Bericht zur Gemeinderatssitzung am 16. April 2014
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- Tobias Hausler
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1 Bericht zur Gemeinderatssitzung am 16. April 2014 Abwasserbeseitigungskonzeption Gundelsheim - Bericht - Vergabe der Arbeiten des 2. Bauabschnitts mit Anschluss des Stadtteils Obergriesheim an die Zentralkläranlage Gundelsheim Los 1: Abwasseranschluss Obergriesheim Los 2: Neubau RÜB-OG-B und Kanalumbau im Stadtteil Obergriesheim Seit liegt nun die wasserrechtliche Entscheidung des Landratsamtes Heilbronn zur Umsetzung des 2. Bauabschnittes mit Anschluss des Stadtteils Obergriesheim an die Zentralkläranlage Gundelsheim vor. Dabei soll nach Stilllegung des Klärteichs der Stadtteil Obergriesheim an die Transportleitung von Bachenau nach Gundelsheim mit Neubau eines Pumpwerks und eines Regenüberlaufbeckens, auf den Klärteichen in Obergriesheim, angeschlossen werden. Am ging der Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft bei der Stadtverwaltung Gundelsheim ein. Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden auf Mio festgesetzt und die Stadt Gundelsheim erhält eine Förderung in Höhe von Mio (80 Prozent). Da sich der befestigte Feldweg von der Teichkläranlage Obergriesheim ausgehend bis zur Kreisstraße 2159 in einem schlechten Zustand befindet, wurde zwischen Technischem Bauamt, Ingenieurbüro und Landwirtschaft vereinbart, die Erneuerung über die gesamte Feldwegbreite im Zuge dieser Maßnahme durchzuführen. Die Baukosten für die ausgeschriebene Erneuerung des Feldweges belaufen sich auf ,00 brutto und sind in der Vergabesumme entsprechend berücksichtigt. Die Gesamtherstellungskosten des 2. Bauabschnitts belaufen sich somit auf ,- (Stand ) zzgl ,- für den Feldwegausbau (in der Summe = ), jedoch einschließlich der technischen Ausrüstung, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben wird und daher in der Vergabesumme nicht beinhaltet ist. Der Förderbescheid sieht vor, dass bis spätestens mit der Maßnahme begonnen werden muss bzw. die Vergabe der Bauleistungen erfolgen soll. Ein Schlussverwendungsnachweis ist bis spätestens beim Landratsamt Heilbronn, Untere Wasserbehörde, einzureichen. Das Ingenieurbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach hat zwischenzeitlich die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Herr Lysiak und Frau Biciola vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure waren in der Sitzung anwesend und präsentierten den Vergabevorschlag. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bauleistungen des Loses 1 und des Loses 2 insgesamt zu einer Vergabesumme in Höhe von ,85 brutto an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Niederlassung Bad Mergentheim zu vergeben.
2 Sanierung Gundelsheim "Altstadt" - Beauftragung der STEG Stuttgart mit der Erstellung der Abrechnung des Sanierungsgebiets - Herausnahme von Teilflächen aus dem bisherigen Sanierungsgebiet - Beauftragung des Büros Dr. Koch, Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen mit der Wertermittlung für die herausgenommenen Flächen Die Sanierungsmaßnahme Altstadt wurde in das Landessanierungsprogramm 2008 aufgenommen. Diese Sanierungsmaßnahme wurde auf Veranlassung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bei gleichbleibenden Fördermodalitäten vom Landessanierungsprogramm (LSP) in das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz West (DSP) überführt. Der Bescheid zur Weiterführung der Sanierungsmaßnahme Altstadt im DSP-Programm wurde am vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Mit der Programmumschichtung wurde das bisherige Landessanierungsprogramm abgeschlossen. Bei dem Besuch der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Baden- Württemberg und des Regierungspräsidiums Stuttgart im November letzten Jahres wurde darum gebeten, für das Landessanierungsprogramm zeitnah die Abrechnung vorzunehmen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, die bisherige Gebietsabgrenzung, in die auch Flächen im Neckarvorland einbezogen sind, zu reduzieren. Damit wäre dann möglich, dass gegebenenfalls weitere kleinere Gebietsbereiche - wie z.b. das ehemalige Areal der Schwäbischen Conservenfabrik Gundelsheim - in das Sanierungsgebiet einbezogen werden könnten. Nachdem die Rathaus- und Kindergartensanierungsmaßnahmen sowie der Ausbau der Heilbronner Straße abgeschlossen sind, ist die Verwaltung in Abstimmung mit Herrn Ulrich Müller von der STEG Heilbronn der Auffassung, dass das Campingplatzareal, die Grundstücke in den Hochzeitsgärten, eine Teilfläche des Rathausgrundstücks, der Kindergarten Theresienstraße sowie eine Teilfläche der Heilbronner Straße aus dem Geltungsbereich der bisherigen Sanierungssatzung herausgenommen werden können. Im Zuge der Förderprogrammabrechnung ist zur Prüfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen auch eine Wertermittlung für die Flächen, die aus dem bisherigen Sanierungsgebiet herausgenommen werden, durchzuführen. Die STEG Stuttgart hat für die Erstellung der Förderprogrammabrechnung und das Büro Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte nach 154 BauGB jeweils ein Angebot vorgelegt. Danach betragen die Honorarkosten für die Erstellung der Abrechnung 5.622,75 brutto (Pauschalhonorar) und für die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte auf der Grundlage von einem angenommenen Zeitaufwand von rd. 30 Stunden brutto. Die Honorarkosten sind im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Altstadt förderfähig.
3 Die Vorsitzende Frau Bürgermeisterin Schokatz gibt weiter bekannt, dass der Aufstockungsantrag in Höhe von ,00 bewilligt wurde. Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: 1. Die STEG Stuttgart wird auf der Grundlage des Honorarangebots vom mit der Erstellung der Abrechnung des Sanierungsgebiets beauftragt. 2. Aus dem bisherigen Sanierungsgebiet werden die im Übersichtsplan vom / dargestellten Teilflächen herausgenommen. 3. Das Büro Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen wird auf der Grundlage des Honorarangebots vom mit der Ermittlung des Anfangs- und Endwerts für die Flächen, die im Zuge der Abrechnung aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen werden sollen, beauftragt. Sanierung der Sanitäranlagen in der Grundschule Oststraße in Gundelsheim - Vergabe der Sanitärarbeiten - Vergabe der Schreinerarbeiten Die Grundschule wurde 1973 erbaut und im Jahr 1992 erweitert. Bei der Erweiterung 1992 wurden im Sanitärbereich lediglich die Urinals erneuert und die Malerarbeiten durchgeführt. Aufgrund der defekten Sanitärobjekte und des Alters von 42 Jahren ist es nun erforderlich, dass diese ausgetauscht werden müssen. Im Sommer 2013 wurden diese Arbeiten bereits ausgeschrieben. Es wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Eröffnungstermin am wurde jedoch kein Angebot abgegeben. Da die Arbeiten durch den großen Arbeitsaufwand in den Sommerferien durchgeführt werden müssen, wurden nun die Arbeiten wieder neu ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis für die Sanitärarbeiten wurde vom Ing. Bunse aus Heilbronn erstellt. Das Technische Bauamt hat die Arbeiten für die Sanitärarbeiten und Schreinerarbeiten zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Für die Arbeiten wurden im Haushalt ,00 eingestellt. Sanitärarbeiten Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Krebs Haustechnik GmbH & Co.KG Pfalzgraf-Otto-Str Mosbach zum Angebotspreis i.h.v ,31.
4 Trennwände Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an die Firma Faustmann GmbH Alte Brückenstraße Mosbach zum Angebotspreis i.h.v ,20. Sanierung des Wehrturm in Gundelsheim - Vergabe der Maurer- und Natursteinarbeiten - Vergabe der Gerüst- und Zimmerarbeiten Die Stadt Gundelsheim ist Eigentümerin des Wehrturms auf dem Grundstück Flst.-Nr. 58/1 am Allmendweg westlich des Grundstücks Kirchgasse 5 der Familie Vogg. Bei dem Turm handelt es sich um einen städtebaulich und historisch bedeutsamen Bestandteil der Stadt- und Schloßbefestigung der Altstadt von Gundelsheim, die mit sämtlichen sichtbaren und in die Bebauung integrierten Mauern, Türmen sowie Grabenbereichen ein Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß 28 Denkmalschutzgesetz ist. Der aus Bruchsteinmauerwerk (Kalk- und Sandstein) ausgeführte Turm weist erhebliche Schäden auf. Aus denkmalpflegerischer Sicht und auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten sind Instandsetzungsarbeiten dringend erforderlich. Der Gemeinderat wurde über den schadhaften baulichen Zustand des Wehrturms und über die voraussichtlichen Kosten für die Behebung der gravierendsten Schadstellen und für die Komplettsanierung in der öffentlichen Sitzung am informiert und es wurde weiter vorgeschlagen, lediglich die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten am Mauerwerk des Turms durchzuführen. Am erfolgte durch den Technischen- und Umweltausschuss eine Besichtigung. Nach der Kostenschätzung des Technischen Bauamtes vom betragen die Kosten für die Komplettsanierung des Wehrturms ,04 brutto. Am wurde der Antrag auf Zuwendung vom Regierungspräsidium mit ,00 bewilligt. Das Technische Bauamt hat die Arbeiten zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Mauerer- und Natursteinarbeiten an die Bietergemeinschaft: Ostberg Gartenstraße Gundelsheim und
5 Dengel Bau GmbH Burgwiesen Schöntal zum Angebotspreis i.h.v ,48 Die Gerüst u. Zimmerarbeiten wurden an die Firma: SCHAD Holzbau Schützenstraße Gundelsheim zum Angebotspreis i.h.v ,69 vergeben.
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