Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg

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1 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg Testatsexemplar Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach International Financial Reporting Standards 31. Dezember 2008

2 Bestätigungsvermerk Wir haben den von der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungsund Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 1

3 Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mannheim, 17. April 2009 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gezeichnet Ruppel Wirtschaftsprüfer gezeichnet Hambsch Wirtschaftsprüfer 2

4 Anlage 1 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg IFRS Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 Anhang Nr. (T ) (T ) Umsatzerlöse VII Sonstige betriebliche Erträge VII Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen VII Materialaufwand VII Personalaufwand VII Sonstige betriebliche Aufwendungen VII Operatives Ergebnis EBITDA 1) Abschreibungen - auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und auf Sachanlagen VII Operatives Ergebnis EBIT 2) Zinsen und ähnliche Erträge VII Zinsen und ähnliche Aufwendungen VII Finanzergebnis VII Ergebnis vor Ertragsteuern 3) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VII Konzernjahresüberschuss davon dem Mutterunternehmen zustehend davon auf Minderheitsgesellschafter entfallend ) Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. 2) Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern. 3) entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der beigefügte Anhang ist integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

5 Anlage 2 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg IFRS Konzern-Bilanz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 Anhang Nr. (T ) (T ) AKTIVA Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte.... VIII Forderungen aus Lieferungen und Leistungen... VIII Laufende Ertragsteueransprüche Sonstige Vermögenswerte... VIII Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte.. VIII Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen... VIII Gesamte kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte VIII Sachanlagen VIII Finanzielle Vermögenswerte... VIII.3 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.. VIII Sonstige Vermögenswerte VIII Latente Steuern VIII Gesamte langfristige Vermögenswerte Aktiva gesamt PASSIVA Kurzfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristiger Anteil der Finanzschulden... VIII Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. VIII Sonstige Rückstellungen... VIII Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten... VIII Gesamte kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Langfristige Finanzschulden abzüglich kurzfristiger Anteil... VIII Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. VIII Sonstige Rückstellungen. VIII Latente Steuern.... VIII Sonstige langfristige Verbindlichkeiten.. VIII Genussscheinkapital / Nachrangkapital. VIII Auf das Mutterunternehmen entfallendes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Konzerngewinn Minderheitsanteile VIII Gesamtes Eigenkapital VIII Passiva gesamt Der beigefügte Anhang ist integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

6 Anlage 3 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg IFRS Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 Anhang Nr. (T ) (T ) Konzerngewinn Minderheiten Steueraufwand VII Eliminierung Finanzergebnis VII Abschreibungen Anlagevermögen VII EBITDA Sonstige nicht zahlungswirksame Transaktionen / Sanierungsbeitrag Veränderungen der Vorräte, Forderungen und sonstige Aktiva VIII.4,5, Veränderung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen VIII.11, 14, 16, Gezahlte Ertragsteuern VII Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (abzüglich Verkäufe) VIII.1, Zinseinzahlungen VII Erhaltene Dividenden Akquisitionen in Tochterunternehmen, Beteiligungen und finanzielle Vermögenswerte Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Aufnahme (+) bzw. Rückzahlung (-) Finanzschulden VIII Aufnahme (+) bzw. Rückzahlung (-) Genussschein - /Nachrangkapital VIII Duale Krankenhausfinanzierung Zinsauszahlungen VII Währungskursgewinn Veränderungen Eigenkapital Veränderungen Minderheiten Ausschüttungen Mittelzufluss /-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung der Liquidität Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Finanzmittelbestand am VIII

7 Anlage 4 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2008 Auf das Mutterunternehmen entfallendes Eigenkapital Eigen- kapital Minderheitsgesellschafter Gezeichnetes Rücklagen Sonstige Konzern- Summe Kapital Rücklagen gewinn (T ) (T ) (T ) (T ) (T ) (T ) (T ) Stand zum Konzernjahresüberschuss Ausschüttungen Hedging-Rücklage Übergang zu IAS 31 Joint Venture Aufstockung von Anteilen an konsolidierten 0 Gesellschaften/Veränderung des 0 Konsolidierungskreises Sacheinlage Einstellungen in Rücklagen Stand zum Konzernjahresüberschuss Bewertung von Wertpapieren zum Marktpreis Ausschüttungen Ausgleichszahlungsverpflichtungen Hedging-Rücklage Aufstockung von Anteilen an konsolidierten Gesellschaften/Veränderung des Konsolidierungskreises Einstellungen in Rücklagen Stand zum Der beigefügte Anhang ist integrierter Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

8 Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2008 nach International Financial Reporting Standards I. Allgemeine Grundlagen des Konzernabschlusses 1. Grundlagen und Geschäftsfelder Die Gesellschaft ist unter der Firma Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Deutschland (nachfolgend als Klinik, Konzern oder Gesellschaft bezeichnet) im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen. Die Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit ihren Tochtergesellschaften überwiegend auf dem deutschen Markt in den Geschäftsfeldern der klinischen Akutbehandlung und Rehabilitation sowie Pflege tätig. Die Gesellschaft wurde am 19. Juni 1985 gegründet. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens umfasst den Erwerb und Betrieb sowie die Beratung von Krankenhäusern. 2. Grundsätze der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2008 ist in Anwendung von 315 a HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Board (IASB), den Auslegungen des Standing Interpretation Committee (SIC) sowie des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2008 verpflichtend anzuwendenden Standards (IFRS/IAS) und Auslegungen (IFRICs) wurden berücksichtigt. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte, die nach IAS 39 zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit der Dokumentation werden in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1/60

9 Alle Beträge im Jahresabschluss sind - soweit im Einzelfall keine abweichende Währungseinheit angegeben ist in Tausend Euro ( T ) bzw. Millionen Euro ( Mio. ) angegeben. II. Grundsätze der Konsolidierung 1. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Obergesellschaft die nachfolgenden Tochterunternehmen, bei denen der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung unmittelbar / mittelbar die Beherrschung zusteht. Tochterunternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der Asklepios-Kliniken-Konzern die Beherrschung erlangt. Der Konzern der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfasst zum 31. Dezember 2008 die folgenden Gesellschaften: Name, Sitz Anteile Mittelbar davon in % * ) in % * ) AKG Klinik Hohwald GmbH, Königstein 99,06 99,06 AKG Klinik Parchim GmbH, Königstein 100,00 94,00 AKG Kliniken GmbH, Königstein 100,00 100,00 Ambulantes Gesundheitszentrum Schwedt GmbH, Schwedt 94,00 94,00 Asklepios - ASB Krankenhaus Radeberg GmbH, Radeberg 94,00 94,00 Asklepios Dienstleistungsgesellschaft mbh, Königstein 100,00 100,00 Asklepios Dienstleistungsgesellschaft mbh, Hamburg (vormals LBK Dienstleistungsgesellschaft mbh, Hamburg) 74,90 74,90 Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, Brandenburg 100,00 100,00 Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH, Stadtroda 94,00 94,00 Asklepios Gesundheitszentrum Bad Tölz GmbH, Bad Tölz 100,00 100,00 Asklepios Gesundheitszentrum GmbH, Königstein (vormals Asklepios Privatkliniken GmbH, Königstein) 99,00 99,00 Asklepios International GmbH, Königstein 100,00 100,00 Asklepios Invest GmbH, Königstein 53,66 53,66 Asklepios Harzkliniken GmbH, Goslar 94,00 94,00 Asklepios Klinik Alsbach GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Bad Griesbach GmbH & Cie OHG, Königstein 94,00 94,00 Asklepios Klinik Fürstenhof Bad Wildungen GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Gauting GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg (vormals LBK Hamburg GmbH, Hamburg) 74,90 74,90 Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH, Langen 94,00 94,00 Asklepios Klinik Lich GmbH, Lich 94,00 94,00 Asklepios Klinik Lindenlohe GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 100,00 94,00 Asklepios Klinik Pasewalk GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Schaufling GmbH, Königstein 99,06 99,06 Asklepios Klinik Sobernheim GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Klinik Wiesbaden GmbH, Königstein 99,00 94,00 Asklepios Klinik Dr. Walb Homberg/Ohm, GbR, Königstein 94,00 0,00 Asklepios Klinik Bad Wildungen GmbH, Königstein 94,00 94,00 Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbh, Königstein 100,00 0,00 2/60

10 Name, Sitz Anteile Mittelbar davon in % * ) in % * ) Asklepios Kliniken Weißenfels Hohenmölsen GmbH, Weißenfels 100,00 94,00 Asklepios Klinikum Bad Abbach GmbH, Königstein 94,00 94,00 Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, Schwedt 94,00 94,00 Asklepios Krankenpflegeschule ggmbh, Königstein 93,72 93,72 Asklepios LBK Hamburg Beteiligungsgesellschaft mbh, Hamburg 100,00 0,00 Asklepios medi top Pflegedienst & Service GmbH, Hamburg 2) 29,76 29,76 Asklepios Medical School GmbH, Hamburg 74,90 74,90 Asklepios MZV Nord GmbH, Hamburg 74,90 74,90 Asklepios MVZ Thüringen GmbH, Stadtroda 94,00 94,00 Asklepios MVZ Weißenfels GmbH, Weißenfels 100,00 100,00 Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH, Königstein 99,00 93,00 Asklepios Pflegeheim Weserblick GmbH, Königstein (vormals Versorgungsgesellschaft Weserbergland-Klinik mbh, Höxter) 100,00 100,00 Asklepios Privita GmbH, Hamburg 74,90 74,90 Asklepios Psychiatrie Langen GmbH, Langen 94,00 94,00 Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH, Göttingen 100,00 100,00 Asklepios Reha - Klinik Bad Schwartau GmbH, Königstein 76,41 70,41 Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt 94,00 1) 94,00 Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken Dienstleistungs-GmbH, Schwalmstadt 94,00 1) 94,00 Asklepios Services Hamburg GmbH, Hamburg 2) 28,64 28,64 Asklepios Servicegesellschaft mbh, Königstein 100,00 100,00 Asklepios Stadtklinik Bad Tölz GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Stadtkrankenhaus Seesen GmbH, Seesen 100,00 100,00 Asklepios Südpfalzkliniken GmbH, Königstein 100,00 94,00 Asklepios Universitätsklinika GmbH & Co KGaA, Königstein 99,93 3,93 Asklepios Universitätsklinika Beteiligungs GmbH, Königstein 100,00 0,00 Asklepios Weserbergland-Klinik GmbH, Höxter 100,00 94,00 Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH, Hamburg 56,16 56,16 Asklepios Wirtschaftsbetriebe GmbH, Königstein 100,00 100,00 Cardio Clinic Hamburg Krankenhausgesellschaft, Hamburg 70,41 70,41 Cleaning in Gesundheitsbetrieben CleaniG GmbH, Hamburg 74,90 74,90 DKL Dienstleistungsgesellschaft Krankenhaus Lindau mbh, Lindau 100,00 100,00 Fachklinik Helmsweg GmbH, Hamburg 74,90 74,90 Fachklinikum Wiesen GmbH, Königstein 100,00 100,00 GFB medi GmbH, Alsbach 100,00 100,00 GKB Klinikbetriebe GmbH, Königstein 99,00 94,00 HDG-Harzkliniken Dienste GmbH, Goslar 94,00 94,00 HSG-Harzkliniken Service GmbH, Goslar 94,00 94,00 KLS Facility Management GmbH, Langen 94,00 94,00 Krankenhaus Lindau im Bodensee GmbH, Lindau 100,00 100,00 Medizinische Einrichtungs-Gesellschaft mbh, Schwedt 94,00 94,00 MVZ Bad Oldesloe GmbH, Königstein 99,00 99,00 MVZ Vorpommern GmbH, Pasewalk 100,00 100,00 Nordseeklinik Neubau GmbH, Königstein 99,01 99,01 Personalagentur für Gesundheit GmbH, Alsbach 99,00 99,00 Pro Cura Med AG, Bern (Schweiz) 100,00 100,00 Pro Cura Med GmbH, Lindau 100,00 100,00 PROMEDIG ggmbh, Hamburg 74,90 74,90 ProVivere GmbH, Hamburg 74,90 74,90 3/60

11 Name, Sitz Anteile Mittelbar davon in % * ) in % * ) Reha - Klinik Schildautal Investgesellschaft mbh, Königstein 99,06 99,06 Sächsische Schweiz Kliniken GmbH, Sebnitz 74,90 74,90 Textilversorgung in Gesundheitsbetrieben TexiG GmbH, Hamburg 74,90 74,90 *) multiplikativ errechnet 1) Wirtschaftlich zuzurechnende Anteilsquote: 99% 2) mittelbare Kontrolle Folgende Gesellschaften werden zu Anschaffungskosten bzw. nach der Equity- Methode bilanziert: Davon Name, Sitz Anteile Mittelbar in % * ) in % * ) Bad Griesbacher Tunnelanlagen GmbH & Co. Betriebs KG, Bad Griesbach 15,50 15,50 Collm Klinik Oschatz ggmbh, Oschatz 25,00 25,00 Athens Medical Center S.A., Athen 30,73 30,73 INI International Neuroscience Institute Hannover GmbH, Hannover 40,00 0,00 * ) multiplikativ errechnet 2. Konsolidierungsmethoden Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Minderheitsanteile sind der Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens, die auf Anteile entfallen, die nicht vom Konzern gehalten werden. Minderheitsanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen. In der Konzernbilanz werden sie innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Beim Erwerb von Minderheitsanteilen wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert des anteiligen erworbenen Nettovermögens erfolgsneutral direkt im Eigenkapital als Teil der Gewinnrücklagen erfasst. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Schulden- und Ertragskonsolidierung eliminiert. 4/60

12 III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden, da im Geschäftsjahr keine neuen, überarbeiteten oder geänderten Rechnungslegungsstandards (IAS oder IFRS) verpflichtend anzuwenden waren. Vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden vier Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2008 anzuwenden sind. Diese sind: IFRIC 11 IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Diese Interpretationen haben keine Relevanz für die Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neue Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgende Übersicht stellt IFRS-Standards und Interpretationen dar, die in den Folgejahren anzuwenden sind: Endorsement erfolgt: Norm Veröffentlichung Verpflichtende Anwendung IFRS 8 Geschäftssegmente November Januar 2009 IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet 2007) März Januar 2009 IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007) Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen Änderungen zu IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen September Januar 2009 Mai Januar 2009 Januar Januar 2009 Änderungen zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz Oktober Juli 2008 und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 Kündbare Finanzinstrumente Februar Januar 2009 und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen Verbesserungen der IFRS 2008 Mai Januar 2009 / 1. Juli 2009 IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme Juni Juli 2008 IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung Juli Januar /60

13 Endorsement bislang nicht erfolgt: IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (überarbeitet 2008) November Januar 2009 IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS (überarbeitet 2008) Änderungen zu IAS 39 Qualifizierende Grundgeschäfte IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Januar Juli 2009 Januar Juli 2009 Juli Juli 2009 November Januar 2008 Juli Januar 2009 Juli Oktober 2008 IFRIC 17 Sachdividenden an Anteilseigner November Juli 2009 IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten von Kunden Januar Juli 2009 Das IASB und das IFRIC haben die in der obigen Tabelle unter Endorsement erfolgt aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen, aber im Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. IFRS 8 Geschäftssegmente IFRS 8 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente eines Unternehmens und ersetzt die Verpflichtung, primäre (Geschäftssegmente) und sekundäre (geographische Segmente) Segmentberichtsformate für ein Unternehmen zu bestimmen. IFRS 8 folgt dem sogenannten Management-Ansatz, wonach sich die Segmentberichterstattung allein nach Finanzinformationen richtet, die von den Entscheidungsträgern des Unternehmens zur internen Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Bestimmend dabei sind die interne Berichts- und Organisationsstruktur sowie solche Finanzgrößen, die zur Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft herangezogen werden. Der Konzern hat auf eine vorzeitige Anwendung von IFRS 8 verzichtet. Der neue Standard könnte Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen über die Geschäftsbereiche des Konzerns haben, jedoch nicht auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss. Die Gesellschaft prüft derzeit noch, ob sie vom Anwendungsbereich von IFRS 8 betroffen sein wird. 6/60

14 IAS 23 Fremdkapitalkosten Der überarbeitete Standard IAS 23 wurde im März 2007 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Der Standard fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert zugerechnet werden können. Als qualifizierter Vermögenswert wird ein Vermögenswert definiert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Standard sieht eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Da die neue verpflichtende Methode bereits im Konzern angewandt wird, ergeben sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuregelung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 1 Darstellung des Abschlusses Der überarbeitete Standard IAS 1 wurde im September 2007 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Neufassung des Standards beinhaltet wesentliche Änderungen in Darstellung und Ausweis von Finanzinformationen im Abschluss. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Gesamtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfasst und die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Darüber hinaus muss nunmehr neben der Bilanz zum Bilanzstichtag und der Bilanz zum vorangegangenen Stichtag zusätzlich eine Bilanz zu Beginn der Vergleichperiode aufgestellt werden, sofern das Unternehmen rückwirkend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet, einen Fehler korrigiert oder einen Abschlussposten umgliedert. Der neue Standard wird Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen des Konzerns haben, jedoch nicht auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss. 7/60

15 Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 wurden im Mai 2008 veröffentlicht, die Standards in ihrer geänderten Form sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen zu IFRS 1 erlauben es einem Unternehmen, die Anschaffungskosten von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen in seiner IFRS-Eröffnungsbilanz auch unter Verwendung der nach vorher angewandten Rechnungslegungsvorschriften ausgewiesenen Beträge oder unter Verwendung der beizulegenden Zeitwerte als Ersatz für Anschaffungskosten (deemed cost) zu bestimmen. Die Änderungen zu IAS 27 betreffen allein die separaten Einzelabschlüsse eines Mutterunternehmens und legen insbesondere fest, dass sämtliche Dividenden von Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss erfolgswirksam erfasst werden. Die Übergangsbestimmungen sehen grundsätzlich eine prospektive Anwendung vor. Die Änderungen dieser Standards werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Änderungen zu IFRS 2 Ausübungsbedingungen und Annullierungen Die Änderung des IFRS 2 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Durch die Neuerung wird zum einen der Begriff der Ausübungsbedingungen klargestellt und zum anderen die Bilanzierung einer Beendigung von anteilsbasierten Vergütungsplänen durch die Mitarbeiter geregelt. Die Übergangsbestimmungen sehen eine retrospektive Anwendung der Neuregelung vor. Da in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen keine aktienbasierten Vergütungen i.s.d. IFRS 2 gewähren, hat diese Neuregelung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen Die Änderungen des IAS 32 und des IAS 1 wurden im Februar 2008 veröffentlicht und sind erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Es wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, wonach kündbare Finanzinstrumente als Eigenkapital zu klassifizieren sind, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden. Weiterhin werden Angaben zu diesen Finanzinstrumenten vorgeschrieben. Aufgrund der Rechtsform des Mutterunternehmens und den einschlägigen gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen werden sich aus der Neuregelung in der Zukunft keine Auswirkungen auf Klassifizierung, Bewertung und Ausweis von Gesellschaftereinlagen im Konzernabschluss ergeben. 8/60

16 Änderungen zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Im Oktober 2008 hat das IASB in Folge der weltweiten Finanzkrise Änderungen an den Standards IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht. Die Änderungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten oder Finanzschulden aus der Kategorie zu Handelszwecken gehalten, die ergebniswirksam zu Zeitwerten zu bilanzieren sind, in eine andere Kategorie. Als Voraussetzung werden außergewöhnliche Umstände oder die Aufgabe der Handelsabsicht bei grundsätzlich möglicher Einordnung in die Kategorie Kredite und Forderungen implementiert, zusätzlich werden Anhangangaben verlangt, wenn dieses Wahlrecht ausgeübt wird. Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 durchgeführt werden, werden mit dem Datum der Umklassifizierung wirksam. Umklassifizierungen vor dem 1. November 2008 können dagegen mit Wirkung auf einen früheren Zeitpunkt, frühestens jedoch auf den 1. Juli 2008 durchgeführt werden. Da der Konzern weder finanzielle Vermögenswerte noch Finanzschulden der Kategorie zu Handelszwecken gehalten zugewiesen hat, sind die Änderungen für den Konzern nicht relevant. Verbesserungen der IFRS 2008 Im Mai 2008 veröffentlichte das IASB erstmalig einen Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS Standards mit dem Ziel, Inkonsistenzen zu beseitigen und Formulierungen klarzustellen. Für jeden Standard gelten individuelle Übergangsregelungen. Die erstmalige verpflichtende Anwendung betrifft jedoch in keinem Fall Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme Die IFRIC Interpretation 13 wurde im Juni 2007 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Gemäß dieser Interpretation sind den Kunden gewährte Prämien als eigener Umsatz separat von der Transaktion zu bilanzieren, im Rahmen derer sie gewährt wurden. Daher wird ein Teil des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung den gewährten Kundenprämien zugeordnet und passivisch abgegrenzt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in der Periode, in der die gewährten Kundenprämien ausgeübt werden oder verfallen. Da der Konzern keine Kundenbindungsprogramme aufgelegt hat, werden aus dieser Interpretation keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung Die IFRIC Interpretation 14 wurde im Juli 2007 veröffentlicht und ist spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres nach dem 31. Dezember 2008 anzuwenden. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrags eines Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer als Vermögenswert aktiviert werden darf. 9/60

17 Das IASB und das IFRIC haben die oben in der Tabelle unter der Rubrik Endorsement bislang nicht erfolgt aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2008 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden daher vom Konzern nicht angewendet. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS Der überarbeitete Standard IFRS 1 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Die Überarbeitung des Standards umfasste allein redaktionelle Änderungen und eine Neustrukturierung des Standards. Aus der Überarbeitung ergeben sich keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Erstanwender von IFRS. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Der geänderte Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und soll erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Der Standard wurde im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen zwischen der Erfassung mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen (sog. Purchased-Goodwill-Methode) und der sog. Full-Goodwill-Methode, wonach der gesamte, auch auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens zu erfassen ist. Weiterhin sind die erfolgswirksame Neubewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich keine Änderungen. Da der Konzern bei künftigen Unternehmenszusammenschlüssen voraussichtlich weiterhin die Purchased-Goodwill-Methode anwenden wird, werden sich aus der Neuregelung keine Auswirkungen ergeben. IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS Der überarbeitete Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Die Änderungen betreffen primär die Bilanzierung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile), die künftig in voller Höhe an den Verlusten des Konzerns beteiligt werden, und von Transaktionen, die zum Beherrschungsverlust bei einem Tochterunternehmen führen und deren Auswirkungen erfolgswirksam zu behandeln sind. Auswirkungen von Anteilsveräußerungen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führen, sind demgegenüber erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Übergangsbestimmungen sehen hierfür eine prospektive Anwendung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus solchen Transaktionen vor dem Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich daher keine Änderungen. 10/60

18 Da im Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung im Konzern weder mit den genannten Transaktionen noch mit einem negativen Betrag bei den Minderheitsanteilen zu rechnen ist, werden sich aus der Anwendung dieses Standards voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Änderungen zu IAS 39 Qualifizierende Grundgeschäfte Die Änderungen zu IAS 39 wurden im Juli 2008 veröffentlicht und sind retrospektiv erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Die Änderung konkretisiert, wie die in IAS 39 enthaltenen Prinzipien zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen auf die Designation eines einseitigen Risikos in einem Grundgeschäft sowie auf die Designation von Inflationsrisiken als Grundgeschäft anzuwenden sind. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflow-Schwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Hieraus werden sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Die IFRIC Interpretation 12 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist grundsätzlich erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnt. Die Übernahme dieser Interpretation in das EU-Recht ist bislang nicht erfolgt. Die Interpretation regelt die bilanzielle Behandlung von im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechten im Abschluss des Konzessionsnehmers. Hieraus werden sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. IFRIC 15 Vereinbarungen über die Herstellung von Immobilien Die IFRIC Interpretation 15 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Hier ist insbesondere der Zeitpunkt der Ertragsrealisierung für Immobilienverträge geregelt, speziell für die darin enthaltene Baukomponente. Die Interpretation richtet sich vorrangig an gewerbliche Immobilienentwicklungsgesellschaften und wird auf die zukünftigen Abschlüsse des Konzerns keine Auswirkungen haben. IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Die IFRIC Interpretation 16 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre prospektiv anzuwenden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Die Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Absicherungsinstrumenten bezüglich einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden und wird keine Auswirkungen auf den Konzern haben. IFRIC 17 Sachdividenden an Anteilseigner Die IFRIC Interpretation 17 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist prospektiv erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Interpretation regelt die Bedingungen für den Ansatz und die Bewertung von Sachdividenden an Anteilseigner. Für den Konzern werden keine Transaktionen erwartet, die in den Anwendungsbereich des prospektiv anzuwendenden IFRIC 17 fallen. 11/60

19 IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten von Kunden Die IFRIC Interpretation 18 wurde im Januar 2009 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden Sachanlagen oder Zahlungsmittel erhält, die das Unternehmen dazu verwenden muss, den Kunden z.b. mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder/und dem Kunden einen andauernden Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Interpretation nimmt insbesondere zu den Ansatzkriterien von Kundenbeiträgen und dem Zeitpunkt sowie Umfang der Ertragsrealisierung aus solchen Geschäftstransaktionen Stellung. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden und wird keine Auswirkungen auf den Konzern haben. Umgliederungen In den Erläuterungen zum Konzernabschluss wurde die Darstellung in einigen Tabellen angepasst, um eine Vergleichbarkeit zum diesjährigen Abschluss herzustellen. Umgliederungen wurden nicht vorgenommen. Die Ertrags- und Aufwandsposten wurden gemäß IAS 1.32 verrechnet, wenn die Verrechung den wirtschaftlichen Gehalt der Geschäftsvorfälle widerspiegelt. Umsatzrealisierung Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Krankenhausbetrieb. Erlöse werden mit Erbringung der Leistungen bzw. bei Verkäufen mit Übergang der Gefahren realisiert. Zuwendungen der öffentlichen Hand Die Gesellschaft erhält Zuwendungen der öffentlichen Hand für diverse staatliche Förderprogramme. Soweit Zuwendungen der öffentlichen Hand für die Anschaffung von Sachanlagen gegeben wurden, werden diese gemäß IAS bei der Feststellung des Buchwertes des Vermögenswertes abgesetzt. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft in geringerem Umfang Zuwendungen, die zur Finanzierung von laufenden Aufwendungen bestimmt sind. Diese Zuwendungen werden von den entsprechenden Ausgaben abgesetzt. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten gemäß IAS 38 sowie aktivierungspflichtige Entwicklungskosten sind in den Geschäftsjahren 2008 und 2007 nicht angefallen. Leasing Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Sofern das Eigentum zum Ende der Leasinglaufzeit nicht auf die Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergeht, entspricht die Abschrei- 12/60

20 bungsdauer der Leasinglaufzeit, ansonsten der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. Zu den Verträgen, bei denen das wirtschaftliche Eigentum der Asklepios Kliniken Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugeordnet wird, zählen auch bestimmte Vereinbarungen, bei denen die Gesellschaft ein Nutzungsrecht an einem spezifischen Vermögenswert eingeräumt bekommen hat und eine Komponente der Vergütung in einer nutzungsunabhängigen Gebühr besteht. Derartige Verträge sind gemäß IFRIC 4 nach den Regelungen des IAS 17 zu klassifizieren. Miet- und Leasingverhältnisse, bei denen der Gesellschaft kein wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen ist, werden als Operating Lease klassifiziert. Die Aufwendungen aus Operating-Lease-Verhältnissen werden direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird über die entsprechende zukünftige Belastung berichtet. Anteile an einem Joint Venture Die Gesellschaft ist an einem Joint Venture in Form eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens beteiligt. Die Gesellschaft bilanziert ihren Anteil an dem Joint Venture unter Anwendung der Equity -Methode. Die Abschlüsse des Joint Venture werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem Beteiligungsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens erfasst. Der mit einem Beteiligungsunternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg des Beteiligungsunternehmens. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem Beteiligungsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am Beteiligungsunternehmen eliminiert. Immaterielle Vermögenswerte Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine bestimmbare oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. 13/60

21 Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt. Die im Konzern im Wesentlichen aktivierte Software wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen im Konzern mit Ausnahme der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Erwerbers diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit oder eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittel-generierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. 14/60

22 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Diese Kosten umfassen die Kosten für den Ersatz eines Teils eines solchen Gegenstandes zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsrecht Grund und Boden: 60 Jahre Wohn- und Betriebsgebäude: Jahre Außenanlagen: Jahre Maschinen und Technische Anlagen: 8 12 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 15 Jahre Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Kosten für Reparatur von Sachanlagen, wie z.b. laufende Wartungsaufwendungen, werden erfolgswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten Nach der alternativen Methode sind Fremdkapitalkosten, die in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes stehen, als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren (IAS 23.11). In den Geschäftsjahren 2008 und 2007 wurden keine Fremdkapitalkosten, die mit Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, aktiviert, da der Großteil der Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert ist. In den Anschaffungskosten des Neubaus AK Barmbek sind Zinsen aus Vorjahren in Höhe von T enthalten, die im Rahmen der Bauzeitzwischenfinanzierung entstanden sind und einen Bestandteil der von der AKHH im Rahmen des Finance Lease zu tragenden Gesamtinvestitionskosten darstellen. Alle anderen Fremdkapitalkosten sind als Aufwand der Periode zuzurechnen, in der sie entstehen (IAS 23.10). Im Geschäftsjahr 2008 wurden T (Vj. T ) als Aufwand erfasst. 15/60

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