Nationale Adressdienste NAD
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- Luisa Müller
- vor 5 Jahren
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1 Nationale Adressdienste NAD Nationale Adressdienste (NAD). D. Gruber
2 Erinnern Sie sich noch? Daniel Gruber, Vizedirektor 2
3 Heute Digitale Dienste Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Behörden die aktuell gültigen Wohnadressen validieren, suchen oder abgleichen können. Idee Über den nationalen Adressdienst sollen die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden künftig auf Wohnsitzadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der ganzen Schweiz zugreifen können. Daniel Gruber, Vizedirektor 3
4 Warum? Bedarf Adressdaten Verwaltungen sind in praktisch allen Aktivitäten auf eine eindeutige Identifizierung der betroffenen Person und die Kenntnis ihres Wohnsitzes angewiesen. Mangelnde Verfügbarkeit Diese Daten sind auf kommunaler und kantonaler Ebene vorhanden, fehlen jedoch auf interkantonaler und eidgenössischer Ebene. Konsequenzen Für viele Verwaltungsabläufe ergeben sich dadurch grosse Schwierigkeiten, umständliche Abläufe und damit verbunden hohe Kosten. Daniel Gruber, Vizedirektor 4
5 Ziel und Nutzen Ziel Behörden können über alle föderalen Ebenen, für alle in der Schweiz gemeldeten Personen, eine Wohnsitzadresse ermitteln. Nutzen Zuständigkeiten von Behörden können einfacher ermittelt werden Angaben zu Meldeverhältnissen können besser überprüft werden Schuldner können schweizweit aufgefunden werden Wohnsitzangaben können schnell validiert werden Die Datenverwaltung kann vereinfacht werden Daniel Gruber, Vizedirektor 5
6 Tallinn Deklaration Absicht (Policy Action Lines) The policy action lines stated below will be applied to the extent and in ways that are appropriate and feasible in the particular country and digital public service context ( ) 1) Digital-by-default, inclusiveness and accessibility 2) Once only 3) Trustworthiness and Security 4) Openness and transparency 5) Interoperability by default 6) Horizontal enabling policy steps Daniel Gruber, Vizedirektor 6
7 «Once Only» Prinzip EU: E-Government Aktionsplan Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zu vermeiden. Tallinn Deklaration 2017 Policy Action Lines (Auszug Once Only ) increase the findability, quality and technical accessibility of data in key base registers and/or similar databases, to build up readiness for applying the once only principle work to create a culture of re-use, including responsible and transparent re-use of data within our administrations implement data exchange services between administrations for applying once only on both national and/or cross-border levels. Daniel Gruber, Vizedirektor 7
8 «Key Data» Kernregister Natürliche Personen Juristische Personen Objekte.und weitere Basisdaten WOHNSITZ Beispiel Dänemark a_uk_web_ _publication.pdf Daniel Gruber, Vizedirektor 8
9 Wie wird NAD realisiert? Bestehende Datenlieferungsverfahren und Validierungsprozesse nutzen Adressdaten als Auszug von bestehender Datensammlung bereitstellen Eine flexible und ausbaubare (z. B. Datenaktualität) Lösung anbieten Einen einzigen Ansprechpartner aufbauen Daniel Gruber, Vizedirektor 9
10 Welche Dienste bietet NAD? Abfrage Zu einer Person, deren identifizierende Merkmale (z. B. AHVN13 oder Name, Vorname, Geburtsdatum) bekannt sind, wird die aktuelle Wohnsitzadresse geliefert. Abgleich Zu bestimmten Personen werden deren Wohnsitzadressdaten mit den Adressdaten aus NAD verglichen und die verfügbaren Adressen geliefert. Validierung Zu einer / mehreren Personen mit bekannter Wohnadresse werden diese Daten überprüft (Wohnsitzadresse korrekt ist oder nicht). Daniel Gruber, Vizedirektor 10
11 Attribute AHV-Versichertennummer (AHVN13) --- Nachname Vornamen Geburtsdatum Geschlecht (?) Hauptwohnsitz (Niederlassung) Nebenwohnsitz (Aufenthalt) Wohnadresse (in Meldegemeinde) evtl. weitere NAD führt auch Merkmale, die bei der Abfrage nicht zwingend angezeigt werden! Daniel Gruber, Vizedirektor 11
12 Hintergrund & Auftrag 2011 Parlamentarische Initiative Germann «Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes» (11.488) 2012 Postulat der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats «Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern» ( ) 2014 Bericht Bundesrat zur Erfüllung des Postulats Auftrag BR an EJPD: Prüfung zentrale Adressdatenbank für Verwaltung 2016 Machbarkeitsstudie Nationale Adressdienste 2017 Auftrag BR an EJPD: Ausarbeitung Vernehmlassungsentwurf für NAD Aufnahme in den Schwerpunktplan E-Government Schweiz 2018 Aufnahme der Projektarbeit Daniel Gruber, Vizedirektor 12
13 Fragen und Herausforderungen Rechtliche Grundlagen Was muss wo geregelt werden? Datenschutz Wer sind die Nutzer? Wer darf was? Verwaltungen und Dritte mit behördlichem Auftrag Technische Schnittstellen und Verfahren Betriebsorganisation Wer trägt die Verantwortung und bietet den Service an? Finanzierung Wer trägt den Service finanziell? (Betrieb, Weiterentwicklung) Daniel Gruber, Vizedirektor 13
14 Stand der Arbeiten / Ausblick Aktuell Normkonzept, d. h. Vorschlag mit Optionen bezüglich der Anpassung und Schaffung der rechtlichen Grundlagen ist erstellt Ergebnisse 2018 Erarbeiten der Rechtsgrundlagen (Vernehmlassungsvorlage) Bearbeitung von Sicherheits- und Datenschutzfragen (Berechtigungskonzept) Konzeptionelle Vorarbeiten bzgl. Bereitstellung des Dienstes (Überlegungen Organisation, Finanzierungskonzept) Ergebnisse 2019 Eröffnung und Auswertung Vernehmlassung Entwicklung funktioneller Prototyp Erstellen Betriebskonzept Daniel Gruber, Vizedirektor 14
15 Fragen & Diskussion Realität: ca gehört zu den strategischen Projekten und Leistungen des Schwerpunktplans von E-Government Schweiz Daniel Gruber, Vizedirektor 15
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