2. Was bedeutet der Insolvenzantrag für das Unternehmen und für das Land?

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1 Mainz, Warum hat die NG Insolvenz anmelden müssen? Um es klar und deutlich vorweg zu sagen: Der Hauptgrund dafür, dass die Nürburgring GmbH in der vergangenen Woche anmelden musste, besteht in der fehlenden wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Nürburgring-Projekts von Beginn an. Das Projekt war und ist überdimensioniert, es hat von Beginn an kein Konzept für einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb gegeben und es ist von Beginn an nicht klar durchdacht worden, wie das Projekt seriös zu finanzieren und zu betreiben ist. Das sind die schwerwiegenden grundsätzlichen Fehler dieses Projekten, das die SPD/FDP-Regierung 2004 eingeleitet und die SPD-Alleinregierung 2008 umgesetzt hat. Auch die erste Neustrukturierung 2009/10 (Trennung von Besitz und Vertrieb) hat diese Fehler nicht beseitigen können. Zumal man auf eine Ausschreibung verzichtet und auf die falschen Pächter gesetzt hat. Die ausbleibenden Pachtzahlungen der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) haben die Zahlungsfähigkeit der NG kontinuierlich gefährdet, so dass sich die Landesregierung entschlossen hat, über eine bei der EU beantragten Rettungsbeihilfe das Ziel der Neuordnung zu erreichen. Da wir als GRÜNE immer gesagt haben, dass wir alle weiteren Entscheidungen in Sachen Nürburgring nur in Absprache mit der EU-Kommission beschließen, ist nach der Nicht-Befassung unseres Rettungsbeihilfeantrages durch die Kommission die Insolvenz unvermeidlich gewesen. Wir hatten vorher versucht, durch weniger stark eingreifende Maßnahmen eine dauerhafte Umstrukturierung am Nürburgring zu erreichen. Durch die Nicht- Befassung wurden allerdings alle übrigen Wege verbaut, weshalb wir gezwungen sind, den Weg der Insolvenz zu gehen. Das hätte nicht sein müssen und daher ist die EU-Kommission zumindest der letztendliche Auslöser für das Stellen des Insolventantrages. 2. Was bedeutet der Insolvenzantrag für das Unternehmen und für das Land? Juristisch gesprochen bedeutet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, dass der Schuldner, also das Land, die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verliert. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat der zuständige Insolvenzrichter auf Bitten der

2 Landesregierung dem Verfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse beim Schuldner, der unter der Aufsicht eines neutralen, vom Amtsgericht bestellten Sachwalters steht. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NG haben keinen direkten Einfluss mehr auf die Geschäftsführung, sondern nur noch über die gebildete Gläubigerversammlung. Wie Ihr sicherlich bereits der Presse entnommen habt, hat der vom Insolvenzrichter eingesetzte Sachwalter Rechtsanwalt Lieser sofort einen neuen Geschäftsführer bestellt, Herrn Prof. Schmidt. Zudem sind in der Zwischenzeit die Geschäftsführer der NG von ihren Ämtern entbunden worden. Daraus könnt Ihr sehen, dass sofort ein personeller Neuanfang gestartet wurde mit Personen, die vom Insolvenzrichter vorgeschlagen wurden und absolut unabhängig von der Landesregierung sind. Der Sachwalter und der neue Geschäftsführer haben bereits angekündigt, dass sie einige zentrale strategische Ziele der Landesregierung weiter verfolgen wollen: Der Abschluss des Auflösungsvertrags mit den bisherigen Pächtern, die Weiterführung von Veranstaltungen wie z.b. Rock am Ring, eine Ausschreibung in enger Abstimmung mit der EU, die zu einer kompletten Neuordnung am Ring führen wird, so wie wir es seit vielen Jahren verlangen. 3. Wie sieht die wirtschaftliche Zukunft am Ring aus? Die Aufgabe des Sanierungsgeschäftsführers und des Sachwalters ist es insbesondere, die wirtschaftliche Zukunft des Nürburgrings zu sichern. Die ersten Statements der beiden lassen einiges erhoffen. So arbeiten sie unter anderem daran, dass der Auflösungsvertrag für das Pachtverhältnis mit Lindner und Richter, so wie er bereits von der Landesregierung ausgearbeitet wurde, bald unterschrieben und rechtskräftig wird. Dadurch kann die von den Insolvenzverantwortlichen angestrebte Neuordnung des Nürburgrings schnellstmöglich angegangen werden, es ist davon auszugehen, dass es eine weltweite Suche nach Investoren geben wird und dass nach einer Gesamtlösung gesucht wird. Sobald das operative Geschäft auf die NG und die beiden Insolvenzverantwortlichen übergegangen ist, wird es auch schnelle Lösungen für Veranstaltungen am Ring geben, klar ist aber auch, dass es auch ohne Einigung mit Richter/Lindner Bemühungen und Gespräche um den Erhalt beispielsweise von Rock am Ring geben wird. 4. Welche Rolle spielt die EU im Zusammenhang mit der Insolvenz? Ein überdimensioniertes Nürburgringprojekt und eine Vielzahl gravierender wirtschaftlicher Fehleinschätzungen sind die Ursachen für das Scheitern des

3 Projektes und für den Insolvenzantrag in der vergangenen Woche. Durch einen Antrag auf Rettungsbeihilfe bei der EU-Kommission, der bei positivem Bescheid der Landesregierung erlaubt hätte, die Zahlungsfähigkeit der NG zu sichern (rheinlandpfälzisches Geld, kein EU-Geld!) wollten wir einen aus unserer Sicht risikoloseren Weg bei der Neuordnung beschreiten mit dem Ziel so viel Steuermittel wie möglich zu retten und eine Neuordnung gemeinsam mit den ArbeitnehmerInnen und der Region anzugehen. Denn eines ist klar: Eine Umsteuerung braucht Zeit. Jede Insolvenz bringt Risiken für Arbeitnehmer mit sich, die wir möglichst vermeiden möchten. Wir hatten deshalb beschlossen, die notwendigen Finanzmittel in die Hand zu nehmen, um über den Winter zu kommen, bevor die Neuordnung greifen würde. Natürlich sollte dafür die Bedingung gelten, dass der Prozess der Umsteuerung und die eingesetzten Finanzmittel durch die EU-Kommission genehmigt sein müssten. Das war eine klare Absprache, denn das Ziel der Abstellung eines dauerhaften Steuermitteltropfes für den Nürburgring würden wir nur durch eine völlige Neuordnung und mit einem neuen Konzept verwirklichen können. Die Landesregierung hat dabei mit völlig offenen Karten gegenüber der EU-Kommission gespielt. Die politische Verantwortung für die Insolvenz schieben wir NICHT nach Brüssel, sie liegt ganz klar bei der ehemaligen Landesregierung. Dennoch sind wir enttäuscht: Die EU-Kommission hatte deutlich erkennen lassen, dass sie unser Bestreben, die Neuordnung aktiv und zügig vorzunehmen, positiv begleiten wolle und sie hat uns auf mehreren Ebenen Signale gegeben, den Antrag auf Rettungsbeihilfe positiv zu bescheiden. Dass dies dennoch nicht geschehen ist, ist inzwischen allgemein bekannt. Da der Antrag letztlich überraschend abgelehnt wurde, sind politische Motive nicht ausgeschlossen. 5. Was bedeutet die Insolvenz für den Steuerzahler und den Landeshaushalt? Wie hoch am Ende die Verluste für das ganze Projekt sind, kann heute niemand seriös beantworten. Denn: Die Frage, wie hoch die Verluste sind, hängt entscheidend davon ab, wie erfolgreich die Neuordnung sein wird, wie hoch z.b. der Verwertungserlös ist. Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, die Verluste für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so weit wie möglich zu minimieren. Was den zeitlichen Horizont angeht, gehen wir davon aus, dass in wenigen Monaten besser absehbar sein wird, welche finanziellen Folgen zu tragen sind. Denn dann werden der Sachwalter und der Insolvenzgeschäftsführer alle Zahlen auf den Tisch haben und eine Strategie für eine Neuordnung entwickelt haben. Auch sie werden Kraft ihres Amtes bestrebt sein, so viel wie möglich zu erlösen.

4 Bezüglich des ISB-Kredites von 330 Millionen an die Nürburgring GmbH gehen wir davon aus, dass er in den kommenden Wochen von Seiten der Bank fällig gestellt werden wird. Dann wird das Land, das sich für das Darlehen verbürgt hat, zeitnah das Darlehen zurückzahlen müssen. Darauf ist die Landesregierung- unter anderem durch die gebildete Rückstellung über 254 Millionen, über in diesem Haushaltsjahr bereitgestellte Mittel und über globale Einsparungen - eingestellt. Weitere ca. 20 Millionen kommen aus einer Vorsorge für allgemeine Bürgschaftsausfälle, gut drei Millionen aus Mitteln für den Nürburgring und den Hahn, der überwiegende Rest aus dem Schuldenmanagement. Hier konnte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ein deutlicher Überschuss erwirtschaftet werden. Das heißt: Die Nürburgring-Insolvenz geht MIT KEINEM CENT im Haushalt 2012 zulasten von Kitas, Bildung, Kommunen o.ä. wie von der Opposition und Teilen der Öffentlichkeit immer wieder behauptet. Die CDU hat in den vergangenen Tagen mit Hilfe eines von ihr in Auftrag gegebenen 4-Seiten-Papiers die Behauptung aufgestellt, dass die Einlösung der Bürgschaft, also die Rückzahlung des Darlehens an die ISB, nicht rechtskonform sei, da sie ebenfalls eine unerlaubte Beihilfe darstelle. Dies entspricht definitiv nicht der Realität. Bei den beihilferechtlichen Prüfungen hat die EU-Kommission exakt geprüft, welche Maßnahmen der Landesregierung sie als beihilferechtlichen Verstoß ansieht. Die Tatsache, dass die Bürgschaft nicht im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses aufgeführt wurde, ist ein eindeutiges Zeichen, dass Beihilfen im Verhältnis Land-ISB von der Kommission nicht gesehen werden. Daher erübrigen sich auch die Vorwürfe der CDU, dass die Rückzahlung des Darlehens eine Untreue im Sinne des Strafgesetzbuches sei. An dieser Stelle hat sich die CDU in einen theoretischen Quatsch verrannt, der keinen Bezug zur Realität hat. Im Übrigen hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtages in einem Gutachten gerade bestätigt, dass alle Landtagsabgeordneten unter dem Schutz der Indemnität stehen, also unter Schutz vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung. Dies ist deshalb wichtig, weil die CDU mithilfe ihres Papiers allen Abgeordneten gedroht hat, dass ihre Entscheidung zur Mittelfreigabe der im Landeshaushalt bereit gestellten 254 Millionen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen hätte. Besonders brisant: Der von der CDU beauftragte Jurist vertritt in der Beihilferechtsproblematik Nürburgring die klagende Dorint-Hotel-Kette. Eine neutrale Begutachtung ist etwas anderes. Die CDU hat das Papier bereits vergangenen Freitag ausgewählten Medien zur Verfügung gestellt. Obwohl es massive Vorwürfe gegenüber potentiell abstimmenden Parlamentariern erhebt, ist es der GRÜNEN Fraktion bis Dienstagmorgen nicht von der CDU-Fraktion übermittelt worden. Dieses vordemokratische Verhalten werden wir nicht einfach akzeptieren. Hier sind die Grenzen des politischen Streits und der

5 parlamentarischen Auseinandersetzung eindeutig überschritten worden. Man kann sagen: Die CDU verübt einen Angriff auf die freie Mandatsausübung der KollegInnen von SPD und GRÜNEN. 6. Welche Ziele verfolgen wir GRÜNE bei der Bewältigung der Krise? 1. Ehrlichkeit: Die Verantwortung für die Fehlinvestitionen beim Nürburgring- Projekt liegt in Rheinland-Pfalz und insbesondere bei der ehemaligen SPD.Alleinregierung. Sie hat mit aller Macht das Projekt gefördert und Einwände beiseite gewischt. Wir GRÜNE haben das von Anfang an und verstärkt in unserer Zeit als außerparlamentarische Opposition heftig kritisiert und vor den finanziellen Risiken gewarnt. 2. Verantwortung: Nun, als Teil der Landesregierung, können wir nicht mehr nur Fehler der Vergangenheit kritisieren, sondern müssen auch aktiv dazu beitragen, diese Fehler zu korrigieren und insb. den finanziellen Schaden im Sinne der SteuerzahlerInnen zu minimieren. 3. Glaubwürdigkeit: Bei genauer Betrachtung kann man feststellen, dass wir alle unsere Ziele aus der Zeit vor Regierungseintritt weiter verfolgen: Eine klaren Schnitt machen und für eine zukunftssichernde Neuordnung des Nürburgrings zu sorgen, ohne die Menschen in der Region, im Stich zu lassen. Ein Ende der Dauersubventionen: Wir haben dem Fass ohne Boden den Boden eingebaut. Zudem haben wir durch unser beharrliches Agieren dafür gesorgt, für Offenheit und Klarheit zu sorgen. 4. Zukunft: Es geht nun darum das Insolvenzverfahren konstruktiv zu begleiten mit dem Ziel durch eine Gesundschrumpfung am Ring ohne Tabus, einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu erhalten und der Region eine tragfähige Zukunftsperspektive zu eröffnen.

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