Anhörung zur Zukunft der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens - Grünbuch
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- Heiko Berg
- vor 8 Jahren
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1 Anhörung zur Zukunft der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens - Grünbuch Verfasser Dr. med. dent. Werner Birglechner, Zahnarzt und Geschäftsführer praxisdienste Fortbildungs GmbH. Die praxisdienste Fortbildungs GmbH ist der größte private Anbieter für Prophylaxe- Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte in Europa mit über 450 Seminaren pro Jahr in Österreich, Deutschland, Schweiz und Spanien. Dr. Jochen Neumann-Wedekindt, ehemaliger Direktor der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (eine der größten Landeszahnärztekammer in Deutschland) Dr. Volker Scholz, Sprecher der IHCF Stiftung zur Förderung der Gesundheit Hintergrund Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten nimmt zahlenmäßig in Deutschland den fünften Platz aller Ausbildungsberufe ein. Zahnarztpraxen und Zahnkliniken sind der wichtigste Arbeitgeber im Gesundheitswesen bezogen auf die Fachrichtung Zahnheilkunde. Dennoch sind die Aufstiegs-, Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Zahnmedizinische Fachangestellte und damit deren berufliche Chancen stark limitiert. Im internationalen Vergleich hauptsächlich in den Niederlanden, Skandinavien etc. sind die Möglichkeiten somit stark eingeschränkt. Diese Situation entsteht durch Uneinheitlichkeit, hohe Preise, zum Teil schlechte Qualität und lange Wartezeiten durch die Monopolfortbildung der Zahnärztekammern. Darüber hinaus werden den im Bereich Prophylaxe / Gesunderhaltung fortgebildeten Mitarbeiterinnen jegliche Chancen zum Arbeiten im Europäischen Ausland genommen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat in der veröffentlichten Studie Berufsbildung und Beschäftigung im personenbezogenen Dienstleistungssektor Berufe und Berufsbildung im Gesundheits- und Sozialwesen zwischen Veränderungsdruck und Reformstau Bestandsaufnahmen und Konzepte für Aus- und Weiterbildung auf die problematische Situation aufmerksam gemacht und kam zu folgendem Schluss (Zitate auszugsweise):
2 Zitat Anfang Weiterbildung Der Wirrwarr, die Unübersichtlichkeit und die Lückenhaftigkeit von geregelten Bildungsangeboten nimmt im Weiterbildungsbereich noch weiter zu: In der beruflichen Weiterbildung für Gesundheits- und Sozialberufe gelten mindestens fünf unterschiedliche Rechtsnormen: das Berufsbildungsgesetz mit bundeseinheitlichen Weiterbildungsregelungen gem BBiG Kammerregelungen gemäß 46.1 BBiG Länderregelungen und zwar in Form von - Gesetzen - Erlassen und - Richtlinien besondere Weiterbildungsgesetze für Gesundheitsberufe (Anm.: Weil diese z.t. neben allgemeingültigen Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen und Freistellungsregelungen gelten, stellt sich die Frage, was vorrangig gilt, bzw, wer im Zweifel entscheidet, was ein Gesundheitsberuf ist.). und schließlich gibt es auf in sich vollständige und autonome Facharbeit. Vielmehr führt die fehlende inhaltliche Systematik der Berufsstruktur zu unklaren Berufsabgrenzungen und zu Berufsüberschneidungen, zu berufsfachlichen Lücken und zu unklaren, diskriminierenden beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Zitat Ende Die Situation ist unverändert. Problem Durch die Überlassung der Zuständigkeit der Weiterbildung entsprechend des BBIG an die zuständigen Stellen die Zahnärztekammern kommt es zu einer Zergliederung der Weiterbildungslandschaft, da eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung fehlt und berufspolitische Interessen andere Lösungen verhindern. Insbesondere für den wichtigsten Bereich der Gesunderhaltung durch professionelle Prophylaxe existieren zurzeit 17 unterschiedliche Prüfungs- und Fortbildungsordnungen in den einzelnen Landeszahnärztekammern. Die Weiterbildungen unterscheiden sich in Inhalten, Dauer, Zulassungs- und Prüfungsbedingungen und Kosten erheblich. Der Zugang für private Anbieter wird dadurch erschwert und behindert. Insbesondere hohe Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren für private Anbieter verzerren zusätzlich den Wettbewerb. Die Mundgesundheitsstudie DMS IV verdeutlicht eine massive Unterversorgung im Bereich der Parodontologischen Erkrankungen. Durch deren Wechselwirkungen mit allgemeinmedizinischen Risken droht eine Kostenwelle auf die zahnmedizinische und
3 medizinische Versorgung zuzukommen. Hierfür fehlt ausreichend qualifiziertes Personal zur Therapie dieser Erkrankungen. Es handelt sich dabei um ein strukturelles Problem, welches durch die Monopolstellung der Zahnärztekammer und die damit beschränkten Ausbildungskapazitäten entsteht. Dies äußert sich in: Beschränkten Weiterbildungskapazitäten, die eklatant unterhalb der benötigten Kapazität liegen Diskriminierenden Wartezeiten Limitierte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten durch regionale Einzelregelungen Besitzstandswahrung der Zahnärzteschaft durch standespolitisch und nicht gesundheitspolitisch dominierte Interessen und damit bewusster Verhinderungen der Einführung bundes- bzw. europaweiter einheitlicher Standards Stark eingeschränkte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten; keine Möglichkeiten des Arbeitens als Prophylaxe-Fachkraft im europäischen Ausland; Behinderung der beruflichen Mobilität Verhinderung des Ausbildungs- bzw. akademischen Studiengangs Dentalhygienikerin bzw. Bachelor of dental hygiene wie international üblich Nach Schätzungen kommt in Deutschland auf jeden tausendsten Zahnarzt eine Dentalhygienikerin (Relation Zahnarzt : Dentalhygienikerin ist 1 : 1000) in prophylaktisch entwickelten Märkten ist eine Relation von 1:1 sinnvoll. Dies verdeutlicht die alarmierende Unterversorgung.
4 Empfehlungen Aufgrund der Analyse werden folgende Empfehlungen ausgesprochen: Vorschlag 1 Weiterentwicklung des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten zu mehr Eigenständigkeit und Verantwortung durch berufliche Qualifizierung. Minderung der gegenwärtig absoluten Akzessorität, welche zurzeit durch die Standesinteressen der Berufsverbände verhindert wird und Einräumen von beruflichen Freiheiten für zahnmedizinische Assistenzberufe, insbesondere die Dentalhygienikerin. Vertiefter Einsatz in zahngesundheitlicher Prävention durch delegierbare Aufgabenerweiterung und damit verbundenen deutlichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen durch Erweiterung des 1 Abs. (5) und (6) Zahnheilkundegesetzes. Europaweite Angleichung der Kompetenzen und Berufsbezeichnungen und Einführung von zwei Kompetenzgraden als Ausbildungs- bzw. Bachelor- Studiengänge:. Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin Dentalhygienikerin als Bachelor of Dental Hygiene Vorschlag 2 Beseitigung von Störfaktoren und monopolartigen Blockaden aus der korporatistischen Selbstverwaltung infolge der Kompetenz-Zuteilung als Zuständige Stelle durch das Berufsbildungsgesetz. Verbunden damit ist die Einführung von bundeseinheitlichen Standards und Zuweisung der Zuständigkeit auf die Ministerien für Bildung und Wissenschaft bzw. Universitäten. Liberalisierung und Öffnung der Prüfung für freie Anbieter gegebenenfalls durch Übertragung der Prüfungskompetenz, wie in 57 Berufsbildungsgesetz vorgesehen aber bislang nicht durchgesetzt. Förderung von privaten, freien Marktanbietern mit der damit verbundenen Stärkung des Wettbewerbs und Reduktion der Marktpreise und Erhöhung der Wahlmöglichkeiten. Damit verbunden ist eine Stärkung der beruflichen und sozialen Position der zahnmedizinischen Assistenzberufe. Vorschlag 3 Erhöhung der vertikalen Durchlässigkeit des Bildungswesens durch die Schaffung von alternativen Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge.
5 This paper represents the views of its author on the subject. These views have not been adopted or in any way approved by the Commission and should not be relied upon as a statement of the Commission's or Health & Consumers DG's views. The European Commission does not guarantee the accuracy of the data included in this paper, nor does it accept responsibility for any use made thereof.
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