Kooperationsverpflichtung oder -verbot

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kooperationsverpflichtung oder -verbot"

Transkript

1 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen am in Berlin Kooperationsverpflichtung oder -verbot Kooperationen im Bereich 116b SGB V Pflicht oder Recht auf Abschluss von Kooperationen? KGNW 2012

2 Recht auf Kooperationen Kernziel des Gesetzgebers: wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser mit eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern ( 1 I KHG) Organisationsfreiheit der Krankenhäuser! Kooperation von Vertragsärzten und Krankenhäusern explizit gefordert ( 1 I S. 2, 8 I S. 1 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW - KHGG NRW) keine Beschränkung seit 2008 in NRW auf angestellte Ärzte (Abschaffung des 36 II S. 2 KHG NRW alte Fassung) Kooperationsmöglichkeit der Vertragsärzte seit 2007 durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz klargestellt ( 20 Abs. 2 ÄrzteZV) Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

3 Recht auf Kooperationen Aber dieses Recht muss ständig von Krankenhäusern erkämpft werden: budgetrechtlich (Versorgungsauftrag); Bsp. aus der Schiedsstelle-Rheinland: Entscheidung vom (7/2009): Einbindung von Honorarärzten bestätigt Nichtgenehmigung vom Entscheidung vom hat Leistungen von Honorarärzten im Budget nicht berücksichtigt, soweit nur Honorarärzte diese Leistungen erbracht haben Nichtgenehmigung vom bestätigt Einbindung von Honorarärzten 3. Entscheidung vom hat Leistungen der hinzugezogenen Vertragsärzte wieder berücksichtigt (Besonderheit: mit Wahlfeststellung) leistungsrechtlich (Ambulantes Operieren) LSG Sachsen vom 30. April 2008 (L 1 KR 103/07); keine Honorarärzte BSG, Urteil vom (B 6 KA 11/10 R) nur in zwei Konstellationen: o Operateur als auch Anästhesist sind (teilzeit-)angestellte Ärzte des KH, oder o Operateur ist am KH tätiger Belegarzt und Anästhesist ein angestellter Arzt des KH Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

4 Recht auf Kooperationen Dauerbeschäftigung der Gerichte Entscheidungen für Einbindung über Honorarverträge: BVerwG, Urteil vom (Az.: 3 C 37/83), BGH, Urteil vom (Az.: III ZR 110/09), BVerfG, Beschluss vom (Az.: 1 BvR 1319/02), OVG Berlin, Beschluss vom (Az.: 7 S 144/96); VG Frankfurt a. M., Urteil vom (Az.: 5 K 1985/08.F), SG Fulda, Urteil vom (Az.: S 4 KR 495/06), SG Dortmund, Urteil vom (Az.: S 9 KA 105/06) und VG Hannover, Urteil vom (Az.: 7 A 1052/09): Mit Hinzuziehung eines Kooperations-/Honorararztes werde die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG nicht überschritten. Nach 2 Abs. 2 Satz gehörten zu den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter. Nach dem Wortlaut der Norm stehe es einem Krankenhaus frei, beliebige Dritte zur Behandlung von Patienten heranzuziehen. Schließlich sei 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG vor allem eine Schutzvorschrift zugunsten der Krankenhausbenutzer, damit nicht Teilleistungen der vom Krankenhaus geschuldeten stationären Versorgung zum Zwecke gesonderter Vergütung ausgegliedert würden Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

5 Recht auf Kooperationen Dauerbeschäftigung der Gerichte Entscheidungen für Einbindung über Honorarverträge: BVerwG, Urteil vom (Az.: 3 C 37/83), BGH, Urteil vom (Az.: III ZR 110/09), BVerfG, Beschluss vom (Az.: 1 BvR 1319/02), OVG Berlin, Beschluss vom (Az.: 7 S 144/96); VG Frankfurt a. M., Urteil vom (Az.: 5 K 1985/08.F), SG Fulda, Urteil vom (Az.: S 4 KR 495/06), SG Dortmund, Urteil vom (Az.: S 9 KA 105/06) Unermüdliche Versuche zur gesetzlichen Klarstellung und VG Hannover, Urteil vom (Az.: 7 A 1052/09): Änderungsanträge zur Klarstellung in 2 Abs. 1 KHEntgG Mit Hinzuziehung eines Kooperations-/Honorararztes werde die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses gemäß 2 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG nicht überschritten. Nach 2 Abs. 2 Satz gehörten zu den zuletzt allgemeinen im GKV-VStG Krankenhausleistungen (2011) nicht auch beschlossen die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter. aber neuer Anlauf im nächsten Gesetzesverfahren! Nach dem Wortlaut der Norm stehe es einem Krankenhaus frei, beliebige Dritte zur Behandlung von Patienten heranzuziehen. Schließlich sei 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG vor allem eine Schutzvorschrift zugunsten der Krankenhausbenutzer, damit nicht Teilleistungen der vom Krankenhaus geschuldeten stationären Versorgung zum Zwecke gesonderter Vergütung ausgegliedert würden Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

6 Recht auf Kooperationen Im Psychiatrie-Entgeltgesetz (Psych-EntgG) nun Klarstellung 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG und BPflV lauten nun wie folgt: Krankenhausleistungen nach 1 Abs. 1 sind insbesondere ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflege, ( ). In Absatz 3 aber qualitative Einschränkungen: (3) Bei der Erbringung ( ) hat das Krankenhaus sicherzustellen, dass diese für ihre Tätigkeit im Krankenhaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten. Änderungen des 2 KHEntgG und BPflV treten am in Kraft Aber: Kooperationen sind schon jetzt möglich, denn bei den Änderungen handelt es sich ausweislich der Gesetzesbegründung um gesetzliche Klarstellungen Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

7 Recht auf Kooperationen Fazit Kooperationen innerhalb des Versorgungsauftrages / Zulassungsbereiches sind möglich und gesetzlich gewollt außer bei gesetzlichen Einschränkungen: berufs-, zulassungs- und wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen Regelungen zu Kooperationen beziehen sich auf den Krankenhausbereich ( 2 I KHEntgG) und den vertragsärztlichen Bereich ( 20 II ÄrzteZV) aber auch auf den neuen 116b SGB V? Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

8 Vertragsärzte Medizinische Versorgungszentren Institutsleistungen / Ermächtigungen Ambulante Operationen Ambulante Notfallbehandlung Hochspezialisierte Leistungen (alt) Versorgungssystem vor 116b SGB V n. F. Sektorentrennung mit Leistungsverlagerungen ambulant stationär Koop-Leistung bei KH-Behandlung Belegärztliche Leistungen Krankenhäuser Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

9 Vertragsärzte Medizinische Versorgungszentren Bereinigung Institutsleistungen / Ermächtigungen Bereinigung Ambulante Operationen Ambulante Notfallbehandlung Hochspezialisierte Leistungen (alt) Bereinigung Versorgungssystem nach 116b SGB V n. F. Einleitung eines Systemwechsels? ambulant 116 b (neu) stationär [ASV] ambulanter spezialfachärztlicher Sektor Krankenhäuser Belegärztliche Leistungen Koop-Leistung bei KH-Behandlung Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

10 Versorgungssystem nach 116b SGB V n. F. Neuer Leistungsbereich Eigenständige einheitliche Regelung für beide Leistungserbringer Urteil des BSG vom (B 3 KR 13/11 R) => spezialfachärztlicher Versorgungskorridor keine vertragsärztliche Leistung Bereinigung d. vertragsärztlichen Vergütung ( 116b V S. 13 SGB V) keine allgemeine KH-Leistung (weiterhin) fehlende Erwähnung in 39 I S. 1 SGB V Wortlaut der Gesetzesbegründung BSG: Die Neufassung bestätigt ( ) den eigenständigen, nicht vertragsärztlichen Charakter der spezial(fach)ärztlichen Versorgung, indem nunmehr Vertragsärzte und Krankenhäuser ( ) ambulante Leistungen erbringen Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

11 Berechtigte nach 116 b SGB V Alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmende ( Vertragsärzte ) und zugelassene Krankenhäuser nach 108 SGB V o welche die für sie maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen nach den GBA-Richtlinien erfüllen und die Leistungserbringung angezeigt haben und o deren Leistungsberechtigung nicht vom erweiterten Landesausschuss innerhalb der 2-Monatsfrist widersprochen wurde Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

12 Berechtigte nach 116 b SGB V Alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmende ( Vertragsärzte ) und zugelassene Krankenhäuser Und nach nun 108 SGB V o welche die für sie maßgeblichen freier Anforderungen Wettbewerb im und Voraussetzungen nach den GBA-Richtlinien nicht budgetierten erfüllen und gemeinsamen die Leistungserbringung Leistungsbereich? angezeigt haben und o deren Leistungsberechtigung nicht vom erweiterten Landesausschuss innerhalb der 2-Monatsfrist widersprochen wurde Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

13 Freier Markt im ASV-Sektor? Keine Planungsvorgaben für Berechtigungen keine vertragsärztliche Bedarfsplanung keine Anwendung der KH-Planung der Länder aber auch keine eigenen ASV-Planungsmechanismen Damit uneingeschränkter Wettbewerb? Sonstige Einschränkungen o z.b. Kooperationszwänge? Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

14 Kooperationsfreiheit im 116 b SGB V (alt) Kooperationen waren im alten HSL-Bereich möglich (auch Honorarverhältnis): AG-Ergebnisprotokoll : "Einstimmig wird die Auffassung vertreten, dass die in Kooperation erbrachten Leistungen intern mit dem Krankenhaus abgerechnet werden, d. h., dass das zur ambulanten Behandlung bestimmte Krankenhaus Leistungen "einkaufen" kann. Das Krankenhaus rechnet gegenüber den Krankenkassen sämtliche Leistungen ab. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS; heute MGEPA) hielt Kooperationen im Rahmen der Bestimmung nach 116 b SGB V für zulässig, soweit diese (Kooperations-)Leistungen nicht überwiegen b SGB V Krankenhausapotheken RA Thorsten Ganse KGNW

15 Kooperationsfreiheit im 116 b SGB V (alt) Kooperationen waren im alten HSL-Bereich möglich (auch Honorarverhältnis): AG-Ergebnisprotokoll : "Einstimmig wird die Auffassung vertreten, dass die in Kooperation erbrachten Leistungen intern mit dem Krankenhaus abgerechnet Im alten 116b SGB V (zwar) freie Kooperationen werden, d. h., dass das zur ambulanten Behandlung bestimmte Krankenhaus (aber bis zum BSG-Urteil kein freier Wettbewerb!) Leistungen "einkaufen" kann. Das Krankenhaus rechnet gegenüber den Krankenkassen sämtliche Leistungen ab. Wie frei ist der neue 116b SGB V? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS; heute MGEPA) hielt Kooperationen im Rahmen der Bestimmung nach 116 b SGB V für zulässig, soweit diese (Kooperations-)Leistungen nicht überwiegen b SGB V Krankenhausapotheken RA Thorsten Ganse KGNW

16 Kooperation bei 116b SGB V - Pflicht (4)(1) (8) (9) Zudem kann er für die Versorgung bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Regelungen zu Vereinbarungen treffen, die eine Kooperation zwischen den beteiligten Leistungserbringern nach Absatz 2 Satz 1 in diesem Versorgungsbereich fördern. (10) Für die Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen onkologischer Erkrankungen hat er Regelungen für solche Vereinbarungen zu treffen. (11) Diese Vereinbarungen nach den Sätzen 9 und 10 sind Voraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, es sei denn, dass ein Leistungserbringer eine Vereinbarung nach den Sätzen 9 oder 10 nicht abschließen kann, weil in seinem für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung relevanten Einzugsbereich a) kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder b) er dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten keinen zur Kooperation mit ihm bereiten geeigneten Leistungserbringer finden konnte Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

17 Kooperation bei 116b SGB V - Pflicht (4)(1) (8) (9) Zudem kann er für die Versorgung bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Regelungen zu Vereinbarungen treffen, die eine Kooperation zwischen den beteiligten Leistungserbringern nach Absatz 2 Satz 1 in diesem Versorgungsbereich fördern. (10) Für die Versorgung von Patienten mit Nun Kooperationszwang für alle Berechtigten? schweren Verlaufsformen onkologischer Erkrankungen hat er Regelungen für solche Vereinbarungen zu treffen. (11) Diese Vereinbarungen nach den Sätzen 9 und 10 sind Wer kann oder muss mit wem Voraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, es sei denn, dass ein Leistungserbringer (intra- oder intersektoral) eine Vereinbarung kooperieren? nach den Sätzen 9 oder 10 nicht abschließen kann, weil in seinem für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung relevanten Einzugsbereich a) kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder b) er dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten keinen zur Kooperation mit ihm bereiten geeigneten Leistungserbringer finden konnte Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

18 Kooperation bei 116b SGB V Gesetzesbegründung G-BA-Kooperationsvereinbarung zu onkologische Erkrankungen (muss) im übrigen (kann) Inhalte medizinische oder andere Kriterien zur Versorgungsabstimmung inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit intersektoral (KH und VA)! Ziel der G-BA-Regelung: Förderung sinnvoller Arbeitsteilung unter Berücksichtigung Gegebenheiten Müssen Vertragsärzte und Krankenhäuser nun bei onkologischen Leistungen zusammenarbeiten? regionaler Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

19 Kooperation bei 116b SGB V Grundüberlegung zur Leistungserbringung personelle Anforderungen von Erkrankung abhängig und unterschiedlich bei hochkomplexen Leistungen sind mehrere Fachärzte einzubeziehen G-BA bestimmt die jeweils notwendigen Facharztvoraussetzungen Die Leistungserbringung wird in drei Ebenen unterschieden: 1. Ebene: Koordinator / Teamleiter (Hauptverantwortliche) 2. Ebene: interdisziplinäres Kern-Team (Teammitglieder) 3. Ebene: für erweitertes Team Hinzugezogene (Konsil-Ärzte) Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

20 Kooperation bei 116b SGB V Verpflichtende Kooperationen (auf 1. Ebene) sog. ASV-Kooperationen nach 116b IV S. 9, 10 und 11 SGB V betrifft zunächst nur den onkologischen Bereich (Satz 10) verpflichtend intersektoral: zwischen KH und VA Freiwillige Kooperationen (auf Ebene) sog. Leistungskooperationen gilt in allen Leistungsbereichen des 116b SGB V potentieller Berechtigter kann mit anderen (auch nicht ASV-Berechtigten) kooperieren, z.b. um die sachlichen und personellen Anforderungen zu erfüllen gilt also auch für Hinzugezogene und Kern-Team-Mitglieder innerhalb der Sektoren und sektorenübergreifend möglich Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

21 Kooperationsbeispiel ASV-Kern-Team Hinzugezogene ASV-K FA 1 1 FA 2 und FA 3 2 LK FA 4 und FA 5 3 LK Teamleiter Teammitglieder Leistungserbringung vor Ort (Ausnahme: Pathologie, Radiologie etc. ) oder Zeit-/Entfernungsvorgaben für Kooperationen? Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

22 Kooperationsbeispiel LK LK LK LK VA FA 1 VA KH VA VA FA 2 FA 3 FA 4 FA 5 ASV-Kern-Team 1 (Teamleiter: VA) Hinzugezogene ASV-K ASV-Kern-Team 2 (Teamleiter: KHA) Hinzugezogene FA 1 FA 2 FA 3 FA 4 FA 5 KH 1 KH 1 VA KH 2 VA LK LK LK Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

23 ASV-Kooperationsinhalte Inhaltliche Vorgaben des G-BA zu ASV-Kooperationen Gemeinsame Fallkonferenzen? Gemeinsame Patienteninformation? Gemeinsame Fortbildung? Gemeinsames Patientenmanagement? Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

24 Kooperation bei 116b SGB V Entfall des Kooperationsnachweises ( 116 b IV S. 11) (11) Diese Vereinbarungen nach den Sätzen 9 und 10 sind Voraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, es sei denn, dass ein Leistungserbringer eine Vereinbarung nach den Sätzen 9 oder 10 nicht abschließen kann, weil in seinem für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung relevanten Einzugsbereich a) kein geeigneter Kooperationspartner vorhanden ist oder b) er dort trotz ernsthaften Bemühens innerhalb eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten keinen zur Kooperation mit ihm bereiten geeigneten Leistungserbringer finden konnte. wurde durch den Gesundheitsausschuss nachträglich eingebracht Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

25 Kooperation bei 116b SGB V Begründung im G-Ausschuss (BT-Drs. 17/8005) kein geeigneter Koop-Partner oder dessen fehlende Bereitschaft o im Einzugsbereich o glaubhaft zu versichern Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

26 Kooperation bei 116b SGB V Einzugsbereich i.s.d. 116 b VI S. 11 SGB V Gesetz definiert keinen ASV-Einzugsbereich keine Entfernungsvorgaben in Zeit oder Strecke Keine Ermächtigung zur Konkretisierung durch G-BA Anleihe aus dem Vertragsarztrecht oder KH-Planungsrecht? Bedarfsplanungsrichtlinien? => andere Zielrichtung KH-Versorgungsregionen? => andere Zielrichtung und zu groß BGH-Vorgabe für Bereitschaftsdienst (zw Min.)? für sinnvolle Zusammenarbeit zweckdienlich Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

27 Kooperation bei 116b SGB V Glaubhafte Versicherung Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Gericht oder (wie hier) einer Behörde einen geringen Grad von Wahrscheinlichkeit vermitteln soll als vollen Beweis. Dafür reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit aus. kann durch jedes Beweismittel, auch durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Eidesstattliche Versicherung ist die Form einer Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist eine schwächere Bekräftigung als der Eid und im Verwaltungsverfahren auf Grund gesetzlicher Vorschrift (vgl. 27 VwVfG) möglich. zit. aus Creifelds Rechtswörterbuch Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

28 Fazit Intersektoraler Kooperationszwang besteht nur auf der 1. Ebene (sog. ASV-Kooperationen ) Für das erweiterte Team (2. Stufe) und Hinzugezogenen (3. Stufe) können freiwillige (auch intrasektorale) Kooperationen geschlossen werden (sog. Leistungskooperationen ) Konkretisierungen zum Inhalt der ASV-Kooperationen bleiben abzuwarten Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

29 Anmerkung: Startschuss? ohne G-BA-Richtlinie zu den Krankheiten und Teilbereichen KV keine Berechtigung möglich Was passiert, wenn G-BA nicht rechtzeitig fertig wird? Ersatzvornahme? Gesetzliche Verlängerung? [drohende SE-Forderungen] Anzeigestart ab ASV ASV Leistungsbeginn möglich ab? [mit Fristablauf frühestens ; bei Entscheidung des ela ggf. früher] Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktdaten Kooperationspflicht oder -recht RA Thorsten Ganse KGNW

Kooperationen innerhalb der ASV aus Sicht der Krankenhäuser

Kooperationen innerhalb der ASV aus Sicht der Krankenhäuser Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Status Quo, Probleme und Perspektiven am 01.10.2014 in Düsseldorf (Haus der Ärzteschaft) Kooperationen innerhalb der ASV aus Sicht der Krankenhäuser

Mehr

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser München, 3. Dezember 2014 Einleitung Teambildung

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin

ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte 10. April 2014, Berlin Dr. iur. Karin Hahne Fachanwältin für Medizinrecht Beratungsrelevante Themen 1. Anzeigeverfahren 2. Ablehnung der ASV-Berechtigung

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Versorgungsstrukturgesetz

Versorgungsstrukturgesetz Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV - rechtliche Zulässigkeit und

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Merkblatt zum Anzeigeformular 1. Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Nach 116 b

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen

Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Übersicht Begriffsbestimmung Sozialversicherungspflichtige

Mehr

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht 116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders

Mehr

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Rechtliche Grundlagen Neufassung des 116b SGB V seit dem 1.1.2012 G-BA Richtlinie

Mehr

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz

Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Ärztliche Positionen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V Mitgliederversammlung der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein 15.09.2010 Entwicklung

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer

Mehr

hrungskräfteseminar in Berlin

hrungskräfteseminar in Berlin 19. VKD/VDGH-Führungskr hrungskräfteseminar am 1. März M 2012 in Berlin Das Versorgungsstrukturgesetz Ausblick auf die weitere Gesetzgebung 1 1. Ziele: Versorgungsstrukturgesetz - AMNOG, GKV-FinG: 2010;

Mehr

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Carus Consilium Sachsen am 2. März 2012 GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Spannungsfeld Kompetenzen Bund - Länder Selbstverwaltung Regionale Ebene/Länder

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte

17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte 17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte Rechtsanwältin Dr. Kerrin Schillhorn Köln Nachstationäre

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg

Mehr

ERWEITERTER LANDESAUSSCHUSS für das Land Brandenburg

ERWEITERTER LANDESAUSSCHUSS für das Land Brandenburg Teil F Erklärungen zur Teilnahme an der ASV Ich erkläre, dass ich die Bedingungen zur Teilnahme an der ASV nach Maßgabe der Richtlinien des G-BA in der jeweils gültigen Fassung anerkenne. Insbesondere

Mehr

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der 2 Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der 2 Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung M e r k b l a t t für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte* und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB V teilnehmen wollen

Mehr

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung 2

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung 2 M e r k b l a t t für den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN 1 Agenda Koalitionsvereinbarung EBM-Weiterentwicklung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Fachärztliche Versorgung Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue

Mehr

Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses 29. April 2015 Berlin

Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses 29. April 2015 Berlin Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses 29. April 2015 Berlin 22/04/15 Prof. H-D. Gottlieb 1 Erfahrungsbericht aus einem erweiterten Landesausschuss

Mehr

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA Vorlesung Krankenhausrecht am 15.12.2011 an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. Abrechnungsverfahren

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 18.04.2012 zu den Änderungsanträgen der CDU/CSU und der FDP (A.-Drs. 17(14)0254) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Kooperation zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Vertragsarzt ausgeschlossen?

Kooperation zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Vertragsarzt ausgeschlossen? Kooperation zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Vertragsarzt ausgeschlossen? Kritische Anmerkung zum Urteil des sächsischen Landessozialgerichts vom 30.04.2008 (Az.: L 1 KR 103/07) Jüngst wurde eine

Mehr

Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär

Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Berlin,

Mehr

Änderungsanzeige zurück an:

Änderungsanzeige zurück an: Änderungsanzeige zurück an: Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Westfalen-Lippe c/o KVWL Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund 1.0 Änderungsanzeige

Mehr

93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG

93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG 93. DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS HAMBURG Deutsche Röntgengesellschaft Management- Workshop Aktuelle Fragen radiologischer Kooperationen zwischen Praxis und Krankenhaus - unter Berücksichtigung der Neuordnung

Mehr

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG?

Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG? Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung Worum geht es im GMG? Ziele des GMG: Finanzierungsziele/Strukturziele Effizienz- und Qualitätsziele Neudefinition von Schnittstellen:

Mehr

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ( 2 SGB V) Bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel,

Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel, Mitglieder-Info 062/2014 Vor-/ nachstationäre Krankenhausbehandlung Kiel, 28.03.2014 Aktuelle Rechtsprechung In letzter Zeit sind einige Urteile des BSG zu der Frage ergangen, in welchen Fällen Krankenhäuser

Mehr

Start in ein neues Versorgungskonzept

Start in ein neues Versorgungskonzept Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein

Mehr

B. Honorararztvertrag. Rechtliche Rahmenbedingungen. B. Honorararztvertrag. Vergütungsrecht. Berufsrecht. Vertragsarztrecht.

B. Honorararztvertrag. Rechtliche Rahmenbedingungen. B. Honorararztvertrag. Vergütungsrecht. Berufsrecht. Vertragsarztrecht. Kanzlei am Ärztehaus A. Einleitung Übersicht Der Vertragsarzt im Krankenhaus Chancen und Risiken der Zusammenarbeit Rechtsanwalt Sören Kleinke Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der FH Osnabrück

Mehr

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 162/14 AZ 15/65 We/Si Mainz, den 08.04.2014 Vor-

Mehr

Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V

Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser im Lande Bremen Geschäftsstelle Schwachhauser Heerstr. 26/28 28209 Bremen Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Agenda Rahmenbedingungen in der ASV Umsetzung der ASV in einer ASV-Richtlinie des

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017

Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017 Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017 Dr. Kerrin Schillhorn Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Berlin, 4. Februar 2010 Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz,

Mehr

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Formular F 8 Anzeige zur Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V Anlage Nachweis von Mindestmengen Diagnostik

Mehr

Müssen wir 116 b neu denken?

Müssen wir 116 b neu denken? Müssen wir 116 b neu denken? Zukunft der Patientenversorgung Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern 19. VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Thomas Kruse Prokurist und Leiter der

Mehr

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das

Mehr

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland

Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen Versorgung in Deutschland Saale-Klinik Kongress zur Integrierten Versorgung in Deutschland Halle, 5. September 2013 Klaus Böttcher Hauptabteilungsleiter

Mehr

Spezialfachärztliche Versorgung ( 116b SGB V) Wettbewerb zur Beseitigung von Schnittstellenproblemen?

Spezialfachärztliche Versorgung ( 116b SGB V) Wettbewerb zur Beseitigung von Schnittstellenproblemen? 14.9.2012 13. Deutscher Medizinrechtstag, Berlin Spezialfachärztliche Versorgung ( 116b SGB V) Wettbewerb zur Beseitigung von Schnittstellenproblemen? Rechtsanwalt Dr. Roland Flasbarth Sozietät Schmidt,

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen Vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Der Erweiterte Landesausschuss in Mecklenburg-Vorpommern Formular F 12 Anzeige zur Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116b SGB V Anlage Nachweis von Mindestmengen

Mehr

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen?

Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Zukunft der Medizinischen Versorgungszentren Bundestagsdrucksache 17/3131 vom 1.10.2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine

Mehr

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder -

Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern - Beispiele und Problemfelder - Arbeitsgruppe Vertragsarztrecht der Arge MedR im DAV Essen, 24.09.2010 Dr. Kyrill Makoski LL.M. (Boston University)

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) 16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung

Mehr

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene Stefan Wöhrmann Abteilungsleiter Stationäre Versorgung

Mehr

Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung 2007 Definition: Geleitete Versorgung von Patienten/Versicherten innerhalb eines Versorgungsnetzes (Managed Care) Ziel: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung im Gesundheitswesen durch Schaffung

Mehr

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Gesundheitspolitischen Forum des Fördervereins für ärztliche Fortbildung e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen, der LÄK Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Ambulante

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen

Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen Das Honorararzturteil des BGH Auswirkungen auf Wahlleistungsvereinbarungen Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 24. April 2015 1 17 Abs. 3 KHEntgG

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? Alexander Korthus Rechtsanwalt, LL.M. - Medizinrecht stv. Geschäftsführer der Rechtsabteilung der DKG Lehrbeauftragter der Hochschule für

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V FORMULAR Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Start in ein neues Versorgungskonzept

Start in ein neues Versorgungskonzept Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein

Mehr

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Die sektorenübergreifende ambulante spezialfachärztliche Versorgung, eine Chance für mehr Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung von schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen? aus Sicht

Mehr

Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen

Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Inhalt Einführung 1. Begriffsbestimmungen a. ASV-Berechtigte ( 2 Abs. 1 ASV-RL) b. Interdisziplinäres Team

Mehr

ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses

ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses ASV in der anwaltlichen Beratung eines Krankenhauses Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Möller und Partner, Düsseldorf 10. April 2014 1 Unterscheidung

Mehr

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG

Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Vorstand BMVZ Geschäftsführer via medis Nierenzentren GmbH --------- BMVZ e.v. Schumannstr. 18 10117 Berlin Tel:

Mehr

Chirurgen-Kongress 2016

Chirurgen-Kongress 2016 Chirurgen-Kongress 2016 Stationäre Privatabrechnung Update und praktische Tipps: Ihre Referenten: Kooperationen und Antikorruptionsgesetz Joachim Zieher Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Meindl

Mehr

116 b SGB V neue Fassung

116 b SGB V neue Fassung Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 Neue Methoden und Instrumente Teambildung als Strukturqualitätsanforderung am Beispiel ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Mehr

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung 5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen

Mehr

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Referat im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums des Fördervereins für ärztliche Fortbildung

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Anlage 2 zum Gesamtvertrag Anlage 2 zum Gesamtvertrag Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.,

Mehr

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung

Fortbildungswoche Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung Fortbildungswoche 23.06.2008 27.06.2008 Genehmigungen in der vertragsärztlichen Versorgung I. Überblick 1. Der Zulassungsausschuss - Gemeinschaftspraxis u. Teilgemeinschaftspraxis - Praxisverlegung - Anstellung

Mehr

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse Symposium am 14.04.2015: Gilt das ärztliche Berufsrecht (noch) für Vertragsärzte oder ist vertragsärztliche

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Vereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen

Vereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Mehr

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015

des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V BESCHLUSS des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 zur Anpassung des

Mehr

Einführung. Einführung

Einführung. Einführung Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte

Mehr

Möglichkeiten der Vernetzung zwischen stationärem und ambulantem System , Regionalkonferenz, Landratsamt Nordsachsen, Torgau

Möglichkeiten der Vernetzung zwischen stationärem und ambulantem System , Regionalkonferenz, Landratsamt Nordsachsen, Torgau Möglichkeiten der Vernetzung zwischen stationärem und ambulantem System 15.02.2012, Regionalkonferenz, Landratsamt Nordsachsen, Torgau Krankenhausversorgung im Landkreis Nordsachsen Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer,

Mehr