Telepoint Geräte-Schutzbrief!

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1 Garantieverlängerung mit allem Drum und Dran. Telepoint Geräte-Schutzbrief! 3 Jahre Geräte- * Schutzbrief ab 19,99 Einmalzahlung 5 Jahre Geräte- * Schutzbrief ab 24,99 Einmalzahlung * Garantie & Gewährleistung inkl. Schutzbrief, es gelt die Bestimmung aus diesem Kundfolder.

2 Der TELEPOINT Geräte-Schutzbrief I. Produktinformationsblatt Der Telepoint Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihn Reparaturkost für das durch Ihr Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bzgl. des Gerätes abgeschloss werd. Bei einem versichert Schad erhalt Sie Kostersatz für die Reparaturkost des beschädigt Gerätes. Bei Totalschad erhalt Sie ein Neugerät Welche Art der Versicherung biet wir Ihn an? Wir biet Ihn eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (Geräte-Schutzbrief) an. Grundlag sind die beigefügt Allgemein Bedingung zur Elektronikversicherung MVD-E/ sowie alle weiter gannt Bedingung und Vereinbarung. 2. Welche Risik sind versichert? Wir versichern Ihr Elektrogerät geg Schäd durch: Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie; Bediungsfehler, Ungeschicklichkeit (siehe hierzu 5 Ziffer 4 MVD-E/ ); Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fall auch Schäd durch elektrische Aufl adung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrisch Energie infolge von Erdschluss; Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwel, Glimm, Sg, Schmor, Glüh sowie Rauch, Ruß und Schäd durch Feuerlöschung; Wasser sowie Feuchtigkeit durch Elemtarschäd als Folge von Schäd an Gebäud; Schäd durch Elemtargefahr, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawin; Unvorhergeseh und plötzlich eintretde Beschädigung oder Zerstörung Weitere Information hierzu fi nd Sie in 2 MVD-E/ Versichert werd könn beispielsweise alle Geräte der nachfolgd Kategori: PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks 4. Drucker, Scanner, Monitore Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-one, Anrufbeantworter) Handys, Smartphones, PDA Navigationsgeräte Waschmaschin, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/Gefrierschränke 5. Kaffee- und Espressomaschin Fernseher, Beamer, Hi-Fi-Geräte DVD-Player, -Rekorder, Blu-Ray-Geräte 6. Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte Video- und Fotokameras

3 e- n 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müss Sie ihn bezahl und was passiert, wn Sie nicht oder verspätet bezahl? a. Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahl. b. Der Versicherungsbeitrag, einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer, ist in Euro zu tricht. Er ist abhängig vom Kaufpreis des versichert Gerätes und der Laufzeit des gewählt Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder Subvtion, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleib bei der Einstufung unberücksichtigt. c. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach 10 Absatz 1 maßgebd Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutret oder auch leistungsfrei. Versicherungsdauer/Beitrag in, inkl. Versicherungssteuer Beitragsklasse Verkaufspreis in 3 Jahre 5 Jahre e rz ß I 250,00 19,99 24,99 II 500,00 39,99 49,99 III 1.000,00 59,99 79,99 IV 1.500,00 69,99 119,99 V 2.500,00 139,99 179,99 VI 5.000,00 229,99 329,99 * Für Notebooks, Netbooks, Ultrabooks, Beamer und Roboterstaubsauger kann der TELEPOINT Geräte-Schutzbrief gerell erst ab Preisgruppe III abgeschloss werd, auch wn der Verkaufspreis der Geräte unter 500,00 liegt (z. B. beträgt der Beitrag für d Geräte-Schutzbrief (Dauer 3 Jahre) eines Notebooks mit einem Kaufpreis von 490,00 einmalig 59,99 ). 4. Welche Leistung sind ausgeschloss? Nicht versichert sind insbesondere: Material- und Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie; Schäd durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung; Vorsatz; Diese Aufzählung ist nicht abschließd. Einzelheit der Ausschlussgründe fi nd Sie in 2 Absatz 2 MVD-E/ Welche Pflicht hab Sie bei Vertragsabschluss und welche Folg könn Verletzung dieser Pflicht hab? Ihre Pfl icht bei Vertragsabschluss sind detailliert unter 10 Absatz 1 MVD-E/ beschrieb. Eine Verletzung dieser Pfl icht kann d Versicherungsschutz gefährd. 6. Welche Pflicht hab Sie währd der Vertragslaufzeit und welche Folg könn Verletzung dieser Pflicht hab? Ihre Pfl icht währd der Vertragslaufzeit sind unter 12 MVD-E/ detailliert beschrieb. Eine Nichterfüllung dieser Pfl icht kann d Versicherungsschutz gefährd.

4 II 7. Welche Pflicht hab Sie im Schadfall und welche Folg könn Verletzung dieser Pflicht hab? Versuch Sie d Schad gering zu halt, ohne Ihre eige Sicherheit zu gefährd. Wn ein Schadfall eingetret ist, setz Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit dem von uns Beauftragt in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchung, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schads festzustell. Zur Geltdmachung Ihrer Ansprüche hab Sie nach Eintritt des Schadfalls das schadhafte Gerät zusamm mit dem Originalkaufbeleg und dies Versicherungsbedingung an TELEPOINT zu sd. Sie hab unser Weisung bzw. d Weisung der von uns Beauftragt zu folg und sich zu bemüh, d Schad so gering wie möglich zu halt. Weitere Information hierzu fi nd Sie in 12 Absatz 1 und 2 MVD-E/ Beacht Sie die bannt Verpfl ichtung mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegde Konsequz für Sie hab. Je nach Schwere der Pfl ichtverletzung könn Sie Ihr Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlier. Unter Umständ könn wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lös. Näheres tnehm Sie bitte 12 Absatz 1 und 2 MVD-E/ Wann beginnt und det der Versicherungsschutz? a. Bei Garantieschäd beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw. Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortig Zahlung des Beitrages, b. bei all übrig versichert Risik ab Kaufdatum des versichert Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages. Der Versicherungsschutz det 3 bzw. 5 Jahre nach dem Kaufdatum des versichert Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschad oder unwirtschaftlicher Reparatur det der Versicherungsschutz ebfalls. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahr, könn Sie dies bereits zum Ende des dritt Jahres kündig. Beacht Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der erst drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jed darauffolgd Jahres zugeh muss. Weitere Einzelheit könn Sie 9 MVD-E/ tnehm Wie könn Sie Ihr Versicherungsvertrag bed? Neb d unter Ziffer 8 dieses Blattes beschrieb Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages steh Ihn weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir d Vertrag auch vorzeitig kündig könn, wn wir eine Leistung erbracht hab. Einzelheit tnehm Sie bitte 9 Absatz 4 MVD-E/ Wer sind Ihre Partner? a. Versicherungsgesellschaft R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisplatz 1, Wiesbad vertret durch d Vorstand, Vorstandsvorsitzder Dr. Norbert Rollinger Handelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht Wiesbad, Umsatzsteuer-Idtifi kations-nr.: DE Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schads-, Unfall und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherung aller Art. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdistleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn b. Weitere Ansprechpartner Der von uns mit der Schadabwicklung und Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler MVD MARKANT-Versicherungsdist GmbH, Carl-Wery-Str. 18, Münch vertret durch die Geschäftsführer Jörg Hartig, Andrin Hofmann, Ernst Masal Umsatzsteuer-Id.-Nr. DE , Handelsregister: Amtsgericht Münch HRB Angab zu d Informationspflicht gemäß 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-NHHO-R3CoH-87 Telefon: (0,09 pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsch Telekom AG. Abweichde Kost aus ander Fest- oder Mobilfunknetz sind möglich.) Telefax: , info-schutzbrief@mvd-markant.de Die TELEPOINT Elektrohandelsgesellschaft mbh & Co. KG. Ihre Dat find sich auf der Geräterechnung. Bei der TELEPOINT erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schads.

5 II. Allgemeine Bedingung für die Elektronikversicherung (MVD-E/ ) n n, es zu n ie re ch d t- it re n re ng h.) s. 1 Versicherte und nicht versicherte Sach 1. Versicherte Sach Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag / in der Rechnung bannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mitverkaufte Zubehör. Im Einzeln könn dies beispielsweise sein: a. PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks, b. Drucker, Scanner, Monitore, c. Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in-One, Anrufbeantworter), d. Handys, Smartphones, PDA, e. Navigationsgeräte, f. Waschmaschin, Trockner, Geschirrspüler, Herde, Kühl-/ Gefrierschränke, g. Kaffee- und Espressomaschin, h. Fernseher, Beamer, Hifi -Geräte, i. DVD-Player, -Recorder, Blu-Ray-Geräte, j. Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte, k. Video- und Fotokameras. 2. Nicht versicherte Sach Nicht versichert sind: a. Separat bzw. zusätzlich oder nachträglich gekauftes Zubehör aus dem Produktsortimt der versichert Sach sowie die nachstehd gannt Sach, auch wn es sich um in der Originalverpackung mitverkauftes Zubehör handelt, b. Spielzeug, Roboter (Ausnahme Roboterstaubsauger), Instrumte, c. Hardwareerweiterung, Joysticks, Gamepads, Lkräder, d. Kühlbox, Gewerbe-Waschautomat, Gewerbe-Heißmangel, Großgewerbegeräte, e. Wechseldatträger, f. Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmateriali und Arbeitsmittel, wie z. B. Akkus, Batteri, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürst, Trommeln und Lamp sowie sonstige Teile, die währd der Lebsdauer der versichert Sache erfahrungsgemäß ausgewechselt werd müss, g. Werkzeuge aller Art, h. Software aller Art; jedoch gelt Dat (maschinlesbare Information) als mitversichert, wn sie für die Grundfunktion der versichert Sache notwdig sind (System-Programmdat aus Betriebssystem oder damit gleichzusetzde Dat), i. defekt angelieferte Geräte, j. Serischäd in Verbindung mit Rückrufaktion. 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahr und Schäd sowie Gefahrdefinition 1. Versicherte Gefahr und Schäd Wir leist Entschädigung für unvorhergeseh und plötzlich eintretde Beschädigung oder Zerstörung von versichert Sach (Sachschad) sowie bei Abhandkomm versicherter Sach durch Einbruchdiebstahl oder Raub. Unvorhergeseh sind Schäd, die Sie weder rechtzeitig vorhergeseh hab noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätt vorherseh könn, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese uns dazu berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschulds tsprechd Verhältnis zu kürz. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäd durch a. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie, b. Bediungsfehler, Ungeschicklichkeit mit Selbstbehalt (siehe hierzu 5 Ziffer 4 MVD-E/ ), c. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fall auch Schäd durch elektrische Aufl adung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrisch Energie infolge von Erdschluss, d. Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwel, Glimm, Sg, Schmor, Glüh sowie Rauch, Ruß und Schäd durch Feuerlöschung, e. Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäd an Gebäud, f. Schäd durch Elemtargefahr, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawin, g. Unvorhergeseh und plötzlich eintretde Beschädigung oder Zerstörung sowie bei Abhandkomm durch Einbruchdiebstahl oder Raub. 2. Nicht versicherte Gefahr, Schäd und Kost a. Schäd durch von Ihn oder einer versichert Person vorgomme vorsätzliche Handlung, b. Schäd infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlich Ereigniss, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlung, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruh sowie durch Kernergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanz, c. Schäd durch Erdbeb, d. unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögsschäd, e. Schäd durch Einsatz der versichert Sache, der Reparaturbedürftigkeit Ihn bekannt sein musste; wir leist jedoch Entschädigung, wn der Schad nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde,

6 f. Schäd für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmung sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haft hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehder Differzschad. Ein solcher ist gegeb, soweit die aus diesem Vertrag zu leistde Entschädigung d Haftungsanspruch gegüber dem Dritt übersteigt (bspw. Zeitwerttschädigung Neuwerttschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differzsumme, g. Schäd an oder durch Software oder Datträger, durch Computervir, Programmierungs- oder Softwarefehler. Hiervon ausgomm sind jedoch Dat (maschinlesbare Information), die für die Grundfunktion der versichert Sache notwdig sind (System-Programmdat aus Betriebssystem oder damit gleichzusetzde Dat), h. Schäd durch Abhandkomm, Lieglass, Vergess und Verlier. Ein späteres Wiederfi nd kann nicht berücksichtigt werd und impliziert keinesfalls eine Deckung evtueller Schäd, i. Kost, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeit notwdig werd und nicht als Folge eines versichert Schadereignisses gelt sowie Kost durch Schäd, die keine Hardwareschäd sind, j. Kost, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäd sowie sonstiger Schönheitsfehler, die d technisch Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtig, erbracht werd, k. Schäd, die durch nicht fachgerechtes Einbau und/oder Anschließ, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von Dritt oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht d Herstellervorgab tsprechde Verwdung oder Reinigung des Gerätes tsteh, l. Schäd bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Verbrauchsmateriali sowie Batteri und Akkus und Schäd durch langfristige chemische oder thermische Einwirkung auf das geschützte Gerät, m. Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung, n. Schäd durch Verwdung von schadhaftem, externem Zubehör (z. B. Unterwassergehäuse), o. Schäd, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelt, z. B. Kalkschäd, Schweißschäd bei oder in Folge sportlicher Betätigung oder Schäd durch Kondswasser, p. unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versichert Gerät. Bei Butzung des Gerätes sind die Herstellervorschrift zu beacht. Schäd an Gerät, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Gerät welche der Bauart nach im Frei aufgestellt werd könn, die aus einer nicht ständig Beaufsichtigung resultier, gelt als nicht versichert q. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO bei LCD-Bildschirm. 3. Gefahrdefi nition Im Sinne dieser Bedingung gilt: a. Raub Raub liegt vor, wn geg Sie Gewalt angewdet oder angedroht wird, um Ihr Widerstand geg die Wegnahme versicherter Sach auszuschalt. Ihn steh geeignete Person gleich, die vorübergehd die Obhut über die versichert Sach ausüb. b. Brand, Blitzschlag, Explosion b1. Brand ist ein Feuer, das ohne ein bestimmungsgemäß Herd tstand ist oder ihn verlass hat und das sich aus eiger Kraft auszubreit vermag, b2. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sach, b3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreb von Gas oder Dämpf beruhde, plötzlich verlaufde Kraftäußerung. 3 Versichertes Interesse 1. Versichert ist Ihr Interesse Sind Sie nicht Eigtümer, so ist auch das Interesse des Eigtümers versichert. Die Bestimmung zu versichert Schäd und Gefahr bleib unberührt. 2. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch dann, wn Sie das Eigtum nach Abschluss der Versicherung übertrag. 4 Versicherungswert Versicherungswert ist der Neuwert bzw. Neupreis am Schadtag. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versichert Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertig Zustand. Die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf d Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse (Stützung z. B. durch Hersteller oder Provider). 5 Umfang der Entschädigung 1. Wiederherstellungskost Im Schadfall wird zwisch Teilschad und Totalschad unterschied. Ein Teilschad liegt vor, wn die Reparaturkost inkl. aller Kost geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neu Gerätes gleicher Art und Güte am Schadtag. Sind die Reparaturkost inkl. aller Kost höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neu Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschad vor. Eine Ablöse der Schäd, auch bei Totalschäd, in Bargeld ist nicht möglich Teilschad Entschädigt werd alle, für die Wiederherstellung des früher, betriebsfertig Zustands notwdig Aufwdung abzüglich des vereinbart Selbstbehaltes. Wir leist keine Entschädigung für a. Kost einer Überholung oder sonstiger Maßnahm, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwdig gewes wär,

7 er e te siä- as es on de n- as g. ie is n- s- s- g. ch rt ä- ü- n- ie ig b. Mehrkost durch Änderung oder Verbesserung, die über die Wiederherstellung hinausgeh, c. Kost einer Wiederherstellung in eiger Regie, soweit die Kost nicht auch durch Arbeit in fremder Regie tstand wär, d. Mehrkost durch behelfsmäßige oder vorläufi ge Wiederherstellung, e. Kost für Arbeit, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versichert Sache selbst ausgeführt werd Totalschad Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadtag. Sie erhalt im Falle eines Totalschads Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalschad liegt vor, wn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschad liegt vor, wn zum Zeitpunkt des Schadeintritts die Reparaturkost höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neu Gerätes gleicher Art und Güte. 2. Grze der Entschädigung Grze der Entschädigung ist der Versicherungswert. Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit Wurde der Schad grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung, in einem der Schwere des Verschulds tsprechd Verhältnis, gekürzt. 3. Selbstbehalt Selbstbehalte werd von d Kost der Reparatur des geschützt Gerätes inklusive der Kost eines evtuell Kostvoranschlages bzw. der Kost eines Neugerätes im Totalschadfall berechnet. Der Selbstbehalt kommt auch für Schäd, die sich erst durch die Analyse als Schäd durch Ungeschicklichkeit erweis, zur Anwdung. Evtuelle Kost für Kostvoranschläge werd in dies Fäll nicht ersetzt. 4. Nur bei Schäd, die Ihn und oder dem Nutzer des Gerätes, durch Ungeschicklichkeit tsteh, gelt folgde Selbstbehalte: Selbstbehalt von 33 % jedoch mindests 50,00 inkl. MwSt. bei Gerät aller Art. 6 Versicherte und nicht versicherte Kost Aufwdung zur Abwdung und Minderung des Schads a. Versichert sind Aufwdung, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles d Umständ nach zur Abwdung und Minderung des Schads für gebot halt durft oder die Sie auf unsere Weisung oder die unserer Beauftragt mach. b. Der Ersatz dieser Aufwdung und die Entschädigung für versicherte Sach sind auf d Versicherungswert begrzt. 7 Subsidiarität Wir gewähr Ihn insoweit kein Versicherungsschutz, als Sie Entschädigung aus einem ander Versicherungsvertrag beanspruch könn. 8 Versicherungsort 1. Stationäre Geräte Bei stationär Gerät gelt Ihre Räumlichkeit als Versicherungsort, sofern sich diese innerhalb Europas im geografi - sch Sinn, ohne GUS-Staat befi nd. Versicherungsschutz besteht auch für Eigtransporte von stationär Gerät, z. B. bei Transport im Zusammhang mit einem Umzug. 2. Bewegliche Geräte Bei beweglich Gerät und bei der Bauart nach im Frei aufstellbar Gerät gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geografi sch Sinn exklusive GUS-Staat. 9 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages 1. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass Sie d Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahl. 2. Dauer Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählt Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Versicherungsvertrag det automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monats ohne dass es einer separat Kündigung bedarf. 3. Kündigung bei mehrjährig Verträg Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahr, zum Ablauf des dritt oder jedes darauf folgd Jahres, unter Einhaltung einer Frist von drei Monat, von Ihn gekündigt werd. Die Kündigung muss uns oder unser Beauftragt spätests drei Monate vor dem Ablauf des jeweilig Versicherungsjahres zugeh. Im Fall der vorzeitig Bedigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht uns für diese Versicherungsperiode nur derjige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum tspricht, in dem Versicherungsschutz bestand hat. 4. Kündigung nach Versicherungsfall Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündig. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zulässig. Mach wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch hab wir eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalt. Mach Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch könn Sie nicht für ein später Zeitpunkt als d Schluss der laufd Versicherungsperiode kündig.

8 10 Fälligkeit; Folg verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Einmal-Beitrages 1. Fälligkeit des Einmal-Beitrages Der Einmal-Beitrag ist unabhängig von dem Besteh eines Widerrufsrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbart und im Versicherungsschein angegeb Versicherungsbeginns zu zahl. Der Versicherungsschein ist der Folder mit dies Versicherungsbedingung und der Original-Kaufrechnung. 2. Folg der Nichtzahlung des Einmal-Beitrages Wird der Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Absatz 1 maßgebd Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutret oder auch leistungsfrei. 11 Wechsel, Tausch, Weitergabe/Verkauf der versichert Sach, Totalschad 1. Sollt Sie im Rahm der gesetzlich Gewährleistung d Kaufvertrag für das Gerät rückgängig mach, kann der TELE- POINT Geräte-Schutzbrief geg Erstattung des zeitanteilig Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werd (maßgebd ist der Posteingang bei uns oder unser Beauftragt). 2. Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlich Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht der Geräte-Schutzbrief auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müss auch die tsprechd Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werd. 3. Da sich der TELEPOINT Geräte-Schutzbrief auf die Geräte-Serinummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeb/verkauft werd, der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pfl icht des Geräte-Schutzbriefes anerknt. Der Veräußerer und der Erwerber haft für d Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufde Versicherungsperiode tfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündig. Das Kündigungsrecht erlischt, wn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. 4. Im Totalschadfall, Einbruchdiebstahlschad oder bei Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht uns nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestand hat. 12 Obliegheit nach Eintritt des Versicherungsfalles 1. Sie sind verpfl ichtet, a. d Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätests innerhalb von sieb Tag nach Bekanntwerd, telefonisch oder schriftlich der TELEPOINT bzw. unser Beauftragt anzuzeig, b. uns bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des vollständig serimäßig Zubehörs zwecks Prüfung vorzuleg, c. nach Möglichkeit für die Abwdung oder Minderung des Schads zu sorg und dabei unsere Weisung oder die unserer Beauftragt einzuhol und zu befolg, sowie Ersatzansprüche geg Dritte form- und fristgerecht ggfs. auch gerichtlich geltd zu mach oder auf andere Weise sicherzustell, d. uns und unsere Beauftragt bei der Schadermittlung und -regulierung nach Kräft zu unterstütz, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadberichte zu erstatt und alle Umstände, die auf d Versicherungsfall Bezug hab (auf Verlang schriftlich) mitzuteil, insbesondere auch die angefordert Belege einzureich, e. Schäd durch Einbruchdiebstahl oder Raub unter detaillierter Angabe der abhandgekomm, zerstört oder beschädigt Geräte der nächst erreichbar Polizeidiststelle anzuzeig und uns oder unser Beauftragt eine Kopie der Anzeige zu übersd. 2. Verletzt Sie eine der in Ziffer 1 gannt Obliegheit vorsätzlich, so sind wir von der Verpfl ichtung zur Leistung frei. a. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürz, das der Schwere Ihres Verschulds tspricht. Das Nichtvorlieg einer grob Fahrlässigkeit hab Sie zu beweis. b. Außer im Fall einer arglistig Obliegheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpfl ichtet, soweit Sie nachweis, dass die Verletzung der Obliegheit weder für d Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder d Umfang unserer Leistungspfl icht ursächlich war. c. Verletzt Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehde Auskunfts- oder Aufklärungsobliegheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wn wir oder unsere Beauftragt Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewies hab. 13 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sach 1. Wird der Verbleib abhandgekommer Sach ermittelt, hab Sie dies nach Kntniserlangung uns bzw. unser Beauftragt unverzüglich schriftlich anzuzeig. 2. Hab Sie d Besitz einer abhandgekomm Sache zurückerlangt und für die Sache bereits Entschädigungsleistung erhalt, hab Sie das Ersatzgerät zurückzugeb bzw. die Entschädigung zurückzuzahl oder die Sache uns zur Verfügung zu stell. Sie hab dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Woch nach Empfang unserer schriftlich Aufforderung auszuüb. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. 3. Dem Besitz einer zurückerlangt Sache steht es gleich, wn Sie die Möglichkeit hab, sich d Besitz wieder zu verschaff. 14 Besondere Verwirkungsgründe 1. Hab Sie uns arglistig über Tatsach, die für d Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, getäuscht oder dies versucht, sind wir von der Entschädigungspfl icht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil weg Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelt die Voraussetzung gemäß Satz 1 als bewies

9 fs. se nd nd lle uf n- iler stne r- e- er ir ss ie ng s, nd ir in a- f- u- ng t- zu ch b- ie er ht ei. u- s- 2. Führ Sie d Schad grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschulds tsprechd Verhältnis zu kürz. 15 Anzeig, Willserklärung, Form Alle, für uns bestimmt, Anzeig und Erklärung sind in Textform (z. B. Brief, Fax, ) abzugeb. Sie sind ausschließlich an unsere Beauftragt, MVD MARKANT-Versicherungsdist GmbH, Carl-Wery-Str. 18 in Münch zu richt. 16 Anzuwddes Recht und zuständiges Gericht 1. Für dies Vertrag gilt deutsches Recht. 2. Für Klag aus dem Versicherungsvertrag geg uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für d Versicherungsvertrag zuständig Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohn in Deutschland ist auch das Gericht zuständig, in dess Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solch, Ihr gewöhnlich Aufthalt gehabt hab. 3. Sind Sie eine natürliche Person und wohn in Deutschland, müss Klag aus dem Versicherungsvertrag geg Sie bei dem Gericht erhob werd, das für Ihr Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solch, d Ort Ihres gewöhnlich Aufthalts zuständig ist. Unterhalt Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlich Aufthalt in einem Staat außerhalb der Europäisch Gemeinschaft, Islands, Norwegs oder der Schweiz oder ist Ihr Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, könn wir Sie vor dem für unser Sitz zuständig Gericht verklag. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder der Niederlassung. 4. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werd durch diese Vereinbarung nicht ausgeschloss. 17 Widerrufsrecht Sie könn Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tag ohne Angabe von Gründ in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerruf. Die Frist beginnt, nachdem Sie d Versicherungsschein, die Vertragsbestimmung einschließlich der Allgemein Versicherungsbedingung, die weiter Information nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit d 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalt hab. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gügt die rechtzeitige Absdung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richt an: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisplatz 1, Wiesbad Bei einem Widerruf per Telefax an folgde Faxnummer zu richt: Fax-Nr Widerrufsfolg Im Falle eines wirksam Widerrufs det der Versicherungsschutz und wir erstatt Ihn d auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs tfalld Teil der Prämie, wn Sie zugestimmt hab, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. D Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs tfällt, dürf wir in diesem Fall einbehalt; dabei handelt es sich um ein Betrag in Höhe von 0 Euro. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wn der Vertrag auf Ihr ausdrücklich Wunsch sowohl von Ihn als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt hab. Ihre R+V Allgemeine Versicherung AG 18 Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerd könn Sie das außergerichtliche Beschwerdeund Rechtsbehelfsverfahr bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehm. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin Leipziger Straße 121, Berlin. beschwerde@versicherungsombudsmann.de Telefax: Telefon: (kostfrei pro Anruf aus dem deutsch Telefonnetz, maximal 0,42 EUR pro angefange Minute aus deutsch Mobilfunknetz) Das Verfahr ist für Sie kostfrei. Entscheidung des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von sind für uns bindd. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlich Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit d Rechtsweg zu beschreit. 19 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie könn sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdistleistungsaufsicht wd. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn.

10 All Sta 20 Hinweis auf das Widerspruchsrecht geg Werbung und Markt- und Meinungsforschung sowie der Verwdung Ihrer Dat im Falle eines Schads Wir, R+V Allgemeine Versicherung AG, MVD MARKANT-Versicherungsdist GmbH und die Telepoint Elektrohandelsgesellschaft mbh & Co. KG, speichern und nutz Ihre Dat im Rahm der datschutzrechtlich Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Dat könn Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprech. Im Falle eines Schads könn Ihre, in der Schadanzeige angegeb personbezog, Dat zum Zwecke der Schadabwicklung auf Grundlage des TELEPOINT Geräte- Schutzbriefes an d mit der Schadabwicklung beauftragt Versicherungsmakler MVD MARKANT-Versicherungsdist GmbH sowie an die R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträgerin übermittelt werd. Besondere Vereinbarung zur Schadabwicklung 1. Voraussetzung Der TELEPOINT Geräte-Schutzbrief gilt unabhängig von vorangegang oder gültig Herstellergaranti. Voraussetzung ist, dass Sie das beschädigte Gerät zu TELEPOINT zur Reparatur bring. Zur gültig Anmeldung eines Schads müss Sie weiterhin, neb dem defekt Gerät, unbedingt auch d Versicherungsschein mitnehm. Der Versicherungsschein besteht aus der Originalrechnung über das betreffde Gerät und diesem Folder. Bei Schäd an Elektrogroßgerät (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild-TV, etc.), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit TELEPOINT oder unser Beauftragt vereinbart werd. Bei derartig Elektrogroßgerät erfolgt bei ersatzpfl ichtig Schäd jedoch eine Erstattung der tatsächlich angefall Kost für d Hinund Rücktransport bis maximal in einem Umkreis von 75 km zur nächst zuständig Servicestelle/Markt von TELEPOINT zu Ihr Räumlichkeit, wn eine Vor-Ort-Reparatur nicht möglich ist. 2. Schadformular Bei jedem Schad muss das Schadformular zum TELEPOINT Geräte-Schutzbrief ausgefüllt werd. Der Schadhergang ist von Ihn selbst zu formulier, in das Schadformular einzutrag und zu unterschreib. 3. Schadübernahme Schadübernahme erfolgt durch uns bzw. unsere Beauftragt. Zur Prüfung und Einschätzung des Schads wird uns eine angemesse Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortig Ersatz des geschützt Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht. 4. Schadabwicklung Nach Zustimmung zur Schadübernahme durch uns bzw. unsere Beauftragt wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäd ein Neugerät an Sie ausgegeb. Evtuelle Kost aus nicht gedeckt Schäd sowie nicht gedeckte Kost sind direkt an TELEPOINT oder unsere Beauftragt zu bezahl. Soweit ein Selbstbehalt vereinbart gilt, sind diese nicht übernomm Kost von Ihn direkt an TELEPOINT oder unsere Beauftragt zu zahl. 5. Bestätigung der Behörde Für alle Schäd, die ein behördliches Vorgeh nach sich zieh (Einbruchdiebstahl, Brand, Naturkatastroph etc.) müss Sie die tsprechd behördlich Bestätigung einreich.

11 g- ne e- in n- o- nd n. r- re ch c.) Bitte hier Ihre Rechnung einheft: Original Rechnung Geschütztes Gerät und evtl. Serinummer: Verkäufer: Rechnungsnummer: Alle Preise versteh sich inkl. Versicherungssteuer. Preisänderung, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalt. Stand

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