff. Senioren; Sozialer D EDV-Anschaffungen Senioren, Sozialer Dienst EDV-Anschaffungen Kultur Büroausstattung FB Seite 42

12 Investitionen 4 Kinder, Jugend u. Senioren Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaffungen Kinder Inv.zuschuss Kath. Pfarrgem. St. Nazarius -442 EDV-Anschaffungen Kinder Büroausstattung FB Ausstattung für Arbeitssicherheit/Betriebsmedizi Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Zuwendung aus Inv.programm U Einrichtung neuer Krabbelgruppenplätze Neuausstattungen Gruppenräume Kitas EDV-Anschaffungen SchillerHaus Bewegliches Anlagevermögen SchillerHaus Inv.-Kostenzuschuss Kinderbetreuungseinrichtungen Umbau und Ausstattung Helene-Lange-Schule Maßnahmen zur Kita Betreuung Bewegl. Anlagevermögen Kita I Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita I EDV-Anschaffungen Kita I Außengelände Kita I Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita I -3. Bewegl. Anlagevermögen Kita II Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita II EDV-Anschaffungen Kita II Außengelände Kita II Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita II Bewegl. Anlagevermögen Kita III Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita III -666 Seite 43

13 Investitionen 4 Kinder, Jugend u. Senioren Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt EDV-Anschaffungen Kita III Außengelände Kita III Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita III Bewegl. Anlagevermögen Kita IV Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita IV -666 EDV-Anschaffungen Kita IV Außengelände Kita IV Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita IV -3. Bewegl. Anlagevermögen Kita V Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita V -666 EDV-Anschaffungen Kita V Außengelände Kita V Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita V -3. Bewegl. Anlagevermögen Kita VI Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita VI -666 EDV-Anschaffungen Kita VI Außengelände Kita VI Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita VI Bewegl. Anlagevermögen Kita VII Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita VII -666 EDV-Anschaffungen Kita VII Außengelände Kita VII Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita VII -3. Bewegl. Anlagevermögen Kita VIII Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita VIII -666 EDV-Anschaffungen Kita VIII Seite 44

14 Investitionen 4 Kinder, Jugend u. Senioren Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Außengelände Kita VIII Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita VIII -3. Außengelände Kita IX -18. Bewegl. Anlagevermögen Kita X Lizenzen/Softwareanschaffungen Kita X EDV-Anschaffungen Kita X Außengelände Kita X Geringwertige Wirtschaftsgüter Kita X Lizenzen/Softwareanschaffungen Jugendpflege EDV-Anschaffungen Jugendpflege Erneuerung/Instandsetzung v. Freizeitflächen Investitionszuschüsse Grundschulen EDV-Anschaffungen Jugendsozialarbeit Bewegl. Anlagevermögen JUZ ORo EDV Anschaffung JUZ O-Ro Lizenzen/Softwareanschaffung JUZ O-Ro Fahrzeugbeschaffung FA Jugend -3.5 EDV-Anschaffungen Senioren, Sozialer Dienst Ausstattung Notunterkünfte Bewegl. Anlageverm. Senioren/Soz. Dienst Zuschuss Gemeindezentrum St. Gallus Kostenerstattung Flüchtlingsunterkünfte (Kreis) Ausstattung Flüchtlingsunterkünfte EDV-Anschaffungen Kultur Büroausstattung FB EDV-Anschaffungen Vereine, Ehrenamt Seite 45

15 Investitionen 4 Kinder, Jugend u. Senioren Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Büroausstattung Vereine, Ehrenamt -16 Geringwertige Wirtschaftsgüter Vereine, Ehrenamt -29 Seite 46

16 Investitionen 5 Kultur, Vereine, Ehrenamt Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Büroausstattung FB Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Lizenzen/Softwareanschaffungen Kultur EDV-Anschaffungen Kultur Büroausstattung FB Geringwertige Wirtschaftsgüter Kultur -1.4 Bewegl. Anlagevermögen Kulturhalle Erneuerung Beschallungsanlage -61. EDV-Anschaffungen Vereine, Ehrenamt Büroausstattung Vereine, Ehrenamt Geringwertige Wirtschaftsgüter Vereine, Ehrenamt EDV-Anschaffungen Ehrenamt Zuweis/Zuschüsse für Investitionen Vereine Zuwendung Stadtbücherei Bewegl. Anlagevermögen Stadtbücherei Lizenzen/Softwareanschaff. Stadtbücherei EDV-Anschaffungen Stadtbücherei ORo EDV-Anschaffungen Bücherei Urberach Bewegl. Anlagevermögen Halle Urberach EDV-Anschaffungen Halle Urberach Bewegl. Anlagevermögen Sporthalle Ober-Roden EDV-Anschaffungen Sporthalle Ober-Roden Bewegl. Anlagevermögen Bürgertreff -2.5 EDV-Anschaffungen Bürgertreff Bewegliches Anlagevermögen Kelterscheune Seite 47

17 Investitionen 6 Bauverwaltung Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Erstattungen aus Beiträgen u. Anschlusskosten Lizenzen/Softwareanschaffungen Bauverw./Stadtpl EDV-Anschaffungen FA Bauverwaltung/Stadtplanung Geringwertige Wirtschaftsgüter FB Büroausstattung FB Städteplanung/Bauleitplanung Ingenieurleistungen Bodenordnungsmaßnahmen Maßnahmen Regionalpark Rhein-Main -58. Abwasserbeitrag Stadtgrundstücke Rennwiesen Kanalhausanschlüsse Stadtgrundstücke Rennwiesen Anteil ED Straßenentwässerung Karnweg -18. Lizenzen/Softwareanschaffungen FA Liegenschaften EDV-Anschaffungen FA Liegenschaften Erhebung von Straßenbeiträge Erschließungsbeiträge Zuweisungen - Renaturierung der Rodau 839. Zuweisung - Radweg Kreisradroute/Urberach 69.4 Zuwendung - Grundhafte Erneuerung Odenwaldstraße Zuweisungen vom Land - Wartehallen Zuweisung - Grundhafte Erneuerung Forststraße 525. Zuweisung - Ortsdurchfahrt Waldacker Zuwendung Erweiterung P+R Anlage S-Bahn O.-R EDV-Anschaffungen Straßenbau Neubau Radweg Waldacker/Katharinenhof Neubau Radweg Kreisradroute/Urberach (Lückens Radwege - Allgemein -1. Seite 48

18 Investitionen 6 Bauverwaltung Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Straßenbau - Allgemein Ober-Roden Rückbau Tempo3-Zonen -3. Straßenbau - Allgemein Urberach Sanierung Lärmschutzwall Elsternweg -3. Erschließung Baugebiet "Karnweg" Erschließung Baugebiet "An den Rennwiesen" Grundh. Erneu. Fortsstr. mit Kreuzungsanschlüssen Ausbau Friedhofstr. (Einmündung DaStr.) -3. Bahnhofsvorplatz Ober-Roden Kostenanteil Ortsdurchfahrt Waldacker Grundh. Erneuerung von Straßen allgemein Grundhafte Erneuerung Ringstraße Grundh. Erneuerung Berliner/Breslauer Str Endausbau Fichtenweg Straßenbeleuchtung Erweiterung, Um- und Ausbau Wartehallen Ausbau von Feld- und Wirtschaftswegen Erweiterung P+R Anlage S-Bahn O.-R Refinanzierung Straße Am Schwimmbad Grundh. Erneuerung Straße am Schwimmbad Erweiterung, Um- und Ausbau Wasserläufe -61. Renaturierung der Rodau BW25 - Sanierung Betonwanne Rodau Ober-Roden Prüfung/Erneuerung von Drainagenetzen Kreuzung Rodau-/ Ober-Rodener Straße Einmündung Stresemann-/Kurt-Schumacher- -68 Seite 49

19 Investitionen 6 Bauverwaltung Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaff. Landschaftpf./Umwelt EDV-Anschaffungen Landschaftspflege, Umwelt Geringwertige Wirtschaftsgüter Spielplätze Erricht, Um- und Ausbau Jugendpl./Freizeitanlagen Errichtung, Um- und Ausbau Spiel-/Bolzplätze Investive Maßnahmen Ökokonto -5. Naturschutzrechltiche Auslgeichsmaßnahmen Seite 5

20 Investitionen 1 Büro des Bürgermeisters Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt EDV-Anschaffungen Stavo Büroausstattung FB Geringwertige Wirtschaftsgüter FB1-272 Lizenzen/Softwareanschaffungen FA 1/1 u. 1/2-353 EDV-Anschaffungen Organisation -927 EDV-Anschaffungen Ortsrecht/Pressearb. -31 Büroausstattung FB 4-1 EDV-Anschaffungen Büroleiter Lizenzen/Software Büroleiter Lizenzen/Softwareanschaffungen Presse EDV-Anschaffungen Presse Lizenzen/Softwareanschaffungen Integration EDV-Anschaffungen Integration Lizenzen/Softwareanschaffungen ext. Frauenbeauftr EDV-Anschaffung externe Frauenbeauftragte Büroausstattung Stabstelle Bürgermeisterbüro GwGs StabstelleBürgermeisterbüro -315 Umsetzung von Leitbildprojekten Seite 51

21 Investitionen 11 Sonderbudget Rechnungsprüfung Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Lizenzen/Softwareanschaffungen RPA EDV-Anschaffungen RPA Büroausstattung RPA Geringwertige Wirtschaftsgüter RPA -55 Seite 52

22 Investitionen 12 Stabsstelle Bürgermeister -Wirtschaftsförderung- Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt EDV-Anschaffungen TUI -87 EDV-Anschaffungen Stabstelle Wirtsschaftsförd Lizenzen/Softwareansch Stabstelle Wirtschaftsförd Büroausstattung Stabstelle Wirtschaftsförderung Geringw. Wirtschaftsg. Stabstelle Wirtschaftförd. -15 Seite 53

23 Investitionen 14 Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt EDV-Anschaffungen Magistrat EDV-Anschaffungen TUI -579 Zuwendung aus Inv.programm U3 3. Veräußerung von Grundstücken Zuweisungen vom Land (Investitionspauschale) Tilgung Darlehen Haus Morija Erstattung Tilgung Haus Morija Einnahmen aus Krediten an private Unternehmen Kreditaufnahme vom Land Kreditaufnahme vom Kreditmarkt Kreditaufnahme vom Kreditmarkt (Umschuldung) Erstattung v. Umsatzsteuer (Kulturhalle) 3. Erstattung von Umsatzsteuer - allgemein 5. Erstattung v. Umsatzsteuer (Unbebaute Grundstücke) 36. Büroausstattung Verwaltungsführung -1. EDV-Anschaffungen Verwaltungsführung Kapitaleinlage Zweckverband GWW Breitband -5. Erwerb von Grundstücken Finanz.beitr. z. Hess. Inv.fond (Berliner/Breslau) Finanz.beitr. z. Hess. Inv.fond (Kapellenstr.) Tilgung von Krediten vom Land SoPo Konjunkturpaket Land Darlehen Konjunkturpaket Bund SoPo Konjunkturpaket Bund Tilgung Darlehen Konjunkturpaket Seite 54

24 Investitionen 14 Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Stadt Rödermark Bezeichnung Ansatz 216 Ansatz 215 Ansatz Jahresergebnis 213 VE 215/216 Finanzplan 217 Finanzplan Bisher bereitgestellt Erstattung Tilgung KBR Konjunkturpaket Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt (Umschuldung) Versorgungsrücklage Beamte Finanz.beitr. z. Hess. Inv.fonds (Am Wiesengrund) Seite 55

25 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Finanzverwaltung, Controlling Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: Haushaltssicherungskonzept 215/216 Beratungsfolge: Datum Gremium VO/7/15 I/2/1/Bi/Sc Bihn, Christina Magistrat Magistrat Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Das Haushaltssicherungskonzept 215/216 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Neben der Darstellung der wesentlichen Inhalte des Entschuldungsfonds werden die erzielten Ergebnisse zu den Konsolidierungsmaßnahmen aus dargestellt. Diese Werte sind vorläufig, da die gesetzliche Frist die Fertigstellung der Abschlussarbeiten bis zum 3. April des Folgejahres zulässt. Zusätzlich werden die für 215/216 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen abgebildet. Des Weiteren werden Ersatzmaßnahmen für nicht greifende Konsolidierungsmaßnahmen abgebildet, so dass der vertraglich vereinbarte Konsolidierungspfad dargestellt werden kann. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 215/216. Der mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarte Schutzschirmpfad für die Jahre 215 bis 218 wird eingehalten. Die Vorgaben aus dem Entschuldungsfonds sind erfüllt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 215/216 Ausdruck vom: Seite: 1/1

26 Haushaltssicherungskonzept 215/216

27 Haushaltssicherungskonzept 1. Einleitung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 13. Februar 213 beschlossen, die Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen des Landes Hessen, im Rahmen des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz SchuSG) zu beantragen und einen entsprechenden Vertrag mit dem Land Hessen abzuschließen. Mit Abschluss des Vertrags am 15. Februar 213 fällt die Stadt Rödermark unter das Schutzschirmgesetz. 2. Auswirkungen Das Land Hessen gewährte der Stadt Rödermark zur schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs - Entschuldungshilfen in Höhe von Euro - Zinsdiensthilfen des Landes und - Zinsdiensthilfen aus dem Landesausgleichsstock. Die Stadt Rödermark hat sich verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu führen, dass der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis ab dem Haushaltsjahr 218 dauerhaft ausgeglichen ist. In den darauffolgenden Jahren gilt die doppische Schuldenbremse, d. h. nach Erreichen des jahresbezogenen Ausgleichs des ordentlichen Ergebnisses darf die Stadt Rödermark neue Investitions- und Kassenkredite nur aufnehmen, wenn der jahresbezogene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt weiterhin gewährleistet ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf den Haushaltsplan und den Jahresabschluss. 3. Konsolidierungsmaßnahmen Die Stadt Rödermark hat sich vertraglich verpflichtet, Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs durchzuführen. Sie ist verpflichtet, mindestens folgende Konsolidierungsbeträge bis 218 zu erbringen: Euro Euro Euro Euro Euro Euro Insgesamt entspricht dies einem Konsolidierungsvolumen von Euro. 1

28 Für das Jahr wurden nachfolgende Maßnahmen mit dem Land vereinbart: Konsolidierungsmaßnahmen Vorgabe 1 Organisation und Gremien Reduzierung der Aufwendungen für Fortbildung 5. Reduzierung der Mittel für Fachliteratur und Zeitungen 5. Reduzierung Ausstattungsgegenstände und Büromaterial 2. Reduzierung Miete und Nebenkosten Organisation und Personal Personalrat Reduzierung Veranstaltungen der Belegschaft Frauenbeauftragte intern Reduzierung Sachaufwand für Veranstaltungen Verwaltungssteuerung, Organisation Kündigung Mitgliedschaften und Reduzierung Ehrengaben Gremien-Büro und Zentrale Dienste Betreuung der städtischen Gremien Reduzierung der Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 1.5 Reduzierung der Mittel für Gästebewirtung 64 Reduzierung Sachaufwand des Seniorenbeirates 1. Reduzierung Dienstreisen von Mandatsträgern 1. Reduzierung der Mittel für Ehrengaben an Bürger 4. Reduzierung Getränke und Lebensmittel bei Veranstaltungen TuI Reduzierung für Internetpräsenz der Stadt Rödermark Kundenbetr.,Benutzerserv.u. Datenschutz Reduzierung der Mittel für Treibstoff 1. Abschaffung von zwei Dienstfahrzeugen Standesamt Friedhofsbetrieb Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof Personenstandsangelegenheiten Einnahmeerhöhung Verwaltungsgebühren Standesamt Brandschutz Reduzierung Instandhaltung von Fahrzeugen 1. Erhöhung Feuerwehrgebühren 4. Einnahmeerhöhung durch Zuweisungen des Landkreises 5. Summe Finanzen Reduzierung Miete und Nebenkosten Finanzverwaltung, Controlling Einsparung beim Sachaufwand 21.5 Personalreduzierung Finanzbuchhaltung Einsparung beim Sachaufwand 1.75 Personalreduzierung Steuerverwaltung Einsparung beim Sachaufwand 1.75 Summe

29 3 Öffentliche Ordnung Reduzierung Miete und Nebenkosten Bürgerbüro weniger Fortbildung 3. Fachliteratur einmalig 5 Reisekosten Soziale Leistungen Wegfall der Rentenberatung Wahlen Europawahlen Gefahrenabwehr Ringmaster 95 Freiwilliger Polizeidienst Verkehr Kosten Dienst- und Schutzkleidung Straßenverkehr, Verkehrsausstattung Erstattung Abschleppunternehmen 2. Privatisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung Öffentlicher Personennahverkehr Bahnhof Direkt / Mobil Bon 11.5 Fahrplanheft 8.5 Summe Kinder, Jugend u. Senioren Reduzierung Miete und Nebenkosten Kinder Kindergarten Mehreinnahmen U3 HessKiFöG Mehreinnahmen Kita HessKiFöG Mehreinnahmen Migration und Sprachförderung HessKiFöG 3. Mehreinnahmen Integrationsplätze nach HessKiFöG 7. Summe Mehreinnahmen durch HessKiFöG Reduzierung der Personalkosten (Nichtfachkräfte) 35. Teilreduzierung der Freistellung Leiterinnen auf 6% Einrichtungen freier Träger Einsparungen bei Kath. Kitas wegen HessKiFöG 4. Einsparungen bei freien Trägern U3 wegen HessKiFöG Familienservice RömKids Personalreduzierung Jugend Personalreduzierung Senioren, Sozialer Dienst Personalreduzierung 31.7 Summe

30 5 Kultur, Vereine, Ehrenamt Reduzierung Miete und Nebenkosten Kultur Kulturhalle Beendigung Vetragsverhältnis Programmchef Kulturhalle 8.5 Personalreduzierung Kulturelle Veranstaltungen Reduzierung des städt. Kulturprogramms Vereine, Ehrenamt Vereinsförderung Neuordnung Vereinsförderung 5. Reduzierung Betriebskostenzuschuss Badehaus Kultur- und Heimatpflege Reduzierung Aufwand KBR Adventsmärkte & Beleuchtung 18.5 Summe Bauverwaltung Reduzierung Miete und Nebenkosten 2.5 Personalreduzierung Stadtplanung Einschränkung städtebaulicher ungen Liegenschaften Privatisierung Tiefgarage Tiefbau Brunnen reduzieren 1. Winterdienst Reduzierung 2. Brückenunterhaltung 3. Straßenunterhaltung Reduzierung 15. Grünpflege Reduzierung Umwelt Grünflächen und Spielplätze Grünflächenpflege Reduzierung 15. Summe Büro des Bürgermeisters Reduzierung Miete und Nebenkosten Büro des Bürgermeisters Reduz. Amtliche Bekanntmachungen auf HP 1. Sukzessiver Verzicht auf Printmedien 2. Reduzierung Europäische Partnerschaften 2. Personalkostenreduzierung im Verwaltungsbereich Reduzierung Sachaufwand für Veranstaltungen 3. Reduzierung Aufträge an KBR 1. Summe Sonderbudget Rechnungsprüfung Reduzierung Miete und Nebenkosten Rechnungsprüfung Jahresabschlussprüfung zunehmend nur durch RPA Summe

31 12 Stabsstelle Wirtschaftsförderung 12.1 Stabsstelle Wirtschaftsförderung Einsparung beim Sachaufwand 19.4 Summe Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel 14.1 Allgemeine Finanzmittel mehr Gewerbesteuer durch Wirtschaftsförderung-netto Produktübergreifende Mittel Reduzierung Miete und Nebenkosten 2. Summe 32. Summe Konsolidierungsmaßnahmen Die Stadt ist berechtigt, vereinbarte Maßnahmen im laufenden Konsolidierungszeitraum durch eine oder mehrere andere Maßnahmen zu ersetzen, sofern das für die vereinbarte Maßnahme prognostizierte Konsolidierungspotential mindestens in derselben Höhe erreicht wird. Sollten einzelne Maßnahmen keinen Erfolg haben oder sollte die Haushaltsentwicklung neue Konsolidierungsmaßnahmen erfordern, um den Ausgleich des Haushalts im ordentlichen Ergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt zu erreichen, sind entsprechende Anpassungen bei den vereinbarten Maßnahmen oder ergänzende Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts zu beschließen. Mit dem Haushaltsplan wurden folgende Ersatzmaßnahmen für beschlossen. Ersatzmaßnahmen 1 Organisation und Gremien Nichtbesetzung einer Stelle (TuI) 3 Öffentliche Ordnung Nichtbesetzung einer Stelle (Verkehr) Stadtbus 4 Kinder, Jugend u. Senioren Erstattung Land für Schulkindbetreuung Erstattung erfolgte für U3) Kindergartengebühren 3 % Erhöhung jährlich Wegfall Zuschuss Nell-Breuning-Schule Landesförderung für Fachberatung 5 Kultur, Vereine, Ehrenamt Miete für Nutzungsausfall Halle Urberach 6 Bauverwaltung Klimaschutzmanager frühestens zum Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Familienleistungsausgleich Schlüsselzuweisung Auszahlung aus städtischen Gesellschaften und Betrieben für gemeinnützige Zwecke Zinsersparnisse durch Kontokorrent zum Ausgleich außerordentliche bzw. ordentliches Ergebnis geplanter Wert 4. Einkommensteuer/Umsatzsteueranteil (abzgl. Umlagen)

32 4. Berichts- und Auskunftspflicht Nach 4 Absatz 2 Schutzschirmgesetz haben die Kommunen über die Fortschritte der nach 3 Absatz 3 Satz 2 vereinbarten Maßnahmen dem für die Finanzen zuständigen Ministerium halbjährlich zu berichten und diese nachzuweisen. In 6 der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) ist geregelt, dass die Kommune verpflichtet ist, dem für die Finanzen zuständigen Ministerium und der Aufsichtsbehörde nach 4 Absatz 3 Satz 1 des Schutzschirmgesetzes über die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zu berichten. Der Bericht über das erste Halbjahr ist jeweils bis zum 31. August desselben Jahres und der Bericht über das zweite Halbjahr jeweils bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen. Der geprüfte Jahresabschluss ( 128 der Hessischen Gemeindeordnung) ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes unverzüglich dem für die Finanzen zuständigen Ministerium und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Berichte sind nach einem von dem für Finanzen zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster abzufassen. Sie sind schriftlich und als elektronische Datensätze einzureichen. Letztlich ist unter Ziffer 1 der Gemeinsamen Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände zum Konsolidierungsvertrag zwischen Land und Schutzschirm-Kommunen geregelt, dass das Land Hessen nicht vertraglich auf das Erstellen eines Haushaltssicherungskonzepts, das gesetzlich für alle defizitären Kommunen in 92 Absatz 4 HGO vorgeschrieben ist, verzichten kann. Das Land wird unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände ein elektronisches Berichtswesen erarbeiten, das eine weitestgehende Kongruenz mit den bestehenden Anforderungen an ein Haushaltsicherungskonzept hat. Somit sind weitere eigene Haushaltssicherungskonzepte nicht mehr erforderlich. 5. Zielerreichungsgrad bei den Konsolidierungsmaßnahmen für Einige Maßnahmen konnten nicht zum gewünschten Ergebnis führen, da sie entweder nicht oder nur teilweise umsetzbar waren. Andere Maßnahmen haben zu einem besseren Ergebnis geführt, als zunächst geplant. Die Ergebnisse basieren auf dem Buchungsstand vom und können zu diesem sehr frühen Zeitpunkt im Jahr 215 nur als vorläufige Ergebnisse gewertet werden. In der Summe der Ergebnisse kann das Konsolidierungsziel von 2, Millionen Euro erreicht werden. Alle Konsolidierungsmaßnahmen für das Jahr und der zugehörige Zielerreichungsgrad sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 6

33 Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen Legende Die Konsolidierungsvorgabe wurde erreicht. Die Konsolidierungsvorgabe wurde zum Teil erreicht. Die Konsolidierungsvorgabe wurde vollumfänglich nicht erreicht. Datenbasis (vorläufiges Ergebnis) Konsolidierungsmaßnahmen 1 Organisation und Gremien Reduzierung der Aufwendungen für Fortbildung Reduzierung der Mittel für Fachliteratur und Zeitungen Reduzierung Ausstattungsgegenstände und Büromaterial Reduzierung Miete und Nebenkosten 1.2 Organisation und Personal Personalrat Reduzierung Veranstaltungen der Belegschaft Frauenbeauftragte intern Reduzierung Sachaufwand für Veranstaltungen Verwaltungssteuerung, Organisation Kündigung Mitgliedschaften und Reduzierung Ehrengaben 1.3 Gremien-Büro und Zentrale Dienste Betreuung der städtischen Gremien Reduzierung der Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit Reduzierung der Mittel für Gästebewirtung Reduzierung Sachaufwand des Seniorenbeirates Reduzierung Dienstreisen von Mandatsträgern Reduzierung der Mittel für Ehrengaben an Bürger Reduzierung Getränke und Lebensmittel bei Veranst. 1.4 TuI Reduzierung für Internetpräsenz der Stadt Rödermark Kundenbetr.,Benutzerserv.u. Datenschutz Reduzierung der Mittel für Treibstoff Abschaffung von zwei Dienstfahrzeugen 1.5 Standesamt Friedhofsbetrieb Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof Personenstandsangelegenheiten Einnahmeerhöhung Verwaltungsgebühren Standesamt 1.6 Brandschutz Reduzierung Instandhaltung von Fahrzeugen Erhöhung Feuerwehrgebühren Einnahmeerhöhung durch Zuweisungen des Landkreises Summe 2 Finanzen Reduzierung Miete und Nebenkosten 2.1 Finanzverwaltung, Controlling Einsparung beim Sachaufwand Personalreduzierung 2.2 Finanzbuchhaltung Einsparung beim Sachaufwand Personalreduzierung 2.3 Steuerverwaltung Einsparung beim Sachaufwand Summe 3 Öffentliche Ordnung Reduzierung Miete und Nebenkosten 3.1 Bürgerbüro weniger Fortbildung Fachliteratur einmalig Reisekosten Soziale Leistungen Wegfall der Rentenberatung Wahlen Europawahlen Gefahrenabwehr Ringmaster Freiwilliger Polizeidienst 3.2 Verkehr Kosten Dienst- und Schutzkleidung Straßenverkehr, Verkehrsausstattung Erstattung Abschleppunternehmen Privatisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung Öffentlicher Personennahverkehr Bahnhof Direkt / Mobil Bon Fahrplanheft Summe Betrag 213 Betrag Ist Betrag Konsolidierungsvorgabe voraussichtliches Konsolidierungsergebnis Differenz Vorgabe und Ergebnis

34 Konsolidierungsmaßnahmen 4 Kinder, Jugend u. Senioren Reduzierung Miete und Nebenkosten 4.1 Kinder Kindergarten Mehreinnahmen U3 HessKiFöG Mehreinnahmen Kita HessKiFöG Mehreinnahmen Migration und Sprachförderung HessKiFöG Mehreinnahmen Integrationsplätze nach HessKiFöG Summe Mehreinnahmen durch HessKiFöG Reduzierung der Personalkosten (Nichtfachkräfte) Teilreduzierung der Freistellung Leiterinnen auf 6% Einrichtungen freier Träger Einsparungen bei Kath. Kitas wegen HessKiFöG Einsparungen bei freien Trägern U3 wegen HessKiFöG Familienservice RömKids Personalreduzierung 4.2 Jugend Personalreduzierung 4.3 Senioren, Sozialer Dienst Personalreduzierung Summe 5 Kultur, Vereine, Ehrenamt Reduzierung Miete und Nebenkosten 5.1 Kultur Kulturhalle Beendigung Vetragsverhältnis Programmchef Kulturhalle Personalreduzierung Kulturelle Veranstaltungen Reduzierung des städt. Kulturprogramms 5.2 Vereine, Ehrenamt Vereinsförderung Neuordnung Vereinsförderung Reduzierung Betriebskostenzuschuss Badehaus Kultur- und Heimatpflege Reduzierung Aufwand KBR Adventsmärkte & Beleuchtung Summe 6 Bauverwaltung Reduzierung Miete und Nebenkosten Personalreduzierung 6.1 Stadtplanung Einschränkung städtebaulicher ungen 6.2 Liegenschaften Privatisierung Tiefgarage 6.3 Tiefbau Brunnen reduzieren Winterdienst Reduzierung Brückenunterhaltung Straßenunterhaltung Reduzierung Grünpflege Reduzierung 6.4 Umwelt Grünflächen und Spielplätze Grünflächenpflege Reduzierung Summe 1 Büro des Bürgermeisters Reduzierung Miete und Nebenkosten 1.1 Büro des Bürgermeisters Reduz. Amtliche Bekanntmachungen auf HP Sukzessiver Verzicht auf Printmedien Reduzierung Europäische Partnerschaften Personalkostenreduzierung im Verwaltungsbereich Reduzierung Sachaufwand für Veranstaltungen Reduzierung Aufträge an KBR Summe 11 Sonderbudget Rechnungsprüfung Reduzierung Miete und Nebenkosten 11.1 Rechnungsprüfung Jahresabschlussprüfung zunehmend nur durch RPA Summe 12 Stabsstelle Wirtschaftsförderung 12.1 Stabsstelle Wirtschaftsförderung Einsparung beim Sachaufwand Summe 14 Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel 14.1 Allgemeine Finanzmittel mehr Gewerbesteuer durch Wirtschaftsförderung-netto Produktübergreifende Mittel Reduzierung Miete und Nebenkosten Summe Betrag 213 Betrag Ist Betrag Konsolidierungsvorgabe voraussichtliches Konsolidierungsergebnis Differenz Vorgabe und Ergebnis

35 6. Ersatzmaßnahmen Mit dem Haushaltplan wurden Ersatzmaßnahmen beschlossen, die nachfolgend mit Ihrem Ergebnis abgebildet werden: Ersatzmaßnahmen 1 Organisation und Gremien Nichtbesetzung einer Stelle (TuI) 3 Öffentliche Ordnung Nichtbesetzung einer Stelle (Verkehr) Stadtbus 4 Kinder, Jugend u. Senioren Erstattung Land für Schulkindbetreuung (Erstattung erfolgte für U3) Kindergartengebühren 3 % Erhöhung jährlich Wegfall Zuschuss Nell-Breuning-Schule Landesförderung für Fachberatung 5 Kultur, Vereine, Ehrenamt Miete für Nutzungsausfall Halle Urberach 6 Bauverwaltung Klimaschutzmanager frühestens zum Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Familienleistungsausgleich Schlüsselzuweisung Auszahlung aus städtischen Gesellschaften und Betrieben für gemeinnützige Zwecke Zinsersparnisse durch Kontokorrent zum Ausgleich außerordentliche bzw. ordentliches Ergebnis geplanter Wert 4. Einkommensteuer/Umsatzsteueranteil (abzgl. Umlagen) Summe Konsoliderungsvorgabe Betrag 213 Betrag Ist Betrag Konsolidierungsvorgabe voraussichtliches Konsolidierungsergebnis Differenz Vorgabe und Ergebnis über Vorgabe Das Gesamtvolumen der Ersatzmaßnahmen musste nicht erreicht werden, da die ursprünglichen Konsolidierungsmaßnahmen ausreichen, um den mit dem Land Hessen vereinbarten Schutzschirmpfad zu erreichen. So konnte beispielsweise auf die mit 45. Euro veranschlagte Auszahlung aus städtischen Gesellschaften verzichtet werden. Sie musste nicht in Anspruch genommen werden. Das endgültige ordentliche Ergebnis wird erst mit Fertigstellung des Jahresabschlusses zum bekannt sein. Allerdings kann bereits heute gesagt werden, dass der mit dem Land Hessen vereinbarte Pfad eingehalten werden kann. 7. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 215 und 216 Die aus 213 resultierenden Maßnahmen, die zum Erreichen des Konsolidierungsziels für die Haushaltsjahre 215 und 216 beschlossen wurden, werden nicht ausreichen, um auf dem mit dem Land Hessen vereinbarten Konsolidierungspfad zu bleiben. Einige Maßnahmen können nicht umgesetzt werden, andere Maßnahmen wurden ausgesetzt, weil der den Bürgern und Institutionen bisher angebotene Standard in einzelnen Bereichen weiterhin angeboten werden soll. 9

36 Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 5 Punkte ab dem Jahr 217 vor, also von 45 auf 5 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden. Zur Aufrechterhaltung der auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung seit Jahren erbrachten Leistungen im sozialen und kulturellen Bereich (z. B. Kinderbetreuung, Kulturhalle, Halle Urberach, Badehaus, Förderung von Einrichtungen und Initiativen) ist eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 45 % auf 54 % ab dem Haushaltsjahr 215 erforderlich. Hieraus ergibt sich für 215 und 216 ein Haushaltsansatz von jeweils (Haushaltsansatz : ). Das strukturelle Haushaltsdefizit macht außerdem eine Anpassung bei der Gewerbesteuer erforderlich, die zuletzt vor 19 Jahren (1996) erhöht wurde. Veranschlagt ist eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 35 % auf 38 % ab 215. Da Personengesellschaften ihre Gewerbesteuereinnahmen bis zu einem Hebesatz von 38 % mit der Einkommensteuer verrechnen können, wirkt sich die Gewerbesteuererhöhung auf die überwiegende Zahl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe in Rödermark nicht aus. Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer beträgt auf Basis der Anhebung für 215 rd und für 216 rd (Haushaltsansatz : ). Im Bereich der Kinderbetreuung fällt es nach wie vor schwer, frei werdende oder zusätzliche Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Oftmals entsteht ein Übergangszeitraum, in dem einzelne Stellen nicht besetzt sind. Aus diesem Grund wurde der Haushaltsansatz bei den Personalkosten für die Kinderbetreuung um 5. reduziert. Für das Jahr war eine Entnahme aus städtischen Gesellschaften in Höhe von 45. vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht benötigt und steht für 215 erneut als Ersatzmaßnahme zur Verfügung. Im Jahr 216 soll erstmals die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs zur Anwendung kommen. Das Land Hessen hatte Ende des Jahres Zahlen veröffentlicht, die einen Anhaltspunkt liefern sollten, welche Beträge die Kommunen aus dem Finanzausgleich erhalten würden, wenn die Neuregelung schon für das Jahr Gültigkeit gehabt hätte. Für Rödermark errechnete sich eine Verbesserung des Ergebnishaushalts in Höhe von 1,663 Millionen. Dieser Betrag ist im Haushalt 216 eingestellt. Insgesamt kann man sagen, dass die im vorliegenden Haushaltssicherungskonzept genannten Maßnahmen dazu geeignet sind, den mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Abbaupfad einzuhalten. Der Haushalt ist erstmals im Jahr 218 nicht mehr defizitär und in 219 weiterhin ausgeglichen (ordentliches Ergebnis). Nachfolgend werden die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 215 und 216 sowie die Ersatzmaßnahmen abgebildet. 1

37 Konsolidierungsmaßnahmen 215 (Vertrag) 11 Vorgabe konsolidiert Abweichung zur Konsolidierungsvorgabe 1 Organisation und Gremien Reduzierung der Aufwendungen für Fortbildung Reduzierung Ausstattungsgegenstände und Büromaterial Reduzierung Miete und Nebenkosten Organisation und Personal Personalmanagement Reduzierung der Aufwendungen für Personaleinstellungen Summe Finanzen Reduzierung Miete und Nebenkosten Finanzverwaltung, Controlling Personalreduzierung Finanzbuchhaltung Personalreduzierung Summe Öffentliche Ordnung Reduzierung Miete und Nebenkosten Verkehr Personalreduzierung Öffentlicher Personennahverkehr Stadtbus Summe Kinder, Jugend u. Senioren Reduzierung Miete und Nebenkosten Kinder Kindergarten Erhöhung Sozialstaffel Teilreduzierung der Freistellung Leiterinnen auf 6% Mittagsverpflegung Erhöhung Essensgebühren um 1 bei städt. Einrichtungen Wegfall der 3er Pauschale beim Essen Städt. Entlastung Kath. Kitas U3 Einrichtungen Essensplätze Schulkinderbetreuung Optimierung der Essensversorgung Jugend Personalreduzierung Jugendarbeit, Jugendhilfeplanung Erhöhung Teilnehmergebühren Ferienmaßnahmen Vermietungen (Klettert.,Tonstudio,Kinderwaldst.,JUZ) Senioren, Sozialer Dienst Seniorenarbeit Reduzierung bei Seniorenschifffahrt Reduzierung bei Seniorenweihnachtsfeier Personalreduzierung Summe Kultur, Vereine, Ehrenamt Reduzierung Miete und Nebenkosten Kultur Kulturelle Veranstaltungen Reduzierung des städt. Kulturprogramms Vereine, Ehrenamt Stadtbücherei Reduzierung der Bücherei Urberach Vereinsförderung Reduzierung Vereinsförderung Reduzierung Zuschuss Musikschule Kultur- und Heimatpflege Reduzierung Aufwand KBR Rathaussturm, Rosenmontagszug Summe

38 Konsolidierungsmaßnahmen 215 (Vertrag) Vorgabe konsolidiert Abweichung zur Konsolidierungsvorgabe 6 Bauverwaltung Reduzierung Miete und Nebenkosten Stadtplanung Einschränkung städtebaulicher ungen Liegenschaften 5% Einsparungen bei der Unterhaltung Tiefbau Beleuchtung Reduzierung Winterdienst Reduzierung Brückenunterhaltung Straßenunterhaltung Reduzierung Grünpflege Reduzierung Öffentliche Gewässer Gewässerpflege 5% Reduzierung Umwelt Grünflächen und Spielplätze Grünflächenpflege Reduzierung Summe Büro des Bürgermeisters Reduzierung Miete und Nebenkosten Büro des Bürgermeisters Sukzessiver Verzicht auf Printmedien Reduzierung Europäische Partnerschaften Personalkostenreduzierung im Verwaltungsbereich Summe Sonderbudget Rechnungsprüfung Reduzierung Miete und Nebenkosten Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung Jahresabschlussprüfung zunehmend nur durch RPA Summe Stabsstelle -Wirtschaftsförderung- Reduzierung Miete und Nebenkosten Stabsstelle Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung Einsparung beim Sachaufwand Summe Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel 14.1 Allgemeine Finanzmittel Allgemeine Finanzmittel mehr Gewerbesteuer durch Wirtschaftsförderung-netto Produktübergreifende Mittel Reduzierung Miete und Nebenkosten Personalreduzierung ATZ u.a Summe Summe

39 Zur Kompensation der noch fehlenden Euro aus den Maßnahmen für das Jahr 215 und zum Auffangen sonstiger Mehraufwendungen werden folgende Ersatzmaßnahmen festgelegt: Konsolidierungsmaßnahmen 215 (Ersatz) Vorgabe 4 Kinder, Jugend u. Senioren Personalkostenreduzierung 5. Kindergartengebühren 3 % Erhöhung jährlich 32.8 Reduzierung Aufwand Öffentlichkeitsarbeit Jugend Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Grundsteuer B (Anhebung Hebesatz von 45 auf 54 Punkte) 885. Gewerbesteuer Anhebung (Hebesatz von 35 auf 38 Punkte) Auszahlung aus städtischen Gesellschaften und Betrieben für gemeinnützige Zwecke 45. Summe

40 Konsolidierungsmaßnahmen 216 (Vertrag) 14 Vorgabe konsolidiert Abweichung zur Konsolidierungsvorgabe 1 Organisation und Gremien Reduzierung Miete und Nebenkosten Reduzierung Ausstattungsgegenstände und Büromaterial Gremien-Büro und Zentrale Dienste Betreuung der städtischen Gremien Reduzierung der Verfügungsmittel TuI Anwendungsmanagement Reduzierung für Internetpräsenz der Stadt Rödermark Standesamt Friedhofsbetrieb Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof Brandschutz Feuerwehr Erhöhung Feuerwehrgebühren Einnahmeerhöhung durch Zuweisungen des Landkreises Summe Finanzen Reduzierung Miete und Nebenkosten Finanzverwaltung, Controlling Personalreduzierung Finanzbuchhaltung Personalreduzierung Summe Öffentliche Ordnung Reduzierung Miete und Nebenkosten Wahlen Kommunalwahl Summe Kinder, Jugend u. Senioren Reduzierung Miete und Nebenkosten Kinder Krabbelgruppen Lineare Erhöhung von 15 pro Betreuungsplatz Kindergarten Lineare Erhöhung von 15 bei den Kindergartenplätzen Reduzierung der Personalkosten (Nichtfachkräfte) Teilreduzierung der Freistellung Leiterinnen auf 6% Schulkinderbetreuung Erhöhung 15 Schulkinderbetreuungsplätze und Horte Summe Kultur, Vereine, Ehrenamt Reduzierung Miete und Nebenkosten Kultur Kulturhalle Personalreduzierung Kulturelle Veranstaltungen Reduzierung des städt. Kulturprogramms Vereine, Ehrenamt Stadtbücherei Finanzierung Medienerwerb Stadtbücherei durch Gebühren Vereinsförderung Reduzierung Vereinsförderung Reduzierung Betriebskostenzuschuss Badehaus Reduzierung Zuschuss Musikschule Erhöhter Vereinsanteil an Sportstättennutzung Kultur- und Heimatpflege Reduzierung Aufwand KBR Kerbveranstaltungen Summe

41 Konsolidierungsmaßnahmen 216 (Vertrag) Vorgabe konsolidiert Abweichung zur Konsolidierungsvorgabe 6 Bauverwaltung Reduzierung Miete und Nebenkosten Stadtplanung Einschränkung städtebaulicher ungen Gebührenerhebung /Änderung Verwaltungskosten-Satzung Liegenschaften 5% Einsparungen bei der Unterhaltung Gebührenerhebung /Änderung Verwaltungskosten-Satzung Tiefbau Beleuchtung Reduzierung Straßenunterhaltung Reduzierung Grünpflege Reduzierung Gebührenerhebung /Änderung Verwaltungskosten-Satzung Umwelt Gebührenerhebung /Änderung Verwaltungskosten-Satzung Summe Büro des Bürgermeisters Reduzierung Miete und Nebenkosten Büro des Bürgermeisters Reduzierung Veranstaltungskosten/Erhöhung der Einnahmen Reduzierung der Aufträge an KBR Sukzessiver Verzicht auf Printmedien Personalkostenreduzierung im Verwaltungsbereich Summe Sonderbudget Rechnungsprüfung Reduzierung Miete und Nebenkosten Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung Jahresabschlussprüfung zunehmend nur durch RPA Summe Stabsstelle -Wirtschaftsförderung- Reduzierung Miete und Nebenkosten Stabsstelle Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung Einsparung beim Sachaufwand Summe Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel 14.1 Allgemeine Finanzmittel Allgemeine Finanzmittel mehr Gewerbesteuer durch Wirtschaftsförderung-netto Produktübergreifende Mittel Reduzierung Miete und Nebenkosten Personalreduzierung ATZ u.a Summe Summe

42 Zur Kompensation der noch fehlenden Euro aus den Maßnahmen für das Jahr 216 und zum Auffangen sonstiger Mehraufwendungen werden folgende Ersatzmaßnahmen festgelegt: Konsolidierungsmaßnahmen 216 Vorgabe (Ersatz) 4 Kinder, Jugend u. Senioren Kindergartengebühren 3 % Erhöhung jährlich Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel Mehrertrag aus FAG Summe Die Maßnahmen sind geeignet, um den mit dem Land Hessen vereinbarten Konsolidierungspfad für die Jahre 215 und 216 einhalten zu können. Die nachfolgende Darstellung zeigt den Konsolidierungspfad für die Jahre 213 bis

43 Produktbereich lt. Vertrag Ist lt. Vertrag Ist (Stand ) lt. Vertrag lt. Vertrag lt. Vertrag lt. Vertrag lt. Vertrag 1-133,5-127,7-128,37-118,56-126,9-128,73-123,33-129,13-12,39-126,16-116,36-123,27-116,36-127, ,58-77,54-76,24-75,31-75,59-78,64-75,9-81,72-73,35-8,26-7,67-78,2-7,67-8, ,99-122,18-12,3-116,4-114, -117,4-11,99-115,3-77,37-91,8-55,62-71,22-55,62-72, ,54-23,96-22,2-18,62-21,84-21,15-22,27-22,86-22,7-22,19-23,12-22,66-23,12-23, ,4-271,98-31,27-294,8-294,36-353,85-287,49-371,47-292,1-372,18-297,5-381,18-297,5-391, ,15-44,7-43,19-36,42-43,23-45,34-43,27-41,7-43,31-41,32-43,35-41,23-43,35-41,66 9-5,46-2,58-5,3-3,97-4,59-5,72-3,75-5,24-3,49-4,96-3,23-4,7-3,23-4,83 1-1,31-12,23-1,59-9,23-1,46-1,84-1,19-1,36-1,31-1,51-1,42-1,73-1,42-11, ,4 37,57 38,4 3,28 38,4 37,57 38,4 37,57 38,4 37,57 38,4 37,57 38,4 37, ,7-113,85-19,2-12,3-94,3-111,37-87,7-14,28-88,91-15,65-9,12-17,13-9,12-19, ,75-23,75-22,67-2,1-19,67-21,65-18,55-22,4-19,34-22,88-2,1-23,82-2,1-24, ,24-1,78-2,3-1,85-2,35-2,34-2,4-2,45-2,45-2,51-2,5-2,57-2,5-2, ,1-8,19-8,53-8,16-8,51-8,91-8,59-9,15-8,75-9,31-8,92-9,55-8,92-9, ,33 559,38 588,18 62,88 615,89 79,87 643,8 784,7 687,97 818,87 717,1 851,25 717,1 868,91 SUMME -284,9-232,88-223,31-172,1-16,79-158,15-12,15-93,17-36,37-33,29 13,59 12,56 13,59 5, Innere Verwaltung 2 Sicherheit und Ordnung 4 Kultur und Wissenschaft 5 Soziale Leistungen 6 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 8 Sportförderung 9 Räumliche ung und Entwicklung, Geoinformation 1 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen- und Anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 17

44 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Finanzverwaltung, Controlling Doppelhaushalt 215/216 Beratungsfolge: Datum Gremium Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: VO/9/15 I/2/1/He/Sc Hechler, Silvia Magistrat Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten: 1. Änderungen zum Doppelhaushalt 215/ Anträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 215/216 -sofern vorhanden 3. Haushaltssatzung 215/ Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark Beschlussvorschlag: 1. Den Änderungen zum Doppelhaushalt 215/216 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2. Die Veränderungen aus den Haushaltsanträgen fließen in die Haushaltssatzung 215/216 ein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 3. Der Haushaltssatzung 215/216 mit Haushaltsplan, Stellenplan, und Finanzplan wird zugestimmt (Änderungen aus 1., 2. sowie die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Haushaltssicherungskonzept sind enthalten). Ausdruck vom: Seite: 1/2

45 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 4. Dem Wirtschaftsplan 215/216 der Kommunalen Betriebe Rödermark wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 5. Der Wirtschaftsplan der Berufsakademie Rhein-Main GmbH wird zur Kenntnis genommen und dem Doppelhaushaltsplan 215/216 beigefügt. 6. Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen und dem Doppelhaushaltsplan 215/216 beigefügt. Anlagen - Änderungslisten zum Haushalt 215/216 - Haushaltssatzung 215/216 - Wirtschaftsplan 215/216 der Kommunalen Betriebe Rödermark Ausdruck vom: Seite: 2/2

46 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt A B C D E F G Erträge 215 Budget Bezeichnung Seite Produkt Änderungs- Auswirkung Bemerkung vorschlag auf Ergebnis ingesamt 4.1 Kinder diverse -25., ja Zuweisung Bund Schwerpunkt Kita Lessingstraße (nur 215) FB4 SUMME Veränderung -25., 5.1 Kultur , nein Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse nach SB 14 FB5 SUMME Veränderung 193.8, 14.1 Allg. Finanzmittel , nein Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse von 5.1 SB14 SUMME Veränderung , Ordentliche Erträge -25., Außerordentliche Erträge, SUMME Erträge insgesamt -25., negatives Vorzeichen bedeutet Mehrerträge!

47 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt A B C D E F G Aufwendungen 215 Budget Bezeichnung Seite Produkt Änderungs- Auswirkung Bemerkung vorschlag auf Ergebnis ingesamt 4.1 Kinder , ja Zuschuss Tagespflege Deutscher Kinderschutzbund, Steigerung betreute Kinder auf 5, Magi FB4 SUMME Veränderung 1., 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Ausgleichszahlung an Kreis OF, Nutzung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine (nur 215/216) 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Nutzung Badehaus durch Vereine 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Reduzierung Sachaufwand Ehrenamtsbüro FB5 SUMME Veränderung 58.4, SUMME Aufwendungen insgesamt 59.4, Ordentliches Ergebnis: Ordentliche Erträge -25., Ordentlicher Aufwand 59.4, Saldo 34.4, Ordentliches Ergebnis Entwurf Stand ,5 Ordentliches Ergebnis Neu ,5 Außerordentliches Ergebnis: Außerordentliche Erträge, Außerordentlicher Aufwand, Saldo, Außerordentliches Ergebnis Entwurf Stand , Außerordentliches Ergebnis NEU , Fehlbedarf Entwurf Stand ,5 Fehlbedarf NEU ,5 Schutzschirmvereinbarung ordentliches Ergebnis NEU Abweichung zum Schutzschirm

48 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt A B C D E F G Erträge 216 Budget Bezeichnung Seite Produkt Änderungs- Auswirkung Bemerkung vorschlag auf Ergebnis ingesamt 5.1 Kultur , nein Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse nach SB 14 FB5 SUMME Veränderung 193.8, 6.4 Umwelt , ja Sonderposten aus Auflösung Invest.zuschuss Verbesserung Radverkehrsinfrastruktur/Magi, VO/1/15 FB6 SUMME Veränderung -1.5, 14.1 Allg. Finanzmittel , ja 2. Modellberechnung Neuordnung KFA (insg ) 14.1 Allg. Finanzmittel , nein Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse von 5.1 SB14 SUMME Veränderung , Ordentliche Erträge , Außerordentliche Erträge, SUMME Erträge insgesamt , negatives Vorzeichen bedeutet Mehrerträge!

49 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt A B C D E F G Aufwendungen 216 Budget Bezeichnung Seite Produkt Änderungs- Auswirkung Bemerkung vorschlag auf Ergebnis ingesamt 4.1 Kinder , ja Zuschuss Tagespflege Deutscher Kinderschutzbund, Steigerung betreute Kinder auf 5, Magi FB4 SUMME Veränderung 1., 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Ausgleichszahlung an Kreis OF, Nutzung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine (nur 215/216) 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Nutzung Badehaus durch Vereine 5.2 Vereine, Ehrenamt , ja Sachaufwand Ehrenamtsbüro FB5 SUMME Veränderung 58.35, 6.4 Umwelt , ja Abschreibung Investition Verbesserung Radverkehrsinfrastruktur/Magi, VO/1/15 FB6 SUMME Veränderung 3., SUMME Aufwendungen insgesamt 62.35, Ordentliches Ergebnis: Ordentliche Erträge , Ordentlicher Aufwand 62.35, Saldo , Ordentliches Ergebnis Entwurf Stand ,43 Ordentliches Ergebnis Neu ,43 Außerordentliches Ergebnis: Außerordentliche Erträge, Außerordentlicher Aufwand, Saldo, Außerordentliches Ergebnis Entwurf Stand , Außerordentliches Ergebnis NEU , Fehlbedarf Entwurf Stand ,43 Fehlbedarf NEU ,43 Schutzschirmvereinbarung ordentliches Ergebnis NEU Abweichung zum Schutzschirm

50 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt 215/ A B C D E F G H I Finanzplanung - Erträge Änderungs- Änderungs- Änderungs- Budget Bezeichnung Seite Produkt vorschlag vorschlag vorschlag Bemerkung Kultur , 193.8, 193.8, Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse nach SB 14 FB5 SUMME Veränderung 193.8, 193.8, 193.8, 6.4 Umwelt , -1.5, -1.5, Sonderposten aus Auflösung Invest.zuschuss Verbesserung Radverkehrsinfrastruktur VO/1/15 FB6 SUMME Veränderung -1.5, -1.5, -1.5, 14.1 Allg. Finanzmittel , , , 2. Modellberechnung Neuordnung KFA 14.1 Allg. Finanzmittel , , , Umbuchung Gewinnanteil Sparkasse von 5.1 SB14 SUMME Veränderung , , , Ordentliche Erträge , , , Außerordentliche Erträge,,, SUMME Erträge insgesamt , , , negatives Vorzeichen bedeutet Mehrerträge!

51 Finanzverwaltung I/2/1 Veränderungen am Ergebnishaushalt 215/ A B C D E F G H Finanzplanung - Aufwendungen Änderungs- Änderungs- Änderungs- Budget Bezeichnung Seite Produkt vorschlag vorschlag vorschlag Bemerkung Kinder , 1., 1., Zuschuss Tagespflege Dt. Kinderschutzbund, Steigerung betreute Kinder auf 5, Magi FB4 SUMME Veränderung 1., 1., 1., 5.2 Vereine, Ehrenamt , 5., 5., Nutzung Badehaus durch Vereine 5.2 Vereine, Ehrenamt , , ,3 Sachaufwand Ehrenamtsbüro FB5 SUMME Veränderung , , , Umwelt , 3., 3., Abschreibung Investition Verbesserung Radverkehrsinfrastruktur/Magi, VO/1/15 FB6 SUMME Veränderung 3., 3., 3., SUMME Aufwendungen insgesamt , , ,97 Ordentliches Ergebnis: Ordentliche Erträge , , , Ordentlicher Aufwand , , ,97 Saldo , , ,97 Ordentliches Ergebnis Entwurf Stand , , ,3 Ordentliches Ergebnis Neu , , ,6 Außerordentliches Ergebnis: Außerordentliche Erträge,,, Außerordentlicher Aufwand,,, Saldo,,, Außerordentliches Ergebnis Entwurf Stand , , , Außerordentliches Ergebnis NEU , , , Fehlbedarf Entwurf Stand , , ,3 Fehlbedarf NEU 7.329, , ,6 Schutzschirmvereinbarung ordentliches Ergebnis NEU Abweichung zum Schutzschirm

52 Änderungsliste Finanzhaushalt - Doppelhaushalt 215/216 Haushaltsjahr Auszahlungen für Investitionstätigkeit Budget Bezeichnung Investitionen Ansatz Änderungs- Ansatz Auswirkung Bemerkung Bezeichnung Alt vorschlag Neu auf Kreditbedarf 6.4 Umwelt Abstellplätze für Fahrräder JA Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sollen Fahrradständer (Abstellplätze) angeschafft werden. (Magistratsbeschluss vom VO/1/15) FB 6 SUMME Veränderung 3. SUMME Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3. Haushaltsjahr Einzahlungen für Investitionstätigkeit Budget Bezeichnung Investitionen Ansatz Änderungs- Ansatz Auswirkung Bemerkung Bezeichnung Alt vorschlag Neu auf Kreditbedarf 6.4 Umwelt Zuwendung Abstellplätze für Fahrräder JA Zuwendung durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. (Magistratsbeschluss vom VO/1/15) FB 6 SUMME Veränderung Allgemeine Finanzmittel Kreditaufnahme vom Kreditmarkt Anpassung der Kreditaufnahme. SB 14 SUMME Veränderung 19.5 SUMME Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.

53 H A U S H A L T S S A T Z U N G ====================================== DER STADT R Ö D E R M A R K, KREIS OFFENBACH, FÜR DIE H A U S H A L T S J A H R E und Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 178) hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 215 und 216 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR mit einem Saldo von EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EUR EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR mit einem Saldo von EUR EUR mit einem Fehlbedarf von EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR mit einem Saldo von EUR EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1. EUR EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR mit einem Saldo von EUR EUR mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von EUR EUR festgesetzt.

54 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 215 und 216 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1. EUR im Haushaltsjahr 215 und auf EUR im Haushaltsjahr 216 festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B, in Höhe von 1. EUR im Haushaltsjahr 215 und in Höhe von EUR im Haushaltsjahr 216 enthalten. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die in den Haushaltsjahren 215 und 216 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird im Haushaltsjahr 215 auf 1. EUR und im Haushaltsjahr 216 auf EUR festgesetzt. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr EUR. 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 215 und 216 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 215 auf 2. EUR festgesetzt. Im Haushaltsjahr 216 werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die in den Haushaltsjahren 215 und 216 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen wird auf insgesamt 42 Millionen EUR im Haushaltsjahr 215 und auf insgesamt 43 Millionen EUR im Haushaltsjahr 216 festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 215 und 216 gemäß der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer, a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 2 v.h. 2 v.h b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 54 v.h. 54 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 38 v.h. 38 v.h. Die Wiedergabe der Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat nur nachrichtlichen Charakter. 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Rödermark, den Der Magistrat der Stadt Rödermark Kern, Bürgermeister

55 Wirtschaftsplan 215 und 216 Kommunale Betriebe Rödermark

56 Wirtschaftsplan 215 und 216 2

57 Wirtschaftsplan 215 und Inhalt Rechtliche Verhältnisse 4 Überblick 5 Erfolgsplan 9 Vermögensplan 1 FinanzplanTeil A 11 Finanzplan Teil B 12 Verpflichtungsermächtigungen 12 Stellenübersicht 12 Investitionen 13 Teilpläne Geschäftsfelder 15 Abfall 16 Abwasser 18 Badehaus 2 Betriebshof 22 Gebäudewirtschaft 24 Beschluss 26 Stellenübersicht 27 Bilanz

58 Wirtschaftsplan 215 und Rechtliche Verhältnisse Bezeichnung Kommunale Betriebe Rödermark - KBR - Gegenstand und Zweck - Durchführung der Abfallbeseitigung - Durchführung der Abwasserbeseitigung - Betrieb des Badehauses Rödermark - Führung des Betriebshofes - Bewirtschaftung der städtischen Gebäude und der von der Stadt Rödermark betriebenen Gebäude - stadtinterne und sonstige Dienstleistungen Handelsregister Amtsgericht Offenbach am Main HRA Betriebssatzung 2. Mai 211 (in Kraft getreten am 2. Mai 211) Weitere Satzungen - Entwässerungssatzung vom 4. Juli 27 - in Kraft getreten am 6. Juli 27 - Abfallsatzung vom 2. September 28 - in Kraft getreten am 1. Januar 29 Wirtschaftsjahr Stammkapital Zuständige Organe Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr Euro - die Betriebsleitung - die Betriebskommission - der Magistrat - die Stadtverordnetenversammlung

59 Wirtschaftsplan 215 und Überblick Der Wirtschaftsplan ist ein wesentliches Instrument des Rechnungs- und Steuerungssystems des Eigenbetriebes und bildet die zu erbringenden Leistungen mit den hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen ab. Der unterjährige Vergleich zwischen Soll und Ist ermöglicht das wirtschaftliche Handeln des Eigenbetriebes. abweichungen werden unterjährig systematisch untersucht. Grundlage für die Wirtschaftsplanung ist der vom Land Hessen herausgegebene Kontenplan in der aktuell gültigen Fassung. Die Stadt Rödermark und das Land Hessen haben am 25. Februar 213 einen Konsolidierungsvertrag über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches gemäß 3 Absatz 3 Satz 2 Schutzschirmgesetz (SchuSG) geschlossen. Die beschlossenen Maßnahmen betreffen auch die Kommunalen Betriebe Rödermark. Zum 1. Januar 213 ist das neue Hessische Kommunale Abgaben Gesetz (KAG) in Kraft getreten. Die damit verbundenen gebührenrechtlichen Änderungen wurden bei der Wirtschaftsplanung in den Geschäftsfeldern Abfall und Abwasser berücksichtigt. In den zahlen des Wirtschaftsplanes 215 und 216 werden die internen Leistungsverrechnungen ausgewiesen. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen die innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern im Gegensatz zum Wirtschaftsplan nicht abgebildet werden, da es sich um sogenannte Innenumsätze handelt. Durch die Verteilung der Personalkosten im Verwaltungsbereich auf die einzelnen Geschäftsfelder ergeben sich in 215/216 gegenüber den Vorjahren Veränderungen beim Personalaufwand der jeweiligen Betriebsbereiche. Hier kann es aufgrund von Neuzuordnungen noch zu Verschiebungen kommen. Die Rückstellungsveränderungen für Altersteilzeit- und Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Vorschaurechnung der Firma Schüllermann Consulting (Stand: November ). Erläuterungen zu den Geschäftsfeldern werden in den Teilplänen ausgewiesen. Mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 25 (GVBl. I S. 54) wurde in 17Abs. 8 EBG eine generelle gegenseitige Deckungsfähigkeit für sachlich zusammen hängende Maßnahmen im Vermögensplan eingeführt. Veranschlagte Mittel werden auf die nachfolgenden Wirtschaftsjahre übertragen, wenn sie im jahr nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden. Die Kommunalen Betriebe Rödermark Gebäudewirtschaft Betriebshof Die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) setzen sich aus den Geschäftsfeldern Abfall, Abwasser, Badehaus, Betriebshof und Gebäudewirtschaft zusammen. Badehaus Abwasser Abfall

60 Wirtschaftsplan 215 und Ergebnis Erfolgsplan 215 EUR 216 EUR Abwasser Betriebshof GESCHÄFTSFELD ABFALL GESCHÄFTSFELD ABWASSER GESCHÄFTSFELD BADEHAUS GESCHÄFTSFELD BETRIEBSHOF Abfall GESCHÄFTSFELD GEBÄUDEWIRTSCHAFT KOMMUNALE BETRIEBE RÖDERMARK Badehaus Gebäudewirtschaft Alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen der Wirtschaftsjahre 215/216 sind nach dem Kenntnisstand November im Erfolgsplan veranschlagt. Die Ist-Zahlen des Jahres 213 sind dem vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss entnommen. Einzelheiten zur Ertragslage sind den Erläuterungen der jeweiligen Geschäftsfelder zu entnehmen. Es wurde eine allgemeine Sachkostenerhöhung von 1% berücksichtigt. Die bereits bekannten Kostensteigerungen wurden darüber hinaus bei der ung berücksichtigt. Für das Jahr 215 wurde eine Personalkostenerhöhung gemäß Tarifabschluss von 2,4%, für das Jahr 216 von 3,% geplant. Aufgrund einer noch zu schließenden Vereinbarung zwischen der Stadt und einem Finanzdienstleister werden im Wirtschaftsjahr 215 Erstattungen aus Zinssicherungen von insgesamt TEUR 32,5 und im Wirtschaftsjahr 216 von TEUR 39 erwartet (Stand ).. Die Jahresergebnisse 215/216 der einzelnen Geschäftsfelder sollen auf neue Rechnung vorgetragen beziehungsweise über die Rücklage ausgeglichen werden. Zum Jahresabschluss 213 ergaben sich Verschiebungen von Sachkonten in der Zuordnung. Diese wurden im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Somit kann es zu veränderten Zwischenergebnissen kommen, die aber das Endergebnis nicht beeinflussen. Die Kosten im Verwaltungsbereich werden nach einem Umlageschlüssel auf die einzelnen Geschäftsfelder verteilt, um eine Kontinuität zwischen dem Wirtschaftsplan und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erreichen. Hier kann es aufgrund von Neuzuordnungen zu Verschiebungen kommen. Ergebnis Vermögens- und Finanzplan Der Vermögensplan enthält alle vorhersehbaren Einnahmen und Ausgaben der Wirtschaftsjahre, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben. Der Vermögensplan ist in erster Linie ein Investitions- und Finanzierungsplan für Vermögensänderungen im Bereich langfristiger Mittelbindung und -beschaffung. Der kurzfristige Bereich wird in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich geplant, aber mit dem Veränderungssaldo (Zu- und Abnahme des Nettogeldvermögens) in die Vermögensplanung einbezogen.

61 Wirtschaftsplan 215 und Der Vermögensplan der KBR schließt mit Einnahmen und Ausgaben von EUR in 215 und EUR in 216 ausgeglichen ab. Im Teil A des Finanzplanes sind die als Deckungsmittel angesetzten Ab-schreibungen entsprechend der AfA-Vorschau unter Berücksichtigung der geplanten und auch fertig gestellten Investitionen ermittelt. Sie berücksichtigen den Werteverzehr der Anlagegüter. Darüber hinaus wurde die Übernahme der bisher geleasten Kulturhalle im Wirtschaftsjahr 217 berücksichtigt. Im Finanzplan Teil B wird, getrennt nach Geschäftsfeldern, die Entwicklung über die Einnahmen und Ausgaben, die die Stadt Rödermark betreffen, ausgewiesen Einnahmen/Ausgaben Die im Jahr 213 ausgewiesenen Ertrags- und Investitionszuschüsse enthalten einen Investitionszuschuss von TEUR 435 für den Bau der U3-Betreuungseinrichtung Odenwaldstraße. Die Ansätze der Auflösung der empfangenen Ertrags- und Investitionszuschüsse ergeben sich aus einer Vorschaurechnung unter Berücksichtigung erhaltener Zuschüsse in den angegebenen Wirtschaftsjahren. Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten ergeben sich aus einer Fortschreibung der Darlehensentwicklung der KBR aufgrund bestehender Zins- und Tilgungspläne. Die Gewinne und Verluste der einzelnen Geschäftsfelder werden wie in den Vorjahren vorgetragen bzw. der Rücklage zugeführt oder entnommen. Verpflichtungsermächtigungen In den Wirtschaftsplänen 215/216 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Stellenplan Die in der Stellenübersicht enthaltenen stellen der Kommunalen Betriebe Rödermark weist insgesamt 86,5 Stellen aus.

62 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsübersicht Vermögensplan Finanzplan

63 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Kommunale Betriebe Gesamt Aufgrund der ung ergeben sich für die Ist 213 Wirtschaftsjahre 215 und 216 nachstehende Jahresergebnisse Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen Erträge aus Ausleihungen Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis einschließlich interner Leistungsverrechnung

64 Wirtschaftsplan 215 und Vermögensplan Einnahmen/Ausgaben Kommunale Betriebe Gesamt Die Vermögenspläne der KBR schließen mit den nachstehenden Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab Ist Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro Mittelherkunft (Deckungsmittel) 1. Entnahmen aus Rücklagen Zuführung zur Pensionsrückstellung Abschreibungen und Anlagenabgänge Kredite 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt aus Konjunkturpaket II Bund/Land Sonstige Ausleihungen Empfangene Ertrags- und Investitionszuschüsse Abnahme des Nettogeldvermögens 9. Jahresgewinn Deckungsmittel gesamt Mittelverwendung (Ausgaben) 1. Sachanlagen und immaterielle Anlagen Zunahme des Nettogeldvermögens Tilgung von Krediten Auflösung empfangener Ertrags- und Investitionszuschüsse (einschl. KJP II) Jahresverlust Zuführung zur Rücklage Ausgaben gesamt

65 Wirtschaftsplan 215 und Finanzplan Einnahmen/Ausgaben Teil A Der Finanzplan beinhaltet gemäß 19 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) eine Übersicht über die finanzielle Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der nächsten fünf Jahre in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Mittelherkunft (Deckungsmittel) 1. Entnahmen aus Rücklagen Zuführung zur Pensionsrückstellung Abschreibungen und Anlagenabgänge Kredite 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt (Tilgung und Zinsdienstleistung Konjunkturpaket II Bund/Land) Sonstige Ausleihungen Empfangene Ertrags- und Investitionszuschüsse (einschl. KJP II) Abnahme des Nettogeldvermögens 9. Jahresgewinn Deckungsmittel gesamt Mittelverwendung (Ausgaben) 1. Sachanlagen und immaterielle Anlagen Zunahme des Nettogeldvermögens Tilgung von Krediten Auflösung empfangener Ertrags- und Investitionszuschüsse Jahresverlust Zuführung zur Rücklage Ausgaben gesamt

66 Wirtschaftsplan 215 und Finanzplan Teil B Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Rödermark auswirken ( 19 Nr. 2 Eigenbetriebsgesetz) in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Einnahmen Abfall Einnahmen Abwasser Einnahmen Badehaus Einnahmen Betriebshof Einnahmen Gebäudewirtschaft Einnahmen KBR gesamt Ausgaben Abfall Ausgaben Abwasser Ausgaben Badehaus Ausgaben Betriebshof Ausgaben Gebäudewirtschaft Ausgaben KBR gesamt Verpflichtungsermächtigungen Es sind in den Wirtschaftsjahren 215 und 216 keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Stellenplan Die in der Stellenübersicht enthaltenen stellen der Kommunalen Betriebe Rödermark weisen insgesamt 86,5 Stellen aus.

67 Wirtschaftsplan 215 und Investitionen Übersicht über das in den nächsten fünf Jahren vorgesehene Investitionsprogramm. Geschäftsfeld in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Abfall Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Abfall Abfall Abfallbehälterübernahme 21. Erwerb sonstiger Abwasser Vermögensgegenstände Kläranlage Erwerb sonstiger Abwasser Vermögensgegenstände Kanal Abwasser Kanalbau Neubaugebiete Abwasser Erneuerung und Sanierung Kanal Abwasser Sanierung Regenüberlaufbauwerke Nachträgliche Herstellung von Abwasser Hausanschlüssen Abwasser Anschaffung von Fahrzeugen 16. Abwasser Ersatzbeschaffung Abwasser Optimierung interner Kreisläufe und Effizienzerhaltung der Kläranlage Erwerb sonstiger Badehaus Vermögensgegenstände Badehaus Badehaus Aufwand Kassensystem 38. Erwerb sonstiger Betriebshof Vermögensgegenstände Betriebshof Betriebshof Anschaffung von Ersatzfahrzeugen Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Geb.wirtsch. Gebäudewirtschaft Feuerwehren ungskosten / Geb.wirtsch. Umbaumaßnahmen 25. Bau von Geb.wirtsch. Kinderbetreuungseinrichtungen Halle Urberach: Erneuerung und Geb.wirtsch. Instandsetzung 4. Übernahme der bisher geleasten Geb.wirtsch. Kulturhalle (Leasingende 6/217) Maßnahmen an Gebäuden zur Geb.wirtsch. Erhaltung der Funktionalität 125. Gesamtinvestitionssumme

68 Wirtschaftsplan 215 und

69 Wirtschaftsplan 215 und Geschäftsfelder Erfolgspläne und Investitionen

70 Wirtschaftsplan 215 und Erläuterungen Abfall Seit Beginn der Umstellung des Abfallwirtschaftssystems im Jahre 29 vermarktet die Stadt Rödermark mit Erlaubnis des Kreises Offenbach den Bioabfall. Die Verwertung der jährlichen Bioabfallmenge von ca. 2.3 Mg kostet aktuell rund EUR 46/Mg brutto. Zum übernimmt der Kreis Offenbach als entsorgungspflichtige Körperschaft die flächendeckende Entsorgung des Bioabfalls im Kreisgebiet. Die Gebühr für die Verwertung wird dann künftig bei EUR 9 bis EUR 1/Mg liegen. Für die Stadt Rödermark bedeutet dies jährliche Mehrkosten in Höhe von rund EUR 12.. Eine große kalkulatorische ungsunsicherheit bleibt wie in den Vorjahren auch der schwankende, indexabhängige Altpapiererlös. Im vergangenen Kalenderjahr lag dieser bei rund EUR 14. (Tiefstand in 29 = EUR 8., Höchststand in 211 = EUR 261.). Die jährliche Deckungslücke im Abfallgebührenhaushalt steigt im Kalenderjahr 215 voraussichtlich auf rund EUR 25. an. Im Zeitraum 29 bis 213 wurde im Abfallbereich ein Überschuss von insgesamt rund TEUR 4 erwirtschaftet. Der ansatz sieht ein Defizit in Höhe von EUR vor. Aus vorgenannten Gründen sowie den Maßgaben des Kommunalen Abgabengesetzes wird nach dem Jahresabschluss die Abfallgebühr für den Zeitraum 215 bis 217 neu kalkuliert und angepasst. Aufgrund einer vorläufigen Kalkulation wurden im Wirtschaftsjahr 216 Mehrerlöse aus Abfallgebühren von TEUR 18 geplant. Investitionen Geschäftsfeld Abfall Geschäftsfeld in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Abfall Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Abfall Abfall Abfallbehälterübernahme 21. Gesamtinvestitionssumme

71 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Geschäftsfeld Abfall Aus den ungen für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 ergeben sich nachstehende Jahresergebnisse Ist Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich interner Leistungsverrechnung Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen 1. Erträge aus Ausleihungen 11. Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis

72 Wirtschaftsplan 215 und Erläuterungen Abwasser Das Geschäftsfeld Abwasser betreibt die Kanalnetzsanierungen der öffentlichen Kanalisation weiter entsprechend dem Prioritätenplan aus den Kanalnetzuntersuchungsergebnissen der Kanalbefahrung. Die Überprüfung von privaten Hausanschlüssen nach der EKVO konzentriert sich auf gewerbliche Einleiter, dazu liegt ein Ergebnis aus dem Dialogverfahren des Landes mit den Verbänden hinsichtlich der Durchführung noch nicht vor. Aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL und dem Leitfaden zum Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen sind vorbereitende ungsarbeiten hinsichtlich der Nachweise zu den 14 städtischen Mischwasserentlastungen erforderlich. Der entstehende Aufwand wurde mit TEUR 3 für das Jahr 215 eingeplant. Die Abweichungen bei den Personalaufwendungen 213 ergeben sich aufgrund von Krankheitsausfällen und nicht besetzten Stellen. Die Investitionen beinhalten die Weiterführung und Maßnahme zur Optimierung interner Kreisläufe sowie der Energieeffizienz auf der Kläranlage. Eine der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung des 4 Jahre alten Zulauf- Schneckenhebewerkes. In 215 sind weitere Sanierungen großvolumiger Hauptsammelkanäle sowie die Erneuerung einzelner Kanalhaltungen vorgesehen. Die jährlichen Aufwendungen hierfür betragen EUR 2.. Investitionen Geschäftsfeld Abwasser Geschäftsfeld in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Abwasser Abwasser Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Kläranlage Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Kanal Abwasser Kanalbau Neubaugebiete Abwasser Erneuerung und Sanierung Kanal Abwasser Sanierung Regenüberlaufbauwerke Nachträgliche Herstellung von Abwasser Hausanschlüssen Abwasser Anschaffung von Fahrzeugen 16. Abwasser Ersatzbeschaffung Optimierung interner Kreisläufe und Effizienzerhaltung Abwasser der Kläranlage Gesamtinvestitionssumme

73 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Geschäftsfeld Abwasser Aus den ungen für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 ergeben sich nachstehende Jahresergebnisse Ist Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse einschließlich interner Leistungsverrechnung Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich interner Leistungsverrechnung Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen 1. Erträge aus Ausleihungen 11. Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis

74 Wirtschaftsplan 215 und Erläuterungen Badehaus Mit dem Generalunternehmer für die Errichtung des Badehauses im Jahr 26 konnte im Frühjahr eine Einigung über die Behebung der vorhandenen Baumängel erzielt werden. Die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen begannen im Juli und wurden bis Ende abgeschlossen. mäßig hat das Badehaus anschließend den Betrieb wieder aufgenommen. Zu Beginn des Jahres kündigte der bisherige Pächter der Gastronomie des Badehauses. Zur Aufrechterhaltung des Angebotes wird die Gastronomie seither in Eigenregie betrieben. Dies wirkt sich auch im Bereich der Umsatzerlöse und der Personalkosten aus. Das Wirtschaftsergebnis des Badehauses ist seit Beginn des Betriebes im Sommer 26 defizitär. Im Wirtschaftsplan wurde eine Organisationsänderung im Wellnessbereich berücksichtigt, die jedoch nicht zur Ausführung kam. Diese Organisationsänderungen sollen in 215/216 umgesetzt werden und erklären die Abweichungen der ansätze. Aufgrund von Krankheitsausfällen und nicht besetzten Stellen ergeben sich die Abweichungen im Personalaufwand. Aber auch in den Jahren 215 und 216 wird nach der ung mit erheblichen Verlustbeträgen gerechnet. Die Situation für das Badehaus wird durch die Erneuerung/Sanierung und der Wiederinbetriebnahme von Wettbewerbseinrichtungen in unmittelbarer räumlicher Nähe noch verschärft. Für die Nutzung des Badehauses durch Vereine sollen ab dem Wirtschaftsjahr 215 die Kostenerstattungen durch die Stadt angepasst werden. Hierfür sind jährliche Mehrerlöse von TEUR 5 veranschlagt. Es ist eine grundhafte Erneuerung der Straße Am Schwimmbad im Jahr 215 durch die Stadt geplant. Die Maßnahme soll über Beiträge der Anlieger finanziert werden. Der anteilige Beitrag des Badehauses von TEUR 4 wird im Jahr 215 ausgewiesen. Die seit um TEUR 5 gekürzte Verlustabdeckung der Stadt in Höhe von TEUR 35 reicht bei weitem nicht aus, um die entstehenden Aufwendungen des Schwimmbadbetriebes zu decken. Für das Jahr 216 soll die Verlustabdeckung um weitere TEUR 5 auf TEUR 3 gekürzt werden. Investitionen Geschäftsfeld Badehaus Geschäftsfeld in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Badehaus Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Badehaus Badehaus Aufwand Kassensystem 38. Gesamtinvestitionssumme

75 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Geschäftsfeld Badehaus Ist 213 Aus den ungen für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 ergeben sich nachstehende Jahresergebnisse Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich interner Leistungsverrechnung Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen Erträge aus Ausleihungen 11. Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis

76 Wirtschaftsplan 215 und Erläuterungen Betriebshof Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen die Leistungsverrechnungen mit der Stadt in Höhe von rund TEUR 1.6 in 215 und TEUR in 216. Die beschlossenen Schutzschirm-Konsolidierungsmaßnahmen der Leistungserbringung für die Fachbereiche der Stadtverwaltung wirken sich unmittelbar auf das Geschäftsfeld Betriebshof aus. Die geplanten internen Leistungsverrechnungen mit den anderen Geschäftsfeldern der Kommunalen Betriebe Rödermark von TEUR 372 in 215 und TEUR 425 in 216 gliedern sich wie folgt: Geschäftsfeld Abfall EUR 7. EUR 7. Geschäftsfeld Abwasser EUR 15. EUR Geschäftsfeld Badehaus EUR 36. EUR Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft EUR EUR Im handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen die innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern im Gegensatz zum Wirtschaftsplan nicht abgebildet werden, da es sich um sogenannte Innenumsätze handelt. Die Investitionen beinhalten im Jahr 216 die Ersatzbeschaffung eines Großfahrzeuges. Investitionen Geschäftsfeld Betriebshof Geschäftsfeld in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Betriebshof Betriebshof Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Betriebshof Anschaffung von Fahrzeugen Betriebshof Gesamtinvestitionssumme

77 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Geschäftsfeld Betriebshof Aus den ungen für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 ergeben sich nachstehende Jahresergebnisse Ist Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse einschließlich interner Leistungsverrechnung Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich interner Leistungsverrechnung -78 Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen 1. Erträge aus Ausleihungen 11. Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis

78 Wirtschaftsplan 215 und Erläuterungen Gebäudewirtschaft Für die kommenden Wirtschaftsjahre 215/216 stehen ungen bzw. Pflichtaufgaben im Bereich der Unterbringungen von Flüchtlingen, der Überlassung der Helene Lange Schule durch den Kreis und das Konzept für die Stützpunktfeuerwache Ober-Roden an. Mit Wirkung vom 1. März hat der Kreis Offenbach von seinem Recht Gebrauch gemacht, zugewiesene Personen im Sinne des 1 Landesaufnahmegesetz den kreisangehören Städten und Gemeinden zuzuweisen. Bis Ende wurden insgesamt 65 Personen in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Für 215 werden bis 158 Personen erwartet und auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen (Stand: Januar 215) ist davon auszugehen, dass die Anzahl nicht geringer wird. Die Erstattungen durch den Kreis sowie die Bewirtschaftung der Unterkünfte wurden in der ung berücksichtigt. Darüber hinaus beinhaltet der Wirtschaftsplan 215 auch die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan für das Jahr 215 in Höhe von TEUR 8 für Kinderbetreuungseinrichtungen und TEUR 25 für ungen und Umbaumaßnahmen der Feuerwehren. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Sommer soll die Helene-Lange-Schule vom Kreis übernommen werden. Vorgesehen ist ein Vertrag mit einer 4-jährigen Nutzungsdauer. Der geplante Umbau wird durch einen Zuschuss der Stadt von TEUR 9 finanziert, der in der ung als Sonderposten ausgewiesen und aufgelöst wird. Investitionen Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Geschäftsfeld in Euro 215 in Euro 216 in Euro 217 in Euro 218 in Euro 219 in Euro Geb.wirtsch. Geb.wirtsch. Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände Gebäudewirtschaft Feuerwehren: ungskosten / Umbaumaßnahmen 25. Geb.wirtsch. Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen Halle Urberach: Erneuerung und Geb.wirtsch. Instandsetzung 4. Übernahme der bisher geleasten Kulturhalle Geb.wirtsch. (Leasingende 6/217) Maßnahmen an Gebäuden zur Erhaltung der Geb.wirtsch. Funktionalität 125. Gesamtinvestitionssumme

79 Wirtschaftsplan 215 und Erfolgsplan Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft Ist 213 Aus den ungen für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 ergeben sich nachstehende Jahresergebnisse Ist 213 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Summe betriebliche Erträge Materialaufwand einschließlich Fremdleistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich interner Leistungsverrechnung Summe betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen 1. Erträge aus Ausleihungen Außerordentliches Ergebnis 12. Sonstige Steuern Jahresergebnis

80 Wirtschaftsplan 215 und BESCHLUSS über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark für die Wirtschaftsjahre 215 und 216 Aufgrund der 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 211 sowie 6 der Betriebssatzung vom 17. März 29, zuletzt geändert am 2. Mai 211 hat die Stadtverordnetenversammlung am den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 215 wie folgt festgesetzt: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt Zu 1 im Erfolgsplan im ordentlichen Ergebnis Gesamtertrag von EUR EUR Gesamtaufwand von EUR EUR Jahresverlust von EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis EUR EUR im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je EUR EUR Die Ausgaben des Vermögensplanes sind innerhalb der jeweiligen Geschäftsfelder gegenseitig deckungsfähig. Zu 2 Es werden keine Kredite veranschlagt. Zu 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 215 und 216 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf EUR EUR Zu 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht. Zu 5 Steuern werden im Eigenbetrieb Kommunale Betriebe Rödermark nicht erhoben. Zu 6 Es gelten die von der Stadtverordnetenversammlung am als Teil des Haushaltsplanes beschlossenen Stellenpläne. Rödermark, den Kern, Bürgermeister Rotter, Erster Stadtrat

81 Stellenübersicht 215 Stellenübersicht Teil E: EB KBR Beschäftigte Beschäftigte freie Zahl der Zahl der Ver- Angest. Stellen am Abschnitt Gliederungsplan TVöD ein- zus. nach der tatsächl. Vermerke, Erläuterungen bzw. ba- 215 Stellenüb. besetzten UAbschn rung Stellen incl. 2 stellen für unbefristete geringf. Eigenbetrieb ,5 86,5 86,5 73,5 Beschäftigte i.s.d. SGB IV. Stellenüb ,5 86,5 - - Stellenüb ,5-86,5 - Zahl d. a besetzten Stellen , ,5 Zusammenstellung Zahl der Stellen Zahl der Stellen Zahl der am 3.6. tatsächl. 215 besetzten Stellen Abschnitt Gliederungsplan Beamten- Besch- Zusam- Beamten- Besch- Zusam- Beamten- Besch- Zusam- Vermerke, Erläuterungen bzw. stellen äftigten men stellen äftigten men stellen äftigten men UAbschn. stellen stellen stellen Geringfügig Beschäftigte i.s.d. SGB IV Eigenbetrieb - 86,5 86,5-86,5 86,5-73,5 73,5 Insgesamt: - 86,5-86,5-86,5-86,5-73,5-73,5

82 Stellenübersicht 215 Stellenübersicht Teil E: EB KBR Besoldungsgruppen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz Zahl der Zahl der Beamte Stellen am Abschnitt Gliederungsplan höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einf. zus. nach dem tatsächl. Vermerke, Erläuterungen bzw. A A A Dienst 215 Stellenplan besetzten UAbschn. B 3 B A5-1 Stellen Eigenbetrieb x A 11 im Stellenplan Bereich 8 1 x A 15 im Stellenplan Bereich 8 Stellenplan Stellenplan Zahl d. a besetzten Stellen

83 Wirtschaftsplan 215 und Stellenübersicht 216 Stellenübersicht Teil E: EB KBR Beschäftigte Beschäftigte freie Zahl der Zahl der Ver- Angest. Stellen am Abschnitt Gliederungsplan TVöD ein- zus. nach der tatsächl. Vermerke, Erläuterungen bzw. ba- 216 Stellenüb. besetzten UAbschn rung 215 Stellen incl. 2 stellen für unbefristete geringf. Eigenbetrieb ,5 86,5 86,5 73,5 Beschäftigte i.s.d. SGB IV. Stellenüb ,5 86,5 - - Stellenüb ,5-86,5 - Zahl d. a besetzten Stellen , ,5 1xAuszubildende/r Zusammenstellung Zahl der Stellen Zahl der Stellen Zahl der am 3.6. tatsächl besetzten Stellen Abschnitt Gliederungsplan Beamten- Besch- Zusam- Beamten- Besch- Zusam- Beamten- Besch- Zusam- Vermerke, Erläuterungen bzw. stellen äftigten men stellen äftigten men stellen äftigten men UAbschn. stellen stellen stellen Geringfügig Beschäftigte i.s.d. SGB IV Eigenbetrieb - 86,5 86,5-86,5 86,5-73,5 73,5 Insgesamt: - 86,5-86,5-86,5-86,5-73,5-73,5

84 Stellenübersicht 216 Stellenübersicht Teil E: EB KBR Besoldungsgruppen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz Zahl der Zahl der Beamte Stellen am Abschnitt Gliederungsplan höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einf. zus. nach dem tatsächl. Vermerke, Erläuterungen bzw. A A A Dienst 216 Stellenplan besetzten UAbschn. B 3 B A Stellen Eigenbetrieb x A 11 im Stellenplan Bereich 8 1 x A 15 im Stellenplan Bereich 8 Stellenplan Stellenplan Zahl d. a besetzten Stellen

85 Wirtschaftsplan 215 und Bilanz 213 A k t i v s e i t e P a s s i v s e i t e Vorjahr Vorjahr EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital , , 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklagen , ,59 sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten , ,74 2. Zweckgebundene Rücklagen , , , ,84 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten III. Bilanzgewinn , ,96 einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,3 2. Einleitungsanlagen , ,39 Summe Eigenkapital , ,8 3. Technische Anlagen und Maschinen , ,88 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 339.6, ,75 B. Sonderposten , ,41 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , ,58 C. Sonderposten für Investitions- und Ertragszuschüsse , ,55 III. Finanzanlagen D. Rückstellungen 1. Beteiligungen , ,38 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , , 2. Sonstige Ausleihungen 35.61, ,61 2. Sonstige Rückstellungen , , , ,99 Summe Rückstellungen , ,32 Summe Anlagevermögen , ,31 E. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , ,35 I. Vorräte davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe , ,66 einem Jahr: EUR ,97 2. Fertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren , ,44 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , , ,1 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR ,21 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt , ,48 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , ,12 davon mit einer Restlaufzeit bis zu 2. Forderungen gegen die Stadt , ,28 einem Jahr: EUR 9.99,4 davon mit einer Restlaufzeit von 4. Sonstige Verbindlichkeiten , ,83 mehr als einem Jahr: EUR ,3 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 3. Sonstige Vermögensgegenstände , ,22 einem Jahr: EUR , , ,62 - davon soziale Sicherung: EUR ,84 III. Kassenbestand, Postbankguthaben, Summe Verbindlichkeiten , ,28 Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , ,34 F. Rechnungsabgrenzungsposten , ,59 Summe Umlaufvermögen , ,6 C. Rechnungsabgrenzungsposten , , , , , ,95

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87 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Finanzverwaltung, Controlling Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: VO/53/15 I/2/ Arne Breustedt Änderung der "Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark" Beratungsfolge: Datum Gremium Magistrat Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Die Richtlinien zur Ausführung des Haushalts wurden mit dem Produkthaushalt 24 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Damals hatte die Stadt Rödermark noch einen kameralen Produkthaushalt. Er wurde im Jahr 26 auf die Doppik umgestellt. Die Richtlinien regeln den Umgang mit dem Haushaltsplan und sind zum Teil eine zusätzliche Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften. So sind z. B. die getroffenen Regelungen zum Eckwertebeschluss nicht mehr aktuell. Die Stadt Rödermark hat ein Haushaltssicherungskonzept, das die Höhe der Einzelbudgets und des Gesamtbudgets pro Jahr festlegt, damit der vertraglich vereinbarte Konsolidierungspfad eingehalten werden kann. Ein zusätzlicher Eckwertebeschluss ist nicht mehr erforderlich. Es wird vorgeschlagen, eine Streichung der Textpassagen zum Eckwertebeschluss vorzunehmen. Im Bereich der Personalaufwendungen sollen Einsparungen beim Personalaufwand für Sachaufwand Verwendung finden dürfen, wenn dies eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und die Umsetzung von politischen Beschlüssen nach sich zieht. Damit soll, gerade unter den engen Schutzschirmvorgaben, mehr Flexibilität zur Aufgabenerfüllung erreicht werden. Minderaufwendungen aus Tarifverhandlungen sollen nicht nicht mehr dem Gesamthaushalt zufallen (Punkt a) der Synopse). Minderausgaben aus der Stellenbesetzungssperre sollen weiterhin keine Verwendung im Budget finden dürfen (Punkt b) der Synopse). Einsparungen aus frei werdenden stellen zu 5% im Budget zu belassen, ist nicht sinnvoll, da dann die Konsolidierungsvorgabe für das Folgejahr nicht eingehalten werden kann (Punkt c) der Synopse). Die gleiche Argumentation gilt für Einsparungen aus Umwandlung einer freien stelle (Punkt d) der Synopse). Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien in vorgenannten Punkten anzupassen. Ausdruck vom: Seite: 1/2

88 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark gemäß der beigefügten Synopse. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Synopse Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark Ausdruck vom: Seite: 2/2

89 Änderung der Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes (Haushaltsentwurf Seite 129 bis Seite 138) Synopse - ALT NEU 4. Budgetaufstellung 4. Budgetaufstellung 4.1 Eckwertebeschluss Die Budgetplanung erfolgt auf Basis des Eckwertebeschlusses. Hierbei legt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats anhand der zu erwartenden allgemeinen Deckungsmittel fest, welche Finanzmittel dem jeweiligen Fachbereichs- bzw. Fachabteilungsbudget zur Verfügung gestellt werden können. Von 28 bis 213 wurde der Eckwertebeschluss durch eine Prognose zur Haushaltsentwicklung ersetzt. Ab dem Haushaltsjahr 215 wird auf einen Eckwertebeschluss verzichtet, da die Rahmenbedingungen durch den Schutzschirmvertrag sowie die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen vorgegeben sind. 4.2 Zuteilung der Mittel auf die Fachabteilungen Auf Grundlage des Eckwertebeschlusses erfolgt über die Fachbereichsleitung eine Zuteilung der Mittel auf die Produkte. Die ermittelten Zahlen (Kosten und Erlöse) sind der Fachabteilung Finanzen/Controlling zur Verfügung zu stellen (Mittelanmeldung). Der Entwurf des Haushaltsplanes wird zentral in der Fachabteilung Finanzen/Controlling erstellt. 4.1 Eckwertebeschluss Die Budgetplanung erfolgt auf Basis des Eckwertebeschlusses. Hierbei legt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats anhand der zu erwartenden allgemeinen Deckungsmittel fest, welche Finanzmittel dem jeweiligen Fachbereichs- bzw. Fachabteilungsbudget zur Verfügung gestellt werden können. Von 28 bis 213 wurde der Eckwertebeschluss durch eine Prognose zur Haushaltsentwicklung ersetzt. Ab dem Haushaltsjahr 215 wird auf einen Eckwertebeschluss verzichtet, da die Rahmenbedingungen durch den Schutzschirmvertrag sowie die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen vorgegeben sind. 4.2 Zuteilung der Mittel auf die Fachabteilungen Auf Grundlage des Eckwertebeschlusses erfolgt über die Fachbereichsleitung eine Zuteilung der Mittel auf die Produkte. Die ermittelten Zahlen (Kosten und Erlöse) sind der Fachabteilung Finanzen/Controlling zur Verfügung zu stellen (Mittelanmeldung). Der Entwurf des Haushaltsplanes wird zentral in der Fachabteilung Finanzen/Controlling erstellt.

90 Änderung der Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes (Haushaltsentwurf Seite 129 bis Seite 138) Synopse - ALT NEU 4.3 Beschluss des Haushaltsplanes 4.3 Beschluss des Haushaltsplanes Der Magistrat stellt den Entwurf auf Basis des vorgegebenen Eckwertebeschlusses fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vor. 4.4 Budgetverhandlungen (Stadtverordnetenversammlung) Im Rahmen der Budgetverhandlungen werden auf Basis der Kostenträger (Produkte) Leistungsmengen und Qualitätsstandards mit den politischen Gremien verhandelt. D.h. mit zur Verfügung gestellter Summe X kann folgende Leistungsmenge Y und folgender Qualitätsstandard Z erreicht werden. Werden von den politischen Gremien für das laufende Haushaltsjahr andere Leistungsmengen oder Qualitätsstandards beschlossen, muss auch eine erneute Budgetverhandlung erfolgen. Der Magistrat stellt den Entwurf auf Basis des vorgegebenen Eckwertebeschlusses fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vor. 4.4 Budgetverhandlungen (Stadtverordnetenversammlung) Im Rahmen der Budgetverhandlungen werden auf Basis der Kostenträger (Produkte) Leistungsmengen und Qualitätsstandards mit den politischen Gremien verhandelt. D.h. mit zur Verfügung gestellter Summe X kann folgende Leistungsmenge Y und folgender Qualitätsstandard Z erreicht werden. Werden von den politischen Gremien für das laufende Haushaltsjahr andere Leistungsmengen oder Qualitätsstandards beschlossen, muss auch eine erneute Budgetverhandlung erfolgen. 6.2 Personalaufwand Der Personalaufwand wird entsprechend der Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe errechnet und in dem jeweiligen Budget veranschlagt. Die Bewirtschaftung erfolgt zentral in der Personalabteilung. 6.2 Personalaufwand Der Personalaufwand wird entsprechend der Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe errechnet und in dem jeweiligen Budget veranschlagt. Die Bewirtschaftung erfolgt zentral in der Personalabteilung. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (HBG, TVöD, Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (HBG TVöD,

91 Änderung der Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes (Haushaltsentwurf Seite 129 bis Seite 138) Synopse - ALT NEU ArbZRG, HPVG, HGIG) können Einsparungen beim Personalaufwand in einem Budget nach folgenden Rahmenbedingungen für Mehrausgaben beim Sachaufwand verwendet werden: ArbZRG, HPVG, HGIG) sowie der Schutzschirmvorgaben können Einsparungen beim Personalaufwand in einem Budget nach folgenden Rahmenbedingungen für Mehrausgaben beim Sachaufwand verwendet werden, sofern dies eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und die Umsetzung von politischen Beschlüssen nach sich zieht.: a) Minderausgaben, die sich aus niedrigeren tarifvertraglichen oder besoldungsrechtlichen Abschlüssen ergeben, fallen der Verbesserung des Gesamthaushalts zu. a) Minderausgaben, die sich aus niedrigeren tarifvertraglichen oder besoldungsrechtlichen Abschlüssen ergeben, fallen der Verbesserung des Gesamthaushalts zu. b) Minderausgaben für freie oder frei werdende stellen, deren Personalkosten im Budget gerechnet sind, fallen während der Zeit der Besetzungssperre (6 Monate) der Verbesserung des Gesamthaushalts zu. c) Einsparungen aus freien oder frei werdenden stellen können nach Ablauf der Besetzungssperre (6 Monate) zu 5 % des Personalaufwandes in dem Budget belassen werden, wenn die freie Stelle auch weiterhin nicht besetzt wird. b) Minderausgaben für freie oder frei werdende stellen, deren Personalkosten im Budget gerechnet sind, fallen während der Zeit der Besetzungssperre (6 Monate) der Verbesserung des Gesamthaushalts zu und können nicht anderweitig im Budget verwendet werden. c) Einsparungen aus freien oder frei werdenden stellen können nach Ablauf der Besetzungssperre (6 Monate) zu 5 % des Personalaufwandes in dem Budget belassen werden, wenn die freie Stelle auch weiterhin nicht besetzt wird.

92 Änderung der Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes (Haushaltsentwurf Seite 129 bis Seite 138) Synopse - ALT NEU d) Einsparungen aus Umwandlung einer freien stelle nach Ablauf der Besetzungssperre (6 Monate) in eine niedriger vergütete stelle können zu 5 % der Durchschnittspersonalkosten in dem Budget belassen werden. d) Einsparungen aus Umwandlung einer freien stelle nach Ablauf der Besetzungssperre (6 Monate) in eine niedriger vergütete stelle können zu 5 % der Durchschnittspersonalkosten in dem Budget belassen werden. e) Die Regelungen zu den Abschnitten c und d gelten sinngemäß auch für die vorübergehende oder endgültige Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen. e) Die Regelungen zu den Abschnitten c und d gelten sinngemäß auch für die vorübergehende oder endgültige Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen. f) Einsparungen im Sinne der Abschnitte c e dürfen nicht zum dauernden Anfall von Überstunden anderer Beschäftigter des Budgetbereiches führen. f) Einsparungen im Sinne der Abschnitte c e dürfen nicht zum dauernden Anfall von Überstunden anderer Beschäftigter des Budgetbereiches führen.

93 Antrag ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: Datum: Antragsteller: Verfasser/in: CDU-Fraktion und Fraktion Andere Liste/ Die Grünen Stefan Gerl Michael Gensert Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 215 /216 Verbesserung der Schulkind Betreuung in Urberach und Sicherung der hohen Standards bei den KiTas Beratungsfolge: Datum Gremium Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Beschlussvorschlag: 1. Die Schulkind Betreuung an der Grundschule in Urberach wird durch Bereitstellung von 1,3 Mio Investitionsmittel für die Errichtung eines Mensagebäudes langfristig gesichert. 2. Die weitere Sanierung der KiTas in Rödermark ist planmäßig fortzuführen. Hierfür werden zusätzlich Investitionsmittel in Höhe von 4. bereitgestellt. 3. Die Finanzierung der Maßnahmen soll ohne zusätzliche Darlehensaufnahme gewährleistet werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Ausdruck vom: Seite: 1/1

94 Antrag ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: Datum: Antragsteller: Verfasser/in: SPD-Fraktion Armin Lauer Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark Beratungsfolge: Datum Gremium Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Politisch ist das Schaffen von finanzierbarem Wohnungsraum mittlerweile wohl fraktionsübergreifend im Rödermärker Stadtparlament unstrittig. Eine Nachfrage an finanzierbarem Wohnungsraum ist unzweifelhaft vorhanden und muss bedient werden. Das Thema verlangt aber nun klare politische Spielregeln und eine Definition von Zielhorizonten. Die SPD will deshalb ein Zeichen setzen. Vor 21 konnten 82% der Anfragen im Bereich sozialer Wohnraumvermietung bedient werden. Diese Zahl wollen wir als neue Mindest-Ziellinie definiert sehen. Ein beschlossenes Expertenhearing der Stadtverordnetensammlung hat bisher nicht stattgefunden. Hingegen steht der Haushalt an und bedarf zuvor gewisser Entscheidungen. Geeignete Grundstücke sollten verifiziert werden. Die Mit- und/oder Fremdfinanzierung von sozialem Wohnungsraum durch Wohlfahrtsverbände und/oder Privatinvestoren ist wünschenswert. Das Reden mit möglichen Investoren auf dem freien Markplatz halten wir aber für völlig ungeeignet ja sogar vielleicht kontraproduktiv. Der Magistrat soll durch die Schaffung eines Fonds in dieser Frage daher handlungsfähig gemacht werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung eines sozialen Wohnungsbaus in Rödermark. Der Fonds soll aus den Erlösen von verkauften Grundstücken und Immobilien der Stadt gebildet werden, von denen jeweils 3% dem Fonds zugeführt werden. Ausdruck vom: Seite: 1/2

95 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Ausdruck vom: Seite: 2/2

96 VORLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT NR: vom/der Liegenschaften Vorlage-Nr: AZ: Datum: Verfasser: VO/59/15 I/6/1/ Gr Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Magistrat Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am unter TOP 8 und TOP 9 über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans A 29 Westlich des Bahnhofs eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden, sowie den Satzungsbeschluss gefasst. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe in Bezug auf die Störfallproblematik erfolgen soll. Seit dem Satzungsbeschluss vom hat sich zu Ziffer I. 1.1 der Begründung zum Bebauungsplan (Immissionsschutz/Störfallbetrieb; Seveso II-Richtlinie) eine Neubeurteilung des Sachverhalts ergeben. Hintergrund: Nach der neuen Richtlinie Seveso III, mit deren Veröffentlichung alsbald zu rechnen ist, würde der Betrieb der Fa. Hitzel Oberflächentechnik, Senefelder Straße 7, aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfallen. In einer Mitteilung vom 16. März 215 hat der RP hinsichtlich des weiteren Verfahrens folgende Alternativen aufgezeigt: a) Einholung eines Abstandsgutachtens aufgrund bisheriger Rechtslage b) (Neue) planerische Abwägung. Angesichts der sich abzeichnenden Auflösung der Sachproblematik durch die (neue) Seveso-III-Richtlinie soll nun eine neue Abwägungsentscheidung gemäß Beschlussvorschlag getroffen und ein erneuter Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag: 1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik Immissionsschutz/Störfallbetrieb wird folgender Beschluss gefasst: Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III- Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Ausdruck vom: Seite: 1/2

97 Störfallbetrieb herausfällt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 1 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 Westlich des Bahnhofs als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus zeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Grundlage dieses Beschlusses ist der stand vom Juni unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein- Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt. Abstimmungsergebnis zu 1: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Abstimmungsergebnis zu 2: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen: - des Geltungsbereichs - Begründung Ziffer I.1.1 Ausdruck vom: Seite: 2/2

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