Mitgliedsantrag. Vorname: Nachname: Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Geburtsdatum: Telefon/Mobil: Personalausweis Nr: Mitgliedsbeitrag:

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1 Für uns! Mitgliedsantrag Vorname: Nachname: Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Geburtsdatum: Telefon/Mobil: vom Mitarbeiter auszufüllen Personalausweis Nr: Mitgliedsbeitrag: 45,90 /Monat 38,90 /Monat (Ermäßigt*) *der ermäßigte Preis gilt für Schüler, Studenten, Azubis und Arbeitslose solange uns eine gültige Bescheinigung über den Status vorliegt. Ist dies nicht mehr der Fall wird der Mitgliedsbeitrag automatisch angepasst. Art/Gültigkeit der Ermäßigung: Laufzeit: X 12 Monate X Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei den BLOCKHELDEN. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Benutzerordnung habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ich möchte den Newsletter der BLOCKHELDEN erhalten. bei Minderjährigen zusätzlich: Ort & Datum & Unterschrift Ort & Datum & Unterschrift des Erziehungsberechtigten

2 Für uns! Mitgliedsantrag Anlage A. EINZUGSERMÄCHTIGUNG / SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Gläubiger-Identifikationsnummer D E 7 6 B E R Mandatsreferenz B E R vom Mitarbeiter auszufüllen A.1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige/wir ermächtigen die urban climbing GmbH, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem/unserem Konto einzuziehen. A.2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige/wir ermächtigen die urban climbing GmbH, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir meinen/unseren Zahlungsdienstleister an, die von der urban climbing GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Meine/unsere Kontodaten: Zahlungsdienstleister BIC IBAN Bei vom Mitglied abweichendem Zahler: Vorname, Name Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Ort & Datum & Unterschrift des Zahlers

3 Mitgliedsantrag Anlage B. Umstellung von Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Gläubiger-Identifikationsnummer D E 7 6 B E R Mandatsreferenz B E R vom Mitarbeiter auszufüllen Lastschrifteinzüge: Informationen über den Wechsel der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Die urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) nutzt bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung die Lastschrift. Auf Grund der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf die SEPA-Zahlverfahren stellt die urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) ab dem ihre Lastschrifteinzüge auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) nutzt dafür das von Ihnen bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Lastschriftmandat wird durch -die oben genannte Mandatsreferenz und -die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von der urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) bei allen Lastschriften ab dem angegeben werden. Da diese Umstellung durch die urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die Lastschriften werden ab dem jeweils monatlich zum Monatsersten eingezogen. Der Einzug erfolgt von Ihrem in Anlage A genannten Konto.

4 Mitgliedsantrag Anlage C. Allgemeine Vertragsbedingungen der urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) (Stand: ) 1. VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der urban climbing GmbH, im folgenden BLOCKHELDEN genannt, mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit den BLOCKHELDEN abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Anlage der BLOCKHELDEN berechtigt sind Antrag/Widerrufsrecht Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die BLOCKHELDEN zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit den BLOCKHELDEN. BLOCKHELDEN kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Das Mitglied hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge werden zurückerstattet, nach Abzug der bis zum Zeitpunkt der Ablehnung/des Widerrufs bereits beanspruchten Leistungen gemäß aktueller Preisliste. Lehnt BLOCKHELDEN das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab und wird der Vertrag nicht Seitens des Mitgliedes widerrufen, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande Wappen (ID) Der Antragsteller erhält bei Antragstellung ein Wappen (Kunden ID), die ihm den Zutritt zu der Anlage ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Anlage Minderjährige Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. 2. Zahlungsverkehr in den Anlagen 2.1. Bargeldloses Zahlen BLOCKHELDEN ist berechtigt, in einzelnen oder allen Anlagen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die BLOCKHELDEN zusätzlich anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Wappen in Anspruch genommen werden können. BLOCKHELDEN kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen Verbrauchsübersicht Das Mitglied hat die Möglichkeit, den aktuellen gutgeschriebenen Betrag und den Verbrauch seit dem letzten Ladevorgang des Wappen an den dafür bereitgestellten Geräten oder an der Kasse einzusehen Rückforderung von Guthaben Das Mitglied kann während der Laufzeit des Vertrages und bis zu einem Jahr nach Beendigung des Vertrages jederzeit den auf seinem Mitgliedskonto gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurück buchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist zurückverlangt.

5 3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 3.1. Umgang mit dem Wappen Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Wappen zu sorgen. Einen Verlust des Wappen hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dieses Wappen gesperrt Pfand bei Ausgabe des Wappen Für das Wappen wird ein Pfand von 5 hinterlegt, dieses wird nach Rückgabe bar zurück gezahlt und bei Verlust des Wappen einbehalten Verbot der Weitergabe des Wappen Die Mitgliedschaft bei BLOCKHELDEN ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Wappen ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiter zu geben. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 100,-. BLOCKHELDEN bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag Änderungen von Mitgliedsdaten Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) BLOCKHELDEN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BLOCKHELDEN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. 4. ÖFFNUNGSZEITEN BLOCKHELDEN kann die Öffnungszeiten der einzelnen Anlagen jederzeit ändern. Eine Änderung der Öffnungszeiten berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung oder Minderung der Mitgliedsbeiträge. 5. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE 5.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden Kosten bei Rückbuchungen Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen Zusätzliche Kosten Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, insbesondere von Kursen und Trainern sowie Ausrüstung und Gastronomie nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet Zahlungsverzug Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist BLOCKHELDEN berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist BLOCKHELDEN berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. BLOCKHELDEN behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. 6. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 6.1. Erstlaufzeit / Verlängerung Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit wie im Mitgliedsantrag angebeben. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder BLOCKHELDEN spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds

6 ist schriftlich unter Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum gegenüber BLOCKHELDEN, Weisendorfer Str. 18, Erlangen, oder per an zu erklären Stilllegung des Vertrages bei Krankheit/Verletzung Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag bei Krankheit, Verletzung oder sonstigen Härtefällen monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 3 Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist BLOCKHELDEN mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von BLOCKHELDEN nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend Kündigung bei Umzug Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine Stadt/Gemeinde, in der keine Anlage der BLOCKHELDEN besteht. 7. HAFTUNG VON BLOCKHELDEN Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BLOCKHELDEN nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BLOCKHELDEN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von BLOCKHELDEN gilt. 8. DATENSCHUTZ BLOCKHELDEN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten der Anlage erfasst BLOCKHELDEN Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds. BLOCKHELDEN überwacht seine Anlagen teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Mitglieder, Angestellten und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1. Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen BLOCKHELDEN ist berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn BLOCKHELDEN auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist BLOCK- HELDEN berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen Aufrechnungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen BLOCKHELDEN aufrechnen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. urban climbing GmbH (BLOCKHELDEN) Erlangen, Dezember 2012

Mitgliedsantrag. Vorname: Nachname: Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Geburtsdatum: Telefon/Mobil: Personalausweis Nr: Mitgliedsbeitrag:

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