Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung. ECDL Core / ECDL Advanced WIEN OST + RGS Jugendliche
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- Teresa Pfeiffer
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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung ECDL Core / ECDL Advanced WIEN OST + RGS Jugendliche FÜR DIIE REGIIONALEN GESCHÄFTSSTELLEN 968,, 969 UND 970 DES AMS WIIEN
2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT / VERKEHRSANBINDUNG / RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationsveranstaltung Qualifizierung ECDL Core ECDL Advanced Begleitendes Bewerbungstraining SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG BEWERBUNGSBÜRO KALKULATION PERSONAL TrainerInnenqualifikationen: Informationsveranstaltung und Begleitendes Bewerbungstraining (Typ 1) Formale Qualifikation Erfahrung: Mindestalter: TrainerInnenqualifikationen: ECDL Core (Typ 2) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnenqualifikationen: ECDL Advanced (Typ 3) Formale Qualifikation Erfahrung...21
3 Mindestalter TrainerInnenqualifikationen: Sozialpädagogische Betreuung (Typ 4) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...27 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 3 von 27
4 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme ECDL Core / ECDL Advanced WIEN OST + RGS Jugendliche 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen 968, 969 und 970 des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos oder arbeitsuchend vorgemerkte Personen, die bereits über EDV Grundkenntnisse verfügen, aber Unsicherheiten im Umgang mit MS Office haben bzw. Kenntnisse auf ihre Aktualität hin überprüfen und/oder auffrischen möchten. Einstiegsvoraussetzungen: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Für eine Absolvierung der ECDL Advanced Module werden Vorkenntnisse auf Niveau des ECDL Core vorausgesetzt, eine vorherige Ablegung der ECDL Core Prüfung ist jedoch nicht verpflichtend notwendig. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS-Beraterin/den AMS-Berater direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit und Integration in den 1. Arbeitsmarkt Ziel der Bildungsmaßnahme ist es, die vorhandenen EDV Kenntnisse der TeilnehmerInnen aufzufrischen und/oder zu festigen und durch international anerkannte Zertifizierung(en) die Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu erleichtern. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 35% Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 480 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 480 auf maximal 720 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Kontingentverteilung: RGS Schloßhoferstraße (968): RGS Prandaugasse (969): RGS Jugendliche (970): 150 Personen 150 Personen 180 Personen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 4 von 27
5 Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 3 Tage jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 10 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: inkl. Informationsveranstaltung (79 Wochen) Durchführungszeitraum: (76 Wochen) (78 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (= 2 Wochen) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Jahr 2010 Do, Mo, Do, Di, Mo, Mi, Do, Mo, Do, Mo, Do, Mo, Mi, Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Nationalfeiertag Allerheiligen Maria Empfängnis Jahr 2011 Hl. Drei Könige Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Maria Himmelfahrt Nationalfeiertag LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 5 von 27
6 Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationsveranstaltung: 5 MS pro Termin Qualifizierung: 25 MS pro Woche (inkl. 5 MS pro Woche begleitendes Bewerbungstraining) Es sind vom Bieter flexible Einstiegstermine zu planen, wobei darauf zu achten ist, dass die Starts über den gesamten Schulungszeitraum verteilt und in den Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. Die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Schulung beträgt maximal 8 Wochen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, die gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen, d.h. der letzte Einstiegstermin ist am Schulungsort / Verkehrsanbindung / Räumliche und technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Gesamt: MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Gesamt: MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 6 von 27
7 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Grafische Darstellung Informationsveranstaltung 5 MS pro Veranstaltung ECDL Core ECDL Advanced Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnologie Computerbenutzung und Dateimanagement Textverarbeitung Tabellenkalkulation Datenbanken anwenden Präsentation Web und Kommunikation Prüfungsvorbereitung und Absolvierung aller 7 Teilprüfungen des ECDL Core. Begleitendes Bewerbungstraining Textverarbeitung, Advanced Level Tabellenkalkulation, Advanced Level Datenbank, Advanced Level Präsentation, Advanced Level Prüfungsvorbereitung und Absolvierung einer oder mehrerer Zertifizierungsprüfungen des ECDL Advanced. Begleitendes Bewerbungstraining Sozialpädagogische Betreuung 15 MS / Woche Bewerbungsbüro 20 MS / Woche 25 MS / Woche (inkl. 5 MS begleitendes Bewerbungstraining) 25 MS / Woche (inkl. 5 MS begleitendes Bewerbungstraining) 7. 2 Informationsveranstaltung Dauer: 5 MS pro Termin Die Informationsveranstaltung findet jeweils eine Woche vor Beginn der Bildungsmaßnahme in Form einer Informationspräsentation und einer anschließenden Austestung und Einstufung der EDV Vorkenntnisse im Ausmaß von 5 MS statt. Die Austestung der EDV Vorkenntnisse dient einerseits zur Abklärung, ob die InteressentInnen die für die Bildungsmaßnahme notwendigen Voraussetzungen mitbringen und andererseits zur Festlegung, ob im weiteren Schulungsverlauf das Modul ECDL Core oder eines bzw. mehrere der Module des ECDL Advanced besucht wird/werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 7 von 27
8 Pro Einstiegstermin starten jeweils zwei Gruppen à 10 TeilnehmerInnen, aus welchen sich während der Informationsveranstaltung eine Gruppe für ECDL Core und eine Gruppe ECDL Advanced ergeben soll. Zu jedem Informationstag buchen die regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Qualifizierung (2 Gruppen à 10 TeilnehmerInnen) vorgesehen sind. So soll während der Informationsveranstaltung sichergestellt werden, dass 10 für die Bildungsmaßnahme passende AMS KundInnen pro Gruppe für die Teilnahme gewonnen werden können. Insgesamt müssen 480 TeilnehmerInnen tatsächlich in die Qualifizierung eintreten. Inhalte: Fundierte Kursinformation Inhalte der Bildungsmaßnahme Abgleichung der Erwartungshaltungen der TeilnehmerInnen mit den realen Entwicklungsmöglichkeiten Kennen lernen des Bildungsträgers Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen Überprüfung der Deutschkenntnisse Einstufung der EDV Kenntnisse Zur Überprüfung der Deutschkenntnisse, sowie der Einstufung der EDV Kenntnisse ist der Träger verpflichtet, Einstufungstests zu verwenden. Es obliegt dem Bieter, in welcher Form (schriftlich, mündlich, am PC) die Testungen durchgeführt werden, jedoch ist darauf zu achten, dass keine Zusatzkosten entstehen. Um auf jede InteressentIn individuell eingehen zu können und zu gewährleisten, dass für alle InteressentInnen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um Fragen stellen zu können, müssen die Veranstaltungen jeweils von 2 TrainerInnen durchgeführt werden. Ziel der Informationspräsentation ist die umfassende Informationsweitergabe an alle TeilnehmerInnen, um ihnen eine klare Vorstellung von der Bildungsmaßnahme zu geben und alle etwaigen Fragen im Vorfeld zu klären. Kalkulation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 40:2 5 MS x 24 Gruppen = 120 MS* 5 MS x 24 Gruppen x 2 TrainerInnen = 240 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 8 von 27
9 7. 3 Qualifizierung Abhängig von individuellen Interessen der TeilnehmerInnen und dem Ergebnis der im Zuge der Informationsveranstaltung stattgefundenen Austestung der EDV Kenntnisse besteht die Möglichkeit entweder die 7 Module des ECDL Core bzw. eines oder mehrere Module des ECDL Advanced zu absolvieren. Es ist zu berücksichtigen, dass mit dem jeweils aktuellen Syllabus gearbeitet werden muss. Zusätzlicher Bestandteil der Qualifizierung stellt das begleitende Bewerbungstraining dar, welches für alle TeilnehmerInnen verpflichtend ist. Dieses findet an einem Tag jeder Woche im Ausmaß von 5 MS pro Woche statt. Die Absolvierung der einzelnen Modulprüfungen ist für alle TeilnehmerInnen Teil der Bildungsmaßnahme und müssen innerhalb der Kursdauer eingeplant werden. Die rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen obliegt dem Bildungsträger. Als kalkulatorische Annahme wird von folgender Verteilung der TeilnehmerInnen ausgegangen: TNInnen gesamt Kalkulationsgrundlage Prüfungsgebühren ECDL Core % (=216 TNInnen) (216 TNInnen x 7 Teilprüfungen = 1.512Teilprüfungen) ECDL Advanced 240 wovon 100 TNInnen alle 4 Module absolvieren und 140 TNInnen zwei Module absolvieren werden. 80 % (=192 TNInnen) (80 TNInnen x 4 Prüfungen = 320 Modulprüfungen, 112 TNInnen x 2 Prüfungen = 224 Modulprüfungen Gesamt: 544 Modulprüfungen) Dies ist als verbindliche Kalkulationsgrundlage zu sehen, welche lediglich die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten soll. Das AMS Wien davon aus, dass nur jene Modulprüfungen lt. obiger Kalkulationsgrundlage angetreten werden. Bei der tatsächlichen Umsetzung wird es naturgemäß zu einer Abweichung bzw. Umverteilung kommen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation bei den Maßnahmennebenkosten unter der Position TeilnehmerInnenbezogene Kosten zu berücksichtigen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 9 von 27
10 7.3.1 ECDL Core Dauer: 8 Wochen, 25 MS pro Woche (inkl. 5 MS pro Woche begleitendes Bewerbungstraining) Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik Computerbenutzung und Dateimanagement Textverarbeitung Tabellenkalkulation Datenbanken anwenden Präsentation Web und Kommunikation Die Inhalte der einzelnen Module orientieren sich nach den Prüfungsinhalten der European Computer Driving Licence Foundation und die Aufbereitung ist dem Bedarf der TeilnehmerInnen individuell anzupassen. Für jedes Modul ist eine Prüfung abzulegen, wobei darauf zu achten ist, die Prüfungen und somit den Leistungsdruck möglichst gleichmäßig auf den Schulungszeitraum zu verteilen. Nach sieben positiv absolvierten Prüfungen, erhalten die TeilnehmerInnen das Zertifikat ECDL Core. Kalkulation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 25 MS x 24 Gruppen x 8 Wochen = MS 25 MS x 24 Gruppen x 8 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : ECDL Core: TrainerInnentyp 2 Begleitendes Bewerbungstraining: TrainerInnentyp ECDL Advanced Dauer: max. 6 Wochen, 25 MS pro Woche (inkl. 5 MS pro Woche begleitendes Bewerbungstraining) Textverarbeitung advanced level Tabellenkalkulation advanced level Datenbank advanced level Präsentation advanced level Abhängig von persönlichen Interessen, Vorkenntnissen und Eignung muss den TeilnehmerInnen die Möglichkeit geboten werden, eines oder mehrere Module des ECDL Advanced zu absolvieren. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 10 von 27
11 Die Inhalte der einzelnen Module orientieren sich nach den Prüfungsinhalten der European Computer Driving Licence Foundation und die Aufbereitung ist dem Bedarf der TeilnehmerInnen individuell anzupassen. Die einzelnen Module des ECDL Advanced sind voneinander unabhängig und für jede positiv absolvierte Prüfung wird ein ECDL Advanced Zertifikat ausgestellt. Nach Erhalt aller 4 Zertifikate erhalten die TeilnehmerInnen ein zusätzliches ECDL Advanced Expert Zertifikat, welches keiner weiteren Prüfung bedarf. Kalkulation (Grundlage: siehe kalkulatorische Annahme unter Punkt 7.3) TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 25 MS x 10 Gruppen x 6 Wochen = MS 25 MS x 14 Gruppen x 3 Wochen = MS 25 MS x 10 Gruppen x 6 Wochen x 1 TrainerIn = MSP 25 MS x 14 Gruppen x 3 Wochen x 1 TrainerIn = MSP Gesamt: MS / MSP TrainerInneneinsatz : ECDL Advanced: TrainerInnentyp 3 Begleitendes Bewerbungstraining: TrainerInnentyp Begleitendes Bewerbungstraining Begleitend zu den Modulen des ECDL Core und des ECDL Advanced ist pro Woche ein Tag (5 MS/Woche) für begleitendes Bewerbungstraining aufzuwenden, welches für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer verpflichtend ist. Inhalte: Erstellen und Adaptieren von Bewerbungsunterlagen Erarbeiten von Bewerbungsstrategien Übungen zur Selbstpräsentation Kommunikationstraining und Gesprächsführung Planungs- und Umsetzungsschritte für den Arbeitssuchprozess Hilfestellung bei Stellenrecherchen im Internet und anderen Medien Übung von Bewerbungssituationen (persönliche Gespräche, telefonische Bewerbung usw.) Konfliktmanagement Auftreten und Erscheinungsbild Körpersprache Umgangsformen Durchsetzungstraining Dieses Angebot soll mitunter für intensive Bewerbungen genutzt werden, wobei viel Wert auf die Nachbesprechung und Aufarbeitung der Bewerbungserfahrungen gelegt werden soll. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 11 von 27
12 8 Sozialpädagogische Betreuung Während der gesamten Bildungsmaßnahme muss durchgehend eine Sozialpädagogische Betreuung, welche jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer nach Wunsch und/oder Notwendigkeit in Anspruch nehmen kann, im Ausmaß von 15 Maßnahmenstunden pro Woche verfügbar sein. Die sozialpädagogische Betreuung umfasst mindestens folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind. Aufzeigen von Bewältigungsstrategien was die Thematik des Lernens an sich betrifft. Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. Kalkulation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 15 MS x 76 Wochen = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 4 9 Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro muss jeden Tag während der gesamten Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 MS pro Woche geöffnet sein. Das Bewerbungsbüro soll in der Rahmenzeit zwischen 10 Uhr und 17 Uhr zur Verfügung stehen, mindestens aber 2 Stunden täglich außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation räumliche und technische Ausstattung Maßnahmenstunden (76 Wochen x 20 MS) vorzusehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 12 von 27
13 10 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnen- stunden (MSP): Informationsveranstaltung ECDL Core ECDL Advanced Zwischensumme Sozialpädagogische Betreuung Summe gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. 11 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 4 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 13 von 27
14 11. 1 TrainerInnenqualifikationen: Informationsveranstaltung und Begleitendes Bewerbungstraining (Typ 1) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten). Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 14 von 27
15 Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 3 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich Erfüllung des Muss-Kriteriums und 6 Punkte: abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 15 von 27
16 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Abschluss: Bachelor of Arts in Business (BA) - Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Magisterstudium bzw. Masterstudium Gender Studies bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Financial Management bzw. Volkswirtschaft bzw. Handelswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. internationale Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwirtschaft bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 16 von 27
17 abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Masterstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 17 von 27
18 Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener 5 Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. 10 Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 18 von 27
19 Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikationen: ECDL Core (Typ 2) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: ECDL (European Computer Driving License) Core Zertifizierung. Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Höherbewertung: Punkte: Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und zusätzlich EDV-Lehrabschlussprüfung (EDV-TechnikerIn oder verwandte Lehrberufe: siehe AMS-Berufsdatenbank: bzw. zusätzlich ECDL-BeurteilerInnenlizenz für alle Module des ECDL Erfüllung des Muss-Kriteriums und zusätzlich abgeschlossene höhere technische Lehranstalt (EDV-Bereich): siehe AMS- Berufsdatenbank: bzw. zusätzlich abgeschlossener (Fach-) Hochschulabschluss im EDV- Bereich Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung/Coachingausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) Erfahrung Muss-Kriterium: 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einem ECDL-Kurs mit allen Modulen (Grundlagen der Informationstechnologie, Computerbenutzung und Dateimanagement, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbank, Präsentation, Information und Kommunikation) tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 19 von 27
20 ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im EDV-Bereich (z. B. an Universitäten) tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikationen: ECDL Advanced (Typ 3) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: ECDL (European Computer Driving License) Advanced Expert Zertifizierung. Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Höherbewertung: Punkte: Definition: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und zusätzlich EDV-Lehrabschlussprüfung (EDV-TechnikerIn oder verwandte Lehrberufe: siehe AMS-Berufsdatenbank: bzw. zusätzlich ECDL-BeurteilerInnenlizenz für alle Module des ECDL Erfüllung des Muss-Kriteriums und zusätzlich abgeschlossene höhere technische Lehranstalt (EDV-Bereich): siehe AMS- Berufsdatenbank: bzw. zusätzlich abgeschlossener (Fach-) Hochschulabschluss im EDV- Bereich Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung/Coachingausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 20 von 27
21 Erfahrung Muss-Kriterium: 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einem ECDL Advanced-Kurs mit allen Modulen (Textverarbeitung Advanced Level, Tabellenkalkulation Advanced Level, Datenbank Advanced Level, Präsentation Advanced Level) tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im EDV-Bereich (z. B. an Universitäten) tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikationen: Sozialpädagogische Betreuung (Typ 4) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 21 von 27
22 Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminar-istischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 22 von 27
23 Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind! bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich Erfüllung des Muss-Kriteriums und 6 Punkte: abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 23 von 27
24 abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Magisterstudium bzw. Masterstudium Gender Studies bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 24 von 27
25 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel sozialpädagogische Betreuung: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 25 von 27
26 Erfahrung Bewertung: Punkte: 0 5 Definition: Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 26 von 27
27 12 Sonstiges Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin/den zuständigen AMS- Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung der Kundin/des Kunden dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an die zuständige Beraterin/den zuständigen Berater zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: Name der Teilnehmerin/des Teilnehmers Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Bildungsmaßnahmenende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss (Ansichtsexemplar kann per bei Frau Marlene Waldmann, marlene.waldmann@ams.at, angefordert werden). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2010 Seite 27 von 27
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