SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2014 Soziale Krankenversicherung Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 18 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in1 Experte/in 2

2 Aufgabe 1: Versicherungsbeginn Evelyne Muster wurde am 6. Mai 2014 geboren. Nachdem die Eltern mehrmals von der Gemeindebehörde aufgefordert worden sind, versichern sie ihre Tochter am 20. August 2014 beim Krankenversicherer K. 2 Ab wann ist das Baby beim Krankenversicherer K versichert? Kreuzen Sie die richtige Lösung an, und begründen Sie Ihre Wahl in 1 bis 2 Sätzen. am 1. Mai 2014 am 6. Mai 2014 am 1. August 2014 am 20. August 2014 (1 Punkt) am 1. September 2014 Begründung: Bei verspätetem Beitritt (0.5 ) beginnt die Versicherungsdeckung im Zeitpunkt des Beitritts (0.5 ) Total: (1 Punkt) Auch für die Angabe von KVG Art. 5.2 gibt es Familie Muster schickt dem Krankenversicherer K nachfolgende Rechnungen von Evelyne zu. 2 CHF Untersuch von Evelyne beim Kinderarzt vom 13. Juni 2014 CHF Röntgenaufnahme des Beckens von Evelyne beim Kinderarzt vom 18. August 2014 CHF Untersuch von Evelyne beim Kinderarzt vom 30. August 2014 Wer muss welche Kosten übernehmen? Begründen Sie Ihre Antwort in 1 bis 2 Sätzen Die Rechnungen vom 13. Juni 2014 und 18. August 2014 gehen zu Lasten der Familie Muster (0.5). Die Rechnung vom 30. August 2014 wird vom Krankenversicherer übernommen (0.5), weil das Kind ab 20. August 2014 versichert ist. (1). / auch möglich: weil das Kind vor dem 20. August 2014 nicht versichert ist = sinngemässes auch gelten lassen! Folgefehler aufgrund falschem Datum bei 1.1 wurden berücksichtigt ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 2

3 Aufgabe 2: Ausnahmen von der Versicherungspflicht Peter Steiner wohnt in Deutschland, ist 34 Jahre alt und seit 5 Jahren invalid. In Deutschland hat er neben der Grundversicherung auch mehrere Zusatzversicherungen, u.a. eine Spitalversicherung Privat. 2.5 Peter Steiner überlegt sich, wieder in die Schweiz zurück zu kommen. Kann er sich in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreien lassen? Welchen Einfluss hätte dies auf seinen Versicherungsschutz? Begründen Sie Ihre Antwort. Ja, (0.5), wenn er in die Schweiz zurückkommen würde, hätte er wegen der Gesundheitsprüfung (1) (eventuell) keine Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Dies würde eine klare Verschlechterung des bisherigen Versicherungsschutzes bedeuten (1). KVV Art. 2 Abs Welche Unterlagen sind einem Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht beizulegen? Beantworten Sie die Frage in Bezug auf Frage 1. 1 Schriftliche Bestätigung der zuständigen ausländischen Stelle mit allen erforderlichen Angaben (1) Auch gelten lassen: Hinweis auf ausländische Police = 0.5 Nachweis, dass Versicherungsschutz vorliegt = Kann die betreffende Person die Befreiung oder einen Verzicht auf die Befreiung von der Versicherungspflicht widerrufen? Begründen Sie Ihre Antwort. 0.5 Nein, nicht ohne besonderen Grund (0.5) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 3

4 Aufgabe 3: Versicherungspflicht 5 Gemäss KVG müssen sich einige Personen obligatorisch OKP versichern, weitere können sich von der Versicherungspflicht befreien, andere wiederum können sich auf Gesuch hin der schweizerischen Versicherung unterstellen und schlussendlich gibt es Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht OKP versichern können. Wie sind die folgenden Personen dem KVG unterstellt? Kreuzen Sie die richtige Aussage an. Pro Zeile sind mehrere Antworten möglich. Pro korrekte Zeile = volle Punktzahl; bei Zeile 1 und 2 pro korrekte Lösung je 0.5 obligatorisch auf Gesuch hin vers. auf Gesuch befreit nicht möglich 5 José Hernandez, Argentinier, entsandt in die Schweiz, wohnt in Zug und arbeitet für 2 Jahre in Zürich. (0.5) (0.5) Silvia Mustère, französische Studentin, hält sich im Rahmen einer Aus- und Weiterbildung in Bern auf. (0.5) (0.5) Der Bundesbedienstete Gregor Karl wohnt in Zürich. (0.5) Pensionierter Russe mit dauerndem Wohnsitz in Moskau. (0.5) Australier, wohnt in Grenoble (Frankreich) und arbeitet als Grenzgänger in Genf. (0.5) Chinesischer Botschafter, wohnt und arbeitet in Basel. (0.5) John Good, amerikanischer Forscher ist seit August 2014 an der Uni Zürich angestellt und hält sich im Rahmen eines Forschungsprojektes in Zürich auf. (0.5) Ilias Pireus, Grieche arbeitet als Lehrer an der Kantonsschule Luzern und wohnt in Zürich. (0.5) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 4

5 Aufgabe 4: Prämien 6 Christian Meier kommt bei Ihnen am Schalter vorbei und möchte wissen, wie hoch die Grundversicherungsprämien (OKP) für ihn selber und für seinen Sohn, Patrick, 23-jährig, Student, 2015 sein werden. 6 Die Monatsprämie der OKP beträgt bei Ihrem Krankenversicherer im 2015 CHF ohne Unfalldeckung. Christian Meier, zu 80% Angestellter bei der UBS möchte die wählbare Franchise CHF 2'500.- abschliessen. Für seinen Sohn wählt er das Hausarztmodell mit der ordentlichen Franchise. Sein Sohn studiert an der Uni Zürich. Möglicherweise wird er freitags und samstags als Verkäufer im Modegeschäft Navyboot arbeiten. Christian Meier erkundigt sich deshalb nach der Prämie für seinen Sohn mit den Varianten mit oder ohne Unfall. Der Krankenversicherer gewährt folgende Rabatte: Wählbare Franchise Ihr Krankenversicherer gewährt den gesetzlichen Maximalrabatt Sistierungsrabatt Unfall 7% Kinderrabatt: 80% Jugendrabatt: 20% Rabatt Hausarzt: 11% Wie hoch ist die Prämie für Christian Meier? Wie hoch sind die Prämien der Varianten für Patrick Meier? Zeigen Sie jeweils den Lösungsweg auf. ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 5

6 Aufgabe 4: Prämien (Fortsetzung) Ausgangsprämie x 93 : 100 = ( ) Ausgangsprämie (1) Prämie für Herrn Meier Rabatt WF: = 2'200. 2'200 x 70% = im Jahr. Im Monat : 12 = = Diese Prämie ist zu tief. (1) Seine Prämie muss bei sein (minimale Prämie) (1) (Den Unfallrabatt von 7% könnte er auch noch abziehen. Aber er überschreitet sowieso den n möglichen Rabatt). Prämie für Sohn Meier Ausgangsprämie Jugendrabatt von 20% (CHF 45.50). Seine neue Ausgangsprämie ist CHF (1) Rabatt Hausarzt 11% von = = mit Unfall. (1) Unfallrabatt: 7% von = = ohne Unfall. (1) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 6

7 Aufgabe 5: Prämienverbilligung 2 Nennen Sie 4 Personengruppen, welche Anspruch auf Prämienverbilligung haben. 1. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 2. Versicherungspflichtige Familienangehörige mit einem Wohnsitz in einem EU- / EFTA Staat. 3. BezügerInnen einer Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung mit Wohnsitz im EU/EFTA Staat sowie 4. deren Familienangehörigen 5. GrenzgängerInnen mit Erwerbsort in der Schweiz sowie 6. deren versicherungspflichtige Familienangehörige 7. etc Je 0.5 Auch gelten lassen: Sozialhilfebezüger Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Working Poor Bezüger von Ergänzungsleistungen Junge in Ausbildung Kinder Studenten (Keine gibt es für: Nichterwerbstätige Solche, die wenig verdienen oder ähnliches Geschiedene Leute mit Kindern Invalide / Kranke Alleinerziehende Jugendliche (wenn Ausbildung fehlt) AHV/IV Rentner Arbeitslose Geringes Einkommen) 2 ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 7

8 Aufgabe 6: Kostenbeteiligung und Leistungen 8 Claudia Muster, 72-jährig, OKP versichert, stürzte am 15. Mai 2014 und wurde mit dem Privatauto ihres Sohnes ins Spital gebracht. Im Spital wird bei Claudia Muster ein Bein- und Schulterbruch diagnostiziert. Notfallmässig wird sie operiert. Der Arzt verordnete Claudia Muster nach dem Spitalaufenthalt für 25 Tage eine Badekur in Zurzach. Danach musste sie weiterhin durch ihren Arzt verordnete Physiotherapien durchführen. Erschöpft von der Badekur und der Physiotherapie empfahl ihr der Hausarzt eine dreiwöchige Erholungskur in den Bergen. Claudia Muster begrüsste diesen Vorschlag und fuhr für 21 Tage nach Crans Montana in die Erholungskur. Claudia Muster war vor ihrem Sturz mehrmals bei ihrem Hausarzt in Behandlung. Für das Jahr 2014 hat sie ihre Franchise von CHF schon ausgeschöpft und ihr wurden bereits CHF für den Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Frau Muster schickt folgende Rechnungen 2014 an ihren Krankenversicherer. Rech.- Nr. Leistung Betrag in CHF 1 Notfallmässiger Transport mit dem Privatauto CHF Spitalaufenthalt in der allg. Abteilung. Spital ist CHF auf Spitalliste mit Leistungsauftrag (4 Tage) 3 Ärztliche Behandlungen, Physiotherapie und CHF Pflichtmedikamente während der Badekur 4 Badekur Hotelkosten CHF (25 Tage) 5 Physiotherapie 9 Sitzungen CHF Erholungskur von 21 Tagen in Crans Montana CHF Ergänzen Sie die nachfolgende Tabelle, und begründen Sie bei jeder Rechnung den Betrag, den Claudia Muster bezahlen muss. 4.5 Nr Brutto Betrag (Rechnung) Franchise Selbstbehalt Spitalbeitrag Total Kosten zu Lasten Frau Muster (0.5) (0.5) (0.5) (0.5) (0.5) (0.5) 0 43 (0.5) (0.5) (0.5) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 8

9 Aufgabe 6: Kostenbeteiligung und Leistungen (Fortsetzung) 3.5 Begründung für den Betrag, den Frau Muster bezahlen muss bei Rechnung Nr. 1: Privatautos gehören nicht zu den anerkannten Leistungserbringern (0.5).Auch gelten lassen: keine Pflichtleistung. Deshalb muss Claudia Muster den ganzen Betrag selber bezahlen Rechnung Nr. 2. Spitalaufenthalt ist Pflichtleistung (0.5). (Korrekturhinweis: SB und Spitalbeitrag von CHF 310.-muss insgesamt stimmen, ansonsten gibt es keinen halben Punkt) Auch gelten lassen: Begründung wie man auf CHF kommt Rechnung Nr. 3. Alle Leistungen werden aus der OKP übernommen (0.5) Auch gelten lassen: 10% SB Rechnung Nr. 4. Für die Badekuren werden nur 21 Tage à CHF 10.- (0.5) übernommen, das heisst also CHF Die Differenz muss Claudia Muster selber bezahlen. CHF = CHF Von CHF 210 muss sie noch 10% SB bezahlen (0.5). Ihren Gesamtbetrag zu ihrer Last beträgt CHF SB = CHF Auch gelten lassen: SB CHF und total CHF , dann als Folgefehler Rechnung Nr. 5. Physiotherapie ist Pflichtleistung (0.5), max. Kostenbeteiligung von CHF erreicht. Auch gelten lassen: mit CHF 43.- ist max. SB von CHF erreicht oder Kobe ausgeschöpft, wenn bei vorangehender Rg ein KOBE-Fehler gemacht wurde Rechnung Nr. 6. Erholungskuren sind keine Pflichtleistung der OKP (0.5) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 9

10 Aufgabe 7: Leistungen Welche Leistungen werden an Transport- und Rettungskosten übernommen? 1 Transport: 50% maximal CHF pro Kalenderjahr (0.5) Rettungskosten: 50% maximal CHF pro Kalenderjahr (0.5) Korrekturhinweis: Wenn Kalenderjahr fehlt = 0 Auch Jahr akzeptieren 7.2 Welche Voraussetzungen müssen für Transportkosten erfüllt sein? 1 Versicherte muss zu einem zugelassenen, für die Behandlung geeigneten und im Wahlrecht des Versicherten stehenden Leistungserbringer gebracht werden (0.5). Er muss auf ein spezielles Transportmittel angewiesen sein (0.5) Auch gelten lassen: Transport muss medizinisch indiziert sein. Ergänzung: Medizinisch indiziert und Transport in ÖV nicht möglich = 0.5 Zu Leistungserbringer = Wenn eine Rega-Gönnerschaft besteht, muss die Krankenversicherung die Leistungen an Rettungskosten trotzdem übernehmen? Begründen Sie Ihre Antwort mit 1 bis 2 Sätzen. 1 Die Krankenversicherung muss auch in diesem Fall (in jedem Fall) die Leistungen übernehmen, wenn die Voraussetzungen nach KVG/KLV erfüllt sind (0.5) (und keine andere Versicherung zuständig ist) Die Rega ist keine Versicherungsgesellschaft (0.5). ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 10

11 Aufgabe 8: Geltungsbereich 6 Welche Risiken sind durch die soziale Krankenversicherung abgedeckt? Erläutern Sie diese anhand der offiziellen und detaillierten Definitionen. 6 Krankheit (1 Punkt) Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles (0.5 Pkte.) und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit (0.5 Pkte.) zur Folge hat. Unfall (1 Punkt) Unfall ist die plötzliche nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper (0.5 Pkte), die eine Beinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (0.5). Mutterschaft (1 Punkt) Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft (0.5 Pkt) sowie die nachfolgende Erholungszeit (0.5 Pkt) der Mutter. ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 11

12 Aufgabe 9: Koordination Wie ist die Vorleistungspflicht der sozialen Krankenversicherung geregelt, und mit welchen anderen Sozialversicherungen gilt diese? 2 ATSG Art. 70: Vorleistungspflichtig ist die Krankenversicherung für Sachleistungen und Taggelder (1) gegenüber der Unfallversicherung, der Militärversicherung und der Invalidenversicherung (0.5), wenn die Übernahme der Leistungen umstritten ist. (0.5) 9.2 Paul Imhof ist bei der obligatorischen Unfallversicherung gegen Unfallfolgen versichert. Bei der Krankenversicherung hat er die Unfalldeckung ausgeschlossen. Seine Kniebeschwerden und die bevorstehende Arthroskopie hat er bei der Unfallversicherung angemeldet. Die Arthroskopie soll im Universitätsspital Zürich durchgeführt werden. Das Spital bittet deshalb bei der Krankenversicherung um Kostenübernahme. 2 Unter welchen Umständen kann die Krankenversicherung die Leistungen übernehmen? Ist die Leistungspflicht im Verhältnis zur Unfallversicherung zweifelhaft (0.5), so darf der Krankenversicherer die bei ihm versicherten Leistungen ohne Antrag (0.5) bei voller Wahrung seiner Rückerstattungsrechte von sich aus vorläufig ausrichten (1). 9.3 Die Eltern von Patrick Baier (2 Jährig) melden ihrer Krankenversicherung die bevorstehende Operation eines angeborenen Leistenbruchs. Der angeborene Leistenbruch wird in der Liste der Geburtsgebrechen der Invalidenversicherung mit der Ziffer 303 aufgeführt. Die Eltern wollen die Leistungen der Invalidenversicherung nicht in Anspruch nehmen. Es ist ihnen peinlich. 2 Unter welchen Voraussetzungen wird die Krankenversicherung die Leistungen im Rahmen einer Vorleistung übernehmen? Erläutern Sie Ihre Antwort stichwortartig. Die Eltern müssen sich bei der Invalidenversicherung anmelden (1). In diesem Fall muss (1) die Krankenversicherung Vorleistungen ausrichten (Variante: Der Krankenversicherung steht ein eigenes Anmeldungsrecht bei der Invalidenversicherung zu (1). Wenn die Eltern sich weigern, macht die Krankenversicherung die Anmeldung direkt bei der IV. Somit kann die Krankenversicherung die Rückerstattung der Leistungen ebenfalls wahren. (1) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 12

13 Aufgabe 10: Personendaten 3 Nennen Sie 6 Aufgaben nach KVG, wofür die Krankenversicherer Personendaten benötigen um diese erfüllen zu dürfen. 3 Für jede richtige Nennung (je 0.5) a. für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen b. die Prämien zu berechnen und zu erheben c. Leistungsansprüche zu beurteilen sowie Leistungen zu berechnen, zu gewähren und mit Leistungen anderer Sozialversicherungen zu koordinieren d. Den Anspruch auf Prämienverbilligungen nach Artikel 65 zu beurteilen sowie die Verbilligung zu berechnen und zu gewähren e. Ein Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen f. die Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes auszuüben g. Statistiken zu führen h. Die Versichertennummer der AHV zuzuweisen oder zu verifizieren i. Den Risikoausgleich zu berechnen ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 13

14 Aufgabe 11: Tarife 3 Die Leistungserbringer erstellen ihre Rechnungen nach Tarifen und Preisen. Wie können die Tarife ausgestaltet sein? Nennen Sie alle Möglichkeiten, und je ein Beispiel dazu. 3 Zeittarif (0.5), Beispiel Spitex (0.5) Einzelleistungstarif (0.5), Beispiel Arzttarif Tarmed (0.5) Pauschaltarif (0.5), Beispiel DRG (0.5) ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 14

15 Aufgabe 12: Gemeinsame Einrichtung Nennen Sie 4 Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung. 2 2 Gesetzliche Leistungen anstelle von zahlungsunfähigen Versicherern übernehmen Entscheid über Anträge um Befreiung von der Versicherungspflicht von Rentnern und Rentnerinnen sowie deren Familienangehörige, die einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, in Island oder in Norwegen wohnen Zuweisung von Rentner und Rentnerinnen sowie deren Familienangehörige, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, in Island oder in Norwegen wohnen an einen Versicherer, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechzeitig nachkommen Unterstützung der Kantone bei der Durchführung der Prämienverbilligung für Versicherte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, in Island oder in Norwegen wohnen Führt die Prämienverbilligung nach Artikel 66a durch Sie kann von den Kantonen gegen Entschädigung weitere Vollzugsaufgaben übernehmen Pro richtig erwähntem Punkt 0.5 P / maximal 2 P Auch gelten lassen: Durchführung Leistungsaushilfe Bestimmung Ausnahmeregelung Weitere Aufgaben im gegenseitigen Einvernehmen mit den Versicherern Entscheid bilaterale Angelegenheiten Risikoausgleich Unterstützt Kantone bei Durchführung Prämienverbilligung Führt Prämienverbilligung durch Durchführung internationale Verpflichtungen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Ländern Zuweisung Aufgaben durch das Departement Verhandelt mit Leistungserbringer ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 15

16 Aufgabe 13: Taggeld Es gibt eine spezielle Regelung für den Fall, dass ein Versicherter den Taggeldversicherer wechseln muss. Wie nennt man diese Regelung? 0.5 Freizügigkeitsregel (0.5) auch gelten lassen Recht auf Freizügigkeit 13.2 In welchen Fällen kann der Versicherte von dieser Regel profitieren? Nennen Sie 2 Möglichkeiten. 1.5 Die Aufnahme oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dies verlangt (0.5) Aus dem Tätigkeitsbereich des bisherigen Versicherers ausscheidet (0.5) Bisherige Versicherer die soziale Krankenversicherung nicht mehr durchführt (0.5) Verlangt werden zwei Möglichkeiten, Lösung enthält drei, deshalb pro richtiger Möglichkeit Welche Vorteile entstehen dem Versicherten aus dieser Regelung? 1 Das Taggeld kann in der bisherigen Höhe beim neuen Versicherer weiterversichern (0.5) Keine neuen Vorbehalte (0.5) Auch gelten lassen: kein Deckungsunterbruch ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 16

17 Aufgabe 14: Taggeld Wer kann eine Taggeldversicherung abschliessen? 1 Punkt 1 Wer in der Schweiz Wohnsitz (1. Teil) hat oder erwerbstätig (2. Teil) ist und das 15. aber noch nicht das 65. Altersjahr (3. Teil) zurückgelegt hat. (1 Punkt) Korrekturhinweis: fehlt ein Teil der drei Teile = 0.5 ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 17

18 Aufgabe 15: Vertrauensarzt 4 Welche 2 Aufgaben haben die Vertrauensärzte der Krankenversicherer? Erklären Sie in 1 bis 2 Sätzen die Bedeutung dieser Aufgaben. Berater der Versicherer (0.5) Voraussetzungen der Leistungspflicht in medizinischer (0.5) und wirtschaftlicher (tariflicher) (0.5) Hinsicht zu prüfen Vertrauensperson der Versicherten (0.5) Sicherstellung, dass vertrauliche Informationen über die Persönlichkeit (0.5) oder den Gesundheitszustand (0.5) des Versicherten nur dann an den Versicherer weitergeleitet werden (0.5), wenn sie der Versicherer zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt (0.5) Auch gelten lassen: Neutrale Beurteilung = 0.5 Als Vertrauensperson: notwendige Informationen (1 Punkt) Versichertenuntersuch = 0.5, für Begründung; wenn nicht alle notwendigen Angaben erhalten = 0.5 Überprüfen Voraussetzungen Leistungspflicht = 0.5 Diagnose überprüfen = 0.5 Persönlichkeit wahren = 0.5 Vermittlung zwischen Versicherer und Patient = ankreuzen bei Verwendung eines Zusatzblattes Seite 18

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