LEADER: Vereinfachte Kostenoptionen im Freistaat Sachsen September 2018 Referat 32 I Arbeitsberatung LEADER Vereinfachte Kostenoptionen
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1 LEADER: Vereinfachte Kostenoptionen im Freistaat Sachsen September 2018 Referat 32 I Arbeitsberatung LEADER Vereinfachte Kostenoptionen
2 Anerkannte LEADER-Gebiete in Sachsen März 2019 Andreas Grieß SMUL
3 Inhalte der LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) Die LES der 30 Regionen enthalten fast Fördergegenstände aus allen Lebensbereichen. Thematische Schwerpunkte bilden die Bereiche demografischer Wandel/Sicherung der Grund- und Nahversorgung Mobilität/Verkehrsanbindung ländlicher Gebiete Tourismusentwicklung Wohnen Schwerpunktsetzung und Auswahl der Vorhaben in Verantwortung der LAG durch LES-spezifische Auswahlkriterien sowie LES-spezifische Budgetausrichtung März 2019 Andreas Grieß SMUL
4 LEADER spezifische sächsische Merkmale 427 Mio. Euro (EU und Land) für LEADER in 2014 bis 2020 (40% vom ELER) 2 bis 8 Mitarbeiter im laufenden Betrieb je LAG Eigene sächsische Vernetzungsstelle mit 4 Personen unterstützt die LAG Keine Anwendung des nationalen Haushaltrechts, nur EU-Regeln (keine 3 Angebote etc.) 70% der Mittel gehen in privaten, unternehmerischen und zivilgesellschaftlichen Sektor März 2019 Andreas Grieß SMUL
5 LEADER: Vereinfachte Kostenoptionen im Freistaat Sachsen jetzt: Indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15% der förderfähigen direkten Personalkosten (Art. 68 Absatz 1b ESIF-VO) Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten (Art. 67 Abs. 1b ESIF-VO) Pauschalsätze für andere Kosten als Personalkosten von bis zu 40% der direkten förderfähigen Personalkosten (Art. 68b ESIF-VO) Später??? Unmittelbare Personalkosten in Form eines Pauschalbetrages von bis zu 20% der direkten Kosten dieses Vorhabens (ohne Personalkosten - 68a ESIF-VO) Auf der Grundlage von Bedingungen, die mit der Erzielung von Fortschritten bei der Umsetzung der Programmziele verknüpft sind (Art. 67 Abs. 1e ESIF-VO) März 2019 Andreas Grieß SMUL
6 Ausgangssituation: Etabliertes Prüfverfahren in den Bewilligungsbehörden zur Anteilsfinanzierung aber: hoher Aufwand bei der Kostenplausibilisierung in der Verwaltungskontrolle Hoher Aufwand bei der Abrechnung (Extremfall 800 Einzelbelege je Vorhaben) März 2019 Andreas Grieß SMUL
7 Vorteile: Verwaltungsvereinfachung insbesondere bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie bei der Auszahlung Unkompliziertere Handhabung der Eigenleistung Vereinfachung für den Begünstigten LEADER Verfahren erhaltbar: Festlegung der Höhe der Förderung durch die LAG Nachteil: Förderung entsprechend Median, konkrete Verhältnisse können abweichen im Vergleich zur Erstattung auf Rechnungsbasis März 2019 Andreas Grieß SMUL
8 Herleitung Anwendung von drei Verfahren der EU-Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Akzeptanz bei Prüfungen (notwendig ist nur eines): Überprüfte Daten aus der bisherigen Praxis einzelner Begünstigter Auswertung statistischer Daten, hier: Standardbaukostenbücher Experteneinschätzung März 2019 Andreas Grieß SMUL
9 Ausgangspunkt 2018: 1700 auf Kostenplausibilität geprüfte Vorhaben in LEADER Verwaltungsinterne Studie: in welchen Maßnahmen ist ausreichende kritische Masse erreicht? Wo das gegeben ist: Herleitung von standardisierten Einheitskosten März 2019 Andreas Grieß SMUL
10 - Kategorisierung der LEADER-Vorhaben Wohngebäude März 2019 Andreas Grieß SMUL Ausstattung/Erwerb von Maschinen/ Vermögenswerten Parkplatz Zuwege/Fahrwege Gewerbegebäude Rastplätze/Raststätten Parkanlagen Wasserwege Öffentliche Gebäude Schulgebäude/ Lehrstätten touristische Wanderwege/ Themenwege/ Radwege touristische Informationssysteme Außenanlagen (Stütz-) mauer Hochwasserschutz Dorfökologie Kita-Gebäude Camping Straßenbeleuchtung Beratungsleistung Kirchen Trauerhallen Museen/Ausstellungen Spielplätze Sportstätten (außen) Sportstätten (Hallen) Ortsstraße (mit/ohne Gehweg/Beleuchtung) Gemeindeverbindungsstraße Kreisstraße (mit Gehweg/Beleuchtung) Rückbau Dorfplätze/Dorfzentren Gehweg Kleindenkmale Sanitär/Badausbau Friedhof öffentliche Plätze (keine Park-/Spiel-/Dorfplätze) kombinierter Geh- und Radweg Feldweg über 50 Vorhaben Vorhaben Bis 15 Vorhaben Dorfumbaupläne Konzepte/Studien Webseiten Öffentlichkeitsarbeit (ohne Webseiten) Projektmanagement Vernetzung
11 Grundsätze und Definitionen zur Einführung der standardisierten Einheitskosten (SEK) Euro / m² März 2019 Andreas Grieß SMUL
12 zur vereinfachten Ermittlung der förderfähigen Ausgaben Grundlage zur Bestimmung der Zuwendung SEK (1.272 Euro) X NRF [m²] X Fördersatz = Zuwendung März 2019 Andreas Grieß SMUL
13 SEK finden Anwendung für: Vorhaben, bei welchen es sich um eine Umnutzung oder vollständige Sanierung von Gebäuden mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz handelt und im Ergebnis ein beheizbarer Massivbau entsteht eindeutige Umnutzungen (tatsächliche Nutzungsänderung mit Baugenehmigung) und/oder vollständige Sanierungen wenn bei mind. 12 der 14 Gewerke Arbeiten erfolgen beheizbarer Massivbau mind. Vorrichtung zur Wärmeverteilung für das Gebäude z. B. keine Skelettbauweisen aus ausschließlich Leichtbaumaterialien (Blechhalle/Bretterscheune) unabhängig von der konkreten Nutzung (z. B. für Wohnen, Beherbergung, Gewerbe, Sozialeinrichtungen) März 2019 Andreas Grieß SMUL
14 Welche Gewerke sind relevant? Gewerke Fliesenarbeiten Malerarbeiten Abbruch-, Rohbauarbeiten Estricharbeiten Heizungsinstallation Zimmererarbeiten Dachdeckerarbeiten (einschließlich Dachklempner) Putzarbeiten/ Trockenbau Schreiner- und Tischlerarbeiten (ohne Fenster) Sonstige Bauleistungen (ohne Außenanlagen) Fenster Bodenbelagsarbeiten (ohne Fliesenarbeiten) Sanitärinstallation Elektroinstallation März 2019 Andreas Grieß SMUL
15 - Details Flächenberechnung erfolgt durch Planer Nettoraumfläche nach DIN keine Anwendung möglich, wenn Vergabe von öffentlichen Aufträgen erforderlich ist anwendbar auch für Vorsteuerabzugsberechtigte Anwendung auch bei Vorhaben mit einer Mischnutzung und nicht förderfähigen Bereichen Fortschreibungssystem März 2019 Andreas Grieß SMUL
16 VwK Ab wann ist Gewerk anerkennungsfähig? abweichende bauliche Realisierung? Berichtigungssätze je Gewerk Fehlerhafte Flächenangaben? (beachte Sanktionierungsregeln) aktuelle und umfassende Fotodokumentation zum Ist-Stand (mit Datumsangabe) zum Förderantrag und umfassende Fotodokumentation zum AzA zur Darstellung der Realisierung der Gewerke erforderlich Vermeidung Doppelförderung: grundsätzlich Abzug weiterer Zuwendungen März 2019 Andreas Grieß SMUL
17 Pauschalsätze für nicht investive Vorhaben Basis sind immer direkte Personalkosten; keine direkten Personalkosten sind: Personalausgaben, die Gegenstand einer Auftragsvergabe an Dritte (z. B. Honorarverträge oder Werkverträge) sind Pauschalsatz für indirekte Kosten (15 %) stehen direkt mit der Personalstelle im Zusammenhang, entstehen in Folge des Personaleinsatzes, z.b. Raummiete einschließlich Nebenkosten, Telefongebühren, Internetgebühren,... Pauschalsatz für andere Kosten (40 %) für alle andere Kosten als Personalkosten für alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehenden Ausgaben z. B. Öffentlichkeitsarbeit und Präsentationsmaterialien, Erwerb und Leasing von Fahrzeugen, Rechtsberatung und Gutachten, Marketingmaßnahmen; indirekte Kosten sind im Pauschalsatz bereits enthalten März 2019 Andreas Grieß SMUL
18 Pauschalsätze für nicht investive Vorhaben anwendbar für Vorhaben nach 19.2, 19.3 und 19.4 insbesondere für die LAG-Betreibung relevant aber auch für Projektmanagements und andere laufende Vorhaben mit Personalkosten Abgrenzung 40% - und 15% - Pauschale: grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit Anwendung des Pauschalsatzes für indirekte Kosten nur für Vorhaben, bei denen keine weiteren Vorhabenbestandteile enthalten sind oder die Anwendung des Pauschalsatzes von 40 % ausgeschlossen ist. Pauschalsatzes von 40 % ist nicht möglich für Personalkosten, die Gegenstand einer Auftragsvergabe an Dritte sind oder wenn das Vorhaben überwiegend Ausgaben für Auftragsvergaben an Dritte enthält wenn Pauschalsatz von 40 % ausgeschlossen ist, ist die Pauschale für indirekte Kosten anzuwenden, dann können auch weitere Bestandteile (im Erstattungsverfahren) anerkannt werden Restkostenpauschale kommt nicht zur Anwendung, wenn allein Kleinstleistungen in der Beschreibung dargelegt wurden (Rückfall auf 15 %) März 2019 Andreas Grieß SMUL
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