G U T A C H T E N BLENDGUTACHTEN. Auftrag Nr Projekt Nr KUNDE: BAUMASSNAHME: GEGENSTAND: DATUM:

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1 G U T A C H T E N BLENDGUTACHTEN Auftrag Nr Projekt Nr KUNDE: Hallertauer Handelshaus GmbH Moosburger Straße Mainburg BAUMASSNAHME: Photovoltaik-Freiflächenanlage Gasseltshausen II GEGENSTAND: Reflexions-/Lichtgutachten DATUM: Deggendorf, den Dieser Bericht umfasst 17 Seiten und 3 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

2 Seite 2 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Inhaltsverzeichnis: 0 ZUSAMMENFASSUNG VORGANG UND AUFTRAG UNTERLAGEN / GRUNDLAGEN ANFORDERUNGEN STANDORTSPEZIFISCHE BERECHNUNGEN Emissionsort Immissionsbereich Berechnungsansätze ERGEBNISSE Ergebnisse Immissionsbereich Wohngebäude der Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und Ergebnisse für den Immissionsbereich BAB 93 - München-Regensburg Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung München Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Regensburg Richtung der Blendstrahlen auf BAB 93 München-Regensburg Ergebnisse für den Immissionsbereich Ebrantshausener Straße Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Süd Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Nord Richtung der Blendstrahlen auf Ebrantshausener Straße EINSTUFUNG UND BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE SCHLUSSBEMERKUNGEN / ABWÄGUNGEN LITERATURVERZEICHNIS... 17

3 Seite 3 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Lagepläne Berechnungsergebnisse Modulpläne, Belegungspläne Tabellen: Tabelle 1: Mögliche Blendungen auf BAB 93, Fahrtrichtung München 10 Tabelle 2: Mögliche Blendungen auf BAB 93, Fahrtrichtung Regensburg 11 Tabelle 3: Mögliche Blendungen auf Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Süd 12 Tabelle 4: Mögliche Blendungen auf Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Nord 13

4 Seite 4 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr ZUSAMMENFASSUNG Mit den im vorliegenden Gutachten durchgeführten Berechnungen für die Photovoltaik- Freiflächenanlage Gasseltshausen II, Aiglsbach, wurden die durch die geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage potentiell verursachten Lichtreflexionen für alle Jahresund Tageszeiten mittels der Software IMMI für die Immissionsbereiche Wohngebäude auf den Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 sowie die BAB 93 München-Regensburg und die Ebrantshausener Straße ermittelt und eingestuft. Die gutachterliche Bewertung bzw. Abwägung erfolgte ohne rechtliche Wertung. Gemäß gutachterlicher Abwägung ist die geplante PV-Freiflächenanlage Gasseltshausen II unter den genannten Aspekten als genehmigungsfähig einzustufen. 1 VORGANG UND AUFTRAG Die Hallertauer Handelshaus GmbH in Mainburg beauftragte die IFB Eigenschenk GmbH mit der Erstellung eines Reflexionsgutachtens. Aufgrund von nicht auszuschließenden störenden Lichtreflexionen natürlicher Art sollen die Lichtreflexionen der geplanten PV-Freiflächenanlage Gasseltshausen II untersucht werden. 2 UNTERLAGEN / GRUNDLAGEN Die Hallertauer Handelshaus GmbH stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Vorentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan Des Weiteren wurden zur Bearbeitung als Kartengrundlage Orthophotos aus der kostenpflichtigen Internetanwendung BayernAtlas-Plus des Bayerischen Landesvermessungsamtes herangezogen (siehe Anlage 1.1).

5 Seite 5 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr ANFORDERUNGEN In der Fachliteratur sind hinsichtlich der Beurteilung und Blendeinwirkungen noch keine belastungsfähigen Beurteilungskriterien validiert und festgelegt. Als Grundlage werden von verschiedenen Verwaltungsbehörden Kriterien wie Entfernung zwischen Photovoltaikanlage und Immissionspunkt sowie die Dauer der Reflexionen und Einwirkungen genannt. Für die Beurteilung der Blendungen auf Gebäude und anschließenden Außenflächen gibt es von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) eine Richtlinie Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Stand Richtige Beurteilungsvorschriften zu Blendungen von PV-Anlagen sind keine vorhanden, lediglich Empfehlungen und Richtlinien zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von PV-Freiflächenanlagen. Die Auswirkung einer Blendung auf die Nachbarschaft kann wie der periodische Schattenwurf von Windenergieanlagen betrachtet werden. [1] Schwellenwerte für eine entsprechende Einwirkdauer der Blendungen auf Gebäude und anschließende Außenflächen werden entsprechend der WEA-Schattenwurf-Hinweise festgelegt. Maßgebende Immissionsorte die als schutzbedürftig gesehen werden sind: - Wohnräume - Schlafräume - Unterrichtsräume - Büroräume, etc. - anschließende Außenflächen wie z. B Terrasse und Balkone - unbebaute Flächen in einer Bezugshöhe von 2 m über Grund (betroffene Fläche an denen Gebäude mit schutzwürdigen Räumen zugelassen sind) Kritische Immissionsorte liegen meist (süd)westlich und (süd)östlich einer PV-Anlage und in einem Umkreis von maximal 100 m zur PV-Anlage. In Anlehnung an die WEA-Schattenwurf-Hinweise entsteht eine erhebliche Belästigung der möglichen Blendung im Sinne von BImSchG erst, wenn eine tägliche Blenddauer von 30 Minuten und eine jährliche Blenddauer von 30 Stunden überschritten wird.

6 Seite 6 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Hinsichtlich der Straßen-, Bahn- und Flugverkehrsflächen bestehen keine Normen, Vorschriften oder Richtlinien. Aus Verkehrssicherheitsgründen muss in der Regel jegliche Beeinträchtigung durch Blendung vermieden werden. Als Grundlage zur Beurteilung wurde der Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen [2] herangezogen. Aus dem Leitfaden geht hervor, dass bei einer nach Süden ausgerichteten Photovoltaikanlage, bei tief stehender Sonne (d. h. abends und morgens) bedingt durch den geringen Einfallwinkel größere Anteile des Sonnenlichtes reflektiert werden. Reflexblendungen können somit im westlichen und östlichen Bereich der PV-Freiflächenanlage auftreten, die allerdings durch die in selber Richtung tiefstehende Sonne überlagert werden. Gemäß der LAI-2012 werden nur solche Blendungen als zusätzliche Blendungen gewertet, bei denen der Reflexionsstrahl und die natürliche Sonneneinstrahlung um mehr als 10 voneinander abweichen. Es werden also nur solche Konstellationen berücksichtigt, in denen sich die Blickrichtung zur Sonne und auf das Modul um mehr als 10 unterscheidet. Eine geringere Abweichung als 10 bedeutet, dass ebenso die direkte Sonneneinstrahlung der zeitgleich tiefstehenden Sonne aus der gleichen Richtung wie der Reflexionsstrahl auftrifft. Diese natürliche Sonneneinstrahlung ist signifikant größer als die Reflexionswirkung der PV-Anlage. Für eine Bewertung der Blendwirkung auf Verkehrsflächen wird daher der Einfallswinkel des Reflektionsstrahls in Fahrtrichtung wie auch die Entfernung zum reflektierenden Solarmodul herangezogen. Kritisch sind Blendungen die in einem Winkel von 10 auf Personen auftreffen. Das bedeutet, dass die Blendungen mit einem kritischen Blendwinkel direkt auf das menschliche Gebrauchsblickfeld für Sehaufgaben auftreffen. Der Fahrer hat dann keine Möglichkeit mehr, diese kritischen Blendungen durch ein leichtes Wegschauen auszublenden. Bei freiem Sichtfeld auf die reflektierenden Solarmodule werden meist nur solche Blendungen als störend eingeschätzt, die sich in wenigen 100 m Abstand zur Reflektionsfläche befinden. [3]

7 Seite 7 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr STANDORTSPEZIFISCHE BERECHNUNGEN 4.1 Emissionsort Die zu untersuchenden Photovoltaik-Freiflächenanlage Gasseltshausen II soll aus vier Teilflächen bestehen und südlich bzw. südwestlich des Ortsteils Gasseltshausen, Gemeinde Aiglsbach, errichtet werden. Je zwei Teilflächen befinden sich westlich bzw. östlich der BAB 93 München-Regensburg. Zwischen den beiden östlich der BAB 93 gelegenen Teilflächen verläuft die Ortsverbindungsstraße Ebrantshausener Straße. Die Anlagenteile westlich der BAB 93 sollen auf den Flurnummern 36 und 52 (Teilfläche), die östlich der BAB 93 gelegenen PV-Flächen auf der Flurnummer 28 und einer Teilfläche der Flur-Nr. 20 (alle Gemarkung Gasseltshausen) installiert werden (siehe Anlage 1.2). Die geplante PV-Freiflächenanlage erstreckt sich auf Höhen von ca. 466 bis 490 m ü. NN. Diese Geländehöhen wurden aus der Software IMMI ermittelt. Alle Module der gesamten PV-Freiflächenanlage werden laut Auftraggeber mit einer Neigung von 15 und in einer Höhe von 0,90 m bis 2,50 m ü. GOK montiert. Die Modultische werden direkt nach Süden ausgerichtet. Insbesondere entlang der westlichen Fahrbahn der BAB 93 befindet sich eine durchgehende, vergleichsweise dichte Bepflanzung aus Sträuchern und kleineren Bäumen, wodurch mögliche Blendungen zum Teil abgeschirmt werden können. Entlang der östlichen Fahrbahn ist die Bepflanzung weniger dicht und z. T. lückig ausgeprägt. 4.2 Immissionsbereich Auftragsgemäß werden als Immissionsbereiche zum einen die BAB 93 München- Regensburg sowie die Ortsverbindungstraße Ebrantshausener Straße festgelegt. Die BAB 93 verläuft im relevanten Immissionsbereich auf einer geodätischen Höhe von ca. 484 m ü. NN, die Ebrantshausener Straße erstreckt sich im Bereich von 477 m ü. NN bis 487 m ü. NN. Weiterhin werden als maßgebliche Immissionsorte die am südlichen Ortsrand von Gasseltshausen gelegenen Wohngebäude auf den Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 (alle Gemarkung Gasseltshausen) betrachtet (siehe Anlage 1.1).

8 Seite 8 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Blendungen an weiteren Gebäuden der Ortschaft Gasseltshausen können aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund der geografischen Lage oder der Entfernung zu den Immissionsorten ausgeschlossen werden. 4.3 Berechnungsansätze Grundsätzlich ändert sich der Sonnenstand jederzeit. Um eine aussagekräftige Bewertung abzugeben, wird das Berechnungsintervall im 1-Minuten-Rhythmus durchgeführt. Für die Berechnungen werden alle Hindernisse (Zäune, Bepflanzung, Mauern etc.) zwischen der Photovoltaikanlage und den Immissionsbereichen ignoriert, bei der Beurteilung werden die vorherrschenden Ortselemente berücksichtigt. Blendung durch direkte Sonnenstrahlen (also keine Reflexionsstrahlen) werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt, da diese bereits zum gegenwärtigen Zustand vorhanden sind. In einer Simulation mit den 3D-Solar-Funktionen der Software IMMI [4] werden die Solarmodule minütlich von allen räumlich möglichen Sonnenpositionen eines Kalenderjahres in zusammen Einzelschritten bestrahlt. Als Eingabe für die Blendberechnung wurden die Rahmenbedingungen der LAI-2012 Richtlinie herangezogen. Das heißt, dass bei der Ermittlung der Immissionen von folgenden idealisierten Annahmen ausgegangen wird: - Die Sonne ist punktförmig. - Das Modul ist ideal verspiegelt, d. h. es kann das Reflexionsgesetz Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel (keine Streublendung) angewendet werden. - Die Sonne blendet von Aufgang bis Untergang, d. h. die Berechnung liefert die astronomisch maximal möglichen Immissionszeiträume. - Mindestwinkel von 10 zwischen Reflexions- und Sonnenstrahl. Als Ergebnis wird die Menge der Reflexionsstrahlen registriert, die auf Reihen von Immissionspunkten entlang der Fahrbahnverläufe der BAB 93 und der Ebrantshausener Straße auftreffen. Im konkreten Fall werden zwei Berechnungsläufe für das Jahr 2018 durchgeführt, sodass sowohl die Blickhöhe von Lkw-Führern auf 2,5 m Höhe als auch jene von Pkw-Führern auf 1 m Höhe (maximale Objekthöhe über GOK 0,0 m rel. Höhe) berücksichtigt werden können. Den prognostizierten möglichen Blendungen werden dabei Daten zugeordnet, die statistisch ausgewertet und klassifiziert werden können.

9 Seite 9 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Bei der Betrachtung der Blendwirkung auf die Wohngebäude der Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 wird ein Berechnungslauf durchgeführt. Bei der Berechnung der möglichen Blendungen wird eine Höhe der Gebäude von 1,0 m bis 7,0 m (maximale Objekthöhe über GOK 0,0 m rel. Höhe) berücksichtigt. 5 ERGEBNISSE 5.1 Ergebnisse Immissionsbereich Wohngebäude der Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 Die möglichen Blendwirkungen auf die am südlichen Ortsrand von Gasseltshausen gelegenen Wohngebäude der Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 wurden im 1-Minuten-Intervall ermittelt. Unter der Voraussetzungen der Errichtung eines Blendschutzzauns im festgelegten Bereich (vgl. Anlage 1.2) errechnet sich an diesen Wohngebäuden maximal eine jährliche Blenddauer von 189 min, entsprechend rund 3 Stunden. 5.2 Ergebnisse für den Immissionsbereich BAB 93 - München-Regensburg Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung München Folgende Tabelle zeigt - differenziert in die Fahrzeugtypen Pkw und Lkw sowie die Morgen- und Abendstunden - den Zeitraum, die Uhrzeit sowie die mittlere und maximale Blenddauer der prognostizierten möglichen Blendungen auf der BAB 93 für die Fahrtrichtung München (vgl. hierzu auch Anlagen ).

10 Seite 10 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Tabelle 1: Mögliche Blendungen auf BAB 93, Fahrtrichtung München Tageszeit Fahrzeug Zeitraum Uhrzeit Blenddauer in [min] Ø Max. Abends Lkw 11. Feb. 19. Okt. 17:20 19:41 Uhr 17,9 28 Pkw 18. Feb. 13. Okt. 17:29 19:48 Uhr 14,3 22 Morgens Lkw Pkw Keine relevanten Blendungen, da Blendwinkel > 90 Aus vorstehender Tabelle sowie der Ergebnisdarstellung aus Anlage 2 wird deutlich, dass auf dem betrachteten Immissionsbereich unabhängig vom Fahrzeugtyp in den Abendstunden vom 11. Februar bis zum 19. Oktober von 17:20 bis 19:48 Uhr mit Blendungen zu rechnen ist. Die maximale Blenddauer beträgt abends 28 Minuten. Morgens treten auf der BAB 93 in Fahrtrichtung München keine relevanten Blendungen mit einem Blendwinkel zum Fahrzeugführer von < 90 auf Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Regensburg In nachstehender Tabelle werden die Ergebnisse der berechneten Blendwirkungen auf die BAB 93 in Fahrtrichtung Norden zusammengefasst (vgl. hierzu Anlagen ):

11 Seite 11 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Tabelle 2: Mögliche Blendungen auf BAB 93, Fahrtrichtung Regensburg Tageszeit Fahrzeug Zeitraum Uhrzeit Blenddauer in [min] Ø Max. Abends Morgens Lkw 21. Feb. 20. Okt. 17:35 19:53 Uhr 11,2 17 Pkw 24. Mär. 18. Sep. 18:48 19:47 Uhr 4,9 7 Lkw 24. Mär. 19. Sep. 06:33 07:40 Uhr 13,5 19 Pkw 10. Apr. 02. Sep. 06:33 07:17 Uhr 8,5 13 Vorherige Tabelle zeigt, dass auf der BAB 93 in Fahrtrichtung Regensburg unabhängig vom Fahrzeugtyp in den Abendstunden vom 11. Februar bis zum 20. Oktober von 17:35 bis 19:53 Uhr sowie morgens vom 24. März bis zum 19. September von 06:33 bis 07:40 Uhr mit Blendungen zu rechnen ist. Die maximale Blenddauer beträgt 17 Minuten in den Abend- und 19 Minuten in den Morgenstunden Richtung der Blendstrahlen auf BAB 93 München-Regensburg Wie in den vorstehenden Kapiteln dargestellt, treten auf der BAB 93 sowohl in Fahrtrichtung München (abends) als auch in Fahrtrichtung Regensburg (morgens und abends) mögliche Blendungen auf. Die Blickwinkel der Fahrzeugführer zu den reflektierenden Modulen in Fahrtrichtung München liegen in einem Bereich von 50 bis 85. In Fahrtrichtung Regensburg ist mit Blickwinkeln der Verkehrsteilnehmer zu den reflektierenden Modulen im Bereich von 30 bis 78 (Morgens) bzw. 60 bis 85 in den Abendstunden zu rechnen. 5.3 Ergebnisse für den Immissionsbereich Ebrantshausener Straße Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Süd Folgende Tabelle zeigt - differenziert in die Fahrzeugtypen Pkw und Lkw sowie die Morgen- und Abendstunden - den Zeitraum, die Uhrzeit sowie die mittlere und maximale Blenddauer der prognostizierten möglichen Blendungen auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Süd (vgl. hierzu auch Anlagen ).

12 Seite 12 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Tabelle 3: Mögliche Blendungen auf Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Süd Tageszeit Fahrzeug Zeitraum Uhrzeit Blenddauer in [min] Ø Max. Abends Lkw 02. Mär. 11. Okt. 17:30 19:56 Uhr 32,3 47 Pkw 31. Mär. 11. Sep. 18:57 19:56 Uhr 14,3 21 Morgens Lkw Pkw Keine relevanten Blendungen, da Blendwinkel > 90 Aus vorstehender Tabelle sowie der Ergebnisdarstellung aus Anlage 2 wird deutlich, dass auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Süd unabhängig vom Fahrzeugtyp in den Abendstunden vom 02. März bis zum 11. Oktober von 17:30 bis 19:56 Uhr mit Blendungen zu rechnen ist. Die maximale Blenddauer beträgt abends 47 Minuten. In den Morgenstunden ist auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Süd nicht mit relevanten Blendungen mit einem Blendwinkel zum Fahrzeugführer von < 90 zu rechnen Häufigkeit der möglichen Blendungen in Fahrtrichtung Nord In nachstehender Tabelle werden die berechneten Blendungen auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Nord zusammengefasst (vgl. hierzu auch Anlagen ) :

13 Seite 13 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Tabelle 4: Mögliche Blendungen auf Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Nord Tageszeit Fahrzeug Zeitraum Uhrzeit Blenddauer in [min] Ø Max. Abends Lkw Pkw Keine relevanten Blendungen, da Blendwinkel > 90 Morgens Lkw 15. Feb. 27. Okt. 06:33 08:15 Uhr 28,1 37 Pkw 19. Mär. 24. Sep. 06:33 07:40 Uhr 12,6 19 Vorherige Tabelle zeigt, dass auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Nord unabhängig vom Fahrzeugtyp in den Morgenstunden vom 15. Februar bis zum 27. Oktober von 06:33 bis 08:15 Uhr mit Blendungen zu rechnen ist. Die maximale Blenddauer beträgt 37 Minuten in den Morgenstunden. Abends ist auf der Ebrantshausener Straße in Fahrtrichtung Nord nicht mit relevanten Blendungen mit einem Blendwinkel zum Fahrzeugführer von < 90 zu rechnen Richtung der Blendstrahlen auf Ebrantshausener Straße Wie in den vorstehenden Kapiteln veranschaulicht, treten auf der Ebrantshausener Straße sowohl in Fahrtrichtung Süd (Abends) als auch in Fahrtrichtung Nord (Morgens) mögliche Blendungen auf. Die Blickwinkel der Fahrzeugführer zu den reflektierenden Modulen in Fahrtrichtung Nord liegen in einem Bereich von 30 bis 43. In Fahrtrichtung Süd sind deutlich größere Blickwinkel im Bereich von 54 bis 75 erforderlich. 6 EINSTUFUNG UND BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Durch die Berechnung der möglichen Blendungen auf die Wohngebäude bzw. auf die BAB 93 und Ebrantshausener Straße im 1-Minuten-Zyklus können die tatsächlich auf die jeweiligen Immissionsorte auftreffenden Blendungen bestimmt werden.

14 Seite 14 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Es ist anzumerken, dass während der Berechnung dauerhafter Sonnenschein angenommen wird. Eine mögliche Bewölkung wurde somit nicht berücksichtigt (= konservativer Ansatz). Ebenfalls ist hier anzumerken, dass bei der kompletten Beurteilung der möglichen Blendungen die schon teilweise vorhandene Bepflanzung entlang der BAB 93 sowie die noch ergänzende Eingrünung entlang der geplanten Anlagenteile nicht mitbetrachtet wurden. Wohngebäude der Flur-Nrn. 18, 18/1, 17 und 13 An den Gebäuden ist laut Berechnungen der Software IMMI (3D-Solar-Funktionen) an maximal 74 Tagen im Jahr mit Blendungen zu rechnen. Die berechneten Blendungen treten dabei ausschließlich in den Abendstunden von 18:57 bis 19:36 Uhr auf. Die gesamte Blenddauer beträgt maximal 189 Minuten im Jahr. Hinsichtlich der maximalen Blenddauer je Tag errechnet sich eine Dauer von 5 Minuten. Es kann also festgehalten werden, dass die zulässigen 30 Minuten je Tag sowie die 30 Stunden pro Jahr problemlos sichergestellt werden können. Zwingende Voraussetzung hierfür ist die Errichtung eines 3,5 m hohen Blendschutzzaunes im nordöstlichen Bereich der auf Flur-Nr. 28 gelegenen Modulfläche (siehe Anlage 1.2). Es ist anzumerken, dass für die Berechnungen im Sinne eines konservativen Ansatzes keine Bewölkung betrachtet wurde. Blendwirkungen auf die BAB 93 München-Regensburg, Fahrtrichtung München Auf der BAB 93 in Fahrtrichtung München muss der Fahrzeugführer seine Blickrichtung bei den möglichen Blendungen um mindestens 50 von der Fahrtblickrichtung zur PV- Anlage abweichen, um geblendet zu werden. Die auftretenden Blendungen können somit aus gutachterlicher Sicht vernachlässigt werden. Sollten dennoch alle möglichen Blendungen abgeschirmt werden, so muss ein Blendschutzzaun errichtet werden.

15 Seite 15 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr Blendwirkungen auf die BAB 93 München-Regensburg, Fahrtrichtung Regensburg In Fahrtrichtung Regensburg muss der Fahrzeugführer auf der BAB 93 seine Blickrichtung bei den möglichen Blendungen um mindestens 30 von der Fahrtblickrichtung zur PV- Anlage abweichen, um geblendet zu werden. Die auftretenden Blendungen können somit aus gutachterlicher Sicht vernachlässigt werden. Sollten dennoch alle möglichen Blendungen abgeschirmt werden, so muss ein Blendschutzzaun errichtet werden. Blendwirkungen auf die Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Süd In Fahrtrichtung Süd muss der Fahrzeugführer auf der Ebrantshausener Straße seine Blickrichtung bei den möglichen Blendungen um mindestens 54 von der Fahrtblickrichtung zur PV-Anlage abweichen, um geblendet zu werden. Die auftretenden Blendungen können somit aus gutachterlicher Sicht vernachlässigt werden. Sollten dennoch alle möglichen Blendungen abgeschirmt werden, so muss ein Blendschutzzaun errichtet werden. Blendwirkungen auf die Ebrantshausener Straße, Fahrtrichtung Nord In Fahrtrichtung Nord muss der Fahrzeugführer auf der Ebrantshausener Straße seine Blickrichtung bei den möglichen Blendungen um mindestens 30 von der Fahrtblickrichtung zur PV-Anlage abweichen, um geblendet zu werden. Die auftretenden Blendungen können somit aus gutachterlicher Sicht vernachlässigt werden. Sollten dennoch alle möglichen Blendungen abgeschirmt werden, so muss ein Blendschutzzaun errichtet werden.

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17 Seite 17 von 17 zu Bericht für Auftrag Nr LITERATURVERZEICHNIS [1] Länderausschuss für Immissionsschutz Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise), Mai 2002 [2] ARGE Monitoring PV-Anlagen Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, [3] Bayrisches Landesamt für Umwelt Lichtimmissionen, [4] Wölfel Messsysteme Software GmbH + Co. KG, Höchberg: IMMI 2017, Software zur Berechnung von Schall- und Lichtausbreitung [5] Wetteronline.de, Klima Region Mainburg

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