Kontrollamt. Betreff: Prüfung Rechnungsabschlüsse Stiftungen. Bezug: Bericht. Zahl: 64-3/10 Bearbeiter: Ne DW: 481 Datum:

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1 Kontrollamt Betreff: Prüfung Rechnungsabschlüsse Stiftungen Bezug: Bericht Zahl: 64-3/10 Bearbeiter: Ne DW: 481 Datum: B E R I C H T über die Prüfung der Rechnungsabschlüsse 2009 der Stiftungen mit Rechtspersönlichkeit, deren Verwaltung dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt obliegt Eingesehen und geprüft wurden (die Datenübermittlung durch die Magistratsabteilung 8 erfolgte am ): - Bilanz und Erfolgsrechnung, - stichprobenweise Kontenausdruck, Belege, - die Entwicklung der Bilanzpositionen, - stichprobenweise Positionen der Erfolgsrechnung auf den Inhalt der Konten und Richtigkeit der Belege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1, EG, Telefon: / , Telefax: / DVR:

2 Bericht vom I) Armen- und Bürgerspitalstiftung Die einzelnen Geschäftsbereiche weisen nachstehende Teilergebnisse aus: Wohn- und Geschäftsgebäude EUR +/- 0,-- Dieses Resultat ergibt sich nach Rücklagenzuführungen, -entnahmen und Rechnungsabgrenzungen. Der Rücklage für Wohnhauserhaltung wurden folgende Beträge zugewiesen: Mittere Gasse 21 EUR ,43 Neunkirchner Straße 95 EUR ,15 Fischauergasse 35 EUR 8.947,37 Baumgartg. 4 a, b / Domplatz 15 EUR ,53 Im Jahr 2006 wurde erstmals der Kostenabgleich zwischen Buchhaltung und Gebäudeverwaltung in der Bilanz dargestellt. Erläuterung: Die Buchhaltung weist teilweise Kosten aus (z.b. Garagenbenützung), welche lt. Mietrechtsgesetz nicht vorgesehen und somit in den Abrechnung der Gebäudeverwaltung auch nicht enthalten sind. Aufgrund dieser Vorgangsweise muss ein Abgleich zw. Buchhaltung und Gebäudeverwaltung stattfinden. Infolgedessen wurde der Rücklage 2009 ein Betrag von EUR 3.811,14 (Baumgartg. 4 a,b / Domplatz 15) entnommen. Weiters wurde der Rücklage im Berichtsjahr ein Betrag von EUR ,04 entnommen, da in der Bahngasse 38 umfangreiche Instandhaltungsarbeiten (u.a. Erneuerung Fassade und Fenster) durchgeführt wurden. In der Bilanz der Stiftung scheinen Miet- sowie Pachtzinsforderungen in einer Höhe von insgesamt EUR ,39 auf. Dazu die Stellungnahme der Magistratsabteilung 8: In der Beilage wird die Rückstandsliste übermittelt (Anm.: die Liste liegt dem KA vor), in Summe EUR ,39, davon entfallen auf Mietzinsforderungen ,44 und auf Pachtforderungen 3.867,95. Mehr als die Hälfte des Betrages der Forderungen betrifft zwei Fälle, einen Konkursfall und einen bedürftigen Mieter, mit dem eine Ratenvereinbarung abgeschlossen wurde. Das IS ist laufend bemüht mit säumigen Mietern Ratenvereinbarungen abzuschließen bzw. in hartnäckigen Fällen mit der Eintreibung Rechtsanwälte zu beauftragen. Das Ergebnis der Wohn- und Geschäftsgebäude vor Rücklagenzuweisungen bzw. -entnahmen weist einen Überschuss von EUR ,48 aus. Der Rücklage für Wohnhauserhaltung wurde ein Betrag von EUR 2.432,35, nach Ablauf der 10-Jahresfrist infolge Nichtbeanspruchung, entnommen. Wie von der Stiftungsbehörde gefordert, wurde dieser Betrag der Rücklage für den Stiftungszweck zugewiesen und somit der Ausschüttung zugeführt.

3 Bericht vom Der Gesamtstand der Rücklage für Wohnhauserhaltung beträgt zum EUR ,99. Diese Summe stimmt mit den Aufzeichnungen der Gebäudeverwaltung überein. Die Fischauergasse 35 weist eine negative HMZ-Rücklage von EUR ,16 aus. Grundbesitz EUR ,-- Im Jahr 2009 gab es beim Grundbesitz keine Veränderungen. Er wurde entsprechend mit einem Betrag von EUR ,87 bilanziert. In der Bilanz vom ist ein Stammvermögen von EUR ,87 ausgewiesen. Die Pachteinnahmen beliefen sich auf EUR 9.524,20, die Aufwendungen betrugen EUR 39,20. Stellungnahme der Magistratsabteilung 8 betreffend Buchung der Pachteinnahmen: Die Aufteilung der Pachterlöse erfolgt wegen der USt auf unterschiedlichen Konten. Auf Konto 4920 (20%) wird der anteilige Pachterlös aus der Genossenschaftsjagd Lanzenkirchen vereinnahmt. Auf Konto 4921 (0%) die übrigen Pachterlöse, die der unechten Steuerbefreiung zu zuordnen sind wurden im Bereich Grundbesitz keine Verwaltungskostenbeiträge gebucht. Dazu die Stellungnahme der Magistratsabteilung 8: Da aufgrund der Satzung Verwaltungskosten durch die Stiftungsaufsicht zu genehmigen sind, wurde mit der Stiftungsaufsicht vereinbart hinkünftig anstelle dieser Kosten den Aufwand für Buchführung an die Stiftung weiter zu verrechnen. Dieser Aufwand wird nun ab 2009 unter Konto 7730 (Anm. KA: siehe Seite 4, Wertpapiere) ausgewiesen. Forste EUR ,09 Erlösen aus Holzverkauf von EUR ,53, Jagdpacht von EUR 3.934,01 und Sonstigen Erträgen von EUR 3.110,--, stehen Gesamtaufwendungen in der Höhe von EUR ,45 gegenüber. Die Stiftungsforste weisen somit abermals ein positives Ergebnis aus. Die Hauptpositionen der Aufwendungen sind Lohnkosten mit EUR ,69, Schlägerungskosten (EUR ,83) sowie der Sonstige Aufwand mit EUR ,45. Stellungnahme der Magistratsabteilung 8: Auf Konto 7883, Sonstiger Aufwand, werden überwiegend die Instandhaltungsausgaben für die Forststrassen gebucht, welche aufgrund von Unwetterschäden 2009 verstärkt angefallen sind. Bei den Sonstigen Erträgen, Konto 4945, wird die Förderung aus dem Katastrophenfonds des Landes NÖ ausgewiesen (EUR 1.790,--) sowie eine Förderung der Landwirtschaftskammer für Fangbäume (1.320,--). Die Forste der Bürgerspitalstiftung werden von WNSKS Bediensteten mitbetreut, anteilige Personalkosten werden an die Stiftung weiterverrechnet. Aufgrund eines durch die Stiftungsbehörde geforderten Gutachtens betreffend weiterverrechneter Personalkosten (im Mai 2006 durch einen unabhängigen Forstsachverständigen erstellt) wurde erhoben, dass maximal rd. ein Drittel (EUR ,--) der gesamten Personalkosten des Bereiches WNSKS-Forste an die Stiftung weiter zu verrechnen sind. Diese Vorgabe wurde im Rechnungsabschluss 2009 eingehalten.

4 Bericht vom In den Jahren 1996 bis 2009 wurde im Bereich Forste ein negatives Gesamtergebnis von rd. EUR ,-- erwirtschaftet. Das Ergebnis 2009 weist eine deutlich positive Entwicklung auf. Das Kontrollamt stellte eine Anfrage an die WNSKS (Abteilung Forste), ob 2010 ein ähnlich positives Ergebnis zu erwarten ist. Folgend die Stellungnahme der WNSKS (Besprechung im Kontrollamt vom ): Die Führung des Forstbetriebes erscheint, nach wie vor, wirtschaftlich vertretbar. Augrund von Windkatastrophen im Jahr 2007/2008 sowie der Finanzkrise stagnierten die Holzpreise (2010 zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab). Der Holzverkauf nahm 2008/2009, aufgrund vermehrter Schlägerungen (Trocken- und Käferschäden, Rückständen bei Durchforstung), zu wurde die neue kurze Forststraße im Revier Katzelsdorf fertiggestellt, mithilfe derer ein neues Waldstück aufgeschlossen werden konnte. Diese Maßnahme ist für die künftige Nutzung der Forste notwendig und trägt auch zu einer Steigerung des Vermögenswertes bei. Auch 2010 sollte es wieder möglich sein, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Darüber hinaus hat der Wald nicht nur den Zweck, Gewinne für das Stiftungsvermögen zu erzielen (Nutzfunktion) sondern auch eine Schutzfunktion, Erholungsfunktion und Wohlfahrtsfunktion. Wertpapiere / Kapitalvermögen EUR ,47 Der Wertpapierbestand beträgt zum 31. Dezember 2009 rd. 1,98 Mill.EUR. Im Berichtsjahr wurden Wertpapiere der Volksbank zu einem Preis von EUR ,70 angekauft (GR-Beschluss vom ). Die Zinseinnahmen betrugen im Berichtsjahr EUR ,66, davon EUR ,-- aus Wertpapieren. Aus diversen Bankkonten und Sparbüchern (Stand rd. EUR ,--) konnten Zinsen von EUR ,66 vereinnahmt werden. Pfandbriefe in der Höhe von EUR ,68 liefen 2008 aus. Der Betrag wurde auf einem Sparbuch der B.. Bank für 1 Jahr mit 5 % Verzinsung angelegt. Das Sparbuch wurde 2009 aufgelöst, Kapital in einer Höhe von EUR ,-- bei der S.. angelegt (Laufzeit: 36 Monate mit 3 % Fixverzinsung, GR-Beschluss vom ). Die Depotgebühr betrug im Berichtsjahr EUR 1.538,82, an Bankspesen wurden EUR 1.335,84 verrechnet. Für Beratungsleistungen (Aufwand für Buchführung, siehe Ausführungen Seite 3) wurde ein Betrag von EUR 4.734,63 ausgegeben. Im Ergebnis dieses Bereiches sind, wie von der Stiftungsbehörde gefordert, die Entnahme 11. Jahr aus der Rücklage für Wohnhauserhaltung (EUR 2.432,35) sowie die Entnahme aus dem Abgleich zwischen Gebäudeverwaltung und Buchhaltung (EUR 3.811,14) enthalten. In der Bilanz der Stiftung scheinen 2009 keine (Schlüssel)kautionen auf. Dazu die Stellungnahme der Magistratsabteilung 8: Aufgrund gesetzlicher Änderungen des Mietrechtsgesetzes dürfen Kautionen aus Mietverhältnissen nur mehr auf einem separaten Sparbuch oder in einer ähnlichen Form, wenn diese die entsprechenden Sicherheitsmerkmale bietet, veranlagt werden. Eine strikte Trennung vom Vermögen des Hauseigentümers ist vorzunehmen. Analog zum städtischen Hausbesitz wurde daher auch bei der Bürgerspitalstiftung die Konten für Kautionen aus der Bilanz herausgelöst.

5 Bericht vom Rücklage für den Stiftungszweck: Das gesamte Ergebnis aus Wertpapieren, Forstgütern und Grundbesitz sowie die Entnahme aus der Rücklage für Wohnhauserhaltung 11. Jahr (wie von der Stiftungsbehörde gefordert) in der Höhe von EUR ,-- wurde der Rücklage für den Stiftungszweck zugeführt. Aus den Erträgen der Kindler-Stiftung wurden, entsprechend dem Stiftungsbrief, EUR 3.975,-- zugewiesen. Im Jahr 2009 wurden an bedürftige Personen aus der Rücklage für den Stiftungszweck EUR ,-- verteilt (Mietkosten-, Heizkosten-, Stromkostenzuschüsse, Weihnachtsaktion). Nachweis der Bedürftigkeit betreffend Weihnachtsaktion ist die Einkommensgrenze, welche gemäß Rundfunkgebührengesetz eine Befreiung ermöglicht bzw. wird für andere Zuschüsse der Einzelfall geprüft. Der Stand der Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2009 EUR ,51. In der Ausgleichsrücklage sind zum EUR ,22 ausgewiesen, dies sind, wie von der Stiftungsbehörde gefordert und auch in der Satzung der Stiftung festgelegt, 10 % des Eigenkapitals. Neu hinzugekommen ist im Jahr 2008, wie von der Stiftungsbehörde gefordert, eine Rücklage für Werterhaltung. Diese Rücklage soll zusätzlich die Erhaltung des Stiftungsvermögens sicherstellen und jährliche Inflationsentwertungen abfangen. Diese Rücklage weist zum einen Wert von EUR ,-- aus. Sie wurde nach Maßgabe des Jahresgewinns ermittelt und aliquot, nach Wohnnutzfläche, den Stiftungshäusern zugewiesen. Der Forderung der Stiftungsbehörde nach einer Trennung der Bilanz in Teilbilanzen Stammvermögen, sonstiges Vermögen und Vermögen aus Hauptmietzinsgebarung wurde seitens der Mag.Abt. 8 nachgekommen. Ebenfalls getrennt nach Stiftungszweck und Hauptmietzinsgebarung wurden, gemäß Bericht der Stiftungsbehörde vom 10. April 2008, alle Konten für Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Konto Verbindlichkeiten Magistrat wurde im Laufe des Jahres 2008 aufgelöst, das Konto Forderungen Magistrat wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

6 Bericht vom II) Josef Kindler-Stiftung Die einzelnen Geschäftsbereiche weisen nachstehende Teilergebnisse aus: Grundbesitz EUR ,87 Die Pachteinnahmen betrugen im Berichtsjahr EUR 166,34. Durch die Mag.Abt. 8 wurden Verwaltungskostenbeiträge (für die Buchführung) in der Höhe von EUR 1.578,21 verrechnet. Der Aufwand für Steuern und Abgaben sowie Sonstiges betrug EUR 21,--. Wertpapiere EUR ,26 Der Überschuss resultiert aus Zinserträgen. Der Wertpapierbestand beträgt zum 31. Dezember 2009 EUR ,67. Die Zinseinnahmen betrugen EUR ,30. An Depotgebühren wurden EUR 373,04 verrechnet. Im Berichtsjahr wurden Wertpapiere der Volksbank zu einem Preis von EUR ,33 angekauft (Stadtsenatsbeschluss vom ). Im Jahr 2008 liefen Pfandbriefe in der Höhe von EUR ,81 aus. Der Betrag wurde auf einem Sparbuch der B.. Bank für 1 Jahr mit 5 % Verzinsung angelegt (Stand: : EUR ). Die Zinseinnahmen aus Sparbüchern konnten im Berichtsjahr von EUR 1.685,06 auf EUR 3.105,13 gesteigert werden. Der Rücklage für den Stiftungszweck wurden EUR ,-- zugewiesen. Der aus dem Jahr 2008 resultierende Betrag von EUR ,-- wurde im Berichtsjahr im Sinne des Stiftsbriefes je zu einem Viertel, an - das ehem. aökh Wr. Neustadt für Christbäume und Christbaumschmuck, - die Wr. N. Armen- und Bürgerspitalstiftung, - an Schüler und Studenten in Form von Stipendien und Beihilfen, - die Vorstadtkirche zum Hl. Leopold verteilt. Der Stand der Rücklage für Vermögenserhaltung blieb im Berichtsjahr unverändert und betrug per EUR ,44. In der Ausgleichsrücklage sind zum EUR ,11 ausgewiesen, dies sind, wie von der Stiftungsbehörde gefordert und auch in der Satzung der Stiftung festgelegt, rd. 10 % des Eigenkapitals. Das Konto Forderungen Magistrat wurde, wie von der Stiftungsbehörde gefordert, im Berichtsjahr aufgelöst.

7 Bericht vom III) Weitere Feststellungen Im Gemeinderat vom 22. Juni 2009 wurden neue Satzungen für die Stiftungen beschlossen (nach einem Entwurf vom 8. Juni 2009). Die Änderungen bei der Armen- und Bürgerspitalstiftung betrafen die Regelungen in 2 - Vermögen der Stiftung 3 - Zweck der Stiftung 5 - Aufgaben des Verwaltungs- und Vertretungsorganes der Stiftung 6 - Bestimmung über die Befugnis und über die Verwaltungskosten 7 - Berechnung der zu verteilenden Erträgnisse 8 - Arten der Unterstützungen durch die Stiftung und bei der Josef Kindler-Stiftung die Regelungen in C Präambel 2 - Vermögen der Stiftung 3 - Zweck der Stiftung 5 - Aufgaben des Verwaltungs- und Vertretungsorganes der Stiftung 6 - Bestimmung über die Befugnis und über die Verwaltungskosten 7 - Berechnung der zu verteilenden Erträgnisse 8 - Verwendung der Erträgnisse Die neuen Satzungen wurden anschließend der Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Seitens der zuständigen Behörde des Landes NÖ wurde mit Schreiben vom 12. August 2009 mitgeteilt, dass eine etwaige Änderung der Satzung erst nach der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2008 erfolgen könne. Die Stiftungsbehörde verwies in ihrer Beantwortung u.a. auf 17 Abs. 4 leg. cit. NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, wonach das satzungsmäßig bestimmte Stammvermögen einer Stiftung nur dann geändert werden dürfe, wenn sein Wert dadurch nicht gemindert werde und die Erfüllung des Stiftungszweckes gewährleistet bleibe. Die Prüfung der Rechnungsabschlüsse 2007/2008 durch die Stiftungsbehörde erfolgten im Mai 2010 (Anm.: detaillierte Protokolle wurden dem Kontrollamt übermittelt). Betreffend der Satzungsänderung wurde ein Besprechungstermin zur Änderung bzw. Adaptierung vorgeschlagen (Schreiben der NÖ Landesregierung vom 6. Mai 2010). Somit gelten vorerst weiterhin die alten Satzungen für beide Stiftungen. In ihrem Schreiben vom 22. April 2008 hielt die Stiftungsbehörde fest, dass die Bewerbungsmöglichkeit für Stiftungsleistungen einheitlich zu gestalten sei. Diese Forderung wurde seitens der zuständigen Magistratsabteilung umgesetzt (siehe folgenden Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 7/2009):

8 Bericht vom Weiters wurde darauf hingewiesen, dass EmpfängerInnen von Stiftungsleistungen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen seien, dass es sich um eine Stiftungsleistung handle, auch dann wenn die Leistung nicht zu 100 % von der Stiftung getragen werde ( Heizkostenzuschuss ). Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Der Heizkostenzuschuss wird bar gegen Unterfertigung der beiliegenden Übernahmebestätigung (Anm. KA: in welcher festgehalten ist, dass es sich um eine Leistung der Stiftung handelt) ausbezahlt. In den Amtsblättern Nr. 1 sowie 3/2009 finden sich folgende Artikel betreffend Heizkostenzuschuss (in Summe wurden, lt. Jahresabschluss 2008, EUR ,-- an Heizkostenzuschüssen ausbezahlt): Das es sich hierbei um Stiftungsleistungen handelt, wird nicht erwähnt. Stellungnahme der Magistratsabteilung 7: Zukünftig wird darauf geachtet, dass Stiftungsleistungen auch in Presseaussendungen eine entsprechende Erwähnung finden. Der Dienststellenleiter: Mag. Mörth eh. Ergeht gemäß 48 Abs. 5 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (STROG), LGBl , an: 1) Herrn Bürgermeister 2) Kontrollausschuss, z.hd. Herrn GR Marik 3) Herrn Magistratsdirektor, mit dem Ersuchen um Stellungnahme gemäß 48 Abs. 6 STROG Zur Kenntnisnahme an: 4) Mag.Abt. 8 Abfertigung erfolgte per am

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